Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Persönlichkeitsrecht

4 views
Skip to first unread message

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jul 11, 2017, 11:44:56 AM7/11/17
to
Wie ich eben den Nachrichten entnahm, soll die öffentliche
Zugänglichmachung von Videos von den Hamburger Krawallen am Rande des
Gipfels die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen verletzen.

So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn handelt es sich dabei
nicht um Personen der relativen Zeitgeschichte?

Und wer wäre für die Verfolgung solcher Verletzungen zuständig? Ein
öffentliches Interesse kann ich nicht feststellen, und somit müßten die
Betroffenen selbst klagen. Wobei sie, wenn sie die im Video zu sehenden
Taten begangen haben, doch sicher zur Zeitgeschichte gehören. Wenn ich
das richtig sehe, beißt sich die Katze spätestens dann in den Schwanz.
Könnte es sich selbst bei den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer
oder Mittäter handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?

BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.

DoDi

Harald Hengel

unread,
Jul 11, 2017, 2:23:19 PM7/11/17
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

> Wie ich eben den Nachrichten entnahm, soll die öffentliche
> Zugänglichmachung von Videos von den Hamburger Krawallen am Rande
> des Gipfels die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen
> verletzen.

Wie immer kommt es darauf an, ob sie als Beiwerk zu sehen sind.

> So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn handelt es sich dabei
> nicht um Personen der relativen Zeitgeschichte?

Das ist jetzt ein Widerspruch zu deinem vorher gesagten.

Es verletzt die Persönlichkeitsrechte, weil es eben keine Personen der
Zeitgeschichte sind.
Allerdings kann man es auch so sehen, dass sie sich durch ihre Randale
zu Personen der Zeitgeschichte machen, damit die Veröffentlichung sogar
rechtmäßig ist.
Aber das müssen erst Gerichte entscheiden.

> Und wer wäre für die Verfolgung solcher Verletzungen zuständig?

Die Staatsanwaltschaft nicht, das ist ein Antragsdelikt.

> Ein öffentliches Interesse kann ich nicht feststellen, und somit
> müßten die Betroffenen selbst klagen. Wobei sie, wenn sie die im
> Video zu sehenden Taten begangen haben, doch sicher zur
> Zeitgeschichte gehören.

Ob sie zur Zeitgeschichte gehören halte ich für fraglich.

> Wenn ich das richtig sehe, beißt sich die
> Katze spätestens dann in den Schwanz. Könnte es sich selbst bei
> den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer oder Mittäter
> handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?

Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?

> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
> begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
> Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
> diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.

Beiwerk!

Grüße Harald

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jul 11, 2017, 5:40:32 PM7/11/17
to
Am 11.07.2017 um 20:22 schrieb Harald Hengel:
> Hans-Peter Diettrich wrote:

> Allerdings kann man es auch so sehen, dass sie sich durch ihre Randale
> zu Personen der Zeitgeschichte machen, damit die Veröffentlichung sogar
> rechtmäßig ist.
> Aber das müssen erst Gerichte entscheiden.

Danke, das deckt sich mit meinem (unbedeutenden) Rechtsempfinden :-)

Da wurde also nicht irgendwelcher juristische Unsinn behauptet, nur um
das Volk ruhigzustellen.


>> Wenn ich das richtig sehe, beißt sich die
>> Katze spätestens dann in den Schwanz. Könnte es sich selbst bei
>> den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer oder Mittäter
>> handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?
>
> Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
> ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?

Gutes Argument :-)

Mitgefangen - mitgehangen? [Aber das gilt heute wohl nicht mehr]

Und da wäre noch der Unterschied, ob ein Dritter die *Möglichkeit*
hatte, die Tat zu verhindern [Fotograf nein, Danebenstehender ja], oder
ob er den Täter in seiner unrechtmäßigen Haltung *bestärkt* hat, oder
sie sich gar zu eigen macht (siehe Web-Links auf unrechtmäßige Inhalte).

Mir ist auch klar, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt,
d.h. eine Veröffentlichung von Privat zu dem Zweck, daß der Verdächtige
von Dritten identifiziert werden kann, oder sich selbst (via Klage) zu
erkennen gibt, ist grundsätzlich (erst einmal) nicht rechtmäßig.
Beweissicherung ja, aber nur zu Händen der Exekutive. Sehe ich das
soweit richtig?

>> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
>> begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
>> Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
>> diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
>
> Beiwerk!

War dazu auch eine Gerichtsentscheidung notwendig?
[Vermutlich hat bislang kein Betroffener geklagt, sondern sich eher
gefreut "Ich war im Fernsehen..."]

DoDi

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 12, 2017, 3:51:49 AM7/12/17
to
Am Tue, 11 Jul 2017 17:44:44 +0200 schrieb Hans-Peter Diettrich:

> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
> denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
> Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
> deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.

Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden, findet sich
eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte, daß man
ausdrücklich damit einverstanden ist, gefilmt zu werden und das diese
Aufnahmen auch veröffentlicht werden. Mitunter auch bei Konzerten oder
Sportveranstaltungen, sofern die übertragen werden.

Grüße,

Frank

Ulrich Maier

unread,
Jul 12, 2017, 6:21:34 AM7/12/17
to


Am 12.07.2017 um 09:51 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden, findet sich
> eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte...

Das wird allerdings keine rechtliche Wirkung entfalten!

