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YouTube-Videos in Fortbildung/Vortrag/Praesentation verwenden

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Martin Klaiber

unread,
Feb 8, 2024, 5:38:11 AMFeb 8
to
Ich soll eine berufliche Fortbildung halten und würde dafür gerne
Ausschnitte aus YouTube-Videos verwenden. Das Ganze ist im üblichen
Stil einer Powerpoint-Präsentation gehalten.

Ich habe schon im web nach der rechtlichen Situation geschaut, bin mir
aber weiterhin unsicher, was erlaubt ist.

Hier:

<https://www.cleverslide.de/multimedia/video-powerpoint/einfach-erklaert-wie-du-videos-rechtssicher-in-powerpoint-verwendest/#grundregeln-so-verwendest-du-videos-rechtskonform-in-deiner-powerpoint-praesentation>

steht beispielsweise:

2. Verwende "embedded" Videos. Das Einbetten greift nicht in die
Urheberrechte ein.

Weiß jemand, ob man damit rechtlich auf der sicheren Seite ist?

Weiter steht da:

4. Benutze Videos, die du heruntergeladen hast, stets nur mit
schriftlicher Erlaubnis des Urhebers.

Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.

Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?

<https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html>

Unsicher bin ich mir bei der Formulierung:

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen
werden,

Ist eine berufliche Fortbildung mit Präsentation ein wissenschaftliches
Werk, wenn es inhaltlich sich um ein wissenschaftliches Thema handelt
(es geht um die Autismus-Spektrum-Störung)?

Gefunden habe ich beispielsweise folgende Seite:

<https://www.academics.de/ratgeber/wissenschaftlicher-vortrag>

Da steht:

Als Quellen dürfen - anders als beim schulischen Referat - keine
Zeitungsartikel oder Wikipedia-Inhalte, sondern ausschließlich
wissenschaftliche Publikationen genutzt werden.

Da das verwendete YouTube-Video keine wissenschaftliche Publikation
ist, wäre der Vortrag kein wissenschaftliches Werk und das Zitatrecht
würde also nicht greifen?

Allerdings bezieht sich der Text auf Vorträge bei wissenschaftlichen
Tagungen. Zu beruflichen Fortbildungen habe ich leider nichts gefunden.

Bleibt noch, den Urheber des Videos um Einverständnis zu fragen. Nur,
wer ist das? Konkret geht es beispielsweise um folgendes Video:

<https://www.youtube.com/watch?v=njXbFBkkLnM>

Ist der Urheber der Autor (Frederik Fleig), die Produktionsfirma
(<http://sendefaehig.com>) oder <https://go.funk.net>?

[xpost und fup2 dsrd, bitte ignorieren, falls das nicht passt]

Danke
Martin

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 5:49:30 AMFeb 8
to
Am 08.02.2024 um 11:30 schrieb Martin Klaiber:
> Ich soll eine berufliche Fortbildung halten und würde dafür gerne
> Ausschnitte aus YouTube-Videos verwenden. Das Ganze ist im üblichen
> Stil einer Powerpoint-Präsentation gehalten.
>
> Ich habe schon im web nach der rechtlichen Situation geschaut, bin mir
> aber weiterhin unsicher, was erlaubt ist.

Zunächst einmal: Berufliche Fortbildung in einem kleinen Kreis mit
Verwendung von YT und ähnlichem untersteht anderen Regeln als eine
Veröffentlichung.

Für den Schulunterricht kenne ich keine Vorschriften, oder es gibt
keine, oder niemand hält sich dran.

Hinzu kommt oft die Frage nach der Laufzeit des verwendeten Materials.
Ich habe da mal was von 6 Sekunden gehört, die als "Kurzzitat" verwendet
werden dürfen.

Wenn du dir YT-Videos anschaust, die wiederum kurze Ausschnitte aus
anderen zeigen dann kannst du davon ausgehen, dass da vorher keine
Erlaubnis eingeholt werden muss, speziell dann, wenn sich die Youtuber
fetzen.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Hans-Peter Diettrich

unread,
Feb 9, 2024, 7:18:11 PMFeb 9
to
On 2/8/24 11:30 AM, Martin Klaiber wrote:

> 2. Verwende "embedded" Videos. Das Einbetten greift nicht in die
> Urheberrechte ein.
>
> Weiß jemand, ob man damit rechtlich auf der sicheren Seite ist?

So lange man sich nicht unrechtmäßige Inhalte des eingebetteten Videos
zu eigen macht.


