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Handy im Laden gefunden - dem Fundbuero geben?

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Thomas Homilius

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Jul 13, 2018, 2:07:23 PM7/13/18
to
Am 2018-07-10 um 21:41 schrieb Ulf Gerkan:
> Fundsachen können nur
> Gegenstände sein, die besitzerlos aufgefunden wurden. Schon ein Portemonnaie,
> das man im Supermarkt auf dem Fußboden findet, ist keine Fundsache, da der Laden
> ja von jemandem geführt wird, der Besitzrechte an dem Ladeninventar hat. Für das
> gefundene Portemonnaie hat ist also der Ladeninhaber der rechtmäßige Besitzer
> (nicht Eigentümer!). Ihm ist es deshalb zu übergeben (bzw. einem Bediensteten),
> nicht aber dem Fundamt. Der Ladeninhaber hat es dann selbstverständlich dem
> Eigentümer auszuhändigen.

Ich habe vor Kurzem ein Handy im McDonald's gefunden und dem Kassierer
dort gegeben. Haette ich dieses Handy also nicht selbst ins Fundbuero
abgeben duerfen? Besitzer des Handys war McDonald's?


--
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

Ulf Gerkan

unread,
Jul 13, 2018, 4:18:18 PM7/13/18
to
Thomas Homilius schrieb am Freitag, 13. Juli 2018 20:07:

> Am 2018-07-10 um 21:41 schrieb Ulf Gerkan:
>> Fundsachen können nur
>> Gegenstände sein, die besitzerlos aufgefunden wurden. Schon ein Portemonnaie,
>> das man im Supermarkt auf dem Fußboden findet, ist keine Fundsache, da der
>> Laden ja von jemandem geführt wird, der Besitzrechte an dem Ladeninventar
>> hat. Für das gefundene Portemonnaie hat ist also der Ladeninhaber der
>> rechtmäßige Besitzer (nicht Eigentümer!). Ihm ist es deshalb zu übergeben
>> (bzw. einem Bediensteten), nicht aber dem Fundamt. Der Ladeninhaber hat es
>> dann selbstverständlich dem Eigentümer auszuhändigen.
>
> Ich habe vor Kurzem ein Handy im McDonald's gefunden und dem Kassierer
> dort gegeben. Haette ich dieses Handy also nicht selbst ins Fundbuero
> abgeben duerfen? Besitzer des Handys war McDonald's?

Du hast alles richtig gemacht. Das Fundbüro hätte das Handy nicht annehmen
dürfen. In einem vergleichbaren Fall (Fund einer 50,- Euro-Banknote in einem
Real-Supermarkt) ließ das Fundbüro jedenfalls erklären:

| Wir hätten das Geld nicht annehmen dürfen
https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/wirbel-um-50-euro-fund-id865521.html

--
www.ulf-gerkan.de

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 13, 2018, 5:40:13 PM7/13/18
to
Ulf Gerkan schrieb:
Sehr interessant.
Würdest du bitte noch ausführen, nach welcher Vorschrift (des BGB oder was?)
das denn so sein sollte? Immerhin nennt sich die Gruppe hier ja
de.soc.recht.misc...

MfG
Rupert

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Jul 13, 2018, 6:12:56 PM7/13/18
to
Hast Du den Artikel nicht gelesen? Offensichtlich nicht.

> das denn so sein sollte? Immerhin nennt sich die Gruppe hier ja
> de.soc.recht.misc...

In dem Artikel steht:
BGH-Urteil zu Fundsachen (Az. VIII ZR 379/86) steht da.

Oder auch hier:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Finderlohn&pp=4


Hans-Jürgen

Ulrich Maier

unread,
Jul 13, 2018, 6:54:08 PM7/13/18
to


Am 13.07.2018 um 23:40 schrieb Rupert Haselbeck:

>> | Wir hätten das Geld nicht annehmen dürfen
>> https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/wirbel-um-50-euro-fund-id865521.html
>
> Sehr interessant.
> Würdest du bitte noch ausführen, nach welcher Vorschrift (des BGB oder was?)
> das denn so sein sollte? Immerhin nennt sich die Gruppe hier ja
> de.soc.recht.misc...

Was spricht gegen das im zitierten Artikel angegebene "BGH-Urteil zu
Fundsachen (Az. VIII ZR 379/86)"? (Nein, ich habe es nicht nachgeschlagen!)

