Ich gehe oft in Superm�rkte und nutze aus reiner Bequemlichkeit eigene T�ten
o.�., die ich dann an der Kasse vollst�ndig entleere. Bei kleineren
Eink�ufen ist das wirklich bequemer als die Rollwagen oder Tragek�rbe.
Heute wurde ich h�flich darauf hingewiesen, dass dies nicht zul�ssig sei.
Beim n�chsten Mal w�rde es nicht mehr toleriert und ich k�nne u.U. mit
Hausverbot rechnen. Es sei vorgeschrieben, die K�rbe oder Wagen des Marktes
zu verwenden.
Die Begr�ndung - in meine eigenen Taschen k�nne das Personal nicht
hineinsehen und im Falle einer Diebstahlsvermutung m�sste man erst die
Polizei rufen.
So sehr mir das Argument einleuchtet kann ich mir nicht vorstellen, dass es
tats�chlich verboten ist, meine eigenen Beh�ltnisse zu verwenden, die ich -
wie schon geschrieben - an der Kasse sichtbar vollst�ndig entleere.
Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.�. mir meine eigenen Beh�ltnisse
wiklich verbieten?
Danke euch, Gru� D. Wilhelm
snip
> Heute wurde ich h�flich darauf hingewiesen, dass dies nicht zul�ssig
> sei.
snip
> Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.�. mir meine eigenen Beh�ltnisse
> wiklich verbieten?
ja, der Inhaber des Hausrechtes kann bestimmen unter welchen Bedingungen
er den Zutritt gew�hrt. Daf�r reicht als Begr�ndung: ich will das so.
H�ufig wird z.B. verlangt, dass Taschen abzugeben oder in Schlie�f�cher
einzuschlie�en sind. Oder Eink�ufe aus anderen Gesch�ften d�rfen nicht
mitgef�hrt werden.
Grenze des Hausrechtes ist das Diskriminierungsverbot. Daher sind die
fr�her �blichen Off-limits Schilder inzwischen verschwunden.
mfg
bjk
> Welchen Vorteil haben denn eigentlich die eigenen Tᅵten gegenᅵber dem
> Tragekorb, wenn man sie dann doch wieder ausleeren muᅵ?
Die eigene Tasche habe ich dabei (sonst kᅵnnte ich das Zeugs gar nicht
nach hause tragen), der Tragekorb ist in vielen Supermᅵrkten gar nicht
vorhanden. Und es ist offensichtlich unpraktisch, erst im Rewe einen
Korb zu holen, um damit im Aldi einzukaufen ;)
Tschᅵs,
Andre
--
"Lache nie ᅵber die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
(Winston Churchill)
Mitten im Rewe beim "Einladen" der Ware.
> Welchen Vorteil haben denn eigentlich die eigenen Tüten gegenüber dem
> Tragekorb, wenn man sie dann doch wieder ausleeren muß?
So eine Tüte hänge ich mir einfach über die Schulter und lade dann ein. Der
Korb ist mir zu sperrig und der Wagen unpraktisch - ich will schnell fertig
sein und raus.
> Gruß aus Bremen
> Ralf
Gruß zurück aus Wiesbaden
Dieter
> So sehr mir das Argument einleuchtet kann ich mir nicht vorstellen,
> dass es tatsächlich verboten ist, meine eigenen Behältnisse zu
> verwenden, die ich - wie schon geschrieben - an der Kasse sichtbar
> vollständig entleere. Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.ä. mir
> meine eigenen Behältnisse wiklich verbieten?
Am Schönsten finde ich es ja immer, wenn einer erstmal wartet, bis die
Kassiererin alle Artikel durchgezogen hat, dann genüsslich alles einzeln
einpackt und dann am Schluß den Geldbeutel hervorkramt.
Gruß R.R.
--
Ich bin unschuldig, ich hab sie nicht gewählt!
> Natürlich könnte man jetzt streiten ob das Einstecken in einen
> Jutebeutel tatsächlich den selben Stellenwert hat wie zB eine Handtasche
> oder Rucksack, aber der Supermarkt will scheinbar auf Nummer sicher
> gehen.
Beim Sachverhalt des OP scheitert die Annahme eines Eigentumsdeliktes wie
Diebstahl jedenfalls am subjektiven Tatbestand.
MfG
Rupert
>Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.ä. mir meine eigenen Behältnisse
>wiklich verbieten?
ja, es gibt immer noch das Hausrecht in Deutschland
>Mitten im Rewe beim "Einladen" der Ware.
klar, könnte man schon als Diebstahl definieren.
Auch wenn du heute sagst "die können ja nachschauen", könntest Du es
morgen verbieten und dann geht der Scheiss mit der Polizei los.
>>Mitten im Rewe beim "Einladen" der Ware.
>
> klar, könnte man schon als Diebstahl definieren.
>
> Auch wenn du heute sagst "die können ja nachschauen", könntest Du es
> morgen verbieten und dann geht der Scheiss mit der Polizei los.
Hi,
nein, Diebstahl geht erst an der Türe beim Verlassen des Marktes.
Aber soeine Sackfüllerei ist natürlich ein rotes Tuch für die
Ladendetektive. Das lockt die an bzw lenkt die ab. Sowas wird der Laden
ungern dulden, in krassen Fällen kann er da jederzeit ein Hausverbot
erlassen, sofern es keine Gegenargumente gibt, einziger Laden weit&breit
etwa oder (geh-)behinderter Kunde....Hausrecht impliziert das. Der Händler
ist keine öffentliche Toilette, der muß niemanden reinlassen.
--
mfg,
gUnther
Dann ist es ja auch sinnvoll. Es könnte ja sein, dass du den Laden
wieder verlässt, ohne die Tüte auszupacken. Wenn da nichts aus dem
Laden drin ist, brauchst du auch nichts auszupacken. Die Kassenkraft
weiß aber nicht, ob da was auszupackendes drin ist.
Sobald du also was in die Tüte reintust, besteht Diebstahlsverdacht.
Um die Probleme damit zu vermeiden, ist das Verbot eigener Behältnisse
legitim. Gibt es denn einen deutlich sichtbaren Aushang mit dieser
Regelung? Einfach spontan nur bei dir verbieten ist nämlich nicht.
Irrelevant. Weil:
> Und wenn Du genau das sowieso freiwillig machst, dann ist die Polizei
> sicher nicht erforderlich.
Ja, er k�nnte sich aber auch weigern. Hatten wir in de.alt.fan.aldi
doch Ende April erst wieder bei der epischen Rucksack-Revoluz-
zer-Debatte. Siehe u.a.:
https://groups.google.com/group/de.alt.fan.aldi/msg/fc760969e7b326fb
bzw. Message-ID: <91oc1r...@mid.dfncis.de> ff
...
> die arme Kassiererin sich davon �berzeugen lassen, da� sich dazwischen
> nichts "Unerlaubtes" herumtreibt, aber die wird sich sch�n bedanken...
Eben drum.
> Welchen Vorteil haben denn eigentlich die eigenen T�ten gegen�ber dem
> Tragekorb, wenn man sie dann doch wieder ausleeren mu�?
Mir fallen spontan keine Discounter ein, wo es noch K�rbe an
der Kasse gibt. Der Rewe hier nebenan hat noch welche, aller-
dings gut versteckt. Man muss erst zur Kasse, auf die andere
Seite der Schlange, statt am Eingang direkt in den Markt ab-
zubiegen und mit dem Einkauf zu beginnen.
ciao
Olaf
> Häufig wird z.B. verlangt, dass Taschen abzugeben oder in
Schließfächer
> einzuschließen sind.
