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Sondernutzungsrecht Wintergarten

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Max

unread,
Jun 3, 2002, 10:05:44 AM6/3/02
to
Hallo,

ich habe eine Terrasse mit im Grundbuch eingetragenem
Sondernutzungsrecht.
Nun möchte ich auf dieser einen Wintergarten errichten. Nach WEG geht
dies angeblich auch mit Zustimmung aller Eigentümer.

Nun bin ich mir über die Konsequenzen nicht ganz im Klaren:
Da es sich bei dem Wintergarten ja nicht um Sondereigentum wie die
Wohnung selbst handelt befürchte ich, dass mir durch die anderen
Eigentümer Auflagen zur Gestaltung usw. gemacht werden.
Oder wäre es zweckmäßiger die Terrasse als Sondereigentum mit
entsprechenden Miteigentumsanteilen zu erwerben?

Vielen Dank...
Max

Jens Arne Maennig

unread,
Jun 3, 2002, 11:02:03 AM6/3/02
to
Max schrieb:
^^^
Name?

>ich habe eine Terrasse mit im Grundbuch eingetragenem
>Sondernutzungsrecht.
>Nun möchte ich auf dieser einen Wintergarten errichten. Nach WEG geht
>dies angeblich auch mit Zustimmung aller Eigentümer.

Logisch, den alle sind Eigentümer, du hast eben lediglich ein
Sondernutzungsrecht.

>Nun bin ich mir über die Konsequenzen nicht ganz im Klaren:
>Da es sich bei dem Wintergarten ja nicht um Sondereigentum wie die
>Wohnung selbst handelt befürchte ich, dass mir durch die anderen
>Eigentümer Auflagen zur Gestaltung usw. gemacht werden.

So wird es sein, d. h. so läuft das auf Eigentümerversammlungen.
Normalerwise kommt man wesentlich eher, als dass man zu einer
(gestalterischen) Einzelentscheidung kommt, zu einer generellen
Entscheidung (alle oder keiner, i. d. R. dann eher keiner).

>Oder wäre es zweckmäßiger die Terrasse als Sondereigentum mit
>entsprechenden Miteigentumsanteilen zu erwerben?

Guter (und immer wieder gern versuchter) Plan, aber

1. brauchst du dazu auch die Einwilligung aller (jetzigen Noch-)
Miteigentümer. Wenn sie deinen Wintergarten nicht wollen (oder wenn
ein einziger deinen Wintergarten nicht will), dann wird auch nix
draus. Wenn du sie (jeden einzelnen) für die "verlorengegangene"
Fläche großzügig entschädigst, dann lassen sie sich allerdings
möglicherweise umstimmen. Das solltest du allerdings vorab in
Einzelgesprächen sondieren, auf der Versammlung wird nix draus.

2. wird damit logischerweise eine Änderung der Teilungserklärung
erforderlich, die eine Änderung der Grundbucheinträge aller
Miteigentümer erfordert. Schau mal nach, was dich dein
Grundbucheintrag nebst Notargebühren gekostet hat. Wenn du meinst,
dass dich deine achbarn so lieben, dass du ihnen diesen betrag wert
bist, ist es prima. Ansonsten wirst du die Grundbuchänderungen und
Notarkosten aller Beteiligten schon allein tragen müssen.

Fazit: Bei drei Miteigentümern mögen deine Vorstellungen realisierbar
sein, bei 20+ Eigentümern wird der Spaß vermutlich so teuer, dass du
die Bude lieber verhökerst ud woanders *mit* Wintergarten kaufst.

Je"was freu ich mich auf die nächste Eigetümerversammlung"ns

Henning Schlottmann

unread,
Jun 4, 2002, 8:49:58 AM6/4/02
to
Jens Arne Maennig wrote:
>
> Fazit: Bei drei Miteigentümern mögen deine Vorstellungen realisierbar
> sein, bei 20+ Eigentümern wird der Spaß vermutlich so teuer, dass du
> die Bude lieber verhökerst ud woanders *mit* Wintergarten kaufst.

Mal ne Abwandlung davon: Nehmen wir an, der Wintergarten wurde bereits
gebaut. Mit welchem Rechtsmittel kann ein Miteigentümer jetzt einen
Ausgleich verlagen, wenn die anderen Miteigentümer das einfach so
hinnehmen wollen? Beispiel, der Bauherr des Wintergartens hat mehr als
50% der Gesamtanteile oder ein paar Kapitalanleger sind nicht bereit,
sich überhaupt um sowas zu kümmern.

Ciao Henning

Kurt Guenter

unread,
Jun 4, 2002, 2:10:18 PM6/4/02
to
"Henning Schlottmann" <h.schl...@gmx.net> schrieb:

> Mit welchem Rechtsmittel kann ein Miteigentümer jetzt einen
> Ausgleich verlagen, wenn die anderen Miteigentümer das einfach so
> hinnehmen wollen?

warum Ausgleich. Er verlangt die Beseitigung.


Kurt Guenter

unread,
Jun 4, 2002, 2:12:01 PM6/4/02
to
"Max" <maexc...@yahoo.de> schrieb:

> Oder wäre es zweckmäßiger die Terrasse als
> Sondereigentum mit entsprechenden Miteigentumsanteilen
> zu erwerben?

viel zu aufwendig und zu teuer. Schliesse einen 30-jährigen
Mietvertrag. Dazu müssen zwar auch alle zustimmen, aber es ist keine
Grundbuchänderung etc. notwendig.


Henning Schlottmann

unread,
Jun 5, 2002, 5:35:24 AM6/5/02
to

Da hat er doch gar kein Interesse dran. Er will, dass das Grundbuch
berichtigt wird und einen angemessenen finanziellen Ausgleich.

Ciao Henning

Jens Arne Maennig

unread,
Jun 5, 2002, 6:15:50 AM6/5/02
to
Henning Schlottmann schrieb:

Das Resultat bleibt gleich: Es wird ein teurer Wintergarten oder gar
keiner.

Jens

Max

unread,
Jun 7, 2002, 6:13:02 AM6/7/02
to
Hallo,

zunächst ersteinmal vielen, vielen Dank für Eure schnellen Tipps, die
ich gut gebrauchen kann, da die nächste Eigentümerversammlung vor der
Tür steht.

Die Variante, die Terrasse als Sondereigentum zu erwerben, werde ich
wohl fallen lassen müssen, da Alles in Allem die Nebenkosten
(Grundbuchänderung, Grunderwerbssteuer, Notar etc.) und die
Erwerbskosten höher sein werden, als die Errichtung des Wintergartens
selbst. Obwohl ich nach ersten Gesprächen davon ausgehen kann, dass
alle Eigentümer verkaufsbereit wären.

Aber nocheinmal zur Variante der Grundsatzentscheidung "Alle oder
keiner":
Die Miteigentümer mit Balkon stehen auf dem Standpunkt, dass ihr
Balkon im Gegensatz zu meiner Terrasse Sondereigentum ist und die
Errichtung eines Wintergartens dort eindeutig weniger Beschränkungen
unterlegen ist. Allerdings ist meines Wissen auch hier die Zustimmung
aller Eigentümer notwendig.

Deswegen ergibt sich für mich die Frage, ob es in Hinsicht auf die
Errichtung eines Wintergartens überhaupt einen Unterschied (bezüglich
der Zustimmung), ob es sich um ein Sondernutzungsrecht oder um ein
Sondereigentum handelt.

Vielen Dank schon einmal...
Max Schuler

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