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Fonic.de will Vertrag kündigen

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Jürgen Meyer

unread,
Jan 23, 2012, 7:21:24 AM1/23/12
to
Das folgende soll nur ein Eyecatcher sein.
Man stelle sich folgende Situation vor:
Ein Kunde kauft eine Kaffeemaschine.
Eines Tages kommt eine Email:
Da Sie keine Pads von uns kaufen, werden wir ihre Kaffeemaschine abschalten.

Konkret:
Der Internet-Anbieter www.fonic.de bewirbt sein Angebot so:
Keine Vertragsbindung. Keine Grundgebühr. Kein Mindestumsatz.

Jetzt die Email:
Zitat auszugsweise:
Wenn Sie die Leistungen von FONIC (abgehende
Telefongespräche, SMS-Versand, Internetnutzung) innerhalb von 14 Tagen
weiterhin nicht in Anspruch nehmen, müssen wir Ihren FONIC
Mobilfunkvertrag leider kündigen.
Dies ist notwendig, da selbst die Bereitstellung Ihrer SIM-Karte in
unseren technischen Systemen erhebliche Kosten verursacht
Zitat Ende.

Für den Zugang wird ein Surfstick mit integrierter Software verkauft.
Die auf dem Surfstick installierte Zugangssoftware ist nur für Fonic nutzbar.
Damit könnte ich 40,-- Euro in die Tonne werfen.

Stellen Sich zwei Fragen:
Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig, wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz" geworben wird?
Was ist mit den Kosten für den Surfstick?

Gruß
Jürgen

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 23, 2012, 8:25:35 AM1/23/12
to
Hallo,

Jürgen Meyer schrieb:
> Da Sie keine Pads von uns kaufen, werden wir ihre Kaffeemaschine abschalten.

oh, hast Du einen Mobilfunkprovider gekauft? ;-)

> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
> wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz" geworben wird?

Wird auch mit dem Slogan "keine Kündigung bei Nichtnutzung geworben"?
Was steht im Vertrag (AGB) zum Thema Kündigung?

> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?

Den hast Du gekauft und darfst ihn behalten.

Gruss, Wolfgang

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 23, 2012, 8:57:21 AM1/23/12
to

"Jürgen Meyer" schrieb:

> Stellen Sich zwei Fragen:
> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
> wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz"
> geworben wird?

Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
ist sie zulässig und wirksam.

Hinsichtich der Frage, ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist oder
ob die Kündigung ggf. wettbewerbswidrig ist, müsste man wissen, wie
lange der Vertrag gelaufen ist. Zwei Jahre wären sicher eine angemes-
sene Bindungsfrist, drei Monate wohl nicht.

> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?

Der gehört Dir und kann von Dir sicher auch weiterverwendet werden
(mit neuer SIM-Karte).

W.


Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 23, 2012, 9:02:28 AM1/23/12
to
Hallo,

Wolf Stringhammer schrieb:
> (mit neuer SIM-Karte).

oder mit der alten. Der Provider will Umsatz sehen, keine Aufladung.
Eine Minute telefonieren oder eine SMS senden (jeweils 9ct) und das
(nicht bestehende ;-) Problem ist gelöst.

Bei Datennutzung ist auch Umsatz von 1ct möglich, gemäss der zitierten
Email sollte auch das genügen.

Gruss, Wolfgang

Theodor.Hellwald

unread,
Jan 23, 2012, 9:04:13 AM1/23/12
to
Warum telefonierst du nicht einmal pro Woche über die Sim? Warum
kompliziert wenns auch einfach geht.... MfG theo

Stefan Schmitz

unread,
Jan 23, 2012, 9:57:50 AM1/23/12
to
On 23 Jan., 13:21, Jürgen Meyer <juergen.ul.me...@gmx.de> wrote:

> Wenn Sie die Leistungen von FONIC (abgehende
> Telefongespräche, SMS-Versand, Internetnutzung) innerhalb von 14 Tagen
> weiterhin nicht in Anspruch nehmen, müssen wir Ihren FONIC
> Mobilfunkvertrag leider kündigen.
> Dies ist notwendig, da selbst die Bereitstellung Ihrer SIM-Karte in
> unseren technischen Systemen erhebliche Kosten verursacht
> Zitat Ende.
>
> Für den Zugang wird ein Surfstick mit integrierter Software verkauft.
> Die auf dem Surfstick installierte Zugangssoftware ist nur für Fonic nutzbar.
> Damit könnte ich 40,-- Euro in die Tonne werfen.

Wenn du kein Internet nutzt, hast du sie eh schon in die Tonne
geworfen.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 23, 2012, 9:58:15 AM1/23/12
to
Jürgen Meyer wrote:

>Stellen Sich zwei Fragen:
>Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
>wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz" geworben wird?

Es handelt sich imho bei dieser Vorgehensweise um Betrug.

Der Kunde wird nämlich mit dem Lockruf "Kein Mindestumsatz"
angeworben, wobei der Werbende die verheimlichte Erwartung
hat, der Kunde würde eben doch mehr telefonieren als einem
Mindestumsatz entspricht.
Oft wird auch ein bestehendes Restguthaben einbehalten mit
der Mitteilung, es könne beim Neuladen der Simkarte reaktiviert
werden. Das straft auch die Behauptung einer AGB-gemäßen
"Kündigung" Lügen, denn es ist nur eine Abzocke zwecks
unveränderter Fortsetzng des alten Vertrages.

Die Telekom-Tochter Congstar macht das auch so und outet
sich damit als auch zu den Tricksern und Täuschern gehörig.
Leider sind die ergaunerten Beträge nicht hoch genug, um die
Vertreter der Justiz aus ihren Betten zu scheuchen - daß der
Schaden infolge einer Vielzahl Betroffener doch erheblich sein
dürfte, spielt für unsere Gerechtigkeit keine Rolle.

Grüße,
H.



Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 23, 2012, 11:01:26 AM1/23/12
to
Hallo,

Heinz Schmitz schrieb:
> Es handelt sich imho bei dieser Vorgehensweise um Betrug.

das kannst Du sicher unter Einbeziehung der einschlägigen §§ belegen.

> Der Kunde wird nämlich mit dem Lockruf "Kein Mindestumsatz"
> angeworben, wobei der Werbende die verheimlichte Erwartung
> hat, der Kunde würde eben doch mehr telefonieren als einem
> Mindestumsatz entspricht.

Erwartungen sind nicht verboten. Der Kunde erwartet auch so manches,
manche Kunden beispielsweise, dass sie die Karte lebenslang nutzen
können ohne auch nur das Startguthaben zu verbrauchen.

Es gibt keinen Mindestumsatz solange der Vertrag läuft. Und kündigen ist
nicht verboten.

Der OP hat sich nicht dazu geäussert, aber ich gehe davon aus, dass er
die Karte schon mindestens ein Jahr ungenutzt rumliegen hat.

Gruss, Wolfgang
Message has been deleted

Lars Friedrich

unread,
Jan 23, 2012, 11:39:04 AM1/23/12
to
Am 23.01.2012 13:21, schrieb Jürgen Meyer:
> Konkret:
> Der Internet-Anbieter www.fonic.de bewirbt sein Angebot so:
> Keine Vertragsbindung. Keine Grundgebühr. Kein Mindestumsatz.
[Kündigung wg. Nicht-Nutzung]
> Stellen Sich zwei Fragen:
> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,


Keine Vertragsbindung.
Keine Grundgebühr.
Kein Mindestumsatz.

Das alles stimmt auch nach der Kündigung.

Grüße,
Lars Friedrich

Michael Landenberger

unread,
Jan 23, 2012, 6:48:17 PM1/23/12
to
"Jürgen Meyer" <juergen....@gmx.de> schrieb:

> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,

Bei Telekommunikations-Verträgen ohne feste Laufzeit ist eine Kündigung
jederzeit zulässig. Kündigen können beide Vertragspartner, keiner von ihnen
benötigt eine Begründung. "Ich hab' keine Lust mehr" wäre also genauso
zulässig.

> wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz" geworben
> wird?

Der Slogan gilt ja auch, allerdings nur während der Vertragslaufzeit.

> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?

Damit hast du den Surfstick erworben. Fonic-Surfsticks sollten übrigens auch
mit anderen SIM-Karten funktionieren, zumindest mit solchen, die im O2-Netz
geschaltet sind. Zumindest ist das bei meinem Tchibo-Surfstick so. Wenn die
mit dem Stick gelieferte Software nur Fonic-Karten unterstützt, dann nimmt
man eben eine andere.

Gruß

Michael

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 23, 2012, 7:03:29 PM1/23/12
to

"Michael Landenberger" schrieb:

>> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
>
> Bei Telekommunikations-Verträgen ohne feste Laufzeit ist eine Kündigung
> jederzeit zulässig. Kündigen können beide Vertragspartner, keiner von
> ihnen benötigt eine Begründung. "Ich hab' keine Lust mehr" wäre also
> genauso zulässig.

Na ja - zunächst einmal nur im Rahmen des § 78 II TKG.

Bei einer Kündigung nach zu kurzer Laufzeit mit der Begründung zu geringen
Umsatzes bei einem Tarif ohne Mindestumsatz könnte der Anbieter schaden-
ersatzpflichtig werden (§ 242 BGB). Außerdem könnte es wettbewerbs-
widrig sein.

W.


Jan Schejbal

unread,
Jan 23, 2012, 9:14:54 PM1/23/12
to
Am 2012-01-23 13:21, schrieb Jürgen Meyer:
> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?

Praktische Lösung (falls die die Sticks nicht inzwischen vernünftig
simlocken): http://mwconn.net/ - ist eh besser als die beiliegende
Bloatware mit igitt-GUI.

Gruß
Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
Message has been deleted
Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 24, 2012, 3:19:53 AM1/24/12
to
Hallo Jan,

Jan Schejbal schrieb:

> Praktische Lösung (falls die die Sticks nicht inzwischen vernünftig
> simlocken): http://mwconn.net/ - ist eh besser als die beiliegende
> Bloatware mit igitt-GUI.

Wenn sie sie inzwischen simlocken, dann kann er den Stick ja zurückgeben.
Schließlich haben sie das als vertragsbindungsfrei angeboten.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Peter Voigt

unread,
Jan 23, 2012, 11:11:42 AM1/23/12
to
Jürgen Meyer schrieb:

> Konkret:

Das ist ein schwerer Ausnahmefehler ;-)
Hier gehts nicht (!) um konkrete Fälle.