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 14, 2018, 4:50:13 AM7/14/18
to
Hans-Jürgen Meyer schrieb:

>> Sehr interessant.
>> Würdest du bitte noch ausführen, nach welcher Vorschrift (des BGB oder
>> was?)
> Hast Du den Artikel nicht gelesen? Offensichtlich nicht.
>
>> das denn so sein sollte? Immerhin nennt sich die Gruppe hier ja
>> de.soc.recht.misc...
>
> In dem Artikel steht:
> BGH-Urteil zu Fundsachen (Az. VIII ZR 379/86) steht da.
>
> Oder auch hier:
> http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Finderlohn&pp=4

Man könnte in einer juristischen Fachgruppe ja zumindest noch ein klein
wenig mehr als blosses Stammtischgeschwafel erwarten :-(
Der Kern des Problems ist nach der angesprochenen BGH-Entscheidung immerhin
recht einfach darin zu sehen, dass es sich bei einer durch einen Kunden
(oder auch einen Mitarbeiter) verlorenen Sache in einem Supermarkt (oder im
McDonalds oder dergleichen) nicht um eine Fundsache im Sinne der §§ 965ff
BGB handeln kann, weil sie zwar nicht mehr im Besitz des Verlierers (dieser
hat den Besitz verloren, § 856 I BGB), wohl aber regelmäßig im Besitz des
Supermarktinhabers (oder des McDonalds-Betreibers...) ist, so dass der
"Finder" den Besitz nicht erwerben kann, § 854 BGB. Infolgedessen hat der
"Finder" weder einen Anspruch auf Finderlohn, wie ihn der § 971 BGB
normiert, noch kann er nach § 973 BGB das Eigentum an der "Fundsache"
erwerben. Der "Finder" kann die vermeintliche Fundsache daher auch nicht zum
Fundamt bringen, da dieses nicht dafür zuständig ist, weil es sich eben
nicht um eine Fundsache handelt. Vielmehr sind Sachen, welche in solchen
Geschäftsräumen gefunden werden, dem Inhaber bzw. dessen Beauftragten zu
übergeben. Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
zukommen zu lassen.

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Jul 14, 2018, 5:05:11 AM7/14/18
to
Am Samstag, 14. Juli 2018 10:50:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Der Kern des Problems ist nach der angesprochenen BGH-Entscheidung immerhin
> recht einfach darin zu sehen, dass es sich bei einer durch einen Kunden
> (oder auch einen Mitarbeiter) verlorenen Sache in einem Supermarkt (oder im
> McDonalds oder dergleichen) nicht um eine Fundsache im Sinne der §§ 965ff
> BGB handeln kann, weil sie zwar nicht mehr im Besitz des Verlierers (dieser
> hat den Besitz verloren, § 856 I BGB), wohl aber regelmäßig im Besitz des
> Supermarktinhabers (oder des McDonalds-Betreibers...) ist,

Regelmäßig ist hier der passende Gummibegriff.

"Daraus, daß der Kläger den Geldschein ohne entspre­chende
Nachsuche zwischen den zum Verkauf ausgestellten Wa­ren
erblickte, ist weiter zu schließen, daß er deutlich
sichtbar zwischen den ausgestellten Waren lag. Unter diesen
Umständen erstreckte sich die tatsächliche Sachherrschaft
der Beklagten über alle in ihrem Verkaufsraum befindliche
Sachen (soweit nicht anderweiter Besitz bestand) auch auf
den Geldschein."

Man könnte auch noch über alternative Fallgestaltungen
wie unbemannte Geschäftsräume sinnieren.

Wolfgang May

unread,
Jul 14, 2018, 5:47:19 AM7/14/18
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

> Der Kern des Problems ist nach der angesprochenen BGH-Entscheidung immerhin
> recht einfach darin zu sehen, dass es sich bei einer durch einen Kunden
> (oder auch einen Mitarbeiter) verlorenen Sache in einem Supermarkt (oder im
> McDonalds oder dergleichen) nicht um eine Fundsache im Sinne der §§ 965ff
> BGB handeln kann, weil sie zwar nicht mehr im Besitz des Verlierers (dieser
> hat den Besitz verloren, § 856 I BGB), wohl aber regelmäßig im Besitz des
> Supermarktinhabers (oder des McDonalds-Betreibers...) ist, so dass der
> "Finder" den Besitz nicht erwerben kann, § 854 BGB. Infolgedessen hat der
> "Finder" weder einen Anspruch auf Finderlohn, wie ihn der § 971 BGB
> normiert, noch kann er nach § 973 BGB das Eigentum an der "Fundsache"
> erwerben. Der "Finder" kann die vermeintliche Fundsache daher auch nicht zum
> Fundamt bringen, da dieses nicht dafür zuständig ist, weil es sich eben
> nicht um eine Fundsache handelt. Vielmehr sind Sachen, welche in solchen
> Geschäftsräumen gefunden werden, dem Inhaber bzw. dessen Beauftragten zu
> übergeben. Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
> zukommen zu lassen.

