Kindergeld wird grundsaetzlich nur an ein Elternteil ausgezahlt. Das
Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld fuer sich
abzweigen lassen, trotzdem muss ein Elternteil als 'vorranging
Kindergeldberechtigter' festgestellt werden.
"Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das
FAMILIENGERICHT auf Antrag den Berechtigten."
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http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html>
Wer traegt eigentlich die Gerichtskosten fuer diese Feststellung
des Familiengerichts?
1. Antragsteller beim Familiengericht (z.B. das Kind)?
2. die Eltern des Kindes zur jeweils zur Haelfte?
3. der Antrag beim Familiengericht ist kostenfrei?