Dies ist ein offener Brief an sämtliche zuständigen Stellen.
Bis zur Lösung des Problems wird dieser Brief öfters mal in's Usenet
gekippt.
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Geschäftsnummer: 534 Ds 187/11
Aktenzeichen: 168 Js 207/10
was bisher geschah: Drei kleine, satanische, lästige, renitente,
aufdringliche Parasiten namens "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler" von der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln haben am 24.03.2010
mein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf das Telekommunikationsgeheimnis
durch sowohl illegale als auch illegitime Freigabe meiner Vorratsdaten
mißachtet und ausgehebelt. Dies taten diese korrupten, ehrlosen,
gewissenlosen Blutsauger aus einem völlig nichtigen Vorwand, nämlich dem,
daß ich angeblich einen Song von Jan Delay zum Download angeboten haben
soll. Der Eingriff in ein so wichtiges Recht wie das auf geheime
Telekommunikation ist jedoch, wenn überhaupt jemals, dann nur zur
Prävention und Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Terrorismus zulässig,
und unter gar keinen Umständen aus nichtigen Vorwänden von wegen
irgendwelcher Urhebergesetzkacke.
Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, ist der Fall eindeutig: In dem
Moment, wo ich über eine IP mit dem Netz verbunden bin, gehört diese meine
IP zu den Bestandsdaten, genau wie meine Postanschrift. Fakt ist: Die
Information über die zeitliche Vergabe dynamischer IPs an die Nutzer eines
DSL-Anschlusses fällt unter die Kategorie "Bestandsdaten" im Sinne von § 3
Nr. 3 TKG: Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über
Telekommunikationsdienste erhoben werden;
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html
Das ist auch spätestens seit dem Beschluß des Landgerichts Offenburg vom
17.04.2008 verbindlich. Es gelten folgende Leitsätze:
1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name
und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß
§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten
anzusehen. Dies gilt gleichwohl eine dynamische IP-Adresse einer Person nur
im Zusammenhang mit den Daten der konkreten Internetkommunikation -
insoweit Verkehrsdaten dieser Kommunikation (§ 3 Nr. 30 TKG) - zugeordnet
werden kann.
2. Die von der Staatsanwaltschaft begehrte Auskunft bei einem (Internet-)
Provider über die sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden
Daten des Internet-Anschlussinhabers - wie Name und Anschrift - ist daher
auf §§ 161, 163 StPO i.V.m. § 113 TKG zu stützen. Eine richterliche
Anordnung nach § 100g, 100h StPO a. F. bzw. § 100g StPO n. F. (in Kraft
seit 01.01.2008) ist nicht erforderlich.
Quelle:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1601
In dem Zeitraum, in dem ich über eine bestimmte IP über meinen Provider im
Netz adressiert werde, gehört meine IP also zu den Bestandsdaten, da sie
nötig ist, mir den Dienst bereitzustellen, so daß der Anbieter seinen
vertraglichen Verpflichtungen mir gegenüber nachkommen kann. Dies gilt
jedoch nur solange, wie ich über diese IP im Netz adressiert werde.
Bekomme ich eine neue IP zugewiesen, was bei ADSL mindestens einmal am Tag
passiert, dann gehört diese neue IP zu meinen Bestandsdaten, da sie ab
diesem Zeitpunkt nötig ist, um mir den Dienst des Anbieters
bereitzustellen. Entsprechend wechselt die alte IP, da sie hinfort nicht
mehr von mir gebraucht wird, samt zeitlicher Zuordnung in die
Kategorie "Vorratsdaten", denn das ist genau, wie wenn ich umziehe. Wenn
ich umziehe, wechselt meine alte Adresse, falls der Anbieter sich diese
merkt, ja ebenfalls zu den Vorratsdaten und die neue Adresse wandert in die
Bestandsdaten. Da ich eine Flatrate habe, ist es nämlich zur Abrechnung
nicht erforderlich, alte IPs zu speichern, genauso wie es nicht nötig ist,
alte Adressen von mir zu speichern. Die weitere Speicherung der alten IP
erfolgt also ab der Zuweisung einer neuen IP anlasslos, was ja genau das
Kriterium für die Kategorie „Vorratsdaten“ darstellt. Zur Bereitstellung
des Dienstes braucht der Anbieter wirklich nur meine aktuelle Adresse und
IP als Bestandsdaten, während er sich alte Bestandsdaten zwar merken kann,
sie aber weder zur Bereitstellung des Dienstes noch zur Abrechnung braucht.
