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Vorsorgevollmacht

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Lisa Brill

unread,
Jun 21, 2016, 2:30:54 AM6/21/16
to
Ich beabsichtige eine solche auszustellen. Ich habe keinerlei Erfahrung
mit Erben/vererben und überlege mir, was absolut wichtig ist.
Ist das dasselbe wie eine Generalvollmacht?

Wie und wo komme ich günstig dazu? Kann ich das auch evtl. selbst
machen? Gibt es dazu gute Vorlagen, die ich benutzen kann?

Grüsse Lisa

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Jun 21, 2016, 2:59:18 PM6/21/16
to
Am 21.06.2016 um 08:30 schrieb Lisa Brill:
> Ich beabsichtige eine solche auszustellen. Ich habe keinerlei Erfahrung
> mit Erben/vererben und überlege mir, was absolut wichtig ist.
> Ist das dasselbe wie eine Generalvollmacht?
>
Es gibt vier wichtige Dokumente an die man bei dem älter werden dringend
denken sollte:
1. Vorsorgevollmacht
Aber bitte daran denken: Nicht jeden interessiert das. Banken sind da
ziemlich komisch. Stell bei denen eine Kontovollmacht aus. Wichtig:
Gültigkeit über den Tod hinaus! Sonst wird es für die Erben teuer und
kompliziert...

2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung
Diese Dokumente kann man gut und günstig (bei uns zumindest) beim
Gesundheitsamt beglaubigen lassen.


4. Testament
Das kann man selbst handschriftlich verfassen und bei Gericht
hinterlegen lassen. Aber ganz wichtig: Form und Anforderungen beachten.
Und sicherheitshalber beglaubigen lassen. Z.B. vom Arzt (wegen
Geisteszustand) oder Pastor o.ä.

> Wie und wo komme ich günstig dazu? Kann ich das auch evtl. selbst
> machen? Gibt es dazu gute Vorlagen, die ich benutzen kann?
>
Den Link für die Vorlagen hast Du bekommen. Lies bitte unter den
Punkten. Die Dokumente sind m.E. klar und verständlich geschrieben. Aber
denke dran: Ein amtliches Siegel steigert den Wert und die
Durchsetzbarkeit erheblich. Ohne wird z.B. eine Patientenverfügung nicht
so ganz ernst genommen. Das musste ich leider leidvoll erfahren... :(


Hans-Jürgen



kathin...@googlemail.com

unread,
Jun 22, 2016, 4:18:23 AM6/22/16
to
On Tuesday, June 21, 2016 at 8:30:54 AM UTC+2, Lisa Brill wrote:
>
> Ich beabsichtige eine solche auszustellen. Ich habe keinerlei Erfahrung
> mit Erben/vererben und überlege mir, was absolut wichtig ist.

Eine Vorsorgevollmacht hat mit dem Erbfall nichts zu tun. Wenn du tot bist,
greift die Vollmacht nicht mehr.

> Ist das dasselbe wie eine Generalvollmacht?

Nein, es ist nicht das gleiche. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für
den Fall, dass du selber nicht mehr entscheiden kannst, aber noch lebst. Koma
ist ein klassisches Beispiel dafür, aber auch starke geistige Verwirrung. Wenn
du keine Vollmacht für den Fall erlassen hast, wird ein amtlicher Betreuer für
dich von einem Gericht bestellt, der die Entscheidungen trifft.

Eine Vorsorgevollmacht kann eine Generalvollmacht für den Fall, dass du selber
nicht mehr entscheiden kannst, sein, sie kann aber auch nur teile beinhalten.
Wie umfangreich die Vollmacht ist, entscheidest du. Auch, wem du sie gibst.

> Wie und wo komme ich günstig dazu? Kann ich das auch evtl. selbst
> machen? Gibt es dazu gute Vorlagen, die ich benutzen kann?

Gibt doch einfach mal das Stichwort Vorsorgevollmacht bei google ein...

