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Erbe bei Auseinandersetzung ungleich aufteilen

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Helmut Richter

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Jul 14, 2015, 11:11:21 AM7/14/15
to
Folgender wirklich hypothetischer Fall:

Der unverheiratete kinderlose Onkel D setzt seine Neffen A und B zu
Erben ein. Im Nachlass befindet sich das Wohnhaus im Verkehrswert von
400.000 €, das von B mit seiner Familie bewohnt wird -- bis jetzt zur
Miete --, und außerdem 100.000 € Geld (Konten, Wertpapiere, etc.).

Wie die Erben das Vermögen teilen, ist ihre Sache. So könnte B das
Wohnhaus übernehmen, A das Geld, und B dem A die Differenz von 150.000 €
bezahlen, so dass jeder unter dem Strich 250.000 € erhalten hat.

Nun ist A aber reich und großzügig und gönnt seinem Bruder das Haus
umsonst, aber das Geld will er schon mitnehmen. Was passiert jetzt:

Variante 1:
A erbt Vermögen im Wert von 100.000 €, B von 400.000 €.

Variante 2:
A und B erben je Vermögen im Wert von 250.000 €; anschließend schenkt A
dem B ein Vermögen im Wert von 150.000 €.

Können die beiden sich eine Variante heraussuchen, oder ergibt sich eine
zwingend aus dem Sachverhalt? Anders gefragt: kann man sich bei der
Erbauseinandersetzung auf eine ungleiche Verteilung einigen?

Steuerlich kann das sehr unterschiedlich sein (deswegen sinds im
Beispiel ja Neffen und nicht Kinder). Je nach Sachverhalt kann die eine
oder andere günstiger sein. Mir kommts jetzt nicht auf den konkreten
Fall an, der ja hypothetisch ist, sondern auf die Frage, ob jeder, der
sein Erbe annimmt, damit automatisch seinen Anteil geerbt hat oder ob
die Anteile bei der Erbauseinandersetzung noch zwischen den Erben
einvernehmlich umverteilt werden können.

--
Helmut Richter

Harald Friis

unread,
Jul 14, 2015, 11:58:08 AM7/14/15
to
Hallo Helmut,

Am 14.07.2015 um 17:12 schrieb Helmut Richter:

> Variante 1:
> A erbt Vermögen im Wert von 100.000 €, B von 400.000 €.
>
> Variante 2:
> A und B erben je Vermögen im Wert von 250.000 €; anschließend schenkt A
> dem B ein Vermögen im Wert von 150.000 €.
>
> Können die beiden sich eine Variante heraussuchen, oder ergibt sich eine
> zwingend aus dem Sachverhalt? Anders gefragt: kann man sich bei der
> Erbauseinandersetzung auf eine ungleiche Verteilung einigen?

man kann sich eigentlich immer irgendwie einigen, das ändert aber am
Erbfall nichts.

Falls der Onkel das Erbe an A und B zu gleichen Teilen vererbt, dann
gehören A und B Haus und Geld für zusammen 500.000 Euro zu gleichen Teilen.

Falls der Onkel dem A 1/5 und dem B 4/5 vererbt, ist es eben anders.

Ein Erbe kannst du ablehnen oder annehmen, aber du kannst dir nicht
heraussuchen, was du erben möchtest. Sonst könnte ich auch das Haus
nehmen, aber die Schulden darauf ablehen. Wäre ein tolles Modell, aber
leider, leider, das Leben kann grausam sein ...

Gruß

Harald Friis

Matthias Frank

unread,
Jul 15, 2015, 6:33:49 AM7/15/15
to
Am 14.07.2015 um 17:58 schrieb Harald Friis:

> Falls der Onkel das Erbe an A und B zu gleichen Teilen vererbt, dann
> gehören A und B Haus und Geld für zusammen 500.000 Euro zu gleichen Teilen.
>


Und daraus ergibt sich dann auch die Steuerfestsetzung.

D.h. A könnte natürlich mit 100.000 € zufrieden sein, würde
aber Steuern zahlen als hätt er 250.000 € bekommen,
also wenn im mich nicht verrechnet habe 46.000 €

Wolfgang Fieg

unread,
Jul 15, 2015, 7:15:14 AM7/15/15
to
Am 14.07.2015 um 17:12 schrieb Helmut Richter:
> Folgender wirklich hypothetischer Fall:

> Steuerlich kann das sehr unterschiedlich sein (deswegen sinds im
> Beispiel ja Neffen und nicht Kinder). Je nach Sachverhalt kann die eine
> oder andere günstiger sein. Mir kommts jetzt nicht auf den konkreten
> Fall an, der ja hypothetisch ist, sondern auf die Frage, ob jeder, der
> sein Erbe annimmt, damit automatisch seinen Anteil geerbt hat oder ob
> die Anteile bei der Erbauseinandersetzung noch zwischen den Erben
> einvernehmlich umverteilt werden können.
>

Ich denke, hier

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/erbauseinandersetzung-3-erbschaftsteuer_idesk_PI11525_HI6431733.html

steht alles, was Du wissen willst.

Wolfgang

Harald Friis

unread,
Jul 15, 2015, 7:53:11 AM7/15/15
to
Hallo,

Am 15.07.2015 um 12:33 schrieb Matthias Frank:
> Am 14.07.2015 um 17:58 schrieb Harald Friis:
>
>> Falls der Onkel das Erbe an A und B zu gleichen Teilen vererbt, dann
>> gehören A und B Haus und Geld für zusammen 500.000 Euro zu gleichen
>> Teilen.

> Und daraus ergibt sich dann auch die Steuerfestsetzung.

Ja klar.

> D.h. A könnte natürlich mit 100.000 € zufrieden sein, würde
> aber Steuern zahlen als hätt er 250.000 € bekommen,
> also wenn im mich nicht verrechnet habe 46.000 €

er *hat* 250' € geerbt, nicht hätte. Die Höhe der Steuer ergibt sich
dann u.a. aus der Bewertung der Immobilie, lässt sich also nicht genau
sagen.

Gruß

Harald Friis


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