Das Wort "Copyright" weist schon von der unmittelbaren Wortbedeutung
eher auf einen Rechteinhaber hin, z.B. einen Verlag, der typischerweise
kein Urheber ist. Und so ist es wohl auch meist gemeint.
Ich bin nicht sicher, ob der Satz "Copyright gibt es im
angel-sächsischen Rechtsraum" wirklich treffender ist als "Murder gibt
es im angel-sächsischen Rechtsraum". So ist es, bei uns heißt das
"Verwertungsrechte" bzw. "Mord", wobei sich bei beidem die Details
erwartungsgemäß unterscheiden. *Wirklich* unterschiedlich ist, dass es
das Urheberrecht als persönliches Recht des Urhebers im
angel-sächsischen Rechtsraum so nicht gibt.
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Helmut Richter