Lois Schreiber schrieb:
Lois Schreiber schrieb:
> Um das Impressum in der (privaten) Homepage besser vor Bots zu schützen,
Wenn es sich tatsächlich um eine private Homepage handelt, besteht
keine Impressumspflicht aus § 5 TMG, sondern nur aus § 18 Abs. 1 MStV
(früher § 55 RStV). Erforderlich sind insoweit Name und Anschrift,
nicht aber eine Telefonnummer.
> möchte ich die Tel.Nr. wie folgt schreiben:
> Vorwahl: null-eins-zwo-drei
> Rufnummer: drei-vier-fünf-sechs-sieben-acht-neun-neun
> Ist das rechtlich zulässig?
Da die Angabe einer Telefonnummer nicht erforderlich ist, ist es
gleichgültig, ob und in welcher Form sie angegeben wird.
Soweit ein Impressum nach § 5 TMG erforderlich ist, müssen die Angaben
"leicht erkennbar" sein. Ob das bei dieser Form der Angabe der Fall
ist, erscheint mir fraglich; Rechtsprechung gibt es dazu offenbar noch
nicht. Unzulässig wäre jedenfalls wohl die Anzeige in einer Grafik.
-thh
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