Hallo Martina,
Am 04.01.2015 um 12:37 schrieb Martina Diel:
> Das ist interessant, davon habe ich noch nichts gehört.
> Wogegen sind die Betreuer denn versichert?
Versicherung und Ehrenamt ist so ein Feld für sich. Es geht bei Stefan
um die Haftpflicht. Die Standard-Bedingungen einer privaten
Haftpflichtversicherung (PHV) sehen vor, dass du als Privatperson
abgesichert bist, wenn du einen Dritten schädigst. Da gibt es dann
typische Erweiterungen wie z.B. ein selbstgenutztes Haus und anderes mehr.
Nicht eingeschlossen ist aber eine berufliche Tätigkeit. Der Angestellte
hat seinen 'Chef', du musst dich für deine Beratertätigkeit gesondert
versichern. Drei Bereiche sollten dabei abgedeckt werden: Personen- (ein
Klient besucht dich und verunfallt in deinem gerade frisch gefeudelten
Büro) und Sachschäden (ebendieser Klient versaut sich seine Klamotten).
Dazu kommt ein alleiniger Schaden am Geldbeutel des Klienten (durch
Falschberatung z.B.), ein so genannter Vermögenschaden.
Nun haben wir das Ehrenamt. Es ist nicht privat (weil im Auftrag eines
Vereins o.ä.), aber auch nicht beruflich. Einige PHVen schließen diesen
Schutz unentgeltlich ein, andere nicht. Deshalb gibt es hier tw.
staatliche Regelungen, die diese Deckungslücke schließen.
Bei Betreuern ist dies durchgängig geregelt. Alle ehrenamtlichen
Betreuer sind über ihr jeweiliges Bundesland automatisch
haftpflichtversichert - gegen Personen- und Sachschäden. In
unterschiedlicher Höhe auch gegen Vermögenschäden. Näheres z.B. unter
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Haftpflichtversicherung.
Ehrenämtler sind in unserem Bundesland ebenso gesetzlich
unfallversichert. Wenn du selbst (z.B. auf der Fahrt) geschädigt wird,
zahlt die Unfallkasse Hessen deine Versorgung,
http://www.ukh.de/die-ukh/versicherte/ehrenamt-und-buergerschaftliches-engagement/.
Gruß
Harald Friis