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Recht an nicht geschütztem Produktnamen

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Stefan

unread,
Apr 22, 2017, 11:59:08 AM4/22/17
to
Wie ist das, wenn jemand ein Produkt vermarktet dem er selber einen
Namen gegeben hat, es aber versäumt hat, diesen Namen zu schützen.

Kann er dann verhindern, dass jemand anders diesen Namen nutzt?

Beispiel:

Ein Händler vertreibt ein Produkt, das er von einem Hersteller einkauft.

Der Hersteller hat dieses Produkt entwickelt, verkauft dieses exclusiv
an einen Händler. Beide haben sich auf einen Namen für das Produkt
geeinigt. Dabei handelt es sich um einen Fantasienamen, der aber auch
für andere Produkte verwendet wird und deshalb nicht geschützt werden kann.

Wenn nun der Hersteller auf die Idee kommt, dieses Produkt nicht mehr
exclusiv über den einen Händler anzubieten, welche Möglichkeiten hat der
Händler, dies zu unterbinden?

Was ist, wenn dieser Fantasiename Teil des Firmennamens des Händlers
ist, aber wie geschrieben, nicht geschützt?

Gruß

Stefan

Ulrich Maier

unread,
Apr 22, 2017, 12:45:20 PM4/22/17
to
Eine Schutzwirkung tritt auch durch Gebrauch ein, mit einer
Markeneintragung (Registrierung) kann man zeiweise einen darüber
hinausgehenden Schutz erreichen. Was hinsichtlich der Marke zwischen
Hersteller und Händler ausgemacht wurde, müsste geklärt werden.

Ulrich

Stefan

unread,
Apr 22, 2017, 3:26:15 PM4/22/17
to
Ok, leuchtet ein.

Das ganze kann sicherlich im Einzelfall kompliziert werden. Ich versuch
deshalb mal etwas konkreter zu werden.

Angenommen, der Name besteht aus zwei Teilen, der eine beschreibt das
Produkt, der andere ist ein Fantasiename.

Ich nehm mal einen fiktiven Haushaltsgegenstand, sagen wir mal eine
Apfelschälmaschine.

Der Firmenname des Händlers wäre "Nuova Handelsagentur Gustav Neumann".
Das Produkt wird unter dem Namen "Nuova Apfelschälmaschine" angeboten.

"Nuova" ist nicht geschützt weil es in dem fiktiven Beispiel von
diversen Herstellern für diverse andere Produkte verwendet wird und
deshalb nicht als Wortmarke geschützt werden kann. Auch die Kombination,
also der Begriff "Nuova Apfelschälmaschine" ist nicht geschützt.

Der Hersteller bringt ein Typenschild an und bezeichnet das Gerät als
"Nuova Apfelschälmaschine", verkauft dieses zunächst nur an den Händler
"Nuova Handelsagentur".

Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Händler und dem Hersteller
existiert keiner.

Was könnte der Händler "Nuova" jetzt machen, wenn der Händler dieses
Produkt selber unter diesem Namen vermarktet?

Welche Möglichkeiten hätte der Händler, wenn der Hersteller das Produkt
unter einem ähnlichen Namen, z.B. "Nuovo Apfelschäler" vermarkten würde?

Gruß

Stefan







Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 22, 2017, 11:49:26 PM4/22/17
to
Am 22.04.2017 um 21:26 schrieb Stefan:

> Der Hersteller bringt ein Typenschild an und bezeichnet das Gerät als
> "Nuova Apfelschälmaschine", verkauft dieses zunächst nur an den Händler
> "Nuova Handelsagentur".
>
> Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Händler und dem Hersteller
> existiert keiner.
>
> Was könnte der Händler "Nuova" jetzt machen, wenn der Händler dieses
> Produkt selber unter diesem Namen vermarktet?

Meinst Du, wenn der *Hersteller* ... vermarktet, oder wenn ein *anderer*
Händler das macht?

IMO hat der Handelsname *eines Produkts* keinen Bezug zum Namen eines
*Händlers*. Aber IANAL.

Vielleicht könnte der Händler sich eine Hausmarke "Nuova" sichern, was
im vorliegenden Fall am Einspruch von Mitbewerbern (und des Herstellers)
scheitern dürfte.

Beschwerden könnten sich allenfalls gegen denjenigen richten, der dem
fraglichen Händler dieses Produkt geliefert hat. Und auch nur dann mit
Aussicht auf Erfolg, wenn dieser Lieferant dabei nachweislich gegen eine
wirksame vertragliche Verpflichtung verstoßen hat.

> Welche Möglichkeiten hätte der Händler, wenn der Hersteller das Produkt
> unter einem ähnlichen Namen, z.B. "Nuovo Apfelschäler" vermarkten würde?

Er könnte den Hersteller ärgern, indem er dessen Produkte nicht mehr
vertreibt? ;-)

DoDi

Lars Gebauer

unread,
Apr 23, 2017, 6:18:04 AM4/23/17
to
* Stefan:
> Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Händler und dem Hersteller
> existiert keiner.
>
> Was könnte der Händler "Nuova" jetzt machen, wenn der Händler dieses
> Produkt selber unter diesem Namen vermarktet?

Da erschießen oder verprügeln (hierzulande) verboten ist verbleibt ihm
nur, entweder die Sache auf sich beruhen zu lassen oder eine Klage
(bei Gericht) einzureichen.

Oder was hättest Du gedacht?

Ob & welche Aussicht auf Erfolg die Klage hat sollte er vorher mit
einem auf Markenrecht spezialisiertem (!) Rechtsanwalt diskutieren.

