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Perso abgelaufen, Strafe?

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DietmRSch

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Hallo!

Mein Personalausweis ist seit 2 Jahren abgelaufen. Die Dame von der Meldestelle
sagte mir, dass mich deshalb eine Strafe erwartet. Sie hat aber noch keine
konkrete Summe genannt.

Was wird das wohl kosten?
Wie kann ich mich wehren?

Gruss
Dietmar R. Schneider
Online-Redakteur
www.dietmarschneider.de

Hannah Schroeter

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Hallo!

In article <20000315052307...@ng-fo1.aol.com>,
DietmRSch <diet...@aol.com> wrote:
>[...]

>Mein Personalausweis ist seit 2 Jahren abgelaufen. Die Dame von der Meldestelle
>sagte mir, dass mich deshalb eine Strafe erwartet. Sie hat aber noch keine
>konkrete Summe genannt.

>Was wird das wohl kosten?

Wohl ein Verwarnungsgeld von 50 DM.

>Wie kann ich mich wehren?

Wohl nicht, es sei denn, Du hattest waehrend der Zeit stattdessen
einen gueltigen Reisepass.

>[...]

Gruss, Hannah.

Hans Crauel

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Hannah Schroeter <uk...@rz114s0.rz.uni-karlsruhe.de> schreibt
[Personalausweis seit zwei Jahren abgelaufen]

> Wohl ein Verwarnungsgeld von 50 DM.

> [falls kein gültiger Reisepass vorh.]

Ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit, und zwar *eine*? Und
müssen nicht OWi spätestens drei Monate nach Begehung ver-
folgt werden? So dass ein Einspruch gegen ein OWi-Verfahren
wg. Verfolgungsverjährung doch Erfolg haben sollte.

Verfolgt hätte diese OWi sofort werden können. Den Meldebe-
hörden liegen die (insbesondere Ablauf-) Daten aller Personal-
ausweise vor.
Die Nichtverlängerung des Perso ist auch bis zur einer Verwar-
nung *eine* OWi. Erst nach einer Verwarnung wird die Fortset-
zung der Nichtverlängerung zu einer neuen OWi.

Hans Crauel

Peter Ihm

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

DietmRSch schrieb in Nachricht
<20000315052307...@ng-fo1.aol.com>...
>Hallo!

>
>Mein Personalausweis ist seit 2 Jahren abgelaufen. Die Dame von der
Meldestelle
>sagte mir, dass mich deshalb eine Strafe erwartet. Sie hat aber noch
keine
>konkrete Summe genannt.

hast Du einen gültigen Reisepaß? dann ca. 50,- Verwaltungsgebühr.
Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
auszubürgern.
Viel Spaß beim Urkundenbeschaffen.

Peter

Christian E. Naundorf

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

Hans Crauel schrieb:


>
> Hannah Schroeter <uk...@rz114s0.rz.uni-karlsruhe.de> schreibt
> [Personalausweis seit zwei Jahren abgelaufen]
>
> > Wohl ein Verwarnungsgeld von 50 DM.
> > [falls kein gültiger Reisepass vorh.]
>
> Ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit, und zwar *eine*? Und
> müssen nicht OWi spätestens drei Monate nach Begehung ver-
> folgt werden?

Nur im Straßenverkehr, sonst sind's sechs
(das PersAuswG sagt nix, also § 31 II Nr. 4).

> So dass ein Einspruch gegen ein OWi-Verfahren
> wg. Verfolgungsverjährung doch Erfolg haben sollte.
>
> Verfolgt hätte diese OWi sofort werden können. Den Meldebe-
> hörden liegen die (insbesondere Ablauf-) Daten aller Personal-
> ausweise vor.
> Die Nichtverlängerung des Perso ist auch bis zur einer Verwar-
> nung *eine* OWi. Erst nach einer Verwarnung wird die Fortset-
> zung der Nichtverlängerung zu einer neuen OWi.

Dauerdelikt?

Ich meine, geahndet wird nicht die Nichtverlängerung, sondern
das Nichthaben. Und er hat nicht und hat nicht und hat nicht
und ...

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Mark Obrembalski

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Peter Ihm alias <Pe...@1st-euro.net> schrieb:

>hast Du einen gültigen Reisepaß? dann ca. 50,- Verwaltungsgebühr.
>Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
>auszubürgern.

Hä?

Love and Peace,
Mark

--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/Gesetze.html
oder
http://www.rechtliches.de/ (Weiterleitung)

Haiker

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
"Christian E. Naundorf" wrote:
> ...
> Dauerdelikt?

Mag sein, aber wen interessiert es normalerweise?


> Ich meine, geahndet wird nicht die Nichtverlängerung, sondern
> das Nichthaben. Und er hat nicht und hat nicht und hat nicht
> und ...

Man kann aber nur einmal ...

Alles halb so schlimm.
Mir hatten sie auch gesagt dass das was kostet,
sowohl beim zwei Jahre ueberreifen Perso als auch Anmelden nachdem ich
schon
zwei Jahre im Ort wohnte.

Peter Ihm

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

Mark Obrembalski schrieb in Nachricht
<8ao5vm$51h$1...@newssrv2.hrz.uni-oldenburg.de>...

>Peter Ihm alias <Pe...@1st-euro.net> schrieb:
>
>>hast Du einen gültigen Reisepaß? dann ca. 50,- Verwaltungsgebühr.
>>Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
>>auszubürgern.
>
>Hä?

nun, dann hättest Du ja kein gültiges Dokument mehr, mit dem Du Deine
Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen kannst. Und dann wärest
Du staatenlos.
Also: Viel Spaß beim Beschaffen der Dokumente (z.B. Geburtsurkunde im
Original, ist die auch futsch, wird es ganz haarig)

Gruß, Peter


Holger Lembke

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
"Peter Ihm" <Pe...@1st-euro.net> wrote:

>Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
>auszubürgern.

Klingt gut. Endet damit auch die Mitgliedschaft im Finanzamts-Verein?

Das hätte doch positive Seiten, oder?

mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Oliver Jennrich

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
* Peter Ihm writes:

> Mark Obrembalski schrieb in Nachricht
> <8ao5vm$51h$1...@newssrv2.hrz.uni-oldenburg.de>...
>> Peter Ihm alias <Pe...@1st-euro.net> schrieb:
>>
>>> hast Du einen gültigen Reisepaß? dann ca. 50,- Verwaltungsgebühr.

>>> Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
>>> auszubürgern.
>>

>> Hä?

> nun, dann hättest Du ja kein gültiges Dokument mehr, mit dem Du Deine
> Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen kannst. Und dann wärest
> Du staatenlos.

Ei welch ein Nonsens. Ohne Experte für Staatsbügerschaftsrecht (oder
auch irgendein sonstiges) zu sein:

- Die (deutsche) Staatsbürgerschaft wird weder durch den Besitz
eines Reisepasses herbeigeführt noch geht sie ohne den Besitz
eines solchen verloren.

- Es gibt Geburtsurkunden (und Geburtsurkundender Eltern), mit denen
sich die (deutsche) Staatsbürgerschaft in der Regel zweifelsfrei
nachgewiesen werden kann. Für die 'unregelmäßigen' Fälle gibt es
Einbürgerungsurkunden.

