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Rechtsbeugende "Richter" am Landgericht Köln: "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler", 26. Zivilkammer, dringend töten

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Mr. Justice

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Jan 9, 2012, 3:53:43 PM1/9/12
to
Dies ist ein offener Brief an sämtliche zuständigen Stellen.
Bis zur Lösung des Problems wird dieser Brief öfters mal in's Usenet
gekippt.

---

Gegenstand:

Id: 226 O 110/10

weiterhin:

Tatort/Zeichen: 601000-205266-10/8
Aktenzeichen: 87 UJs 946 / 10

Beschuldigte nach § 339 StGB und Art. 10 GG:
Stefan Knechtel, Vorsitzender Richter am Landgericht Köln
Dieter Ley, Richter am Landgericht Köln
Ute Klingler, Richterin am Landgericht Köln
Telefon Qualitätssicherung: 02214772704 und 02214772705
Bitte entschuldigen Sie die Fotzen vom Empfang

Beschuldigt der Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft: Rechtsanwälte der
Kanzlei Rasch, An der Alster 6, 20099 Hamburg

Beschuldigt der Strafvereitelung: zuständige "ermittelnde" Amtsanwältin
  (Vorzimmer: 02214774487)

---

Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte am 2. März 2010, dass die
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung
verfassungswidrig sei, da das Gesetz zur anlasslosen Speicherung
umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste
keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und hat zudem die
Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet. Das Urteil
verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung
der bis dahin gesammelten Daten.
Quelle: <http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung>

Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit
der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.
Quelle: <http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung>

Damit das auch einem sogenannten "Richter" und damit ausgebildeten Juristen
begreiflich wird, was jeder 5-jährige in Windeseile schnallen würde, will
ich das näher erläutern.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 02.03.2010. Die sogenannte
Straftat, bei der ich angeblich einen Song von Jan Delay zum Download
angeboten haben soll, soll am 03.03.2010 stattgefunden haben. Der
sogenannte Beschluss des sogenannten Landgerichts Köln datiert vom
24.03.2010.
Das bedeutet, Richter und Telekommunikationsanbieter haben nicht irgendein
Gesetz gebrochen, sondern das Grundgesetz.
Wenn es nach Verhältnismäßigkeit ginge, dann wäre, wenn einen Song zum
Download anzubieten 1200 Euro kostet, was die Univarsal Music GmbH
dreisterweise von mir verlangt, dafür mindestens vollständige Enteignung
und Hinrichtung aller Beteiligten angemessen.
Weiterhin bedeutet es, dass Stefan Knechtel, Dieter Ley und Ute Klingler
entweder die Urteile ihres Bundesverfassungsgerichtes in den relevanten
Fragen nicht kennen, was weiterhin bedeuten würde, dass es sich um die
ignorantesten, desinteressiertesten und schlampigsten sogenannten "Diener
des Volkes" handelt, die man sich vorstellen kann, oder es war Absicht.
Wenn ich mir so überlege, was einen "Richter" motivieren kann, trotz eines
superfetten Gehalts das Grundgesetz zu brechen, kommt mir eigentlich nur
Korruption in den Sinn.
Für mich ist kein anderes Motiv für solch eine Tat vorstellbar.

---

Fest steht: Bei Stefan Knechtel, Dieter Ley und Ute Klingler handelt es sich
ganz offensichtlich um den so ziemlich schmutzigsten Abschaum, den man sich
vorstellen kann.
Leute mit anständigen Berufen (Ärzte, Ingenieure, Zimmerleute, Bäcker, ...)
haben es schwerer und werden üblicherweise schlechter bezahlt als
derartiges Richter-Viehzeug, und trotzdem machen die ihre Arbeit
normalerweise ordentlich.
Was bringt solch hochbezahlten Abschaum wie Stefan Knechtel, Dieter Ley, und
Ute Klingler dazu, ihre Arbeit nicht ordentlich zu machen?
Es kann sich dabei um kein Versehen handeln, sondern stellt wohl eine Form
von Bosheit dar.

Also bringen Sie Ihren Schlampenladen, der für sich den
Titel "demokratischer Rechtsstaat" reklamiert, in Ordnung, und zwar
dringendst. Das dreckige Viehzeug, das auf die Namen "Stefan
Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" hört, darf jedenfalls nie wieder
richten oder im Namen des Volkes irgendwas verkünden. Das Dreckspack muß
weg.

Einfach irgendeinen Beschluß oder irgendein Urteil ohne jegliche Kenntnisse
irgendwelcher "Gesetze" zu fällen, schaffe ich auch gerade noch so als
Hobby in meiner Freizeit selber. Das kann ich selbst kostenlos, da brauche
ich den hochbezahlten Abschaum (Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler)
nicht. Wenn ich programmiere, halte ich mich auch an die anerkannten Regeln
der Technik. So schwer ist das nicht. Ich brauche jedenfalls kein Viehzeug
(Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler), das ein fettes Gehalt dafür
bekommt, daß es macht, was denen gerade paßt. In deren Arbeitszeit habe ich
als Teil des Souverän einen Anspruch, daß meine Dienerschaft tut, was von
ihr verlangt wird. Ich zwinge schließlich niemanden, sich für den Job zu
bewerben. Wer sich nicht zutraut, Recht zu sprechen, soll sich um kein
Richteramt bewerben. Wenn sich niemand findet, der den Job machen will, ist
das für mich auch kein Problem. Zur Not bekomme ich meine Rechte auch in
Selbstjustiz gewahrt, verlassen Sie sich da mal drauf. Mit anderen Worten:
Ich brauche Sie sowieso nicht, aus meiner Sicht sind Sie allesamt
überflüssig. Und wer Richter ist, und es macht ihm keinen Spaß, sich bei
seinen Beschlüssen und Urteilen an das Grundgesetz zu halten, der soll
gefälligst kündigen. Fest steht jedenfalls, daß das Viehzeug (Stefan
Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler) nicht für die Ausübung irgendwelcher
Hobbies oder von Willkür bezahlt wird. Meines Erachtens gehören die drei
(Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler) ihrer Anmaßung und ihres
Verrats wegen auf einen Scheiterhaufen gebunden, angezündet und bei
lebendigem Leib verbrannt. So sehe ich das. Das ist meine Rechtsauffassung
als Christ, denn wer sich zu richten anmaßt, und das willkürlich nach
Gutdünken tut, gehört nur um so härter selbst gerichtet.
Daß die Durchsetzung meiner Rechtsauffassung derzeit unrealistisch ist, weiß
ich selbst, das brauchen Sie mir nicht zu sagen, aber man wird ja wohl noch
träumen dürfen.

