Am 29.11.2017 um 23:15 schrieb Florian Weimer:
> * Stefan Schmitz:
>
>> Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das
>> Recht, gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt
>> dazu zu zwingen, auf den nicht besonders orginellen Namen zu
>> verzichten? Oder ist das nur das Werk einer unseriösen
>> Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht ist, aber mit der Macht des
>> finanziell Stärkeren billigen Profit macht?
>
> Ich glaube nicht, daß das Markenrecht eine Marke kennt, die nur Berlin
> wirkt. Der Inhaber *muß* gegen Verletzer im ganzen Bundesgebiet
> vorgehen, wenn wer die Marke behalten will.
Wer sind eigentlich die Markeninhaber von den Hotels und Restaurants
"Zur Post", "Zum Hirschen" und "Zum Löwen"? Markenverletzer in fast
jedem Dorf!
Wenn das Markenrecht keine geschützten Namen kennt, die nur im möglichen
Kundenbereich des Markeninhabers wirken, dann ist es weltfremd. Geht
jemand in Buxtehude in das Restaurant zum Hirschen, weil es ihm in
Rosenheim dort besonders gut geschmeckt hat -- in der Erwartung,
Produkte aus dem gleichen Hause anzutreffen?
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Helmut Richter