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Veröffentlichung Personalausweiskopie

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Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 3:58:26 AM5/7/22
to
Nachdem Thomas Homilius auf die persönliche Nachfrage per E-Mail
explizit um die öffentliche Diskussion dazu in de.soc.recht.datennetze
gebeten hat, nun also an dieser Stelle.

Thomas Homiluis veröffentlicht unter
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
Personalsausweises.

Wie das rechtlich zu beurteilen ist, kann ich nicht endgültig einschätzen.

Die konkrete Form dürfte zumindest nicht unproblematisch sein, wenn man
die Informationen dazu auf
<https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html>
liest, Zitat:

"Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien
ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig und
dauerhaft als Kopie erkennbar sein."

Diese Voraussetzung ist zumindest bei
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.

Weiterhin stellt sich auch die Frage nach dem Sinn - warum
veröffentlicht Thomas Homilius eine Kopie seines Personalausweises? Ich
halte das für ausgesprochen leichtsinnig.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 4:02:48 AM5/7/22
to
Arno Welzel:

[...]
> Weiterhin stellt sich auch die Frage nach dem Sinn - warum
> veröffentlicht Thomas Homilius eine Kopie seines Personalausweises? Ich
> halte das für ausgesprochen leichtsinnig.

Ergänzend:

Es gibt Portale, wo man als Altersnachweis Name, Geburtsdatum und die
IDD Daten aus dem maschinenlesbaren Teil des Personalausweises angeben
muss - z.B. wenn man sich bei <https://www.zdf.de> für den Zugriff auf
altersbeschränkte Inhalte anmelden will.

Da diese Daten von Thomas Homilius öffentlich zugänglich sind, kann
natürlich jeder Dritte genau diese Angaben auch für sich nutzen.

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2022, 4:15:02 AM5/7/22
to
Arno Welzel schrieb:

> Weiterhin stellt sich auch die Frage nach dem Sinn - warum
> veröffentlicht Thomas Homilius eine Kopie seines Personalausweises?

Weil er sein ganzes Leben seit vielen Jahren komplett ins Netz stellt.

(Das war jetzt einfach.)

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 4:28:37 AM5/7/22
to
Thomas Hochstein:

> Arno Welzel schrieb:
>
>> Weiterhin stellt sich auch die Frage nach dem Sinn - warum
>> veröffentlicht Thomas Homilius eine Kopie seines Personalausweises?
>
> Weil er sein ganzes Leben seit vielen Jahren komplett ins Netz stellt.

Warum?

Stefan Schmitz

unread,
May 7, 2022, 4:41:02 AM5/7/22
to
Am 07.05.2022 um 09:58 schrieb Arno Welzel:
> Nachdem Thomas Homilius auf die persönliche Nachfrage per E-Mail
> explizit um die öffentliche Diskussion dazu in de.soc.recht.datennetze
> gebeten hat, nun also an dieser Stelle.
>
> Thomas Homiluis veröffentlicht unter
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
> Personalsausweises.
>
> Wie das rechtlich zu beurteilen ist, kann ich nicht endgültig einschätzen.
>
> Die konkrete Form dürfte zumindest nicht unproblematisch sein, wenn man
> die Informationen dazu auf
> <https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html>
> liest, Zitat:
>
> "Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien
> ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig und
> dauerhaft als Kopie erkennbar sein."

Das ist eine verzerrte Darstellung der Rechtslage.

In § 20 II PAuswG heißt es:
" Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit
Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die
Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. "

Dieser Satz lässt sich auch so verstehen, dass die Kenntlichmachung als
Kopie nicht vom Inhaber selbst verlangt wird. Es hat auch wenig Sinn,
eine zu Hause herumliegende Kopie extra zu markieren.

Der Paragraph betrifft laut Überschrift auch nur die Verwendung des
Ausweises durch Dritte. Bei den Pflichten des Inhabers in § 27 findet
sich keine Sorgfalt im Umgang.

> Diese Voraussetzung ist zumindest bei
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
> nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.

Einen Gesetzesverstoß seinerseits kann ich darin nicht erkennen.


Im übrigen finde ich die Regelung ohnehin ziemlich sinnfrei. Allein
durch die Tatsache, dass das Bild als Datei oder als papierne Kopie
vorliegt, ist es eindeutig als Kopie erkennbar. Für ein Original könnte
man nur ein Plastikkärtchen halten.
Ist mit "als Kopie erkennbar" vielleicht gemeint, dass das auch dann
noch der Fall sein muss, wenn jemand das Bild auf ein Plastikkärtchen
aufträgt?

Thomas Homilius

unread,
May 7, 2022, 6:47:06 AM5/7/22
to
Du solltest dir erstmal ueberlegen, ob saemtliche Daten auf diesen als
Bilddatei veroeffentlichten Personalausweis auch wirklich der Wahrheit
entsprechen. Es kommt nur darauf an, was du glaubst. Was glaubst du?


--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
https://www.xup.in/dl,15928715/2016-06-18_PA-ThomasHomilius.jpg/
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2022, 7:00:02 AM5/7/22
to
Arno Welzel schrieb:

> Thomas Hochstein:
> > Arno Welzel schrieb:
> >> Weiterhin stellt sich auch die Frage nach dem Sinn - warum
> >> veröffentlicht Thomas Homilius eine Kopie seines Personalausweises?
> > Weil er sein ganzes Leben seit vielen Jahren komplett ins Netz stellt.
>
> Warum?

Das ist mehr eine Frage für de.sci.medizin.* als für diese Gruppe.

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2022, 7:00:03 AM5/7/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am 07.05.2022 um 09:58 schrieb Arno Welzel:
> > "Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien
> > ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig und
> > dauerhaft als Kopie erkennbar sein."
>
> Das ist eine verzerrte Darstellung der Rechtslage.

Eigentlich nicht. Es gibt vielmehr die Rechtslage und sogar den Wortlaut
des Gesetzes zutreffend wieder.

>
> In § 20 II PAuswG heißt es:
> " Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit
> Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die
> Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. "
>
> Dieser Satz lässt sich auch so verstehen, dass die Kenntlichmachung als
> Kopie nicht vom Inhaber selbst verlangt wird.

Nein. Dieser Satz regelt, dass

(a) Ablichtungen (Kopien, Scans, ...) von Personalausweisen nur durch

- den Inhaber selbst
oder
- mit seiner Zustimmung durch Dritte erfolgen dürfen

und

(b) Ablichtungen eindeutig und dauerhaft als Kopien erkennbar sind.

> Es hat auch wenig Sinn,
> eine zu Hause herumliegende Kopie extra zu markieren.

Insofern mag eine einschränkende Auslegung gerechtfertigt sein, weil die
Vorschrift vermeiden soll, dass nicht ohne weiteres erkennbare Duplikate
des Ausweises seine Funktion als verlässliches Identitätsdokument
beeinträchtigen.

Oder in den Worten der Gesetzesbegründung:
| Der Gedanke der allgemeinen Handlungsfreiheit gebietet es, dem
| Ausweisinhaber die Entscheidung darüber zu belassen, ob sein Ausweis in
| einer der genannten Formen kopiert werden darf. Zugleich ist jedoch das
| öffentliche Interesse an dem Personalausweis als einem verlässlichen,
| hoheitlichen Identifizierungsdokument zu wahren. Deshalb muss die
| Ablichtung jederzeit als Kopie erkennbar sein (Satz 1). Dies lässt sich
| beispielsweise dadurch erreichen, dass sie in Monochromstufen (z. B.
| schwarz-weiß) erstellt oder nachträglich dauerhaft darauf umgestellt
| wird. Eine andere Möglichkeit bestünde etwa darin, auf eine Fotokopie den
| deutlich sichtbaren Vermerk "Kopie" anzubringen.

