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Datenbank mit Passwort

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Manfred Polak

не прочитано,
4 окт. 2017 г., 18:25:4804.10.2017
Moin!

Ich habe vor langer Zeit ein Nachschlagewerk auf CD-ROM gekauft. Das
funktioniert aber unter Win 7 (und neuer) nicht mehr. Die Daten stecken
in einer Access-Datenbank, die mit einem Passwort versehen ist. Es ist
aber sehr leicht, dieses Passwort mit einem entsprechenden Programm
auszulesen.

Wäre es legal, wenn ich zur Selbsthilfe schreite und unter Kenntnis des
Passworts selbst ein Programm schreibe, das auf die Access-Datei von
der CD zugreift? Würde es dabei rechtlich einen Unterschied machen,
ob ich das Passwort in meinem eigenen Programm hinterlege, oder ob
ich es aus der Access-Datei entferne (was leicht geht, wenn man es
erst einmal kennt)?

Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
zu verbreiten? Natürlich ohne die Daten von der CD - die müsste sich
jeder Anwender selbst besorgen. Was legal möglich wäre, weil es die
CD noch gebraucht z.B. bei Amazon gibt.


Manfred

Hans-Peter Diettrich

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 09:09:3005.10.2017
Am 05.10.2017 um 00:25 schrieb Manfred Polak:
> Moin!
>
> Ich habe vor langer Zeit ein Nachschlagewerk auf CD-ROM gekauft. Das
> funktioniert aber unter Win 7 (und neuer) nicht mehr. Die Daten stecken
> in einer Access-Datenbank, die mit einem Passwort versehen ist. Es ist
> aber sehr leicht, dieses Passwort mit einem entsprechenden Programm
> auszulesen.

Dazu sind verschiedene Aspekte zu bedenken, z.B.:
- Umgehung von Schutzmaßnahmen (§95a ff. UrhG)
- Decompilierung (§69e UrhG)
- Schutz des Datenbankherstellers (Abschnitt 6 UrhG)

Ob davon etwas dem Auslesen des Passwortes zuwiderläuft ist zweifelhaft,
aber bei der Weitergabe (direkt oder in einem Programm) sieht das anders
aus.

> Wäre es legal, wenn ich zur Selbsthilfe schreite und unter Kenntnis des
> Passworts selbst ein Programm schreibe, das auf die Access-Datei von
> der CD zugreift? Würde es dabei rechtlich einen Unterschied machen,
> ob ich das Passwort in meinem eigenen Programm hinterlege, oder ob
> ich es aus der Access-Datei entferne (was leicht geht, wenn man es
> erst einmal kennt)?

Solange das privat erfolgt, gehört das IMO zur erlaubten Nutzung der
Datenbank.

> Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
> würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
> zu verbreiten? Natürlich ohne die Daten von der CD - die müsste sich
> jeder Anwender selbst besorgen. Was legal möglich wäre, weil es die
> CD noch gebraucht z.B. bei Amazon gibt.

Läßt man die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen außen vor, die auf
Paßwörter in Dateien eher nicht zutreffen, dürfte man ggf. ein Programm
zum Auslesen des Paßworts aus einer Access-Datenbank verbreiten. Da so
ein Programm nur in Verbindung mit einer vorhandenen Datenbank nutzbar
ist, und auch nicht auf eine bestimmte Datenbank zugeschnitten ist,
könnte vermutlich kein Hersteller einer solchen Datenbank dagegen
vorgehen. Wenn der Benutzer Deines Abfrageprogramms diese Angaben
(Datenbank und Paßwort) selbst eingeben muß, dürfte auch der Verbreitung
des Abfrageprogramms nichts im Wege stehen. Zumindest fällt mir nichts
ein, was die Nutzung einer Datenbank an ein bestimmten (mitgeliefertes)
Programm bindet.

Falls jemand besser informiert ist, wäre ich für entsprechende Hinweise
dankbar.

DoDi

Florian Weimer

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 12:59:3105.10.2017
* Manfred Polak:

> Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
> würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
> zu verbreiten?

Unterscheidet sich die Funktionalität vom Original?

Zum Beispiel könnte es sein, daß das Original nur einzelne Datensätze
als nicht auswählbaren Text anzeigt, der Ersatz aber wesentliche Teile
der Datenbank in Text kopiert.

