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Globalzession und Insolvenz

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Ulrich Maier

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Jan 9, 2016, 1:15:43 PM1/9/16
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Ein Darlehen an ein Unternehmen kann durch eine Globalzession
abgesichert werden (hierzu sind bestimmte Regeln einzuhalten).
Üblicherweise wird die Zession den Kunden zunächst nicht offen gelegt.

Zwei Fragen dazu:

Wenn es zur Insolvenz kommt, kündigt der Darlehensgeber (Zessionar) das
Darlehen und legt den Kunden die Abtretung offen. Diese können dann mit
schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Darlehensgeber zahlen.

1. Kundenzahlungen, die vor Kenntnisnahme dieser Mitteilung an den
Darlehensnehmer bezahlt werden, gehen in die Konkursmasse und sind für
den Kreditgeber (als auszusonderndes Vermögen) verloren. Korrekt?

2. Wie geht man mit der Übersicherung um?

a) Der Darlehensgeber hat es mit folgenden Risiken zu tun: aa) Nicht
alle Forderungen sind einbringlich (Ausfallrisiko), bb) wenn der
Unternehmer die Umsatzsteuer nicht abführt, holt sich das FA die
Umsatzstuer beim Zessionar. Wie hoch darf die Sicherung festgelegt
werden, ohne sittenwidrig zu werden?

b) Muss bereits die Globalzession so einschränkt werden, dass es zu
keiner Übersicherung kommt? Ist die Globalzession anderenfalls ggf.
unwirksam? Wie kann man es in der Praxis so umsetzen, dass der
Sicherungsbetrag möglichst gut erreicht wird? Reicht eine Klausel, nach
der der Zessionar Forderungen ggf. freigeben wird? Darf er die
Forderungen selbst auswählen, etwa die besten Kunden zurückhalten und
nur die Kunden mit geringerer Bonität herausgeben?

c) Oder reicht es, wenn der Darlehensgeber sich erst bei der Offenlegung
auf die Obergrenze beschränkt und sich aus allen Forderungen die besten
Kunden herauspickt? Wie funktioniert das in der Praxis?

Wo erhält man den besten Rat? Vielleicht bei einem auf Insolvenzrecht
spezialisierten RA (Insolvenzverwalter)?

Ulrich

Ulrich Maier

unread,
Jan 9, 2016, 1:16:49 PM1/9/16
to
Sorry - falsche Gruppe!


Am 09.01.2016 um 19:15 schrieb Ulrich Maier:
> Ein Darlehen an ein Unternehmen kann durch eine Globalzession
> abgesichert werden (hierzu sind bestimmte Regeln einzuhalten).
> Üblicherweise wird die Zession den Kunden zunächst nicht offen gelegt...
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