> Der Internet-Anbieter www.fonic.de bewirbt sein Angebot so:
> Keine Vertragsbindung. Keine Grundgebühr. Kein Mindestumsatz.
>
> Jetzt die Email:
> Zitat auszugsweise:
> Wenn Sie die Leistungen von FONIC (abgehende
> Telefongespräche, SMS-Versand, Internetnutzung) innerhalb von 14 Tagen
> weiterhin nicht in Anspruch nehmen, müssen wir Ihren FONIC
> Mobilfunkvertrag leider kündigen.
> Dies ist notwendig, da selbst die Bereitstellung Ihrer SIM-Karte in
> unseren technischen Systemen erhebliche Kosten verursacht
> Zitat Ende.

Was sagt denn die Regulierungsbehörde dazu?
http://www.bundesnetzagentur.de/

--
The truth is out there.

Manfred Schulz

unread,
Jan 24, 2012, 7:31:02 AM1/24/12
to
Am 23.01.2012 13:21, schrieb Jürgen Meyer:
> weiterhin nicht in Anspruch nehmen, müssen wir Ihren FONIC
> Mobilfunkvertrag leider kündigen.

Hab ich auch gekriegt. Sehr ärgerlich. ABER:

Man muss denen zugute halten, dass die es zumindest ansagen, wenn sie
finden, dass man ihre Leistung nicht wirklich nutzt (schätze bei mir
wars nach fast nem Jahr in dem ich meinen Reise-3G-Stick nicht brauchte)

Es gibt übrigens noch wesentlich ekligere Beispiele:
Congstar. Hab für meine Mutter ein Handy für Notfälle mit deren
Prepaidkarte ausgestattet - und plötzlich tat es nicht mehr, aber eben
ganz OHNE Vorwarnung (Was lerne ich daraus: nie wieder Congstar....).
Ebenso eine Prepaidkarte vom Discounter PLUS. Einfach tot, als sie mal
zum Einsatz kommen sollte, ohne Vorwarnung. (Auch hier: Nie wieder von
denen, keine Ahnung welcher Provider da dahinter stand).

Vor dem Hintergrund finde ich das Verfahren von Fonic fast schon
"anständig". Und hab dann eben mal mit meiner Frau über eine ihr bis
dato unbekannte Nummer ein kurzes Telefonat geführt um meine Präsenz und
Nutzungswilligkeit zu zeigen, 8 oder 9 Cent in einem Jahr scheint mir
eine akzeptable Investition. Klar könnte man bestimmt auch über so etwas
streiten. Aber bei den Beträgen....? Schade um die Zeit.
M.

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 24, 2012, 9:15:17 AM1/24/12
to

"Manfred Schulz" schrieb:


> Es gibt übrigens noch wesentlich ekligere Beispiele:
> Congstar - Prepaidkarte
> Prepaidkarte vom Discounter PLUS

Da sollte man erst einmal die AGB lesen, ob das nicht dort
angekündigt war. Das ist ja nicht ganz unkompliziert, weil
gleichzeitig das Guthaben kassiert wird. Was also sagten
die AGB?

W.


Manfred Schulz

unread,
Jan 24, 2012, 9:37:47 AM1/24/12
to
Am 24.01.2012 15:15, schrieb Wolf Stringhammer:

> Da sollte man erst einmal die AGB lesen, ob das nicht dort
> angekündigt war. Das ist ja nicht ganz unkompliziert, weil
> gleichzeitig das Guthaben kassiert wird. Was also sagten
> die AGB?

Jepp, vollkommen berechtigter Einwand. Aber wegen 5 € lese ich keine
kompletten AGB (und schon gar nicht nachträglich), sondern freue mich
lieber, dass das im Falle von Fonic von Fonic selbst für mich durch eine
rechtzeitige Ankündigung der Abschaltung übernommen wurde. So lästig der
Vorgang auch ist, für mich ists das mit Abstand akzeptablere Verfahren
(ohne jede juristische Wertung ob das denn richtig(er) ist)
M.

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 24, 2012, 10:44:40 AM1/24/12
to
Hallo Manfred,

Manfred Schulz schrieb:

> Jepp, vollkommen berechtigter Einwand. Aber wegen 5 € lese ich keine
> kompletten AGB (und schon gar nicht nachträglich), sondern freue mich
> lieber, dass das im Falle von Fonic von Fonic selbst für mich durch eine
> rechtzeitige Ankündigung der Abschaltung übernommen wurde. So lästig der
> Vorgang auch ist, für mich ists das mit Abstand akzeptablere Verfahren
> (ohne jede juristische Wertung ob das denn richtig(er) ist)

Das sieht jemand, der nur alle Jubeljahre in seinen E-Mail-Account
reinsieht, dafür aber für SMS jederzeit empfangsbereit ist, möglicherweise
anders. Denn WIMRE schickt zumindest Congstar eine SMS, mit der sie die
Abschaltung ankündigen.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:03:45 AM1/24/12
to
Ludger Averborg wrote:

>Na, dann wär ich doch schon längst mit einem Brief an die zuständige
>Staasanwaltschaft auf dem Weg zum Briefkasten.
>
>(Es sei denn, du traust deiner eigenen Meinung nicht. Es ist eben was
>anderes, jemanden mal einfach so einer Straftat zu verdächtigen
>(...irgendwas bleibt schon hängen) oder tatsächlich Nägel mit Köpfen
>zu machen und Strafanzeige zu erstatten.

Ich schrieb doch:
Leider sind die ergaunerten Beträge nicht hoch genug, um die
Vertreter der Justiz aus ihren Betten zu scheuchen - daß der
Schaden infolge einer Vielzahl Betroffener doch erheblich sein
dürfte, spielt für unsere Gerechtigkeit keine Rolle.
womit ich andeuten wollte, daß die Staatsanwaltschaft die Anzeige nach
mehrmonatigem Daraufherumsitzen wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.
Ich hätte natürlich wegen so um 10 Euro auch noch eine Privatklage
anstrengen können (allein Beratungshonorar vom Anwalt so um 200 Euro),
aber warum soll alles ICH machen?

Grüße,
H.


Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:19:18 AM1/24/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>> Es handelt sich imho bei dieser Vorgehensweise um Betrug.

>das kannst Du sicher unter Einbeziehung der einschlägigen §§ belegen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

>> Der Kunde wird nämlich mit dem Lockruf "Kein Mindestumsatz"
>> angeworben, wobei der Werbende die verheimlichte Erwartung
>> hat, der Kunde würde eben doch mehr telefonieren als einem
>> Mindestumsatz entspricht.

>Erwartungen sind nicht verboten. Der Kunde erwartet auch so manches,
>manche Kunden beispielsweise, dass sie die Karte lebenslang nutzen
>können ohne auch nur das Startguthaben zu verbrauchen.

"Kein Mindestumsatz" heißt weder "Kündigung bei zu geringem Umsatz"
noch "Kündigung nach einer von uns willkürlich bestimmten Zeit".

"Kein Mindestumsatz" heißt auch nicht "Wir bringen Sie durch Einbehalt
Ihres Restguthabens auf den von uns erwarteten Mindestumsatz".

>Es gibt keinen Mindestumsatz solange der Vertrag läuft. Und kündigen ist
>nicht verboten.

Nach allgemeinem Verständnis ist eine Kündigung die Beendigung
eines Vertrages, aber nicht die Einforderung zusätzlicher Mittel zur
unveränderten Fortsetzung desselben.
Da würden sich die Vermieter freuen, wenn sie alle paar Monate Geld
verlangen dürften, damit Du den Miet-Vertrag unverändert fortzusetzen
darfst..

>Der OP hat sich nicht dazu geäussert, aber ich gehe davon aus, dass er
>die Karte schon mindestens ein Jahr ungenutzt rumliegen hat.

Das ist völlig irrelevant, solange der Vertreiber in seiner Werbung
nicht den Mindestumsatz nur für z.B. das von Dir genannte Jahr gewährt
hat.
Bei all diesen Problemen sollte man nicht davon ausgehen, daß der
Anbieter nicht schreiben KANN. Nö, er WILL es nicht schreiben.

Grüße,
H.



Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:21:35 AM1/24/12
to
Sven Bötcher wrote:

>Es handelt sich bei Dir IMHO um einen Idioten.

Solange Du das nicht begründen kannst, siehst DU aus wie der Idiot.

>Bye
>Sven

Schön daß Du nicht "Auf Wiedersehen" geschrieben hast :-).

Grüße,
H.



Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:28:05 AM1/24/12
to
Michael Landenberger wrote:

>Bei Telekommunikations-Verträgen ohne feste Laufzeit ist eine Kündigung
>jederzeit zulässig. Kündigen können beide Vertragspartner, keiner von ihnen
>benötigt eine Begründung. "Ich hab' keine Lust mehr" wäre also genauso
>zulässig.

Die Äußerung "Ich habe nur Lust zur Verlängerung, wenn Du neu zahlst"
scheint allerdings von Dir nicht berücksichtigt worden sein, obwohl
sie wohl im Regelfall anzutreffen ist.

Möchtest Du nicht auch erläutern, wer denn den Anbieter zu seinen
betrügerischen Versprechungen gezwungen hat :-)?

Grüße,
H.



Manfred Schulz

unread,
Jan 24, 2012, 11:37:10 AM1/24/12
to
Am 24.01.2012 16:44, schrieb Martin Schoenbeck:

> Das sieht jemand, der nur alle Jubeljahre in seinen E-Mail-Account
> reinsieht, dafür aber für SMS jederzeit empfangsbereit ist, möglicherweise
> anders. Denn WIMRE schickt zumindest Congstar eine SMS, mit der sie die
> Abschaltung ankündigen.

Das ist vermutlich der Punkt: Meine Emails prüfe ich täglich, SMS auf
"irgendeine" Nummer gehen mir am A.. vorbei. Wir waren offenkundig halt
einfach nicht kompatibel. Aber auch das ist ja ein allgemein anerkannter
Trennungsgrund...

M.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:40:05 AM1/24/12
to
Wolf Stringhammer wrote:

>Bei einer Kündigung nach zu kurzer Laufzeit mit der Begründung zu geringen
>Umsatzes bei einem Tarif ohne Mindestumsatz könnte der Anbieter schaden-
>ersatzpflichtig werden (§ 242 BGB). Außerdem könnte es wettbewerbs-
>widrig sein.

Der Trick der Anbieter liegt gerade darin, KEINE Begründung anzugeben,
und die "Kündigung" als eine von allem unabhängige Willensäußerung
darzustellen.

Aber es ist völlig klar, daß für die Kündigung regelmäßig eine zu
geringe Nutzung ursächlich ist.
http://www.teltarif.de/telekom-tochter-congstar-kuendigung-prepaid-karten-technologie/news/41091.html

Der besondere Witz liegt auch noch darin, daß man die Kündigung
dem Wenignutzer auf sein wenig genutztes Gerät schickt :-).

Grüße,
H.

