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Schutzbereich eines Markennamens

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Stefan Schmitz

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Nov 29, 2017, 4:59:38 PM11/29/17
to
Heute berichtet die Lokalpresse über zwei Läden, die wegen ihres Namens
"Burgermeister" abgemahnt wurden.
Einer hat deswegen ganz aufgegeben, der andere hat sich einen neuen Namen gegeben
und versucht aufwenig, alle Spuren des alten zu tilgen.

Rechteinhaber ist ein kleiner Berliner Imbiss, der nie im Leben in Konkurrenz
zu Lokalen im Westzipfel der Republik treten wird.

Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das Recht,
gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt dazu zu zwingen, auf
den nicht besonders orginellen Namen zu verzichten?
Oder ist das nur das Werk einer unseriösen Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht
ist, aber mit der Macht des finanziell Stärkeren billigen Profit macht?

Florian Weimer

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Nov 29, 2017, 5:15:24 PM11/29/17
to
* Stefan Schmitz:

> Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das
> Recht, gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt
> dazu zu zwingen, auf den nicht besonders orginellen Namen zu
> verzichten? Oder ist das nur das Werk einer unseriösen
> Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht ist, aber mit der Macht des
> finanziell Stärkeren billigen Profit macht?

Ich glaube nicht, daß das Markenrecht eine Marke kennt, die nur Berlin
wirkt. Der Inhaber *muß* gegen Verletzer im ganzen Bundesgebiet
vorgehen, wenn wer die Marke behalten will.

Der Markeninhaber könnte freilich dem Nutzer der Marke eine Lizenz
anbieten. Warum das hier nicht geschehen ist, ist unklar.
Möglicherweise liegt das schlicht daran, daß der Nutzer das nicht
wollte.

Helmut Richter

unread,
Nov 30, 2017, 4:10:32 AM11/30/17
to
Am 29.11.2017 um 23:15 schrieb Florian Weimer:
> * Stefan Schmitz:
>
>> Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das
>> Recht, gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt
>> dazu zu zwingen, auf den nicht besonders orginellen Namen zu
>> verzichten? Oder ist das nur das Werk einer unseriösen
>> Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht ist, aber mit der Macht des
>> finanziell Stärkeren billigen Profit macht?
>
> Ich glaube nicht, daß das Markenrecht eine Marke kennt, die nur Berlin
> wirkt. Der Inhaber *muß* gegen Verletzer im ganzen Bundesgebiet
> vorgehen, wenn wer die Marke behalten will.

Wer sind eigentlich die Markeninhaber von den Hotels und Restaurants
"Zur Post", "Zum Hirschen" und "Zum Löwen"? Markenverletzer in fast
jedem Dorf!

Wenn das Markenrecht keine geschützten Namen kennt, die nur im möglichen
Kundenbereich des Markeninhabers wirken, dann ist es weltfremd. Geht
jemand in Buxtehude in das Restaurant zum Hirschen, weil es ihm in
Rosenheim dort besonders gut geschmeckt hat -- in der Erwartung,
Produkte aus dem gleichen Hause anzutreffen?

--
Helmut Richter

Ulrich Maier

unread,
Nov 30, 2017, 7:46:11 AM11/30/17
to


Am 30.11.2017 um 10:10 schrieb Helmut Richter:

> Wer sind eigentlich die Markeninhaber von den Hotels und Restaurants
> "Zur Post", "Zum Hirschen" und "Zum Löwen"? Markenverletzer in fast
> jedem Dorf!

Dazu gibt es vermutlich keine Marken, und wenn Du heute eine Marke
anmelden würdest, wäre das wg. Verwässerung nicht mehr möglich
(zumindest nicht mehr für Restaurants/Hotels, vielleicht für Golfschläger).

U.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 30, 2017, 3:26:14 PM11/30/17
to
Die Sache hat sich geklärt. Es war einfach schlechte Recherche des Journalisten.

Heute schreibt die andere Lokalzeitung, dass die Berliner eine Franchise-Kette
aufbauen wollen. Von einem Angebot zur Zusammenarbeit will der hiesige Betreiber
aber nichts gehört haben.
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