Am 23.01.2012 14:57, schrieb Wolf Stringhammer:
>
>> Stellen Sich zwei Fragen:
>> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
>> wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz"
>> geworben wird?
>
> Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
> ist sie zulässig und wirksam.
Nein.
Fonic darf in der Tat, genau wie auch der Kunde, den Vertrag einfach so,
ohne Begründung, kündigen. In dem geschilderten Fall *hat* Fonic aber
eine Begründung abgegeben, und die ist IMHO wettbewerbswidrig.
§ 5a Abs. 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen:
| (2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern
| im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine
| Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung
| aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des
| Kommunikationsmittels wesentlich ist.
Wenn Fonic mit 'kein Mindestumsatz' wirbt, darf es (er? sie?) nicht
/wegen/ nicht erreichtem Mindestumsatz kündigen.
Und wenn das Zitat im OP tatsächlich stimmt, könnte man IMHO sogar über
Nötigung nachdenken. Die Frage ist nur, ob man sich /den/ Aufwand wegen
9 Cent (1 Telefonanruf) antum möchte; selbst die Beratung in einer
Verbraucherzentrale kostet AFAIK grob gerechnet das Ein- oder
Zweihundertfache (AFAIK nehmen die normalerweise so 10 oder 20 Euro oder
so; aber möglicherweise übernehmen die derartige Abmahnungsfälle ja auch
kostenfrei).
> Hinsichtich der Frage, ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist oder
> ob die Kündigung ggf. wettbewerbswidrig ist, müsste man wissen, wie
> lange der Vertrag gelaufen ist. Zwei Jahre wären sicher eine angemes-
> sene Bindungsfrist, drei Monate wohl nicht.
Nein; 'keine Vertragslaufzeit' bedeute IMHO auch keine Bindungsfrist.
>> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?
>
> Der gehört Dir
AOL (evtl. könnte man aber Fonic schadensersatzpflichtig machen).
>und kann von Dir sicher auch weiterverwendet werden
> (mit neuer SIM-Karte).
<bezweifel>
Wolfgang
--