Die öffentliche Verbreitung einer Kopie legitimiert das aber nicht.

> Der Paragraph betrifft laut Überschrift auch nur die Verwendung des
> Ausweises durch Dritte.

Daraus lässt sich eine entsprechende Einschränkung der eindeutigen
Formulierung nicht ableiten.

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 7:59:55 AM5/7/22
to
Stefan Schmitz:

> Am 07.05.2022 um 09:58 schrieb Arno Welzel:
>> Nachdem Thomas Homilius auf die persönliche Nachfrage per E-Mail
>> explizit um die öffentliche Diskussion dazu in de.soc.recht.datennetze
>> gebeten hat, nun also an dieser Stelle.
>>
>> Thomas Homiluis veröffentlicht unter
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
>> Personalsausweises.
>>
>> Wie das rechtlich zu beurteilen ist, kann ich nicht endgültig einschätzen.
>>
>> Die konkrete Form dürfte zumindest nicht unproblematisch sein, wenn man
>> die Informationen dazu auf
>> <https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html>
>> liest, Zitat:
>>
>> "Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien
>> ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig und
>> dauerhaft als Kopie erkennbar sein."
>
> Das ist eine verzerrte Darstellung der Rechtslage.
>
> In § 20 II PAuswG heißt es:
> " Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit
> Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die
> Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. "

Und was ist an der eingangs genannten Darstellung "verzerrte"?

§ 20 II PAuswG:

"Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit
Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet, (...)"

www.personalausweisportal.de:

"Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien
ihres Ausweises anzufertigen."

§ 20 II PAuswG:

", dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist."

www.personalausweisportal.de:

"Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein."

Also was genau hat nun www.personalausweisportal.de hier "verzerrt"
dargestellt?

> Dieser Satz lässt sich auch so verstehen, dass die Kenntlichmachung als
> Kopie nicht vom Inhaber selbst verlangt wird. Es hat auch wenig Sinn,
> eine zu Hause herumliegende Kopie extra zu markieren.

Ich sehe es so, dass eine Kennzeichnung als Kopie vorhanden sein muss,
egal wer die Kopie anfertigt. Denn die Kopie soll ja nicht als
vermeintliches Original missbrauchbar sein.

> Der Paragraph betrifft laut Überschrift auch nur die Verwendung des
> Ausweises durch Dritte. Bei den Pflichten des Inhabers in § 27 findet
> sich keine Sorgfalt im Umgang.
>
>> Diese Voraussetzung ist zumindest bei
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
>> nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.
>
> Einen Gesetzesverstoß seinerseits kann ich darin nicht erkennen.

Ja, sofern man davon ausgeht, dass § 20 II PAuswG für diesen Fall nicht
gilt. Aber er gilt eben auch für "nicht-öffentliche Stellen" und damit
vermutlich auch für Firmen, die File-Hosting auf Servern anbieten.

> Im übrigen finde ich die Regelung ohnehin ziemlich sinnfrei. Allein
> durch die Tatsache, dass das Bild als Datei oder als papierne Kopie
> vorliegt, ist es eindeutig als Kopie erkennbar. Für ein Original könnte
> man nur ein Plastikkärtchen halten.

Und was hindert Leute daran, genau dieses Bild auszudrucken, in Plastik
einzulaminieren? Ja, einer genauen Betrachtung hält das nicht stand,
weil Laminierfolie was anderes ist, als ein echtes Ausweis-Kärtchen.
Aber für Mißbrauch geeignet ist diese Kopie durchaus, eben weil *kein*
Hinweis auf "Kopie" vorhanden ist.

> Ist mit "als Kopie erkennbar" vielleicht gemeint, dass das auch dann
> noch der Fall sein muss, wenn jemand das Bild auf ein Plastikkärtchen
> aufträgt?

Möglich. Aber das ändert nichts am generelln Problem: Sobald die exakte
Abbildung eines Ausweisdokumentes vorliegt, kann diese missbräuchlich
verwendet werden, wenn drin keinerlei Kennzeichnung als Kopie vorhanden
ist. Genau deshalb auch die Forderung in § 20 II PAuswG, dass eine
Kennzeichnung erforderlich ist.

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 8:01:28 AM5/7/22
to
Michael 'Mithi' Cordes:

> Arno Welzel füllte insgesamt 31 Zeilen u.a. mit:
>
>> Diese Voraussetzung ist zumindest bei
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
>> nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.
>
> öhm, es ist ein Bild in meinem Browser, da liegt es nahe zu vermuten das
> dies nicht der original Ausweis ist.

Wozu dann das Gesetz dazu, wenn eine Kopie schon deshalb als "Kopie"
erkennbar sein soll, nur weil es nicht das Original ist?

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 8:06:56 AM5/7/22
to
Thomas Homilius:

> Du solltest dir erstmal ueberlegen, ob saemtliche Daten auf diesen als
> Bilddatei veroeffentlichten Personalausweis auch wirklich der Wahrheit
> entsprechen. Es kommt nur darauf an, was du glaubst. Was glaubst du?

Ich glaube, dass die es sich bei
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> um eine exakte
Abbildung des Personalausweises von Thomas Homilius handelt und alle
Angaben darin dem Original entsprechen, was am 18.06.2016 ausgestellt wurde.

Weiterhin sind die Angaben auf Seite 2 zumindest formal korrekt in der
Weise dass die Prüfziffer zum Inhalt passt und der Inhalt das
Gültigkeitsdatum 17.06.2026 korrekt enthält.

Arno Welzel

unread,
May 7, 2022, 8:09:53 AM5/7/22
to
Arno Welzel:
Du scheinst das ja schon länger so zu machen:

<http://www.yasni.de/image.php?id=144040>

Die Antwort auf eine Frage fehlt noch:

Warum machst Du das?

Heiko Schlichting

unread,
May 7, 2022, 9:43:41 AM5/7/22
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Wozu dann das Gesetz dazu, wenn eine Kopie schon deshalb als "Kopie"
> erkennbar sein soll, nur weil es nicht das Original ist?

Es ist naheliegend, dass die Kopie in einer Weise gefertigt sein soll, dass
diese nicht mit dem Original verwechselt werden kann. Ich denke, dass man
davon ausgehen kann, dass ein Bild im Browser eindeutig nicht für ein
Ausweisoriginal gehalten werden kann. Wenn man eine Kopie auf einem dem
Original ähnlichen Material und Format anfertigt, wird man das
offensichtlich als Kopie kenntlich machen müssen, um nicht eines
Fälschungsversuchs beschuldigt werden zu können.

Heiko

Stefan Schmitz

unread,
May 7, 2022, 11:10:13 AM5/7/22
to
Am 07.05.2022 um 12:48 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Es hat auch wenig Sinn,
>> eine zu Hause herumliegende Kopie extra zu markieren.
>
> Insofern mag eine einschränkende Auslegung gerechtfertigt sein, weil die
> Vorschrift vermeiden soll, dass nicht ohne weiteres erkennbare Duplikate
> des Ausweises seine Funktion als verlässliches Identitätsdokument
> beeinträchtigen.

Die Vorschrift regelt das Erstellen von Ablichtungen. Wenn man sie durch
Auslegung dahingehend einschränkt, dass Bilder für zu Hause erlaubt sein
sollen, hindert den Inhaber nichts mehr daran, eine legal angefertigte
Kopie doch für andere Zwecke einzusetzen.