Sehr realitaetsfern.
Da der Verlierer nicht weiss, wo er etwas verloren hat, wird er beim
Fundbuero nachfragen.

Wer kommt auf solche Ideen, bzw wer profitiert davon???

Wolfgang

w-buechs...@web.de

unread,
Jul 14, 2018, 6:43:50 AM7/14/18
to
Am Samstag, 14. Juli 2018 11:47:19 UTC+2 schrieb Wolfgang May:
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>
> > Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
> > zukommen zu lassen.
>
> Sehr realitaetsfern.
> Da der Verlierer nicht weiss, wo er etwas verloren hat, wird er beim
> Fundbuero nachfragen.
>
> Wer kommt auf solche Ideen, bzw wer profitiert davon???

Grundsätzlich ist es Sache des (hier bösgläubigen) Besitzers, die gefundene Sache wieder dem rechtmäßigen Eigentümer zukommen zu lassen. Das muß nicht zwingend über das Fundbüro sein. Ist ihm der Eigentümer persönlich bekannt, kann er sich auch direkt an diesen wenden. Ist ihm der Eigentümer nicht bekannt, ist er natürlich verpflichtet, die Fundsache beim Fundbüro abzuliefern. Ich sehe keine Realitätsferne darin, daß man Fundsachen je nach Konstellation auch ohne Fundbüro dem Eigentümer zukommen läßt.

Geschah vor Jahren, als ich wichtige Unterlagen in einem GEschäft liegen ließ. Die wurden von einem Kunden gefunden, und da meine Adresse dabei war und ich damals noch im Tel.buch stand, hat sich die Ladenleitung direkt mit mir in Verbindung gesetzt.

Erwin Denzler

unread,
Jul 14, 2018, 6:45:03 AM7/14/18
to
Am 14.07.2018 um 10:50 schrieb Rupert Haselbeck:

> Man könnte in einer juristischen Fachgruppe ja zumindest noch ein klein
> wenig mehr als blosses Stammtischgeschwafel erwarten :-(
> Der Kern des Problems ist nach der angesprochenen BGH-Entscheidung immerhin
> recht einfach darin zu sehen, dass es sich bei einer durch einen Kunden
> (oder auch einen Mitarbeiter) verlorenen Sache in einem Supermarkt (oder im
> McDonalds oder dergleichen) nicht um eine Fundsache im Sinne der §§ 965ff
> BGB handeln kann, weil sie zwar nicht mehr im Besitz des Verlierers (dieser
> hat den Besitz verloren, § 856 I BGB), wohl aber regelmäßig im Besitz des
> Supermarktinhabers (oder des McDonalds-Betreibers...) ist, so dass der
> "Finder" den Besitz nicht erwerben kann, § 854 BGB. Infolgedessen hat der
> "Finder" weder einen Anspruch auf Finderlohn, wie ihn der § 971 BGB
> normiert, noch kann er nach § 973 BGB das Eigentum an der "Fundsache"
> erwerben. Der "Finder" kann die vermeintliche Fundsache daher auch nicht zum
> Fundamt bringen, da dieses nicht dafür zuständig ist, weil es sich eben
> nicht um eine Fundsache handelt. Vielmehr sind Sachen, welche in solchen
> Geschäftsräumen gefunden werden, dem Inhaber bzw. dessen Beauftragten zu
> übergeben. Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
> zukommen zu lassen.

Ich habe es zwar gestern ganz genauso gemacht (gefundene Handtasche im
Cafe dem Kellner gegeben), aber ich frage mich schon: wenn das ohnehin
so sein muss, wieso ist es dann in § 978 BGB für Verkehrsanstalten und
öffentliche Behörden, aber auch nur für diese, noch einmal extra so
geregelt?