Also wie gesagt: Bringen sie Ihren Schlampenladen "BRD" in Ordnung, von
einem demokratischen Rechtsstaat sind sie nämlich weit weit weit entfernt.
Da sind Sie nichtmal ansatzweise in der Nähe. Lange sehe ich mir die
Scheiße jedenfalls nicht mehr mit an. Entweder Sie räumen das Lumpenpack
aus Amt und Würden, oder ich tue es. Bei den Verhältnissen brauchen Sie
Schlampen sich in Ihrem Schlampenladen jedenfalls nicht zu wundern, wenn ab
und an mal jemand in einem sogenannten "Amt" Amok läuft.

Das Bundesverfassungsgericht hat versucht, mit Ihnen normal und freundlich
zu reden/schreiben. Das haben Sie nicht verstanden. Jetzt rede ich mal
deutlichen Klartext mit Ihnen, wie es mir als Lutheraner durchaus ansteht,
in der Hoffnung, daß sie wenigstens den verstehen. Bitte sagen und zeigen
Sie mir nicht, daß Sie auch dazu zu blöd und verstockt sind, denn dann
bliebe nur noch die Sprache von Zerstörung und Gewalt übrig. Vielleicht
haben Sie ja Sinnesorgane, die das verarbeiten können, allerdings würde es
mir das Herz brechen. Sie wissen ja: Wer nicht hören (lesen) will, muß
fühlen.

Was für Schlampenschweine Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler sind,
sieht man daran, daß die nichtmal die Zuständigkeit korrekt zuordnen
konnten. Erstmal ist bei dem lächerlichen Streitwert, der im "Beschluß"
nichtmal angegeben ist, ein Amtsgericht zuständig und kein Landgericht, und
zweitens hätte man mit GeoIP herausfinden können, daß entweder Pirna oder
Dresden zuständig gewesen wäre. Zumindest ordnet geoip die Adressen in etwa
dem richtigen Gebiet zu: <http://www.geoiptool.com/de/?IP=87.170.166.90>

Wie gesagt: Bringen Sie gefälligst Ihren Schlampenladen in Ordnung, und zwar
ein bißchen hurtig, und sortieren Sie wenigstens den dreckigsten und
stinkendsten Abschaum aus Ihren Reihen aus. Ich weiß, bei Berufsgruppen,
die sich fast vollständig aus dreckigem, stinkenden Abschaum rekrutieren
(Richter, Staatsanwälte, Büttel, Beamte), ist das nicht ganz einfach, aber
schon der Versuch zählt.

Nochmal: Dieses räudige Dreckspack (Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute
Klingler) dürfen unter gar keinen Umständen jemals wieder im Namen des
Volkes irgendwas verkünden. Diese stinkenden Schweine gehören unter allen
Umständen daran gehindert, weiter Recht zu beugen. Derartigem verschissenem
Viehzeug darf unmöglich solche Macht gegeben werden, denn dreckiges
verschissenes Viehzeug mißbraucht ihm gegebene Macht ohnehin nur.
Vielleicht sollte man die Schweine (Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute
Klingler) mal einer nützlichen Tätigkeit zuführen. Um Arzt, Ingenieur oder
Techniker zu werden, dürften die Schweine zu doof sein, denn ich kann mir
nicht vorstellen, daß die noch mehr Zahlen als die auf ihrer
Gehaltsabrechnung verstehen und verarbeiten und noch mit anderen Einheiten
als Euro umgehen können. Mir ist sowieso nicht ganz klar, warum ich mich
als intelligenter, gebildeter Mensch von den allerdümmsten Schweinen, die
das Land zu bieten hat, verurteilen lassen soll. Aber wenigstens Erdbeeren
pflücken oder Spargel stechen müßten die doch beherrschen, sogar ein
sogenannter "Richter" dürfte verstehen, wie das geht. Jaja, ich weiß, zu
doof zum Techniker, aber auch zu fein und wehleidig für körperliche Arbeit,
so kennt man das Pack. Solchem Abschaum kann man doch keine Verantwortung
geben, schon gar nicht die Verantwortung, über andere Menschen zu urteilen.
Ich bin ja aus der Zone viel Schlamperei gewohnt, aber dieses Maß an
juristischer Schlamperei wie heute hat's überhaupt noch nie gegeben. Sowas
von zum kotzen, so dermaßen von zum kotzen, Ihren "Rechtsstaat" können sie
sich ja wohl voll in Ihre überbezahlten Beamtenärsche schieben, Ihre
sogenannte "Demokratie" und Ihr sogenannter "Rechtsstaat" sind nichts
weiter als potemkinsche Dörfer, im Juristenjargon auch "arglistige
Täuschung" genannt.

Ich kann die Namen Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler übrigens auch
durch's gesamte Internet schreien, was ich hiermit tue, oder Flugblätter in
Köln verteilen, wenn deren überbezahlte Drecksärsche nicht bald aus ihren
Sesseln gekickt werden. Ich verstehe und mache da keinen Spaß.

