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Kennzeichen der Urheberschaft

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Alexander Goetzenstein

unread,
Dec 15, 2017, 7:14:40 AM12/15/17
to
Hallo,
nachdem das Copyright eine rein US-amerikanische Angelegenheit ist, ist
hierzulande die Kennzeichnung mit "© Hubert Meyer" sicher auch ohne
rechtliche Bedeutung. Wie kennzeichnet man dann möglichst kurz das
Urheberrecht an Bildern?


--
Gruß
Alex

Ulrich Maier

unread,
Dec 15, 2017, 8:08:06 AM12/15/17
to
Die Kennzeichnung hat in D keine rechtliche Relevanz. Wenn also auf den
Rechteinhaber hingewiesen werden soll, kann das sehr wohl mit dem ©
erfolgen. Jeder versteht es, jeder weiß dann, bei wem die Rechte liegen
und an wen er sich ggf. wenden muss.

Ulrich

Alexander Goetzenstein

unread,
Dec 15, 2017, 8:12:06 AM12/15/17
to
Hallo,

Am 15.12.2017 um 14:08 schrieb Ulrich Maier:
> Die Kennzeichnung hat in D keine rechtliche Relevanz.

wie ist das dann sonst zu bewerkstelligen?
Ziel ist, den Betrachter zum einen auf den Urheber aufmerksam zu machen
und zum anderen so verbindlich wie möglich zum Ausdruck zu bringen, dass
eine beliebige Verwertung nicht erlaubt ist.


--
Gruß
Alex

David Seppi

unread,
Dec 15, 2017, 10:54:34 AM12/15/17
to
Alexander Goetzenstein schrieb:

> wie ist das dann sonst zu bewerkstelligen?
> Ziel ist, den Betrachter zum einen auf den Urheber aufmerksam zu machen

Das gelingt doch mit © Max Mustermann eh gut.

> und zum anderen so verbindlich wie möglich zum Ausdruck zu bringen, dass
> eine beliebige Verwertung nicht erlaubt ist.

Dafür bedarf es keiner Angabe, die ist auch so nicht erlaubt.

--
David Seppi
1220 Wien

Lars Gebauer

unread,
Dec 15, 2017, 1:35:50 PM12/15/17
to
* Alexander Goetzenstein:
> Am 15.12.2017 um 14:08 schrieb Ulrich Maier:
>> Die Kennzeichnung hat in D keine rechtliche Relevanz.
>
> wie ist das dann sonst zu bewerkstelligen?
> Ziel ist, den Betrachter zum einen auf den Urheber aufmerksam zu machen

Man schreibt einfach dazu "Foto: Max Mustermann". Oder so etwas. "(C)
Max Mustermann" wird üblicherweise auch verstanden.

> und zum anderen so verbindlich wie möglich zum Ausdruck zu bringen, dass
> eine beliebige Verwertung nicht erlaubt ist.

Auch da schreibt man einfach etwas in der Art "Vervielfältigung nur
mit Erlaubnis des Urhebers gestattet" hinzu. Einfach mal in diversen
Büchern mit Abbildungen nachschauen. Da finden sich öfters solche
Texte.

Eine Notwendigkeit dazu besteht nicht. Das UrhG gilt auch ohne extra
Hinweis.

Lars Gebauer

unread,
Dec 15, 2017, 1:44:02 PM12/15/17
to
* Alexander Goetzenstein:
> nachdem das Copyright eine rein US-amerikanische

Angel-sächsische. Copyright gibt es im angel-sächsischen Rechtsraum;
also nicht nur in den USA.

> Angelegenheit ist, ist
> hierzulande die Kennzeichnung mit "© Hubert Meyer" sicher auch ohne
> rechtliche Bedeutung.

Jain. Der Hinweis aufs Copyright ist in D /eigentlich/ Quatsch.
Dennoch wird er durch die weite Verbreitung allgemein als Hinweis auf
den Urheber verstanden.

Helmut Richter

unread,
Dec 15, 2017, 2:13:47 PM12/15/17
to
Das Wort "Copyright" weist schon von der unmittelbaren Wortbedeutung
eher auf einen Rechteinhaber hin, z.B. einen Verlag, der typischerweise
kein Urheber ist. Und so ist es wohl auch meist gemeint.

Ich bin nicht sicher, ob der Satz "Copyright gibt es im
angel-sächsischen Rechtsraum" wirklich treffender ist als "Murder gibt
es im angel-sächsischen Rechtsraum". So ist es, bei uns heißt das
"Verwertungsrechte" bzw. "Mord", wobei sich bei beidem die Details
erwartungsgemäß unterscheiden. *Wirklich* unterschiedlich ist, dass es
das Urheberrecht als persönliches Recht des Urhebers im
angel-sächsischen Rechtsraum so nicht gibt.

--
Helmut Richter

Lars Gebauer

unread,
Dec 15, 2017, 2:33:50 PM12/15/17
to
* Helmut Richter:
> Ich bin nicht sicher, ob der Satz "Copyright gibt es im
> angel-sächsischen Rechtsraum" wirklich treffender ist als "Murder gibt
> es im angel-sächsischen Rechtsraum". So ist es, bei uns heißt das
> "Verwertungsrechte" bzw. "Mord", wobei sich bei beidem die Details
> erwartungsgemäß unterscheiden.

Das ist ja das: Auch wenn sehr viel gleich oder ähnlich ist, gibt es
ein paar kleine, mitunter aber auch fiese Unterschiede.

> *Wirklich* unterschiedlich ist, dass es
> das Urheberrecht als persönliches Recht des Urhebers im
> angel-sächsischen Rechtsraum so nicht gibt.

Das stimmt zwar, es muß aber einen Urheber, der dem UrhG unterliegt,
nicht weiter kümmern.

Michael Kallweitt

unread,
Dec 18, 2017, 6:38:07 AM12/18/17
to
Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> schrieb:

> Der Hinweis aufs Copyright ist in D /eigentlich/ Quatsch.
> Dennoch wird er durch die weite Verbreitung allgemein als Hinweis auf
> den Urheber verstanden.

M.E. ist das nicht eindeutig. »Copyright« kann sich, wörtlich
verstanden, auch auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte beziehen,
z.B. bei literarischen Werken oder Medien.


--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
»DAS UNBEKANNTE SCHÖN ZU FINDEN. DEM UNVERSTANDENEN MIT WÄRME ZU
BEGEGNEN. DAS IST WAHRE LIEBE« Barbara Bollwahn, http://ow.ly/Xk52L

Lars Gebauer

unread,
Dec 18, 2017, 6:44:14 AM12/18/17
to
* Michael Kallweitt:
> Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> schrieb:
>> Der Hinweis aufs Copyright ist in D /eigentlich/ Quatsch.
>> Dennoch wird er durch die weite Verbreitung allgemein als Hinweis auf
>> den Urheber verstanden.
>
> M.E. ist das nicht eindeutig.

Doch. Die allermeisten Nutzer unterscheiden nicht zwischen Urheber-,
Nutzungs- und Verwertungsrechten. Viele von denen wissen gar nicht,
daß da ein Unterschied besteht.
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