In welcher Richtung die Datenbank durchsucht wird, spielt dabei keine
Rolle, denn Datenbank ist Datenbank und was drin steht, steht drin.
Ab hier greift erstens das vom Bundesverfassungsgericht verhängte Verbot der
Speicherung und Herausgabe der Vorratsdaten und zweitens greift hier auch
ein gewisser Datenverarbeiter-Ehrenkodex, der gebietet, daß Administratoren
solche Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln und nicht an
irgendwelche Dahergelaufene herauszugeben haben.
Damit dürfte klargestellt sein, daß meinerseits durchaus ein berechtigtes,
sowohl mich als auch die Allgemeinheit betreffendes, Interesse vorliegt,
den kleinen satanischen Evolutionsbremsen ihr mächtiges Werkzeug
wegzunehmen. So viel Macht, in den Vorratsdaten der Leute herumzuwühlen,
sollte keine zentrale irdische Instanz haben, schon gar nicht unter dem
Vorwand eines niederprioritären Urhebergesetzes, und damit sind sämtliche
angeblichen Beleidigungen durch §193 StGB gedeckt und damit vollständig
legal; legitim sind sie sowieso.
Denn nun zum eigentlichen „sachlichen“ Teil:
Zu den Punkten 1) bis 4): Ja klar, das ist ja auch alles von §193 StGB
gedeckt, weshalb es mir ohne Frage zusteht, derartige Äußerungen in diesem
Zusammenhang zu tätigen.
Zu Punkt 5): Hier zeigen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin, daß
sie von dem, worüber sie sich zu entscheiden anmaßen, nicht den geringsten
Plan haben und tatsächlich nur dumme Viecher sind.
Erstens lautet die korrekte URL folgendermaßen:
http://www.freak-search.com/de/thread/2466685/rechtsbeugende_richter_am_landgericht_koeln_stefan_knechtel,_dieter_ley_und_ute_klingler,_26._zivilkammer
Zweitens habe ich den Artikel nicht auf
freak-search.com eingestellt,
sondern ins „Usenet“ genannte Nichtsnutznetz. Es ist also noch viel
krasser:
freak-search.com ist nur ein „Mirror“ genannter Spiegel des
Nichtsnutznetzes und der Artikel läßt sich genauso gut über Google Groups,
newsgroups.derkeiler.com oder andere Spiegel finden. Genau das ist ja auch
Sinn und Zweck der Sache, denn Richter und Staatsanwälte scheuen
üblicherweise die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Außerdem
will man ja auch vermeiden, daß das Viehzeug sich irgendwann mal in einem
politischen Amt, beispielsweise Bundestag oder Landtage, wiederfindet. Da
erschien mir die Öffentlichkeit als geeignetes Mittel der Wahl, um
eventuelle politische Karrieren dieser Evolutionsbremsen bereits vor ihrem
Beginn zu beenden.
Drittens schrieb ich in diesem Zusammenhang unter exakt einem einzigen
Nicknamen, und dieser lautete ausschließlich „Mr. Justice“. Das heißt: Die
Evolutionsbremse „Annegret Quack-Kummrow“ ist komplett zu blöd zum
Recherchieren, denn eine Trefferquote von einem Drittel nenne ich
fantastisch schlecht.
