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Ehrenamtlicher Betreuer

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Lisa Brill

unread,
Jan 1, 2015, 12:56:19 PM1/1/15
to
Hallo,
ich wurde gefragt, ob ich für Personen in einem Altenheim Betreuerin
werden möchte. Es würde ein Antrag beim Amtsgericht reichen.
Es sind also Menschen, die keine Angehörigen haben, die geistig
eingschränkt sind und ihre rechtlichen Dinge nicht mehr regeln können?

Ich würde das nur machen, wenn ich Aufwandsentschädigung (Fahrgeld usw)
bekönnen würde.
Davon wusste die Dame in der Verwaltung nichts.
Zeit gebe ich gerne, doch nicht auch noch finanziellen Aufwand.

Wie ist die rechtliche Situation geregelt?

Hat jemand Erfahrung?

Uwe Weineck

unread,
Jan 1, 2015, 4:41:42 PM1/1/15
to

"Lisa Brill" schrieb

> ich wurde gefragt, ob ich für Personen in einem Altenheim Betreuerin
> werden möchte. Es würde ein Antrag beim Amtsgericht reichen.
> Ich würde das nur machen, wenn ich Aufwandsentschädigung (Fahrgeld usw) >
> bekönnen würde.
> Davon wusste die Dame in der Verwaltung nichts.
> Zeit gebe ich gerne, doch nicht auch noch finanziellen Aufwand.
>
> Wie ist die rechtliche Situation geregelt?
>
Vielleicht hilft das hier weiter:

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale

HTH
Uwe


Lisa Brill

unread,
Jan 2, 2015, 3:37:22 AM1/2/15
to
Uwe Weineck schrieb:
Danke Uwe, das hat einiges erklärt -

ich denke, daß der Aufwand und die Verantwortung in keinem Verhältnis
steht zu € 399,-- jährlich steht.

Hast Du ein solches Amt bzw. schon mal gehabt?

Lg Lisa

Uwe Weineck

unread,
Jan 2, 2015, 8:35:11 AM1/2/15
to

"Lisa Brill" schrieb:

> Uwe Weineck schrieb:
>> "Lisa Brill" schrieb:

>>> Ehrenamtl. Betreuer im Altenheim - (...) Ich würde das nur machen, wenn
>>> ich Aufwandsentschädigung (Fahrgeld usw) bekönnen würde.
>>> Davon wusste die Dame in der Verwaltung nichts. Zeit gebe ich gerne,
>>> (...)
>>>
>>> Wie ist die rechtliche Situation geregelt?
>>>
>> Vielleicht hilft das hier weiter:
>>
>> http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale
>
> Danke Uwe, das hat einiges erklärt -
>
> ich denke, daß der Aufwand und die Verantwortung in keinem Verhältnis
> steht zu ¤ 399,-- jährlich steht.
>
> Hast Du ein solches Amt bzw. schon mal gehabt?

Nein - ist auch tabu für mich - In diesem Fall: Altenheime sind nur
Wirtschaftsbetriebe. Das finnazielle Schuldverhältnis
Betreuer - Klient ist -wie schon aus dem Text
ersichtlich- reine Privatsache zwischen Betreuer u. Klienten (deshalb
"wusste"
die Dame in der Verwaltung des Altenheims auch nichts). Und: Gnadenakt des
Staates, die lächerliche Aufwandspauschale nicht zu versteuern, wohl aber
die Einzelentschädigung, klingt wie ein Hohn. Aufwandsentschädigung =
"Entschädigung" für einen "Aufwand", der ab einer bestimmten Grenze
zum "Einkommen" wird? Bzw.der Betreuer wird ab dieser Grenze
plötzlich zum Privatunternehmer? Da versteh ich hoffentlich einiges falsch.

Gruss
Uwe


Stefan Schmitz

unread,
Jan 2, 2015, 11:47:24 AM1/2/15
to
Am Freitag, 2. Januar 2015 09:37:22 UTC+1 schrieb Lisa Brill:

> ich denke, daß der Aufwand und die Verantwortung in keinem Verhältnis
> steht zu EURO 399,-- jährlich steht.

Natürlich nicht. Das ist bei Ehrenämtern immer so.

Aber im OP meintest du noch
| Zeit gebe ich gerne, doch nicht auch noch finanziellen Aufwand.

Jetzt, wo du weißt, dass du kein Geld aufwenden musst, möchtest du doch lieber
keine Zeit mehr geben?