> Oder in den Worten der Gesetzesbegründung:
> | Der Gedanke der allgemeinen Handlungsfreiheit gebietet es, dem
> | Ausweisinhaber die Entscheidung darüber zu belassen, ob sein Ausweis in
> | einer der genannten Formen kopiert werden darf. Zugleich ist jedoch das
> | öffentliche Interesse an dem Personalausweis als einem verlässlichen,
> | hoheitlichen Identifizierungsdokument zu wahren. Deshalb muss die
> | Ablichtung jederzeit als Kopie erkennbar sein (Satz 1). Dies lässt sich
> | beispielsweise dadurch erreichen, dass sie in Monochromstufen (z. B.
> | schwarz-weiß) erstellt oder nachträglich dauerhaft darauf umgestellt
> | wird. Eine andere Möglichkeit bestünde etwa darin, auf eine Fotokopie den
> | deutlich sichtbaren Vermerk "Kopie" anzubringen.

Diese Begründung zielt allerdings auch auf Kopien bei Dritten. Der
Gesetzgeber hat wohl damit gerechnet, dass Kopien beim Inhaber völlig
unproblematisch sind. Einen Thomas Homilius konnte sich wohl niemand
vorstellen.

Wie würde denn überhaupt eine ungekennzeichnete Kopie die
Verlässlichkeit des Ausweises als Identifizierungsdokument beeinträchtigen?
Wer jemanden sicher identifizieren will, lässt sich den Originalausweis
vorlegen. Den anderen genügt eine Kopie mit Kennzeichnung. Wer käme auf
die Idee, eine Kopie deshalb abzulehnen, weil sie schwarzweiß ist oder
den Aufdruck "Kopie" trägt?

> Die öffentliche Verbreitung einer Kopie legitimiert das aber nicht.

Das muss nicht legitimiert werden, weil es (für den Inhaber) gar nicht
verboten ist. Mit spezieller Kennzeichnung wohl auch nach deiner Ansicht
nicht.

>> Der Paragraph betrifft laut Überschrift auch nur die Verwendung des
>> Ausweises durch Dritte.
>
> Daraus lässt sich eine entsprechende Einschränkung der eindeutigen
> Formulierung nicht ableiten.

Hätte man Eigenkopien wirklich verbieten wollen, hätte man eine
entsprechende Vorschrift in § 27 einbauen und eine Bußgeldregelung
erlassen können.

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2022, 11:45:05 AM5/7/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am 07.05.2022 um 12:48 schrieb Thomas Hochstein:
> > Stefan Schmitz schrieb:
> >> Es hat auch wenig Sinn,
> >> eine zu Hause herumliegende Kopie extra zu markieren.
> > Insofern mag eine einschränkende Auslegung gerechtfertigt sein, weil die
> > Vorschrift vermeiden soll, dass nicht ohne weiteres erkennbare Duplikate
> > des Ausweises seine Funktion als verlässliches Identitätsdokument
> > beeinträchtigen.
>
> Die Vorschrift regelt das Erstellen von Ablichtungen. Wenn man sie durch
> Auslegung dahingehend einschränkt, dass Bilder für zu Hause erlaubt sein
> sollen, hindert den Inhaber nichts mehr daran, eine legal angefertigte
> Kopie doch für andere Zwecke einzusetzen.

Sobald sie seinen Einflussbereich verlässt, wäre das unzulässig.

> Hätte man Eigenkopien wirklich verbieten wollen, hätte man eine
> entsprechende Vorschrift in § 27 einbauen

Warum? In § 20 steht doch schon die entsprechende Vorschrift.

> und eine Bußgeldregelung erlassen können.

Verbote sind nicht nur dann Verbote, wenn Verstöße bußgeldbewehrt sind.

Thomas Homilius

unread,
May 7, 2022, 1:58:59 PM5/7/22
to
Am 2022-05-07 um 12:48 schrieb Thomas Hochstein:
> Das ist mehr eine Frage für de.sci.medizin.* als für diese Gruppe.

Wie war denn deine Geburtstagsfeier am 20.04.? Hattest du viel Spass?

Helmut Waitzmann

unread,
May 7, 2022, 7:52:59 PM5/7/22
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de>:

>Thomas Homiluis veröffentlicht unter
><https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
>Personalsausweises.
>
>Wie das rechtlich zu beurteilen ist, kann ich nicht endgültig
>einschätzen.
>
>Die konkrete Form dürfte zumindest nicht unproblematisch sein, wenn
>man die Informationen dazu auf
><https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html>
>liest, Zitat:
>
>"Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei,
>Kopien ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig
>und dauerhaft als Kopie erkennbar sein."
>
>Diese Voraussetzung ist zumindest bei
><https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
>nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.

Egal, wie ich meinen Monitor drehe und kippe – die
Sicherheitshologramme reagieren nicht.  Das ist doch ein eindeutiges
Kennzeichen dafür, dass mir mein Monitor nur eine Kopie zeigt.

Thomas Homilius

unread,
May 8, 2022, 1:28:50 AM5/8/22
to
Am 2022-05-07 um 14:09 schrieb Arno Welzel:
> Warum machst Du das?

Es besteht auch die Moeglichkeit, dass der Personalausweis die
inhaltliche genaue Kopie eines echten Personalausweises aber mit
falschem Inhalt ist, d.h. der Personalausweis wurde von der
Bundesdruckerei tatsaechlich so ausgedruckt, der aufgedruckte Inhalt ist
aber falsch mit freundlicher Genehmigung vom AMT.

Kommt ein libyscher Kameltreiber mit Abitur nach Deutschland, das AMT
will ihn. Der Kollege soll bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
arbeiten. Dazu soll er eine neue, deutsche Identitaet bekommen. Der
Kollege bekommt einen echten Personalausweis mit falschem Inhalt mit
freundlicher Genehmigung vom AMT. Dieser Kollege kann seinen echten
Ausweis mit falschem Inhalt nicht ueberall rumzeigen oder
veroeffentlichen, das ham'se ihm verboten. Der Kollege denkt sich, wenn
ich meinen Ausweis und meine Daten geheim halten muss, dann muessen das
alle anderen normalen Buerger auch, da findet sich schon ein passendes
Gesetz. Das muss verboten werden, weil man sonst auffliegen koennte.

Die Frage nach dem "Warum" ist beantwortet: Ich bin nicht der, ich bin
kein Kollege.

Arno Welzel

unread,
May 8, 2022, 12:50:49 PM5/8/22
to
Thomas Homilius:

> Am 2022-05-07 um 14:09 schrieb Arno Welzel:
>> Warum machst Du das?
>
> Es besteht auch die Moeglichkeit, dass der Personalausweis die
> inhaltliche genaue Kopie eines echten Personalausweises aber mit
> falschem Inhalt ist, d.h. der Personalausweis wurde von der
> Bundesdruckerei tatsaechlich so ausgedruckt, der aufgedruckte Inhalt ist
> aber falsch mit freundlicher Genehmigung vom AMT.

Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
freundlicher Genehmigung vom AMT"? Wer ist das "AMT"?

> Kommt ein libyscher Kameltreiber mit Abitur nach Deutschland, das AMT
> will ihn. Der Kollege soll bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
> arbeiten. Dazu soll er eine neue, deutsche Identitaet bekommen. Der
> Kollege bekommt einen echten Personalausweis mit falschem Inhalt mit
> freundlicher Genehmigung vom AMT. Dieser Kollege kann seinen echten
[...]

