Hallo,
"Stefan Schmitz" schrieb
>> Also ist ein Berliner Testament eigentlich so was
>> wie en Erbvertrag?
>
> In gewissem Sinne schon. Im Gegensatz zum normalen Testament ist das keine
> einseitige WE mehr, sondern eine Vereinbarung (Vertrag) zwischen den
> Eheleuten
und dieser Vertrag kann nicht einseitig geändert werden (außer in ganz
besonderen, seltenen Situationen).
Nach dem Tod eines Ehepartners gibt es wohl irgendwann
Änderungsmöglichkeiten...
--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de