> 4. Benutze Videos, die du heruntergeladen hast, stets nur mit
> schriftlicher Erlaubnis des Urhebers.

Stimmt.

> Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
> Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
> einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.
>
> Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?

In einer *wissenschaftlichen* Arbeit, unter Beachtung der Regeln für
Zitate. Zuschneiden dürfte dem schon entgegenstehen.

DoDi

Peter J. Holzer

unread,
Feb 10, 2024, 5:55:36 AMFeb 10
to
Wie das? Zitate sind praktisch immer »zugeschnitten«, jedenfalls wenn
das, was man zitiert ein anderes wissenschaftliches Werk ist. Vollzitate
gibt es höchstens, wenn der zitierte Text der Untersuchungsgegenstand
der Arbeit ist (z.B. ein Gedicht in einer literaturwissenschaftlichen
Arbeit über dieses Gedicht), oder im Fall von sehr kurzen
Meinungsäußerungen (Social Media?).

hp

Hans-Peter Diettrich

unread,
Feb 10, 2024, 6:36:00 AMFeb 10
to
On 2/10/24 11:55 AM, Peter J. Holzer wrote:
> On 2024-02-10 00:15, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
>> On 2/8/24 11:30 AM, Martin Klaiber wrote:
>>> Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
>>> Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
>>> einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.
>>>
>>> Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?
>>
>> In einer *wissenschaftlichen* Arbeit, unter Beachtung der Regeln für
>> Zitate. Zuschneiden dürfte dem schon entgegenstehen.
>
> Wie das? Zitate sind praktisch immer »zugeschnitten«,

Zitate sind einzelne *Ausschnitte* aus anderen Werken. Allerdings gibt
es auch in Schrifstücken entsprechend gekennzeichnete Auslassungen, da
bin ich etwas über das Ziel hinausgeschossen :-(

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Feb 10, 2024, 6:39:40 AMFeb 10
to
Und noch eine Korrektur: natürlich gibt es auch Vollzitate.

DoDi

Peter J. Holzer

unread,
Feb 10, 2024, 7:38:42 AMFeb 10
to
On 2024-02-10 11:38, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
> On 2/10/24 12:35 PM, Hans-Peter Diettrich wrote:
>> On 2/10/24 11:55 AM, Peter J. Holzer wrote:
>>> On 2024-02-10 00:15, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
>>>> On 2/8/24 11:30 AM, Martin Klaiber wrote:
>>>>> Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
>>>>> Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
>>>>> einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.
>>>>>
>>>>> Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?
>>>>
>>>> In einer *wissenschaftlichen* Arbeit, unter Beachtung der Regeln für
>>>> Zitate. Zuschneiden dürfte dem schon entgegenstehen.
>>>
>>> Wie das? Zitate sind praktisch immer »zugeschnitten«,
>>
>> Zitate sind einzelne *Ausschnitte* aus anderen Werken.

Eben. Und der OP will einzelne *Ausschnitte* aus einem Video in einen
Vortrag einbauen. Ich sehe da keinen Unterschied. In beiden Fällen muss
man bestimmen, von wo bis wo man zitiert und am Anfang und Ende des
Zitats eben "schneiden" (bei Audio und Video spricht man ja tatsächlich
von "Schnitt", bei Texten ist das Deutschen nur in aus dem englischen
entlehnten Phrasen wie "Cut and Paste" der Fall, aber semantisch ist das
das gleiche).

>> Allerdings gibt es auch in Schrifstücken entsprechend gekennzeichnete
>> Auslassungen,

Es war meinem Verständnis nach nicht die Rede davon, dass er innerhalb
der "kurzen Ausschnitte" noch einmal Teile weglassen will, aber gerade
in Papers ist das sehr üblich (natürlich entsprechend gekennzeichnet),
also sollte es auch in einem Vortrag möglich sein, solange dadurch die
Aussage nicht entstellt wird.

>> da bin ich etwas über das Ziel hinausgeschossen :-(
>
> Und noch eine Korrektur: natürlich gibt es auch Vollzitate.

Vollzitate hatte ich ja erwähnt. Aber vielleicht sollten wir definieren,
was wir darunter verstehen. Wikipedia kennt das Wort nämlich nur im
Zusammenhang mit dem Zitieren von Gesetzestexten (um das geht es hier
nicht) und der Duden gar nicht.