Dunkel ist deiner Worte Sinn.

> Die Frage nach dem "Warum" ist beantwortet: Ich bin nicht der, ich bin
> kein Kollege.

Nein, die Frage ist damit nicht beantwortet.

Arno Welzel

unread,
May 8, 2022, 12:52:11 PM5/8/22
to
Helmut Waitzmann:

> Arno Welzel <use...@arnowelzel.de>:
[...]
>> Diese Voraussetzung ist zumindest bei
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> nicht gegeben - es ist
>> nirgends ein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Kopie handelt.
>
> Egal, wie ich meinen Monitor drehe und kippe – die
> Sicherheitshologramme reagieren nicht.  Das ist doch ein eindeutiges
> Kennzeichen dafür, dass mir mein Monitor nur eine Kopie zeigt.

Wozu dann die Regelung im Gesetz dazu, wenn es technisch nicht möglich
ist, fotografisch eine Kopie zu erstellen, die nicht als Kopie erkennbar
ist?

Wolfgang Kynast

unread,
May 8, 2022, 1:36:00 PM5/8/22
to
On Sun, 8 May 2022 18:50:48 +0200, "Arno Welzel" posted:

>Thomas Homilius:
>
>> Am 2022-05-07 um 14:09 schrieb Arno Welzel:
>>> Warum machst Du das?
>>
>> Es besteht auch die Moeglichkeit, dass der Personalausweis die
>> inhaltliche genaue Kopie eines echten Personalausweises aber mit
>> falschem Inhalt ist, d.h. der Personalausweis wurde von der
>> Bundesdruckerei tatsaechlich so ausgedruckt, der aufgedruckte Inhalt ist
>> aber falsch mit freundlicher Genehmigung vom AMT.
>
>Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
>freundlicher Genehmigung vom AMT"? Wer ist das "AMT"?

Das sind die, die seit 1989 hinter ihm her sind.

Thomas Homilius

unread,
May 8, 2022, 3:11:45 PM5/8/22
to
Am 2022-05-08 um 19:35 schrieb Wolfgang Kynast:
>

Wolfgang Kynast ist tot.

<https://archive.ph/AKPkJ>

Thomas Homilius

unread,
May 8, 2022, 3:33:46 PM5/8/22
to
Am 2022-05-08 um 18:50 schrieb Arno Welzel:
> Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
> freundlicher Genehmigung vom AMT"?

Das AMT weiss, dass dein richtiger Geburtstag der 10.05.1973 ist, auf
deinem echten Bundesdeutschen Personalausweis steht aber der falsche
Geburtstag 20.4.1973, dann ist das ein echter Ausweis mit falschem Inhalt.

Du bist der Meinung, sowas gibt es nicht, ich bin ein irrer Spinner?

Heiko Schlichting

unread,
May 8, 2022, 4:43:47 PM5/8/22
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Wozu dann die Regelung im Gesetz dazu, wenn es technisch nicht möglich
> ist, fotografisch eine Kopie zu erstellen, die nicht als Kopie erkennbar
> ist?

Es ist ja möglich - aber eben nicht als einfache Bilddatei im Internet. Und
das Gesetz regelt das ganz allgemein, was ja auch sinnvoll ist.

Heiko

Wolfgang Kynast

unread,
May 8, 2022, 6:42:02 PM5/8/22
to
On Sun, 8 May 2022 21:11:40 +0200, "Thomas Homilius" posted:

>Am 2022-05-08 um 19:35 schrieb Wolfgang Kynast:
>>
>
>Wolfgang Kynast ist tot.
>
><https://archive.ph/AKPkJ>

Im Himmel gibt's WLAN.

Marc Haber

unread,
May 9, 2022, 2:45:45 AM5/9/22
to
Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com> wrote:
>Du bist der Meinung, sowas gibt es nicht, ich bin ein irrer Spinner?

Das hast Du jetzt gesagt. Dir zuzustimmen wäre eventuell justiziabel.
Alleine aus diesem Grund verkneife ich mir die Zustimmung.

--
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Arno Welzel

unread,
May 10, 2022, 3:53:02 AM5/10/22
to
Thomas Homilius:

> Am 2022-05-08 um 18:50 schrieb Arno Welzel:
>> Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
>> freundlicher Genehmigung vom AMT"?
>
> Das AMT weiss, dass dein richtiger Geburtstag der 10.05.1973 ist, auf
> deinem echten Bundesdeutschen Personalausweis steht aber der falsche
> Geburtstag 20.4.1973, dann ist das ein echter Ausweis mit falschem Inhalt.
>
> Du bist der Meinung, sowas gibt es nicht, ich bin ein irrer Spinner?

So wie Du hier auftrittst - ja, da könnte man glauben, dass Du ein irrer
Spinner bist. Die Frage, *warum* Du deinen Personalausweis
veröffentlichtst, hast Du immer noch nicht beantwortet.

Arno Welzel

unread,
May 10, 2022, 3:55:32 AM5/10/22
to
Heiko Schlichting:
Ob die Begründung "das ist nur ein Bild, damit ist doch klar, dass es
sich um eine Kopie handelt" aber der Anforderung "Die Ablichtung muss
eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein." genügt, bezweifle ich
allerdins. Denn des Gesetzt spricht von "Ablichtung", womit eben auch
Bilddateien im Internet gemeint sind, bei denen erkennbar sein soll,
dass es sich *nicht* um eine Abbildung des Originals handelt, sondern um
eine Kopie.

Rupert Haselbeck

unread,
May 10, 2022, 4:52:27 AM5/10/22
to
Arno Welzel schrieb:
> Thomas Homilius:
>
>> Arno Welzel:
>>> Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
>>> freundlicher Genehmigung vom AMT"?
>>
>> Das AMT weiss, dass dein richtiger Geburtstag der 10.05.1973 ist, auf
>> deinem echten Bundesdeutschen Personalausweis steht aber der falsche
>> Geburtstag 20.4.1973, dann ist das ein echter Ausweis mit falschem Inhalt.
>>
>> Du bist der Meinung, sowas gibt es nicht, ich bin ein irrer Spinner?
>
> So wie Du hier auftrittst - ja, da könnte man glauben, dass Du ein irrer
> Spinner bist. Die Frage, *warum* Du deinen Personalausweis
> veröffentlichtst, hast Du immer noch nicht beantwortet.
>

Vielleicht will er ja den wahrheitsgemäßen Eindruck erwecken, ein irrer
Spinner zu sein?
Dabei bedürfte es dieses Beweises dich längst nicht mehr

MfG
Rupert

Stephan Seitz

unread,
May 10, 2022, 5:20:30 AM5/10/22
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Ob die Begründung "das ist nur ein Bild, damit ist doch klar, dass es
> sich um eine Kopie handelt" aber der Anforderung "Die Ablichtung muss
> eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein." genügt, bezweifle ich
> allerdins. Denn des Gesetzt spricht von "Ablichtung", womit eben auch
> Bilddateien im Internet gemeint sind, bei denen erkennbar sein soll,
> dass es sich *nicht* um eine Abbildung des Originals handelt, sondern um
> eine Kopie.

Sorry, jetzt bekomme ich einen Logikfehler. Wenn ich meinen Perso
kopiere und als Bild ins Netz stelle, dann ist das Bild auf jeden Fall
eine Abbildung des Originals. Sonst hätte ich ja ein Bild von einer
Kopie gemacht, und mein Ausweis ist ein Original, keine Kopie.

