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Bildnutzung zur Herstellung eines Produkts

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Erich Kirchmayer

unread,
May 17, 2012, 4:43:17 AM5/17/12
to
Hallo,

ein Hersteller nutzt urheberrechtlich geschützte Bilder für die
Herstellung eines neuen Produkts. Die Bilder werden dazu bearbeitet um
letztendlich eine Druckvorlage für das Produkt herzustellen. Konkret
geht es um Bilder von Fahrzeugen, deren Design/Beschriftung/Beklebung
auf ein Modellauto übertragen werden soll.

Der Hersteller des Modellautos ist eine bekannte, gr. Firma in diesem
Bereich.

Darf diese Firma sich einfach fremde Bilder nehmen und davon abpausen,
abzeichnen oder digital bearbeiten/umwandeln, um damit eine Schablone
etc. für die Produktion ihrer Modellautos zu erstellen?



--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
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Tom Schneider

unread,
May 22, 2012, 11:28:34 AM5/22/12
to
Erich Kirchmayer schrieb:
> Hi,
>
> nos...@haneke.de (Elmar Haneke) schrieb:
>
>>> Darf diese Firma sich einfach fremde Bilder nehmen und davon
>>> abpausen, abzeichnen oder digital bearbeiten/umwandeln, um damit
>>> eine Schablone etc. für die Produktion ihrer Modellautos zu
>>> erstellen?
>>
>> Ehr nicht, unter anderem ist auch das Fahrzeug-Design geschützt,
>> nicht nur das Foto vom Auto.
>> Wer sagt denn, dass die sich keine Erlaubnis geholt haben?
>
> Ich sag das. Sind nämlich meine Bilder, die ich auf einer entspr.
> Fotowebseite veröffentlicht habe. Und der Modellhersteller hat in einer
> EMail (die mir bekannt wurde) zugegeben, dass die Vorlage für das Modell
> _meine_ Bilder sind.

Das ist ärgerlich.

> Was das Fahrzeug (Standard-Fahrzeug) und vielmehr die Design-Beklebung
> sowie Firmenlogos darauf angeht bin ich aussen vor. m.W. ist der
> Fahrzeugbesitzer (=Firma) einverstanden, dass davon ein Modell entsteht.
>
> Was die Fotos betrifft - die habe ich mit Einverständnis des
> Fahrzeugeigentümers gemacht (und veröffentlicht) und das Auto dazu auch
> an einer "besonderen Location" aufgenommen (Zeitaufwand
> Aufnahme/Nachbearbeitung ca. 2 Stunden - also keine Zufall-
> Schnappschüsse)


Wenn ich Dich richtig verstehe, würde ich den Fall analog so sehen: Du
fotografierst das Alpenglühn und jemand nimmt Dein Foto als Vorlage, um ein
Bild zu malen.

Ich vermute, dass der Modellautobauer Deine spezielle Location und
Nachbearbeitung kaum auf sein Modell übertragen kann, sondern vielmehr aus
Deinen Bildern das Fahrzeug in seinem Orgiginalzustand rekonstruiert.

Liege ich da richtig?


In dem Falle würde ich vermuten, dass a) von Deiner Arbeit nichts mehr im
Modellauto übrig bleibt und dass Du deshalb b) keine Ansprüche hast.

Johannes Roehnelt

unread,
May 25, 2012, 2:53:47 PM5/25/12
to
On 22 Mai, 17:28, Tom Schneider

> Wenn ich Dich richtig verstehe, würde ich den Fall analog so sehen ...

Analog koennte hier in der Tat das Zauberwort sein.

Es muss noch geprueft werden, ob in diesem Beispielfall
Vervielfaeltigungen
hergestellt wurden und ob sie gem. Par 53 UrhG verwendet werden
durften (sonstiger eigener Gebrauch, privater Gebrauch ist das
ja wohl nicht). Bei digitalen Vervielfaeltigungen fuer den sonstigen
eigenen Gebrauch und vielleicht auch bei analogen koennte es Probleme
geben.

Der Par 53 ist absichtlich (?) so formuliert, dass kaum einer ihn
versteht
und somit von Rechtssicherheit keine Rede mehr sein kann.

MfG
Johannes
www.schmunzelkunst.de
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