PS
Auch interessant
http://www.teltarif.de/congstar-telekom-agb-prepaid-kuendigung-wettbewerbswidrig-fachanwalt-it-recht/news/41767.html



Wolfgang May

unread,
Jan 24, 2012, 11:47:57 AM1/24/12
to
Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
> Hallo Manfred,
>
> Manfred Schulz schrieb:
>
> > Jepp, vollkommen berechtigter Einwand. Aber wegen 5 ??? lese ich keine
> > kompletten AGB (und schon gar nicht nachträglich), sondern freue mich
> > lieber, dass das im Falle von Fonic von Fonic selbst für mich durch eine
> > rechtzeitige Ankündigung der Abschaltung übernommen wurde. So lästig der
> > Vorgang auch ist, für mich ists das mit Abstand akzeptablere Verfahren
> > (ohne jede juristische Wertung ob das denn richtig(er) ist)
>
> Das sieht jemand, der nur alle Jubeljahre in seinen E-Mail-Account
> reinsieht, dafür aber für SMS jederzeit empfangsbereit ist, möglicherweise
> anders. Denn WIMRE schickt zumindest Congstar eine SMS, mit der sie die
> Abschaltung ankündigen.

Im OP war von fonic als Internetprovider und einem Surfstick die Rede.
Die uebliche Kommunikationsweise im Internet ist e-mail, und nicht
SMS. Eine SMS an eine SIM-Karte, die in einem Surfstick drin ist,
duerfte von den meisten Nutzern nicht bemerkt werden (insbesondere
bei all denen nicht, die nicht die mitgelieferte Windoof-Software
benutzen).

Wolfgang

Heinz Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 11:50:06 AM1/24/12
to
Gut gedacht.
Du bekommst diese Karten allerdings in verschweißten durchsichtigen
Packs an den Supermarkt-Kassen. Ohne Zerstörung kommst Du nicht an
die inliegenden AGBs. Und von außen siehst Du eben nur dieses
http://www.congstar.de/9cent/
# Keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz
# Ohne Vertragslaufzeit wählbar

Es soll ja mittlerweile auch Experten geben, die für jede Ausgabe der
Packs wieder andere AGBs einlegen :-).

Grüße,
H.


Wolfgang Jäth

unread,
Jan 24, 2012, 1:59:03 PM1/24/12
to
Am 24.01.2012 17:50, schrieb Heinz Schmitz:
>
>>Da sollte man erst einmal die AGB lesen, ob das nicht dort
>>angekündigt war. Das ist ja nicht ganz unkompliziert, weil
>>gleichzeitig das Guthaben kassiert wird. Was also sagten
>>die AGB?
>
> Gut gedacht.
> Du bekommst diese Karten allerdings in verschweißten durchsichtigen
> Packs an den Supermarkt-Kassen. Ohne Zerstörung kommst Du nicht an
> die inliegenden AGBs.

<erstaunt> Liegen denn da drin AGBs bei? AFAIK gips die *nur* im
Internet. </erstaunt>

Und auch da muss man kräftig suchen; übrigens gilt das mit dem
Suchenmüssen auch für alle anderen Telefon-, Internet- und sonstigen
Provider. Freiwillig rücken die ihre AGBs anscheinend nur noch direkt
vor Vertragsabschluss heraus, nachdem man siene prsönlichen Daten schon
angegeben hat. :-((

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 24, 2012, 1:49:12 PM1/24/12
to
Am 24.01.2012 13:31, schrieb Manfred Schulz:
>
> Es gibt übrigens noch wesentlich ekligere Beispiele:
> Congstar. Hab für meine Mutter ein Handy für Notfälle mit deren
> Prepaidkarte ausgestattet - und plötzlich tat es nicht mehr, aber eben
> ganz OHNE Vorwarnung (Was lerne ich daraus: nie wieder Congstar....).
> Ebenso eine Prepaidkarte vom Discounter PLUS. Einfach tot, als sie mal
> zum Einsatz kommen sollte, ohne Vorwarnung. (Auch hier: Nie wieder von
> denen, keine Ahnung welcher Provider da dahinter stand).

Zu Congstar kann ich nix sagen; aber bei Plus kann ich mir das nicht
wirklich vorstellen. Ich benutze meine Plus-Karte auch praktisch nie,
und da kam noch nie irgend etwas.

Jedoch schaltet eine Aufladung der Karte das Handy immer nur für 1
weiteres Jahr frei. Danach kann man ein weiteres Jahr nur noch angerufen
werden, sofern man nicht wieder etwas auflädt. Das Guthaben ist
natürlich nicht verloren, man 'verliert' letztlich nur die Zinsen.

Möglicherweise war /das/ ja bei Dir der Fall (allerdings wird man so
IIRC ca. 1 Woche vorher per SMS auf die bevorstehende teildeaktivierung
aufmerksam gemacht)

> Vor dem Hintergrund finde ich das Verfahren von Fonic fast schon
> "anständig".

Mag ja sein; aber es widerspricht IMHO ihrer Werbeaussage, und ist damit
wettbewerbswidrig.

>Und hab dann eben mal mit meiner Frau über eine ihr bis
> dato unbekannte Nummer ein kurzes Telefonat geführt um meine Präsenz und
> Nutzungswilligkeit zu zeigen, 8 oder 9 Cent in einem Jahr scheint mir
> eine akzeptable Investition. Klar könnte man bestimmt auch über so etwas
> streiten. Aber bei den Beträgen....? Schade um die Zeit.

AOL.

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 24, 2012, 1:30:14 PM1/24/12
to
Am 23.01.2012 14:57, schrieb Wolf Stringhammer:
>
>> Stellen Sich zwei Fragen:
>> Ist eine Kündigung mit dieser Begründung überhaupt zulässig,
>> wenn andererseits mit dem Slogan "Kein Mindestumsatz"
>> geworben wird?
>
> Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
> ist sie zulässig und wirksam.

Nein.

Fonic darf in der Tat, genau wie auch der Kunde, den Vertrag einfach so,
ohne Begründung, kündigen. In dem geschilderten Fall *hat* Fonic aber
eine Begründung abgegeben, und die ist IMHO wettbewerbswidrig.

§ 5a Abs. 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen:

| (2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern
| im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine
| Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung
| aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des
| Kommunikationsmittels wesentlich ist.

Wenn Fonic mit 'kein Mindestumsatz' wirbt, darf es (er? sie?) nicht
/wegen/ nicht erreichtem Mindestumsatz kündigen.

Und wenn das Zitat im OP tatsächlich stimmt, könnte man IMHO sogar über
Nötigung nachdenken. Die Frage ist nur, ob man sich /den/ Aufwand wegen
9 Cent (1 Telefonanruf) antum möchte; selbst die Beratung in einer
Verbraucherzentrale kostet AFAIK grob gerechnet das Ein- oder
Zweihundertfache (AFAIK nehmen die normalerweise so 10 oder 20 Euro oder
so; aber möglicherweise übernehmen die derartige Abmahnungsfälle ja auch
kostenfrei).

> Hinsichtich der Frage, ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist oder
> ob die Kündigung ggf. wettbewerbswidrig ist, müsste man wissen, wie
> lange der Vertrag gelaufen ist. Zwei Jahre wären sicher eine angemes-
> sene Bindungsfrist, drei Monate wohl nicht.

Nein; 'keine Vertragslaufzeit' bedeute IMHO auch keine Bindungsfrist.

>> Was ist mit den Kosten für den Surfstick?
>
> Der gehört Dir

AOL (evtl. könnte man aber Fonic schadensersatzpflichtig machen).

>und kann von Dir sicher auch weiterverwendet werden
> (mit neuer SIM-Karte).

<bezweifel>

Wolfgang
--

Stefan Schmitz

unread,
Jan 24, 2012, 3:14:03 PM1/24/12
to
On 24 Jan., 19:30, Wolfgang Jäth <jawo.usenet....@goldmail.de> wrote:

> Wenn Fonic mit 'kein Mindestumsatz' wirbt, darf es (er? sie?) nicht
> /wegen/ nicht erreichtem Mindestumsatz kündigen.

Sie kündigen ja auch nicht wegen verfehlten Mindestumsatzes, sondern
wegen kompletter Nichtnutzung.

Außerdem zahlen sie das Guthaben zurück, und man kann sich jederzeit
ne neue Karte kaufen. Wo liegt also der Hauch eines Problems?

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 24, 2012, 3:26:38 PM1/24/12
to
Hallo,

Heinz Schmitz schrieb:
> "Kein Mindestumsatz" heißt weder "Kündigung bei zu geringem Umsatz"
> noch "Kündigung nach einer von uns willkürlich bestimmten Zeit".

es geht hier nicht um zu geringen Umsatz, es geht hier um _keinen_ Umsatz.

> "Kein Mindestumsatz" heißt auch nicht "Wir bringen Sie durch Einbehalt
> Ihres Restguthabens auf den von uns erwarteten Mindestumsatz".

Die Auszahlung des Restguthabens ist bei Fonic problemlos und übrigens
auch ohne Vertragsbeendigung möglich.

> Da würden sich die Vermieter freuen, wenn sie alle paar Monate Geld
> verlangen dürften, damit Du den Miet-Vertrag unverändert fortzusetzen
> darfst..

Du stell Dir mal vor, das tun die, die meisten sogar monatlich.

Gruss, Wolfgang

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 24, 2012, 3:44:33 PM1/24/12
to

"Wolfgang Jäth" schrieb:

>> Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
>> ist sie zulässig und wirksam.
>
> Nein.
>
> Fonic darf in der Tat, genau wie auch der Kunde, den Vertrag einfach so,
> ohne Begründung, kündigen. In dem geschilderten Fall *hat* Fonic aber
> eine Begründung abgegeben, und die ist IMHO wettbewerbswidrig.
>
> § 5a Abs. 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen:

Der Kunde kann sich auf das UWG nicht berufen! Das UWG hat auf
die Wirksamkeit der Kündigung keine Auswirkung.

>> Hinsichtich der Frage, ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist oder
>> ob die Kündigung ggf. wettbewerbswidrig ist, müsste man wissen, wie
>> lange der Vertrag gelaufen ist. Zwei Jahre wären sicher eine angemes-
>> sene Bindungsfrist, drei Monate wohl nicht.
>
> Nein; 'keine Vertragslaufzeit' bedeute IMHO auch keine Bindungsfrist.

Hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit ist das durchaus relevant.

(Ich frage mich, wieso Du Dich oben - an untauglicher Stelle - auf das
UWG berufst und es mir - im richtigen Zusammenhang - verwehrst.)

W.

Message has been deleted

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 24, 2012, 4:46:34 PM1/24/12
to

"Daniel Seligmann" schrieb:

> Wie begründet sich Ihre Auffassung?

> Welchen Verstoß haben Sie im Auge?

Siezen im Usenet wird als unhöflich empfunden,
man duzt sich hier!

