Albrecht Mehl schrieb:
> In einem Testament steht nur, dass die Ehefrau Alleinerbin ist. Werden
> durch die Nichterwähnung die beiden Kinder automatisch auf den
> Pflichtteil gesetzt?
Das der Pflichtteilanspruch kein Sachanspruch ist hast Du
bestimmt schon gelesen.
Da die Kinder enterbt worden sind, sollte auf ein *vollständiges*
Nachlassverzeichnis geachtet werden.
Ihr habt das Recht bei der Zusammenstellung des Nachlassverzeichnis
anwesend zu sein.
Passt auf das nichts verschwindet, auch Geschenke der letzten 10 Jahre
gehören anteilsmäßig zum Nachlass.
Heiko