Hallo Helmut,
Am 14.07.2015 um 17:12 schrieb Helmut Richter:
> Variante 1:
> A erbt Vermögen im Wert von 100.000 €, B von 400.000 €.
>
> Variante 2:
> A und B erben je Vermögen im Wert von 250.000 €; anschließend schenkt A
> dem B ein Vermögen im Wert von 150.000 €.
>
> Können die beiden sich eine Variante heraussuchen, oder ergibt sich eine
> zwingend aus dem Sachverhalt? Anders gefragt: kann man sich bei der
> Erbauseinandersetzung auf eine ungleiche Verteilung einigen?
man kann sich eigentlich immer irgendwie einigen, das ändert aber am
Erbfall nichts.
Falls der Onkel das Erbe an A und B zu gleichen Teilen vererbt, dann
gehören A und B Haus und Geld für zusammen 500.000 Euro zu gleichen Teilen.
Falls der Onkel dem A 1/5 und dem B 4/5 vererbt, ist es eben anders.
Ein Erbe kannst du ablehnen oder annehmen, aber du kannst dir nicht
heraussuchen, was du erben möchtest. Sonst könnte ich auch das Haus
nehmen, aber die Schulden darauf ablehen. Wäre ein tolles Modell, aber
leider, leider, das Leben kann grausam sein ...
Gruß
Harald Friis