Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Wer zahlt Gutachten?

33 views
Skip to first unread message

Harald Friis

unread,
Sep 20, 2015, 1:02:33 PM9/20/15
to
Hallo,

vor einigen Wochen habe ich einen sehr hypothetischen Fall eines
Testaments berichtet. Ihr habt meine Lesart bestätigt und nunmehr haben
sich auch die anderen Erben dieser Meinung angeschlossen.

Zuerst kurze Fallschilderung:

Eine M ist Eigentümer einer abbezahlten Immobilie zu 1/2, ansonsten ist
nur Hausrat vorhanden. Sie hat drei Kinder K1 (weiblich), K2 (männlich)
und K3 (weiblich). K2 ist Eigentümer der zweiten Hälfte, die er von V.
geerbt hat.

K2 hat mit M im Haus gewohnt, nunmehr bewohnt er es alleine. Er möchte
auch gerne weiterhin dort wohnen, an einer geringen Hausbewertung hat er
also ein unmittelbares Interesse.

Die Immobilie wurde 2001 (Tod des V.) auf 450.000 DM geschätzt. Nunmehr
schätzt der K2 den aktullen Wert auf 100.000 - 120.000 Euro, also ca.
die Hälfte des damaligen Wertes. Das Objekt liegt im Großraum Ffm; kein
direktes Einzugsgebiet, aber auch keine dramatisch gefallenen Preise.
Die Reduktion ist also nicht selbsterklärend.

Allerdings sorgt er selbst für einen gewissen Wertverlust: notwendige
Renovierungen werden seit Tod des V. nicht durchgeführt, zudem hat er
seit dieser Zeit ca. 40 m³ Messi-Siff angesammelt.

Jetzt die Fragen: kann eine Partei - hier die K1 - eine Wertfeststellung
durch einen unabhängigen Gutachter erzwingen? Aufgrund welcher Regelung?
Wer muss diesen GA zahlen?

Kann auf eine Werterhaltung - z.B. durch Entfernen des Unrats -
gedrungen werden?

Danke für Hilfestellungen.

Gruß

Harald Friis

Stefan Schmitz

unread,
Sep 20, 2015, 2:16:16 PM9/20/15
to
Am Sonntag, 20. September 2015 19:02:33 UTC+2 schrieb Harald Friis:

> K2 hat mit M im Haus gewohnt, nunmehr bewohnt er es alleine. Er möchte
> auch gerne weiterhin dort wohnen, an einer geringen Hausbewertung hat er
> also ein unmittelbares Interesse.

Das hat doch erst mal nichts miteinander zu tun. Solange er eine angemessene
Miete zahlt, werden ihn die anderen beiden wohl nicht rauswerfen. Und die
Miete ist nicht von einer Bewertung abhängig.

Die Bewertung ist nur dann von Interesse, wenn er das Alleineigentum haben will.

> Kann auf eine Werterhaltung - z.B. durch Entfernen des Unrats -
> gedrungen werden?

Welchen Einfluss hat Unrat auf den Wert, wenn er einfach entfernt werden kann?

Harald Friis

unread,
Sep 21, 2015, 8:34:08 AM9/21/15
to
Hallo,

Am 20.09.2015 um 20:16 schrieb Stefan Schmitz:
> Am Sonntag, 20. September 2015 19:02:33 UTC+2 schrieb Harald Friis:
>
>> K2 hat mit M im Haus gewohnt, nunmehr bewohnt er es alleine. Er möchte
>> auch gerne weiterhin dort wohnen, an einer geringen Hausbewertung hat er
>> also ein unmittelbares Interesse.
>
> Das hat doch erst mal nichts miteinander zu tun. Solange er eine angemessene
> Miete zahlt, werden ihn die anderen beiden wohl nicht rauswerfen. Und die
> Miete ist nicht von einer Bewertung abhängig.

Miete zahlt er (aus seiner Sicht 'natürlich') nicht, wurde bislang auch
nicht erhoben.

> Die Bewertung ist nur dann von Interesse, wenn er das Alleineigentum haben will.

Yepp, darauf soll und wird es hinauslaufen. Stimmt, habe ich so nicht
erwähnt.

>> Kann auf eine Werterhaltung - z.B. durch Entfernen des Unrats -
>> gedrungen werden?
>
> Welchen Einfluss hat Unrat auf den Wert, wenn er einfach entfernt werden kann?

