Thomas Homilius <
Thomas....@gmail.com>:
>Ich kann deinen Ausfuehrungen nur schlecht folgen.
>
Wenn du genauer schreibst, wo, kann ich versuchen, ausführlicher
zu werden.
Aber eigentlich war es so, dass ich zu deinen Ausführungen eine
Frage hatte: Du fragtest, ob es verboten sei, sich die Identitaet
eines anderen mit dessen persoenlichen amtlichen Dokumenten
anzumassen. Ich hätte von dir gerne erklärt bekommen, was du
damit meinst, wenn du davon sprichst, jemand maße sich die
Identität eines anderen mit dessen persönlichen amtlichen
Dokumenten an. Kurz: Wie macht man das, sich die Identität eines
anderen mit dessen persönlichen amtichen Dokumenten anzumaßen?
Um aus dir ein „ja genau, so habe ich das gemeint“ oder ein „das
hast du ganz falsch verstanden, ich habe etwas völlig anderes
gemeint“ hervorzulocken, hatte ich geschrieben, wie ich mir das
vorstellen könnte. Von dir kam aber bisher leider keine
Bewertung, ob das, was ich mir dazu ausgedacht habe, dem
entspricht, was du darunter verstehst, oder, ob ich falsch liege.
>Meinst du, die Person die auf dem Personalausweis abgebildet ist
>und die Person, die diese Datei hochgeladen hat (ich), sind nicht
>ein und dieselbe Person?
Ich meine, dass ich das nicht entscheiden kann. Wenn jemand bei
dir einbricht und deinen Personalausweis fotografiert, kann er ihn
hochladen. Man kann der hochgeladenen Datei nicht ansehen, ob du
oder jemand anderes sie hochgeladen hat.
>Meinst du, die Daten auf dem Ausweisbild sind mit einem
>Bildbearbeitungsprogramm gefaelscht oder könnten gefaelscht sein?
Auch das kann zumindest ich nicht entscheiden. Je nachdem, wie
viel Mühe man sich mit einem Bildbearbeitungsprogramm gibt, könnte
es gelingen, die Daten auf dem Ausweisbild so zu fälschen, dass
ich es beim Betrachten der Datei nicht bemerke.
>Oder wolltest du mich nur warnen, dass "Ausweis hochladen" ganz
>allgemein boese ist? Verboten ist es ja nicht!
Ich wollte aufzeigen, dass das Hochladen einer Fotografie eines
Ausweises dem Herzeigen des Ausweises einer kundigen Person
gegenüber nicht das Wasser reichen kann: Wer sich mit den
Sicherheitsmerkmalen des Ausweises auskennt – ich gehöre nicht
dazu –, kann anhand dieser Merkmale (ziemlich sicher) prüfen, ob
der Ausweis ungefälscht ist. So jemandem wird aber die
hochgeladene Fotografie des Ausweises nicht genügen, denn an der
Fotografie kann er die Sicherheitsmerkmale nicht überprüfen.
Des weiteren wollte ich aufzeigen, dass es Leute geben mag, die
der Meinung sein könnten: Wer eine Fotografie deines Ausweises
hochladen kann, muss Thomas Homilius sein.
Solchen Leuten könnte ich einen Bären aufbinden: Ich bräuchte die
Fotografie deines Ausweises ja nur von dort herunterzuholen, wo du
sie hochgeladen hast und könnte sie meinerseits irgendwo anders
hochladen und dazuschreiben: Das bin ich.
Zusamengenommen:
Das Hochladen einer Fotografie deines Ausweises bringt bei denen,
die die Sicherheitsmerkmale des Ausweises zu prüfen wissen,
nichts, um ihnen zu beweisen, dass du Thomas Homilius bist.
Das Hochladen einer Fotografie deines Ausweises bringt bei denen,
die einer hochgeladenen Fotografie eines Ausweises eine Bedeutung
beimessen, vielleicht etwas, um ihnen weiszumachen, dass
derjenige, der sie hochgeladen hat, Thomas Homilius ist. Das
dumme daran ist aber, dass sie dann auch mir, wenn ich deine
Fotografie deines Ausweises erst herunterhole und dann hochlade,
glauben, dass ich Thomas Homilius bin.
=> Ich komme zum Schluss, dass es keine gute Idee ist, eine
Fotografie deines Ausweises irgendwo hochzuladen – egal, ob du
oder jemand anderes sie hochlädt. Bei den einen bringt es nichts,
und bei den anderen ermöglicht es jedem anderen, sich als dich
auszugeben.
Kurz: Lass das Hochladen bleiben, denn es bringt dir allenfalls
Ärger ein.