E.D.

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 14, 2018, 7:00:14 AM7/14/18
to
Wolfgang May schrieb:

> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>> Vielmehr sind Sachen, welche in solchen
>> Geschäftsräumen gefunden werden, dem Inhaber bzw. dessen Beauftragten zu
>> übergeben. Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
>> zukommen zu lassen.
>
> Sehr realitaetsfern.
> Da der Verlierer nicht weiss, wo er etwas verloren hat, wird er beim
> Fundbuero nachfragen.

Wer sein Handy, seine Geldbörse oder sonstwas vermisst, nachdem er den
McDonalds verlassen hat oder seinen Einkauf ins Auto gepackt hat, wird kaum
stracks zum Fundbüre gehen. Er wird so schlau sein, erstmal in dem zuletzt
verlassenen Laden nachzufragen.

MfG
Rupert

Wolfgang May

unread,
Jul 14, 2018, 8:53:18 AM7/14/18
to
kein sehr realistisches Szenario.
Zum losfahren benoetigt man weder das Handy (waehrend dem Fahren
darf man in D nicht einmal telefonieren), noch die Geldboerse.

Man wird den Verlust also erst zuhause feststellen, und auch dann
nicht sofort.

Wolfgang



Stefan Schmitz

unread,
Jul 14, 2018, 1:54:09 PM7/14/18
to
Am Samstag, 14. Juli 2018 10:50:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Man könnte in einer juristischen Fachgruppe ja zumindest noch ein klein
> wenig mehr als blosses Stammtischgeschwafel erwarten :-(
> Der Kern des Problems ist nach der angesprochenen BGH-Entscheidung immerhin
> recht einfach darin zu sehen, dass es sich bei einer durch einen Kunden
> (oder auch einen Mitarbeiter) verlorenen Sache in einem Supermarkt (oder im
> McDonalds oder dergleichen) nicht um eine Fundsache im Sinne der §§ 965ff
> BGB handeln kann, weil sie zwar nicht mehr im Besitz des Verlierers (dieser
> hat den Besitz verloren, § 856 I BGB), wohl aber regelmäßig im Besitz des
> Supermarktinhabers (oder des McDonalds-Betreibers...) ist, so dass der
> "Finder" den Besitz nicht erwerben kann, § 854 BGB. Infolgedessen hat der
> "Finder" weder einen Anspruch auf Finderlohn, wie ihn der § 971 BGB
> normiert, noch kann er nach § 973 BGB das Eigentum an der "Fundsache"
> erwerben. Der "Finder" kann die vermeintliche Fundsache daher auch nicht zum
> Fundamt bringen, da dieses nicht dafür zuständig ist, weil es sich eben
> nicht um eine Fundsache handelt. Vielmehr sind Sachen, welche in solchen
> Geschäftsräumen gefunden werden, dem Inhaber bzw. dessen Beauftragten zu
> übergeben. Es ist allein dessen Angelegenheit, die Sache dem Eigentümer
> zukommen zu lassen.

Und wodurch wäre der Inhaber verpflichtet, etwas in dieser Angelegenheit zu
unternehmen, wenn es sich nicht um eine Fundsache handelt?

Dem Urteil kann ich jedenfalls nicht entnehmen, dass auch der Inhaber nicht
Finder sein soll.

Und was, wenn der Inhaber zum "Finder" sagt, er solle zum Fundbüro gehen?

Mark Obrembalski

unread,
Jul 14, 2018, 3:32:15 PM7/14/18
to
Es ist realistisch, dass der Verlierer vor dem Losfahren noch mal auf
seinem Handy nachschauen will, ob Anrufe eingegangen sind. Oder einfach
nach der Uhrzeit. Oder er will das Handy als Navi benutzen (was er ja
darf, wenn er es während der Fahrt nicht anfassen muss).

In der Geldbörse ist vielleicht der Parkschein, den er braucht, um aus
dem durch eine Schranke gesicherten Parkplatz wieder rauszukommen.

> Man wird den Verlust also erst zuhause feststellen, und auch dann nicht
> sofort.

Und selbst wenn er Handy oder Geldbörse erst die eine oder andere Stunde
später vermisst, wird er meist immer noch erst mal zum Laden gehen, wenn
er Grund zur Annahme hat, dass er es dort verloren hat.