Stefan Schmitz

unread,
Jan 2, 2015, 11:56:04 AM1/2/15
to
Am Freitag, 2. Januar 2015 14:35:11 UTC+1 schrieb Uwe Weineck:
> Und: Gnadenakt des
> Staates, die lächerliche Aufwandspauschale nicht zu versteuern, wohl aber
> die Einzelentschädigung, klingt wie ein Hohn. Aufwandsentschädigung =
> "Entschädigung" für einen "Aufwand", der ab einer bestimmten Grenze
> zum "Einkommen" wird? Bzw.der Betreuer wird ab dieser Grenze
> plötzlich zum Privatunternehmer? Da versteh ich hoffentlich einiges falsch.

Aufwandspauschale ist 399 Euro, erst über 2400 Euro bestünde Steuerpflicht.

Die Betreuung von mehr als 6 Menschen erforderte schon professionellere Arbeit
als die eines Ehrenamtlers.
Wer also quasi beruflich Betreuer ist, muss auch dieses Arbeitseinkommen
versteuern. In dem Fall wäre es empfehlenswert, Berufsbetreuer mit entsprechend
höherer Vergütung zu werden.

Lisa Brill

unread,
Jan 3, 2015, 3:48:42 AM1/3/15
to
Stefan Schmitz schrieb:
Hallo Stefan,

Da bräuchte man aber eine entsprechende Ausbildung, oder?
Wer bezahlt die Versicherung für diese Arbeit und ihre Unwägbarkeiten?

Ich hatte eine Bekannte die schizophrene Schübe bekam, mit langen Zeiten
ohne. Sie hatte einen Betreuer, der sie monatl. mehr als € 100 kostete
wie sie mir erzählte.

Diese Betreuung war "kein Spaziergang" und hat viel Zeit und Nerven des
Betreuers erfordert.
Entscheidungen zum Arzt oder Klinik oder auch nicht -
Medikamente - werden sie eingenommen oder nicht?
Bankgeschäfte - unbezahlte Rechnungen -
Verhandlungen/Kosten mit Krankenkassen
Türe wurden nicht geöffnet - aufbrechen oder nicht usw.

Dazu benötigte man ein handwerkliches Rüstzeug um mit diese Menschen
umgehen zu können.

Hast du Erfahrung?


opa2013

unread,
Jan 3, 2015, 7:05:06 AM1/3/15
to
Am 03.01.2015 um 09:48 schrieb Lisa Brill:
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Am Freitag, 2. Januar 2015 14:35:11 UTC+1 schrieb Uwe Weineck:
>>> Und: Gnadenakt des
>>> Staates, die lächerliche Aufwandspauschale nicht zu versteuern, wohl
>>> aber
>>> die Einzelentschädigung, klingt wie ein Hohn. Aufwandsentschädigung =
>>> "Entschädigung" für einen "Aufwand", der ab einer bestimmten Grenze
>>> zum "Einkommen" wird? Bzw.der Betreuer wird ab dieser Grenze
>>> plötzlich zum Privatunternehmer? Da versteh ich hoffentlich einiges
>>> falsch.
>>
>> Aufwandspauschale ist 399 Euro, erst über 2400 Euro bestünde
>> Steuerpflicht.
>>
>> Die Betreuung von mehr als 6 Menschen erforderte schon
>> professionellere Arbeit
>> als die eines Ehrenamtlers.
>> Wer also quasi beruflich Betreuer ist, muss auch dieses Arbeitseinkommen
>> versteuern. In dem Fall wäre es empfehlenswert, Berufsbetreuer mit
>> entsprechend
>> höherer Vergütung zu werden.
>
> Hallo Stefan,
>
> Da bräuchte man aber eine entsprechende Ausbildung, oder?

Eigentlich nicht. Gesunden Menschenverstand!

> Wer bezahlt die Versicherung für diese Arbeit und ihre Unwägbarkeiten?

Betreuer werden nach ihrer Ernennung automatisch, kostenfrei versichert.

> Ich hatte eine Bekannte die schizophrene Schübe bekam, mit langen Zeiten
> ohne. Sie hatte einen Betreuer, der sie monatl. mehr als € 100 kostete
> wie sie mir erzählte.
>
> Diese Betreuung war "kein Spaziergang" und hat viel Zeit und Nerven des
> Betreuers erfordert.
> Entscheidungen zum Arzt oder Klinik oder auch nicht -
> Medikamente - werden sie eingenommen oder nicht?
> Bankgeschäfte - unbezahlte Rechnungen -
> Verhandlungen/Kosten mit Krankenkassen
> Türe wurden nicht geöffnet - aufbrechen oder nicht usw.

> Dazu benötigte man ein handwerkliches Rüstzeug um mit diese Menschen
> umgehen zu können.

