ein paar Klarstellungen...
"Bernd J. Kaup" schrieb ...
>Am 19.03.2016 um 09:31 schrieb Stefan:
[...]
>> Er beantragt (so viel ich weiß) einen Gebrauchsmusterschutz für dieses
>> Produkt, wenn ich das richtig verstanden habe aber kein Patent. Wie
[...]
>mal zum Grundsatz: im Prinzip schützt ein Gebrauchsmuster einen Gegenstands
>in seiner Funktion, das Patent schützt ein Verfahren zur Herstellung eines
>Gegenstandes. Das ist nicht randscharf definiert, aber für eine
>Grobsortierung brauchbar.
§ 2 Nr.3 GbmG schließt Verfahren vom Gebrauchsmusterschutz
"randscharf" aus. Mit Gebrauchsmustern können somit ausschließlich
Vorrichtungen geschützt werden. Dabei wird nicht die Funktion, sondern
nur der Gegenstand in seiner körperlichen Ausprägung geschützt.
Die technische Funktion ist das, was der geschützte Gegenstand
bietet, um die gestellte Aufgabe zu lösen.
>In beiden Fällen ist ein Modell nicht zwingend, Modellzeichnungen
>erleichtern aber die Beschreibung der Ansprüche.
Zeichnungen dienen dazu, das erfinderische Prinzip darzustellen. Es
handelt sich daher in der Regel um Prinzipskizzen, also keine Darstellungen
eines (kompletten) "Modells"
>> Dieser Erfinder versucht nun besagten Prototyp zu bauen, schafft es aber
>> nicht. Er wendet sich an einen Fachmann (M), der dann diesen Prototypen
>> nicht nur baut sondern auch basierend auf der Produktidee von E
>> entwickelt.
>das ist Quatsch, Gebrauchsmuster werden nicht geprüft. Wenn der Gegenstand
>vom Anmelder nicht gebaut wird, ist offenbar etwas nötig an Expertise über
>das der Anmelder nicht verfügt.
Es ist oft so, daß Protoypen von Ingenieurbüros entwickelt werden,
weil für das richtige Funktionieren der Elemente miteinander oft auch
Wissen und Können anderer Fachbereiche gefordert ist, oder man nicht über
das
erforderliche Werkzeug verfügt.
>> E hat hier praktisch "nur" eine Idee für ein Produkt beigesteuert. Zur
>> Realisierung war er aufgrund mangelnder Fachkenntnisse aber nicht in der
>> Lage. Die Entwicklungsarbeit hat M geleistet.
>Der Fachmann würde wohl seinen Gegenstand als Fortentwicklung des
>vorbekannten Gebrauchsmusters anmelden.
ja, das könnte er tun, wenn es keine anderslautenden vertraglichen
Regelungen gegeben hat
>> Dazu die generelle Frage: Kann man eine Produktidee als solche schützen
>> lassen?
>im Prinzip nein. Der Schutz umfasst nur die tatsächliche Offenbarung. Es
Bei einem Gebrauchsmuster umfaßt der Schutz nur den Schutzanspruch. Dieser
muß ausreichend klar formuliert sein und einen Gegenstand definieren,
der gegenüber dem relevanten Stand der Technik neu und erfinderisch ist.
>muß also zumindest ein Funktionsmodell/ eine Funktionszeichnung
Es muß KEINE Zeichnung vorliegen, sie ist aber in der Tat hilfreich, um die
Offenbarung zu verbessern
[...]
Gruß
Gerlinde