Gruß,
Mark

Mark Obrembalski

unread,
Jul 14, 2018, 3:34:38 PM7/14/18
to
Am Sat, 14 Jul 2018 12:45:03 +0200 schrieb Erwin Denzler:

> Ich habe es zwar gestern ganz genauso gemacht (gefundene Handtasche im
> Cafe dem Kellner gegeben), aber ich frage mich schon: wenn das ohnehin
> so sein muss, wieso ist es dann in § 978 BGB für Verkehrsanstalten und
> öffentliche Behörden, aber auch nur für diese, noch einmal extra so
> geregelt?

Ist es ja nicht. § 978 erfasst die Fälle, in denen die Verkehrsanstalt
oder Behörde eben doch keinen Besitz erlangt hat, etwa, weil die
Fundsache an einem derart seltsamen Platz gelandet ist, dass dort eben
nicht regelmäßig jemand nachschaut.

Gruß,
Mark

Mark Obrembalski

unread,
Jul 14, 2018, 3:37:59 PM7/14/18
to
Am Sat, 14 Jul 2018 10:54:08 -0700 schrieb Stefan Schmitz:

> Und wodurch wäre der Inhaber verpflichtet, etwas in dieser Angelegenheit
> zu unternehmen, wenn es sich nicht um eine Fundsache handelt?

Es handelt sich ja auch um eine Fundsache. Nur ist halt der
Ladenbetreiber der Finder, nicht der Kunde.

> Dem Urteil kann ich jedenfalls nicht entnehmen, dass auch der Inhaber
> nicht Finder sein soll.

Stimmt, das sagt das Urteil ja auch nicht.

> Und was, wenn der Inhaber zum "Finder" sagt, er solle zum Fundbüro
> gehen?

Dann kann er diesen Auftrag (§ 662 ff. BGB) annehmen, oder er kann sagen,
dass das nicht seine Sache ist, den Gegenstand liegenlassen und sich
entfernen. Er kann dem Ladenpersonal natürlich anbieten, dessen Pflichten
gegen Bezahlung zu übernehmen.

Gruß,
Mark

Stefan Schmitz

unread,
Jul 14, 2018, 4:15:36 PM7/14/18
to
Am Samstag, 14. Juli 2018 21:37:59 UTC+2 schrieb Mark Obrembalski:
> Am Sat, 14 Jul 2018 10:54:08 -0700 schrieb Stefan Schmitz:
>
> > Und wodurch wäre der Inhaber verpflichtet, etwas in dieser Angelegenheit
> > zu unternehmen, wenn es sich nicht um eine Fundsache handelt?
>
> Es handelt sich ja auch um eine Fundsache. Nur ist halt der
> Ladenbetreiber der Finder, nicht der Kunde.

Rupert hat etwas anderes behauptet und gefolgert, dass das Fundbüro nicht
zuständig sei.

> > Dem Urteil kann ich jedenfalls nicht entnehmen, dass auch der Inhaber
> > nicht Finder sein soll.
>
> Stimmt, das sagt das Urteil ja auch nicht.
>
> > Und was, wenn der Inhaber zum "Finder" sagt, er solle zum Fundbüro
> > gehen?
>
> Dann kann er diesen Auftrag (§ 662 ff. BGB) annehmen, oder er kann sagen,
> dass das nicht seine Sache ist, den Gegenstand liegenlassen und sich
> entfernen. Er kann dem Ladenpersonal natürlich anbieten, dessen Pflichten
> gegen Bezahlung zu übernehmen.

Ich dachte eher daran, dass das als Nichtbesitz gewertet würde und damit
der "Finder" zum echten Finder mit allen Rechten und Pflichten würde.

Mark Obrembalski

unread,
Jul 14, 2018, 7:36:30 PM7/14/18
to
Am Sat, 14 Jul 2018 13:15:35 -0700 schrieb Stefan Schmitz:

>> Es handelt sich ja auch um eine Fundsache. Nur ist halt der
>> Ladenbetreiber der Finder, nicht der Kunde.
>
> Rupert hat etwas anderes behauptet und gefolgert, dass das Fundbüro
> nicht zuständig sei.

Es nimmt die Fundsache halt nicht von jemandem an, der tatsächlich nicht
Finder ist. Wobei ein gut organisiertes Fundbüro dann halt beim
wirklichen Finder nachfragen würde, die Lage bestätigt bekäme und dann
seiner Aufgabe nachginge.