Ich meinte ein vollständiges Zitieren eines anderen Werks. Wenn ich also
in einem Buch über die Geschichte von Unix das bekannte Paper von
Ritchie und Thompson[RT74] zitieren möchte, dann wäre ein Vollzitat 14
Seiten lang. Das wäre erstens exzessiv, zweitens unnötig, und drittens
störend, weil der Leser dann nicht mehr verstehen würde, was eigentlich
mein Punkt ist. Im technisch-wissenschaftlichen Bereich kommt sowas
m.E.n. extrem selten vor. Wenn hingegen A.J. Hartley auf Youtube einen
Song bespricht, dann kommt dieser Song in seinem Video vollständig vor,
weil er zu jeder Textzeile, jedem Riff und jedem Tanzschritt was zu
sagen hat ;-). Das wäre dann IMHO ein Vollzitat, auch wenn es nicht "am
Stück" ist, sondern in vielen kurzen Abschnitten. Zusätzlich zeigt er
dann oft noch kurze Ausschnitte (wenige Sekunden) aus anderen Videos, um
Zusammenhänge zu demonstrieren. Das sind dann "normale" Zitate.

hp


[RT74] D. M. Ritchie and K. Thompson: The UNIX Time-Sharing System;
Communications of the ACM, 17, No. 7 (July 1974), pp. 365-375.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 10, 2024, 8:17:01 AMFeb 10
to
Am 08.02.2024 um 11:30 schrieb Martin Klaiber:
Für das Zitatrecht braucht man kein *wissenschaftliches* Werk.

Diese Seite finde ich recht nützlich:
https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/leitfragen/3-rechtssicher-materialien-zitieren/materialien-aus-internet-fachbuch/filmmaterialien-aus-internet/antwort-urheberrecht-filmmaterialien-aus-internet

Martin Klaiber

unread,
Feb 10, 2024, 8:53:11 AMFeb 10
to
Oh, wow, vielen Dank! Das ist in der Tat sehr hilfreich.

Martin

Martin Klaiber

unread,
Feb 10, 2024, 9:08:09 AMFeb 10
to
Peter J. Holzer <hjp-u...@hjp.at> wrote:
> On 2024-02-10 11:38, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
>> On 2/10/24 12:35 PM, Hans-Peter Diettrich wrote:
>>> On 2/10/24 11:55 AM, Peter J. Holzer wrote:
>>>> On 2024-02-10 00:15, Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
>>>>> On 2/8/24 11:30 AM, Martin Klaiber wrote:

>>>>>> Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
>>>>>> Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
>>>>>> einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.

>>>>>> Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?

>>>>> In einer *wissenschaftlichen* Arbeit, unter Beachtung der Regeln für
>>>>> Zitate. Zuschneiden dürfte dem schon entgegenstehen.

>>>> Wie das? Zitate sind praktisch immer »zugeschnitten«,

>>> Zitate sind einzelne *Ausschnitte* aus anderen Werken.

> Eben. Und der OP will einzelne *Ausschnitte* aus einem Video in einen
> Vortrag einbauen.

Ja. Wenn ich beispielsweise im Vortrag das Symptom der Reizfilterschwäche
bei Autisten erkläre, würde ich gerne einen oder ein paar Sätze eines
Betroffenen einspielen, in dem er schildert, wie er beispielsweise durch
die vielen Stimmen auf einem Wochenmarkt überfordert wird.

Ich könnte natürlich auch die gesprochenen Sätze transkribieren und im
Vortrag nur auf das Video verweisen. Aber wenn ich es einspielen könnte
wäre natürlich schöner und lockert den Vortrag ja auch etwas auf.

Wie gesagt, es geht immer nur um ein paar Sätze zu jedem Symptom.

Martin

Martin Klaiber

unread,
Feb 10, 2024, 9:08:09 AMFeb 10
to
Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> wrote:
> On 2/8/24 11:30 AM, Martin Klaiber wrote:

>> Da ich nur kurze Ausschnitte verwenden möchte, wäre es einfacher, das
>> Video herunterzuladen, zuzuschneiden und dann zu verwenden, als es
>> einzubetten und während des Vortrags hin- und herzuspulen.

>> Wäre das durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) gedeckt?

> In einer *wissenschaftlichen* Arbeit,

Stefan Schmitz hat ja dankenswerter Weise diesen hilfreichen Artikel
der Uni Bremen gepostet. Demnach würde das Zitatrecht auch greifen,
wenn der Zweck des Vortrags dazu dient, Lehrinhalte anschaulich zu
vermitteln. Das wäre in meinem Fall gegeben.

> unter Beachtung der Regeln für Zitate. Zuschneiden dürfte dem schon
> entgegenstehen.