Ist das so? Ich erinnere mich dunkel, so eine Forderung mal gesehen zu
haben, aber häufig gewiss nicht.
> Oder Einkäufe aus anderen Geschäften dürfen nicht
> mitgeführt werden.
Das könnte noch zu unterhaltsamen wettbewerbsrechtlichen
Streitigkeiten führen.
> Grenze des Hausrechtes ist das Diskriminierungsverbot. Daher sind
> die früher üblichen Off-limits Schilder inzwischen verschwunden.
Was sind denn Off-Limits-Schilder?
Gruß,
Mark
Bernd J. Kaup wrote:
> Dieter Wilhelm schrieb:
>> Ich gehe oft in Superm�rkte und nutze aus reiner
>> Bequemlichkeit eigene T�ten
> snip
>> Heute wurde ich h�flich darauf hingewiesen, dass dies
>> nicht zul�ssig sei.
> snip
>> Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.�. mir meine
>> eigenen Beh�ltnisse wiklich verbieten?
> ja, der Inhaber des Hausrechtes kann bestimmen unter
> welchen Bedingungen er den Zutritt gew�hrt. Daf�r reicht
> als Begr�ndung: ich will das so.
Das habe ich in meiner Ausbildung (Kfm. im Einzelhandel)
anders beigebracht bekommen. Ist zwar schon 20 Jahre her,
aber bei Wikipedia wird es genauso dargestellt, wie ich
es kenne:
<ZITAT http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot>
Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her
beliebig verfuegt werden und ist nicht an begruendbares
Fehlverhalten oder Aehnliches gebunden. Eine Ausnahme
hiervon betrifft vor allem Geschaeftsraeume, die f�r den
allgemeinen Publikumsverkehr geoeffnet sind. Hier ist ein
willkuerlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne
weiteres moeglich, es sei denn es wird (durch einen
Tuersteher o. Ae.) ausdruecklich erkennbar, dass eine
individuelle Zugangskontrolle stattfindet.
</ZITAT>
> H�ufig wird z.B. verlangt, dass Taschen abzugeben oder in
> Schlie�f�cher einzuschlie�en sind. Oder Eink�ufe aus
> anderen Gesch�ften d�rfen nicht mitgef�hrt werden.
Auch da wurde mir in der Berufsschule beigebacht, dass dies
auch nicht einfach durchsetzbar ist. Gerade der hier
angefragte Fall war damals das Beispiel, dass man das so
tun kann ohne dass ein Hausverbot droht.
Im Endeffekt kann man das pragmatisch loesen. Nach dem
Namen des Mitarbeiters fragen. Vor seinen Augen die Tasche
an Ort und Stelle ausladen. Ihm sagen, dass er das ja selber
zurueckraeumen kann und ein Hausverbot nicht noetig ist, da
man eh nicht wiederkomme. Eine eMail an die Firmenzentrale
("Seit x Jahren kaufe ich schon bei ihnen in der Filiale X
ein. Ich habe schon immer die Ware in meine mitgebrachten
Tueten gepackt. Heute ist folgendes vorgefallen. Herr y
sprach mich an ..."). Wenn darauf signalisiert wird, dass
sich der Herr y korrekt verhalten hat oder die eMail
komplett ignoriert wird, ab da an zum Mitbewerber gehen.
Wenn man nicht gerade auf dem platten Land wohnt, gibt es
eigentlich ueberall Alternativen.
Oder die zweite Pragmatische Loesung: Den Einkaufswagen
verwenden. Im Sinne des guten Miteinanders die Bitten
des Einzelhaendlers befolgen.
Ingo
> Hm, bei meiner Ikeatasche hat sich noch niemand beschwert.
Warte ab.
Harald
> Nat�rlich k�nnte man jetzt streiten ob das Einstecken in einen
> Jutebeutel tats�chlich den selben Stellenwert hat wie zB eine
> Handtasche oder Rucksack, aber der Supermarkt will scheinbar auf
> Nummer sicher gehen.
Denk noch einen Schritt weiter.
Der Detektiv entdeckt das und weiss nicht, dass derjenige vor hat den Inhalt
an der Kasse vorzuzeigen.
Harald
> Ich gehe oft in Superm�rkte und nutze aus reiner Bequemlichkeit
> eigene T�ten o.�., die ich dann an der Kasse vollst�ndig entleere.
> Bei kleineren Eink�ufen ist das wirklich bequemer als die Rollwagen
> oder Tragek�rbe.
Ich habe Zweifel, dass es bequemer ist.
Ein T�te zu packen ist auswendiger als Ware in einen Korb zu legen, zumal du
evtl. umschichten musst um druckempfindliche Sachen nach oben zu bringen.
> Heute wurde ich h�flich darauf hingewiesen, dass
> dies nicht zul�ssig sei. Beim n�chsten Mal w�rde es nicht mehr
> toleriert und ich k�nne u.U. mit Hausverbot rechnen.
Das ist meines Erachtens korrekt.
Das Problem des H�ndler ist, dass er kein Recht hat deine Taschen zu
durchsuchen, wenn du es nicht willst.
Er darf dich auch nicht auf Verdacht aufhalten, wenn du dich weigerst eine
Tasche zu entleeren.
> Es sei
> vorgeschrieben, die K�rbe oder Wagen des Marktes zu verwenden.
Das wird der Makrt in seinen hoffentlich aush�ngenden AGB haben.
Allerdings kann es auch durchgehen, dass es ohnehin allgmein �blich ist.
> Die Begr�ndung - in meine eigenen Taschen k�nne das Personal nicht
> hineinsehen und im Falle einer Diebstahlsvermutung m�sste man erst die
> Polizei rufen.
Richtig.
Du k�nntest z.B. an der 3 Taschen im Markt f�llen, an der Kasse sagen 2
Taschen sind vom Markt, die 3. sind andere Eink�ufe und die Einsicht
verweigern.
F�r den Markt ist es dann ein Problem.
Daher ist es allgemein �blich das Verwenden mitgebrachter Beh�ltnisse im
Markt generell zu verbieten.
> So sehr mir das Argument einleuchtet kann ich mir nicht vorstellen,
> dass es tats�chlich verboten ist, meine eigenen Beh�ltnisse zu
> verwenden, die ich - wie schon geschrieben - an der Kasse sichtbar
> vollst�ndig entleere.
Der Markt kann es dir vorschreiben und ich w�sste keinen Grund warum er es
nicht tun sollte.
H�tte der Markt einen Anspruch dich auf einen unbegr�ndeten Verdacht zu
durchsuchen w�re die Lage anders.
> Meine Frage nun - darf ein Supermarkt o.�. mir meine eigenen
> Beh�ltnisse wiklich verbieten?
Definitv ja.
Harald
> > Die Begründung - in meine eigenen Taschen könne das Personal nicht
> > hineinsehen und im Falle einer Diebstahlsvermutung müsste man erst die
> > Polizei rufen.
>
> Richtig.
> Du könntest z.B. an der 3 Taschen im Markt füllen, an der Kasse sagen 2
> Taschen sind vom Markt, die 3. sind andere Einkäufe und die Einsicht
> verweigern.
> Für den Markt ist es dann ein Problem.
> Daher ist es allgemein üblich das Verwenden mitgebrachter Behältnisse im
> Markt generell zu verbieten.
IMHO einzuschraenken auf "mitgebrachte geschlossene Behaeltnisse".
Ich (und viele andere) kaufe oft mit meinem eigenen, mitgebrachten
Einkaufskorb ein, und habe nie irgendeine Andeutung eines Problems
oder Missfallens erlebt.
