On 19.07.2023 09:44, Stefan Schmitz wrote:
>>> Woher weißt du, dass seine Wohnung nicht im gleichen Haus ist?
>>
>> Weil der Shopblogger über die mit dem Rad zurückgelegte Entfernung
>> zwischen Wohnung und seinem Supermarkt, nun ja, bloggt.
>
> Okay, dann fällt diese Möglichkeit weg.
Hauptsache erst mal alles grundsätzlich anzweifeln, anstatt einfach mal
etwas als Gegeben anzusehen. Lästig.
Selbst wenn er nur eine Hirnmasse in einem Behälter aka Futurama im
Supermarktkeller wäre, spielte das für das _gegebene Setting_ absolut
keine Rolle.
> Andererseits kann eine Privatperson durchaus ihren Arbeitsplatz als
> ladungsfähige Anschrift angeben, denn darüber ist sie ja erreichbar.
Natürlich _kann_ sie das.
Sogar Zeugen _dürfen_ das unter gewissen Umständen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/68.html
Aber trifft dies auch für einen privaten Blogger zu?
Im Netz gibt es viele Interpretationen. Einige sagen, man muss unter der
Adresse auch anzutreffen sein.
Irgendein Heini hatte hier ja in den Raum geworfen, dass er als Chef ja
gar nicht vor Ort sein müsse.
"Es soll sogar vorkommen, dass der Chef gar nicht in der Filiale
mitarbeitet. Warum sollte Post an ihn dann dorthin gehen?"
Tjo, und nun?
Die Adresse des Arbeitsplatzes ist ja unzweifelhaft eine
Geschäftsanschrift. Unternehmer können (oder müssen?) eine
Geschäftsanschrift angeben.
Der Blog ist ja privat und nicht geschäftlich. Im Netz liest man
ständig: "Bei Privatpersonen spricht man hier auch vom Wohnsitz". In
diesem Fall ist der Arbeitsplatz definitiv nicht der Wohnsitz.
Gibt es eigentlich eine absolute Definition, die ich bisher noch nicht
gefunden habe?
Im oben erwähnten Paragraphen liest man nur:
"Einem Zeugen soll zudem gestattet werden, statt des Wohnortes seinen
Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift
anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass
durch die Angabe des Wohnortes Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen
Person gefährdet werden oder dass auf Zeugen oder eine andere Person in
unlauterer Weise eingewirkt werden wird"
Ich glaube kaum, dass ein privater Blogger den selben Status eines
gefährdeten Zeugen innehat.
Um die Recherche noch lustiger zu machen, wird dann auch ständig quasi
im selben Atemzug erwähnt: "Dies muss nicht zwangsläufig der Wohnort
oder die Geschäftsadresse sein."
Also kann ich die Adresse meines Friseursalons angeben, in dem man mich
alle paar Wochen erreichen kann?
Was zur anderen Frage führt, auf die bisher noch keiner eingegangen ist.
Ist es legitim, sich eine "ladungsfähige Adresse" zu mieten und sie in
sein Impressum einzutragen?
In einer Briefkastenfirma ist eine Person eher nicht anzutreffen. Evtl.
aber erreichbar. Im Zweifel aber keines von Beidem.
Könnte ich also z. B. Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin angeben, wenn
ich mir dort einen Briefkasten miete?