Gruß, Wolf

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 24, 2012, 5:14:41 PM1/24/12
to
Hallo Wolfgang,

Wolfgang May schrieb:

> Im OP war von fonic als Internetprovider und einem Surfstick die Rede.
> Die uebliche Kommunikationsweise im Internet ist e-mail, und nicht
> SMS.

<loriot>
Ach
</loriot>

> Eine SMS an eine SIM-Karte, die in einem Surfstick drin ist,
> duerfte von den meisten Nutzern nicht bemerkt werden (insbesondere
> bei all denen nicht, die nicht die mitgelieferte Windoof-Software
> benutzen).

In der Tat. Vermutlich ist Dir aber entgangen, daß ich auf Manfreds Posting
eingegangen bin, in dem er von vergleichbaren Kündigungen von u.a. Congstar
berichtete, die sich _nicht_ auf einen Surfstick, sondern auf ein
Mobiltelefon bezogen.

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 24, 2012, 5:18:08 PM1/24/12
to
Hallo Stefan,

Stefan Schmitz schrieb:

> On 24 Jan., 19:30, Wolfgang Jäth <jawo.usenet....@goldmail.de> wrote:
>
>> Wenn Fonic mit 'kein Mindestumsatz' wirbt, darf es (er? sie?) nicht
>> /wegen/ nicht erreichtem Mindestumsatz kündigen.
>
> Sie kündigen ja auch nicht wegen verfehlten Mindestumsatzes, sondern
> wegen kompletter Nichtnutzung.

Du meinst, man kann den Stick nutzen, ohne irgendeinen Umsatz zu machen?
Dann empfiehlt sich für den OP ja in der Tat, das einfach zu machen.

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 24, 2012, 5:21:16 PM1/24/12
to
Hallo Wolfgang,

Wolfgang Ottenweller schrieb:

> Hallo,
>
> Heinz Schmitz schrieb:
>> "Kein Mindestumsatz" heißt weder "Kündigung bei zu geringem Umsatz"
>> noch "Kündigung nach einer von uns willkürlich bestimmten Zeit".
>
> es geht hier nicht um zu geringen Umsatz, es geht hier um _keinen_ Umsatz.

Und kein Umsatz ist ihnen nicht zu wenig?

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 25, 2012, 3:18:42 AM1/25/12
to
Am 24.01.2012 21:44, schrieb Wolf Stringhammer:
>
>>> Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
>>> ist sie zulässig und wirksam.
>>
>> Nein.
>>
>> Fonic darf in der Tat, genau wie auch der Kunde, den Vertrag einfach so,
>> ohne Begründung, kündigen. In dem geschilderten Fall *hat* Fonic aber
>> eine Begründung abgegeben, und die ist IMHO wettbewerbswidrig.
>>
>> § 5a Abs. 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen:
>
> Der Kunde kann sich auf das UWG nicht berufen! Das UWG hat auf
> die Wirksamkeit der Kündigung keine Auswirkung.

Eine Unterlassungsklage durch einen Konkurenten oder eine
Verbraucherzentrale hätte aber durchaus eine Auswirkung auf die Frage,
ob überahupt eine Kündigung /ausgesprochen/ wird.

>>> Hinsichtich der Frage, ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist oder
>>> ob die Kündigung ggf. wettbewerbswidrig ist, müsste man wissen, wie
>>> lange der Vertrag gelaufen ist. Zwei Jahre wären sicher eine angemes-
>>> sene Bindungsfrist, drei Monate wohl nicht.
>>
>> Nein; 'keine Vertragslaufzeit' bedeute IMHO auch keine Bindungsfrist.
>
> Hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit ist das durchaus relevant.
>
> (Ich frage mich, wieso Du Dich oben - an untauglicher Stelle - auf das
> UWG berufst und es mir - im richtigen Zusammenhang - verwehrst.)

<ratlosamkopfkratz> Hä? </ratlosamkopfkratz>

Wolfgang
--

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 25, 2012, 4:30:31 AM1/25/12
to

"Wolfgang Jäth" schrieb:

>>>> Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten Fristen erfolgt,
>>>> ist sie zulässig und wirksam.
>>>
>>> Nein.
>>>
>>> Fonic darf in der Tat, genau wie auch der Kunde, den Vertrag einfach so,
>>> ohne Begründung, kündigen. In dem geschilderten Fall *hat* Fonic aber
>>> eine Begründung abgegeben, und die ist IMHO wettbewerbswidrig.
>>>
>>> § 5a Abs. 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen:
>>
>> Der Kunde kann sich auf das UWG nicht berufen! Das UWG hat auf
>> die Wirksamkeit der Kündigung keine Auswirkung.
>
> Eine Unterlassungsklage durch einen Konkurenten oder eine
> Verbraucherzentrale hätte aber durchaus eine Auswirkung auf die Frage,
> ob überahupt eine Kündigung /ausgesprochen/ wird.

Nein, natürlich nicht. Denn wenn aufgrund dieser Kündigung ein
Wettbewerber aktiv wird, dann hebt das die Wirksamkeit der
Kündigung natürlich nicht auf.

W.




Message has been deleted

Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 4:52:50 AM1/25/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>> "Kein Mindestumsatz" heißt weder "Kündigung bei zu geringem Umsatz"
>> noch "Kündigung nach einer von uns willkürlich bestimmten Zeit".

>es geht hier nicht um zu geringen Umsatz, es geht hier um _keinen_ Umsatz.

Woher will Fonic wissen, daß den Kunden die Kündigung nicht gerade
dann trifft, wenn er das Handy benutzen will (z.B. die Oma, die das
Ding für Notfälle im Schränkchen hat - gerade mit diesem Vertrag, weil
mit "kein Mindestumsatz" geworben wurde?
Erstaunlicherweise bemerkt man die Nichtfunktionalität von Handies
gewöhnlich erst dann, wenn man sie braucht.

>> "Kein Mindestumsatz" heißt auch nicht "Wir bringen Sie durch Einbehalt
>> Ihres Restguthabens auf den von uns erwarteten Mindestumsatz".

>Die Auszahlung des Restguthabens ist bei Fonic problemlos und übrigens
>auch ohne Vertragsbeendigung möglich.

Da hat die Oma dann besonders viel von :-). Congstar ließ sich
übrigens nichtmal herab, die Höhe des Restguthabens zu beziffern,
so sehr wollten sie, daß der Vertrag durch Nachzahlung verlängert
würde.

>> Da würden sich die Vermieter freuen, wenn sie alle paar Monate Geld
>> verlangen dürften, damit Du den Miet-Vertrag unverändert fortzusetzen
>> darfst..

>Du stell Dir mal vor, das tun die, die meisten sogar monatlich.

Denk nochmal. Die Analogie betrifft dann wohl eine Zuzahlng über den
vereinbarten Mietpreis hinaus, nur, damit Du auch diesen weiterzahlen
darfst.

Grüße,
H.


Martin Schoenbeck

unread,
Jan 25, 2012, 4:52:59 AM1/25/12
to
Hallo Wolf,

Wolf Stringhammer schrieb:

> "Wolfgang Jäth" schrieb:
>> Eine Unterlassungsklage durch einen Konkurenten oder eine
>> Verbraucherzentrale hätte aber durchaus eine Auswirkung auf die Frage,
>> ob überahupt eine Kündigung /ausgesprochen/ wird.
>
> Nein, natürlich nicht. Denn wenn aufgrund dieser Kündigung ein
> Wettbewerber aktiv wird, dann hebt das die Wirksamkeit der
> Kündigung natürlich nicht auf.

Irgendwie passen diese zwei Absätze so überhaupt nicht zusammen. Natürlich
wird eine Kündigung nicht durch eine Klage eines Wettbewerbers aufgehoben.
Wenn eine solche Kündigung aufgrund der Klage aber schon von vornherein
unterlassen wird, dann ist sie selbstverständlich auch nicht wirksam.

Manfred Schulz

unread,
Jan 25, 2012, 4:55:35 AM1/25/12
to
Am 24.01.2012 22:01, schrieb Ludger Averborg:

> Bei allen prepaid-Verträgen, die ich abgeschlossen habe, stand ganz
> detailliert drin, wann und wie die Karte abläuft und um wieviel sich
> die Fristen verlängern, wenn man für soundso viel auflädt.

Bei der hier ursprünglich benannten Fonic (wie auch bei Congstar) war
weder in den AGB noch auf der Internetseite eine Information darüber zu
finden, dass trotz Werbeargument "0 Mindestumsatz" eine Mindestnutzung
in einem bestimmten Zeitrahmen gefordert wird um die Karte aktiviert zu
halten.

M.

Achja, und bei beiden Karten bestand noch ein Guthaben, bei der Congstar
das mit der Karte erworbene Startguthaben -und das war man nach
Abschaltung ausdrücklich nicht bereit auszuzahlen - auch hier, in
Anbetracht der absoluten Beträge, lohnt ein längeres Nachhaken nicht,
besser ists diesen Anbieter einfach zu meiden.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 5:00:15 AM1/25/12
to
Martin Schoenbeck wrote:

>In der Tat. Vermutlich ist Dir aber entgangen, daß ich auf Manfreds Posting
>eingegangen bin, in dem er von vergleichbaren Kündigungen von u.a. Congstar
>berichtete, die sich _nicht_ auf einen Surfstick, sondern auf ein
>Mobiltelefon bezogen.

Kundige bemerkten dazu:
http://www.teltarif.de/telekom-tochter-congstar-kuendigung-prepaid-karten-technologie/news/41091.html
"Auf die Warn-SMS sollte man sich indes nicht verlassen: Denn
wenn das Handy ausgeschaltet ist, kann die besagte
Kurzmitteilung nicht zugestellt werden. Da diese zudem nach
einigen Tagen verfällt, wird sie also auch beim entsprechend
späteren Einschalten des Handys den Empfänger nicht mehr
erreichen."

Ich erlaubte mir schon, auf den besonderen Witz hinzuweisen, der darin
liegt, einem Wenignutzer wegen dessen Wenignutzung eine wichtige
Nachricht auf das bekanntermaßen wenig genutze Gerät zu senden.

Grüße,
H.



Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 5:13:15 AM1/25/12
to
Andreas Kocher wrote:

>> Und auch da muss man kräftig suchen; übrigens gilt das mit dem
>> Suchenmüssen auch für alle anderen Telefon-, Internet- und sonstigen
>> Provider. Freiwillig rücken die ihre AGBs anscheinend nur noch direkt
>> vor Vertragsabschluss heraus, nachdem man siene prsönlichen Daten schon
>> angegeben hat. :-((

>Hä? Spielst du Blinde Kuh im Internet?

