Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Berliner Testament einseitig aufheben

20 views
Skip to first unread message

Matthias Frank

unread,
Sep 13, 2015, 4:27:38 PM9/13/15
to

Hallo,

rein fitktive Frage, kann bei einem üblichen Berliner
Testament, solange beide Parner noch leben, der eine
sagen ich will das nicht mehr und das Berliner
Testament quasie unwirksam werden lassen?

Ohne Scheidung!

Oder ginge eine Änderung nur noch im beidseitigen
Einverständnis? Dann wäre das ja aber eigentlich
ein Vertrag?


Stefan Schmitz

unread,
Sep 13, 2015, 4:55:39 PM9/13/15
to
Am Sonntag, 13. September 2015 22:27:38 UTC+2 schrieb Matthias Frank:
> Hallo,
>
> rein fitktive Frage, kann bei einem üblichen Berliner
> Testament, solange beide Parner noch leben, der eine
> sagen ich will das nicht mehr und das Berliner
> Testament quasie unwirksam werden lassen?
>
> Ohne Scheidung!

§ 2271 BGB.

Matthias Frank

unread,
Sep 13, 2015, 5:09:40 PM9/13/15
to
Also ist ein Berliner Testament eigentlich so was
wie en Erbvertrag?

Stefan Schmitz

unread,
Sep 14, 2015, 10:43:59 AM9/14/15
to
Am Sonntag, 13. September 2015 23:09:40 UTC+2 schrieb Matthias Frank:

> Also ist ein Berliner Testament eigentlich so was
> wie en Erbvertrag?

In gewissem Sinne schon. Im Gegensatz zum normalen Testament ist das keine
einseitige WE mehr, sondern eine Vereinbarung (Vertrag) zwischen den Eheleuten.

Bernd Kohlhaas

unread,
Sep 14, 2015, 12:18:54 PM9/14/15
to
Hallo,

"Stefan Schmitz" schrieb

>> Also ist ein Berliner Testament eigentlich so was
>> wie en Erbvertrag?
>
> In gewissem Sinne schon. Im Gegensatz zum normalen Testament ist das keine
> einseitige WE mehr, sondern eine Vereinbarung (Vertrag) zwischen den
> Eheleuten

und dieser Vertrag kann nicht einseitig geändert werden (außer in ganz
besonderen, seltenen Situationen).

Nach dem Tod eines Ehepartners gibt es wohl irgendwann
Änderungsmöglichkeiten...

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Frank Kozuschnik

unread,
Sep 14, 2015, 4:11:47 PM9/14/15
to
Bernd Kohlhaas:

> Stefan Schmitz:
>
>> Im Gegensatz zum normalen Testament ist das keine einseitige WE
>> mehr, sondern eine Vereinbarung (Vertrag) zwischen den Eheleuten
>
> und dieser Vertrag kann nicht einseitig geändert werden (außer in
> ganz besonderen, seltenen Situationen).
>
> Nach dem Tod eines Ehepartners gibt es wohl irgendwann
> Änderungsmöglichkeiten...

Es ist eher umgekehrt: Solange beide noch leben, ist der Widerruf nach §
2271 BGB möglich.
0 new messages