Wolfgang
AFAIR war das in den 90ern nicht unueblich (Wertkauf?) - irgendwo
habe ich mal auf einen Einkauf verzichtet, weil ich die Kamera
im Rucksack hatte, und am Eingang gebeten wurde, diesen doch
abzugeben.
Ja, sicher, es war (unter anderem) Wertkauf in Karlsruhe. Dort
wurden auch gerne Autos aufgebrochen, so dass man sein Zeug lieber
nicht im Auto lassen wollte [1].
In der letzten Zeit kann ich mich auch nicht daran erinnern, es
noch irgendwo gesehen zu haben (oder es faellt mir nur nicht
mehr auf).
Wolfgang
[1] und eine Studienkollegin merkte mal zuhause nach der Rueckkehr,
dass sie zwei polnische Nummernschilder am Auto hatte. Rueckwirkend
erklaerte das, warum beim Einsteigen die Besatzung des davor
querstehenden Autos etwas irritiert war, als sie zum Auto zurueckkam,
und gerne rausfahren wollte.
> In der letzten Zeit kann ich mich auch nicht daran erinnern, es
> noch irgendwo gesehen zu haben (oder es faellt mir nur nicht
> mehr auf).
In Supermärkten kenn ich das auch nicht mehr. Früher gabs das mal bei
Marktkauf.
Bei Conrad wird man aber in der Tat oft gebeten, Taschen in die
Schließfächer zu sperren. Sehr vertrauenserweckend, da mit
Lochblech-Türen, die einerseits praktischerweise einsehbar und
andererseits zum nicht unerheblichen Teil schon aufgebrochen und wieder
zugeflickt sind.
Schöne Grüße,
Matthias
--
Matthias Damm -- http://www.macpla.net
Please use Reply-To: information for replies
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PGP fingerprint: CED3 6074 7F7D 3148 C6F3 DFF2 05FF 3A0B 0D12 4D41
> Mir fallen spontan keine Discounter ein, wo es noch K�rbe an
> der Kasse gibt. Der Rewe hier nebenan hat noch welche, aller-
> dings gut versteckt. Man muss erst zur Kasse, auf die andere
> Seite der Schlange, statt am Eingang direkt in den Markt ab-
> zubiegen und mit dem Einkauf zu beginnen.
discounter mit koerben waere hier der Netto, weitere (vollsortimenter)
Rewe, Edeka, Real,- und Kaufland. keine koerbe haben Lidl, Aldi und
Penny.
bei allen stehen die koerbe gleich hinter dem eingang, und werden vor
der kasse zurueckgestellt.
--
frobnicate foo
> Ein "wasserdichtes" Verbot bringt es doch auch nicht: Das vergrault
> nur Kunden, ohne die Sicherheit zu verbessern.
Wuerde mein Hofer das Einkaufen nur mit Einkaufswagen erlauben, ginge
ich wesentlich lieber hin.
mfg
otto
> Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
>
>> In der letzten Zeit kann ich mich auch nicht daran erinnern, es
>> noch irgendwo gesehen zu haben (oder es faellt mir nur nicht
>> mehr auf).
>
> In Superm�rkten kenn ich das auch nicht mehr. Fr�her gabs das mal bei
> Marktkauf.
>
> Bei Conrad wird man aber in der Tat oft gebeten, Taschen in die
> Schlie�f�cher zu sperren. Sehr vertrauenserweckend, da mit
> Lochblech-T�ren, die einerseits praktischerweise einsehbar und
> andererseits zum nicht unerheblichen Teil schon aufgebrochen und wieder
> zugeflickt sind.
Naja, Portmonnaie und Schl�ssel kann man ja vorher rausnehmen, die w�rde
ich da in der Tat nicht einschlie�en.
Fr�her gab es solche Schlie�f�cher auch bei Media-Markt und Saturn,
allerdings mu�te man die nur benutzen, wenn man mit gro�em Rucksack o.�. da
ankam.
Gr��e,
Frank
> "Kurt Guenter" <inv...@is.invalid> schrieb im Newsbeitrag
> news:g3kkv6hk6ficl46n7...@4ax.com...
>
>>>Mitten im Rewe beim "Einladen" der Ware.
>>
>> klar, k�nnte man schon als Diebstahl definieren.
>>
>> Auch wenn du heute sagst "die k�nnen ja nachschauen", k�nntest Du es
>> morgen verbieten und dann geht der Scheiss mit der Polizei los.
>
> Hi,
> nein, Diebstahl geht erst an der T�re beim Verlassen des Marktes.
Sicher? Wenn ich mir eine CD greife und die in die Manteltasche rutschen
lasse, dann d�rfte das schon Diebstahl sein bevor ich drau�en auf der
Stra�e bin. Ich denke nicht, da� der Detektiv warten mu� bis ich durch die
T�re bin (und damit vielleicht schon auf und davon).
Gr��e,
Frank
> Joerg-Olaf Schaefers wrote:
>
>> Mir fallen spontan keine Discounter ein, wo es noch K�rbe an
>> der Kasse gibt. Der Rewe hier nebenan hat noch welche, aller-
>> dings gut versteckt. Man muss erst zur Kasse, auf die andere
>> Seite der Schlange, statt am Eingang direkt in den Markt ab-
>> zubiegen und mit dem Einkauf zu beginnen.
>
> Hier beim Rewe stehen meistens K�rbe am Eingang. Es kommt vor, da� mal alle
> in Gebrauch sind oder an den Kassen stehen, aber das ist relativ selten.
> Edeka hat ebenfalls K�rbe. Ich habe noch nicht ausprobiert, was passiert,
> wenn ich im Einkaufszentrum versuche, den Rewe-Korb mit in den Aldi zu
> nehmen.
Wo ist das Problem? Beim hiesigen gro�en Einkaufscenter stehen auf dem
Parkplatz Wagen von Lidl, Edeka und DM. Wenn ich da in alle drei L�den mu�,
wechsele ich doch nicht vorher den Einkaufswagen. Den w�hle ich dann eher
danach aus wie viel ich einkaufen werde (die Wagen vom Lidl sind riesig,
die haben US-Format).
Gr��e,
Frank
>Ich habe noch nicht ausprobiert, was passiert,
>wenn ich im Einkaufszentrum versuche, den Rewe-Korb mit in den Aldi zu
>nehmen.
Hier sehe ich auch problemlos Aldi Kunden mit Ikea-Tüten einkaufen
gehen.
>Aber vermutlich läßt mich das Rewe-Personal gar nicht aus dem Laden
>raus mit Korb.
Hier beim Rewe ginge das. Beim "Einmal drin, alles hin"-Laden sind
dagegen die Körbe alarmgesichert.
CU!
Ulrich
--
In 6 Monaten und 8 Tagen ist Weihnachten
Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt:
Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
> Und mich hätten die als Kunden verloren.
Was ja der erhoffte Effekt waere, nicht auf Dich persoenlich getrimmt,
sondern allgemein - wenn die ganzen Nasen weg waeren, die den Betrieb
aufhalten, waere es mir lieber.
mfg
otto
So ist es, die Wagen werden immer größer, die Gänge kleiner und Körbe
gibt es nicht mehr. Also betätige ich mich auch als Beuteltier. Bisher
ging das sehr gut.
empfehlenswert, teuer, sehr leicht :
http://www.google.com/search?q=Mininetz+Dederon&start=0&uss=1&safe=off
(nur bei Flaschen mit Kronkorken muß man aufpassen)
Carsten
--
Minuscule - Night of Horror
http://www.youtube.com/watch?v=CDdWgt6tmUs
Verlangt wird das schon immer wieder; allerdings stellte der BGH (AZ:
VIII ZR 221/95) bereits 1996 klar:
| Leitsätze:
|
| 1) Die auf den im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes
| angebrachten Hinweis "Information und Taschenannahme. Sehr geehrte
| Kunden! Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information
| vor dem Betreten des Marktes abzugeben," folgende Erklärung
| "anderenfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den
| Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen" stellt
| eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (teilweise Abweichung von
| BGHZ 124, 39).
|
| 2) Die vorgenannte Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen,
| weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung
| abweicht, nach der Taschenkontrollen nur bei konkretem
| Diebstahlsverdacht zulässig sind.