Und neulich schickte mir die korrupte strafvereitelnde Drecksau von
Amtsanwältin doch tatsächlich irgendwas von wegen Einstellung des
Verfahrens zurück. Ja wirklich, so dreist sind diese korrupten Schweine.
Sind die alle in derselben Freimaurerloge oder welcher Film läuft hier?
Mein Tatvorwurf lautete niemals auf "Betrug", sondern auf § 339 StGB und §
206 Abs. 5 StGB. Und hier kann mir auch keiner erzählen, daß sich die Täter
nicht ermitteln ließen. Stefan Knechtel, Dieter Ley, Ute Klingler sitzen in
der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln, siehe
<http://www.lg-koeln.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/zivilkammern/index.php>,
und Telekommunikationsanbieter sind juristische Personen und auch
entsprechend zu behandeln.
--
Tod den Henkern und Verrätern

Mr. Justice

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Jan 9, 2012, 3:54:25 PM1/9/12
to
Ich schrieb:

> [Rechtsbeugende "Richter" am Landgericht Köln: "Stefan Knechtel", "Dieter
> Ley" und "Ute Klingler", 26. Zivilkammer zum Elektrizität göpeln
> abkommandieren]  

Aber das dumme Vieh von Oberstaatsanwältin namens "Annegret Quack-Kummrow"
zieht es lieber vor, mich wegen Beleidigung anklagen zu wollen.
Aktenzeichen: 534 Ds 187/11.
Dabei sind die in der Anklageschrift vom sich "Oberstaatsanwältin" nennenden
Stück Dummdreistigkeit namens "Annegret Quack-Kummrow" gemachten Angaben zur
Sache komplett erstunken und erlogen, denn bei den von den "Richtern"
angeforderten Daten handelte es sich entgegen der Behauptung des
sich "Oberstaatsanwältin" nennenden Stück Dummdreistigkeit mitnichten um
Verkehrsdaten nach § 3 Nr. 30 TKG.

Fakt ist: Die Information über die zeitliche Vergabe dynamischer IPs an die
Nutzer eines DSL-Anschlusses fällt unter die Kategorie "Bestandsdaten" im
Sinne von § 3 Nr. 3 TKG: Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung,
inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines
Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden;
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html

Und "Bestandsdaten" sind nunmal eine Untermenge der "Vorratsdaten".

Das ergibt nicht nur Sinn, sondern ist auch spätestens seit dem Beschluß des
Landgerichts Offenburg vom 17.04.2008 verbindlich.
Es gelten folgende Leitsätze:
1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name
und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß
§§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten
anzusehen. Dies gilt gleichwohl eine dynamische IP-Adresse einer Person nur
im Zusammenhang mit den Daten der konkreten Internetkommunikation -
insoweit Verkehrsdaten dieser Kommunikation (§ 3 Nr. 30 TKG) - zugeordnet
werden kann.
2. Die von der Staatsanwaltschaft begehrte Auskunft bei einem (Internet-)
Provider über die sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden
Daten des Internet-Anschlussinhabers - wie Name und Anschrift - ist daher
auf §§ 161, 163 StPO i.V.m. § 113 TKG zu stützen. Eine richterliche
Anordnung nach § 100g, 100h StPO a. F. bzw. § 100g StPO n. F. (in Kraft
seit 01.01.2008) ist nicht erforderlich.
Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1601

Damit wird schnell klar: Entgegen den Behauptungen der
Verleumderin "Annegret Quack-Kummrow" habe ich den rechtsbeugenden Abschaum
namens "Knechtel", "Ley" und "Klingler" mitnichten diffamiert, sondern ich
habe im gerechten Zorn die Wahrheit gesprochen und geschrieben. Also soll
das brutal rechtsbeugende Viehzeug mal jetzt keinen auf wehleidig machen,
ich kann ja nichts dafür, daß die drei kleinen Schweinchen einfach
nur dumm, scheiße und pervers sind.

Doch nun zu Frau Annegret Quack-Kummrow: Wie kommt jemand, der
sich "Oberstaatsanwältin" nennt, dazu, "§ 3 Nr. 3 TKG" mit "§ 3 Nr. 30 TKG"
zu verwechseln? Will dieses amtsanmaßende, nichtsnutzige, mit
rechtsbeugenden Richtern und strafvereitelnden Staatsanwälten
Mittäterschaft leistende, von erpreßtem Schutzgeld lebende Stück Schmutz
von Taugenichts mich hier komplett verarschen? Glaubt dieses dummdreiste
Stück Scheiße am Schuh vorgespiegelter Rechtsstaatlichkeit etwa, ich merke
sowas nicht?

Das Viehzeug stellt sich doch mit Absicht doof, oder will mir ernsthaft
einer erzählen, daß da rein "versehentlich" seit Jahren falsch deklarierte
Vorratsdaten freigegeben werden, und ich der erste bin, dem das auffällt?
Da sitzt also ein ganzer großer stinkender Scheißhaufen studierter und
hervorragend bezahlter Juristen in Köln konzentriert auf einem Fleck
zusammen, und keinem soll das aufgefallen sein? Da arbeiten ganze
Völkerstämme dran, und von diesem überbezahlten Schweineviehzeug will
keiner in der Lage sein, Bestandsdaten von Verkehrsdaten unterscheiden zu
können?

Bin ich denn nur von idiotischem Abschaum umgeben? Der Kölner Filz gehört
mit Benzin übergossen und restlos verbrannt, das sage ich ganz verbindlich.

Mr. Justice

unread,
Jan 9, 2012, 3:55:10 PM1/9/12
to
Dies ist ein offener Brief an sämtliche zuständigen Stellen.
Bis zur Lösung des Problems wird dieser Brief öfters mal in's Usenet
gekippt.