- Art 16, Abs 1 GG

> Also: Viel Spaß beim Beschaffen der Dokumente (z.B. Geburtsurkunde im
> Original, ist die auch futsch, wird es ganz haarig)

Soweit ich weiß, liegt die Originalurkunde stets beim entsprechenden
Standesamt, man selber bekommt (aus gutem Grund) nur
Abschriften. Falls Originalurkunden durch z.B. Kriegseinwirkungen
tatsächlich verloren gegangen sind, sollte eine eidestattliche
Versicherung und ein paar Zeugen reichen.

--
Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder

Gravity. It's not just a good idea, it's the law!

Andreas Schelper

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Oliver Jennrich schrieb:

> Ei welch ein Nonsens. Ohne Experte für Staatsbügerschaftsrecht (oder
> auch irgendein sonstiges) zu sein:
> - Die (deutsche) Staatsbürgerschaft wird weder durch den Besitz
> eines Reisepasses herbeigeführt noch geht sie ohne den Besitz
> eines solchen verloren.

> - Es gibt Geburtsurkunden (und Geburtsurkundender Eltern), mit denen
> sich die (deutsche) Staatsbürgerschaft in der Regel zweifelsfrei
> nachgewiesen werden kann. Für die 'unregelmäßigen' Fälle gibt es
> Einbürgerungsurkunden.

Das stimmt nur, wenn für Vater (oder) Mutter, die (u.U.) in der
Geburtsurkunde genannt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit
nachgewiesen werden kann.

Im übrigen kann man eine 'Einbürgerungsurkunde' nur bekommen, wenn man
die Staatsangehörigkeit erworben hat, vorher also eine andere hatte.
Ausserdem heisst das Dokument Staatsangehörigkeitsausweis.

es Verlustes der Staatsa
Ciao,
Andreas

Andreas Schelper

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Holger Lembke schrieb:


> Klingt gut. Endet damit auch die Mitgliedschaft im Finanzamts-Verein?

Die Staatsangehörigkeit hat mit der Steuerpflicht nichts zu tun.
Ausserdem, bedenke, dass du als Staatenloser ein Visum für Österreich
oder die Niederlande brauchst ;-)



> Das hätte doch positive Seiten, oder?

nur für Reisemuffel.



> mit freundlichen Grüßen
> Holgi, +49-531-3497854

Ciao,
Andreas


Tobias Erle

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

Hannah Schroeter schrieb:

> Wohl ein Verwarnungsgeld von 50 DM.

Nicht unbedingt! Es ist nicht verboten, wenn man einen (gültigen) Pass
besitzt.


Th. Uhle

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
>Ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit, und zwar *eine*? Und
>müssen nicht OWi spätestens drei Monate nach Begehung ver-
>folgt werden? So dass ein Einspruch gegen ein OWi-Verfahren
>wg. Verfolgungsverjährung doch Erfolg haben sollte.

Die OWi dürfte ja dann darin bestehen, keinen gültigen Ausweis zu
haben. Das ist dann wohl noch sehr aktuell, von wegen verjährt... :-)

>Verfolgt hätte diese OWi sofort werden können. Den Meldebe-
>hörden liegen die (insbesondere Ablauf-) Daten aller Personal-
>ausweise vor.

Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Meldebehörden ist, die Gültigkeit
zu überwachen. Rein praktisch: Da hätten große Städte viel zu tun.
Rechtlich: Verstößt das nicht vielleicht sogar gegen den Datenschutz,
die Leute soweit zu überwachen?

Thomas Uhle

Th. Uhle

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

>hast Du einen gültigen Reisepaß? dann ca. 50,- Verwaltungsgebühr.

Nach dem Paßgesetz genügt es, EIN gültiges Ausweispapier zu haben. Ein
gültiger Paß würde also genügen.


Thomas

DietmRSch

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Hallo!

Danke für die vielen interessanten Antworten.

Zum Reisepass: Auch der ist abgelaufen :-(

Zur Geburtsurkunde: Meine Schwester sitzt in meinem Geburtsort aufm Rathaus
(arbeitet dort) und besorgt mit eine knackfrische Geburtsurkunde.

Gruss
Dietmar R. Schneider
www.dietmarschneider

Oliver Jennrich

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
* DietmRSch writes:

> Hallo!
> Danke für die vielen interessanten Antworten.

> Zum Reisepass: Auch der ist abgelaufen :-(

> Zur Geburtsurkunde: Meine Schwester sitzt in meinem Geburtsort aufm Rathaus
> (arbeitet dort) und besorgt mit eine knackfrische Geburtsurkunde.

Da würde mich mal interessieren:
Verlieren eigentlich solche Dokumente wie Perso oder Reisepaß ihre
'Ausweisfähigkeit', wenn sie agbelaufen sind?

Mit anderen Worten: Muß die Paßstelle die Vorlage einer Geburtsurkunde
verlangen, wenn beide Ausweispapiere abgelaufen sind?

Mark Obrembalski

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Oliver Jennrich alias <oliver....@colorado.edu> schrieb:

>Da würde mich mal interessieren:
>Verlieren eigentlich solche Dokumente wie Perso oder Reisepaß ihre
>'Ausweisfähigkeit', wenn sie agbelaufen sind?
>
>Mit anderen Worten: Muß die Paßstelle die Vorlage einer Geburtsurkunde
>verlangen, wenn beide Ausweispapiere abgelaufen sind?

Offenbar nicht, jedenfalls habe ich mit einem einige Monate abgelaufenen
Perso und ohne Reisepaß problemlos einen neuen Ausweis bekommen, sogar mit
vorläufigem Ausweis sofort und ohne Bußgeld.

Hans Crauel

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Andreas Schelper <A.Sch...@gmx.de> schreibt

> Im übrigen kann man eine 'Einbürgerungsurkunde' nur bekommen, wenn
> man die Staatsangehörigkeit erworben hat, vorher also eine andere
> hatte.

Es sollte allerdings auch dann möglich sein, eine Staatsbürger-
schaft zu bekommen, wenn man bislang gar keine hatte.

Hans Crauel

Julia A M Simon

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Hallo!

Mark Obrembalski <mar...@hrz1.uni-oldenburg.de> wrote:
:> Oliver Jennrich alias <oliver....@colorado.edu> schrieb:

:>>Da würde mich mal interessieren:
:>>Verlieren eigentlich solche Dokumente wie Perso oder Reisepaß ihre
:>>'Ausweisfähigkeit', wenn sie agbelaufen sind?
:>>
:>>Mit anderen Worten: Muß die Paßstelle die Vorlage einer Geburtsurkunde
:>>verlangen, wenn beide Ausweispapiere abgelaufen sind?

:> Offenbar nicht, jedenfalls habe ich mit einem einige Monate abgelaufenen
:> Perso und ohne Reisepaß problemlos einen neuen Ausweis bekommen, sogar mit
:> vorläufigem Ausweis sofort und ohne Bußgeld.

