Am 02.10.2017 um 17:43 schrieb
emileil...@gmail.com:
> Affen-Selfie: Peta verklagt Fotografen bis zur Pleite
> Wie sehen hier eigentlich die rechtlichen Grundlagen aus? Kann ein
> Affe überhaupt Träger des Urheberrechts sein? Müsste er dann nicht
> selber oder ein Vormund von ihm klagen? Müsste die Klage nicht nach
> indonesischem Recht erfolgen?
Es kommt auf das nationale Gesetz an, das die Urheberrechte
festschreibt. Welches hier zuständig ist, kann ich nicht sagen,
grundsätzlich könnte überall geklagt werden, wo das Recht per Gesetz
definiert und eine Verletzung überhaupt möglich ist. In der EU wäre der
Affe keine Person, die ein Urheberrecht erwerben könnte.
Für die Verwertung müßte ein Vertrag geschlossen werden, da ein Affe
normalerweise kein Geld besitzen oder Konto eröffnen kann. Ich würde
vorbringen, daß ich die Vergütung in (formloser) Übereinkunft mit dem
Affen entgegengenommen und verwendet habe - wer wollte mir da etwas
anderes nachweisen? Im angelsächsischen Copyright könnte ich ihm dieses
auch mit einer Banane restlos abgekauft haben.
Ähnlich müßte auch die Gegenseite nachweisen, daß sie zur Vertretung der
Interessen des Affen ermächtigt ist. Dann müßte sie zusätzlich
nachweisen, daß der Affe das Geld anders zu verwenden gedenkt. Wer
wollte da überhaupt entscheiden, welche Partei zur Vertretung der Rechte
des Affen ermächtigt wurde, so diese überhaupt existieren?
Ich vermute mal, daß bei uns so eine Klage schon im Vorfeld
zurückgewiesen würde. Sonst könnte jeder Angler wegen Mord an einem Wurm
oder Fisch verklagt werden, was sogar ein Kapitalverbrechen wäre. Aber
IANAL.
DoDi