>> Dann kann er diesen Auftrag (§ 662 ff. BGB) annehmen, oder er kann
>> sagen,
>> dass das nicht seine Sache ist, den Gegenstand liegenlassen und sich
>> entfernen. Er kann dem Ladenpersonal natürlich anbieten, dessen
>> Pflichten gegen Bezahlung zu übernehmen.
>
> Ich dachte eher daran, dass das als Nichtbesitz gewertet würde und damit
> der "Finder" zum echten Finder mit allen Rechten und Pflichten würde.

Wer Besitz hat, hängt aber an der tatsächlichen Lage, nicht daran, was
jemand will. Ich halte es durchaus für einigermaßen zweifelhaft, dem
Betreiber da den Besitz aufgrund eines allgemeinen Besitzwillens
zuzusprechen, aber die Rechtsprechung tut das nun mal, Initiativen zum
Erlass eines anderslautenen Gesetzes gibt es nicht und eine Lage, wo das
Gericht eine völlig unvertretbare Meinung behaupten würde, ist das auch
nicht. Es geht ja am Ende nur um die Frage, wer in dem Fall, dass sich
kein eigentlich Berechtigter meldet, die Sache beanspruchen kann.

Gruß,
Mark

Ulf.K...@web.de

unread,
Jul 15, 2018, 11:25:31 AM7/15/18
to
Am Sonntag, 15. Juli 2018 01:36:30 UTC+2 schrieb Mark Obrembalski:

> >> Es handelt sich ja auch um eine Fundsache. Nur ist halt der
> >> Ladenbetreiber der Finder, nicht der Kunde.
> >
> > Rupert hat etwas anderes behauptet und gefolgert, dass das Fundbüro
> > nicht zuständig sei.
>
> Es nimmt die Fundsache halt nicht von jemandem an, der tatsächlich nicht
> Finder ist. Wobei ein gut organisiertes Fundbüro dann halt beim
> wirklichen Finder nachfragen würde, die Lage bestätigt bekäme und dann
> seiner Aufgabe nachginge.
>
> >> Dann kann er diesen Auftrag (§ 662 ff. BGB) annehmen, oder er kann
> >> sagen,
> >> dass das nicht seine Sache ist, den Gegenstand liegenlassen und sich
> >> entfernen. Er kann dem Ladenpersonal natürlich anbieten, dessen
> >> Pflichten gegen Bezahlung zu übernehmen.
> >
> > Ich dachte eher daran, dass das als Nichtbesitz gewertet würde und damit
> > der "Finder" zum echten Finder mit allen Rechten und Pflichten würde.
>
> Wer Besitz hat, hängt aber an der tatsächlichen Lage, nicht daran, was
> jemand will. Ich halte es durchaus für einigermaßen zweifelhaft, dem
> Betreiber da den Besitz aufgrund eines allgemeinen Besitzwillens
> zuzusprechen, aber die Rechtsprechung tut das nun mal,

Wenn jetzt aber etwas in Geschäftsräumen sehr Verstecktes
von einem Dritten gefunden wird?

Gruß, ULF

Stefan Schmitz

unread,
Jul 15, 2018, 12:31:53 PM7/15/18
to
Am Sonntag, 15. Juli 2018 01:36:30 UTC+2 schrieb Mark Obrembalski:

> Wer Besitz hat, hängt aber an der tatsächlichen Lage, nicht daran, was
> jemand will. Ich halte es durchaus für einigermaßen zweifelhaft, dem
> Betreiber da den Besitz aufgrund eines allgemeinen Besitzwillens
> zuzusprechen, aber die Rechtsprechung tut das nun mal,

Wenn der Betreiber nun aber erklärt, in diesem Fall keinen Besitzwillen zu
haben, dann besitzt er auch nicht. Die Rechtsprechung nimmt den allgemeinen
Besitzwillen ja auch nicht in jedem Fall an, etwa nicht bei Tieren.

> Initiativen zum
> Erlass eines anderslautenen Gesetzes gibt es nicht und eine Lage, wo das
> Gericht eine völlig unvertretbare Meinung behaupten würde, ist das auch
> nicht. Es geht ja am Ende nur um die Frage, wer in dem Fall, dass sich
> kein eigentlich Berechtigter meldet, die Sache beanspruchen kann.

Eben. (Daneben auch um Finderlohn.) Und das sollte nicht derjenige sein, der
mit dem Fund nichts zu tun haben will.
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