Stefan Schmitz schrieb:
Es zahlt der, der bestellt.
Ansonsten ist die Rechtslage bei klinischen Sektionen m.W. alles
andere als eindeutig. Den - m.W. seitdem wenig veränderten - Stand
von 2005 hat die BÄK in
<
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/AutLang.pdf>,
dort Kapitel 5 ab S. 22, zusammengestellt.
In BW gibt es AFAIS keinerlei explizite Regelung im Bestattungsrecht,
sondern nur Satzungsrecht der Ärztekammer, das die ärztliche
Beraufsausübung regelt, nämlich die Sektionsrichtlinie (Anhang 3 zur
Berufsordnung), vgl.
<
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/20recht/05kammerrecht/bo.pdf>.
Demnach gilt:
| I. KLINISCHE SEKTION
[...]
| 2. Voraussetzungen
|
| (1) Die Durchführung einer klinischen Sektion setzt voraus:
|
| 1. die Einwilligung der verstorbenen Person oder ihrer nächsten
| Angehörigen oder einer von der verstorbenen Person bevollmächtigten
| Person oder mehrerer solcher Personen und
| [...]
| (4) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung der Sektion
| zwischen nächsten Angehörigen und der bevollmächtigten Person oder
| den bevollmächtigten Personen ist die Entscheidung der
| bevollmächtigten Person oder der bevollmächtigten Personen maßgebend.
| Bei Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung der Sektion unter
| den nächsten Angehörigen gleichen Grades ist die Sektion unzulässig.
|
| (5) Nächste Angehörige sind in der Reihenfolge Ehegatte oder
| Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, volljährige
| Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, die Person, die mit der
| verstorbenen Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
| gelebt hat, soweit im Behandlungsvertrag nicht etwas anderes bestimmt
| ist.
Der Landesgesetzgeber äußert sich nur sehr indirekt zu der Frage. Er
legt nämlich in der aufgrund des BestattG erlassenen BestattVO die
Vordrucke für die Leichenschau fest. Das Decklatt, Anlage 1 zur
BestattVO, sieht so aus:
<
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bwh/pdf/bw2015+348+anl1.gif>
Dort finden sich unter "Obduktion" Erläuterungen zur klinischen
Sektion.
Grüße,
-thh
--
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