Viertens wurde auch noch mein Zitat falsch wiedergegeben, richtig lautet es:
„Leute mit anständigen Berufen (Ärzte, Ingenieure, Zimmerleute, Bäcker, …)
haben es schwerer und werden üblicherweise schlechter bezahlt als
derartiges Richter-Viehzeug, und trotzdem machen die ihre Arbeit
normalerweise ordentlich.“ Und damit war der Satz auch schon zu Ende. Aber
anscheinend ist Ihre Staatsanwaltschaft noch blöder als Lügenbaron ab und
zu Guttenberg, denn der kann wenigstens richtig zitieren, nur nicht richtig
deklarieren.
Zu den Punkten 6) bis 9): Ja klar, das ist ja auch alles von §193 StGB
gedeckt, weshalb es mir ohne Frage zusteht, derartige Äußerungen in diesem
Zusammenhang zu tätigen.
Zu restlichen sogenannten „Begründung“:
Ich habe in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt meinen Geburtsnamen
verwendet, und Mr. Justice ist ganz sicher nicht mein Geburtsname.
Vielleicht sollte sich die Evolutionsbremse „Andrea Fuchs“ mal mit dem
Nichtsnutznetz technisch ein wenig vertraut machen, damit sie Quellen
korrekt ermitteln und deren Glaubhaftigkeit einstufen kann. Ich werde dazu
allerdings keine Hilfestellung leisten, da ich der Ansicht bin, daß
dümmliches Viehzeug wie „Andrea Fuchs“ die Klopfoten (Wurstfinger)
gefälligst aus der Datenwelt zu lassen hat. Kann ja nicht sein, daß diese
Idiotenkuh über etwas urteilt, von dem sie so richtig gar nichts versteht
und was sie nicht ansatzweise durchschaut.
Weiterhin stellt eine Beleidigung doch wohl eine Herabsetzung der
Persönlichkeit dar. Erstens bezweifle ich ernsthaft, die Angegriffenen
tatsächlich herabgesetzt zu haben, denn dazu muss man jemanden wohl
schlechter darstellen, als er tatsächlich ist. Ich bin mir jedoch ganz
sicher, daß die angegriffenen Evolutionsbremsen tatsächlich so schlecht
sind, wie ich sie dargestellt habe. Außerdem setzt der Vorgang bei den
Angegriffenen das Vorhandensein einer Persönlichkeit voraus. Die
Angegriffenen sind jedoch nur seelen- und persönlichkeitslose hohle
Handpuppen Satans. Auch eine Ehrverletzung kann hier nicht gegeben sein, da
es sich bei den Angegriffenen um Ehrlose handelt. Da gibt es nichts, was
man verletzen könnte.
Abschließend kommt das hirnverbrannte „Gericht“ also zu der „Auffassung“,
ich bedürfe dringend „ärztlicher“ Behandlung. Ich hingegen bezweifle, daß
das hirnverbrannte Tier namens Andrea Fuchs überhaupt über eine
nennenswerte Auffassungsgabe verfügt. Denn es ist so: Meine Ausführungen
sind kein Ausdruck einer „psychischen Erkrankung“, sondern von Zivilcourage
und gerechtem Zorn, und weder Zivilcourage noch gerechter Zorn sind in
irgendeiner Form therapierbar. Im Gegenteil: Es sind keine Fehler, sondern
herausragende Qualitätsmerkmale meiner Persönlichkeit, auf die ich sehr
stolz bin. Ich bin stolz, wehrhafter Demokrat zu sein. Wenn Sie
Zivilcourage und wehrhafte Demokratie nicht mögen, dann sollten Sie Ihre
„Politiker“ dazu auffordern, sämtliche Heucheleien diesbezüglich
einzustellen.
Weiterhin sind Psychiater, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, ohnehin
keine richtigen Ärzte, sondern üblicherweise nur kleine miese Scharlatane,
Kurpfuscher und Quacksalber. Also was kommt als Nächstes? Vielleicht soll
ich mir ja ein Horoskop erstellen oder mir die Karten legen lassen?