Ulrich

Stefan Froehlich

unread,
Jul 12, 2017, 7:35:26 AM7/12/17
to
Na geh, schwer vorstellbar, da hätte sich in Deutschland doch
bestimmt schon ein Prinzipienreiter gefunden, der das bis zum
Höchstgericht bringt.

Vermutlich könnte man auf Rückgabe des Kaufpreises bestehen, wenn
man mit den Bedingungen konfrontiert wird, aber... tja, das macht
im Vergleich dazu nicht sonderlich viel Spaß.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Der belegte Kollege liebt Stefan. Was tun Sie?
(Sloganizer)

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 12, 2017, 7:38:59 AM7/12/17
to
Wieso? Die Eintrittskarte ist ein Vertrag, sie berechtigt zum Besuch der
Show. Wer die Show besuchen will, der muss damit einverstanden sein, daß er
evtl. gefilmt wird. Wem das nicht passt, der muß die Karte ja nicht kaufen.
Genauso wie es z.B. beim Besuch eines Fußballspieles nicht erlaubt ist,
eigene Getränke oder Pyrotechnik mitzubringen. Auch das steht meistens im
Kleingedruckten auf dem Ticket. Aus ähnlichen Gründen.

Grüße,

Frank

Ulrich Maier

unread,
Jul 12, 2017, 10:11:48 AM7/12/17
to


Am 12.07.2017 um 13:38 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Wieso? Die Eintrittskarte ist ein Vertrag

Nein, die ist kein Vertrag. Wenn der Kunde die Eintrittskarte bekommt,
ist der Vertrag bereits geschlossen. Auf der Karte wird ggf.
stichwortartig wiederholt, was beim Kauf vereinbart wurde. Mehr passt da
ja auch gar nicht drauf.

Ulrich


Harald Hengel

unread,
Jul 12, 2017, 12:52:56 PM7/12/17
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

>> Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
>> ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?
>
> Gutes Argument :-)
>
> Mitgefangen - mitgehangen? [Aber das gilt heute wohl nicht mehr]

Naja, das gilt wohl eher echte Mittäter, Begleiter.
Das Argument passt z.B. für einen begleitenden Vermummten, der
ebenfalls mit einem Knüppel bewaffnet ist, einen Stein in der Hand
hält, aber nichts unternimmt.

> Und da wäre noch der Unterschied, ob ein Dritter die *Möglichkeit*
> hatte, die Tat zu verhindern [Fotograf nein, Danebenstehender ja],

Wie sollte der daneben Stehende die Tat verhindern?

> oder ob er den Täter in seiner unrechtmäßigen Haltung *bestärkt*
> hat, oder sie sich gar zu eigen macht (siehe Web-Links auf
> unrechtmäßige Inhalte).

Bestärken, nur weil man anwesend ist?

> Mir ist auch klar, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt,
> d.h. eine Veröffentlichung von Privat zu dem Zweck, daß der
> Verdächtige von Dritten identifiziert werden kann, oder sich selbst
> (via Klage) zu erkennen gibt, ist grundsätzlich (erst einmal) nicht
> rechtmäßig.

Er selbst darf natürllich gegen die (vermeintlich) unrechtmäßige
Veröffentlichung klagen.

> Beweissicherung ja, aber nur zu Händen der Exekutive.
> Sehe ich das soweit richtig?

Naja, was ist Beweissicherung?
Jeder darf Beweise sichern und den Behörden zur Verfügung stellen.
Fraglich bleibt die eigene Veröffentlichung.

>>> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
>>> begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
>>> Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
>>> diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
>>
>> Beiwerk!
>
> War dazu auch eine Gerichtsentscheidung notwendig?

Darum wird sicher öfter gestritten.

Gerichte haben z.B. entschieden, dass man auf gewissen Veranstaltungen
damit rechnen muss, dass man gefilmt und dieses veröffentlicht wird.

Grüße Harald

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jul 12, 2017, 1:58:56 PM7/12/17
to
Am 12.07.2017 um 09:51 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Tue, 11 Jul 2017 17:44:44 +0200 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>
>> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
>> denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
>> Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
>> deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
>
> Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden,

Ich meinte Berichterstattung von öffentlichen Ereignissen, bei denen
niemand vertraglich gebunden ist.

Beim Besuch eines Fernsehstudios steht der Vertrag nicht (vollständig)
auf dem Ticket, da könnte schon der Besuch alleine eine konkludente
Zustimmung zu den zu erwartenden Konsequenzen (Ablichtung und
Ausstrahlung) bedeuten. Aber die Profis haben sich da sicher noch besser
abgesichert.

DoDi

Matthias Frank

unread,
Jul 26, 2017, 6:07:50 AM7/26/17
to
Am 12.07.2017 um 16:20 schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Am 12.07.2017 um 09:51 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Tue, 11 Jul 2017 17:44:44 +0200 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>>
>>> BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
>>> denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
>>> Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
>>> deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
>>
>> Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden,
>
> Ich meinte Berichterstattung von öffentlichen Ereignissen, bei denen
> niemand vertraglich gebunden ist.
>

Grob gesagt, solange die Personen Beiwerk sind, dürfen sie auf
Bildern sein, die auch veröffentlich werden dürfen, auch bei
öffentlichen zugänglichen Veranstaltungen:

https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

4. Ausnahmen
0 new messages