Tom Schneider schrieb:
Normalerweise nicht, außer wenn dies in den Lizenzbestimmungen von B
ausdrücklich erlaubt ist. Ein Upgrade erlaubt typischerweise nur den
preisgünstigen Erwerb einer neueren Version, nicht die Benutzung einer
älteren Version, hilft hier also nicht weiter.
K benötigt die Berechtigung, das alte B' zu benutzen, egal auf welchem
Rechner. Diese Berechtigung kann sich aus den Lizenzbestimmungen
(EULA...) seines vorhandenen B' ergeben, oder aus §69d UrhG (B' auf
Datenträger).
Z.B. kann ein mit einem älteren Rechner erworbenes B' auch auf einem
anderen Rechner installiert werden, unter Beachtung der Anzahl von
gleichzeitig erlaubten Installationen. Kein Problem, wenn der alte
Rechner nicht mehr existiert, aber die Datenträger mit B' noch existieren.
Wenn B' Probleme mit der neuen Hardware hat, kann es auch in einer
virtuellen Maschine installiert werden - unter o.g. Voraussetzungen.
DoDi