Nun, ich zumindest würde mir sehr gut überlegen, ob ich das Haus eines
Messis erwerbe. Falls ja, würde ich einen entsprechenden Abschlag
einkalkulieren:

- Kosten der Beseitigung
- Ekelfaktor für die Beseitigung
- Mit wie vielen Mäusen und Ratten rechnest du bei Messis?
- Mit wie vielen etwas kleineren Tieren (Maden etc.) rechnest du?
- Ist es vielleicht feucht drunter?
- Kannst du dir das Haus überhaupt anschauen, die Größe der Räume
erahnen, deine neue Wohnumgebung erfühlen, wenn überall Müll herumliegt?

- willst du ein solches Haus, wenn dir diese Vorlieben des bisherigen
Bewohners bekannt sind?

Nach meiner Erfahrung sinkt der Wert eines solchen Objekts. In meinem
Wohnort wohnte ein Messi und Alkoholiker (trifft nicht auf den K2 zu),
der viele Jahre keine Reparaturen durchführte und statt dessen ganz
wichtige Sachen :-( bei sich aufbewahrte. Nach seinem Zwangsauszug in
eine geschlossene Einrichtung wurde das Haus abgerissen, da es
wirtschaftlich nicht wieder hergestellt werden konnte. Sicher ein
Extrem, aber selbst soweit kann es gehen. Ich verstehe die K1 gut, wenn
sie das Wohnhaus der Eltern so nicht haben möchte.

Gruß

Harald Friis


Stefan Schmitz

unread,
Sep 21, 2015, 10:51:48 AM9/21/15
to
Am Montag, 21. September 2015 14:34:08 UTC+2 schrieb Harald Friis:

> > Die Bewertung ist nur dann von Interesse, wenn er das Alleineigentum haben will.
>
> Yepp, darauf soll und wird es hinauslaufen. Stimmt, habe ich so nicht
> erwähnt.

Dann gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten:

1. Die Erbengemeinschaft einigt sich auf einen gemeinsamen Gutachter, dessen
Schätzung alle akzeptieren. Bezahlt wird aus der Erbmasse.
2. Teilungsversteigerung.
3. Klage auf eine bestimmte Aufteilung des Erbes. Dann wird vom Gericht ein
Gutachter bestellt, den der Verlierer bezahlt.

> >> Kann auf eine Werterhaltung - z.B. durch Entfernen des Unrats -
> >> gedrungen werden?
> >
> > Welchen Einfluss hat Unrat auf den Wert, wenn er einfach entfernt werden kann?
>
> Nun, ich zumindest würde mir sehr gut überlegen, ob ich das Haus eines
> Messis erwerbe.

Klar, im Verkaufsfall reduziert sich der Erlös, wenn der Müll immer noch drin
ist. Aber ob der jetzt oder erst kurz vor einem Verkauf entfernt wird, ist egal.

> - Kosten der Beseitigung
> - Ekelfaktor für die Beseitigung

Das ist weitgehend unabhängig davon, wann die geschieht.

> - Mit wie vielen Mäusen und Ratten rechnest du bei Messis?
> - Mit wie vielen etwas kleineren Tieren (Maden etc.) rechnest du?
> - Ist es vielleicht feucht drunter?
> - Kannst du dir das Haus überhaupt anschauen, die Größe der Räume
> erahnen, deine neue Wohnumgebung erfühlen, wenn überall Müll herumliegt?
> willst du ein solches Haus, wenn dir diese Vorlieben des bisherigen
> Bewohners bekannt sind?

Da geht es um mögliche Schäden, die aber allein durch das Wegräumen nicht
verschwinden.

Harald Friis

unread,
Sep 21, 2015, 12:16:30 PM9/21/15
to
Hallo Stefan,

Am 21.09.2015 um 16:51 schrieb Stefan Schmitz:
> Am Montag, 21. September 2015 14:34:08 UTC+2 schrieb Harald Friis:
>
>> > Die Bewertung ist nur dann von Interesse, wenn er das Alleineigentum haben will.
>>
>> Yepp, darauf soll und wird es hinauslaufen. Stimmt, habe ich so nicht
>> erwähnt.
>
> Dann gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten:
>
> 1. Die Erbengemeinschaft einigt sich auf einen gemeinsamen Gutachter, dessen
> Schätzung alle akzeptieren. Bezahlt wird aus der Erbmasse.

Klar, einigen könnte man sich immer, wenn man (wie der Hesse sagt:)
wöllte. Dann aber hätte ich ja nicht fragen müssen ;-)

> 2. Teilungsversteigerung.

Was aber i.d.R. auch eine suboptimale Version ist - schon des erwähnten
Mülls wegen.