Jeder, der einen Ausweis überprüfen muß, wird wissen, daß ein Ausdruck
auf einem Blatt Papier oder ein Bild auf dem Smartphone nicht das
Original ist.

Als Grund für eine Kennzeichnung kann ich mir nur vorstellen, daß du
mit den Daten, die du auf dem Bild siehst, wieder ein Original
erstellen könntest (oder dem Original sehr ähnlichem).

Stephan

--
| Stephan Seitz E-Mail: stse+...@rootsland.net |
| If your life was a horse, you'd have to shoot it. |

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 5:42:07 AM5/10/22
to
Natürlich handelt es sich um eine Abbildung des Originals. Bei der kann
naturgemäß nicht das Gegenteil erkennbar sein.

Es wäre wirklich interessant zu erfahren, was sich die Verfasser der
Regelung unter einer Kopie, die nicht als solche erkennbar ist, vorstellen.
Als sinnvoll kann ich mir die Verhinderung dieses Szenarios vorstellen:
Der Besitzer der Kopie reicht ohne persönliche Anwesenheit diese bei
einem Dritten ein, um sich als Inhaber des Ausweises auszugeben. Wenn
diese in Schwarz-Weiß oder mit Aufdruck "Kopie" vorliegt, kann der
Dritte sie wegen Täuschungsverdachts zurückweisen.
Fragt sich allerdings, warum man solche Dritte schützen will, die auf
eine Vorlage des Originals (ggfs. auch bei einem Dienstleister) verzichten.

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 5:50:55 AM5/10/22
to
Am 10.05.2022 um 10:52 schrieb Rupert Haselbeck:
> Arno Welzel schrieb:
>> Thomas Homilius:
>>
>>> Arno Welzel:
>>>> Was genau meinst Du mit "der aufgedruckte Inhalt ist aber falsch mit
>>>> freundlicher Genehmigung vom AMT"?
>>>
>>> Das AMT weiss, dass dein richtiger Geburtstag der 10.05.1973 ist, auf
>>> deinem echten Bundesdeutschen Personalausweis steht aber der falsche
>>> Geburtstag 20.4.1973, dann ist das ein echter Ausweis mit falschem
>>> Inhalt.
>>>
>>> Du bist der Meinung, sowas gibt es nicht, ich bin ein irrer Spinner?
>>
>> So wie Du hier auftrittst - ja, da könnte man glauben, dass Du ein irrer
>> Spinner bist. Die Frage, *warum* Du deinen Personalausweis
>> veröffentlichtst, hast Du immer noch nicht beantwortet.

Wenn das zutrifft, was man glauben könnte, erübrigt sich eine Antwort
auf die Frage. Und es gibt keinen Anhaltspunkt, dass es nicht zuträfe.

> Vielleicht will er ja den wahrheitsgemäßen Eindruck erwecken, ein irrer
> Spinner zu sein?
> Dabei bedürfte es dieses Beweises dich längst nicht mehr

Welches Interesse könnte er denn daran haben, diesen Eindruck zu
erwecken? Das könnte nur dann nützlich sein, wenn der Eindruck falsch wäre.

Rupert Haselbeck

unread,
May 10, 2022, 7:00:29 AM5/10/22
to
Stefan Schmitz schrieb:
> Es wäre wirklich interessant zu erfahren, was sich die Verfasser der
> Regelung unter einer Kopie, die nicht als solche erkennbar ist, vorstellen.

Zur Täuschung am besten geeignet wäre wohl eine Kopie in Form einer
Karte ähnlichen Materials wie der echte Personalausweis zusammen mit den
Originaldaten darauf. Technisch kein großes Problem, wenn man auf die
Fälschungssicherheit nicht zu viel Wert legt. Kaum jemand untersucht
einen "Personalausweis" in dieser Hinsicht mit besonderer Sorgfalt und
die einfacheren Dinge sind gut nachzuahmen

> Als sinnvoll kann ich mir die Verhinderung dieses Szenarios vorstellen:
> Der Besitzer der Kopie reicht ohne persönliche Anwesenheit diese bei
> einem Dritten ein, um sich als Inhaber des Ausweises auszugeben. Wenn
> diese in Schwarz-Weiß oder mit Aufdruck "Kopie" vorliegt, kann der
> Dritte sie wegen Täuschungsverdachts zurückweisen.

Das könnte er auch mit jeder anderen Kopie

> Fragt sich allerdings, warum man solche Dritte schützen will, die auf
> eine Vorlage des Originals (ggfs. auch bei einem Dienstleister) verzichten.

Es geht wohl eher um den Schutz des rechtmäßigen Ausweisbesitzers vor
Identitätsdiebstahl

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 8:46:40 AM5/10/22
to
Am 10.05.2022 um 13:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Es wäre wirklich interessant zu erfahren, was sich die Verfasser der
>> Regelung unter einer Kopie, die nicht als solche erkennbar ist,
>> vorstellen.
>
> Zur Täuschung am besten geeignet wäre wohl eine Kopie in Form einer
> Karte ähnlichen Materials wie der echte Personalausweis zusammen mit den
> Originaldaten darauf. Technisch kein großes Problem, wenn man auf die
> Fälschungssicherheit nicht zu viel Wert legt. Kaum jemand untersucht
> einen "Personalausweis" in dieser Hinsicht mit besonderer Sorgfalt und
> die einfacheren Dinge sind gut nachzuahmen

Wenn jemand nicht mal auf die Hologramme achtet, würde der überhaupt
merken, wenn da irgendwo "Kopie" draufsteht oder das Dokument
schwarz-weiß ist?

Und wer sich so eine Karte bastelt, kriegt es sicher auch hin, das
"Kopie" zu retuschieren.

>> Als sinnvoll kann ich mir die Verhinderung dieses Szenarios
>> vorstellen: Der Besitzer der Kopie reicht ohne persönliche Anwesenheit
>> diese bei einem Dritten ein, um sich als Inhaber des Ausweises
>> auszugeben. Wenn diese in Schwarz-Weiß oder mit Aufdruck "Kopie"
>> vorliegt, kann der Dritte sie wegen Täuschungsverdachts zurückweisen.
>
> Das könnte er auch mit jeder anderen Kopie

Dann müsste er aber doch wieder auf persönliche Vorlage ausweichen. Das
ist ihm aber zu aufwendig.

Am sinnvollsten fände ich noch, wenn auf jeder Kopie der Name desjenigen
stehen müsste, für den sie erstellt wurde.

>> Fragt sich allerdings, warum man solche Dritte schützen will, die auf
>> eine Vorlage des Originals (ggfs. auch bei einem Dienstleister)
>> verzichten.
>
> Es geht wohl eher um den Schutz des rechtmäßigen Ausweisbesitzers vor
> Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl geht auch mit einer als Kopie gekennzeichneten
Kopie. Nötig sind dafür nur die Daten.

Heiko Schlichting

unread,
May 10, 2022, 9:12:40 AM5/10/22
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> Und wer sich so eine Karte bastelt, kriegt es sicher auch hin, das
> "Kopie" zu retuschieren.

Klar, aber das ist dann strafbar. Wenn man eine Kopie so fertigt, dass
diese als solche erkennbar ist, ist das erlaubt. Ein nicht ganz
unwesentlicher Unterschied.

Heiko

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 9:24:20 AM5/10/22
to
Am 10.05.2022 um 15:12 schrieb Heiko Schlichting:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>> Und wer sich so eine Karte bastelt, kriegt es sicher auch hin, das
>> "Kopie" zu retuschieren.
>
> Klar, aber das ist dann strafbar.