> Welche Möglichkeiten hätte der Händler, wenn der Hersteller das Produkt
> unter einem ähnlichen Namen, z.B. "Nuovo Apfelschäler" vermarkten würde?

Siehe oben.

Ulrich Maier

unread,
Apr 23, 2017, 7:48:02 AM4/23/17
to


Am 22.04.2017 um 21:26 schrieb Stefan:

> Der Firmenname des Händlers wäre "Nuova Handelsagentur Gustav Neumann".
> Das Produkt wird unter dem Namen "Nuova Apfelschälmaschine" angeboten.
>
> "Nuova" ist nicht geschützt weil es in dem fiktiven Beispiel von
> diversen Herstellern für diverse andere Produkte verwendet wird und
> deshalb nicht als Wortmarke geschützt werden kann.

Natürlich kann es als Wortmarke geschützt sein, selbst ohne
Registrierung. Es kommt auf die Ähnlichkeit der Produkte an, für die es
verwendet wird.

Offenbar geht es Dir um einen konkreten Fall. Lies das Markengesetz und
suche nach Erläuterungen oder kaufe oder leihe Dir einen Kommentar.

Ulrich

Stefan

unread,
Apr 23, 2017, 9:09:50 AM4/23/17
to
Ja, es geht um einen konkreten Fall. Ich überlege auch, das ganze mal
mit einem Anwalt zu besprechen.

Die Situation ist folgende:

Seit ca. 20 Jahren produziere ich spezielle Meßgeräte und dazugehörige
Software. Bisher werden diese Produkte weltweit exclusiv über einen
einzelnen Händler vertrieben. Der gute Mann wird aber nicht jünger und
ist inzwischen über 80.

Das wirkt sich inzwischen negativ auf den Verkauf aus, d.h. es findet
bereits seit mehreren Jahren kein aktiver Vertrieb mehr statt. Es werden
praktisch nur die Aufträge abgearbeitet, die ihm vor die Füße fallen,
d.h. Kunden kommen auf Empfehlung von anderen Kunden. Wir sind im
Prinzip Weltmarktführer auf einem sehr kleinen Markt. Es gibt zwar
Mitbewerber, aber wir haben den Vorteil, dass wir unsere Produkte bei
den wichtigsten Schlüsselkunden und in diversen Universitäten platziert
haben. Daraus ergeben sich dann direkt neue Kundenanfragen.

Das ist auch ein Teil des Problems, d.h. wir verkaufen unsere Produkte
in den Märkten, wo unser Gerät praktisch das Referenzgerät ist. Aber
Märkte, in denen Geräte eines Mitbewerbers etabliert werden,
verschließen sich.

Inzwischen werden selbst Anfragen aufgrund von Empfehlungen, vor allem
wenn sie aus dem Ausland kommen, vermurkst.

Ich weiß das, weil ein Teil des Schriftverkehrs bei mir landet. Kunden
schreiben mich teilweise an und bitten um Hilfe bei der Kommunikation
mit dem Händler. E-Mail Rückfragen werden von ihm teilweise wochenlang
nicht beantwortet, internationaler Schriftverkehr in grauenhaftem
Englisch abgewickelt usw.
Es gibt schon entsprechende Kommentare in Online-Foren.

Wir haben aktuell den Fall, dass mehrere Kunden versuchen, uns ihr Geld
zu geben und es nicht los werden. Die Kunden wollen per Vorkasse zahlen.
Aber seit ca. 1/2 Jahr schafft er es nicht, dem Kunden korrekte Proforma
Rechnungen zu schreiben...

Ich habe deshalb schon vor Monaten den Vorschlag gemacht, dass ich den
Vertrieb selber mache und die Waren unter dem bisherigen Namen weiter
vertreibe.

Gegenüber den bestehenden Kunden will ich eine einvernehmliche Lösung
kommunizieren, also das ganze als Umstrukturierung verkaufen. Das
entsprechende Schreiben sollte er mit unterschreiben.

Dafür habe ich dann eine Provision auf die künftigen Umsätze angeboten.
Im Prinzip ist er mit einer solchen Änderung einverstanden, verzögert
aber eine Entscheidung ("Das muss ich noch mit meinem Steuerberater
besprechen, der hat aber momentan keine Zeit").

So langsam verliere ich die Geduld und überlege, welche Optionen ich
habe. Streit möchte ich möglichst vermeiden, aber irgendwie muss ich
auch zeigen, dass es so nicht weiter geht.

Eine "juristische Lösung" ist von meiner Seite aus nicht gewollt.
Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, die möglichen Konsequenzen zu kennen.

Aktuell habe ich erst einmal deutliche Erhöhung meiner Preise
angekündigt. Das löst aber nicht das Problem, dass Kunden vergrault werden.


Gruß

Stefan








Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 23, 2017, 11:27:03 AM4/23/17
to
Am 23.04.2017 um 15:09 schrieb Stefan:

> Seit ca. 20 Jahren produziere ich spezielle Meßgeräte und dazugehörige
> Software. Bisher werden diese Produkte weltweit exclusiv über einen
> einzelnen Händler vertrieben. Der gute Mann wird aber nicht jünger und
> ist inzwischen über 80.

Dann überlege mal, was *der* gegen Dich unternehmen könnte, wenn Du
einfach andere Vertriebswege suchst.

DoDi

Ulrich Maier

unread,
Apr 23, 2017, 4:48:29 PM4/23/17
to
Das wird ihm ein RA sagen. Wenn der etwa ein Handelsvertreter ist,
kann es teuer werden. (Erben könnten das hartnäckig einfordern!)

