Am 14.06.2017 um 10:20 schrieb Merle Bucking:
> hi,
> ich brauche ein Hintergrundbild für eine Webseite. Hintergrundbilder
> kann man bekanntlicher Weise per rechtem Mausklick etc. runterladen.
> Bei iStocks Bildern gibts in der Lizenz einen Passus der lautet:
> <
http://www.istockphoto.com/de/legal/license-agreement>
> Punkt 3. Verwendungsbeschränkungen
> c.: "Keine Verwendung als Einzeldatei. Sie dürfen Inhalte nicht in einer
> Weise verwenden, durch die es anderen Personen ermöglicht wird, Inhalte
> als gesonderte Datei (also nur die Inhaltsdatei selbst, separat vom
> Projekt oder der Endverwendung) herunterzuladen, zu extrahieren oder
> weiterzugeben."
> Das scheint eine einfache Verwendung als Hintergund"-Datei" zu
> verbieten?
Auf dem eigenen Rechner (Desktop-Hintergrund) geht das schon. Da ist
schon der Passus der Weitergabe an Dritte fraglich, IMO gedeckt vom
Recht auf Privatkopien, d.h. auch wenn ein Fremder an Deinen Rechner
drankommt.
Nur im Internet wird es problematisch. Dort ist das Recht auf
Vervielfältigung (beim Hochladen) und auf öffentliche Zugänglichmachung
zu beachten. Ich kann nicht sagen, ob in einer Webseite eine
*Einbettung* des Bildes statt einem Link darauf der Vorgabe entspricht.
Auch bei einem Link auf die Originaldatei (bei iStocks) statt dem
Hochladen einer eigenen Kopie auf den eigenen Server bin ich mir nicht
sicher, ob das den Vorgaben entspricht. [IANAL]
> Wenn man das Bild verändert, indem man die Quelle als kleinen
> Text einbaut, wäre es dann nicht mehr "nur" die "Einzeldatei" (blank,
> unverändert)?
Das wäre schon eine Bearbeitung, die an sich und deren Veröffentlichung
erst recht nicht gestattet ist. Google hatte da schon Probleme mit
Thumbnails, die AFAIR nur durch Hinweis auf die automatische
Konvertierung von Bildern in Thumbnails unterlaufen werden konnte.
Eine Anfrage bei iStocks kostet nichts, und dann bekommst Du ggf. eine
verbindliche Aussage.
DoDi