Wolfgang
--
>> nein, Diebstahl geht erst an der Türe beim Verlassen des Marktes.
>
> Sicher? Wenn ich mir eine CD greife und die in die Manteltasche rutschen
> lasse, dann dürfte das schon Diebstahl sein bevor ich draußen auf der
> Straße bin. Ich denke nicht, daß der Detektiv warten muß bis ich durch die
> Türe bin (und damit vielleicht schon auf und davon).
Hi,
wenn er Dich schon im Laden "erwischt", kannst Du Dich aber ev. rausreden.
"...wollte nur mal gucken, ob das in die Manteltasche paßt, muß damit gleich
20km nach Hause joggen..."
einen wirklichen Diebstahl kann er Dir dann nicht in allen Fällen beweisen,
nur die Absicht unterstellen. Weshalb die Holzaugen erst nach der Kasse
zugreifen, in extremen Fällen am Ausgang, aber noch auf dem
Gelände....schließlich arbeiten die nicht für die Justiz, sondern für den
Laden, und der mag keine Störungen, keinen Presserummel und auch kein
Geschrei. Weshalb wohl so manche buntgekleidete "Familie" abziehen darf, was
immer da unter den Tüchern abgezogen wurde, hauptsache es wird kein
stundenlanges vielstimmiges Lamentier. Selbst wenn die Kleinkinder schwer an
den Lasten zu schleppen haben...beste Erfindung waren diese Tabakkäfige
außerhalb Kinderreichweite. Alles andere ist entweder schwer, knistert oder
trägt auf. Denk nur an die teilweise schrill geformten Kosmetikpullen.
--
mfg,
gUnther
>> H�ufig wird z.B. verlangt, dass Taschen abzugeben oder in
> Schlie�f�cher
>> einzuschlie�en sind.
>
> Ist das so? Ich erinnere mich dunkel, so eine Forderung mal gesehen zu
> haben, aber h�ufig gewiss nicht.
Ich erinnere mich dunkel (zu Zeiten, als Handys noch keine Kamera
hatten) an einen Parkplatz mit "Bitte lassen Sie Ihre Beutel im
Auto." und daneben "Die Polizei warnt: Lassen Sie keine Taschen
im Auto!"
So richtig durchdacht ist das mit den Taschen und Beuteln
wirklich nicht ...
--
The truth is out there.
>Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> wrote:
>>Hier beim Rewe stehen meistens Körbe am Eingang. Es kommt vor, daß mal alle
>>in Gebrauch sind oder an den Kassen stehen, aber das ist relativ selten.
>>Edeka hat ebenfalls Körbe. Ich habe noch nicht ausprobiert, was passiert,
>>wenn ich im Einkaufszentrum versuche, den Rewe-Korb mit in den Aldi zu
>>nehmen. Aber vermutlich läßt mich das Rewe-Personal gar nicht aus dem Laden
>>raus mit Korb.
Mein Stamm-Aldi hat Körbe und extra dafür eine Warensicherungsanlage,
die piept, wenn jemand mit einem Korb die Kassen- und Einpackzone
verlassen will.
>... was dann natürlich auf ein Problem mit den vom Laden gestellten
>Körben hinweist: wie bringe ich die im Ladenkorb zur Kasse gebrachten
>Waren denn dann nach Hause?
Für derart unvorhergesehene Notfälle halten die Läden üblicherweise im
Kassenbereich gegen geringes Entgelt ein eigenes Transportbehältnis in
nahezu beliebiger Stückzahl bereit.
Andreas
--
Veronica: "Anything that starts with the word 'Wheee!' is just a fun
suggestion. Like the Constitution, in 'Wheee! The People'."
("Better Off Ted")
Andere Meinung:
Schon das Reichsgericht und der BGH mindestens seit den 60ern.
Wenigenstens bei kleinen handlichen Dingen soll das Einstecken in die
Kleidung oder eben ein mitgebrachtes Behᅵltnis ausreichen, um neuen
Gewahrsam zu begrᅵnden.
Bei Vorlage der weiteren Voraussetzung kann so der Diebstahl ohne
weiteres lange vor dem Verlassen des Supermarktes vollendet sein.
[...]
Christoph
> Sehe ich nicht so. Der Verdacht besteht dann, wenn die Ware nicht auf
> der Kasse landet, vorher nicht. Ich finde es z. B. ganz normal, mit
> dem Vorsatz, nur sowenig zu kaufen, daß man es mit den Händen tragen
> kann, in einen Laden zu gehen, und dann dort auf die Werbung
> "reinzufallen" und plötzlich mehr Waren zu besitzen zu wünschen. Dann
> stecke ich passende Teile halt in gerade vorhandene Taschen, z. B.
> Hosentaschen, und an der Kasse wieder heraus - eine Alternative wäre,
> wenn man keine Lust hat, zurückzulaufen und einen Korb/EKW zu holen,
> Ausschau nach einem leeren Pappkarton zu halten.
Ein bisschen komplizierter ist es schon. Es gibt auch den sog.
Gewahrsamsbruch ...
> Bernd J. Kaup wrote:
>> H�ufig wird z.B. verlangt, dass Taschen abzugeben oder in Schlie�f�cher
>> einzuschlie�en sind.
> Daran halte ich mich auch selten. Und das ist im Interesse des Ladens.
> Es w�re schon reichlich unpraktisch, wenn ich an der Kasse erst meine
> Tasche aus dem Schlie�fach holen m��te, um bezahlen zu k�nnen.
Die rechnen wohl nicht damit, dass jemand zu br�sig oder renitent ist,
das Portemonnaie vorher rauszunehmen und vor�bergehend in der Jacken-
oder Hosentasche zu deponieren. (1)
> Und h�ufig habe ich ohne Tasche nicht mal eine sinnvolle
> Aufbewahrungsm�glichkeit f�r den Schhlie�fachschl�ssel.
Meine Fresse.
Ich glaube, sowas nennt man institutionalisierte Hilflosigkeit.
> So richtig durchdacht ist das alles nicht.
Stimmt, die stellen sich das alles viel zu einfach vor, udn vor allem
gehen sie von denkenden Menschen aus.
>> Oder Eink�ufe aus anderen Gesch�ften d�rfen nicht
>> mitgef�hrt werden.
> Das geht dann wiederum nur mit Schlie�fach. Wie soll ich sonst im
> Einkfaufszentrum erst bei Aldi und dann bei Rewe einkaufen, wenn jeder
> der L�den Dinge f�hrt, die der andere nicht hat?
*Facepalm*
(1) Ich wei� schon, dass du Kleidungsst�cke mit Taschen dir entweder
nicht leisten kannst oder aus gesundheitlichen Gr�nden nicht tragen
kannst.
--
"Jill is proud of herself. She finished a jigsaw puzzle in 6 months and
the box said 2-4 years"
http://www.oddee.com/item_97269.aspx
> ... was dann nat�rlich auf ein Problem mit den vom Laden gestellten
> K�rben hinweist: wie bringe ich die im Ladenkorb zur Kasse gebrachten
> Waren denn dann nach Hause?