Ach, ein Bild eines Ausweises auf eine Karte zu drucken, die man dann
als eigenen Ausweis ausgibt, nicht?

Wolfgang Kynast

unread,
May 10, 2022, 10:11:38 AM5/10/22
to
On Tue, 10 May 2022 11:50:53 +0200, "Stefan Schmitz" posted:
Heim statt Bruchbude und Harz4?

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 10:42:15 AM5/10/22
to
https://www.wkh-homilius.de/%C3%BCber-uns/ansprechpartner/

Ist jetzt die Kanzlei ein Fake, oder der arbeitsscheue Hartzer? Es kann
kaum beides stimmen. Adresse im Ausweis stimmt mit der Kanzlei überein.

Heiko Schlichting

unread,
May 10, 2022, 11:19:54 AM5/10/22
to
Mein Satz war keine abschliessende Auflistung aller strafbaren Handlungen.

Heiko

Wolfgang Kynast

unread,
May 10, 2022, 12:06:41 PM5/10/22
to
On Tue, 10 May 2022 16:42:13 +0200, "Stefan Schmitz" posted:
Unternehmensberatung im Wohnzimmer? Googlen bringt außer der Homepage
praktisch nix.

Wolfgang Kynast

unread,
May 10, 2022, 12:18:03 PM5/10/22
to
On Tue, 10 May 2022 18:06:38 +0200, "Wolfgang Kynast" posted:
"Diese Homepage wurde mit
http://www.ionos.de/websites/homepage-erstellen erstellt. "

Alles klar. Und keinerlei Referenzkunden.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2022, 1:10:26 PM5/10/22
to
Naja, für etwas hobbymäßige Beratung eines Rentners reicht das doch.

Allerdings ist im Telefonbuch von Chemnitz nur Thomas Homilius zu
finden, kein Joachim und keine Unternehmensberatung.

Wolfgang Kynast

unread,
May 10, 2022, 1:21:31 PM5/10/22
to
On Tue, 10 May 2022 19:10:22 +0200, "Stefan Schmitz" posted:
Auf der Homepage steht doch nichts vertrauenerweckendes. Das ist alles
Blabla.

"New
catalytic process for producing diesel from waste
we provide contacts to the patent owner"
https://www.wkh-homilius.de/unsere-leistungen-f%C3%BCr-sie/unternehmensberatung/

Oder lies die Seite
https://www.wkh-homilius.de/werden-sie-unser-partner/

Da lacht sich doch jede Verbrauchzentrale schlapp.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Thomas Homilius

unread,
May 12, 2022, 7:58:37 AM5/12/22
to
Am 2022-05-10 um 13:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> Kaum jemand untersucht einen "Personalausweis" in dieser Hinsicht mit
> besonderer Sorgfalt und die einfacheren Dinge sind gut nachzuahmen

Bei meiner Video-Chat-Identifikation bei Fonic und bei Simquadrat musste
ich meinen Personalasueis in die kamera halten, nicht irgendeine
Bilddatei. Es wurde auch auf die Sicherheitsmerkmale geachtet, ich
musste den Ausweis drehen usw.

Dorothee Hermann

unread,
May 16, 2022, 9:09:50 AM5/16/22
to
Am 10.05.22 um 19:21 schrieb Wolfgang Kynast:
> On Tue, 10 May 2022 19:10 "Stefan Schmitz" posted:
>> Am 10.05.2022 um 18:18 schrieb Wolfgang Kynast:
>>> On Tue, 10 May 2022 18:06 "Wolfgang Kynast" posted:
>>>> On Tue, 10 May 2022 16:42 "Stefan Schmitz" posted:
>>>>> Am 10.05.2022 um 16:11 schrieb Wolfgang Kynast:
>>>>>> On Tue, 10 May 2022 11:50 "Stefan Schmitz" posted:
Das liegt daran, dass die TK sein Passbild in der Krankenkassenkarte
verdunkelt hat ...

https://misc.misc.narkive.com/qCd1GyKK/legal-fake-techniker-krankenkasse-verdunkelt-mein-passbild-auf-der-karte-ab-2022#

>>>>> https://www.wkh-homilius.de/%C3%BCber-uns/ansprechpartner/

>>>>> Ist jetzt die Kanzlei ein Fake, oder der arbeitsscheue
>>>>> Hartzer? Es kann kaum beides stimmen. Adresse im Ausweis
>>>>> stimmt mit der Kanzlei überein.

>>>> Unternehmensberatung im Wohnzimmer? Googlen bringt außer der
>>>> Homepage praktisch nix.

>>> "Diese Homepage wurde mit
>>> http://www.ionos.de/websites/homepage-erstellen erstellt. " Alles
>>> klar. Und keinerlei Referenzkunden.

>> Naja, für etwas hobbymäßige Beratung eines Rentners reicht das
>> doch. Allerdings ist im Telefonbuch von Chemnitz nur Thomas
>> Homilius zu finden, kein Joachim und keine Unternehmensberatung.

Vielleicht ist es ein anderer Homilius?
"Techn. Leitung Herr Dipl.-Ing. Joachim Homilius"
http://www.bfr.de/bfrsearch.php?cmd=anzeige&eid=582097

https://de-de.facebook.com/jhomilius
https://personensuche.dastelefonbuch.de/Namen/Homilius/Joachim#entrydetails0

(Profil ansehen)


> Auf der Homepage steht doch nichts vertrauenerweckendes. Das ist
> alles Blabla.
> "New catalytic process for producing diesel from waste we provide
> contacts to the patent owner"
> https://www.wkh-homilius.de/unsere-leistungen-f%C3%BCr-sie/unternehmensberatung/

> Oder lies die Seite
> https://www.wkh-homilius.de/werden-sie-unser-partner/
> Da lacht sich doch jede Verbrauchzentrale schlapp.


Dorothee
--
Bah!
Message-ID: <fe1d30b5-5348-4259...@googlegroups.com>

Arno Welzel

unread,
May 16, 2022, 9:15:56 AM5/16/22
to
Dorothee Hermann:

[...]
> Das liegt daran, dass die TK sein Passbild in der Krankenkassenkarte
> verdunkelt hat ...
>
> https://misc.misc.narkive.com/qCd1GyKK/legal-fake-techniker-krankenkasse-verdunkelt-mein-passbild-auf-der-karte-ab-2022#

Was auch immer er mit "verdunkeln" meint. Das Bild ist auf beiden
Versionen klar erkennbar. Dass nach fünf Jahren das Druckverfahren nicht
exakt 100% identische Ergebnisse produziert, ist nicht so überraschend.
Das stört auch nicht, weil das Bild ohnehin rechtlich keinerlei
Bedeutung hat.

Was auch immer Thomas Homolius für ein Problem hat - so komplett frei
von psychischen Störungen scheint er nicht zu sein.

Thomas Homilius

unread,
May 16, 2022, 9:45:04 AM5/16/22
to
Am 2022-05-16 um 15:15 schrieb Arno Welzel:
> Was auch immer er mit "verdunkeln" meint.

Homosexuell.

Arno Welzel

unread,
May 21, 2022, 6:51:41 PM5/21/22
to
Thomas Homilius:

> Am 2022-05-16 um 15:15 schrieb Arno Welzel:
>> Was auch immer er mit "verdunkeln" meint.
>
> Homosexuell.

Ist das ein Experiment?