Du solltest, falls es dich eine Betreuung wirklich interessiert,
erstmal mit dem zuständigen Betreuungsgericht/Rechtspfleger
sprechen. Welche Aufgaben dir dann tatsächlich per Urteil
zugeteilt werden, entscheidet meist ein erfahrener Richter
vom Betreuungsgericht.

> Hast du Erfahrung?


Hast du Eltern oder Großeltern?

--
freundliche Grüsse
Opa

Martina Diel

unread,
Jan 3, 2015, 10:08:04 AM1/3/15
to
* Lisa Brill <"lisa Brill"@nospam.de>:
Freu dich, wenn du überhaupt was kriegst.

Als Angehöriger, der gesetzlicher Betreuer ist, zahlst du noch was jedes
Jahr.

Wieviel Aufwand du hast, kommt aber natürlich auf die Aufgabenkreise an.
Wenn du z.B. nur "Öffnen der Post" hast, macht es natürlich weniger
Arbeit als wenn du "Vertretung gegenüber Behörden", "Vermögenssorge" und
weitere hast.

> Hast Du ein solches Amt bzw. schon mal gehabt?

Ich schon.


--
Jobchancen, Kleiderordnung, Pubertät 3.0 - ein Interview
http://zumlink.de/jobchancen-dresscode-pubertaet

Stefan Schmitz

unread,
Jan 3, 2015, 3:48:25 PM1/3/15
to
Am Samstag, 3. Januar 2015 09:48:42 UTC+1 schrieb Lisa Brill:

> Da bräuchte man aber eine entsprechende Ausbildung, oder?
> Wer bezahlt die Versicherung für diese Arbeit und ihre Unwägbarkeiten?

Berufsbetreuer müssen entsprechend ausgebildet sein und zahlen ihre Versicherung
selbst.
Ehrenamtler brauchen grundsätzlich keine Ausbildung, bekommen aber häufig eine
Schulung durch einen Betreuungsverein. Durch den oder von Staats wegen sind sie
auch versichert.

> Ich hatte eine Bekannte die schizophrene Schübe bekam, mit langen Zeiten
> ohne. Sie hatte einen Betreuer, der sie monatl. mehr als EURO 100 kostete
> wie sie mir erzählte.
>
> Diese Betreuung war "kein Spaziergang" und hat viel Zeit und Nerven des
> Betreuers erfordert.
> Entscheidungen zum Arzt oder Klinik oder auch nicht -
> Medikamente - werden sie eingenommen oder nicht?
> Bankgeschäfte - unbezahlte Rechnungen -
> Verhandlungen/Kosten mit Krankenkassen
> Türe wurden nicht geöffnet - aufbrechen oder nicht usw.
>
> Dazu benötigte man ein handwerkliches Rüstzeug um mit diese Menschen
> umgehen zu können.

Bei den Kosten und den Schwierigkeiten wird das kein Ehrenamtler gewesen sein.

> Hast du Erfahrung?

Bis jetzt nicht, habe mich aber kürzlich mit dem Thema beschäftigt.

Martina Diel

unread,
Jan 4, 2015, 7:08:04 AM1/4/15
to
* Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>:

> Am Samstag, 3. Januar 2015 09:48:42 UTC+1 schrieb Lisa Brill:

>> Da bräuchte man aber eine entsprechende Ausbildung, oder?
>> Wer bezahlt die Versicherung für diese Arbeit und ihre Unwägbarkeiten?

> Berufsbetreuer müssen entsprechend ausgebildet sein und zahlen ihre
> Versicherung selbst.

> Ehrenamtler brauchen grundsätzlich keine Ausbildung, bekommen aber
> häufig eine Schulung durch einen Betreuungsverein. Durch den oder von
> Staats wegen sind sie auch versichert.

Das ist interessant, davon habe ich noch nichts gehört.
Wogegen sind die Betreuer denn versichert?

Harald Friis

unread,
Jan 4, 2015, 8:40:52 AM1/4/15
to
Hallo Martina,

Am 04.01.2015 um 12:37 schrieb Martina Diel:

> Das ist interessant, davon habe ich noch nichts gehört.
> Wogegen sind die Betreuer denn versichert?

Versicherung und Ehrenamt ist so ein Feld für sich. Es geht bei Stefan
um die Haftpflicht. Die Standard-Bedingungen einer privaten
Haftpflichtversicherung (PHV) sehen vor, dass du als Privatperson
abgesichert bist, wenn du einen Dritten schädigst. Da gibt es dann
typische Erweiterungen wie z.B. ein selbstgenutztes Haus und anderes mehr.

