Am 23.11.2016 um 19:50 schrieb Harald Friis:
> Hallo,
>
> Am 23.11.2016 um 18:05 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am Mittwoch, 23. November 2016 10:33:41 UTC+1 schrieb Josh Mehrtens:
>>> Hallo,
>>>
>>> sofern es eine im Versicherungsvertrag begünstigte Person nicht gibt
>>> ("der dann mit der versicherten Person verheiratete Ehegatte"), "greift"
>>> dann automatisch zunächst die gesetzliche Erbfolge, sprich: Eltern,
>>> Kinder, Geschwister, Neffen, Önkel, etc.? Ehe Werte dann in "fremde"
>>> Bahnen geleitet werden.
>>
>> Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn es kein Testament und keinen
>> Erbvertrag gibt. Die Versicherungsleistung gehört zur Erbmasse, wenn kein
>> Begünstigter existiert.
>
> das kann, muss aber nicht so sein. Die obige Formulierung von Josh
> klingt nach betrieblicher Altersversorgung (bAV), da ist das durchaus
> gängig. Mangels Ehefrau wäre dort das Geld weg.
autsch.
Dann muss der Priester psalmen & vermählen
>
> Eine bAV ist i.d.R. eine Leibrente. Da wird dem Arbeitnehmer also eine
> Rente bezahlt, solange er lebt. Mitversichert ist häufig eine
> Hinterbliebenenrente, die aber nur an die definierten Hinterbliebenen
> bezahlt wird.
>
> Bei einer Kapitallebensversicherung ist ein Wert vorhanden, der fließt
> dann in der Tat in die Erbmasse - ggf. ist da auch der Önkel dran ;-)
>
> @Josh: lege mal etwas mehr nach, dann kann man auch besser antworten.
das ist ein "Riester" nach AltZertG bei der PB Versicherung und
steht im Versicherungsschein unter "wer erhält die Leistungen".
josh
>
> Gruß
>
> Harald Friis
>