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Geschäftsnummer: 534 Ds 187/11
Aktenzeichen: 168 Js 207/10

Was bisher geschah: Drei kleine, satanische, lästige, renitente,
aufdringliche Parasiten namens "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler" von der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln haben am 24.03.2010
mein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf das Telekommunikationsgeheimnis
durch sowohl illegale als auch illegitime Freigabe meiner Vorratsdaten
mißachtet und ausgehebelt. Dies taten diese korrupten, ehrlosen,
gewissenlosen Blutsauger aus einem völlig nichtigen Vorwand, nämlich dem,
daß ich angeblich einen Song von Jan Delay zum Download angeboten haben
soll. Der Eingriff in ein so wichtiges Recht wie das auf geheime
Telekommunikation ist jedoch, wenn überhaupt jemals, dann nur zur
Prävention und Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Terrorismus zulässig,
und unter gar keinen Umständen aus nichtigen Vorwänden von wegen
irgendwelcher Urhebergesetzkacke.
Aus diesem Grund habe ich die von "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler" eindeutig begangene Rechtsbeugung bei der Polizei angezeigt, und
die hat das an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das nichtsnutzige,
satanische Dreckvieh von Amtsanwältin jedoch behauptete dummdreist: "Der
Täter ließ sich nicht ermitteln". Ich habe die Namen und das Aktenzeichen
zwar in der Anzeige mitgeliefert, aber die Staatsanwaltschaft Köln ist
unwillig herauszufinden, wer welches Aktenzeichen verbrochen hat und wer in
der 26. Zivilkammer des Landgerichts sitzt.

Daraufhin habe ich selbst Maßnahmen ergriffen und angefangen, mit sehr
passenden Formulierungen auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen. Aber
anstatt, daß "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" Buße tun,
Reue zeigen, ihre Sessel räumen und einsehen, daß Rechtsprechung wegen
charakterlicher Nichteignung nichts für korrupte Parasiten ist, hat mich
dieses dummdreiste, satanische Viehzeug doch tatsächlich angezeigt. Und
genauso schnell, wie sich die Staatsanwaltschaft Köln sicher war, die Täter
im Fall der Rechtsbeugung nicht ermitteln zu können, hat die miese,
satanische Dreckschlampe von Oberstaatsanwältin namens "Annegret
Quack-Kummrow" beschlossen, mich anzuklagen. Aber nicht nur das, das
dreiste, unverschämte, satanische Dummvieh namens "Andrea Fuchs" hat diese
Klage sogar zugelassen und ein Verfahren eröffnet.

Fassen wir also nochmal kurz zusammen.
Schritt 1: Drei Kölner "Richter" beugen massiv Recht in tausenden Fällen
quer durch die BRD, denn ich bin nicht das einzige Opfer dieses Abschaums.
Schritt 2: Ich erstatte Anzeige.
Schritt 3: Die Kölner Staatsanwaltschaft erzählt mir: "Der Täter ließ sich
nicht ermitteln".
Schritt 4: Ich predige dem Götzendiener-Dreckspack Gerechtigkeit.
Schritt 5: Das Götzendiener-Dreckspack verträgt die Wahrheit nicht, macht
einen auf wehleidig und zeigt mich an.
Schritt 6: Annegret Quack-Kummrow macht aus der Anzeige eine Anklage.
Schritt 7: Andrea Fuchs läßt die Anklage zu und macht daraus ein Verfahren.

Und jetzt kommt's: Anstatt, daß "Andrea Fuchs" tatsächlich mal angemessen
handelt und das satanische Dreckspack namens "Stefan Knechtel", "Dieter
Ley" und "Ute Klingler" aus dem Verkehr zieht, setzt sie einen
Verhandlungstermin an und bestellt mich nach Köln. Nun ist es aber so: Die
Kölner Justiz hat jeglichen Rest von Vertrauen bei mir verloren. Eigentlich
hat die gesamte deutsche Richterschaft mein vollstes Mißtrauen. Dieses
Mißtrauen machte mir furchtbare Bauchschmerzen, so furchtbare
Bauchschmerzen, daß ich unmöglich verreisen konnte. Man kann es sich ja
vorstellen: Die Zugtoiletten, die Bahnhofsklos, und mit meinem Anwalt kann
ich auch nicht fahren, weil der kein Scheißhaus on Board hat, und ich will
ihm nicht die teuren Sitze von seinem dicken Benz versauen.
Doch zurück zum Mißtrauen: Mir ist unbegreiflich, wie ein BRD-"Gericht"
überhaupt noch auf die Dreistigkeit verfallen kann, mich vorzuladen,
einzubestellen und mich im Zuwiderhandlungsfall mit Entführung zu bedrohen,
denn von "Haftbefehl" und "Vorführung", also staatlichem Kidnapping, war in
der Vorladung die Rede. So wichtig, mich zu kidnappen, schien die Sache
dann aber doch nicht gewesen zu sein. Stattdessen dachte das boshafte,
satanische Parasitenvieh namens "Andrea Fuchs", es könnte mich
zu "Geldstrafe" und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilen. Aber da hat
das blutsaugende, satanische Dreckstück falsch gedacht, und deshalb will
ich mal für klare Verhältnisse sorgen:

Ich lasse mir doch nicht von ein paar korrupten Parasiten gegen die Karre
fahren.
Ginge es "Andrea Fuchs" um Gerechtigkeit, dann hätte sie "Stefan
Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" aus ihren Sesseln gefegt. Ginge
es ihr um die Einhaltung von Gesetzen, dann hätte "Andrea Fuchs" dasselbe
getan, nämlich "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" aus ihren
Sesseln gefegt. Dasselbe gilt für die "Oberstaatsanwältin" namens "Annegret
Quack-Kummrow": Ginge es diesem satanische Mistvieh um Gerechtigkeit, dann
hätte sie Anklage wegen Rechtsbeugung gegen "Stefan Knechtel", "Dieter Ley"
und "Ute Klingler" erhoben, und ginge es diesem Stück Scheiße um die
Einhaltung von Gesetzen, dann hätte sie dasselbe getan, nämlich Anklage
gegen "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" erhoben.
Nein, hier ging es weder um Gerechtigkeit noch um Recht und Gesetz, sondern
hier geht es nur noch darum, wer an welchem Ende der Nahrungskette steht,
und "Andrea Fuchs" möchte, genau wie "Annegret Quack-Kummrow" sowie "Stefan
Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler", an dem Ende der Nahrungskette
stehen, an dem sich die Parasiten befinden. Dieses satanische Vieh
namens "Andrea Fuchs" hat sich für dieses Verfahren genau wie für ihr
gesamtes Leben bewußt, absichtlich und aus reiner Bosheit entschieden, ein
nichtsnutziger Parasit, also ein reiner Schädling, zu sein.

