Wie stark wurde denn bisher die Ehe als "Ehe für alle" propagiert?
Außerdem beantwortet das nicht meine Ausgangsfrage, ob und ggf.
wodurch solches verhindert wird.
Nur bezüglich *engen* Blutsverwandten ist die Ehe ausgeschlossen:
§ 1307 BGB
Verwandtschaft
¹Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in
gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen
Geschwistern. ¹Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis
durch Annahme als Kind erloschen ist.
§ 173 StGB
Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) ¹Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den
Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das
Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. ²Ebenso werden leibliche
Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift
bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt
waren.
Diese beiden Vorschriften sollen vermutlich erbgeschädigte
Nachkommen verhindern. Da aus homosexuellen Praktiken Nachkommen
nicht entstehen können, sind diese Vorschriften für homosexuelle
Praktiken überflüssig und müssten nach dem Prinzip, dass die
Gesetzgebung stets einen legitimen Zweck zu erfüllen hat, zumindest
für homosexuelle Beziehungen gestrichen werden. Alles nicht bis zu
Ende durchdacht, dieser wahlpropagandistische Schnellschuss!