Thomas Homilius

unread,
May 22, 2022, 9:03:23 AM5/22/22
to
Am 2022-05-22 um 00:51 schrieb Arno Welzel:
> "Ist das ein Experiment?"

Dieser Chinese (ein echtes Schlitzauge, Asiat) soll sich vor seinem
Exitus noch eingeschissen haben. Den nehmen die.

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2022, 1:24:27 PM6/19/22
to
Am 2022-05-07 um 09:58 schrieb Arno Welzel:
> Thomas Homiluis veröffentlicht unter
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
> Personalsausweises.

<https://groups.google.com/g/misc.misc/c/0urLgoyTopc/m/BT4zAoylAAAJ>

Thomas Klix

unread,
Jun 19, 2022, 3:12:16 PM6/19/22
to
Thomas Homilius wrote at Sun, 19 Jun 2022 19:24:24 +0200:
> Am 2022-05-07 um 09:58 schrieb Arno Welzel:
>> Thomas Homiluis veröffentlicht unter
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715> eine Kopie seines
>> Personalsausweises.
>
><https://groups.google.com/g/misc.misc/c/0urLgoyTopc/m/BT4zAoylAAAJ>

Echt geil - die Umleitung führt auf:

"Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de"

Und wenn jemand eine Frau als "die Blömeke" nennt, Herr Homilius, ist er
raus.

Thomas°

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2022, 3:42:23 PM6/19/22
to
Am 2022-06-19 um 21:11 schrieb Thomas Klix:
> Echt geil
Thomas Klix ist tot!

<https://archive.ph/pn5IQ>

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2022, 4:01:47 PM6/19/22
to
Am 2022-06-19 um 21:11 schrieb Thomas Klix:

Mein Anwalt sagt, wenn der das weiss, dann benennt der sich gleich
wieder um. Der weis anscheinend nichts oder will nichts wissen.

> Und wenn jemand eine Frau als "die Blömeke" nennt, Herr Homilius, ist er
> raus.

Schau dir den Film an, ich bin sicher, der Alexander hat das damals so
formuliert. Dein Problem auch hier: Du willst nichts wissen.

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2022, 4:38:57 PM6/19/22
to
Am 2022-06-19 um 19:24 schrieb Thomas Homilius:
> <https://groups.google.com/g/misc.misc/c/0urLgoyTopc/m/BT4zAoylAAAJ>

Ich weiss nicht, ob die medial sehr aktive Frau Erika Schneider die
leibliche Mutter von Bianca Blömeke ist oder eine Art Pflege- oder
Adoptivmutter. Das sollte nicht von Bedeutung sein, die war lange Zeit
mit ihrer Tochter zusammen.

Wenn RTL nun die Frau Erika Schneider fragen wuerde, was die natuerliche
Augenfarbe ihrer Tochter Bianca Blömeke ist, wird sie antworten: "Das
weiss ich gar nicht mehr so genau. Das ist schon so lange her. Das ist
doch egal."

Thomas Klix

unread,
Jun 19, 2022, 5:22:13 PM6/19/22
to
Thomas Homilius wrote at Sun, 19 Jun 2022 21:42:20 +0200:
> Thomas Klix ist tot!

Oh nein, nicht schon wieder!
Ich weiß jetzt, wie sich Kenny fühlen muss.

Thomas°

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2022, 5:33:04 PM6/19/22
to
Am 2022-06-19 um 23:20 schrieb Thomas Klix:
> Ich weiß jetzt, wie sich Kenny fühlen muss.

Nein, South Park schaust du nicht.

Stattdessen kuckst du dir Pornos im Internet an und spielst dabei an
deinem Geschlechtsteil herum.

Pass mal auf, dass es davon keine Kinder gibt!

Thomas Homilius

unread,
Jun 20, 2022, 9:45:36 AM6/20/22
to
Am 2022-06-19 um 22:38 schrieb Thomas Homilius:
> Ich weiss nicht, ob die medial sehr aktive Frau Erika Schneider die
> leibliche Mutter von Bianca Blömeke ist oder eine Art Pflege- oder
> Adoptivmutter. Das sollte nicht von Bedeutung sein, die war lange Zeit
> mit ihrer Tochter zusammen.

Jedenfalls hat die Mutter, Frau Erika Schneider, eine Seite im Internet,
in der sie ihre Tochter beschreibt. Wenn es stimmt, was Alexander sagte,
dann wird es fur fuer die schlecht da wieder raus zu kommen:

<https://archive.ph/z18zC>

Wo ist meine Tochter Bianca?
"Wo ist mein Kind?" - der Vermisstenfall Bianca Blömeke aus Essen

Bianca wird vermisst!

Persönliche Daten:

Name: Bianca Blömeke
geboren: 6. September1980
vermisst seit: 6. August 2000
Haarfarbe: rot-braun (im Jahr 2000 blond getönt)
Augenfarbe: blau
Grösse: ca.165 cm
Gewicht: ca.45 kg

Thomas Homilius

unread,
Jun 27, 2022, 3:49:08 PM6/27/22
to
Mein Anwalt sagt: Gaebe es tatsaechlich ein staatliches Gesetz, das dazu
fuehren wuerde, dass Thomas Homilius, geboren am 19 September 1972 in
'Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz' seinen Personalausweis nicht wie
bereits geschehen legal veroeffentlichen duerfte, dann waere das eine
Form des Staatsterrorismus, zum Sterben abgestellt. Ich muss mich nicht
daran halten.

Thomas Klix

unread,
Jun 27, 2022, 5:12:15 PM6/27/22
to
Thomas Homilius wrote at Mon, 27 Jun 2022 21:49:04 +0200:
> Mein Anwalt sagt: Gaebe es tatsaechlich ein staatliches Gesetz, das dazu
> fuehren wuerde, dass Thomas Homilius, geboren am 19 September 1972 in
> 'Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz' seinen Personalausweis nicht wie
> bereits geschehen legal veroeffentlichen duerfte, dann waere das eine
> Form des Staatsterrorismus, zum Sterben abgestellt. Ich muss mich nicht
> daran halten.

Dann gab es bis 2017 in Deutschland Staatsterrorismus (erst seitdem dürfen
PA überhaupt und unter bestimmten Bedingungen abgelichtet werden).
Oder dein Rechtsanwalt ist eine Pfeife.
Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.

Thomas

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 1:10:23 AM6/28/22
to
Am 2022-06-27 um 23:03 schrieb Thomas Klix:
> Dann gab es bis 2017 in Deutschland Staatsterrorismus (erst seitdem dürfen
> PA überhaupt und unter bestimmten Bedingungen abgelichtet werden).
> Oder dein Rechtsanwalt ist eine Pfeife.
> Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.

Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 1:24:42 AM6/28/22
to
Am 2022-06-28 um 07:10 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2022-06-27 um 23:03 schrieb Thomas Klix:
>> Dann gab es bis 2017 in Deutschland Staatsterrorismus (erst seitdem
>> dürfen
>> PA überhaupt und unter bestimmten Bedingungen abgelichtet werden).
>> Oder dein Rechtsanwalt ist eine Pfeife.
>> Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.
>
> Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?

Terrorismus ist nicht nur das gesetzliche Verbot einer Veroeffentlichung
meines Personalausweises. Terrorismus ist insbesondere die falsche
Anwendung bestehender Gesetze.

Wie kann man als Polizei und Staatsanwalt gegen meine Veroeffentlichung
meines Personalausweises wegen "Faelschung beweiserheblicher Daten"
ermitteln und sogar wieder eine Hausdurchsuchung in Erwaegung ziehen,
ohne dass man vorher mal bei der Bundesdruckerei anfragt, ob ein
Personalausweis mit diesem Inhalt auch wirklich ausgedruckt wurde.