Weiterhin gibt das hirnverbrannte „Gericht“ also von sich, meine Äußerungen
lägen weit abseits meiner sonstigen Fähigkeiten und es hätte die Hoffnung,
ich könne mit „professioneller Hilfe“ eines psychiatrischen Scharlatans in
Zukunft davon abgehalten werden. In dem Zusammenhang gebe ich hiermit zu
Protokoll, daß ich ein „verdammt harter Hund“ bin und deshalb
Qualitätssicherung zu meinen Spezialitäten gehört. Andrea Fuchs braucht
sich also nicht aufzuspielen, als wäre sie meine Mutti oder sonst irgendwie
„erziehungsberechtigt“, sondern es ist genau andersrum: Ich bin (gemeinsam
mit ca. 80 M weiteren Deutschen) Souverän und einer der ganz wenigen, die
das Zeug haben, in Ihrem Schlampenladen überhaupt Qualitätsmängel zu
erkennen und dagegen anzugehen. Wenn überhaupt, dann bin nämlich ich Ihre
Mutti und erziehe Sie und nicht andersrum. Daran, daß die drei kleinen
Schweinchen "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" immernoch im
„Amt und Würden“ sind, kann man schließlich ablesen, wie dirngend Ihr
Schweineverein eine Qualitätssicherung nötig hat, und voilà hier bin ich.
Außerdem bin ich Kommunikationsfachmann und weiß daher ganz genau, mit
welcher Art von Idiot ich wie reden muss, um auch wirklich verstanden zu
werden. Schließlich sind wir alle in der Hauptsache neurale Analogrechner,
und ich habe nur eine geeignete Signalform und Signalstärke angelegt, um
sicher zu gehen, daß mehr ankommt als ein leises Rauschen. Hinzu kommt, daß
es schon ziemlich anmaßend daher kommt, wenn ein hirnverbranntes Tier
namens „Andrea Fuchs“ dessen Fähigkeiten sich darin erschöpfen, blöd daher
zu labern und in einer Schutzgelderpressermafia tätig zu sein, sich ein
Urteil über meine Fähigkeiten und deren adäquaten Einsatz erlaubt. Was ich
hier tue, ist dringend nötig und muss getan werden, und wenn ich es nicht
mache, dann macht es keiner. Basta.
Und als Gipfel der Frechheit wagt es das hirnverbrannte „Gericht“ doch
tatsächlich, mir dreiste Auflagen zu formulieren, und zwar die Durchführung
einer Psychotherapie. Nicht ich brauche einen Psychotherapeuten,
sondern "Stefan Knechtel", "Dieter Ley", "Ute Klingler", „Annegret
Quack-Kummrow“ und „Andrea Fuchs“ brauchen einen Exorzisten. So sieht es
nämlich aus. Denen müßte mal dringend der Teufel ausgetrieben werden.
Zuguterletzt möchte ich darauf hinweisen, daß irgendwelche Kölner
Möchtegerngerichte für mich ohnehin nicht zuständig sind. Ich bin kein
Untertan von irgendwem, sondern einfach nur eine natürlich vorkommende
Lebensform. Ich bin auch kein Staatsbürger, alle anders lautenden
Behauptungen sind von „Amts“ wegen getätigte dreiste Verleumdungen. Das
einzige für mich zuständige Gericht ist das Jüngste Gericht, in dem Jesus
Christus zu rechten Gottes sitzend die Lebenden sowie die Toten richten
wird. Dieses Gericht Gottes ist übrigens genauso auch zuständig für "Stefan
Knechtel", "Dieter Ley", "Ute Klingler", „Annegret Quack-Kummrow“ und
„Andrea Fuchs“, und nach derzeitigem Stand wird das Urteil auf diese
kleinen Parasiten bezogen auf „ewige Verdammnis“ lauten. Gott hat nämlich
keine Verwendung für hirnverbrannte, seelenlose, ehrlose, dummdreiste,
renitente, Willkür übende Blutsauger wie diese.