Marco Moock wrote:
>Inwiefern darf/muss ein ISP sowas an Abmahnanwälte rausgeben?
Er darf das alleine auf richterliche Anordnung herausgeben, nicht
einfach auf Anfrage des Anwalts. Da das Vorratsdatenspeicherungsgesetz
nicht durchgekommen ist, wird meines Wissens derzeit meist nur 7 Tage
gespeichert, Anwälte müssen also schnell sein.
-jw-
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And now for something completely different...