Zuschneiden war vielleicht eine blöde Formulierung, sorry. Es geht um
Ausschnitte, also einzelne Sätze aus Interviews.

Martin

Martin Klaiber

unread,
Feb 10, 2024, 9:23:11 AMFeb 10
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Zunächst einmal: Berufliche Fortbildung in einem kleinen Kreis mit
> Verwendung von YT und ähnlichem untersteht anderen Regeln als eine
> Veröffentlichung.

Hast Du dazu weitergehende Informationen? Im web konnte ich leider
nichts finden. Wenn man da nach: Berufliche Fortbildung Youtube Videos
sucht, erhält man Links auf Fortbildungsvideos bei Youtube, u.ä.

> Für den Schulunterricht kenne ich keine Vorschriften, oder es gibt
> keine, oder niemand hält sich dran.

Ich ging bisher davon aus, dass die Vorschriften für die Lehre, also
auch an Unis, andere sind, als für die Privatwirtschaft.

> Hinzu kommt oft die Frage nach der Laufzeit des verwendeten Materials.
> Ich habe da mal was von 6 Sekunden gehört, die als "Kurzzitat" verwendet
> werden dürfen.

Ich hatte mal gelesen, dass die Zitate nicht 10 % der Länge des gesamten
Films überschreiten dürfen.

> Wenn du dir YT-Videos anschaust, die wiederum kurze Ausschnitte aus
> anderen zeigen dann kannst du davon ausgehen, dass da vorher keine
> Erlaubnis eingeholt werden muss, speziell dann, wenn sich die Youtuber
> fetzen.

Wobei ich bei dieser Art Videos mir nie sicher bin, ob das nicht alles
inszeniert ist und sie sich gegenseitig (einvernehmlich) pushen.

Martin

Thomas Hochstein

unread,
Feb 10, 2024, 12:15:04 PMFeb 10
to
Detlef Meißner schrieb:

> Zunächst einmal: Berufliche Fortbildung in einem kleinen Kreis mit
> Verwendung von YT und ähnlichem untersteht anderen Regeln als eine
> Veröffentlichung.

Ist das so? Woraus ergibt sich das?

> Für den Schulunterricht kenne ich keine Vorschriften,

Das glaube ich gerne.

> Wenn du dir YT-Videos anschaust, die wiederum kurze Ausschnitte aus
> anderen zeigen dann kannst du davon ausgehen, dass da vorher keine
> Erlaubnis eingeholt werden muss, speziell dann, wenn sich die Youtuber
> fetzen.

Ja, wo würde man auch mehr juristische Kenntnisse und Rechtstreue erwarten
als bei Youtuber, die sich fetzen. Das klingt überzeugend.

Alexander Goetzenstein

unread,
Feb 11, 2024, 6:31:33 AMFeb 11
to
Hallo,

Am 10.02.24 um 14:16 schrieb Stefan Schmitz:
dazu habe ich eine Frage. Da lese ich u.a.:
> Darüber hinaus ist anerkannt, dass ein Zitat auch die Funktion [...] eines künstlerisches Stilmittels haben kann.
>
> Kein Zitatzweck liegt vor, wenn Ausschnitte aus einem fremden Film
> [...]
> nur zur Ausschmückung dienen,

Auf den ersten Blick widerspricht sich dies. Wie erklärt es sich auf den
zweiten Blick?


Irgendwo anders ist mir noch ein Detail begegnet, das mir seltsam
vorkommt. Demnach sei der Zitierende bei der Quellenangabe verpflichtet,
das erste Vorkommen des Zitats zu ermitteln, also etwa zu prüfen, ab
welcher Ausgabe eines Werkes das Zitat erstmals auftaucht; es genüge
nicht, die Ausgabe zu nennen, die ihm gerade vorliegt. Stimmt das so?



--
Gruß
Alex

Martin Klaiber

unread,
Feb 11, 2024, 1:23:09 PMFeb 11
to
Alexander Goetzenstein <alexander_g...@web.de> wrote:

> Irgendwo anders ist mir noch ein Detail begegnet, das mir seltsam
> vorkommt. Demnach sei der Zitierende bei der Quellenangabe verpflichtet,
> das erste Vorkommen des Zitats zu ermitteln, also etwa zu prüfen, ab
> welcher Ausgabe eines Werkes das Zitat erstmals auftaucht; es genüge
> nicht, die Ausgabe zu nennen, die ihm gerade vorliegt. Stimmt das so?