Und jetzt ist es so, daß ich Christ bin und nach dem Wort Jesu Christi lebe:
An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen.
Und ich habe "Andrea Fuchs" an ihrer Taten erkannt: Bei dem Subjekt "Andrea
Fuchs" handelt es sich um eine ehrlose, gewissenlose Parasitin ohne
jeglichen Sinn für Gerechtigkeit, die außerdem das Grundgesetz in vollem
Wissen und bewußter Absicht mißachtet. Diese sogenannte "Andrea Fuchs" ist
eine Blutsaugerin am leidenden Volkskörper und gehört entsprechend als
reine, dreiste Parasitin auch vernichtet. Ja, damit meine ich, daß dieses
satanische Stück Götzendienerdreck in Notwehr oder Nothilfe (kommt drauf
an, wer es tut) getötet gehört.
Ich rede hier von physischer Vernichtung, von abstechen, häckseln und an die
Schweine verfüttern oder von 50 Seelmeilen vor die Küste fahren und dann
mit Betonschuhen über Bord werfen, oder alternativ von Anzünden und bei
lebendigem Leib abfackeln, und wenn sich für mich mal die Gelegenheit
ergibt, nach Köln zu fahren, stelle ich sowas in der Art schonmal in
Aussicht.

Weiterhin: Das satanische Parasitenvieh "Andrea Fuchs" behauptet, ich
wäre "unentschuldigt" nicht erschienen.
So eine Frechheit. Wenn sich jemand bei jemandem entschuldigen muß, dann
dieses satanische Stück Scheiße bei mir und nicht andersrum.
Erstens hat dieses dreiste Stück Dreck mich überhaupt nicht einzubestellen.
Wenn das satanische Götzendienervieh irgendwas will, kann es untertänigst
Audienz bei mir beantragen, und dann suche ich mir nach Tageslaune aus, ob
ich die Audienz gewähre oder nicht.
Zweitens habe ich es überhaupt nicht nötig, mich bei einem korrupten Stück
Schmutz ohne jegliche Ehre und Gerechtigkeit im Leib zu entschuldigen, denn
ich habe in dem Zusammenhang keinerlei Schuld auf mich geladen. Ich habe
nämlich in diesem Zusammenhang weder einen Vertrag noch ein Versprechen
gebrochen. Ich hatte mein Erscheinen zu keinem Zeitpunkt zugesagt. Ich kann
mich ja auch nicht von jedem bösartigen, hirnverbrannten, dummdreisten,
nichtsnutzigen und satanischen Stück Götzendienerscheiße "Andrea Fuchs"
vorführen, herumkommandieren und einbestellen lassen, wie es besagtem
bösartigen, hirnverbrannten, dummdreisten, nichtsnutzigen und satanischen
Stück Götzendienerscheiße "Andrea Fuchs" gerade passt, denn wo käme ich da
hin?

Und nochwas: Ich bezahle doch keine "Gerichtskosten" und auch
keine "Strafe". Ich bezahle nur für gute Arbeit und für bestellte und nach
Möglichkeit in Anspruch genommene Leistung. Aber das
sogenannte "Amtsgericht Köln" hat keine Arbeit geleistet, sondern nur
Scheißdreck abgeliefert. Für solche Kacke bezahle ich doch nicht auch noch.
Das Kölner "Amtsgericht" hat keine Belohnung für diesen Scheißdreck
verdient, also bekommt es auch keine Belohnung von mir. Daran gibt's auch
nichts zu verhandeln, denn mit Schutzgelderpresserschweinen, und nichts
anderes sind "Andrea Fuchs" und "Annegret Quack-Kummrow", verhandele ich
nicht. Der einzige Grund, warum ich mich mit diesem satanischen Viehzeug
überhaupt auf die eine oder andere Art abgebe, ist nicht etwa deren
Autorität, denn welche Autorität sollten schon Schweine ohne jede Ehre und
Gerechtigkeit im Leib haben, sondern deren dreiste Aufdringlichkeit.
Außerdem lasse ich mich von ein paar stinkenden, satanischen
Schweineviechern doch nicht "bestrafen", denn Schweine können mich
vielleicht beißen, bedrohen, angreifen, was auch immer, aber
nicht "bestrafen". Das liegt daran, daß es dreckige, stinkende, satanische
Götzendienerschweine sind, und dreckige, stinkende, satanische
Götzendienerschweine können zwar eine Menge Schaden anrichten, aber
niemanden "bestrafen".
Ich habe auch keinen Grund, mich vor dieser korrupten Schweinebande zu
schämen oder sowas in der Art, denn dazu müßte ich ja jemandem Unrecht
getan haben. Eher war ich in meinem gerechten Zorn noch viel zu milde und
langmütig.

Allerdings gebe ich zu, Fehler gemacht zu haben: Ich habe den Fehler
gemacht, mich der Illusion hinzugeben, daß sich Gerechtigkeit oder
zumindest Recht und Gesetz in einem gewissen Mindestumfang durch Worte
herstellen lassen.
Das war ein schwerer Irrtum. Ich bereue meine Milde und meinen Langmut, denn
eigentlich wäre es richtig gewesen, mit dem satanischen Viehzeug gar nicht
zu reden, sondern es einfach ohne jede Diskussion abzustechen. Parasiten
sind nunmal Parasiten, und das einzige, was man mit derart aufdringlichen,
dummdreisten Blutsaugern wie "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler" oder auch "Annegret Quack-Kummrow" und "Andrea Fuchs" sinnvoll
tun kann, ist zerqutschen.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ich komme schon irgendwann nochmal
nach Köln, und dann stelle ich schon mal wirkungsvolle physische
Notwehrmaßnahmen in Aussicht, denn um nichts anderes als Notwehr im
gerechten Zorn wird es sich handeln. Diese Parasiten sind es nicht wert,
Luft zu atmen und Wasser zu trinken, denn Luft und Wasser sind viel zu
wertvoll für solchen Abschaum. Dieser satanische Abschaum gehört blutigst
von der Oberfläche dieses Planeten gewischt, und zwar "Andrea Fuchs" genau
wie "Annegret Quack-Kummrow", "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler".