Ulrich

G.Seidel

unread,
Apr 24, 2017, 5:10:33 AM4/24/17
to
Hallo Stefan,

"Stefan" schrieb im Newsbeitrag news:odgaom$ibf$1...@news.albasani.net...

[...]

>Ich nehm mal einen fiktiven Haushaltsgegenstand, sagen wir mal eine
>Apfelschälmaschine.
>Der Firmenname des Händlers wäre "Nuova Handelsagentur Gustav Neumann". Das
>Produkt wird unter dem Namen "Nuova Apfelschälmaschine" angeboten.

>"Nuova" ist nicht geschützt weil es in dem fiktiven Beispiel von diversen
>Herstellern für diverse andere Produkte verwendet wird und deshalb nicht
>als Wortmarke geschützt werden kann. Auch die Kombination, also der Begriff
>"Nuova Apfelschälmaschine" ist nicht geschützt.

Ob und ggf. inwieweit "Nuova" Schutz genießt, sollte geklärt werden.
Als nicht beschreibende Fantasiebezeichnung ist es durchaus schutzfähig.

>Der Hersteller bringt ein Typenschild an und bezeichnet das Gerät als
>"Nuova Apfelschälmaschine", verkauft dieses zunächst nur an den Händler
>"Nuova Handelsagentur".

Wenn diese Handelsagentur eine im HR eingetragene Gesellschaft bzw.
ein Kaufmann ist,
dürfte "Nuova" Schutz als Unternehmenskennzeichen genießen. Und es wäre
dann für alle Produkte geschützt, für die es verwendet wird. Anderenfalls
hinge eine Schutzentstehung von den weiteren Umständen ab.

>Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Händler und dem Hersteller existiert
>keiner.
Verträge können auch mündlich geschlossen werden, nur mit der
Beweisbarkeit ist es schwierig.

>Was könnte der Händler "Nuova" jetzt machen, wenn der Händler dieses
>Produkt selber unter diesem Namen vermarktet?
Du meintest vermutlich, wenn der Hersteller selbst vermarktet.
Also wenn der Hersteller das unter "Nuova" vermarktet, könnte der Händler
das möglicherweise verbieten, was zu klären wäre anhand aller
relevanten Tatsachen.

>Welche Möglichkeiten hätte der Händler, wenn der Hersteller das Produkt
>unter einem ähnlichen Namen, z.B. "Nuovo Apfelschäler" vermarkten würde?
Hier gilt das Kriterium der Verwechslungsgefahr. Kann der Händler
Rechte an "Nuova" geltend machen, dann würde"Nuovo", verwendet für
exakt die gleiche Ware, im Bereich der Verwechslungsgefahr liegen.

Ich würde auch mal abklären, was genau mit dem Händler (mündlich)
vereinbart wurde. Bei einem Exklusivvertrag muß der Händler auch
etwas leisten, nämlich üblicherweise Umsatz, weil ein solcher Vertrag ja
beiden Seiten
Gewinn verschaffen soll. Wenn es an dieser Leistung hapert,
könnte dies ein Kündigungsgrund sein. Auf jeden Fall RA einschalten.

Gruß
Gerlinde




Ulrich Maier

unread,
Apr 24, 2017, 5:58:39 AM4/24/17
to


Am 24.04.2017 um 11:10 schrieb G.Seidel:


Ein selterer Gast :-)

Ulrich

Stefan

unread,
Apr 25, 2017, 2:40:42 AM4/25/17
to
Er ist kein Handelsvertreter sondern Zwischenhändler, d.h. er kauft von
mir Ware und verkauft diese auf eigene Rechnung an Endkunden.

Die Ware wird sowohl auf meiner Website, als auch auf seiner Website,
(die ebenfalls von meinen Mitarbeitern erstellt wurde) mit derselben
Bezeichnung beworben.

Gruß

Stefan

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 25, 2017, 5:54:20 AM4/25/17
to
Am 25.04.2017 um 08:40 schrieb Stefan:

> Er ist kein Handelsvertreter sondern Zwischenhändler, d.h. er kauft von
> mir Ware und verkauft diese auf eigene Rechnung an Endkunden.

Das klingt jetzt eher so, als ob Du eine Rufschädigung durch das
Verhalten dieses Händlers gegenüber (potentiellen) Kunden befürchtest?

DoDi

Stefan

unread,
Apr 25, 2017, 6:12:01 AM4/25/17
to
Na ja, das Verhalten ist nicht böse gemeint, aber ich habe den Eindruck,
dass er inzwischen Kunden vergrault.


G.Seidel

unread,
Apr 27, 2017, 7:15:58 AM4/27/17
to
"Ulrich Maier" schrieb

> Ein selterer Gast :-)

ja, es ist aber in dieser Gruppe überhaupt ziemlich ruhig geworden.
Vielleicht lassen sich viele Fragen inzwischen über Internetquellen
ausreichend
beantworten

Gerlinde

Matthias Frank

unread,
May 2, 2017, 6:04:02 AM5/2/17
to
Am 25.04.2017 um 08:40 schrieb Stefan:
Es ist unklar wo das Problem ist.

Wieso verkaufts du nicht direkt oder suchst dir einen neuen
Zwischenhändler?

Was soll das mit Markenrecht zu tun haben?

Ulrich Maier

unread,
May 2, 2017, 7:15:36 AM5/2/17
to


Am 02.05.2017 um 12:03 schrieb Matthias Frank:

> Es ist unklar wo das Problem ist.
>
> Wieso verkaufts du nicht direkt oder suchst dir einen neuen
> Zwischenhändler?
>
> Was soll das mit Markenrecht zu tun haben?