Das sind keine Bullen, das sind Taliban.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 28, 2022, 3:57:23 AM6/28/22
to
Am 28.06.2022 um 07:10 schrieb Thomas Homilius:

> Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?

Wäre sicher interessant zu hören, wie der deine Persönlichkeit schildert.

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 6:44:46 AM6/28/22
to
Meine Persoenlichkeit bzw. meine Identitaet steht auf meinem
Personalausweis, der ist oeffentlich, sogar mein Geburtsdatum stimmt.

Und Stefan Schmitz, naja. Zum Glueck nennst du dich nicht Alfonso Rodriguez.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 28, 2022, 8:24:57 AM6/28/22
to
Am 28.06.2022 um 12:44 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2022-06-28 um 09:57 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 28.06.2022 um 07:10 schrieb Thomas Homilius:
>>
>>> Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?
>>
>> Wäre sicher interessant zu hören, wie der deine Persönlichkeit schildert.
>
> Meine Persoenlichkeit bzw. meine Identitaet steht auf meinem
> Personalausweis, der ist oeffentlich, sogar mein Geburtsdatum stimmt.

Dass deine Persönlichkeit nur aus dem bestünde, was auf dem Ausweis
steht, wäre eine Beleidigung, die ich von dem nicht erwarte.

Arno Welzel

unread,
Jun 28, 2022, 8:35:02 AM6/28/22
to
Thomas Homilius:

> Am 2022-06-28 um 09:57 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am 28.06.2022 um 07:10 schrieb Thomas Homilius:
>>
>>> Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?
>>
>> Wäre sicher interessant zu hören, wie der deine Persönlichkeit schildert.
>
> Meine Persoenlichkeit bzw. meine Identitaet steht auf meinem
> Personalausweis, der ist oeffentlich, sogar mein Geburtsdatum stimmt.

"Persönlichkeit" ist aber etwas anderes als "Identität".

Wundert mich aber nicht, dass Du diesen Unterschied nicht kennst.

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 11:35:51 AM6/28/22
to
Am 2022-06-28 um 14:24 schrieb Stefan Schmitz:
> Dass deine Persönlichkeit nur aus dem bestünde, was auf dem Ausweis
> steht, wäre eine Beleidigung, die ich von dem nicht erwarte.

Ja, heute ist das so. Persoenlichkeit besteht im Wesentlichen nur aus
dem, was auf deinem Personalausweis steht: Name, Geburtsdatum,
Geburtsort. Dazu kann man stehen oder auch nicht.

Das, was du unter Persoenlichkeit verstehen koenntest, ist cheating,
kann man sich kaufen. Wenn ich hier einem Stefan Schmitz antworte, weiss
ich nicht wirklich, welcher Persoenlichkeit ich da antworte.

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 11:57:12 AM6/28/22
to
Am 2022-06-28 um 17:35 schrieb Thomas Homilius:
> Ja, heute ist das so. Persoenlichkeit besteht im Wesentlichen nur aus
> dem, was auf deinem Personalausweis steht: Name, Geburtsdatum, Geburtsort.

Von 1989 bis 1991 habe ich Abitur gemacht. Mein Klassenlehrer Herr
Mueller, ein Mathelehrer, sagte mal zu mir: "Das ist ja schlimm, so wie
du lernst, lernt hier keiner. Wenn ueberhaupt, dann wird der Lernstoff
einmal gecheckt, spaetestens dann weiss man das."

Wer erkennt Herrn Mueller?
<https://imgur.com/gallery/atRzeSX>
<https://imgur.com/a/atRzeSX>

Seidem ich weiss, wie der Mueller das meinte, ist meine Ehrfurcht vor
blosen Titeltraegern stark gesunken. Grundsaetzlich kann jeder gesunde
mensch Professor sein, sprachbegabt oder Mediziner sein, heute alles
kein Problem.

Was bleibt da an deiner Persoenlichkeit noch uebrig? Genau: Name,
Geburtsdatum, Geburtsort.

Thomas Klix

unread,
Jun 28, 2022, 1:52:15 PM6/28/22
to
Thomas Homilius wrote at Tue, 28 Jun 2022 07:10:20 +0200:
> Am 2022-06-27 um 23:03 schrieb Thomas Klix:
>> Dann gab es bis 2017 in Deutschland Staatsterrorismus (erst seitdem dürfen
>> PA überhaupt und unter bestimmten Bedingungen abgelichtet werden).
>> Oder dein Rechtsanwalt ist eine Pfeife.
>> Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.
>
> Würderst du gerne mal meinen Anwalt kennen lernen?

Ja, gern.
Er hat sicher nichts dagegen, wenn du ein Bild seines Personalausweises
veröffentlichst.

Thomas

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 4:14:25 PM6/28/22
to
Am 2022-06-28 um 19:51 schrieb Thomas Klix:
> Ja, gern.
> Er hat sicher nichts dagegen, wenn du ein Bild seines Personalausweises
> veröffentlichst.

Mein Anwalt hat ungewoehnliche Geschaeftszeiten, kann er dich auch mal
nachts besuchen kommen? Welcher Name steht denn auf deinem Klingelschild
"Thomas Klix"?

Thomas Homilius

unread,
Jun 28, 2022, 4:21:16 PM6/28/22
to
Am 2022-06-28 um 22:14 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2022-06-28 um 19:51 schrieb Thomas Klix:
>> Ja, gern.
>> Er hat sicher nichts dagegen, wenn du ein Bild seines Personalausweises
>> veröffentlichst.
>
> Mein Anwalt hat ungewoehnliche Geschaeftszeiten, kann er dich auch mal
> nachts besuchen kommen? Welcher Name steht denn auf deinem Klingelschild
> "Thomas Klix"?

Du hast natuerlich Recht. Mein Anwalt sollte sich bei dem Besuch bei dir
identifizieren koennen.

Reicht es dir wenn er dir seinen Senioren-Sauna-Ausweis zeigt?

Thomas Klix

unread,
Jun 28, 2022, 5:02:15 PM6/28/22
to
Thomas Homilius wrote at Tue, 28 Jun 2022 22:14:21 +0200:
> Am 2022-06-28 um 19:51 schrieb Thomas Klix:
>> Ja, gern.
>> Er hat sicher nichts dagegen, wenn du ein Bild seines Personalausweises
>> veröffentlichst.

Wo ist denn nun der Perso deines Anwalts?

> Mein Anwalt hat ungewoehnliche Geschaeftszeiten, kann er dich auch mal
> nachts besuchen kommen?

Nein, denn ich habe gewöhnliche Geschäftszeiten - offenbar im Gegensatz zur
Klientel deines "Anwalts".

> Welcher Name steht denn auf deinem Klingelschild
> "Thomas Klix"?

Ja, natürlich.

Thomas

Thomas Klix

unread,
Jun 28, 2022, 5:12:16 PM6/28/22
to
Thomas Homilius wrote at Tue, 28 Jun 2022 22:21:12 +0200:
> [...]
> Du hast natuerlich Recht. Mein Anwalt sollte sich bei dem Besuch bei dir
> identifizieren koennen.
>
> Reicht es dir wenn er dir seinen Senioren-Sauna-Ausweis zeigt?

Natürlich nicht, der ist ja nicht amtlich. Du kannst ihm doch helfen, seinen
Perso ins Netz zu stellen. Er will das doch auch.

Thomas
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