Nicht eingeschlossen ist aber eine berufliche Tätigkeit. Der Angestellte
hat seinen 'Chef', du musst dich für deine Beratertätigkeit gesondert
versichern. Drei Bereiche sollten dabei abgedeckt werden: Personen- (ein
Klient besucht dich und verunfallt in deinem gerade frisch gefeudelten
Büro) und Sachschäden (ebendieser Klient versaut sich seine Klamotten).
Dazu kommt ein alleiniger Schaden am Geldbeutel des Klienten (durch
Falschberatung z.B.), ein so genannter Vermögenschaden.

Nun haben wir das Ehrenamt. Es ist nicht privat (weil im Auftrag eines
Vereins o.ä.), aber auch nicht beruflich. Einige PHVen schließen diesen
Schutz unentgeltlich ein, andere nicht. Deshalb gibt es hier tw.
staatliche Regelungen, die diese Deckungslücke schließen.

Bei Betreuern ist dies durchgängig geregelt. Alle ehrenamtlichen
Betreuer sind über ihr jeweiliges Bundesland automatisch
haftpflichtversichert - gegen Personen- und Sachschäden. In
unterschiedlicher Höhe auch gegen Vermögenschäden. Näheres z.B. unter
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Haftpflichtversicherung.

Ehrenämtler sind in unserem Bundesland ebenso gesetzlich
unfallversichert. Wenn du selbst (z.B. auf der Fahrt) geschädigt wird,
zahlt die Unfallkasse Hessen deine Versorgung,
http://www.ukh.de/die-ukh/versicherte/ehrenamt-und-buergerschaftliches-engagement/.


Gruß

Harald Friis

Bernd Mayer

unread,
Jan 8, 2015, 4:29:58 PM1/8/15
to
Am 03.01.2015 um 09:48 schrieb Lisa Brill:

[Betreuungskosten]
>
> Da bräuchte man aber eine entsprechende Ausbildung, oder?
> Wer bezahlt die Versicherung für diese Arbeit und ihre Unwägbarkeiten?
>
> Ich hatte eine Bekannte die schizophrene Schübe bekam, mit langen Zeiten
> ohne. Sie hatte einen Betreuer, der sie monatl. mehr als € 100 kostete
> wie sie mir erzählte.
>
> Diese Betreuung war "kein Spaziergang" und hat viel Zeit und Nerven des
> Betreuers erfordert.
> Entscheidungen zum Arzt oder Klinik oder auch nicht -
> Medikamente - werden sie eingenommen oder nicht?
> Bankgeschäfte - unbezahlte Rechnungen -
> Verhandlungen/Kosten mit Krankenkassen
> Türe wurden nicht geöffnet - aufbrechen oder nicht usw.

Hallo,

ein professioneller Betreuer berechnet dafür je nach Stufe ab ca. 500 €
aufwärts (Betreuungsaufwand ca. 45 Minuten wöchentlich mit dem Klienten
plus Nacharbeit (Bürokratie, Gespräche und Begleitung zu Behörden,
Ärzten usw.) bis hin zu ca. 1500 € monatlich bei höherem Aufwand.

Wenn der Betreute genügend Einkommen hat muss der das selber zahlen, bei
geringem Einkommen können Kosten übernommen werden.


Bernd Mayer


Bernd Mayer

unread,
Jan 8, 2015, 4:48:01 PM1/8/15
to
Am 08.01.2015 um 22:29 schrieb Bernd Mayer:
>
> [Betreuungskosten]
>
> ein professioneller Betreuer berechnet dafür je nach Stufe ab ca. 500 €
> aufwärts (Betreuungsaufwand ca. 45 Minuten wöchentlich mit dem Klienten
> plus Nacharbeit (Bürokratie, Gespräche und Begleitung zu Behörden,
> Ärzten usw.) bis hin zu ca. 1500 € monatlich bei höherem Aufwand.

Nachtrag:

hier habe ich noch was zu den Stundensätzen gefunden:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Betreuung-82.html#ue7

"Gebühren für Berufsbetreuer (§ 4 VBVG)

Berufsbetreuer haben bestimmte Stundensätze, abhängig von ihrer Vorbildung:

Ohne besondere Kenntnisse: 27,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Abgeschlossene Ausbildung: 33,50 € inkl. Mehrwertsteuer.
Abgeschlossenes Studium: 44,- € inkl. Mehrwertsteuer."


Bernd Mayer

Ulf.K...@web.de

unread,
Jan 20, 2018, 9:39:18 AM1/20/18
to
Ist jetzt etwas her, aber die Stunden werden pauschal
festgesetzt: http://www.beck-fernkurse.de/berufsbetreuer/ihre-verguetung-als-berufsbetreuer/

Auf 1500 Euro monatlich kommt man da in Deutschland schlecht.

Gruß, ULF

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