Erstaunlich, dass auf dieses gewaltige Problem noch keiner gekommen ist.
> Ich muss ja dann neben dem Ladenkorb auch
> noch mein eigenes Einkaufsbeh�ltnis mit durch den Laden zotteln: in
> einer Hand den Ladenkorb, in der anderen meine Einkaufstasche, mit der
> dritten such ich mit dann das richtige K�sest�ck aus dem Regal?
Du meinst das alles schon ernst, ja?
> Beim Wagen kann man die Einkaufstasche wenigstens vorn dranh�ngen.
Aber wenn die Tasche nun keinen Henkel hat, was dann?
>> nein, Diebstahl geht erst an der T�re beim Verlassen des Marktes.
>
> Andere Meinung:
> Schon das Reichsgericht und der BGH mindestens seit den 60ern.
> Wenigenstens bei kleinen handlichen Dingen soll das Einstecken in die
> Kleidung oder eben ein mitgebrachtes Beh�ltnis ausreichen, um neuen
> Gewahrsam zu begr�nden.
> Bei Vorlage der weiteren Voraussetzung kann so der Diebstahl ohne weiteres
> lange vor dem Verlassen des Supermarktes vollendet sein.
Hi,
ganz Deiner Meinung, er "kann...". Fragt sich, ob der Detektiv dsas Risiko
eingehen wird, Gezeter und Geschrei mitten im Laden zu riskieren, dazu ev.
Presserummel und �rger. Immerhin verdienen Detektive nicht gerade super.
Eine Fangpr�mie weniger oder den Job quit...
Sollte sich herausstellen, da� der Kunde keineswegs stahl oder die Absicht
hatte, sieht der Laden bl�d aus der W�sche. Da gibts diverse M�glichkeiten.
Ein Zugriff bereits am Regal ist nur angeraten, um weiteren Schaden zu
begrenzen. Etwa wenn der "Dieb" sich mit Brandbeschleuniger eindeckt und
dann zu den Streichh�lzern geht...oder umgekehrt
--
mfg,
gUnther
>> Beim Wagen kann man die Einkaufstasche wenigstens vorn dranh�ngen.
>
> Aber wenn die Tasche nun keinen Henkel hat, was dann?
Hi,
woran w�rdest Du denn eine Tasche erkennen? Ohne Tragesystem nennt man das
bestenfalls "Sack" oder Beutel. Modisch ist mir das lange nicht mehr
begegnet, sind inzwischen auch Holzpantinen wieder chic?
--
mfg,
gUnther
Hi,
daf�r wurde auch was erfunden, der Tacker. Klammer ein, zweimal in die
Stirn, kleb einen Supermagneten an die N�gel, daran haftet dann der
Schlie�fachschl�ssel, in guter Sicht der Kasseuse. Niemand wird mehr fragen,
und da� Dir die Jacke mit den Schnallen am R�cken geh�rt, ist auch der
Garderobiere sofort intuitiv klar, Du brauchst nichtmal ne Garderobenmarke.
M�nsch Angelique, ist Freiburg wirklich soein dr�ges Pflaster? So hast Du
Dich doch fr�her nicht angestellt. Da w�re der Schl�ssel ins Rote Top
gekommen, fettich :-)
--
mfg,
gUnther
>> Nat�rlich k�nnte man jetzt streiten ob das Einstecken in
>> einen Jutebeutel tats�chlich den selben Stellenwert hat
>> wie zB eine Handtasche oder Rucksack, aber der
>> Supermarkt will scheinbar auf Nummer sicher gehen.
> Denk noch einen Schritt weiter.
> Der Detektiv entdeckt das und weiss nicht, dass derjenige
> vor hat den Inhalt an der Kasse vorzuzeigen.
... dann wird dem Detektiv nichts anderes ueberig bleiben,
als unauffaellig zu folgen, bis der Kassenbereich ohne
Bezahlung durchschritten ist.
Ingo
Du warst anderer Meinung.
"Kann" schreibe ich, weil auch andere Voraussetzungen für die Vollendung
eines Diebstahls erfüllt sein müssen.
Hier ging es aber allein um Deine Behauptung "nein, Diebstahl geht erst
an der Türe beim Verlassen des Marktes.", die einfach falsch ist, denn
Diebstahl geht auch schon vorher.
> Fragt sich, ob der Detektiv dsas Risiko
> eingehen wird, Gezeter und Geschrei mitten im Laden zu riskieren, dazu ev.
> Presserummel und Ärger. Immerhin verdienen Detektive nicht gerade super.
> Eine Fangprämie weniger oder den Job quit...
Das ist eine andere Frage. Zum Einen geht es darum, wie man Handlungen
im Supermarkt rechtlich bewertet, zum Anderen kann es darum gehen, ob
man jemanden vor allem die subjektiven Tatbestandsmerkmale nachweisen
kann. Schließlich völlig unabhängig davon ist die Erwägung, ob und wie
man einen potentiellen Täter stellt.
> Sollte sich herausstellen, daß der Kunde keineswegs stahl oder die Absicht
> hatte, sieht der Laden blöd aus der Wäsche.
Was hat das mit der Behauptung "nein, Diebstahl geht erst an der Türe
beim Verlassen des Marktes." zu tun?
> Da gibts diverse Möglichkeiten.
> Ein Zugriff bereits am Regal ist nur angeraten, um weiteren Schaden zu
> begrenzen. Etwa wenn der "Dieb" sich mit Brandbeschleuniger eindeckt und
> dann zu den Streichhölzern geht...oder umgekehrt
Aha.
>Wenn ich mir eine CD greife und die in die Manteltasche rutschen
>lasse, dann d�rfte das schon Diebstahl sein bevor ich drau�en auf der
>Stra�e bin. Ich denke nicht, da� der Detektiv warten mu� bis ich durch die
>T�re bin
doch er muss. Vorher ist es keine Zueignungsabsicht.
Unsinn.
Die Zueignungsabsicht ist subjektives TBM und entweder hat der T�ter sie
oder nicht. Sie h�ngt nicht davon ab, was der Detektiv macht.
Christoph
Weiter unten schreibst du selbst
> (Am Regal in die eigene Tasche packen ist sowieso eine oberdaemliche
> Strategie zum Klauen - das faellt doch sofort auf und weckt eben den
> Verdacht.
> Der Verdacht besteht dann, wenn die Ware nicht auf
> der Kasse landet, vorher nicht.
Dann hat sich der Verdacht bestaetigt.
> Ich finde es z. B. ganz normal, mit
> dem Vorsatz, nur sowenig zu kaufen, da man es mit den Haenden tragen
> kann, in einen Laden zu gehen, und dann dort auf die Werbung
> "reinzufallen" und ploetzlich mehr Waren zu besitzen zu wuenschen. Dann
> stecke ich passende Teile halt in gerade vorhandene Taschen, z. B.
> Hosentaschen, und an der Kasse wieder heraus - eine Alternative waere,
> wenn man keine Lust hat, zurueckzulaufen und einen Korb/EKW zu holen,
> Ausschau nach einem leeren Pappkarton zu halten.
Passiert mir auch gelegentlich. Eine mitgebrachte Tuete oder den
Rucksack benutze ich dann aber nur in absoluten Ausnahmefaellen.