Nun ja, Waren werden normalerweise unter einem bestimmten Namen (=
Marke) verkauft. Möglichst unter dem Namen, unter dem Sie bekannt sind.

Ulrich

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 2, 2017, 8:51:32 AM5/2/17
to
Es kommt also drauf an, wem die Marke gehört bzw. zugesprochen werden
kann, falls Du sie jetzt vorsorglich anmelden möchtest. Was war denn
zuerst da, Deine Produktlinie xyz oder die xyz Handelsagentur?

DoDi

Matthias Frank

unread,
May 2, 2017, 9:33:33 AM5/2/17
to
Am 02.05.2017 um 12:03 schrieb Matthias Frank:
> Am 25.04.2017 um 08:40 schrieb Stefan:
>> Am 23.04.2017 um 22:48 schrieb Ulrich Maier:
>>>
>>>
>>> Am 23.04.2017 um 17:26 schrieb Hans-Peter Diettrich:
>>>> Am 23.04.2017 um 15:09 schrieb Stefan:
>>>>
>>>>> Seit ca. 20 Jahren produziere ich spezielle Meßgeräte und dazugehörige
>>>>> Software. Bisher werden diese Produkte weltweit exclusiv über einen
>>>>> einzelnen Händler vertrieben. Der gute Mann wird aber nicht jünger und
>>>>> ist inzwischen über 80.
>>>>
>>>> Dann überlege mal, was *der* gegen Dich unternehmen könnte, wenn Du
>>>> einfach andere Vertriebswege suchst.
>>>
>>> Das wird ihm ein RA sagen. Wenn der etwa ein Handelsvertreter ist,
>>> kann es teuer werden. (Erben könnten das hartnäckig einfordern!)
>>
>> Er ist kein Handelsvertreter sondern Zwischenhändler, d.h. er kauft von
>> mir Ware und verkauft diese auf eigene Rechnung an Endkunden.
>>
>> Die Ware wird sowohl auf meiner Website, als auch auf seiner Website,
>> (die ebenfalls von meinen Mitarbeitern erstellt wurde) mit derselben
>> Bezeichnung beworben.
>>
>
> Es ist unklar wo das Problem ist.
>

OK jetzt hab ichs verstanden. Das Gerät trägt den Namen des
Händlers "Nuova ..." .

In der Tat verzwickt.

Ich würde überlegen dem 80 Jahren alten Knaben den
Laden abzukaufen, bzw. ihm anzubieten, dass du ihm
weiterhin ein kleine "Lizenzgebühr" bis zum Tod zahlst.



Ulrich Maier

unread,
May 2, 2017, 11:42:04 AM5/2/17
to


Am 02.05.2017 um 15:33 schrieb Matthias Frank:

> In der Tat verzwickt.

Auf jeden Fall, wenn man - wie hier - die näheren Umstände nicht kennt!

> Ich würde überlegen dem 80 Jahren alten Knaben den
> Laden abzukaufen, bzw. ihm anzubieten, dass du ihm
> weiterhin ein kleine "Lizenzgebühr" bis zum Tod zahlst.

Warum sollte er ihm etwas zahlen, wenn es gar nicht nötig wäre?


U.

Lars Gebauer

unread,
May 2, 2017, 1:20:36 PM5/2/17
to
* Ulrich Maier:
Definiere "notwendig".

Ansonsten: Trennung im gegenseitigen Einverständnis, Verminderung des
Risikos auf komische Klagen, ...

Matthias Frank

unread,
May 3, 2017, 3:09:55 AM5/3/17
to
@ Ulrich Maier : Man kann sich natürlich auch über Jahre vor Gericht
streiten.

Ansonsten geht man erstmal zu einem Anwalt und fragt nicht (nur) im
Internet.

MfG
Matthias


Ulrich Maier

unread,
May 3, 2017, 5:03:44 AM5/3/17
to


Am 03.05.2017 um 09:09 schrieb Matthias Frank:
> Am 02.05.2017 um 19:17 schrieb Lars Gebauer:
>> * Ulrich Maier:
>>> Am 02.05.2017 um 15:33 schrieb Matthias Frank:
>>>> Ich würde überlegen dem 80 Jahren alten Knaben den
>>>> Laden abzukaufen, bzw. ihm anzubieten, dass du ihm
>>>> weiterhin ein kleine "Lizenzgebühr" bis zum Tod zahlst.
>>>
>>> Warum sollte er ihm etwas zahlen, wenn es gar nicht nötig wäre?
>>
>> Definiere "notwendig".
>>
>> Ansonsten: Trennung im gegenseitigen Einverständnis, Verminderung des
>> Risikos auf komische Klagen, ...
>>
>
> @ Ulrich Maier: Man kann sich natürlich auch über Jahre vor Gericht
> streiten.

Ja. Nur: Muss man sich denn überhaupt streiten?


> Ansonsten geht man erstmal zu einem Anwalt und fragt nicht (nur) im
> Internet.

Ja. Und?


