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Urherberrecht bei abstrahierten Daten aus geschütztem Werk?

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Philipp Klaus Krause

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Sep 26, 2017, 3:18:56 PM9/26/17
to
Guten Abend.

Der C-Compiler SDCC erlaubt es per --dump-graphs unter anderem die
Kontrollflussgraphen der kompilierten Programme (an verschiedenen
Stellen im Compiler, z.B. vor der Redundanzelimination oder vor der
Registerallokation) auszugeben.

Gibt es ein Urherberecht an diesen Graphen?
Warum oder warum nicht?
Wenn ja, wer hat dieses? Derjenige, welcher die Graphen durch Aufruf von
SDCC aus dem Quellcode erzeugte? Derjenige, der das Urherberrecht am
kompilierten Quellcode hat?

Philipp

Ulrich Maier

unread,
Sep 26, 2017, 4:46:41 PM9/26/17
to
Es ist eine aus dem Ursprungsprogramm abgeleitetes Bild, es ist keine
eigene persönliche geistige Schöpfung desjenigen, der auf den Knopf
gedrückt hat (UrhG § 2 II).

Nach § 69 c steht das Recht dem Rechtsinhaber am Programm zu.

U.

Philipp Klaus Krause

unread,
Sep 27, 2017, 4:51:32 AM9/27/17
to
Gibt es da eine Grenze, je nachdem, wie weit abstrahiert wird?

Wenn ich eine Liste aller Wörter in einem Roman erstelle, sortiert
danch, wie oft sie im Roman vorkommen, wäre die Liste ebenfalls
geschützt, und das Recht läge beim Autor des Romans?

Philipp

Lars Gebauer

unread,
Sep 27, 2017, 6:51:56 AM9/27/17
to
* Philipp Klaus Krause:
> Wenn ich eine Liste aller Wörter in einem Roman erstelle, sortiert
> danch, wie oft sie im Roman vorkommen, wäre die Liste ebenfalls
> geschützt, und das Recht läge beim Autor des Romans?

Nimmst Du an, daß diese Liste einen Werkscharakter hat?

Ulrich Maier

unread,
Sep 27, 2017, 8:10:24 AM9/27/17
to
Es gibt zwar keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten - sagt
man. Trotzdem muss nicht jede Frage, die man stellen kann, auch gestellt
werden.

Ulrich

Hans-Peter Diettrich

unread,
Sep 27, 2017, 10:49:43 AM9/27/17
to
Am 26.09.2017 um 22:46 schrieb Ulrich Maier:
>
>
Es dürfte darauf ankommen, wieviel vom zugrundeliegenden Quellcode im
Graphen erkennbar ist (Vervielfältigung §69c Nr. 1 UrhG), Ideen und
Grundsätze (Algorithmen...) sind nicht geschützt (§69a II UrhG). Bei
ausreichender Abstraktion des Graphen können diejenigen Teile
verlorengehen, welche die konkrete Implementierung von anderen
Implementierungen unterscheiden (Freie Benutzung §24 UrhG).

DoDi

Philipp Klaus Krause

unread,
Sep 28, 2017, 5:37:08 AM9/28/17
to
Am 26.09.2017 um 21:18 schrieb Philipp Klaus Krause:
Zur Illustration habe ich ein Beispiel auf
http://colecovision.eu/stuff/cfg/
hochgeladen:

C-Quellcode:
http://colecovision.eu/stuff/cfg/insertion_sort.c

Daraus der Kontrollflussgraph (im Format .dot):
http://colecovision.eu/stuff/cfg/insertion_sort.dumpcfg_spm_sort.dot

Und der Kontrollflussgraph als Graphik (.pdf):
http://colecovision.eu/stuff/cfg/insertion_sort.dumpcfg_spm_sort.dot.pdf

Insbesondere steht an den Knoten des Kontrollflussgraphen als Information:
1) Deren Nummerierung (einfach alle Knoten durchnummeriert).
2) Deren Nummerierung (so wie sie intern im Compiler nummeriert sind).
3) Die an der dem jeweiligen Knoten entsprechenden Instruktion aktiven
Variablen (nach einer itnernen Nummerierung aus dem Compiler)

Weitere Informationen, wie z.B. welche Instruktionen einem Knoten
entsprechen, sind in dieser Darstellung des Kontrollflussgraphen nicht
mehr enthalten. Die Graphen sind also schon eine sehr weitgehende
Abstraktion des zugrundeliegenden Quellcodes.

Philipp

Philipp Klaus Krause

unread,
Sep 28, 2017, 5:39:18 AM9/28/17
to
Ich würde davon ausgehen, das eine solche Liste genauso oder
genausowenig Werkscharakter hat wie auch die Kontrollflussgraphen.

Philipp

Lars Gebauer

unread,
Sep 28, 2017, 5:46:00 AM9/28/17
to
* Philipp Klaus Krause:
Diese Liste erreicht (IMHO, IANAL) nicht die für ein Werk
erforderliche Schöpfungshöhe.

Hans-Peter Diettrich

unread,
Sep 28, 2017, 1:24:07 PM9/28/17
to
Am 28.09.2017 um 11:37 schrieb Philipp Klaus Krause:

> Zur Illustration habe ich ein Beispiel auf
> http://colecovision.eu/stuff/cfg/
> hochgeladen:

Vorher hochladen hätte die Diskussion stark vereinfacht.

> Und der Kontrollflussgraph als Graphik (.pdf):
> http://colecovision.eu/stuff/cfg/insertion_sort.dumpcfg_spm_sort.dot.pdf

> Weitere Informationen, wie z.B. welche Instruktionen einem Knoten
> entsprechen, sind in dieser Darstellung des Kontrollflussgraphen nicht
> mehr enthalten. Die Graphen sind also schon eine sehr weitgehende
> Abstraktion des zugrundeliegenden Quellcodes.

Aus diesem Graphen läßt sich nicht mal mehr ein Algorithmus
rekonstruieren, und der wäre ja schon urheberrechtlich nicht als
Ausdrucksform eines Programms geschützt.

Bleibt die Schutzwürdigkeit des Graphen an sich. Dazu könnte man
argumentieren, daß die Auswahl der Daten, aus denen der Graph erzeugt
wurde, bzw. die Auswahl eines besonders ästhetischen oder sonstwie
gearteten Graphen, eine persönliche geistige schöpferische Leistung
darstellt.

DoDi
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