> Und was will der Unternehmer denn eigentlich erreichen? Doch
> wahrscheinlich, ein Optimum zwischen Langfingfang/-abschreckung und
> Kundenvergraulen zu erzielen. Zwar ist die Inventurverlustrate im
> Einzelhandel nicht so ganz gering, aber die Prozentzahl der Kl ufer
> dennoch vergleichsweise gering - vermutlich sind gelegentliche
> Zufallsdiebe auch eher selten, sondern es handelt ich ueberwiegend um
> Gewohnheitstaeter. Also wird es den Mitarbeitern darauf ankommen, die
> Burschen wirklich dingfest zu machen. Und dann verwarnt er sie
> sinnvollerweise nicht, sondern beobachtet sie im Verdachtsfall so
> genau, da er "wasserdicht" weiss, da die Waren erst in die Tuete und
> dann an der Kasse vorbei wandern, und schlaegt dann zu. (Und natuerlich
> beobachtet er unauffaellig, was nicht schwierig ist - fuer solche Faelle
> habe ich auch den Radarblick und Augen im Hinterkopf.)
Eben deswegen ist es sinnvoll, den ehrlichen Kaeufern das Einpacken in
eigene Taschen zu verbieten. Der Detektiv braucht dann auf solche
Kunden nicht extra aufzupassen und kann nach echten Dieben suchen.
Waere auch ein netter Trick fuer Diebe:
Der eine packt seine Einkaeufe auffaellig in mitgebrachte
Behaeltnisse, bindet damit die Aufmerksamkeit des Detektivs, aber
bezahlt alles ganz normal.
In der Zwischenzeit klaut sein Kumpel voellig unbehelligt.
> "Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
> news:95ur15...@mid.uni-berlin.de...
>> Bei welcher Gelegenheit wurdest Du darauf hingewiesen? ...
>
> Mitten im Rewe beim "Einladen" der Ware.
>
>> Welchen Vorteil haben denn eigentlich die eigenen T�ten gegen�ber dem
>> Tragekorb, wenn man sie dann doch wieder ausleeren mu�?
>
> So eine T�te h�nge ich mir einfach �ber die Schulter und lade dann
> ein. Der Korb ist mir zu sperrig und der Wagen unpraktisch - ich will
> schnell fertig sein und raus.
Nach meiner Erfahrung sind die Typen mit (Trage-) T�te, Einkaufstasche etc.
selten "schnell fertig". Im Gegenteil: W�hrend die Einkaufswagennutzer
eigentlich alles au�er Eiern fix in den EKW wischen k�nnen (die Kassierer-
innen sind die einzig *wirklich* schnellen in diesem Verbund!) nesteln die
erstgenannten meist entnervend lange rum, bis sie ihre $T�te entfaltet und
dann den Kram einger�umt haben. Wenn sie noch eins draufsetzen wollen, zahlen
sie mit Karte.
W�hrend die EKW-Freunde ihr Zeug in den EKW fegen, mit einem ausreichend
grossen Schein zahlen (die Kassiererin hat das passende Wechselgeld, so schnell
kannst du garnicht: "Moment, ich hab's passend!" sagen, geschweige denn, die
M�nzen rauskramen. Was kein Wunder ist, schlie�lich macht die Kassiererin das
ein paar hundertmal am Tag, du wohl eher nicht.) und sich dann verpissen, um
dem n�chsten Kunden Platz zu machen. (Ausgenommen die Kretins, die das EKW-
Handling nicht draufhaben.)
Weg von der Kasse, k�nnen die EKW-Nutzer in aller Ruhe kruschteln und packen,
ohne die Kunden in der Kassenschlange �berm�ssig zu inkommodieren.
mfg
Claus
Daß du unfähig bist, eine Suchmaschine zu bedienen?
mfg
Claus
> Ralf . K u s m i e r z schrieb:
>
>> Ein "wasserdichtes" Verbot bringt es doch auch nicht: Das vergrault
>> nur Kunden, ohne die Sicherheit zu verbessern.
>
> Wuerde mein Hofer das Einkaufen nur mit Einkaufswagen erlauben, ginge
> ich wesentlich lieber hin.
Ack.
Warum, habe ich im anderen Posting geschildert. Zuviele Deppen, die glauben,
ohne EKW wären sie "schneller".
mfg
Claus
[unwesentliches gesnippt]
> > (1) Ich wei� schon, dass du Kleidungsst�cke mit Taschen dir entweder
> > nicht leisten kannst oder aus gesundheitlichen Gr�nden nicht tragen
> > kannst.
>
> Du hast keine Freundin/Frau, oder?
*hrmpf*prust*PRUUST*
Wolfgang
Was ja vielleicht sogar stimmt, fuer die Einzelnen.
Aber leider ueberhaupt nicht fuer die Gesamtheit.
mfg
otto
snip
>
>> Grenze des Hausrechtes ist das Diskriminierungsverbot. Daher sind
>> die früher üblichen Off-limits Schilder inzwischen verschwunden.
>
> Was sind denn Off-Limits-Schilder?
>
> Gruß,
> Mark
>
>
Es gibt noch Leute, die das was heute als Geschichte an den Schulen
gelehrt wird, selber miterlebt haben.
Bis in die 60er Jahre gab es an den Standorten der amerikanischen Armee
an Bars und anderen gern von Soldaten aufgesuchten Etablissements solche
Schilder. Einfache Soldaten mußten in Uniform die Kaserne verlassen,
waren also sofort erkennbar. Offiziere hatten Zivilkleidung. Der Anteil
der, wie man damals sagte, Neger unter den Offizieren war gering. Also
traf das Schild überwiegend die unerwünschten Neger.
mfg
bjk
>> Daher ist es allgemein üblich das Verwenden mitgebrachter
>> Behältnisse im Markt generell zu verbieten.
>
> IMHO einzuschraenken auf "mitgebrachte geschlossene Behaeltnisse".
Was ist geschlossen?
Die mitgebrachte Tasche ist rvtl. auch offen, aber nicht einsehbar.
> Ich (und viele andere) kaufe oft mit meinem eigenen, mitgebrachten
> Einkaufskorb ein, und habe nie irgendeine Andeutung eines Problems
> oder Missfallens erlebt.
Der Korb ist auch offen, während der OP die Ware verbirgt.
Harald
Du bist einen Schritt zu weit.
Ich rede vom Einpacken aus den Regalen.
> Naja, wenn ich mich so umsehe, scheint es durchaus "allgemein üblich"
> zu sein, daß man auch eigene Beutel/Taschen mitbringen kann.
Es ist nicht allgemein üblich, dass du vor der Kasse in deine eigenen
Taschen packst.
Harald
>> doch er muss. Vorher ist es keine Zueignungsabsicht.
>
> Unsinn.
> Die Zueignungsabsicht ist subjektives TBM und entweder hat der Täter
> sie oder nicht. Sie hängt nicht davon ab, was der Detektiv macht.
Geschwätz.
Es kommt auf die Nachweisbarkeit an.
Harald
es wäre sicher falsch, einem Auszubildenden beizubringen, dass
kundenabschreckende Maßnahmen erlaubt sind.
snip
> Im Endeffekt kann man das pragmatisch loesen. Nach dem
> Namen des Mitarbeiters fragen. Vor seinen Augen die Tasche
> an Ort und Stelle ausladen. Ihm sagen, dass er das ja selber
> zurueckraeumen kann und ein Hausverbot nicht noetig ist, da
> man eh nicht wiederkomme. Eine eMail an die Firmenzentrale
> ("Seit x Jahren kaufe ich schon bei ihnen in der Filiale X
> ein. Ich habe schon immer die Ware in meine mitgebrachten
> Tueten gepackt. Heute ist folgendes vorgefallen. Herr y
> sprach mich an ..."). Wenn darauf signalisiert wird, dass
> sich der Herr y korrekt verhalten hat oder die eMail
> komplett ignoriert wird, ab da an zum Mitbewerber gehen.
eben, weil es ja nicht darum geht wer Recht hat, sondern darum, wer
seine Kunden zufrieden stellt.
snip
Im Sinne des guten Miteinanders die Bitten
> des Einzelhaendlers befolgen.
genau darum ging es dem OP eigentlich nicht. Er wollte bestätigt haben,
dass er im Recht ist.
mfg
bjk
> On Fri, 17 Jun 2011 15:52:43 +0200, Martina Diel
><martina...@web.de> wrote:
>>(1) Ich weiß schon, dass du Kleidungsstücke mit Taschen dir entweder
>>nicht leisten kannst oder aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen
>>kannst.
