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Zoll/Steuer bei Onlinekauf

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Ryo Kato

unread,
Sep 21, 2000, 8:44:17 PM9/21/00
to
Hi,

nachdem es hier praktisch nur über Marken, Links und Abmahnung diskutiert
wird, mal eine andere Frage:

Wenn man online im Ausland (USA, Kanada sowie England und Frankreich) Waren
kauft, wieviel Zollgebühr/Steuer muß man wo und wann zahlen? Ein Beispiel:
Wenn man über Amazon Videos/PC-Games kauft, ist da was fällig? Gibt es ein
Freibetrag oder Ähnliches?

Bye,
--- Ryo


Hergen Lehmann

unread,
Sep 22, 2000, 3:00:00 AM9/22/00
to
On Fri, 22 Sep 2000 02:44:17 +0200, "Ryo Kato" <ryo....@gmx.de>
wrote:

>nachdem es hier praktisch nur über Marken, Links und Abmahnung diskutiert
>wird, mal eine andere Frage:
>
>Wenn man online im Ausland (USA, Kanada sowie England und Frankreich) Waren
>kauft, wieviel Zollgebühr/Steuer

Die Mehrwertsteuer 16%/7% fällt in jedem Fall an. Dazu kommt der Zoll
je nach Warenart (z.B. 1% bei Software, 3.5% bei CDs und Videos)

>muß man wo und wann zahlen?

Bei Postversand normalerweise beim Postboten, quasi per Nachnahme.
Gibt es Unklarheiten, z.B., weil keine Rechnung im Päckchen ist,
bekommst Du ein Benachrichtigungskärtchen und mußt das Päckchen gegen
Vorlage der nötigen Unterlagen beim örtlichen Zollamt abholen. Die
Zahlung findet dann dort vor Ort statt.

Lieferdienste (UPS&Co) kassieren teilweise an der Haustür, teilweise
auch nachträglich per Rechnung.

>Gibt es ein Freibetrag oder Ähnliches?

Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze von 50DM, unterhalb derer auf die
Zollerhebung verzichtet werden kann (und in der Praxis auch wird).
Zudem sind die Zollämter personell unterbesetzt, so daß oft nur noch
Stichproben gemacht werden. Kleine und unauffällige Päckchen habe gute
Chancen, auch bei höherem Wert zollfrei durchzugehen.

Hergen

Ulrich Hoffmann

unread,
Sep 22, 2000, 6:59:17 PM9/22/00
to
"Hergen Lehmann" <her...@gmx.de> schrieb:

>
> >Wenn man online im Ausland (USA, Kanada sowie England und Frankreich)
Waren
> >kauft, wieviel Zollgebühr/Steuer
>
> Die Mehrwertsteuer 16%/7% fällt in jedem Fall an. Dazu kommt der Zoll
> je nach Warenart (z.B. 1% bei Software, 3.5% bei CDs und Videos)

Stimmt nicht ganz (betrachtet werden nur Lieferungen an Privat-
personen und Betriebe ohne USt-ID):

1. Bei "klassischen" Lieferungen (die gibt es noch, obwohl
der prä-Internet-Ära (Lars Gebauer) und damit fast aus
der Steinzeit stammend) aus dem EU-Ausland: Der
Lieferant berechnet die USt entsprechend nationalen
Vorgaben und führt diese an sein Finanzamt ab. Für
die Einfuhr nach Deutschland fallen keine weiteren
Abgaben an.

2. Bei "klassischen" Lieferungen aus dem Nicht-EU-Aus-
land: Bei der Wareneinfuhr wird Zoll und Einfuhrumsatz-
steuer (entsprechend der MwSt = 16%/7%) berechnet.
Der Zollsatz hängt von der Warenart ab. Software (= im-
materielles Wirtschaftsgut) ist weltweit zollfrei. Zu ver-
zollen sind aber die mitgelieferten Datenträger, Handbü-
cher etc.

3. Bei Online-Lieferungen (eMails, Downloads) fallen auch
bei "Lieferungen" aus dem Nicht-EU-Ausland keine Ein-
fuhrabgaben an, weil diese nicht erfaßt werden können.
Natürlich muß der Lieferant seine Einnahmen versteuern.
Interessante Frage: Wenn ein deutsches Softwarehaus via
Internet in das Nicht-EU-Ausland liefert: Ist das eine von
der USt befreite Ausfuhrlieferung!?
Gegenwärtig wird diskutiert, wie die Onliue-Einfuhren
aus Nicht-EU-Ländern in Zukunft doch der Einfuhrumsatz-
steuer unterworfen werden können (zu verfolgen im Wirt-
schaftsteil der Tageszeitungen): Erstens, weil der Staat
immer Geld sehen will. Zweitens, weil der jetzige Zustand
eine krasse Benachteiligung von in der EU angesiedelter
Versender und Händler ist, die die Einfuhrumsatzsteuer
(bzw. Mehrwertsteuer) zahlen müssen.

Etwas anders liegt der Fall, wenn an Firmen innerhalb der EU
geliefert wird, dann braucht keine MwSt berechnet und keine
Einfuhrumsatzsteuer bezahlt zu werden.

Wenn ein EU-Líeferant mit einem anderen EU-Land bestimm-
te Umsatzgrenzen (an Privatpersonen) überschreitet, muß er
die Mehrwertsteuer übrigens nach den Bestimmungen des
Ziellandes berechnen und auch an die Finanzbehörden des
Ziellandes abführen. Es lebe die europäische Bürokratie!


> Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze von 50DM, unterhalb derer auf die
> Zollerhebung verzichtet werden kann (und in der Praxis auch wird).

Auch auf die Einfuhrumsatzsteuer?


UH


Hergen Lehmann

unread,
Sep 23, 2000, 3:00:00 AM9/23/00
to
On Sat, 23 Sep 2000 00:59:17 +0200, "Ulrich Hoffmann" <a...@i-dial.de>
wrote:

>> Die Mehrwertsteuer 16%/7% fällt in jedem Fall an. Dazu kommt der Zoll
>> je nach Warenart (z.B. 1% bei Software, 3.5% bei CDs und Videos)
>
>Stimmt nicht ganz (betrachtet werden nur Lieferungen an Privat-
>personen und Betriebe ohne USt-ID):

Okay, danke für die Präzisierung. Ich hatte nur "USA/Kanada" und
"Videos/Games" gelesen, und daraus vielleicht etwas vorschnell auf
Fall 2 geschlossen.

Zu ergänzen wäre vielleicht auch noch, daß die SUMME aus Warenwert und
Transportkosten verzollt/versteuert wird.

>> Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze von 50DM, unterhalb derer auf die
>> Zollerhebung verzichtet werden kann (und in der Praxis auch wird).
>
>Auch auf die Einfuhrumsatzsteuer?

Was die Theorie sagt, weiß ich nicht, aber in der Praxis ja. In der
Praxis werden sogar die 50DM nicht allzu eng gesehen.

Ich bekomme hier ziemlich regelmäßig Päckchen mit einem Gesamtwert
(Ware+Porto) von 25-30$ aus den USA, die trotz des katastrophalen
Euro-Kurses und korrekter Deklaration noch immer zoll- und steuerfrei
durchgewunken werden. Dem Zoll vorgelegt wurden sie, wie ein
entsprechender Stempel oder Aufkleber beweisen.

Sinnvoll ist diese "Großzügigkeit" ja auch durchaus. 50DM bedeuten
Einnahmen von gerademal ca. 10DM. Wenn man den Papierkrieg und
Zeitaufwand für die Zollbeamten berücksichtigt, wäre das für Vater
Staat ein Verlustgeschäft.

Hergen

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