Man kann wohl mit Aufwand die (meist kleinstgedruckten, überladenen)
AGB finden. Oft mußt Du sogar noch mühsam herausfinden, welcher der
vielen Versionen denn nu auf Dich zutrifft.
Du kannst auch, wenn Dein Fleischer Dir ein Rindersteak verkauft hat,
bei dem hintenrum nachforschen, ob da nicht doch noch das daran
passende Stück vom Schwein liegt.
Wenn vorne heraus groß etwas versprochen wird, aber hintenherum
eine ganz andere Aussage gemacht wird, wurde das imho bisher
Gaunerei oder Betrug genannt. Zu Recht.

Grüße,
H.



Message has been deleted

Joerg Meier

unread,
Jan 25, 2012, 5:23:25 AM1/25/12
to
On Wed, 25 Jan 2012 10:52:59 +0100, Martin Schoenbeck wrote:

> Wolf Stringhammer schrieb:
>> "Wolfgang Jäth" schrieb:
>>> Eine Unterlassungsklage durch einen Konkurenten oder eine
>>> Verbraucherzentrale hätte aber durchaus eine Auswirkung auf die Frage,
>>> ob überahupt eine Kündigung /ausgesprochen/ wird.
>> Nein, natürlich nicht. Denn wenn aufgrund dieser Kündigung ein
>> Wettbewerber aktiv wird, dann hebt das die Wirksamkeit der
>> Kündigung natürlich nicht auf.
> Irgendwie passen diese zwei Absätze so überhaupt nicht zusammen. Natürlich
> wird eine Kündigung nicht durch eine Klage eines Wettbewerbers aufgehoben.
> Wenn eine solche Kündigung aufgrund der Klage aber schon von vornherein
> unterlassen wird, dann ist sie selbstverständlich auch nicht wirksam.

Ich glaube, er will darauf hinaus, dass es erst eine Klage geben kann, wenn
eine Kuendigung ausgesprochen wurde, und dann kann die Klage auch nichts
mehr and der Kuendigung aendern.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Joerg Meier

unread,
Jan 25, 2012, 5:31:12 AM1/25/12
to
On Wed, 25 Jan 2012 10:52:50 +0100, Heinz Schmitz wrote:

> Wolfgang Ottenweller wrote:
>>> "Kein Mindestumsatz" heißt weder "Kündigung bei zu geringem Umsatz"
>>> noch "Kündigung nach einer von uns willkürlich bestimmten Zeit".
>>es geht hier nicht um zu geringen Umsatz, es geht hier um _keinen_ Umsatz.
> Woher will Fonic wissen, daß den Kunden die Kündigung nicht gerade
> dann trifft, wenn er das Handy benutzen will (z.B. die Oma, die das
> Ding für Notfälle im Schränkchen hat - gerade mit diesem Vertrag, weil
> mit "kein Mindestumsatz" geworben wurde?
> Erstaunlicherweise bemerkt man die Nichtfunktionalität von Handies
> gewöhnlich erst dann, wenn man sie braucht.

Wieso sollte es Fonic's Problem sein, wenn die Oma ihre Post nicht liest ?
Fonic is ein Provider, kein Altenpfleger-Heimservice. "Kein Mindestumsatz"
heisst nicht in Folge dass Fonic fuer die naechsten 150 Jahre an den
Vertrag gebunden sind ohne jegliche Chance zur Kuendigung.

"Kein Mindestumsatz" heisst imo nur, dass keine fristlose/ausserordentliche
Kuendigung wegen mangelndem Umsatz ausgesprochen werden kann.
Selbstverstaendlich heisst das nicht, dass Fonic Dir GAR NICHT kuendigen
darf. Das waere doch voellig abstrus.

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 25, 2012, 5:48:02 AM1/25/12
to
Hallo Jörg,

Joerg Meier schrieb:

> Ich glaube, er will darauf hinaus, dass es erst eine Klage geben kann, wenn
> eine Kuendigung ausgesprochen wurde, und dann kann die Klage auch nichts
> mehr and der Kuendigung aendern.

Ich glaube nicht, daß er darauf hinauswill. Denn wenn das Ganze überhaupt
wettbewerbswidrig ist, dann ist es schon die Androhung der Kündigung.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 5:52:11 AM1/25/12
to
Joerg Meier wrote:

>Wieso sollte es Fonic's Problem sein, wenn die Oma ihre Post nicht liest ?
>Fonic is ein Provider, kein Altenpfleger-Heimservice. "Kein Mindestumsatz"
>heisst nicht in Folge dass Fonic fuer die naechsten 150 Jahre an den
>Vertrag gebunden sind ohne jegliche Chance zur Kuendigung.

Dann sollense das auf die Packung schreiben. Wer hindert die, mit
"Fünf Jahre kein Mindestumsatz" zu werben?

>"Kein Mindestumsatz" heisst imo nur, dass keine fristlose/ausserordentliche
>Kuendigung wegen mangelndem Umsatz ausgesprochen werden kann.
>Selbstverstaendlich heisst das nicht, dass Fonic Dir GAR NICHT kuendigen
>darf. Das waere doch voellig abstrus.

Richtig. Dann sollense das wie üblich schriftlich machen und das
Restguhaben gleich mitschicken.
So wie die das machen, ist es aber ganz klar keine Kündigung, sondern
das zusätzliche Abzocken von Knete zur Vertragsverlängerung. Also
Betrug.

Grüße,
H.


Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 5:59:48 AM1/25/12
to
Andreas Kocher wrote:

>> >Hä? Spielst du Blinde Kuh im Internet?

>> Man kann wohl mit Aufwand die (meist kleinstgedruckten, überladenen)
>> AGB finden. Oft mußt Du sogar noch mühsam herausfinden, welcher der
>> vielen Versionen denn nu auf Dich zutrifft.

>Das ist ein Themenfeld zu dem ich gar nichts gesagt habe.

Habe ich das behauptet?

>> Wenn vorne heraus groß etwas versprochen wird, aber hintenherum
>> eine ganz andere Aussage gemacht wird, wurde das imho bisher
>> Gaunerei oder Betrug genannt. Zu Recht.

>Der Bezug zu dam, was ich schrieb ist welcher?
>Oder gibt es irgendwo Punkte für das um-sich-Werfen mit
>Betrugsvorwürfen, egal in welchem Kontext?

Wo steht, daß ich GENAU NUR zu Deinem Posting antworten dürfe?
Gelten hier etwa Deine AGB? Oder willst Du mit der Anmutung um
Dich werfen, Du seiest hier so eine Art Papst?

Grüße,
H.



Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 25, 2012, 6:03:51 AM1/25/12
to
Hallo,

Heinz Schmitz schrieb:
> Erstaunlicherweise bemerkt man die Nichtfunktionalität von Handies
> gewöhnlich erst dann, wenn man sie braucht.

erstaunlicherweise kann man seine Emails lesen ohne das Handy einzuschalten.

Diverse andere Anbieter schicken eine _Kündigung_ per SMS, Fonic
hingegen die _Ankündigung_ einer Kündigung per Email, und genau dafür
werden sie hier runtergemacht.

> Denk nochmal. Die Analogie betrifft

Dein rollstuhlfahrender Vergleich ist mir keinen weiteren Gedanken wert.

Gruss, Wolfgang

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 25, 2012, 6:09:44 AM1/25/12
to
Hallo,

Heinz Schmitz schrieb:
> Kundige bemerkten dazu:
> http://www.teltarif.de/telekom-tochter-congstar-kuendigung- [...]

> Ich erlaubte mir schon

und ich erlaube mir jetzt mal, Dich auf das Subject hinzuweisen. Es geht
hier um _Fonic_ und es bringt absolut nichts, wenn Du dauernd mit Kritik
an einem anderen Anbieter der es anders macht dazwischenstänkerst.

Mach für Dein Problem einen eigenen Thread auf dann kann man dort
diskutieren was Congstar macht. Hier gibt es nur ein Durcheinander wenn
Du dauernd Verhaltensweisen an den Pranger stellt die Fonic gerade nicht
hat.

Gruss, Wolfgang

Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 6:39:03 AM1/25/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>und ich erlaube mir jetzt mal, Dich auf das Subject hinzuweisen. Es geht
>hier um _Fonic_ und es bringt absolut nichts, wenn Du dauernd mit Kritik
>an einem anderen Anbieter der es anders macht dazwischenstänkerst.

Ich erlaube mir mal, Dich darauf hinzuweisen, daß der wesentliche Teil
des OP lautete
"Wenn Sie die Leistungen von FONIC (abgehende
Telefongespräche, SMS-Versand, Internetnutzung) innerhalb von
14 Tagen weiterhin nicht in Anspruch nehmen, müssen wir Ihren
FONIC Mobilfunkvertrag leider kündigen."
Und dies trotz Werbung mit "Kein Mindestumsatz",

>Mach für Dein Problem einen eigenen Thread auf dann kann man dort
>diskutieren was Congstar macht. Hier gibt es nur ein Durcheinander wenn
>Du dauernd Verhaltensweisen an den Pranger stellt die Fonic gerade nicht
>hat.

Erstens wüßte ich nicht, wieso Du meinst, mir etwas vorschreiben zu
dürfen. Zweitens kann ich es nicht als zweckmäßig ansehen, für jeden
gleichen Furz einen neuen Thread aufzumachen, und drittens kannst
Du mir wohl kaum vorwerfen, daß Deine Kapazität nicht auszureichen
scheint, mehrere vergleichbare Dinge richtig einander zuzuordnen
oder hinter vielen Deitails den einen Kern der Sache zu erkennen.

Viertens kann ich mich nicht erinnern, Dich jemals genötigt zu haben,
meine Postings zu lesen :-).

Grüße,
H.


Heinz Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 6:42:30 AM1/25/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>> Denk nochmal. Die Analogie betrifft

>Dein rollstuhlfahrender Vergleich ist mir keinen weiteren Gedanken wert.

Deine Postings lassen mich inzwischen daran zweifeln, daß
Deine Gedanken überhaupt irgendeinen Wert haben :-).

Grüße,
H.


Wolf Stringhammer

unread,
Jan 25, 2012, 6:46:36 AM1/25/12
to

"Martin Schoenbeck" schrieb:

>> Ich glaube, er will darauf hinaus, dass es erst eine Klage geben kann,
>> wenn eine Kuendigung ausgesprochen wurde, und dann kann die
>> Klage auch nichts mehr and der Kuendigung aendern.
>
> Ich glaube nicht, daß er darauf hinauswill.

Natürlich will "er" darauf hinaus.

> Denn wenn das Ganze überhaupt wettbewerbswidrig ist, dann ist es schon
> die Androhung der Kündigung.

"Er" hatte geschrieben: "Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten
Fristen erfolgt, ist sie zulässig und wirksam." Und das ist nun einmal so.

Dass das Verhalten des Anbieters wettbewerbswidrig sein kann, hat
"er" auch erwähnt, allerdings auch: Dazu "müsste man wissen, wie
lange der Vertrag gelaufen ist." Wenn der Vertrag etwa zwei Jahre
lang nicht genutzt wurde, ist die Kündigung (und ihre Androhung)
wohl kaum wettbewerbswidrig.

