Am 11.07.2017 um 21:29 schrieb Detlef Meißner:
> Am 11.07.2017 um 21:18 schrieb Hartmut Kraus:
>> Am 11.07.2017 um 20:38 schrieb Hartmut Kraus:
>>> Am 11.07.2017 um 20:24 schrieb Detlef Meißner:
>>>> Wenn du beim Amtsgericht durch Zwangsversteigerung eine WOhnung/ein Haus
>>>> kaufst, dann prüfen die auch nichts, sondern beziehen sich allein auf
>>>> die Einträge im Grundbuch.
>>>
>>> Wem sagst du das. Erinnere mich bloß nicht daran.
>>
>> Im Grundbuch stand es übrigens als "Landwirtschaftsfläche" - das war's
>> vielleicht zu Kaisers Zeiten mal (Teil einer Obstplantage, wie die
>> anderen 4 Grundstücke auch - was du da auf dem Bild siehst, waren
>> Pflaumenbäume).
>>
>> Da muss unser Alter also was versäumt haben, bei all seiner Akribie, die
>> er sonst an den Tag legte (sein erster Beruf war Vermessungstechniker,
>> sein letzter Rentner) ;)
>
> Was hat er versäumt?
Den richtigen Grundbucheintrag. Deshalb kamen die 4000m² ja als
"Landwirtschaftsfläche" (also für den niedrigsten Quadratmeterpreis
überhaupt) unter den Hammer,
>> Etwas widersprüchliche Angaben aus anderen Quellen (aber die zählen ja
>> vor Gericht eh' nicht) zum aktuellen Status: Sondererholungsgebiet,
>> erschlossen und bebaut / geschützter Landschaftsbestandteil. Und das 10
>> Autominuten vor der Landeshauptstadt. ;)
>>
> Ein Gericht entscheidet nach Aktenlage - oder, etwas fies ausgedrückt:
> nach den Akten, die ihm vorliegen.
Bloß nicht nach den einschlägigen Gesetzen, wenn man's nicht dazu
zwingen kann. Dann wäre das ganze Verfahren gar nicht erst in Gang
gekommen bzw. die stinkkorrupte Truppe beim AG Erfurt eingebuchtet
worden. Und zwar wegen mehrfachen Verstoßes gegen das ZVG, Beihilfe zum
Betrug (Prozessbetrug), Hehlerei, mehrfacher Rechtsbeugung.
> Gefühle, gesunder Menschenverstand usw. werden erst dann bemüht, wenn es
> um ein Urteil geht.
In diesem Fall nicht mal dann. "Wir müssen erst lernen." Klar, umlernen
vom DDR- auf das einiges komplexere bundesdeutche Recht. Das einzige,
was sie gelernt hatten: "Geld stinkt nicht" - aber das wussten schon die
alten Römer.
> Vereinzelt gibt es Richter, Staats- und Rechtsanwälte, die sich einer
> Sache persönlich annehmen und die Angelegenheit mal, z.B. bei einem
> kleinen Wochenendausflug in Augenschein nehmen.
Diesen Ausflug haben sie einer Gutachterin überlassen, die es in ihrem
"Verkehrswertgutachten" genannten Verriss (natürlich rein zufällig) auf
genau den "Wert" geschätzt hat, den die angeblich einzigen
"außergerichtlichen" Interessenten uns ein Jahr vorher geboten hatten.
Nachdem meine Schwester mehrere vergrault hatte - u.a. den, mit dem ich
mir schon fast einig war. (Ein ehemaliger Student von unserem Alten, der
kannte es schon ewig, hatte auch viel da mit gearbeitet, und einen
krisensicheren Job.) Diese versoffene Hobbyhure im Vorruhestand
blockiert doch eine Stunde lang mein Telefon, erzählt mir: "Den brauchst
du nicht mehr anzurufen, der hat kein Interesse, der hat mich nur zum
Kafee eingeladen, das hat vielleicht früher mal gezogen". (Der hatte uns
beide eingeladen.) Ich also: "Sei froh, dass ich weiß, dass man Frauen
nicht schlägt - und wenn du nicht willst, dass ich dich mal in das
einzige Körperteil trete, mit dem du vielleicht noch denken kannst, dann
komm mir nicht nochmal zu nahe!"
> Aber das sind die Ausnahmen,
Davon kann ich mir aber was kaufen.
--
http://www.hkraus.eu/