Mir hat man damals, als ich bei der deutschen Botschaft (ich bin Deutsche,
wohne aber in Suedfinnland und komme nur ca. einmal im Jahr fuer ein paar
Wochen nach Deutschland) meinen Reisepass verlaengert haben wollte, weil
der ausgerechnet zwei Wochen *vor* der naechsten Deutschlandreise ablief,
gesagt, man wuerde mich auch mit einem Reisepass, der schon ein paar Monate
abgelaufen ist, aus Finnland raus- und nach Deutschland reinlassen.

Ob man mich aber auch wieder aus Deutschland raus- und nach Finnland
reingelassen haette, weiss ich nicht. Naja, vielleicht haetten sie meine
Aufenthaltserlaubnis (die noch bis Sommer 2003 gueltig ist) ja als
Einreisedokument-Ersatz anerkannt, wer weiss. ;-)

(Ach ja: Personalausweis habe ich gar keinen.)

Meinst Du mit "vorlaeufigem Ausweis" uebrigens das, was ich mal "Reisepass
light" nennenwill, also die Reisepass-Variante, die gruen statt rot und nur
fuer ein Jahr gueltig ist und fuer die man eine viel geringere Gebuehr
zahlt? Der ist m.W. dem normalen Reisepass in (fast) jeder Hinsicht
gleichgestellt, nur dass er halt, wie gesagt, schon nach einem Jahr
ablaeuft... und dass er natuerlich irgendwie selbstgebastelt
aussieht... ;-)

mfg,
Julia 8-)
(die im Moment noch so ein gruenes Ding hat)

--
Julia Simon --- Hyppääjätär --- Sprachen-Freak vom Dienst
si...@cc.helsinki.fi, http://www.lingsoft.fi/~simon/

Don't you just love the way everything I say sounds important?
--- Mustafa, "You Wish"

Mark Obrembalski

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Julia A M Simon alias <si...@cc.helsinki.fi> schrieb:

>Meinst Du mit "vorlaeufigem Ausweis" uebrigens das, was ich mal "Reisepass
>light" nennenwill, also die Reisepass-Variante, die gruen statt rot und nur
>fuer ein Jahr gueltig ist und fuer die man eine viel geringere Gebuehr
>zahlt?

Nein, keinen Reisepass, sondern einen Personalausweis. Da kann mensch einen
vorläufigen bekommen für die Zeit, bis der "richtige" hergestellt ist. Ist
dann interessant, wenn mensch in der Zwischenzeit in ein Land reisen will,
für das kein Reisepass, wohl aber ein gültiger Personalausweis nötig ist.
In meinem Fall war's Island. Die haben dem "Lappen" am Flughafen allerdings
auch nicht gleich getraut und sind erst mal irgendwas nachschauen gegangen
(wahrscheinlich in den gleichen Unterlagen, wo schon das Einwohnermeldeamt
nachgeguckt hatte, ob der vorläufige Ausweis für Island gilt...). Lief dann
aber alles ohne Probleme.

Marcus Berger

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Julia A M Simon wrote:
>
> fuer ein Jahr gueltig ist und fuer die man eine viel geringere Gebuehr
> zahlt? Der ist m.W. dem normalen Reisepass in (fast) jeder Hinsicht
> gleichgestellt, nur dass er halt, wie gesagt, schon nach einem Jahr
> ablaeuft... und dass er natuerlich irgendwie selbstgebastelt
> aussieht... ;-)
>
Nur zur Info: Das grüne Ding ist dem roten Reisepaß in jeder Hinsicht
gleichgestellt ist halt nur nicht solange gültig. (Ist übrigens das
Vorgängermodell unseres roten Teils.)

Gruß

Marcus

--
We do what we do, because of who we are.
If we did otherwise, we would not be ourselves.

Holger Lembke

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
Thomas Langmann <thomas....@gmx.de> wrote:

>> >Hast Du auch keinen? dann bist Du evtl. erfolgreich dabei, Dich
>> >auszubürgern.
>>

>> Klingt gut. Endet damit auch die Mitgliedschaft im Finanzamts-Verein?
>>

>> Das hätte doch positive Seiten, oder?
>

>So einfach ist es leider nicht ;-) Auch Staatenlose müssen Steuern
>zahlen.

Echt nicht? Ich bin dann doch ohne Name und Geburtsdatum. Und dann könnte
ich doch einfach sagen "Och nö, das bin ich nicht....".

Oder.

Ich glaube, wir lassen das jetzt. :-)

Oliver Jennrich

unread,
Mar 16, 2000, 3:00:00 AM3/16/00
to
* Tobias Erle writes:

> Julia A M Simon schrieb:


>> Naja, vielleicht haetten sie meine Aufenthaltserlaubnis (die noch bis
>> Sommer 2003 gueltig ist) ja als Einreisedokument-Ersatz anerkannt, wer
>> weiss. ;-)

> Du bist doch EU-Bürger als Deutsche.

Was aber ja wohl nicht heißt, daß man keine Ausweispapiere beim
Grenzübertritt innerhalb der EU benötigt. Ansonsten frage ich mich
nämlich, was die freundlichen Damen und Herren vom BGS von mir wollen,
wenn ich aus dem Flugzeug steige.

Tobias Erle

unread,
Mar 17, 2000, 3:00:00 AM3/17/00
to

Julia A M Simon

unread,
Mar 17, 2000, 3:00:00 AM3/17/00
to
Hallo!

Tobias Erle <to...@kholdan.snafu.de> wrote:

:> Julia A M Simon schrieb:

Trotzdem muss ich, wenn ich von Finnland nach Deutschland (oder umgekehrt)
fliege, den Pass mindestens zweimal zeigen: einmal, um am ersten Flughafen
vom allgemein zugaenglichen Bereich in den den Reisenden vorbehaltenen
gelassen zu werden, und einmal, um am letzten Flughafen (naja, "letzten" -
mehr als einmal umsteigen musste ich auf der Strecke noch nie ;) aus dem
Nur-fuer-Reisende-Bereich wieder nach draussen zu duerfen.

Wenn ich keinen Reisepass haette, muesste ich m.W. stattdessen (auf Reisen
innerhalb der EU) einen gueltigen Personalausweis vorzeigen; aber sowas
besitze ich nicht, da der Reisepass bekanntlich dasselbe "kann" wie der
Personalausweis und noch ein bisschen mehr...

mfg,
Julia 8-)

Stefan Fricke

unread,
Mar 17, 2000, 3:00:00 AM3/17/00
to
Andreas Schelper wrote:
>
> Die Staatsangehörigkeit hat mit der Steuerpflicht nichts zu tun.
> Ausserdem, bedenke, dass du als Staatenloser ein Visum für Österreich
> oder die Niederlande brauchst ;-)
>

Auch wenn man als Staatenloser im Besitz einer deutschen
Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis ist?

Stefan

HC Ahlmann

unread,
Mar 17, 2000, 3:00:00 AM3/17/00
to
Oliver Jennrich <oliver....@colorado.edu> wrote:

> Was aber ja wohl nicht heißt, daß man keine Ausweispapiere beim
> Grenzübertritt innerhalb der EU benötigt. Ansonsten frage ich mich
> nämlich, was die freundlichen Damen und Herren vom BGS von mir wollen,
> wenn ich aus dem Flugzeug steige.