W.

Michael Paul

unread,
Jan 25, 2012, 7:31:19 AM1/25/12
to
On 24 Jan., 13:31, Manfred Schulz <ng_2...@nurfuerspam.de> wrote:

> Es gibt übrigens noch wesentlich ekligere Beispiele:
> Congstar. Hab für meine Mutter ein Handy für Notfälle mit deren
> Prepaidkarte ausgestattet - und plötzlich tat es nicht mehr, aber eben
> ganz OHNE Vorwarnung (Was lerne ich daraus: nie wieder Congstar....).

Die Vorwarnung von Congstar kommt per SMS. BTDT.

Michael

Michael Paul

unread,
Jan 25, 2012, 7:34:20 AM1/25/12
to
On 24 Jan., 16:44, Martin Schoenbeck <ms.usenet.nos...@schoenbeck.de>
wrote:
> (...) Denn WIMRE schickt zumindest Congstar eine SMS, mit der sie die
> Abschaltung ankündigen.

Du erinnerst Dich richtig. Ich habe erst neulich eine solche bekommen.
Andererseits halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß ein so-gut-wie-
nicht-Benutzer sein Mobile stets empfangsbereit eingeschaltet hat, für
gering. In der Regel liegen solche "für den Notfall"-Handys in
irgendeiner Schublade/Handschuhfach/wasauchimmer.

Michael
Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 25, 2012, 8:49:39 AM1/25/12
to
Hallo Wolf,

Wolf Stringhammer schrieb:

> "Martin Schoenbeck" schrieb:
>
>>> Ich glaube, er will darauf hinaus, dass es erst eine Klage geben kann,
>>> wenn eine Kuendigung ausgesprochen wurde, und dann kann die
>>> Klage auch nichts mehr and der Kuendigung aendern.
>>
>> Ich glaube nicht, daß er darauf hinauswill.
>
> Natürlich will "er" darauf hinaus.

Du willst behaupten, ein Wettbewerber könne nicht schon dann eine
Wettbewerbsklage anstrengen, wenn Fonic jemandem die Kündigung angedroht
hat, sondern erst, wenn sie tatsächlich gekündigt haben? Mal davon
abgesehen, daß man Wettbewerbsklagen natürlich jederzeit einreichen kann,
aber warum sollte eine solche Klage weniger erfolgversprechend sein, wenn
das behauptet wettbewerbswidrige Verhalten nur angedroht wird, um den
Kunden zu Umsäzten zu bringen, als wenn es dann tatsächlich durchgeführt
wurde?
>
>> Denn wenn das Ganze überhaupt wettbewerbswidrig ist, dann ist es schon
>> die Androhung der Kündigung.
>
> "Er" hatte geschrieben: "Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten
> Fristen erfolgt, ist sie zulässig und wirksam." Und das ist nun einmal so.

Das ist auch nach wie vor völlig unbestritten. Nur klassifiziertest Du mit
diesem Satz eine Aussage von Wolfgang als falsch, die sich auf die
ungekündigte Situation bezog. Und für die es also völlig gleichgültig ist,
welche Situation _nach_ einer Kündigung herrscht.

> Dass das Verhalten des Anbieters wettbewerbswidrig sein kann, hat
> "er" auch erwähnt, allerdings auch: Dazu "müsste man wissen, wie
> lange der Vertrag gelaufen ist." Wenn der Vertrag etwa zwei Jahre
> lang nicht genutzt wurde, ist die Kündigung (und ihre Androhung)
> wohl kaum wettbewerbswidrig.

Ob das oder nicht wettbewerbswidrig ist, ist in diesem Zusammenhang
allerdings ebenfalls völlig gleichgültig.

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 25, 2012, 9:04:51 AM1/25/12
to

"Martin Schoenbeck" schrieb:

>>>> Ich glaube, er will darauf hinaus, dass es erst eine Klage geben kann,
>>>> wenn eine Kuendigung ausgesprochen wurde, und dann kann die
>>>> Klage auch nichts mehr and der Kuendigung aendern.
>>>
>>> Ich glaube nicht, daß er darauf hinauswill.
>>
>> Natürlich will "er" darauf hinaus.
>
> Du willst behaupten, ein Wettbewerber könne nicht schon dann eine
> Wettbewerbsklage anstrengen, wenn Fonic jemandem die Kündigung
> angedroht hat, sondern erst, wenn sie tatsächlich gekündigt haben?

Nein.

> aber warum sollte eine solche Klage weniger erfolgversprechend sein,
> wenn das behauptet wettbewerbswidrige Verhalten nur angedroht wird,
> um den Kunden zu Umsäzten zu bringen, als wenn es dann tatsächlich
> durchgeführt wurde?

Ist sie ja auch nicht.

>> "Er" hatte geschrieben: "Solange die Kündigung im Rahmen der vereinbarten
>> Fristen erfolgt, ist sie zulässig und wirksam." Und das ist nun einmal
>> so.
>
> Das ist auch nach wie vor völlig unbestritten. Nur klassifiziertest Du mit
> diesem Satz eine Aussage von Wolfgang als falsch, die sich auf die
> ungekündigte Situation bezog. Und für die es also völlig gleichgültig ist,
> welche Situation _nach_ einer Kündigung herrscht.

Richtig.

Du (Ihr) hast nicht verstanden, dass BGB und UWG verschiedene Welten
sind. Du kannst via UWG nicht erreichen, dass BGB-Vereinabrungen un-
wirksam oder verhindert werden. Du kannst sie nur teuer machen.

W.


Wolfgang Jäth

unread,
Jan 25, 2012, 9:32:48 AM1/25/12
to
Am 25.01.2012 12:03, schrieb Wolfgang Ottenweller:
>
>> Erstaunlicherweise bemerkt man die Nichtfunktionalität von Handies
>> gewöhnlich erst dann, wenn man sie braucht.
>
> erstaunlicherweise kann man seine Emails lesen ohne das Handy einzuschalten.
>
> Diverse andere Anbieter schicken eine _Kündigung_ per SMS, Fonic
> hingegen die _Ankündigung_ einer Kündigung per Email, und genau dafür
> werden sie hier runtergemacht.

Nein; Fonic wird nicht 'runtergemacht', weil es Kündigungsandrohungen
per Email schickt, sondern weil es droht, wegen mangelndem Mindestumsatz
zu kündigen.

Hätten sie dagegen /ohne/ Begründung (und auch /ohne/ vorher mit der
Kündigung zu drohen) gekündigt, wären sie rechtlich auf der sauberen
Seite gewesen. /Jetzt/ lässt sich jegliche Kündigung in näherer Zeit mit
der ausgesprochenen Drohung (und damit dem darin genannten Grund)
verknüpfen, und damit wettbewerbswidrig werden lassen.

Wolfgang
--

Michael Landenberger

unread,
Jan 25, 2012, 10:16:19 AM1/25/12
to
"Michael Paul" <wurmsc...@aol.com> schrieb:

> Andererseits halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß ein
> so-gut-wie-nicht-Benutzer sein Mobile stets empfangsbereit
> eingeschaltet hat, für gering. In der Regel liegen solche
> "für den Notfall"-Handys in irgendeiner
> Schublade/Handschuhfach/wasauchimmer.

Ich frage mich sowieso, wieviele reine Notfall-Handys es überhaupt gibt
(also Handys, die außer im Notfall wirklich nie genutzt werden). Entweder
man hat gar kein Handy, dann hat man auch kein Notfall-Handy. Oder man hat
eines, dann aber nicht nur für den Notfall (dafür eignet sich ja jedes
Handy, ganz unabhängig von der sonstigen Nutzung), sondern auch für andere
Zwecke. In beiden Fällen ist man von einer Kündigung wegen Nichtnutzung
nicht betroffen.

Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
relativ selten sein.

Gruß

Michael

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 25, 2012, 10:44:51 AM1/25/12
to
Hallo,

Wolfgang Jäth schrieb:
> Hätten sie dagegen /ohne/ Begründung (und auch /ohne/ vorher mit der
> Kündigung zu drohen) gekündigt, wären sie rechtlich auf der sauberen
> Seite gewesen.

manchmal ist das Recht schon pervers. Da verhält sich einer
kundenfreundlich(er als die Mitbewerber) und wird genau dadurch
angreifbar und dangegriffen. :-(

Gruss, Wolfgang

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 25, 2012, 10:47:05 AM1/25/12
to
Hallo,

Michael Landenberger schrieb:
> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> relativ selten sein.

na ja, jeder Jammerlappen der sich darüber aufregt, dass ein
Mobilfunkanbieter langfristig ein wenig Verbrauch sehen will scheint
mindestens eines zu besitzen. ;-)

Gruss, Wolfgang

Wolfgang May

unread,
Jan 25, 2012, 12:19:51 PM1/25/12
to
In der aelteren Generation sind das IMHO viele. Die Leute sind einfach
nicht gewoehnt, alle 3 Minuten Partner/Kinder etc anrufen zu muessen
"Ich bin jetzt bei Aldi", "Wie geht es Dir?", "ich liebe Dich",
"Schatz, Anna-Lisa hat gerade ein Baeuerchen gemacht" etc.

Dazu kommen noch auch bei juengeren Leuten alte Handys, die ihr Dasein
z.B. im Handschuhfach fristen.

Wolfgang

Hans Wein

unread,
Jan 25, 2012, 12:43:39 PM1/25/12
to
"Michael Landenberger" <spameim...@arcor.de> schrieb:

> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> relativ selten sein.

Es gibt mit Sicherheit genügend Leute, die das Handy nicht als Tamagotchi
betrachten, sondern es tatsächlich nur im Handschuhfach für alle Fälle
deponiert haben - du siehst sie nur nicht.

Hans

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Stefan Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 3:50:42 PM1/25/12
to
On 25 Jan., 11:31, Joerg Meier <joergmme...@arcor.de> wrote:

> "Kein Mindestumsatz" heisst imo nur, dass keine fristlose/ausserordentliche
> Kuendigung wegen mangelndem Umsatz ausgesprochen werden kann.

Nicht mal das.
Es heißt nur, dass nicht jeden Monat trotz Nichtnutzung ein
Mindestbetrag auf der Rechnung steht (oder vom Guthaben abgezogen
wird).

Stefan Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 4:11:10 PM1/25/12
to
On 25 Jan., 16:16, "Michael Landenberger" <spameimer052...@arcor.de>
wrote:

> Ich frage mich sowieso, wieviele reine Notfall-Handys es überhaupt gibt
> (also Handys, die außer im Notfall wirklich nie genutzt werden). Entweder
> man hat gar kein Handy, dann hat man auch kein Notfall-Handy. Oder man hat
> eines, dann aber nicht nur für den Notfall (dafür eignet sich ja jedes
> Handy, ganz unabhängig von der sonstigen Nutzung), sondern auch für andere
> Zwecke. In beiden Fällen ist man von einer Kündigung wegen Nichtnutzung
> nicht betroffen.
>
> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> relativ selten sein.