Ich hatte nur bei einem Professor erlebt, dass ich zusätzlich zu der
Ausgabe, die ich tatsächlich verwendet hatte, auch die Erstauflage im
Literaturverzeichnis angeben sollte. Ich musste aber nicht prüfen, ob
das Zitat auch in der Erstauflage vorkam.

Alle anderen Dozenten verlangten nur die Angabe der Auflage, die ich
tatsächlich verwendet hatte.

Martin

Joerg Walther

unread,
Feb 12, 2024, 4:16:14 AMFeb 12
to
Alexander Goetzenstein wrote:

>Irgendwo anders ist mir noch ein Detail begegnet, das mir seltsam
>vorkommt. Demnach sei der Zitierende bei der Quellenangabe verpflichtet,
>das erste Vorkommen des Zitats zu ermitteln, also etwa zu prüfen, ab
>welcher Ausgabe eines Werkes das Zitat erstmals auftaucht; es genüge
>nicht, die Ausgabe zu nennen, die ihm gerade vorliegt. Stimmt das so?

Nein! Das ist völlig unüblich und verstößt grob gegen die Grundlagen der
wissenschaftlichen Zitierweise. Wie soll man, wenn man nicht gerade in
Frankfurt studiert, wo halt die Deutsche Nationalbibliothek jede Auflage
jedes publizierten Werkes vorhält, überhaupt an Erstausgaben drankommen,
wenn die vor Ort zugänglichen Bibliotheken das möglicherweise nicht
(mehr) haben, Exemplare verschwunden/ersetzt worden sind etc.? Es ist
eine (irgendeine) nachprüfbare Auflage einer Quelle zu nennen, die man
vorliegen hat.

-jw-

--

And now for something completely different...

Stefan Schmitz

unread,
Feb 12, 2024, 5:03:53 AMFeb 12
to
Mir erschließt sich auch nicht, welchen Sinn das haben sollte.

Höchstens, wenn es sich um eine historische Arbeit über die Entwicklung
des Werks eines Autors handelte.

Joerg Walther

unread,
Feb 12, 2024, 5:36:02 AMFeb 12
to
Stefan Schmitz wrote:

>Höchstens, wenn es sich um eine historische Arbeit über die Entwicklung
>des Werks eines Autors handelte.

Richtig, ich habe mal eine Hausarbeit über "Ein kurtzweilig Lesen von
Dil Ulenspiegel" und dessen mutmaßlichen Autor Hermann Bote geschrieben.
Die originalen Drucke vom Anfang des 16. Jahrhunderts konnte ich da
leider nicht einsehen, wohl aber Reproduktionen bzw. Zitate aus den
jeweiligen Ausgaben. Nur hier erscheint mir eine solche quellenkritische
Arbeitsweise sinnvoll.

Joerg Walther

unread,
Feb 12, 2024, 12:27:44 PMFeb 12
to
Beate Goebel wrote:

>> Wie soll man, wenn
>> man nicht gerade in Frankfurt studiert, wo halt die Deutsche
>> Nationalbibliothek jede Auflage jedes publizierten Werkes vorhält,
>> überhaupt an Erstausgaben drankommen,
>
>Fernleihe existiert. Seit mindestens 50 Jahren und erst Recht an den
>Unis.
>Das weiß man, wenn man da gelernt und zitiert hat.

Ich habe durchaus studiert, und zwar Germanistik und Anglistik in FFM.
In der DNB war ich tatsächlich mal, um was einzusehen, was die
Uni-Bibliothek nicht hatte, aber die Fernleihe habe ich nie benutzt,
weil es immer sehr lange dauerte, bis das bestellte Buch da war, so dass
manchmal schon der Abgabetermin der Arbeit unangenehm nahe gekommen war.
Unzuverlässig war das auch, mir erzählte ein Kommilitone, dass häufig
das bestellte Buch gar nicht kam, mit diversen Begründungen. Fernleihe
ist nur etwas für Leute, die viel Zeit haben, vielleicht zwei Jahre an
ihrer Dissertation schreiben. Das ist jetzt schon eine ganze Weile her,
sollte sich daran etwas geändert haben, würde ich mich freuen, so
richtig glaube ich es schon deshalb nicht, weil mittlerweile quasi alle
Unibibliotheken einen größeren Teil ihres Bestandes ausgelagert haben,
da der Platz im Stammhaus nicht mehr ausreicht, es dauert also
wahrscheinlich eher länger als kürzer heutzutage.
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