Moin,
Am 29.06.2016 um 22:09 schrieb Kathinka Wenz:
>
ralf.her...@googlemail.com wrote:
>
>> Ich frage mich was passiert wenn in einer Familie ein Elternteil verstirbt aber kein Testament vorliegt.
>> Von den Anteilen her habe ich schon erfahren dass der überlebende Partner 50% erbt und die Kinder die anderen 50%.
>
> Sofern die beiden Partner in einer Zugewinngemeinschaft verheiratet sind,
> ist das so. Sonst erbt der Partner automatisch gar nichts.
>
> Gehört die Immobilie eigentlich nur dem Verstorbenen oder beiden?
In dem Fall unten beiden. 50% gehörte also eh dem Überlebenden.
Von den verbleibenden 50% erbt der Überlebende 25% und die Kinder die
restlichen 25%.
>> Was passiert wenn die Kinder einfach nach Beerdigung und Kaffee und Kuchen nach Hause gehen und dem Überlebenden einfach alles überlassen, so wie er es erwartet hätte?
>
> IMHO müssen sie aktiv auf ihr Erbe verzichten.
Mir ist mindestens ein Fall bekannt, wo nicht verzichtet wurde.
>> Geht das? Hätte es Konsequenzen für die Kinder wenn der andere Partner ein paar Jahre später auch verstirbt, die Kinder dann alles erben aber einen Teil schon seit langem besitzen müssten?
>
> Sie besitzen ja nichts, wenn sie verzichtet haben. Wenn sie nicht verzichtet
> haben, dann stehen sie mit im Grundbuch.
Mir ist mindestens ein Fall bekannt, wo trotz des "Nichtverzichts"
keinerlei Änderung im Grundbuch steht.
>> Was passiert wenn der überlebende Partner sich auch nicht kümmert sein ihm zustehenden Erbe beim Notar auf ihn umschreiben zu lassen?
>
> Den Fall hatte ich zwar noch nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass
> man nicht tätig werden kann. Wenn keiner das Erbe annimmt, geht es an den
> Staat, das ist auch keine gute Idee. Kümmern sollte man sich schon. Und
> gerade bei Immobilien hängt ja alles am Grundbuch.
Mit ist mindestens ein Fall bekannt, wo der überlebende Partner
(Ehegatte) nichts im Grundbuch änderte. Und die Immobilie weiterhin
bewohnt und keine Miete an den Staat oder Andere entrichtet.
>> Dies ist noch hypothetisch, aber evtl. eine Situation in die wir in ein paar Jahren kommen könnten.
>
> Dann solltet ihr mal schnell ein Testament aufsetzen. Man kann die Kinder
> zwar nicht vom Pflichtteil enterben, aber man kann ein Berliner Testament
> aufsetzen, bei dem erst der Ehepartner alles erbt, und wenn die Kinder
> freiwillig auf ihr Erbe verzichten, sind sie dann sicher Nacherben.
Naja, es soll auch Kinder geben, die ihren Eltern was gönnen.
Gruss,
Achim, 3 Brüder habend.