Innerhalb von Staaten des Schengener Abkommens gibt es keine
regelmäßigen Kontrollen bei Grenzübergängen mehr, an den Außengrenzen
-dazu gehören Flughäfen- sind sie normal.

Sei froh, daß Du Dich nicht -wie mir in FFM passiert- beim Ausstieg aus
dem Flugzeug ausweisen mußt, um überhaupt auf die Gangway zu kommen.

HC Ahlmann
--
And now for something completely different...

Tim Landscheidt

unread,
Mar 18, 2000, 3:00:00 AM3/18/00
to
Holger Lembke schrieb:

> [...]


> Echt nicht? Ich bin dann doch ohne Name und Geburtsdatum. Und dann könnte
> ich doch einfach sagen "Och nö, das bin ich nicht....".

Als das Kreiswehrersatzamt und das Bundesamt für den Zivil-
dienst ihre Schreiben (ohne erkennbares System) an "Tim Da-
niel Landscheidt", "Tim-Daniel Landscheidt" oder gar "Tim-
Daniel-Bastian Landscheidt" adressierten (immerhin das Ge-
burtsdatum war richtig :-)), niemals (!) jedoch an den im
Melderegister eingetragenen Namen bzw. Rufnamen, habe ich
auch überlegt, das mit "Empfänger unbekannt" zurückgehen zu
lassen :-).

Tim
(dessen dritter Vorname bei der letzten Personalausweisver-
längerung plötzlich nicht mehr auffindbar war, weil jemand
bei der Übertragung Papier -> Computer geschlampt hatte)

Christian E. Naundorf

unread,
Mar 18, 2000, 3:00:00 AM3/18/00
to

Oliver Jennrich schrieb:


>
> * Tobias Erle writes:
>
> > Julia A M Simon schrieb:
> >> Naja, vielleicht haetten sie meine Aufenthaltserlaubnis (die noch bis
> >> Sommer 2003 gueltig ist) ja als Einreisedokument-Ersatz anerkannt, wer
> >> weiss. ;-)
>
> > Du bist doch EU-Bürger als Deutsche.
>

> Was aber ja wohl nicht heißt, daß man keine Ausweispapiere beim
> Grenzübertritt innerhalb der EU benötigt. Ansonsten frage ich mich
> nämlich, was die freundlichen Damen und Herren vom BGS von mir wollen,
> wenn ich aus dem Flugzeug steige.

> Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder

Im Flugzeug aus Boulder, Colorado? Oder Denver, Colorado?
Oder Dallas, Texas?

Alles nicht EU. Wetten ;-)



> Gravity. It's not just a good idea, it's the law!

Yeah.

Oliver Jennrich

unread,
Mar 18, 2000, 3:00:00 AM3/18/00
to
* Christian E Naundorf writes:

> Oliver Jennrich schrieb:
>>
>> * Tobias Erle writes:
>>
>> > Julia A M Simon schrieb:
>> >> Naja, vielleicht haetten sie meine Aufenthaltserlaubnis (die noch bis
>> >> Sommer 2003 gueltig ist) ja als Einreisedokument-Ersatz anerkannt, wer
>> >> weiss. ;-)
>>
>> > Du bist doch EU-Bürger als Deutsche.
>>
>> Was aber ja wohl nicht heißt, daß man keine Ausweispapiere beim
>> Grenzübertritt innerhalb der EU benötigt. Ansonsten frage ich mich
>> nämlich, was die freundlichen Damen und Herren vom BGS von mir wollen,
>> wenn ich aus dem Flugzeug steige.

>> Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder

> Im Flugzeug aus Boulder, Colorado? Oder Denver, Colorado?
> Oder Dallas, Texas?

London, Vereinigtes Königreich. Und um der nächsten Frage
vorzubeugen: Gelandet in Gatwick, Bustransfer nach Heathrow, dort neu
eingecheckt.

--

Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder

Gravity. It's not just a good idea, it's the law!

Hauke Laging

unread,
Mar 19, 2000, 3:00:00 AM3/19/00
to
On Wed, 15 Mar 2000 21:10:10 GMT, Th. Uhle wrote:

>Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Meldebehörden ist, die Gültigkeit
>zu überwachen.

Juristisch oder sachlich? Juristisch ist mir egal, hat mit dem realen
Leben zumeist wenig zu tun.

Sachlich: Wer hat denn was davon, dass ich einen gültigen Ausweis besitze,
wer will das? Ich oder der Staat? Welchen Aufwand stellt es pro Bürger bei
den Stückzahlen dar, ein halbes Jahr (oder so) vor Ablauf einen Hinweis zu
versenden?

Ich erwarte beim Staat keine Servicelandschaft, aber wenn die Bürokratie
noch nicht einmal das peilt, sollte sie sich mit eingezogenem Schwanz von
dannen trollen, denn soviel Inkompetenz verbunden mit dem Unwillen, den
eigenen (inhaltlichen) Aufgaben nachzukommen, und der Unverschämtheit,
auch noch andere dafür "haftbar" zu machen, ist schwerlich zu ertragen.


>Rein praktisch: Da hätten große Städte viel zu tun.

1 (in Worten: einen) Computer mit Drucker kaufen, oder was haetten die
viel zu tun?


>Rechtlich: Verstößt das nicht vielleicht sogar gegen den Datenschutz,
>die Leute soweit zu überwachen?

Über-was? Dass Herr Meier so um den Tag X herum seinen Pass verlaengern
lassen muss, ist erstens total irrelevant und zweitens Zwang. Was ist
durch die Nichterfassung fuer den Buerger gewonnen? Die Begruessung "Was
wollen Sie denn hier?" anstelle von "Da sind Sie ja endlich"?


CU/2

Hauke

--

Company Consulting Team (CCT) e.V.
Die Studentische Unternehmensberatung an der TU Berlin
http://www.cct-ev.de

Christian E. Naundorf

unread,
Mar 19, 2000, 3:00:00 AM3/19/00
to

Oliver Jennrich schrieb:


>
> * Christian E Naundorf writes:

> >> Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder
>
> > Im Flugzeug aus Boulder, Colorado? Oder Denver, Colorado?
> > Oder Dallas, Texas?
>
> London, Vereinigtes Königreich. Und um der nächsten Frage
> vorzubeugen: Gelandet in Gatwick, Bustransfer nach Heathrow, dort neu
> eingecheckt.

Kein Schengen-Staat.
Heisst: wenn Du nachweisen kannst, dass Du EU-Bürger bist,
brauchst Du Dich nicht auszuweisen, aber dafür musst Du
Dich erstmal als EU-Bürger ausweisen :-)

Das Problem hat Rainer Luyken in der ZEIT mal anschaulich
beschrieben.

Tobias Abesser

unread,
Mar 21, 2000, 3:00:00 AM3/21/00
to
Du hats Dich einer ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Die Höhe der
Geldbuße ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Gegen den Bußgeldbescheid
kannst Du Dich innerhalb einer Frist von zwei wochen per Einspruch zur Wehr
setzen.