Gruß, Kathinka

Kathinka Wenz

unread,
Jun 22, 2016, 4:25:54 AM6/22/16
to
On Tuesday, June 21, 2016 at 8:59:18 PM UTC+2, Hans-Jürgen Meyer wrote:
>
> Stell bei denen eine Kontovollmacht aus. Wichtig:
> Gültigkeit über den Tod hinaus! Sonst wird es für die Erben teuer und
> kompliziert...

Naja. Teuer und kompliziert wird es nur, wenn die Erbengemeinschaft sich
untereinander bekämpft. Das hat aber wenig mit der Vollmacht zu tun.

Und eine Vollmacht über den Tod hinaus bedeutet nicht, dass man sich dann
einfach das Geld unter den Nagel reißen kann. Es gehört den Erben und als
Bevollmächtigter muss man im Sinne der Erben handeln. Die Erben könne die
Vollmacht auch sofort entziehen.

> 4. Testament
> Das kann man selbst handschriftlich verfassen und bei Gericht
> hinterlegen lassen.

Kann man auch zu Hause liegen lassen. Kommt halt darauf an, wem man wie traut.

Ansonsten ACK.

Gruß, Kathinka

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Jun 22, 2016, 3:53:06 PM6/22/16
to
Am 22.06.2016 um 10:25 schrieb Kathinka Wenz:
> On Tuesday, June 21, 2016 at 8:59:18 PM UTC+2, Hans-Jürgen Meyer wrote:
>>
>> Stell bei denen eine Kontovollmacht aus. Wichtig:
>> Gültigkeit über den Tod hinaus! Sonst wird es für die Erben teuer und
>> kompliziert...
>
> Naja. Teuer und kompliziert wird es nur, wenn die Erbengemeinschaft sich
> untereinander bekämpft. Das hat aber wenig mit der Vollmacht zu tun.
>
Streit unter Erben kann das gesamte geerbte "verbrennen". Aber auch wenn
die Erben sich einig sind kann es teuer werden. Denk mal an das Thema
Erbschein.

> Und eine Vollmacht über den Tod hinaus bedeutet nicht, dass man sich dann
> einfach das Geld unter den Nagel reißen kann. Es gehört den Erben und als
> Bevollmächtigter muss man im Sinne der Erben handeln. Die Erben könne die
> Vollmacht auch sofort entziehen.
>
Das ist alles schon richtig. Aber darum geht es nicht. Ohne diese
Vollmacht über den Tod hinaus kannst Du kein Konto auflösen. Und die
Banken bestehen auf einem Erbschein. Das ist zwar rechtlich zweifelhaft,
aber das interessiert die Banken nicht. Ich hatte trotz einer
vollumfassenden Vollmacht über den Tod hinaus Probleme mit den Banken
und musste schon sehr massiv werden. Letztendlich habe ich es mit viel
Stress auch ohne Erbschein geschafft...

>> 4. Testament
>> Das kann man selbst handschriftlich verfassen und bei Gericht
>> hinterlegen lassen.
>
> Kann man auch zu Hause liegen lassen. Kommt halt darauf an, wem man wie traut.
>
Ja, kann man. Das muss jeder selbst wissen. Besser ist es aber bei
Gericht aufgehoben. Bei Immoblienvermögen ist es m.E. auch
empfehlenswert einen Notar einzuschalten.

Hans-Jürgen

Matthias Frank

unread,
Jun 24, 2016, 3:01:52 AM6/24/16
to
Am 21.06.2016 um 20:58 schrieb Hans-Jürgen Meyer:

> 4. Testament
> Das kann man selbst handschriftlich verfassen und bei Gericht
> hinterlegen lassen. Aber ganz wichtig: Form und Anforderungen beachten.
> Und sicherheitshalber beglaubigen lassen. Z.B. vom Arzt (wegen
> Geisteszustand) oder Pastor o.ä.