Ulrich

Lars Gebauer

unread,
May 3, 2017, 9:07:29 AM5/3/17
to
* Ulrich Maier:
> Am 03.05.2017 um 09:09 schrieb Matthias Frank:
>> Am 02.05.2017 um 19:17 schrieb Lars Gebauer:
>>> * Ulrich Maier:
>>>> Am 02.05.2017 um 15:33 schrieb Matthias Frank:
>>>>> Ich würde überlegen dem 80 Jahren alten Knaben den
>>>>> Laden abzukaufen, bzw. ihm anzubieten, dass du ihm
>>>>> weiterhin ein kleine "Lizenzgebühr" bis zum Tod zahlst.
>>>>
>>>> Warum sollte er ihm etwas zahlen, wenn es gar nicht nötig wäre?
>>>
>>> Definiere "notwendig".
>>>
>>> Ansonsten: Trennung im gegenseitigen Einverständnis, Verminderung des
>>> Risikos auf komische Klagen, ...
>>
>> @ Ulrich Maier: Man kann sich natürlich auch über Jahre vor Gericht
>> streiten.
>
> Ja. Nur: Muss man sich denn überhaupt streiten?

Nein, natürlich nicht. Genau deswegen kam ja der Vorschlag, ggfls.
eine (kleine) Abfindung oder eine (kleine) Provision zu zahlen. Ich
glaube schon, daß das einer gütlichen Trennung nicht unzuträglich
wäre.

Matthias Frank

unread,
May 3, 2017, 10:09:40 AM5/3/17
to
Genau.

Ulrich Maier

unread,
May 3, 2017, 10:47:50 AM5/3/17
to
Warum sollte sie weniger gütlich verlaufen, wenn überhaupt kein Anspruch
besteht?

Kennst Du die Situation? Ich nicht.

Möglicherweise ist es völlig offensichtlich, dass kein Anspruch besteht.

Ihr würdet gerne trotzdem zahlen. Das ist lieb gedacht!

Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.

Ulrich


Lars Gebauer

unread,
May 3, 2017, 11:09:23 AM5/3/17
to
* Ulrich Maier:
> Am 03.05.2017 um 15:04 schrieb Lars Gebauer:
>>> Ja. Nur: Muss man sich denn überhaupt streiten?
>>
>> Nein, natürlich nicht. Genau deswegen kam ja der Vorschlag, ggfls.
>> eine (kleine) Abfindung oder eine (kleine) Provision zu zahlen. Ich
>> glaube schon, daß das einer gütlichen Trennung nicht unzuträglich
>> wäre.
>
> Warum sollte sie weniger gütlich verlaufen, wenn überhaupt kein Anspruch
> besteht?

Weil das Angebot einer Abstandszahlung mitunter beschleunigend und
motivierend wirken kann.

> Kennst Du die Situation? Ich nicht.

Eben. *Weil* ich diese konkrete Situation nicht kenne. Ich kenne aber
ähnliche Situationen.

> Möglicherweise ist es völlig offensichtlich, dass kein Anspruch besteht.
>
> Ihr würdet gerne trotzdem zahlen. Das ist lieb gedacht!

Das hat mit lieb überhaupt nichts zu tun. Es ist reiner Pragmatismus.
Wenn ich von jemandem etwas will ist es nur ganz selten falsch, wenn
ich auch was dafür gebe.

> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.

Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.

Wenn sein (Ex-)Partner Streß machen will, dann wird er das einfach
tun. Hat er sich mit seinem (Ex-)Partner gütlich geeinigt, dann hat er
das Streßrisiko gesenkt.

Marc Haber

unread,
May 3, 2017, 11:28:03 AM5/3/17
to
Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>* Ulrich Maier:
>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>
>Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.
>
>Wenn sein (Ex-)Partner Streß machen will, dann wird er das einfach
>tun. Hat er sich mit seinem (Ex-)Partner gütlich geeinigt, dann hat er
>das Streßrisiko gesenkt.

Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist. Oft ist
der eigene Standpunkt gar nicht so sicher wie man sich vor der
Kundigmachung gefühlt hat.

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Ulrich Maier

unread,
May 3, 2017, 11:51:41 AM5/3/17
to


Am 03.05.2017 um 17:06 schrieb Lars Gebauer:

>> Kennst Du die Situation? Ich nicht.
>
> Eben. *Weil* ich diese konkrete Situation nicht kenne. Ich kenne aber
> ähnliche Situationen.

Also kennst Du sie doch? Oder woher weißt Du, dass sie ähnlich ist?


>> Möglicherweise ist es völlig offensichtlich, dass kein Anspruch besteht.
>>
>> Ihr würdet gerne trotzdem zahlen. Das ist lieb gedacht!
>
> Das hat mit lieb überhaupt nichts zu tun. Es ist reiner Pragmatismus.
> Wenn ich von jemandem etwas will ist es nur ganz selten falsch, wenn
> ich auch was dafür gebe.

Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler! Wenn dann
jemand streiten will, ist es jener, der die Unterlassung der
Markennutzung beansprucht.


>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>
> Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.

Da hast Du natürlich recht. Es ist immer hinderlich, sich durch Fakten
beeinflussen zu lassen.

Ulrich

Lars Gebauer

unread,
May 3, 2017, 12:57:30 PM5/3/17
to
* Ulrich Maier:
> Am 03.05.2017 um 17:06 schrieb Lars Gebauer:
>>> Kennst Du die Situation? Ich nicht.
>>
>> Eben. *Weil* ich diese konkrete Situation nicht kenne. Ich kenne aber
>> ähnliche Situationen.
>
> Also kennst Du sie doch? Oder woher weißt Du, dass sie ähnlich ist?

Der OP hat ein bisschen was dazu geschrieben. Vielleicht liest Du das
mal?