Gruß

T.C. Abeßer - ra


DietmRSch schrieb in Nachricht
<20000315052307...@ng-fo1.aol.com>...
>Hallo!
>
>Mein Personalausweis ist seit 2 Jahren abgelaufen. Die Dame von der
Meldestelle
>sagte mir, dass mich deshalb eine Strafe erwartet. Sie hat aber noch keine
>konkrete Summe genannt.
>
>Was wird das wohl kosten?
>Wie kann ich mich wehren?
>
>Gruss
>Dietmar R. Schneider
>Online-Redakteur
>www.dietmarschneider.de

Michael A. Heier

unread,
Mar 21, 2000, 3:00:00 AM3/21/00
to
Tobias Abesser schrieb:

> Du hats Dich einer ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Die Höhe der
> Geldbuße ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Gegen den

Gibt's da nicht irgendeinen Rahmen, sprich: eine Mindest- und eine
Höchstbuße für diese OWi?

Sonst könnte ja eine Behörde hergehen: "Ach, der Herr XYZ hat uns
letzten Monat zwei böse Briefe geschickt und sich in einem Leserbrief in
der ABC-Zeitung abfällig über unser Amt geäußert, da drücken wir diesem
Delinquenten gleich mal 1000 DM auf's Auge"?!

Um zum Thema Personalausweis zurückzukehren: Mein letzter Perso war
schon über ein Jahr abgelaufen; keiner hat sich drüber beschwert - weder
am DB-Fahrkartenschalter, noch an der schweizer Grenzbeamte an der
deutsch-schweizer Grenze.
Ich persönlich finde eine Geldbuße > 20 DM für die Überziehung der
Gültigkeitsfrist für unangemessen. Was soll sich auch großartig im Perso
ändern? Das Geburtsdatum vielleicht?! ;-)

--
MfG
Micha

Mark Obrembalski

unread,
Mar 21, 2000, 3:00:00 AM3/21/00
to
Michael A. Heier alias <Michae...@t-online.de> schrieb:

>Gibt's da nicht irgendeinen Rahmen, sprich: eine Mindest- und eine
>Höchstbuße für diese OWi?

Den gibt's. Mindestbußgeld ist 5,- DM, Höchstmaß je nach OWi unterschiedlich
(zu faul, das jetzt konkret rauszusuchen), wenn nicht anders angegeben, sind's
1000,- DM.

>Sonst könnte ja eine Behörde hergehen: "Ach, der Herr XYZ hat uns
>letzten Monat zwei böse Briefe geschickt und sich in einem Leserbrief in
>der ABC-Zeitung abfällig über unser Amt geäußert, da drücken wir diesem
>Delinquenten gleich mal 1000 DM auf's Auge"?!

Das könnte auch so noch passieren (Höchstmaß ist fast immer 1000,- DM oder
höher), wäre aber Ermessensfehlgebrauch bzw. willkürliches Handeln der
Behörde, was wohl dazu führen würde, dass der Bußgeldbescheid vom Gericht -
so der Täter es denn anruft - herabgesetzt würde. Für den Beamten, der es
festgesetzt hat, könnte die Sache sicher auch unangenehme dienstrechtliche
Folgen haben, wenn die tatsächlichen Motive rauskommen.

Michael A. Heier

unread,
Mar 21, 2000, 3:00:00 AM3/21/00
to
Mark Obrembalski schrieb:

> >Gibt's da nicht irgendeinen Rahmen, sprich: eine Mindest- und eine
> >Höchstbuße für diese OWi?
> Den gibt's. Mindestbußgeld ist 5,- DM, Höchstmaß je nach OWi
> unterschiedlich (zu faul, das jetzt konkret rauszusuchen), wenn nicht
> anders angegeben, sind's 1000,- DM.

Das wußte ich bereits. Mich hätte interessiert, ob es für das Delikt
"abgelaufener Personalausweis" im speziellen eine Obergrenze gibt.

> Das könnte auch so noch passieren (Höchstmaß ist fast immer 1000,- DM oder
> höher), wäre aber Ermessensfehlgebrauch bzw. willkürliches Handeln der
> Behörde, was wohl dazu führen würde, dass der Bußgeldbescheid vom Gericht
> - so der Täter es denn anruft - herabgesetzt würde. Für den Beamten, der
> es festgesetzt hat, könnte die Sache sicher auch unangenehme
> dienstrechtliche Folgen haben, wenn die tatsächlichen Motive rauskommen.

Klar, aber
1.) geht die Masse der Beschuldigten sicherlich nie vor Gericht; meist
aus (m.E. falscher) Angst vor der Obrigkeit
2.) einem Beamten eine Willkürhandlung nachzuweisen geschweige denn zur
Ahndung bringen, dürfte wohl extrem schwer sein, da eine Krähe selten
der anderen ein Auge aushackt.

--
MfG
Micha

Christian E. Naundorf

unread,
Mar 21, 2000, 3:00:00 AM3/21/00
to

Mark Obrembalski schrieb:
>
> Michael A. Heier alias <Michae...@t-online.de> schrieb:


>
> >Gibt's da nicht irgendeinen Rahmen, sprich: eine Mindest- und eine
> >Höchstbuße für diese OWi?
>
> Den gibt's. Mindestbußgeld ist 5,- DM, Höchstmaß je nach OWi unterschiedlich
> (zu faul, das jetzt konkret rauszusuchen), wenn nicht anders angegeben, sind's
> 1000,- DM.

Ich bin sicher, dass es eine Verwaltungsvorschrift
gibt, die die Bußgeldhöhe in Abhängigkeit von xy
minutiös regelt, auch wenn ich sie nicht kenne.
Vielleicht nicht _ganz_ so durchnormiert wie bei
StVO-Verstößen, aber das Prinzip ist das gleiche.

Dennis Kranz

unread,
Mar 25, 2000, 3:00:00 AM3/25/00
to
Hoi !

Michael.Heier@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
Michael.Heier@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:

> Gültigkeitsfrist für unangemessen. Was soll sich auch großartig im Perso
> ändern? Das Geburtsdatum vielleicht?! ;-)

Das Foto und die Adresse. Das Geschlecht steht ja sowieso nicht drauf.


Doei !

--
| | --\ | __ | __ o /-- http://members.aol.com/DennisXXXX
| | | -/ |/ \ |/ \ \__ DEN...@DENNIS.WMB.DE
| | | | | | | | \ DEN...@WILLY-S.DE
-- -- | | | | | --/ Achtung: Signatur-Bauarbeiten

Michael A. Heier

unread,
Mar 27, 2000, 3:00:00 AM3/27/00
to
Dennis Kranz schrieb:

> > Gültigkeitsfrist für unangemessen. Was soll sich auch großartig im Perso
> > ändern? Das Geburtsdatum vielleicht?! ;-)

> Das Foto und die Adresse. Das Geschlecht steht ja sowieso nicht drauf.

Beides kann sich aber auch während der Gültigkeitsfrist ändern, so daß
das nicht unbedingt ein Argument ist, ein Bußgeld für's Überziehen der
Frist zu verhängen.

--
MfG
Micha

Dietmar Schmidt

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
On Mon, 27 Mar 2000 10:20:23 +0200, "Michael A. Heier"
<Michae...@t-online.de> wrote:

Mein Perser ist seit nun vier Jahren abgelaufen, ich habe aber noch
einen gültigen Reisepaß (den ich vor zwei Jahren zwecks USA-Reise
beantragt habe). Selbst bei einer Grenzkontrolle auf der deutschen
Seite zwischen Schweiz und Deutschland passierte nichts.

