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Bezugsberechtigt im Ablebensfall

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Josh Mehrtens

unread,
Nov 23, 2016, 4:33:41 AM11/23/16
to
Hallo,

sofern es eine im Versicherungsvertrag begünstigte Person nicht gibt
("der dann mit der versicherten Person verheiratete Ehegatte"), "greift"
dann automatisch zunächst die gesetzliche Erbfolge, sprich: Eltern,
Kinder, Geschwister, Neffen, Önkel, etc.? Ehe Werte dann in "fremde"
Bahnen geleitet werden.
josh

Stefan Schmitz

unread,
Nov 23, 2016, 12:05:30 PM11/23/16
to
Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn es kein Testament und keinen
Erbvertrag gibt. Die Versicherungsleistung gehört zur Erbmasse, wenn kein
Begünstigter existiert.

Harald Friis

unread,
Nov 23, 2016, 1:50:53 PM11/23/16
to
Hallo,
das kann, muss aber nicht so sein. Die obige Formulierung von Josh
klingt nach betrieblicher Altersversorgung (bAV), da ist das durchaus
gängig. Mangels Ehefrau wäre dort das Geld weg.

Eine bAV ist i.d.R. eine Leibrente. Da wird dem Arbeitnehmer also eine
Rente bezahlt, solange er lebt. Mitversichert ist häufig eine
Hinterbliebenenrente, die aber nur an die definierten Hinterbliebenen
bezahlt wird.

Bei einer Kapitallebensversicherung ist ein Wert vorhanden, der fließt
dann in der Tat in die Erbmasse - ggf. ist da auch der Önkel dran ;-)

@Josh: lege mal etwas mehr nach, dann kann man auch besser antworten.

Gruß

Harald Friis

Josh Mehrtens

unread,
Nov 23, 2016, 5:09:12 PM11/23/16
to
Am 23.11.2016 um 19:50 schrieb Harald Friis:
> Hallo,
>
> Am 23.11.2016 um 18:05 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am Mittwoch, 23. November 2016 10:33:41 UTC+1 schrieb Josh Mehrtens:
>>> Hallo,
>>>
>>> sofern es eine im Versicherungsvertrag begünstigte Person nicht gibt
>>> ("der dann mit der versicherten Person verheiratete Ehegatte"), "greift"
>>> dann automatisch zunächst die gesetzliche Erbfolge, sprich: Eltern,
>>> Kinder, Geschwister, Neffen, Önkel, etc.? Ehe Werte dann in "fremde"
>>> Bahnen geleitet werden.
>>
>> Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn es kein Testament und keinen
>> Erbvertrag gibt. Die Versicherungsleistung gehört zur Erbmasse, wenn kein
>> Begünstigter existiert.
>
> das kann, muss aber nicht so sein. Die obige Formulierung von Josh
> klingt nach betrieblicher Altersversorgung (bAV), da ist das durchaus
> gängig. Mangels Ehefrau wäre dort das Geld weg.
autsch.
Dann muss der Priester psalmen & vermählen



>
> Eine bAV ist i.d.R. eine Leibrente. Da wird dem Arbeitnehmer also eine
> Rente bezahlt, solange er lebt. Mitversichert ist häufig eine
> Hinterbliebenenrente, die aber nur an die definierten Hinterbliebenen
> bezahlt wird.
>
> Bei einer Kapitallebensversicherung ist ein Wert vorhanden, der fließt
> dann in der Tat in die Erbmasse - ggf. ist da auch der Önkel dran ;-)
>
> @Josh: lege mal etwas mehr nach, dann kann man auch besser antworten.

das ist ein "Riester" nach AltZertG bei der PB Versicherung und
steht im Versicherungsschein unter "wer erhält die Leistungen".

josh

>
> Gruß
>
> Harald Friis
>

Harald Friis

unread,
Nov 25, 2016, 1:09:43 PM11/25/16
to
Hallo Josh,

Am 23.11.2016 um 23:09 schrieb Josh Mehrtens:
> Am 23.11.2016 um 19:50 schrieb Harald Friis:

>> Mangels Ehefrau wäre dort das Geld weg.
> autsch.
> Dann muss der Priester psalmen & vermählen

Na dann, mach mal hinne :-)

> das ist ein "Riester" nach AltZertG bei der PB Versicherung und
> steht im Versicherungsschein unter "wer erhält die Leistungen".

Vor Beginn der Rentenzahlung ist ein Barwert (ein Kapital) vorhanden,
soweit ich mich erinnere. Ob das vererbt werden kann, müsste man noch
einmal nachschauen. Allemal sind die Förderungen futsch.

Nach Beginn der Rentenzahlung ist es definitiv weg, wie schon
geschrieben. Im Gegenzug erhälst du die Zahlung auch dann noch, wenn du
bereits das gesalmte 150. Lebensjahr überschritten hast.

Gruß

Harald Friis

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