Das könnte ein Problem sein, weil es möglicherweise die nicht
genehmigte Nutzung der Datenbank zumindest erleichtert.

Hans-Peter Diettrich

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 14:32:4405.10.2017
Am 05.10.2017 um 18:59 schrieb Florian Weimer:
> * Manfred Polak:
>
>> Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
>> würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
>> zu verbreiten?
>
> Unterscheidet sich die Funktionalität vom Original?
>
> Zum Beispiel könnte es sein, daß das Original nur einzelne Datensätze
> als nicht auswählbaren Text anzeigt, der Ersatz aber wesentliche Teile
> der Datenbank in Text kopiert.

Solche Einschränkungen sind nicht vom UrhG geschützt, sie könnten
allenfalls per Nutzungsvertrag eingeführt werden.

DoDi

Florian Weimer

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 15:13:5105.10.2017
* Hans-Peter Diettrich:
Naja, die Frage ist, ob die Veröffentlichung der Ersatz-Software in
die Rechte des Datenbankherstellers nach § 87b UrhG eingreift. Kannst
Du das ausschließen?

Manfred Polak

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 15:52:2405.10.2017
Florian Weimer schrieb:

>> Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
>> würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
>> zu verbreiten?
>
>Unterscheidet sich die Funktionalität vom Original?

Ein bisschen schon. Die Inhalte liegen in beiden Fällen als Rich Text
vor, und das Exportieren von Artikeln geht auch im Original. Wenn man
dafür die eingebaute Exportfunktion benutzt, wird automatisch ein Footer
mit einem Copyrighthinweis eingefügt, und den gibt es in meiner Version
nicht. Aber wenn man im Original Text markiert und in die Zwischen-
ablage kopiert, gibt es den Footer auch nicht.

Ansonsten gibt es noch diese nennenswerten Unterschiede: Das Original
prüft, ob die CD im Laufwerk liegt, und läuft deshalb normalerweise
nicht von Festplatte/SSD ohne eingelegte CD. Das lässt sich nur mit
etwas Frickelei und einem virtuellen CD/DVD-Laufwerk aushebeln. Bei
mir gibt es diesen Unsinn natürlich nicht. Und bei mir gibt es neben der
normalen Suchfunktion auch die Möglichkeit, per SQL zu suchen, das
fehlt im Original.


Manfred

Hans-Peter Diettrich

не прочитано,
5 окт. 2017 г., 21:30:3805.10.2017
Ausschließen kann ich das nicht mit Sicherheit - wer kann das schon? ;-)

Im Gesetz steht aber nur die "normale" Auswertung, nicht die
"vorgesehene", und die "berechtigten" Interessen des
Datenbankherstellers sind auch nicht besonders präzise zu fassen. Ob da
wohl dazugehört, daß das mitgelieferte Abfrageprogramm irgendwann nicht
mehr funktionieren wird, ohne daß dies im Programm selbst so vorgesehen
ist? Dazu wäre ggf. noch §87d zu beachten.

Genauso der "wesentlich" Teil einer Datenbank in §87c UrhG, der nicht
vom Abfrageprogramm abhängt, sondern von einer konkreten Abfrage.

DoDi

Peter.Fronteddu

не прочитано,
10 окт. 2017 г., 14:21:1810.10.2017
Manfred Polak wrote:

> Ich habe vor langer Zeit ein Nachschlagewerk auf CD-ROM gekauft. Das
> funktioniert aber unter Win 7 (und neuer) nicht mehr. Die Daten stecken
> in einer Access-Datenbank, die mit einem Passwort versehen ist. Es ist
> aber sehr leicht, dieses Passwort mit einem entsprechenden Programm
> auszulesen.
>
> Wäre es legal, wenn ich zur Selbsthilfe schreite und unter Kenntnis des
> Passworts selbst ein Programm schreibe, das auf die Access-Datei von
> der CD zugreift?

IMO aber IANAL. Grundsätzlich ja. Weil Du das Recht hast, Dein Eigentum
auch zu verwenden.

> Mal angenommen, ich hätte das Programm schon geschrieben, und es
> würde funktionieren (tüdelüü...). Wäre es legal, das Programm öffentlich
> zu verbreiten? Natürlich ohne die Daten von der CD

Da bin ich zu sehr IANAL um das beurteilen zu wollen ;)

Peter

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