>>> Möglicherweise ist es völlig offensichtlich, dass kein Anspruch besteht.
>>>
>>> Ihr würdet gerne trotzdem zahlen. Das ist lieb gedacht!
>>
>> Das hat mit lieb überhaupt nichts zu tun. Es ist reiner Pragmatismus.
>> Wenn ich von jemandem etwas will ist es nur ganz selten falsch, wenn
>> ich auch was dafür gebe.
>
> Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler!

Beruhigend. Wo ist dann überhaupt sein Problem?

> Wenn dann
> jemand streiten will, ist es jener, der die Unterlassung der
> Markennutzung beansprucht.

Woher weißt Du das jetzt?

>>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>>
>> Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.
>
> Da hast Du natürlich recht. Es ist immer hinderlich, sich durch Fakten
> beeinflussen zu lassen.

Nur mal so: Zwischen Fakten kennen und Fakten für sich nutzen (können)
ist ein Unterschied.

Lars Gebauer

unread,
May 3, 2017, 1:05:25 PM5/3/17
to
* Marc Haber:
> Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>>* Ulrich Maier:
>>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>>
>>Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.
>>
>>Wenn sein (Ex-)Partner Streß machen will, dann wird er das einfach
>>tun. Hat er sich mit seinem (Ex-)Partner gütlich geeinigt, dann hat er
>>das Streßrisiko gesenkt.
>
> Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
> ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist.

Das kann schon sein. Sofern man die unverbindliche Meinung eines
Anwaltes als "Rechtslage" betrachten will.

> Oft ist
> der eigene Standpunkt gar nicht so sicher wie man sich vor der
> Kundigmachung gefühlt hat.

Das kommt vor. Ja. Inwiefern ist das nützlich?

Ulrich Maier

unread,
May 3, 2017, 1:44:46 PM5/3/17
to


Am 03.05.2017 um 18:54 schrieb Lars Gebauer:
> * Ulrich Maier:
>> Am 03.05.2017 um 17:06 schrieb Lars Gebauer:
>>>> Kennst Du die Situation? Ich nicht.
>>>
>>> Eben. *Weil* ich diese konkrete Situation nicht kenne. Ich kenne aber
>>> ähnliche Situationen.
>>
>> Also kennst Du sie doch? Oder woher weißt Du, dass sie ähnlich ist?
>
> Der OP hat ein bisschen was dazu geschrieben. Vielleicht liest Du das
> mal?

Ach so, das reicht also zum Kennen!


>>>> Möglicherweise ist es völlig offensichtlich, dass kein Anspruch besteht.
>>>>
>>>> Ihr würdet gerne trotzdem zahlen. Das ist lieb gedacht!
>>>
>>> Das hat mit lieb überhaupt nichts zu tun. Es ist reiner Pragmatismus.
>>> Wenn ich von jemandem etwas will ist es nur ganz selten falsch, wenn
>>> ich auch was dafür gebe.
>>
>> Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler!
>
> Beruhigend. Wo ist dann überhaupt sein Problem?

Er kennt sich ja mit der Rechtslage zur Zeit noch nicht aus. Wenn er sie
kennen gelernt hat, erfährt er dann vieleicht, dass er alles hat, was er
braucht, bzw. dass der Händler gar keine Ansprüche hat.

Das war schwer.


>> Wenn dann
>> jemand streiten will, ist es jener, der die Unterlassung der
>> Markennutzung beansprucht.
>
> Woher weißt Du das jetzt?

Worum soll sich der OP denn streiten, wenn er die gewünschten Rechte
bereits hat?


>>>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>>>
>>> Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.
>>
>> Da hast Du natürlich recht. Es ist immer hinderlich, sich durch Fakten
>> beeinflussen zu lassen.
>
> Nur mal so: Zwischen Fakten kennen und Fakten für sich nutzen (können)
> ist ein Unterschied.

Manchmal vielleicht, aber hier eben nicht. Wenn die Fakten besagen, dass
der OP die Marke verwenden darf, ist es nicht allzu schwer, diese
Kenntnis dann auch für sich zu nutzen.


Mann - sind hier eigentlich alle bekloppt?

Ulrich








Marc Haber

unread,
May 3, 2017, 1:47:23 PM5/3/17
to
Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>* Marc Haber:
>> Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
>> ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist.
>
>Das kann schon sein. Sofern man die unverbindliche Meinung eines
>Anwaltes als "Rechtslage" betrachten will.

Es ist eine neutrale Betrachtung der Situation von jemandem, der weiß
wie die Gerichte ticken.

>> Oft ist
>> der eigene Standpunkt gar nicht so sicher wie man sich vor der
>> Kundigmachung gefühlt hat.
>
>Das kommt vor. Ja. Inwiefern ist das nützlich?

Es beeinflusst die eigene Verhandlungsbereitschaft und ggf -taktik.

Hans-Peter Diettrich

unread,
May 3, 2017, 2:47:43 PM5/3/17
to
Am 03.05.2017 um 19:47 schrieb Marc Haber:
> Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>> * Marc Haber:
>>> Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
>>> ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist.
>>
>> Das kann schon sein. Sofern man die unverbindliche Meinung eines
>> Anwaltes als "Rechtslage" betrachten will.
>
> Es ist eine neutrale Betrachtung der Situation von jemandem, der weiß
> wie die Gerichte ticken.

Und die ist sicher fundierter und verbindlicher als das, was
irgendwelche Hobby-Juristen in einer NG schreiben. The opinion of a
lawyer is worth nothing unless paid for :-]

Ich würde erst mal einen Anwalt fragen, was eine erste Auskunft kostet,
und welche Kosten bei einem etwaigen Verfahren anfallen.