> Die Röcke und Tshirts meiner Frau haben tatsächlich keine Taschen.
Frauen, die so herumlaufen, benutzen normalerweise genau für diesen
Zweck dann eine Handtasche.
> Ich
> war bisher immer davon ausgegangen, dass sie die nicht aus preislichen
> oder gesundheitlichen Gründen trägt, sondern weil es bequem ist und
> nett aussieht.
> Ich habe bisher immer gedacht, dass genau solche Kleidung die Ursache
> dafür ist, dass so viele Frauen eine Handtasche tragen, Männer mit
> ihren Beutel-Hosentaschen dagegen so selten.
Ah, da steht's ja. Und diese Handtasche muss man dann auch nicht
einschließen. Außer natürlich, man möchte etwas demonstrieren.
> Dass das in Wirklichkeit eine Preis- oder Gesundheitssache ist, wie du
> mitteilst, ist mir vorher gar nicht eingefallen.
Tja, dsrm bildet.
> So kurzsichtig kann man sein!
Nicht kurzsichtiger als Angelique. ;-)
(SCNR, der musste jetzt sein. Habe aber auch selbst -8,75 ;-))
--
"Jill is proud of herself. She finished a jigsaw puzzle in 6 months and
the box said 2-4 years"
http://www.oddee.com/item_97269.aspx
> Martina Diel wrote:
>> * Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de>:
>>> Daran halte ich mich auch selten. Und das ist im Interesse des Ladens.
>>> Es w�re schon reichlich unpraktisch, wenn ich an der Kasse erst meine
>>> Tasche aus dem Schlie�fach holen m��te, um bezahlen zu k�nnen.
>> Die rechnen wohl nicht damit, dass jemand zu br�sig oder renitent ist,
>> das Portemonnaie vorher rauszunehmen und vor�bergehend in der Jacken-
>> oder Hosentasche zu deponieren. (1)
> Du kennst Damenhosen und deren durchschnittliche Hosentaschengr��e? _Mein_
> Portemonnaie pa�t da nur in den seltensten F�llen so rein, da� es nicht
> rausfallgef�hrdet ist.
Na klar.
[Rest wg. akuter Merkbefreitheit gesnipt]
>> (1) Ich wei� schon, dass du Kleidungsst�cke mit Taschen dir entweder
>> nicht leisten kannst oder aus gesundheitlichen Gr�nden nicht tragen
>> kannst.
> Du hast keine Freundin/Frau, oder?
Ich habe einige Freundinnen, aber keine Frau, nein.
Aber wenn ich eine h�tte, dann gewiss keine, die derartig ihre
Umst�ndlichkeit kultiviert, wie du es tust.
wie kommst du auf den Quatsch? Du bringst die Verbrüderungsverbote der
ersten Jahre nach 1945 mit dem lediglich für einige Zeit nicht offen zur
Schau getragenen Rassismus vieler Deutscher durcheinander.
>
> Die nächste Frage wäre dann, was denn daran nun diskriminierend sein
> sollte. Und auf sehr umständliche Weise wolltest Du offenbar andeuten,
> daß dieses Verbot von einigen Soldaten mißachtet wurde, wobei sie das
> aber nur konnten, wenn man ihnen ihren Beruf nicht an der Hautfarbe
> ansehen konnte.
wie schön, dass du es auch kapiert hast.
>
> Und was haben denn nun die armen Schilder damit zu tun?
>
>
> Gruß aus Bremen
> Ralf
du warst zu der betreffenden Zeit offenbar nie in Bremerhaven.
mfg
bjk
Jein; sie *kann* sein, kann aber auch *nicht* sein (das weiß allein der
Beschuldigte). Der Detektiv kann sie nicht /beweisen/.
Wenn der Betreffende behauptet, er hätte sie an der Kasse herausziehen
und bezahlen wollen, dann gilt 'in dubio pro reo'.
Wolfgang
--
>> Laß mich raten: Es waren die ausländischen Streitkräfte *selbst*, die
>> *ihren* Angehörigen den Besuch dieser Lokalitäten verboten haben,
>> nicht etwa die Wirte, die keine Neger dort sehen wollten. Und das
>> Anbringen der Schilder könnte ein Service der Wirte für die
>> Streitkräfte gewesen sein (wobei es natürlich auch möglich wäre, daß
>> sie dazu verpflichtet waren).
>
> wie kommst du auf den Quatsch? Du bringst die Verbrüderungsverbote der
> ersten Jahre nach 1945 mit dem lediglich für einige Zeit nicht offen zur
> Schau getragenen Rassismus vieler Deutscher durcheinander.
Dein Vorredner gibt zwar in der Tat leider oft ziemlichen Quatsch von sich,
hat hier aber völlig recht. Vor einigen Jahren (1980-82) hielt ich mich mal
zwecks Abenteuerurlaub in der schönen niedersächsichen Stadt Munster auf und
konnte dort an beinahe allen Lokalen Schilder der Art "Betreten für
Angehörige der niederländischen Streitkräfte verboten" oder "Betreten für
britische Armeeangehörige verboten" bewundern. Allerdings stand dort auch
jeweils drauf, wer das Verbot ausgesprochen hatte, nämlich die jeweiligen
britischen, niederländischen, französischen oder kanadischen
Standortkommandanten. Die Schilder fanden sich übrigens nicht über der Theke
sondern außen am Eingang.
> du warst zu der betreffenden Zeit offenbar nie in Bremerhaven.
Man sollte womöglich nicht einfach nur böse Vorurteile bei anderen wittern,
weil einem die eigenen dabei einen Streich spielen könnten :->
MfG
Rupert
> Am 17.06.2011 20:37, schrieb Kurt Guenter:
>>
>>>Wenn ich mir eine CD greife und die in die Manteltasche rutschen
>>>lasse, dann dürfte das schon Diebstahl sein bevor ich draußen auf der
>>>Straße bin. Ich denke nicht, daß der Detektiv warten muß bis ich durch die
>>>Türe bin
>>
>> doch er muss. Vorher ist es keine Zueignungsabsicht.
>
> Jein; sie *kann* sein, kann aber auch *nicht* sein (das weiß allein der
> Beschuldigte). Der Detektiv kann sie nicht /beweisen/.
Das braucht er auch nicht. Wenn es um Maßnahmen der StPO geht, reicht es
wenn er einen begründeten Verdacht hat. Beweisen muss der Staatsanwalt
vor Gericht, und ob der Beweis gelingt, entscheidet der Richter.
> Wenn der Betreffende behauptet, er hätte sie an der Kasse herausziehen
> und bezahlen wollen, dann gilt 'in dubio pro reo'.
Da es hier keinen Angeklagten gibt, nicht mal einen Beschuldigten
sondern lediglich einen Verdächtigen, ist die Frage nach dem Zweifel
gegenstandslos.