Ellen Fink

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Dietmar Schmidt wrote:
>
> On Mon, 27 Mar 2000 10:20:23 +0200, "Michael A. Heier"
> <Michae...@t-online.de> wrote:
>
> Mein Perser ist seit nun vier Jahren abgelaufen, ich habe aber noch
> einen gültigen Reisepaß (den ich vor zwei Jahren zwecks USA-Reise
> beantragt habe). Selbst bei einer Grenzkontrolle auf der deutschen
> Seite zwischen Schweiz und Deutschland passierte nichts.
>

IMHO solltest Du ein gültiges Ausweispapier bei Dir führen
(also Perso oder Reisepass). Trotzdem wäre eine Beantragung
eines Persos nicht schlecht, weil dort Dein Wohnsitz
eingetragen wird. Sollte zwar kein Problem für die Kollegen
sein, erspart aber einige Unannehmlichkeiten..

--

Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Der Millennium-Bug: Der Irrglaube, daß das neue
Jahrtausend am 01.01.2000 begonnen hat.

Arnd-Matthias Langner

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Ellen Fink schrieb in Nachricht <3963B781...@gmx.net>...
....

>IMHO solltest Du ein gültiges Ausweispapier bei Dir führen
>(also Perso oder Reisepass).

Mitführen? Ich dachte, man muß nur eins
_besitzen_ (z.B. auch zu Hause in der
Schublade)

>Trotzdem wäre eine Beantragung
>eines Persos nicht schlecht, weil dort Dein Wohnsitz
>eingetragen wird. Sollte zwar kein Problem für die Kollegen
>sein, erspart aber einige Unannehmlichkeiten..


Deine Kolleg(inn)en, zumindest die in BaWue, sind flexibler,
als Du denkst. Ich hab mich auch schon mal (bei einer
Verkehrskontrolle, wo sie nach irgendeinem Bösewicht
fahndeten und ich weder Führerschein, noch Fahrzeugpapiere
noch Perso dabeihatte) mit einem Segelschein ausgewiesen.

Kommentar Deiner Kollegin: "Ich werde Ihr Fahrzeug diesmal
noch als Segelyacht durchgehen lassen, aber führen Sie das
nächste mal bitte Ihre Fahrzeugpapiere mit ...."

Gruß

Arnd-Matthias

Dietmar J. Harms

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Moin Moin,
neulich verklarte uns Ellen Fink <Tal...@gmx.net> :
<snip>

> IMHO solltest Du ein gültiges Ausweispapier bei Dir führen
> (also Perso oder Reisepass). Trotzdem wäre eine Beantragung

> eines Persos nicht schlecht, weil dort Dein Wohnsitz
> eingetragen wird. Sollte zwar kein Problem für die Kollegen
> sein, erspart aber einige Unannehmlichkeiten..

Den Nachweis des Wohnsitzes kann man/frau auch alternativ mit einer
Meldebestätigung erbringen, dazu benötigt man/frau keinen
Personalausweis.

Nenne mir *einen* Grund, der einen "Perso" erzwingt, bzw. bei dem ein
Reisepaß samt Anmeldebescheinigung nicht genügt.

Ahoi, Dietmar J. Harms

--
24M.Viag-Vertrag + Tasche + Ladekabel
mit 3210, C35i, S25, 6150 je DM 1,11
mit 7110 DM 122,- mit 8210 DM 222,-
und vieles mehr bei www.TachHarms.de

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Dietmar J. Harms <djh...@gmx.de> writes:
> Nenne mir *einen* Grund, der einen "Perso" erzwingt, bzw. bei dem ein
> Reisepaß samt Anmeldebescheinigung nicht genügt.

Einen Reisepass muss man manchmal aus der Hand geben, um z.B. ein
Visum zu beantragen. Die Konsulate oder Botschaften mancher Laender
brauchen dafuer Wochen, und in der Zwischenzeit haette man ohne PA
kein amtliches Lichtbilddokument und duerfte dann auch keine
Studentenmonatskarte benutzen.
--
/* Nie wieder Nachtschicht. */
int m,u,e=0;float l,_,I;main(){for(;1840-e;putchar((++e>907&&942>e?
61-m:u)["\n)moc.isc@rezneumb(rezneuM drahnreB"]))for(u=_=l=0;79-(m=
e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}

Dietmar J. Harms

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Moin Moin,
neulich verklarte uns Bernhard Muenzer <bmue...@csi.com> :

> Dietmar J. Harms <djh...@gmx.de> writes:
> > Nenne mir *einen* Grund, der einen "Perso" erzwingt, bzw. bei dem ein
> > Reisepaß samt Anmeldebescheinigung nicht genügt.
>
> Einen Reisepass muss man manchmal aus der Hand geben, um z.B. ein
> Visum zu beantragen. Die Konsulate oder Botschaften mancher Laender
> brauchen dafuer Wochen, und in der Zwischenzeit haette man ohne PA
> kein amtliches Lichtbilddokument und duerfte dann auch keine
> Studentenmonatskarte benutzen.

Also, wer an Orte reisen möchte, die ein Visum bedingen, dessen
Ausstellung Wochen benötigt, besitzt i.d.R. einen Zweit-Reisepaß.
Auch als Student.

Ellen Fink

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Arnd-Matthias Langner wrote:
>
> Ellen Fink schrieb in Nachricht <3963B781...@gmx.net>...
> ....

> >IMHO solltest Du ein gültiges Ausweispapier bei Dir führen
> >(also Perso oder Reisepass).
>

> Mitführen? Ich dachte, man muß nur eins
> _besitzen_ (z.B. auch zu Hause in der
> Schublade)

Jein - natürlich musst Du nur einen besitzen. Aber
gleichzeitig musst Du jederzeit in der Lage sein, Dich
auszuweisen. Es geht natürlich _auch_ mit Führerschein.



> Deine Kolleg(inn)en, zumindest die in BaWue, sind flexibler,
> als Du denkst. Ich hab mich auch schon mal (bei einer
> Verkehrskontrolle, wo sie nach irgendeinem Bösewicht
> fahndeten und ich weder Führerschein, noch Fahrzeugpapiere
> noch Perso dabeihatte) mit einem Segelschein ausgewiesen.

Kann man machen. Ich kenne keine Segelscheine - sind da
Bilder drin? Auf meinem Tauchschein ist ein Bild und auch
eine Adresse - nur stimmt die nicht mehr, seitdem ich
umgezogen bin und eine Verpflichtung, einen neuen
Tauchschein zu beantragen, besteht dabei nicht. Die neue
Adresse wird also erst vermerkt werden, wenn ich demnächst
die nächste Tauchprüfung mache und einen neuen Schein
bekomme.



> Kommentar Deiner Kollegin: "Ich werde Ihr Fahrzeug diesmal
> noch als Segelyacht durchgehen lassen, aber führen Sie das
> nächste mal bitte Ihre Fahrzeugpapiere mit ...."