Wenn man sicher sein will, dass das passiert was man will,
sollte man sich hier besser Rat holen. Die Erben werden es
einem danken und sie können die Erbscheinkosten sparen, wenn
man ein notarielles und hinterlegtes Testament macht.
Kostenmässig ist das (meist) ein Nullsummenspiel, für alle
Beteiligten.

Matthias Frank

unread,
Jun 24, 2016, 3:45:29 AM6/24/16
to
Am 24.06.2016 um 09:37 schrieb Ludger Averborg:

> Und ob ein Erbschein überhaupt notwendig ist hängt von den
> Umständen ab. Außer für Grundbucheintragungen ist er nicht
> nötig, da reicht immer ein eröffnetes Testament.
>


Natürlich hängt es von den Umständen ab, wenn ich nichts
zu vererben habe und nur 1 Erben, kann ich auch selber
nen Einzeiler schreiben.

Frank Kozuschnik

unread,
Jun 24, 2016, 5:14:25 AM6/24/16
to
Ludger Averborg:

> Das Testament via Notar kostet allemal 19 % Mehrwertsteuer
> mehr als der Erbschein vom Gericht.

Zur Erteilung eines Erbscheins ist in der Regel eine eidesstattliche
Versicherung erforderlich (§ 352 Abs. 2 FamFG, früher § 2356 Abs. 2
BGB), und die kostet eine weitere volle Gebühr. Man kann zwar die
Mehrwertsteuer sparen, aber die Netto-Kosten verdoppeln sich.

> Und ob ein Erbschein überhaupt notwendig ist hängt von den
> Umständen ab. Außer für Grundbucheintragungen ist er nicht
> nötig, da reicht immer ein eröffnetes Testament.

Dagegen genügt ein notarielles (öffentlich beurkundetes) Testament in
der Regel sogar für die Grundbuchberichtigung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO).

> Und Grundbucheintragungen kann man oft auch auf den St.
> Nimmerleinstag hinausschieben, d. h. bis die Immobilie mal
> verkauft werden soll.

Das ist nicht unbedingt schlau, denn in den ersten zwei Jahren ab dem
Erbfall ist die Eintragung kostenfrei, später wird dagegen eine volle
Gebühr fällig (Nr. 14110 KV GNotKG).

Lisa Brill

unread,
Jun 25, 2016, 4:34:05 AM6/25/16
to
Danke für Eure hilfreichen Antworten - ich werde jetzt mal bei der
Gemeindeverwaltung nachfragen, ob es einen regelmäßigen Notartermin am
Ort gibt und mich vorbereiten.

Danke und Gruss Lisa

Frank Kozuschnik schrieb:
> Ludger Averborg:
>
>> Das Testament via Notar kostet allemal 19 % Mehrwertsteuer
>> mehr als der Erbschein vom Gericht.
>
> Zur Erteilung eines Erbscheins ist in der Regel eine eidesstattliche
> Versicherung erforderlich (§ 352 Abs. 2 FamFG, frÌher § 2356 Abs. 2
> BGB), und die kostet eine weitere volle GebÃŒhr. Man kann zwar die
> Mehrwertsteuer sparen, aber die Netto-Kosten verdoppeln sich.
>
>> Und ob ein Erbschein Ìberhaupt notwendig ist hÀngt von den
>> UmstÀnden ab. Auà er fÌr Grundbucheintragungen ist er nicht
>> nötig, da reicht immer ein eröffnetes Testament.
>
> Dagegen genÌgt ein notarielles (öffentlich beurkundetes) Testament in
> der Regel sogar fÌr die Grundbuchberichtigung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO).
>
>> Und Grundbucheintragungen kann man oft auch auf den St.
>> Nimmerleinstag hinausschieben, d. h. bis die Immobilie mal
>> verkauft werden soll.
>
> Das ist nicht unbedingt schlau, denn in den ersten zwei Jahren ab dem
> Erbfall ist die Eintragung kostenfrei, spÀter wird dagegen eine volle
> GebÌhr fÀllig (Nr. 14110 KV GNotKG).

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