Mr. Justice

unread,
Jan 9, 2012, 3:55:51 PM1/9/12
to
Dies ist ein offener Brief an sämtliche zuständigen Stellen.
Bis zur Lösung des Problems wird dieser Brief öfters mal in's Usenet
gekippt.

---

Geschäftsnummer: 534 Ds 187/11
Aktenzeichen: 168 Js 207/10

was bisher geschah: Drei kleine, satanische, lästige, renitente,
aufdringliche Parasiten namens "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute
Klingler" von der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln haben am 24.03.2010
mein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf das Telekommunikationsgeheimnis
durch sowohl illegale als auch illegitime Freigabe meiner Vorratsdaten
mißachtet und ausgehebelt. Dies taten diese korrupten, ehrlosen,
gewissenlosen Blutsauger aus einem völlig nichtigen Vorwand, nämlich dem,
daß ich angeblich einen Song von Jan Delay zum Download angeboten haben
soll. Der Eingriff in ein so wichtiges Recht wie das auf geheime
Telekommunikation ist jedoch, wenn überhaupt jemals, dann nur zur
Prävention und Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Terrorismus zulässig,
und unter gar keinen Umständen aus nichtigen Vorwänden von wegen
irgendwelcher Urhebergesetzkacke.

Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, ist der Fall eindeutig: In dem
Moment, wo ich über eine IP mit dem Netz verbunden bin, gehört diese meine
IP zu den Bestandsdaten, genau wie meine Postanschrift. Fakt ist: Die
Information über die zeitliche Vergabe dynamischer IPs an die Nutzer eines
DSL-Anschlusses fällt unter die Kategorie "Bestandsdaten" im Sinne von § 3
Nr. 3 TKG: Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über
Telekommunikationsdienste erhoben werden;
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html

Das ist auch spätestens seit dem Beschluß des Landgerichts Offenburg vom
17.04.2008 verbindlich. Es gelten folgende Leitsätze:
1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name
und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß
§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten
anzusehen. Dies gilt gleichwohl eine dynamische IP-Adresse einer Person nur
im Zusammenhang mit den Daten der konkreten Internetkommunikation -
insoweit Verkehrsdaten dieser Kommunikation (§ 3 Nr. 30 TKG) - zugeordnet
werden kann.
2. Die von der Staatsanwaltschaft begehrte Auskunft bei einem (Internet-)
Provider über die sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden
Daten des Internet-Anschlussinhabers - wie Name und Anschrift - ist daher
auf §§ 161, 163 StPO i.V.m. § 113 TKG zu stützen. Eine richterliche
Anordnung nach § 100g, 100h StPO a. F. bzw. § 100g StPO n. F. (in Kraft
seit 01.01.2008) ist nicht erforderlich.
Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1601

In dem Zeitraum, in dem ich über eine bestimmte IP über meinen Provider im
Netz adressiert werde, gehört meine IP also zu den Bestandsdaten, da sie
nötig ist, mir den Dienst bereitzustellen, so daß der Anbieter seinen
vertraglichen Verpflichtungen mir gegenüber nachkommen kann. Dies gilt
jedoch nur solange, wie ich über diese IP im Netz adressiert werde.
Bekomme ich eine neue IP zugewiesen, was bei ADSL mindestens einmal am Tag
passiert, dann gehört diese neue IP zu meinen Bestandsdaten, da sie ab
diesem Zeitpunkt nötig ist, um mir den Dienst des Anbieters
bereitzustellen. Entsprechend wechselt die alte IP, da sie hinfort nicht
mehr von mir gebraucht wird, samt zeitlicher Zuordnung in die
Kategorie "Vorratsdaten", denn das ist genau, wie wenn ich umziehe. Wenn
ich umziehe, wechselt meine alte Adresse, falls der Anbieter sich diese
merkt, ja ebenfalls zu den Vorratsdaten und die neue Adresse wandert in die
Bestandsdaten. Da ich eine Flatrate habe, ist es nämlich zur Abrechnung
nicht erforderlich, alte IPs zu speichern, genauso wie es nicht nötig ist,
alte Adressen von mir zu speichern. Die weitere Speicherung der alten IP
erfolgt also ab der Zuweisung einer neuen IP anlasslos, was ja genau das
Kriterium für die Kategorie „Vorratsdaten“ darstellt. Zur Bereitstellung
des Dienstes braucht der Anbieter wirklich nur meine aktuelle Adresse und
IP als Bestandsdaten, während er sich alte Bestandsdaten zwar merken kann,
sie aber weder zur Bereitstellung des Dienstes noch zur Abrechnung braucht.
In welcher Richtung die Datenbank durchsucht wird, spielt dabei keine
Rolle, denn Datenbank ist Datenbank und was drin steht, steht drin.
Ab hier greift erstens das vom Bundesverfassungsgericht verhängte Verbot der
Speicherung und Herausgabe der Vorratsdaten und zweitens greift hier auch
ein gewisser Datenverarbeiter-Ehrenkodex, der gebietet, daß Administratoren
solche Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln und nicht an
irgendwelche Dahergelaufene herauszugeben haben.

Damit dürfte klargestellt sein, daß meinerseits durchaus ein berechtigtes,
sowohl mich als auch die Allgemeinheit betreffendes, Interesse vorliegt,
den kleinen satanischen Evolutionsbremsen ihr mächtiges Werkzeug
wegzunehmen. So viel Macht, in den Vorratsdaten der Leute herumzuwühlen,
sollte keine zentrale irdische Instanz haben, schon gar nicht unter dem
Vorwand eines niederprioritären Urhebergesetzes, und damit sind sämtliche
angeblichen Beleidigungen durch §193 StGB gedeckt und damit vollständig
legal; legitim sind sie sowieso.