Jepp - ich knöpfe auch sehr selten jemanden Geld ab, weil er
seine Dokumente nicht mit hat. Es kommt natürlich immer auf
die Situation an, in der Du kontrolliert wirst. Bei einer
einfachen Kontrolle mache ich nicht ein Theater draus. Wenn
es jedoch schon um etwas anderes geht...

Vor allem sollte man nicht versuchen, mit einer einfachen
Kopie des Fahrzeugscheines die Kollegen abzuspeisen. Die
zählen nämlich nicht...

Ellen Fink

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

"Dietmar J. Harms" wrote:
>
> Moin Moin,

> neulich verklarte uns Ellen Fink <Tal...@gmx.net> :
> <snip>


> > IMHO solltest Du ein gültiges Ausweispapier bei Dir führen

> > (also Perso oder Reisepass). Trotzdem wäre eine Beantragung
> > eines Persos nicht schlecht, weil dort Dein Wohnsitz
> > eingetragen wird. Sollte zwar kein Problem für die Kollegen
> > sein, erspart aber einige Unannehmlichkeiten..
>
> Den Nachweis des Wohnsitzes kann man/frau auch alternativ mit einer
> Meldebestätigung erbringen, dazu benötigt man/frau keinen
> Personalausweis.
>

> Nenne mir *einen* Grund, der einen "Perso" erzwingt, bzw. bei dem ein
> Reisepaß samt Anmeldebescheinigung nicht genügt.

Habe ich auch nicht behauptet - ich schrieb: es wäre nicht
schlecht. Wenn man den umständlicheren Weg (und ich finde,
eine Reisepass und eine Meldebescheinigung mitzunehmen
umständlicher als einen einfachen Perso) nehmen will, so sei
es jedem belassen. Ausserdem kannst Du auch dann noch mit
einer alten Meldebescheinigung rumrennen, wenn Du schon
lange umgezogen bist und einen neuen Wohnsitz hast. Aus der
Sicht der Kollegen bringt das also gar nichts...

Arnd-Matthias Langner

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Ellen Fink schrieb in Nachricht <39648546...@gmx.net>...
>
>
>Arnd-Matthias Langner wrote:

....


>>Ich hab mich auch schon mal (bei einer
>> Verkehrskontrolle, wo sie nach irgendeinem Bösewicht
>> fahndeten und ich weder Führerschein, noch Fahrzeugpapiere
>> noch Perso dabeihatte) mit einem Segelschein ausgewiesen.
>
>Kann man machen. Ich kenne keine Segelscheine - sind da
>Bilder drin?

Yepp. Das "Bodenseeschifferpatent" (so der amtsdeutsche
Originalton), das ich damals vorgelegt hatte, ist ein dem
Autoführerschein vergleichbares amtliches Lichtbilddokument,
das in BaWue von den Landratsämtern Konstanz oder
Friedrichshafen ausgegeben wird. (Die Adresse, die bei mir
da drinsteht, ist natürlich auch von vorgestern.)

Gruß

Arnd-Matthias


Matthias Kryn

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

"Ellen Fink" <Tal...@gmx.net> schrieb:

> Vor allem sollte man nicht versuchen, mit einer einfachen
> Kopie des Fahrzeugscheines die Kollegen abzuspeisen. Die
> zählen nämlich nicht...

Uups...

Meine Frau und ich fahren abwechselnd mit unserem Auto (ich häufiger).
Deswegen habe ich den Fahrzeugschein eingesteckt, und im Auto ist eine
Kopie, die meine Frau bei einer Kontrolle vorzeigen wollte.

Ist das jetzt nur keine gute Idee, oder ist das richtig schlecht?

Wir wollen Deine Kollegen ja nicht veralbern.

Gruß

Matthias

P.S. Es gibt auch *richtig* *nette* Polizisten. Neulich, Fastnacht:
meine Frau ist unterwegs, einkaufen oder so. Allgemeine Kontrolle,
wahrscheinlich auch wg. Alkohol. Meine Frau: nur Geld, kein Perso,
kein Fahrzeugschein, kein Führerschein (!). Nur zwei kleine Kinder im
Auto (selbstverständlich vorschriftsmäßigst im Kindersitz). Und die
Beamten haben alle Augen zugedrückt und meine Frau mit *großer
Ermahnung* und einem großem Schrecken weiterfahren lassen. Sowas finde
ich wirklich nett.


Ellen Fink

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Matthias Kryn wrote:
>
> "Ellen Fink" <Tal...@gmx.net> schrieb:
>
> > Vor allem sollte man nicht versuchen, mit einer einfachen
> > Kopie des Fahrzeugscheines die Kollegen abzuspeisen. Die
> > zählen nämlich nicht...
>
> Uups...
>
> Meine Frau und ich fahren abwechselnd mit unserem Auto (ich häufiger).
> Deswegen habe ich den Fahrzeugschein eingesteckt, und im Auto ist eine
> Kopie, die meine Frau bei einer Kontrolle vorzeigen wollte.
>
> Ist das jetzt nur keine gute Idee, oder ist das richtig schlecht?
>
> Wir wollen Deine Kollegen ja nicht veralbern.

Veralbern wohl kaum. Ich kenne auch genügend "gute" Gründe,
den Fahrzeugschein nicht im Original mitzuführen. Dazu zählt
Deine Begründung (wer denkt schon immer daran, den Schein
einzustecken) oder auch die persönlich bekannte
Schusseligkeit ;-))). Aber eine Kopie ist nun mal leider
nicht unbedingt Fälschungssicher und daher nicht als
offizielles Dokument anerkannt. Buchstaben des Gesetzes
(blabla) ;-)). Ich würde auch nichts machen bis auf eine
Ermahnung, demnächst das Original mitzuführen - es könnten
ja mal Kollegen kommen, die unbedingt auf Knöllchen aus sind
:-(. Aber ich würde unter keinen Umständen den
Fahrzeugschein (Original) im PKW aufbewahren.

> P.S. Es gibt auch *richtig* *nette* Polizisten. Neulich, Fastnacht:

Natürlich - ich zum Beispiel ;-))

> meine Frau ist unterwegs, einkaufen oder so. Allgemeine Kontrolle,
> wahrscheinlich auch wg. Alkohol. Meine Frau: nur Geld, kein Perso,
> kein Fahrzeugschein, kein Führerschein (!). Nur zwei kleine Kinder im
> Auto (selbstverständlich vorschriftsmäßigst im Kindersitz). Und die
> Beamten haben alle Augen zugedrückt und meine Frau mit *großer
> Ermahnung* und einem großem Schrecken weiterfahren lassen. Sowas finde
> ich wirklich nett.