> 3. Klage auf eine bestimmte Aufteilung des Erbes. Dann wird vom Gericht ein
> Gutachter bestellt, den der Verlierer bezahlt.

Das klingt interessant, ist mir aber nicht verständlich. Die Aufteilung
des Erbes ist ja völlig unstrittig. K1 und K3 haben jeweils 1/3 vom
M-Erbe, also ein Sechstel des Hauses. K2 ist Eigentümer von 2/3 des Hauses.

Auf was könnte denn wer klagen?

> Klar, im Verkaufsfall reduziert sich der Erlös, wenn der Müll immer noch drin
> ist. Aber ob der jetzt oder erst kurz vor einem Verkauf entfernt wird, ist egal.

Sorry, aber du warst noch nicht in einem Messi-Haus, sonst würdest du
das nicht so schreiben.

Vorschlag als Test: du trägst ab sofort den Müll (Öko, Hausmüll, gelber
Sack) für ein Jahr nicht aus der Wohnung. Gerne kannst du auch noch das
Geschirrspülen, Wäschewaschen und die Reinigung der Sanitärräume einstellen.

In einem Jahr (das ist dann der Herbstanfang 2016, nach einem vielleicht
langen und heißen Sommer) schreibst du hier deine Erfahrungen.
Insbesondere über die Frage, ob der Zeitpunkt der Müllentfernung egal ist.

Gruß

Harald Friis

David Seppi

unread,
Sep 21, 2015, 1:29:03 PM9/21/15
to
Harald Friis schrieb:

> Hallo Stefan,
[...]
>> 3. Klage auf eine bestimmte Aufteilung des Erbes. Dann wird vom Gericht ein
>> Gutachter bestellt, den der Verlierer bezahlt.
>
> Das klingt interessant, ist mir aber nicht verständlich. Die Aufteilung
> des Erbes ist ja völlig unstrittig. K1 und K3 haben jeweils 1/3 vom
> M-Erbe, also ein Sechstel des Hauses. K2 ist Eigentümer von 2/3 des Hauses.

Das Erbe soll so geteilt werden, daß die Bestandteile nur mehr jeweils
einer Person gehören. Jetzt gibt es ja für das Haus mehrere Eigentümer.
Nachher gehört einem das Haus und die anderen bekommen etwas anderes
dafür (in eurem Fall wohl Geld).

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Sep 21, 2015, 1:30:59 PM9/21/15
to
Harald Friis schrieb:

> Hallo Stefan,
[...]
>> 3. Klage auf eine bestimmte Aufteilung des Erbes. Dann wird vom Gericht ein
>> Gutachter bestellt, den der Verlierer bezahlt.
>
> Das klingt interessant, ist mir aber nicht verständlich. Die Aufteilung
> des Erbes ist ja völlig unstrittig. K1 und K3 haben jeweils 1/3 vom
> M-Erbe, also ein Sechstel des Hauses. K2 ist Eigentümer von 2/3 des Hauses.

Das Erbe soll so geteilt werden, daß die Bestandteile nur mehr jeweils
einer Person gehören. Jetzt gibt es ja für das Haus mehrere Eigentümer.
Nachher gehört einem das Haus und die anderen bekommen etwas anderes
dafür (in eurem Fall wohl Geld).

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Mitglied-einer-Erbengemeinschaft-verlangt-Erbteilungsklage.html

Matthias Frank

unread,
Sep 22, 2015, 2:54:24 AM9/22/15
to
Am 21.09.2015 um 18:16 schrieb Harald Friis:

> In einem Jahr (das ist dann der Herbstanfang 2016, nach einem vielleicht
> langen und heißen Sommer) schreibst du hier deine Erfahrungen.
> Insbesondere über die Frage, ob der Zeitpunkt der Müllentfernung egal ist.

Solange keine Schöden auftreten ist es in der Tat egal.


Ein späterer Käufer würde von dem Müll ja nicht erfahren (wenn keine
Schäden auftreten, die darf man natürlich nicht unterschlagen),
von daher wird er nicht weinger für das Haus zahlen.

Ein Gutachter sollte von dem Müll abstrahieren können.



Harald Friis

unread,
Sep 22, 2015, 1:39:35 PM9/22/15
to
Hallo,

Am 21.09.2015 um 19:30 schrieb David Seppi:

> http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Mitglied-einer-Erbengemeinschaft-verlangt-Erbteilungsklage.html

danke für den Link. Ich werde es so weiterreichen.

Gruß

Harald Friis


0 new messages