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In welchem Land ist Filesharing legal?

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Manuel Rodriguez

unread,
Jun 25, 2011, 3:27:07 PM6/25/11
to
Bei der rechtlichen Einordnung von Filesharing (Bittorrent und anderer
P2P Netze) wird eine Interessenabwägung vorgenommen. Das Bedürfnis
nach kostenloser Bildung einerseits gegen das Bedürfnis nach
kommerzieller Verwertung. Beispielsweise wird in der Schule seit
Jahren der Film "Der Club der toten Dichter" gezeigt. Die Schüler
haben ein grundsätzliches Interesse daran diesen Film zu sehen, er ist
Bestandteil des Lehrplans. Ebenso verleihen Biiotheken kostenlos ihre
Bücher an Studenten und fördern so die geistige Weiterentwicklung der
Gesellschaft.

Der Staat sollte ein Interesse daran haben, seine Kinder und
Erwachsene bestmöglich auszubilden. Dazu wird in der Regel auf einen
Rahmenlehrplan zurückgegriffen. Und in diesem sind Kulturgüter wie
Buch, Film, Musik und Software zwangsläufig enthalten. Eine schulische
Ausbildung ohne Microsoft Windows, ohne "Club der toten Dichter" und
ohne Heinrich Böll ist unmöglich. Das all diese Werke wie
selbstverständlich einem Copyright unterliegen darf kein
Hinderungsgrund in der Wissensvermuttlung sein.

Ganz besonders arme Staaten sind auf darauf angewiesen ihre Kinder
bestmöglich zu unterrichten. Eine Überkompensation der Armut gelingt
nur durch verstärkte Bildung. Da jedoch 3. Welt Länder in der Regel
kein Geld haben zur Anschaffung von Studentenversionen, Leihexemplare
in Bibliotheken, oder Lizenzen zum Einsatz von Filmen im Unterricht
stellt sich die Frage nach der moralischen Rechtfertigung von strengen
Copyrights. Immerhin verfolgen Bildungseinrichtungen wie Schulen oder
Universitäten kein kommerzielles Interesse sondern dienen dem Wohl der
Allgemeinheit. Trotzdem haben internationale Konzerne die Möglichkeit
jede afrikanische Schule zu verklagen, die Lehrfilme aufführt ohne
Lizenzabgaben zu entrichten.

Frage: in welchen Staaten der Erde ist Filesharing zu
Weiterbildungszwecken erlaubt?

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jun 26, 2011, 5:06:37 AM6/26/11
to
Manuel Rodriguez schrieb:

> Frage: in welchen Staaten der Erde ist Filesharing zu
> Weiterbildungszwecken erlaubt?

Die Frage stellt sich IMO anders. Wenn ein Werk quasi zum Kulturgut
erklärt wird, indem es im schulischen Unterricht benutzt wird, dann darf
dies die berechtigten Interessen des Urhebers nicht beeinträchtigen -
sonst landen wir bei Zwangsenteignung.

Früher war dies dadurch gewährleistet, daß jeder Schüler ein Exemplar
des Werks erwerben mußte, oder ihm von der Schule ein solches zur
Verfügung gestellt wurde.

Damit sehe ich keinen legalen Weg, die *selbständige* Weiterbildung
*uneingeschränkt* zum Nulltarif (Filesharing...) zu ermöglichen. In
keinem Land, welches dem Welturheberabkommen beigetreten ist.

DoDi

Helmut Hullen

unread,
Jun 26, 2011, 4:47:00 AM6/26/11
to
Hallo, Hans-Peter,

Du meintest am 26.06.11:

> Manuel Rodriguez schrieb:

[Trollstart]

> Die Frage stellt sich IMO anders.

Du weisst sicherlich, dass Manuel sich schon in vielen Newsgroups als
Troll versucht hat?

Viele Gruesse!
Helmut

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jun 26, 2011, 8:18:26 AM6/26/11
to
Helmut Hullen schrieb:

>> Die Frage stellt sich IMO anders.
>
> Du weisst sicherlich, dass Manuel sich schon in vielen Newsgroups als
> Troll versucht hat?

Ja, aber auch Trolle liefern manchmal Stoff für ernsthaftes Nachdenken.

DoDi

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