Häufiger als Schubladen-Handys sind allerdings Schubladen-Verträge.
Und die Verträge sind es auch, die gekündigt werden, nicht die Handys.

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 25, 2012, 4:24:30 PM1/25/12
to
Hallo Wolf,

Wolf Stringhammer schrieb:

> Du (Ihr) hast nicht verstanden, dass BGB und UWG verschiedene Welten
> sind.

Ich habe das sehr wohl verstanden.

> Du kannst via UWG nicht erreichen, dass BGB-Vereinabrungen un-
> wirksam oder verhindert werden. Du kannst sie nur teuer machen.

Ich denke eher, Du hast nicht verstanden, daß Wolfgang davon ausgeht, eine
Klage eines Konkurrenten werde eine Kündigung verhindern, nicht weil die
Klage als solche das verhindern kann, sondern weil Fonic gut daran täte,
dem Konkurrenten mit einer solchen Kündigung nicht noch zusätzliche
Munition zu liefern. So las ich jedenfalls sein Posting.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 5:38:29 PM1/25/12
to
On 25 Jan., 22:24, Martin Schoenbeck <ms.usenet.nos...@schoenbeck.de>
wrote:

> Ich denke eher, Du hast nicht verstanden, daß Wolfgang davon ausgeht, eine
> Klage eines Konkurrenten werde eine Kündigung verhindern, nicht weil die
> Klage als solche das verhindern kann, sondern weil Fonic gut daran täte,
> dem Konkurrenten mit einer solchen Kündigung nicht noch zusätzliche
> Munition zu liefern. So las ich jedenfalls sein Posting.

Wäre es nicht noch wertvollere Munition für den Konkurrenten, aufgrund
der Klage auf die Kündigung zu verzichten?
Dann wäre die Warnung an den Kunden ja gar nicht ernstgemeint gewesen,
sondern eine Täuschung, um mehr Umsatz zu generieren.

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 25, 2012, 6:53:38 PM1/25/12
to

"Martin Schoenbeck" schrieb:

>> Du kannst via UWG nicht erreichen, dass BGB-Vereinabrungen un-
>> wirksam oder verhindert werden. Du kannst sie nur teuer machen.
>
> Ich denke eher, Du hast nicht verstanden, daß Wolfgang davon ausgeht, eine
> Klage eines Konkurrenten werde eine Kündigung verhindern, nicht weil die
> Klage als solche das verhindern kann, sondern weil Fonic gut daran täte,
> dem Konkurrenten mit einer solchen Kündigung nicht noch zusätzliche
> Munition zu liefern.

Die zusätzliche "Munition" ist nicht sehr eindrucksvoll. Eindrucksvoller
wäre allenfalls eine Strafbewehrung. Über eine Klage erreicht man die
nicht so schnell. In den zwei Wochen bekommt man ja nicht einmal die
Klage, geschweige denn ihre Zustellung auf die Reihe. Angesagt sind
in solchen Fällen Abmahnungen, die aber wohl nicht akzeptiert werden
würde, so dass es zum Rechtsstreit kommen müsste

Und solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, was Jahre dauern kann,
haben die Abmahnung oder gar Klage wenig Einfluss auf die aktuelle
Kündigung.

Deine These, dass eine Klage wg. Wettbewerbswidrigkeit Auswirkun-
gen auf eine Kündigung hätten, trifft also nicht zu. Ziemlich sicher nicht
einmal eine Abmahnung.

Allerdings ist völlig offen, unter welchen Umständen gekündigt wurde.
Ich vermute eher, dass das Prepaid-Guthaben verfallen war und nicht
erneuert wurde. Also ein beschränkt funktionsfähiger Anschluss. Wenn
der nach angemessener Zeit gekündigt wird, dann sehe ich daribn nichts
wettbewerbswidriges.

W.


Wolfgang Jäth

unread,
Jan 26, 2012, 1:59:04 AM1/26/12
to
Am 25.01.2012 16:16, schrieb Michael Landenberger:
>
>> Andererseits halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß ein
>> so-gut-wie-nicht-Benutzer sein Mobile stets empfangsbereit
>> eingeschaltet hat, für gering. In der Regel liegen solche
>> "für den Notfall"-Handys in irgendeiner
>> Schublade/Handschuhfach/wasauchimmer.
>
> Ich frage mich sowieso, wieviele reine Notfall-Handys es überhaupt gibt
> (also Handys, die außer im Notfall wirklich nie genutzt werden). Entweder
> man hat gar kein Handy, dann hat man auch kein Notfall-Handy. Oder man hat
> eines, dann aber nicht nur für den Notfall (dafür eignet sich ja jedes
> Handy, ganz unabhängig von der sonstigen Nutzung), sondern auch für andere
> Zwecke.

Welche sollten das sein?

> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> relativ selten sein.

Also ich kenne schon mal mindestens 3 Leute.

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 26, 2012, 2:07:11 AM1/26/12
to
Am 25.01.2012 16:16, schrieb Michael Landenberger:
>
>> Andererseits halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß ein
>> so-gut-wie-nicht-Benutzer sein Mobile stets empfangsbereit
>> eingeschaltet hat, für gering. In der Regel liegen solche
>> "für den Notfall"-Handys in irgendeiner
>> Schublade/Handschuhfach/wasauchimmer.
>
> Ich frage mich sowieso, wieviele reine Notfall-Handys es überhaupt gibt
> (also Handys, die außer im Notfall wirklich nie genutzt werden). Entweder
> man hat gar kein Handy, dann hat man auch kein Notfall-Handy. Oder man hat
> eines, dann aber nicht nur für den Notfall (dafür eignet sich ja jedes
> Handy, ganz unabhängig von der sonstigen Nutzung), sondern auch für andere
> Zwecke.

Welche sollten das sein?

Nimm z. B. meinen Vater; der hat in rund 3 Jahren ungefähr 1,62 Euro mit
seinem Handy vertelefoniert; und das war hauptsächlich, als sein
Festnetzanschluss mal gesponnen hat.

> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> relativ selten sein.

IBTD; IMHO besitzen v. a. ältere Leute ausschließlich deswegen
/überhaupt/ ein Handy.

Wolfgang
--

Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jan 26, 2012, 5:06:40 AM1/26/12
to
Hallo Wolf,

Wolf Stringhammer schrieb:

> Deine These, dass eine Klage wg. Wettbewerbswidrigkeit Auswirkun-
> gen auf eine Kündigung hätten, trifft also nicht zu. Ziemlich sicher nicht
> einmal eine Abmahnung.

Nur zur Klarstellung: das war nicht meine These.

Heinz Schmitz

unread,
Jan 26, 2012, 5:11:38 AM1/26/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>> Hätten sie dagegen /ohne/ Begründung (und auch /ohne/ vorher mit der
>> Kündigung zu drohen) gekündigt, wären sie rechtlich auf der sauberen
>> Seite gewesen.

>manchmal ist das Recht schon pervers. Da verhält sich einer
>kundenfreundlich(er als die Mitbewerber) und wird genau dadurch
>angreifbar und dangegriffen. :-(

In welcher Welt lebst Du eigentlich? Es geht hier im Wesentlichen
darum, daß trotz Versprechens von "Kein Mindestumsatz" genau
wegen zu geringem Umsatz gekündigt wird. Die dabei besser
tricksenden Vereine nennst Du kundenfreundlicher?
Für Dich gilt ein Terrorist als Menschenfreund, wenn er eine Rose
auf seinen Sprengstoffgürtel bindet?

Grüße,
H.


Heinz Schmitz

unread,
Jan 26, 2012, 5:15:58 AM1/26/12
to
Michael Landenberger wrote:

>Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
>relativ selten sein.

Dagegen spricht, daß die Anbieter mit "Kein Mindestumsatz" werben,
den Aufwand mit den betrügerischen Kündigungen treiben und diese
Kündigungen auch noch kostensparend per SMS etc mitteilen.

Grüße,
H.



Heinz Schmitz

unread,
Jan 26, 2012, 5:19:28 AM1/26/12
to
Wolfgang Ottenweller wrote:

>> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
>> relativ selten sein.

>na ja, jeder Jammerlappen der sich darüber aufregt, dass ein
>Mobilfunkanbieter langfristig ein wenig Verbrauch sehen will scheint
>mindestens eines zu besitzen. ;-)

So wie Du zu denen zu gehören scheinst, die vermutlich ein Gehirn
besitzen, es aber kaum je anschalten :-).

Es ist nämlich bisher noch nicht darüber gejammert worden, daß die
Anbieter Geld brauchen, sondern nur darüber, daß sie mehr davon
sehen wollen, als sie angekündigt haben.

Grüße,
H.



Michael Paul

unread,
Jan 26, 2012, 5:26:18 AM1/26/12
to
On 25 Jan., 22:11, Stefan Schmitz <s...@gmx.de> wrote:

> Häufiger als Schubladen-Handys sind allerdings Schubladen-Verträge.
> Und die Verträge sind es auch, die gekündigt werden, nicht die Handys.

Den Schubladenvertrag hat man doch, weil man mit diesem das ach so
begehrte Handy (das dennoch mit einer anderen SIM betrieben wird)
finanziert hat. Und solche Verträge haben eine Mindestlaufzeit und
weitere beachtenswerte Eigenschaften.

Zumindest kenne ich den Begriff "Schubladenvertrag" in diesem
Zusammenhang.

Michael

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 26, 2012, 5:45:56 AM1/26/12
to
Am 26.01.2012 10:30, schrieb Ludger Averborg:
>
>>> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
>>> relativ selten sein.
>>
>>Also ich kenne schon mal mindestens 3 Leute.
>
> Was mich interessieren würde: wie regeln die das denn tariflich?
> Prepaid, und dann jedes Jahr ("Aktivitätszeitfenster") mit 30 €
> aufladen

Bisher, ja (allerdings nicht mit 30 Euro). Inzwischen hab ich sie aus
genau diesem Grund dazu überredet, zu Fonic zu wechseln. Das ist der
einzige mir bekannte Provider, bei dem man nicht jedes Jahr 15 Euro o.
ä. 'ansparen' muss.

>und verfallen lassen?

Verfallen gips schon seit Jahren nicht mehr (siehe BGH-Urteil vom
12.06.2001, Az. XI ZR 274/00). BTW hat man 3 Jahre Zeit (regelmäßige
Verjährung), die Rückerstattung einzufordern.

> Oder gibt es da günstigere, weniger "vergessanfällige" (*)
> Möglichkeiten?

