Werner Holtfreter wrote:
> Hallo,
>
> da sich das Haftpflicht-Risiko durch jüngere Mitbenutzer meines
> Autos erhöhte, habe ich gegen Mehrprämie die SF-Rückstufung bei
> einem Schadensfall pro Jahr vertraglich ausgeschlossen.
>
> Nachdem sich das nun im zweiten Jahr in Folge durch die leider
> eingetretenen Schäden "gerechnet" hat, kündigte die HUK24 den
> Vertrag mit einer Frist von einem Monat.
>
> Entscheidend ist, dass die mit der Mehrprämie gerettete SF-Klasse
> nur beim gleichen Versicherer anerkannt wird. Damit bindet die
> HUK24 die Kunden, denn jeder andere Versicherer orientiert sich an
> der tatsächlichen Zahl der Unfälle. Der Kunde ist zur Nutzung des
> erworbenen Vorteils also auf seine bisherige Versicherung
> angewiesen. Die Zahlung der Rabattretter-Prämie erfolgt, um in
> *zukünftigen* Jahren eine günstigere SF-Klasse zu haben. Für das
> Jahr der Prämienzahlung selbst gibt es keinen Vorteil. Durch die
> Kündigung des gesamten Vertrages wird mir der Gegenwert
> vorenthalte, den ich mit der Mehrprämie gekauft habe.
>
> Nachvollziehen könnte ich eine Teilkündigung des Rabattretters.
> Damit wären die Interessen der HUK24 ausreichend gewahrt, weil die
> Prämie bei weiteren Unfällen schnell steigen würde.
>
> Ich meine, wenn eine Versicherung einen Rabattretter-Vertrag
> anbietet, verzichtet sie implizit auf ihr Kündigungsrecht des
> gesamten Vertrages. Ein Fall für das Bundesaufsichtsamt, der nach
> genereller Regelung ruft?
Phyrrhussieg!
Vorab: Korrekt ist der Begriff "Rabattschutz". Die HUK24 verzichtete
von sich aus auf die Kündigung, nachdem ich mich an den Ombudsmann
gewandt habe.
Der Reihe nach. Die HUK24 beharrte auf der Kündigung sogar noch im
Schlichtungsverfahren und betonte, sie habe entsprechend AGB
fristgerecht(!) im Schadensfall gekündigt.
Natürlich musste das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder versichert
werden. Es fand sich jedoch ein Sonder-Bündelangebot mehrerer
Versicherungen, bei dem Leute, die den Führerschein schon lange
haben, aber erstmals ein Auto versichern, eine sehr hohe
Rabattstufe erhalten (ich glaube es war hier SF13). Unglaublich
aber wahr. Der Mitbenutzer meines Zweitwagens hat ihn also auf sich
versichert (was irgendwann sowieso fällig wäre und obwohl ich
Halter blieb) und die Versicherungsprämie ist nun deutlich
niedriger als bei der HUK24. Damit war eine Rücknahme der Kündigung
wirtschaftlich nicht mehr nützlich. Ich schrieb deshalb, dass ich
statt der Weiterversicherung die Erstattung der Mehrprämie wünsche.
Ob die HUK24 davon Wind bekommen hat, dass nun eine günstigere
Versicherung gefunden war, weiß ich nicht - jedenfalls bot sie die
Wiederaufnahme der Versicherung an. Sie bot sogar an, die SF-Klasse
unter Berücksichtigung des Rabattschutzes an eine ggf. bestehende
neue Versicherung zu melden, "um nicht zu benachteiligen". (Das
halte ich für Betrug am nachfolgenden Versicherer, der die
Mehrprämie ja nicht kassiert hat.) Leider erhalte ich dadurch nun
die Mehrprämie nicht zurück.
Zusätzlich entzog sich die HUK24 auch der Präzedenz-Entscheidung in
der Frage, ob die fristgerechte Kündigung bei bestehendem
Rabattschutz korrekt war. Sie bediente sich eines Tricks und
behauptete, bereits am Montag nach der am Freitag Abend erfolgten
Schadensmeldung die Leistungspflicht anerkannt zu haben und die
Kündigung zu spät ausgesprochen zu haben, wodurch sie unwirksam
sei.
Wenn ich Zeit und Lust habe, trage ich das Problem dem Aufsichtsamt
vor, denn ich meine, dass Rechtssicherheit geschaffen werden muss,
was mit der Mehrprämie für den Rabattschutz erreicht werden kann
und was nicht. Leider bekommt man da nur einen warmen Dank, erfährt
aber nicht, was sich tut.
--> de.soc.recht.misc (dort ist der ganze, lange Thread)