Die haben Fastnacht auch was anderes zu tun :-)). Ich
erinner mich daran, wie meine Mutter mal vor einigen Jahren
zum ersten Mal seit Jahren den Wagen meines Vaters fahren
musste. Da der Wagen eine Macke mit der Kupplung hatte, ist
sie an einer Ampel bei gerade-noch-gelb (aber es war
wirklich noch Gelb) über die Kreuzung gefahren. Ausserdem
hatte sie die Nebelschlussleuchte an (Kommentar meines
Vaters vorher zu der seltsamen Kontrollleuchte: "Das musst
Du gar nicht beachten, wir haben keine Nebelschlussleuchte"
;-)) ). Das brachte die Kollegen dann auf den Plan, sie
anzuhalten (ich war damals, glaub ich, 12 Jahre alt). Den
Führerschein kannte sie ja noch - war also kein Problem. Für
den Fahrzeugschein wühlte sie in den Papieren meines Vaters
rum, völlig verzweifelt, bis der Kollege sagte: Da ist er ja
und ihn sich griff. Nach einer kurzen Bemerkung zur
Nebelschlussleuchte, dessen Schalter meine Mutter natürlich
nicht fand, griff der Kollege freundlich ein und schaltete
das Ding aus. Zum Gelblicht hat er dann schon gar nichts
mehr gesagt und meine Mutter fahren lassen :-)))

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Dietmar J. Harms <djh...@gmx.de> writes:
> Also, wer an Orte reisen möchte, die ein Visum bedingen, dessen
> Ausstellung Wochen benötigt, besitzt i.d.R. einen Zweit-Reisepaß.
> Auch als Student.

Wozu das denn?

Weil ich eine Reise in die Tuerkei mit der Bahn machen wollte, habe
ich halt ein Transitvisum fuer Rumaenien gebraucht und das frueh-
zeitig genug beantragt, damit der Pass wieder zurueckkam.

Wozu soll ich fuer die paar Wochen einen teuren zweiten Reisepass
beantragen, wenn ein PA fuer ein fuenftel des Preises zu haben ist?

Ausserdem gehoert dies nicht zu den Begruendungen, die zur Ausstellung
eines zweiten Passes anerkannt werden.

Dietmar J. Harms

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Moin Moin,
neulich verklarte uns Ellen Fink <Tal...@gmx.net> :
<snip>
> > Nenne mir *einen* Grund, der einen "Perso" erzwingt, bzw. bei dem ein
> > Reisepaß samt Anmeldebescheinigung nicht genügt.
>
> Habe ich auch nicht behauptet - ich schrieb: es wäre nicht
> schlecht. Wenn man den umständlicheren Weg (und ich finde,
> eine Reisepass und eine Meldebescheinigung mitzunehmen
> umständlicher als einen einfachen Perso) nehmen will, so sei
> es jedem belassen. Ausserdem kannst Du auch dann noch mit
> einer alten Meldebescheinigung rumrennen, wenn Du schon
> lange umgezogen bist und einen neuen Wohnsitz hast. Aus der
> Sicht der Kollegen bringt das also gar nichts...

Nunja, ich habe 22 Jahre ohne Probleme keine "Perso" besessen, nun
habe ich einen, da der Reisepaß auslief und ein neuer irgendwie ein
halbes Jahr Lieferzeit hatte und ich dringend einen Ausweis benötigte.

Das mit den "alten" Meldebescheinigungen ist so eine Sache. I.d.R.
kontrolliert mich ein Polizist, wenn ich im Auto unterwegs bin, da
fällt die Diskrepanz Adresse Meldebescheinigung <->Kfz-Schein jedem
Grünbefrackten sofort ins Auge. Aber außer ermahnenden Worten "Jetzt
sollten sie sich man fix ummelden" ist bisher nie was passiert.

PS: Ich lese hier erst seit ein paar Tagen mit: gehe ich Recht in der
Annahme, daß auch du eine Grünbefrackte bist?


Ahoi, Dietmar J. Harms

--
24M.Viag-Vertrag + Tasche + Ladekabel
mit 3210, C35i, S25, 6150 je DM 1,11

mit 7110 DM 99,- mit 8210 DM 222,-

Marcus Berger

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
djh...@gmx.de (Dietmar J. Harms) schrieb am 06 Jul 2000

>
> Also, wer an Orte reisen möchte, die ein Visum bedingen, dessen
> Ausstellung Wochen benötigt, besitzt i.d.R. einen Zweit-Reisepaß.

Oder halt einen Perso. Der ist ja auch billiger. (Gerade als Student
ein wichtiges Argument.) ;)

Gruß

Marcus

--
I would feel infinitely more comfortable in your
presence if you would agree to treat gravity as
a law, rather than one of a number of suggested options.

Piet Schmiedel

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Ellen Fink <Tal...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
3964E505...@gmx.net...

> Schusseligkeit ;-))). Aber eine Kopie ist nun mal leider
> nicht unbedingt Fälschungssicher und daher nicht als
> offizielles Dokument anerkannt.

Was ist mit ner amtlich beglaubigten Kopie? Machen manche Firmen so.

--
Gruss,
Piet


Bernhard Muenzer

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Joerg Determeyer <dejo...@fh-niederrhein.de> writes:
> Bei Wohnsitzänderung wird (wurde?) hier nur ein Aufkleber auf dem Perso
> aufgebracht (natürlich mit Stempel), welches sich jedoch recht leicht
> (absichtlich wie unabsichtlich) entfernen lässt. Und nun? :-)

Bei Taeuschungsabsicht ist Par. 267 StGB (Urkundenfaelschung) einschlaegig.

Christian Schick

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Piet Schmiedel schrieb:

Christian Schick

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Piet Schmiedel schrieb:

>Was ist mit ner amtlich beglaubigten Kopie? Machen manche Firmen so.

Hallo Piet,

seit wann koennen Firmen amtlich beglaubigen? Oder meinst Du, dass im
Firmenwagen eine amtl. Beglaubigung liegt? Dann ist das in Ordnung - ist ja
schliesslich beglaubigt.

Gruss,

Christian.

Haiker

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
Christian Schick <schic...@aol.com> wrote:

> seit wann koennen Firmen amtlich beglaubigen?

Das nicht, aber der befreundete Pastor kanns.

--
Haiker

PGP Fingerprint: 1610 E53E E9A4 EF4E 9133 1C21 1C6A B2B7 6A7E AB8C

Marcus Berger

unread,
Jul 9, 2000, 3:00:00 AM7/9/00
to
hai...@gmx.net (Haiker) schrieb am 08 Jul 2000

> Christian Schick <schic...@aol.com> wrote:
>
>> seit wann koennen Firmen amtlich beglaubigen?
>
> Das nicht, aber der befreundete Pastor kanns.
>

Das hat neulich doch schon mal jemand geschrieben. Warum kann bitte
ein Pastor amtlich beglaubigen. Das geht im Moment über meine
Vorstellungskraft.

Auf Aufklärung hoffend

Marcus

--
Jede Dummheit findet einen, der sie macht. (Tennessee Williams)

Mark Obrembalski

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
Marcus Berger alias <marcus...@gmx.de> schrieb:

>Das hat neulich doch schon mal jemand geschrieben. Warum kann bitte
>ein Pastor amtlich beglaubigen. Das geht im Moment über meine
>Vorstellungskraft.

Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein
Siegel. Im Prinzip können sie also auch beglaubigen.

Haiker

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
Marcus Berger <marcus...@gmx.de> wrote:

> Das hat neulich doch schon mal jemand geschrieben. Warum kann bitte
> ein Pastor amtlich beglaubigen. Das geht im Moment über meine
> Vorstellungskraft.

Amtlich beglaubigen darf jeder der ein amtliches Dienstsiegel hat.
Das ist bei Pastoren gegeben. Pfarrer glaube ich auch...

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