--
Space - The final frontier
> Ludger Averborg wrote:
>> ... was dann natürlich auf ein Problem mit den vom Laden gestellten
>> Körben hinweist: wie bringe ich die im Ladenkorb zur Kasse gebrachten
>> Waren denn dann nach Hause? Ich muss ja dann neben dem Ladenkorb auch
>> noch mein eigenes Einkaufsbehältnis mit durch den Laden zotteln: in
>> einer Hand den Ladenkorb, in der anderen meine Einkaufstasche, mit der
>> dritten such ich mit dann das richtige Käsestück aus dem Regal?
> Ich lege den Stoffbeutel meist in den Korb oder stopfe ihn in die
> Jackentasche
Aber da könnte er doch rausfallen!
Und Sommerkleider haben überhaupt keine Taschen!
>Walter Jann� wrote:
>
>> Urs Miliband <UrsMi...@millibandi.com> schrieb:
>>
>>> Am Fri, 17 Jun 2011 00:02:59 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>>>
>>>> Sehe ich nicht so. Der Verdacht besteht dann, wenn die Ware nicht
>>>> auf der Kasse landet, vorher nicht. Ich finde es z. B. ganz normal,
>>>> mit dem Vorsatz, nur sowenig zu kaufen, da� man es mit den H�nden
>>>> tragen kann, in einen Laden zu gehen, und dann dort auf die Werbung
>>>> "reinzufallen" und pl�tzlich mehr Waren zu besitzen zu w�nschen.
>>>> Dann stecke ich passende Teile halt in gerade vorhandene Taschen,
>>>> z. B. Hosentaschen, und an der Kasse wieder heraus - eine
>>>> Alternative w�re, wenn man keine Lust hat, zur�ckzulaufen und einen
>>>> Korb/EKW zu holen, Ausschau nach einem leeren Pappkarton zu halten.
>>>
>>> Ein bisschen komplizierter ist es schon. Es gibt auch den sog.
>>> Gewahrsamsbruch ...
>>
>> Und das bedeutet was?
>
>Da� du unf�hig bist, eine Suchmaschine zu bedienen?
Was hat eine Suchmachine damit zu tun? Hier stellt jemand eine
Behauptung in den Raum, die zu erkl�ren ist. Das soll er gef�lligst
tun. Wenn er das nicht kann...
Walter
> * Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de>:
>> Ich lege den Stoffbeutel meist in den Korb oder stopfe ihn in die
>> Jackentasche
>
>
> Aber da könnte er doch rausfallen!
> Und Sommerkleider haben überhaupt keine Taschen!
Eure juristischen Probleme sind in der Tat überwältigend!
Sollte man die Frage, wie unbeholfen manch MenschIn sein kann, nicht doch
besser an geeigneterer Stelle debattieren?
MfG
Rupert
> Frank Hucklenbroich wrote:
>> Naja, Portmonnaie und Schl�ssel kann man ja vorher rausnehmen, die w�rde
>> ich da in der Tat nicht einschlie�en.
> Du bist ja auch ein Kerl und kannst das Zeug in die Hosentasche stecken.
> Versuch das doch mal mit einer Damenhose, einem Sommerkleid oder einem
> Business-Kost�m (es soll ja Leute geben, die auf dem Heimweg vom B�ro
> einkaufen).
Wenn es dich schon �berfordert, dein Portemonnaie zu transportieren und
deine 2,5 Artikel, die du einkaufen willst, dann solltest du vielleicht
doch auf einen Wagen zur�ckgreifen.
Aber vermutlich gilt auch hier wie anderswo, dass die Welt sich
gef�lligst auf die Idiosynkrasien von Angelique Presse einzustellen hat.
> Martina Diel wrote:
>> * Ludger Averborg <ludger_...@web.de>:
>>> Die R�cke und Tshirts meiner Frau haben tats�chlich keine Taschen.
>> Frauen, die so herumlaufen, benutzen normalerweise genau f�r diesen
>> Zweck dann eine Handtasche.
> Ja. Aber wenn
Sehr sch�n. Dein Denken ist ein einziges "Ja, aber".
Aber das ist ja nichts Neues.
> On Fri, 17 Jun 2011 15:56:41 +0200, Martina Diel
><martina...@web.de> wrote:
>>> Beim Wagen kann man die Einkaufstasche wenigstens vorn dranh�ngen.
>>Aber wenn die Tasche nun keinen Henkel hat, was dann?
> Tja, was dann?
> Sagen wir mal: dann eignet sie sich nicht dazu, darin den Einkauf nach
> Hause zu tragen?
> OK, kann ja sein, dass mancheiner es bevorzugt, henkellose Taschen mit
> dem Einkauf auf dem Kopf zu tragen, ich suche mir zum Einkaufen immer
> Beh�ltnisse mit Henkel aus.
Genau. Und wenn dann die Lampen im Supermarkt so tief h�ngen, dass man
mit dem Einkauf dranst�sst, sollte man eine B�rgerinitiative gr�nden,
die sich f�r Leuchtstoffr�hren einsetzt.
Oder wenigstens im Usenet 788 Postings dazu schreiben.
> Martina Diel schrieb:
>> * Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de>:
>>> Ich lege den Stoffbeutel meist in den Korb oder stopfe ihn in die
>>> Jackentasche
>> Aber da k�nnte er doch rausfallen!
>> Und Sommerkleider haben �berhaupt keine Taschen!
> Eure juristischen Probleme sind in der Tat �berw�ltigend!
Nicht wahr.
> Sollte man die Frage, wie unbeholfen manch MenschIn sein kann, nicht doch
> besser an geeigneterer Stelle debattieren?
Unbeholfen ist ein gutes Stichwort. Das war es eigentlich, was ich mit
dieser Replik signalisieren wollte - dass man seine Bl�digkeit nicht
noch so vor sich hertragen sollte, wie Angeliques es mit ihren stetigen
"Ja, abers" tut.
Aber du hast nat�rlich recht, mit rechtlichen Dingen hat das schon lang
nichts mehr zu tun.
geh doch mal ins Archiv der BILD oder wenns denn dir besser zu Gesicht
steht des SPIEGEL.
>
> Immerhin ein zutreffender Satz in dem ganzen Sermon. Es soll Leute
> geben, die Opas Welt nicht aus eigener Erfahrung erlebt haben und auch
> nichts darauf geben, wenn Opa Unsinn lallt.
Wenn der Enkel nicht versteht, was der Opa sagt, hei�t das nicht, dass
der Opa sich nicht richtig ausdr�ckt. Denn: Jugend sch�tzt vor Torheit
nicht.
mfg
bjk
>> Jein; sie *kann* sein, kann aber auch *nicht* sein (das wei� allein
>> der Beschuldigte). Der Detektiv kann sie nicht /beweisen/.
>
> Das braucht er auch nicht. Wenn es um Ma�nahmen der StPO geht, reicht
> es wenn er einen begr�ndeten Verdacht hat. Beweisen muss der
> Staatsanwalt vor Gericht, und ob der Beweis gelingt, entscheidet der
> Richter.
Und wie will der Staatsanwalt das beweisen?
Der wird nicht einmal Anklage erheben, weil ein Beweis nicht m�glich ist.
>> Wenn der Betreffende behauptet, er h�tte sie an der Kasse
>> herausziehen und bezahlen wollen, dann gilt 'in dubio pro reo'.
>
> Da es hier keinen Angeklagten gibt, nicht mal einen Beschuldigten
> sondern lediglich einen Verd�chtigen, ist die Frage nach dem Zweifel
> gegenstandslos.
Komisch, was macht denn der Staatsanwalt in deinem Szenario?
Das ganze f�llt mit der fehlenden Beweisbarkeit, also war es unn�tig hier
einen Staatsanwalt oder Richter ins Speil zu bringen.
Dein Vorredner hat v�llig recht.
Harald