DoDi

Helmut Richter

unread,
May 3, 2017, 5:09:16 PM5/3/17
to
Am 03.05.2017 um 17:51 schrieb Ulrich Maier:

> Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler! Wenn dann
> jemand streiten will, ist es jener, der die Unterlassung der
> Markennutzung beansprucht.

Ging das aus dem bisherigen Thread klar hervor, dass das jemand tut?

Mir kam eher vor, dass der OP keine schlafenden Hunde wecken will,
selbst wenn die gar nicht beißen wollen. Und da zu wissen, ob sie beißen
könnten, wäre doch nützlich, auch wenn man das Ergebnis dem Kontrahenten
(dem Mit-Zieher, hat nichts mit Kontra- zu tun) gar nicht unter die Nase
reiben will.

--
Helmut Richter

Ulrich Maier

unread,
May 3, 2017, 6:46:12 PM5/3/17
to


Am 03.05.2017 um 23:09 schrieb Helmut Richter:
> Am 03.05.2017 um 17:51 schrieb Ulrich Maier:
>
>> Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler! Wenn dann
>> jemand streiten will, ist es jener, der die Unterlassung der
>> Markennutzung beansprucht.
>
> Ging das aus dem bisherigen Thread klar hervor, dass das jemand tut?

Das Posting, auf das ich antwortete, empfahl einen (immer mit einer
Zahlung verbunden) Vergleich, ohne es für überhaupt erforderlich zu
halten, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Mir lag
es daran, darauf hinzuweisen, dass für einen Vergleich kein Bedarf
besteht, wenn die Nutzung ohnehin zulässig ist.

Und auf jeden Fall hat nur der Händler einen Grund zu streiten. Worauf
sollte der OP denn klagen? Auf Zustimmung des Händlers ("Der Händler
möge erklären, dass...")? Welchen Anspruch sollte der OP auf eine solche
Erklärung haben!?

> Mir kam eher vor, dass der OP keine schlafenden Hunde wecken will,
> selbst wenn die gar nicht beißen wollen. Und da zu wissen, ob sie beißen
> könnten, wäre doch nützlich, auch wenn man das Ergebnis dem Kontrahenten
> (dem Mit-Zieher, hat nichts mit Kontra- zu tun) gar nicht unter die Nase
> reiben will.

Die Politik der "keine schlafenden Hunde wecken" ist riskant, sie als
Grundlage für neue Verstöße zu nehmen. Solange noch kein Verstoß
vorliegt, sollte man sich über die Rechtslage kundig machen, denn
Verstöße können teuer werden.

"Keine schlafenden Hunde wecken" sollte man erst dann, wenn das Kind
bereits in den Brunnen gefallen ist.

Ulrich

Lars Gebauer

unread,
May 4, 2017, 4:51:50 AM5/4/17
to
* Ulrich Maier:
> Am 03.05.2017 um 18:54 schrieb Lars Gebauer:
>> * Ulrich Maier:
>>> Am 03.05.2017 um 17:06 schrieb Lars Gebauer:
>>>>> Kennst Du die Situation? Ich nicht.
>>>>
>>>> Eben. *Weil* ich diese konkrete Situation nicht kenne. Ich kenne aber
>>>> ähnliche Situationen.
>>>
>>> Also kennst Du sie doch? Oder woher weißt Du, dass sie ähnlich ist?
>>
>> Der OP hat ein bisschen was dazu geschrieben. Vielleicht liest Du das
>> mal?
>
> Ach so, das reicht also zum Kennen!

Um eine gewisse Ähnlichkeit festzustellen? - Aber selbstverständlich.

>>>> Das hat mit lieb überhaupt nichts zu tun. Es ist reiner Pragmatismus.
>>>> Wenn ich von jemandem etwas will ist es nur ganz selten falsch, wenn
>>>> ich auch was dafür gebe.
>>>
>>> Er (der OP) will aber möglicherweise gar nichts vom Händler!
>>
>> Beruhigend. Wo ist dann überhaupt sein Problem?
>
> Er kennt sich ja mit der Rechtslage zur Zeit noch nicht aus. Wenn er sie
> kennen gelernt hat, erfährt er dann vieleicht, dass er alles hat, was er
> braucht, bzw. dass der Händler gar keine Ansprüche hat.
>
> Das war schwer.

Ja, das scheint Dir wirklich sehr schwerzufallen.

1.) Die Rechtslage wird schlußendlich von der letztentscheidenden
gerichtlichen Instanz festgestellt. Vorher kennt er nur die recht
unverbindliche Auffassung seines Anwaltes.

2.) Sein Gegenspieler (bzw. dessen Anwalt) kann zu einer völlig
anderen Meinung betreffs der Rechtslage kommen.

>>>>> Ich würde em OP allerdings empfehlen, sich erst einmal kundig zu machen.
>>>>
>>>> Das nutzt ihm dummerweise überhaupt nichts.
>>>
>>> Da hast Du natürlich recht. Es ist immer hinderlich, sich durch Fakten
>>> beeinflussen zu lassen.
>>
>> Nur mal so: Zwischen Fakten kennen und Fakten für sich nutzen (können)
>> ist ein Unterschied.
>
> Manchmal vielleicht, aber hier eben nicht.

Ach?!

> Wenn die Fakten besagen, dass
> der OP die Marke verwenden darf, ist es nicht allzu schwer, diese
> Kenntnis dann auch für sich zu nutzen.

Das ist geradezu unglaublich naiv gedacht.

> Mann - sind hier eigentlich alle bekloppt?

Mmmh, das frage ich mich auch.