Denn nun zum eigentlichen „sachlichen“ Teil:

Zu den Punkten 1) bis 4): Ja klar, das ist ja auch alles von §193 StGB
gedeckt, weshalb es mir ohne Frage zusteht, derartige Äußerungen in diesem
Zusammenhang zu tätigen.

Zu Punkt 5): Hier zeigen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin, daß
sie von dem, worüber sie sich zu entscheiden anmaßen, nicht den geringsten
Plan haben und tatsächlich nur dumme Viecher sind.
Erstens lautet die korrekte URL folgendermaßen:
http://www.freak-search.com/de/thread/2466685/rechtsbeugende_richter_am_landgericht_koeln_stefan_knechtel,_dieter_ley_und_ute_klingler,_26._zivilkammer
Zweitens habe ich den Artikel nicht auf freak-search.com eingestellt,
sondern ins „Usenet“ genannte Nichtsnutznetz. Es ist also noch viel
krasser: freak-search.com ist nur ein „Mirror“ genannter Spiegel des
Nichtsnutznetzes und der Artikel läßt sich genauso gut über Google Groups,
newsgroups.derkeiler.com oder andere Spiegel finden. Genau das ist ja auch
Sinn und Zweck der Sache, denn Richter und Staatsanwälte scheuen
üblicherweise die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Außerdem
will man ja auch vermeiden, daß das Viehzeug sich irgendwann mal in einem
politischen Amt, beispielsweise Bundestag oder Landtage, wiederfindet. Da
erschien mir die Öffentlichkeit als geeignetes Mittel der Wahl, um
eventuelle politische Karrieren dieser Evolutionsbremsen bereits vor ihrem
Beginn zu beenden.
Drittens schrieb ich in diesem Zusammenhang unter exakt einem einzigen
Nicknamen, und dieser lautete ausschließlich „Mr. Justice“. Das heißt: Die
Evolutionsbremse „Annegret Quack-Kummrow“ ist komplett zu blöd zum
Recherchieren, denn eine Trefferquote von einem Drittel nenne ich
fantastisch schlecht.
Viertens wurde auch noch mein Zitat falsch wiedergegeben, richtig lautet es:
„Leute mit anständigen Berufen (Ärzte, Ingenieure, Zimmerleute, Bäcker, …)
haben es schwerer und werden üblicherweise schlechter bezahlt als
derartiges Richter-Viehzeug, und trotzdem machen die ihre Arbeit
normalerweise ordentlich.“ Und damit war der Satz auch schon zu Ende. Aber
anscheinend ist Ihre Staatsanwaltschaft noch blöder als Lügenbaron ab und
zu Guttenberg, denn der kann wenigstens richtig zitieren, nur nicht richtig
deklarieren.

Zu den Punkten 6) bis 9): Ja klar, das ist ja auch alles von §193 StGB
gedeckt, weshalb es mir ohne Frage zusteht, derartige Äußerungen in diesem
Zusammenhang zu tätigen.

Zu restlichen sogenannten „Begründung“:
Ich habe in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt meinen Geburtsnamen
verwendet, und Mr. Justice ist ganz sicher nicht mein Geburtsname.
Vielleicht sollte sich die Evolutionsbremse „Andrea Fuchs“ mal mit dem
Nichtsnutznetz technisch ein wenig vertraut machen, damit sie Quellen
korrekt ermitteln und deren Glaubhaftigkeit einstufen kann. Ich werde dazu
allerdings keine Hilfestellung leisten, da ich der Ansicht bin, daß
dümmliches Viehzeug wie „Andrea Fuchs“ die Klopfoten (Wurstfinger)
gefälligst aus der Datenwelt zu lassen hat. Kann ja nicht sein, daß diese
Idiotenkuh über etwas urteilt, von dem sie so richtig gar nichts versteht
und was sie nicht ansatzweise durchschaut.
Weiterhin stellt eine Beleidigung doch wohl eine Herabsetzung der
Persönlichkeit dar. Erstens bezweifle ich ernsthaft, die Angegriffenen
tatsächlich herabgesetzt zu haben, denn dazu muss man jemanden wohl
schlechter darstellen, als er tatsächlich ist. Ich bin mir jedoch ganz
sicher, daß die angegriffenen Evolutionsbremsen tatsächlich so schlecht
sind, wie ich sie dargestellt habe. Außerdem setzt der Vorgang bei den
Angegriffenen das Vorhandensein einer Persönlichkeit voraus. Die
Angegriffenen sind jedoch nur seelen- und persönlichkeitslose hohle
Handpuppen Satans. Auch eine Ehrverletzung kann hier nicht gegeben sein, da
es sich bei den Angegriffenen um Ehrlose handelt. Da gibt es nichts, was
man verletzen könnte.