Viele Festnetzprovider bieten grundgebührenfreie Handy-Zusatzpakete zu
ihren festnetzanschlüssen an. Allerdings muss man dafür trotzdem oft
eine einmalige Buchungsgebühr o. ä. zahlen; und wenn man den Provider
mal wechseln sollte, ist /das/ Geld zumindest /definitiv/ futsch, im
Gegensatz zum Prepaid-Guthaben. Insofern ist das nicht unbedingt in
allen Fällen günstiger.

Wolfgang
--

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jan 26, 2012, 5:58:28 AM1/26/12
to
Hallo,

Ludger Averborg schrieb:
> Was mich interessieren würde: wie regeln die das denn tariflich?

da gibt es mehrere Möglichkeiten, die einfachste ist eine Prepaidkarte
zu verwenden die eine möglichst geringe offizielle(!)
Nachladeverpflichtung hat. z.B. Tchibo mit 10 Euro im Jahr. (*)

Die Aufladung am sinnvollsten per Dauerauftrag-Überweisung.

10 Euro im Jahr, damit man im Notfall zuverläsig telefonieren kann und
gut is.

> (was nützt mir im Notfall das allerschönste Handy, wenn das
> "Aktivitätszeitfenster" abgelaufen ist, weil ich vergessen habe,
> wieder 30 € drauf zu buchen?)

Was nützt Dir die aktivste SIM wenn das Handy selbst nicht funktioniert?
Mit einer deaktivierten SIM kann man wenigstens noch die 112 anrufen,
mit einem defekten Handy garnix.

Ein Testanruf alle paar Monate und schon ist _Fonic_ zufrieden.

Gruss, Wolfgang

(*) Man kann Tchibo auch mit geringerer Überweisung am Leben erhalten,
dann aber wieder ohne Sicherheit, dass es nicht plötzlich anders
gehandhabt wird.

Michael Paul

unread,
Jan 26, 2012, 5:34:40 AM1/26/12
to
On 26 Jan., 10:30, Ludger Averborg <ludger_averb...@web.de> wrote:
> On Thu, 26 Jan 2012 07:59:04 +0100, Wolfgang Jäth
>
> <jawo.usenet....@goldmail.de> wrote:
> >> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie, dürften
> >> relativ selten sein.
>
> >Also ich kenne schon mal mindestens 3 Leute.
>
> Was mich interessieren würde: wie regeln die das denn tariflich?
> Prepaid, und dann jedes Jahr ("Aktivitätszeitfenster") mit 30 €
> aufladen und verfallen lassen?

Das Guthaben verfällt ja nicht.
Und wenn man wirklich 30 Euro p.a. aufladen muß, dann sollte man den
Anbieter wechseln. Mehr als 15 Euro sollte man nicht ausgeben müssen.

> Oder gibt es da günstigere, weniger "vergessanfällige" (*)
> Möglichkeiten?
> (was nützt mir im Notfall das allerschönste Handy, wenn das
> "Aktivitätszeitfenster" abgelaufen ist, weil ich vergessen habe,
> wieder 30 € drauf zu buchen?)

Man kann natürlich einen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr
abschließen, wenn einem dieses "Notfalltelefon" so wichtig ist.

Ansonsten - offenbar mit der Einschränkung, daß man es gelegentlich
nutzen muß - erscheint mir das Modell von Fonic recht geeignet, zumal
man sich Guthaben jederzeit auszahlen lassen können soll.

Michael

Wolf Stringhammer

unread,
Jan 26, 2012, 6:18:19 AM1/26/12
to

"Martin Schoenbeck" schrieb:

>> Deine These, dass eine Klage wg. Wettbewerbswidrigkeit Auswirkun-
>> gen auf eine Kündigung hätten, trifft also nicht zu. Ziemlich sicher
>> nicht
>> einmal eine Abmahnung.
>
> Nur zur Klarstellung: das war nicht meine These.

Stimmt, sie kam von Wolfgang J (10. Vorposting. ;-)

W.


Michael Landenberger

unread,
Jan 26, 2012, 6:47:07 AM1/26/12
to
"Michael Paul" <wurmsc...@aol.com> schrieb:

> Den Schubladenvertrag hat man doch, weil man mit diesem das
> ach so begehrte Handy (das dennoch mit einer anderen SIM
> betrieben wird) finanziert hat. Und solche Verträge haben
> eine Mindestlaufzeit und weitere beachtenswerte Eigenschaften.

Ich muss zugeben, dass das bei meiner (einzigen!) Schubladen-SIM anders ist.
Die Prepaid-SIM habe ich letztes Jahr im Paket mit einem Tchibo Surfstick
und einer Internetflat für einen Monat zu einem äußerst günstigen Preis
erworben. Die Internetflat wollte ich im Urlaub nutzen. Ansonsten kommt in
dem Surfstick aber eine andere Karte zum Einsatz, weswegen ich die
Tchibo-Karte in die Schublade gelegt und auch nie aufgeladen habe. Es kann
durchaus sein, dass Tchibo die Karte mittlerweile deaktiviert hat. Ich werde
das bei Gelegenheit mal nachprüfen. Es wäre aber nicht schlimm, denn es
handelt sich nicht um eine Notfall-Karte. Für Notfälle habe ich genügend
andere Karten zur Verfügung, darunter auch Postpaid-Karten, die auch bei
Nichtnutzung nicht deaktiviert werden.

Gruß

Michael

Michael Landenberger

unread,
Jan 26, 2012, 6:49:18 AM1/26/12
to
"Wolfgang Jäth" <jawo.us...@goldmail.de> schrieb:

> Am 25.01.2012 16:16, schrieb Michael Landenberger:

>> Entweder man hat gar kein Handy, dann hat man auch kein
>> Notfall-Handy. Oder man hat eines, dann aber nicht nur für
>> den Notfall (dafür eignet sich ja jedes Handy, ganz unabhängig
>> von der sonstigen Nutzung), sondern auch für andere Zwecke.
>
> Welche sollten das sein?

Zum mobilen Telefonieren beispielsweise. Das war jetzt einfach.

>> Handys, die wirklich nur im Notfall genutzt werden und sonst nie,
>> dürften relativ selten sein.
>
> Also ich kenne schon mal mindestens 3 Leute.

Dann kennst du 3 mehr als ich.

Gruß

Michael

Michael Landenberger

unread,
Jan 26, 2012, 6:56:10 AM1/26/12
to
"Wolfgang Jäth" <jawo.us...@goldmail.de> schrieb:

> IBTD; IMHO besitzen v. a. ältere Leute ausschließlich deswegen
> /überhaupt/ ein Handy.

In meiner Familie und in meinem Bekanntenkreis gibt es einige ältere Leute
über 70. Sie haben entweder gar kein Handy oder sie nutzen es regelmäßig
(also nicht nur für Notfälle). Mir ist dagegen niemand bekannt, der ein
Handy ausschließlich für Notfälle mit sich herumschleppt. Und wer das
partout möchte, der kann immer noch einen Vertrag abschließen, bei dem die
Karte auch bei Nichtnutzung aktiv bleibt. Es gibt grundgebührfreie
Postpaid-Verträge, z. B. O2o. Mir ist nicht bekannt, dass jemals bei einem
Wenignutzer mit einem solchen Vertrag die Karte deaktiviert worden wäre.

Gruß

Michael

Message has been deleted

Michael Paul

unread,
Jan 26, 2012, 10:24:21 AM1/26/12
to
On 26 Jan., 12:47, "Michael Landenberger" <spameimer052...@arcor.de>
wrote:
> "Michael Paul" <wurmschleu...@aol.com> schrieb:
>
> > Den Schubladenvertrag hat man doch, weil man mit diesem das
> > ach so begehrte Handy (das dennoch mit einer anderen SIM
> > betrieben wird) finanziert hat. Und solche Verträge haben
> > eine Mindestlaufzeit und weitere beachtenswerte Eigenschaften.
>
> Ich muss zugeben, dass das bei meiner (einzigen!) Schubladen-SIM anders ist.
> Die Prepaid-SIM habe ich letztes Jahr im Paket mit einem Tchibo Surfstick
> und einer Internetflat für einen Monat zu einem äußerst günstigen Preis
> erworben. Die Internetflat wollte ich im Urlaub nutzen. Ansonsten kommt in
> dem Surfstick aber eine andere Karte zum Einsatz,

So richtig anders auch nicht. Du hast - genau wie in meinem Text -
Mobilfunkvertrag und Mobilfunkgerät im Bündel erworben und nimmst die
SIM/den Vertrag nicht in Anspruch. Unterschied zu meinem Beispiel: Du
hast keine Grundgebühren zu bezahlen, da Prepaid.

Gruß zurück,
auch Michael :-)

Andreas Wild

unread,
Jan 26, 2012, 10:33:11 AM1/26/12
to
Am 26.01.2012 16:09, schrieb Ralf . K u s m i e r z:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Wolfgang Ottenweller schrieb:
>
>> Mit einer deaktivierten SIM kann man wenigstens noch die 112 anrufen,
>
> Das war einmal.

Also bei mit hat die 110 letztens noch funktioniert. Ohne Karte war einmal.

Gruß
Andreas

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 26, 2012, 9:32:09 AM1/26/12
to
Am 26.01.2012 11:34, schrieb Michael Paul:
>
> Ansonsten - offenbar mit der Einschränkung, daß man es gelegentlich
> nutzen muß - erscheint mir das Modell von Fonic recht geeignet, zumal
> man sich Guthaben jederzeit auszahlen lassen können soll.

s/jederzeit/jeweils zum Quartalsende/

Wolfgang
--

Message has been deleted

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 26, 2012, 2:50:05 PM1/26/12
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> /Jetzt/ lässt sich jegliche Kündigung in näherer Zeit mit
> der ausgesprochenen Drohung (und damit dem darin genannten Grund)
> verknüpfen, und damit wettbewerbswidrig werden lassen.

Es ist beim besten Willen nicht ersichtlich, was daran wettbewerbswidrig
sein soll.

MfG
Rupert
Message has been deleted
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Heinz Schmitz

unread,
Jan 27, 2012, 6:29:13 AM1/27/12
to
Rupert Haselbeck wrote:

>> /Jetzt/ l�sst sich jegliche K�ndigung in n�herer Zeit mit
>> der ausgesprochenen Drohung (und damit dem darin genannten Grund)
>> verkn�pfen, und damit wettbewerbswidrig werden lassen.

>Es ist beim besten Willen nicht ersichtlich, was daran wettbewerbswidrig
>sein soll.

Mit gutem Willen l��t sich erkennen, da� die Inaussichtstellung eines
Goodies, das nachher nicht gew�hrt wird, eine Benachteiligung solcher
Wettbewerber darstellt, die ehrlicherweise nicht mit solchem Goddie
locken.

Gr��e,
H.



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