Lars Gebauer

unread,
May 4, 2017, 4:58:48 AM5/4/17
to
* Ulrich Maier:
> Am 03.05.2017 um 23:09 schrieb Helmut Richter:
>> Ging das aus dem bisherigen Thread klar hervor, dass das jemand tut?
>
> Das Posting, auf das ich antwortete, empfahl einen (immer mit einer
> Zahlung verbunden) Vergleich, ohne es für überhaupt erforderlich zu
> halten, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Mir lag
> es daran, darauf hinzuweisen, dass für einen Vergleich kein Bedarf
> besteht, wenn die Nutzung ohnehin zulässig ist.

Die Zulässigkeit der Nutzung *kann* schlußendlich nur vom
letztendscheidenden Gericht festgestellt werden. Vorher existieren nur
ein paar mehr oder weniger unverbindliche Meinungen bzgl. der
Rechtslage.

Mein Vorschlag hat(te) zu Ziel, es gar nicht auf einen Rechtsstreit
ankommen zu lassen.

> Und auf jeden Fall hat nur der Händler einen Grund zu streiten. Worauf
> sollte der OP denn klagen?

Auf gar nichts. Was macht er, wenn er verklagt wird?

Lars Gebauer

unread,
May 4, 2017, 5:01:46 AM5/4/17
to
* Marc Haber:
> Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>>* Marc Haber:
>>> Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
>>> ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist.
>>
>>Das kann schon sein. Sofern man die unverbindliche Meinung eines
>>Anwaltes als "Rechtslage" betrachten will.
>
> Es ist eine neutrale Betrachtung der Situation von jemandem,

Das ist richtig.

> der weiß wie die Gerichte ticken.

Was - zu häufig - nichts nützt.

>>> Oft ist
>>> der eigene Standpunkt gar nicht so sicher wie man sich vor der
>>> Kundigmachung gefühlt hat.
>>
>>Das kommt vor. Ja. Inwiefern ist das nützlich?
>
> Es beeinflusst die eigene Verhandlungsbereitschaft und ggf -taktik.

Negativ, womöglich.

Lars Gebauer

unread,
May 4, 2017, 5:05:27 AM5/4/17
to
* Hans-Peter Diettrich:
> Am 03.05.2017 um 19:47 schrieb Marc Haber:
>> Lars Gebauer <lars.g...@yahoo.de> wrote:
>>> * Marc Haber:
>>>> Die Suche nach einer für beide Parteien tragbaren gütlichen Einigung
>>>> ist IMO deutlich einfacher, wenn die Rechtslage bekannt ist.
>>>
>>> Das kann schon sein. Sofern man die unverbindliche Meinung eines
>>> Anwaltes als "Rechtslage" betrachten will.
>>
>> Es ist eine neutrale Betrachtung der Situation von jemandem, der weiß
>> wie die Gerichte ticken.
>
> Und die ist sicher fundierter und verbindlicher als das, was
> irgendwelche Hobby-Juristen in einer NG schreiben. The opinion of a
> lawyer is worth nothing unless paid for :-]

Danach oft auch noch. Frage einfach die, die trotz anwaltlicher
Vertretung ihren Prozeß verloren haben.

Stefan

unread,
May 7, 2017, 12:53:44 PM5/7/17
to
Am 04.05.2017 um 10:55 schrieb Lars Gebauer:
> * Ulrich Maier:
>> Am 03.05.2017 um 23:09 schrieb Helmut Richter:
>>> Ging das aus dem bisherigen Thread klar hervor, dass das jemand tut?
>>
>> Das Posting, auf das ich antwortete, empfahl einen (immer mit einer
>> Zahlung verbunden) Vergleich, ohne es für überhaupt erforderlich zu
>> halten, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Mir lag
>> es daran, darauf hinzuweisen, dass für einen Vergleich kein Bedarf
>> besteht, wenn die Nutzung ohnehin zulässig ist.
>
> Die Zulässigkeit der Nutzung *kann* schlußendlich nur vom
> letztendscheidenden Gericht festgestellt werden. Vorher existieren nur
> ein paar mehr oder weniger unverbindliche Meinungen bzgl. der
> Rechtslage.
>
> Mein Vorschlag hat(te) zu Ziel, es gar nicht auf einen Rechtsstreit
> ankommen zu lassen.

Hab ich auch so verstanden und halte ich auch grundsätzlich für sinnvoll.

Wobei man auch sehen muss, dass bei so einer Geschichte nicht nur eine
juristische Auseinandersetzung Probleme bereiten kann. Ein solcher
Streit ist auch bei der Kommunikation mit Kunden nicht hilfreich.

Deshalb hatte ich auch eine Provision angeboten und vorgeschlagen, dass
wir in einem gemeinsamen Schreiben die Kunden darüber informieren, "dass
wir uns nach einer mehr als 20 jährigen Zusammenarbeit entschlossen
haben, den Vertrieb und die Betreuung der Kunden neu zu organisieren".

Er hat auch seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, wollte "das aber
noch mit seinem Steuerberater besprechen". Für mich ist das eine
Verzögerungstaktik die bereits seit Februar läuft.

Problem ist, dass er nur durch die Aufträge, die ihm ohne aktiven
Vertrieb vor die Füße fallen und die er nur noch aufsammeln muss ("mein
Kollege aus den USA hat mir das Gerät empfohlen, schicken Sie mir bitte
ein Angebot") schon ganz ordentlich verdient.

Ich hab jetzt aber meine Abgabepreise erhöht um da ein wenig Bewegung
rein zu bringen.

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