Abschließend kommt das hirnverbrannte „Gericht“ also zu der „Auffassung“,
ich bedürfe dringend „ärztlicher“ Behandlung. Ich hingegen bezweifle, daß
das hirnverbrannte Tier namens Andrea Fuchs überhaupt über eine
nennenswerte Auffassungsgabe verfügt. Denn es ist so: Meine Ausführungen
sind kein Ausdruck einer „psychischen Erkrankung“, sondern von Zivilcourage
und gerechtem Zorn, und weder Zivilcourage noch gerechter Zorn sind in
irgendeiner Form therapierbar. Im Gegenteil: Es sind keine Fehler, sondern
herausragende Qualitätsmerkmale meiner Persönlichkeit, auf die ich sehr
stolz bin. Ich bin stolz, wehrhafter Demokrat zu sein. Wenn Sie
Zivilcourage und wehrhafte Demokratie nicht mögen, dann sollten Sie Ihre
„Politiker“ dazu auffordern, sämtliche Heucheleien diesbezüglich
einzustellen.
Weiterhin sind Psychiater, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, ohnehin
keine richtigen Ärzte, sondern üblicherweise nur kleine miese Scharlatane,
Kurpfuscher und Quacksalber. Also was kommt als Nächstes? Vielleicht soll
ich mir ja ein Horoskop erstellen oder mir die Karten legen lassen?
Weiterhin gibt das hirnverbrannte „Gericht“ also von sich, meine Äußerungen
lägen weit abseits meiner sonstigen Fähigkeiten und es hätte die Hoffnung,
ich könne mit „professioneller Hilfe“ eines psychiatrischen Scharlatans in
Zukunft davon abgehalten werden. In dem Zusammenhang gebe ich hiermit zu
Protokoll, daß ich ein „verdammt harter Hund“ bin und deshalb
Qualitätssicherung zu meinen Spezialitäten gehört. Andrea Fuchs braucht
sich also nicht aufzuspielen, als wäre sie meine Mutti oder sonst irgendwie
„erziehungsberechtigt“, sondern es ist genau andersrum: Ich bin (gemeinsam
mit ca. 80 M weiteren Deutschen) Souverän und einer der ganz wenigen, die
das Zeug haben, in Ihrem Schlampenladen überhaupt Qualitätsmängel zu
erkennen und dagegen anzugehen. Wenn überhaupt, dann bin nämlich ich Ihre
Mutti und erziehe Sie und nicht andersrum. Daran, daß die drei kleinen
Schweinchen "Stefan Knechtel", "Dieter Ley" und "Ute Klingler" immernoch im
„Amt und Würden“ sind, kann man schließlich ablesen, wie dirngend Ihr
Schweineverein eine Qualitätssicherung nötig hat, und voilà hier bin ich.
Außerdem bin ich Kommunikationsfachmann und weiß daher ganz genau, mit
welcher Art von Idiot ich wie reden muss, um auch wirklich verstanden zu
werden. Schließlich sind wir alle in der Hauptsache neurale Analogrechner,
und ich habe nur eine geeignete Signalform und Signalstärke angelegt, um
sicher zu gehen, daß mehr ankommt als ein leises Rauschen. Hinzu kommt, daß
es schon ziemlich anmaßend daher kommt, wenn ein hirnverbranntes Tier
namens „Andrea Fuchs“ dessen Fähigkeiten sich darin erschöpfen, blöd daher
zu labern und in einer Schutzgelderpressermafia tätig zu sein, sich ein
Urteil über meine Fähigkeiten und deren adäquaten Einsatz erlaubt. Was ich
hier tue, ist dringend nötig und muss getan werden, und wenn ich es nicht
mache, dann macht es keiner. Basta.
Und als Gipfel der Frechheit wagt es das hirnverbrannte „Gericht“ doch
tatsächlich, mir dreiste Auflagen zu formulieren, und zwar die Durchführung
einer Psychotherapie. Nicht ich brauche einen Psychotherapeuten,
sondern "Stefan Knechtel", "Dieter Ley", "Ute Klingler", „Annegret
Quack-Kummrow“ und „Andrea Fuchs“ brauchen einen Exorzisten. So sieht es
nämlich aus. Denen müßte mal dringend der Teufel ausgetrieben werden.

Zuguterletzt möchte ich darauf hinweisen, daß irgendwelche Kölner
Möchtegerngerichte für mich ohnehin nicht zuständig sind. Ich bin kein
Untertan von irgendwem, sondern einfach nur eine natürlich vorkommende
Lebensform. Ich bin auch kein Staatsbürger, alle anders lautenden
Behauptungen sind von „Amts“ wegen getätigte dreiste Verleumdungen. Das
einzige für mich zuständige Gericht ist das Jüngste Gericht, in dem Jesus
Christus zu rechten Gottes sitzend die Lebenden sowie die Toten richten
wird. Dieses Gericht Gottes ist übrigens genauso auch zuständig für "Stefan
Knechtel", "Dieter Ley", "Ute Klingler", „Annegret Quack-Kummrow“ und
„Andrea Fuchs“, und nach derzeitigem Stand wird das Urteil auf diese
kleinen Parasiten bezogen auf „ewige Verdammnis“ lauten. Gott hat nämlich
keine Verwendung für hirnverbrannte, seelenlose, ehrlose, dummdreiste,
renitente, Willkür übende Blutsauger wie diese.

Mr. Justice

unread,
Jan 9, 2012, 4:28:42 PM1/9/12
to
Ein sich "Imperatore" nennender Teilnehmer schrieb in
<news:9bea1de3-7b04-4b85...@y7g2000vbe.googlegroups.com>:

> On 9 Jan., 21:55, "Mr. Justice" <rv7...@mailinator.com> wrote:
>> [fullquote]

Sorry für die fup-Falle.

> Richter sind eigentlich ein " Medium ", Mister.

Aber niemand zwingt sie dazu. Die wollen das und machen das freiwillig,
weshalb ich es vollständig als deren eigene Entscheidung werte. Niemand
kann physisch gezwungen werden, den bösen Dämonen zu dienen.

> Den gesellschaftlichen Status, den einer hat, bestimmen andere.

Teilweise schon. Erstens kann man Positionen auch ablehnen, zweitens kann
man sich seinen Status auch ein gutes Stück mit Bildung erarbeiten.

> Die mit mir befaßten Richter ERFAHREN GAR NICHT, daß mich der Türke im
> Netto zu Boden schlägt .... die Polizeiwache Türkenstraße
> hält alle Anzeigen zurück, bis Sigmar Gabriel Kanzler ist ( Befehl von
> Bürgermeister Ude ).

Das wird nicht von der "Polizei" zurückgehalten, sondern von
der "Staatsanwaltschaft". Die "Polizei" folgt, was das angeht, nur deren
Weisungen.

> Und auch Hemut Kohl wollte mit aller Macht die Macht erringen - jetzt
> ist er ein verwitweter Behinderter, den seine Söhne meiden.

Tja. Wer einen Vertrag mit dem Teufel hat, ... naja ..., der hat eben einen
Vertrag mit dem Teufel.

> Wenn ein Richter hört, daß du eine läufige Frau nicht durchbumst, dann
> stuft er dich als " gefährlich " ein .... tja ...

Dafür bestellt er einen Psychiater, der das für ihn macht und seine drei
Kreuze unter irgend einen Wisch setzt. Das ist alles "arbeitsteilig"
geregelt.
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