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Abmahnung durch Wiener Anwalt für deutsche Domain

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Jo Kaiser

unread,
Aug 2, 2001, 3:35:42 PM8/2/01
to
Hallo allerseits!

Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
veröffentlicht.

Nun schreibt mir ein Anwalt Dr. Thomas Höhne aus Wien, er vertrete die
Gratis Anzeigenzeitung "Fundgrube" "rechtsfreundlich", fordert mich
auf die Nutzung der Domain zu unterlassen. Für das "notwendige
Einschreiten" berechnet er mir Kosten von 14.241,60 ATS (mehr als 1000
DM).

Die Anzeigenzeitung ist mir nicht bekannt. Es wird sich wohl um eine
österreichische handeln.

Ebenso ist mir der Begriff einer "rechtsfreundlichen" Vertretung nicht
bekannt.

Per <OPTION SELECT> ist in meiner www.fundgrube-lokal.de die Anwahl
verschiedener Regionen im deutschsprachigen Raum möglich - unter
anderem auch österreichische Regionen. Daraus leitet der Anwalt wohl
ab, es seien die Interessen seiner österreichischen Mandantschaft
verletzt.

Meine Fragen:

Ist die Kanzlei Höhne als "Abmahnverein" bekannt - also eine
österreichische Gravenreuth-Variante?

Kann eine österreichische Firma Markenrecht für einen so
gebräuchlichen Begriff wie "Fundgrube" beanspruchen, auch gegenüber
einer deutschsprachigen Amateurseite, in der "Fundgrube" nur
Bestandteil des Domainnamens (www.fundgrube-lokal.de) ist.

Zahlen oder nicht zahlen?

MfG Jo Kaiser

Jens Kaufmann

unread,
Aug 2, 2001, 4:00:23 PM8/2/01
to
> Zahlen oder nicht zahlen?

Anwalt fragen... und erstmal NICHT zahlen...

MfG Jens


Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 2, 2001, 4:35:31 PM8/2/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote:

>Ist die Kanzlei Höhne als "Abmahnverein" bekannt - also eine
>österreichische Gravenreuth-Variante?

Nein, aber der Mann ist bekannt:
http://www.univie.ac.at/lg-informationsrecht/pdf/lehrende/hoehne.pdf

Einer der grossen hierzulande.

pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end

Rob Liebwein

unread,
Aug 2, 2001, 4:41:33 PM8/2/01
to
Jo Kaiser wrote:
> Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
> habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
> veröffentlicht...

> Nun schreibt mir ein Anwalt Dr. Thomas Höhne aus Wien, er vertrete die
> Gratis Anzeigenzeitung "Fundgrube" "rechtsfreundlich", fordert mich
> auf die Nutzung der Domain zu unterlassen.

Rein hobbymaessig? Eine reine private Homepage? Sehe ich - trotz der
Nichtexistenz von Werbebanners oder Counters von externen
Diensteanbieters oder aehnliches - nicht so, Zitat:

"...Kostenlos - Das Lesen und Aufgeben privater Anzeigen ist und bleibt
kostenlos. Wer gewerbliche Anzeigen aufgeben möchte, muss sich hier
anmelden und kann dann hier inserieren. Derjenige, der gewerbliche
Anzeigen als private veröffentlicht, soll sich nicht nur schämen - er
outet sich als unseriös und landet deshalb verdientermaßen im Filter.
Zumal diese Tarife für gewerbliche Anzeigen ja nun wirklich niemanden
arm machen..."
vgl. http://www.fundgrube-lokal.de/philo.html

= "im geschaeftlichen Sinne"

> Nun schreibt mir ein Anwalt Dr. Thomas Höhne aus Wien, er vertrete die
> Gratis Anzeigenzeitung "Fundgrube" "rechtsfreundlich", fordert mich
> auf die Nutzung der Domain zu unterlassen.

Der ganzen DE-Domaine einschliessich _aller_ darauf moeglich
aufschaltbaren Protokolle? Das geht nicht einmal im deutschen Recht.


> Die Anzeigenzeitung ist mir nicht bekannt. Es wird sich wohl um eine
> österreichische handeln.

Welche die DE-Domaine haben wollen, aber auf Unterlassung aus sind.
Nach der Unterlassung ist die DE-Domaine wieder frei und neu
registrierbar, dann registriert die oesterreichische Anzeigenzeitung
diese DE-Domaine? So, so...

Problem: Eine DE-Domaine muss mit dem .DE nicht unbedingt auch heissen,
dass es sich um DEutschland handelt, sondern kann auch stehen fuer
DEutschsprachige Inhalte. Dazu gehoert auch Oesterreich.

> Per <OPTION SELECT> ist in meiner www.fundgrube-lokal.de die Anwahl
> verschiedener Regionen im deutschsprachigen Raum möglich - unter
> anderem auch österreichische Regionen.

= bedeutet, man spricht hier auch "oesterreichische Verkehrskreise" an.


> Daraus leitet der Anwalt wohl
> ab, es seien die Interessen seiner österreichischen Mandantschaft
> verletzt.

Welche denn? Haben die eine Marke? Eine Marke in Deutschland, oder eine
in Oesterreich oder gar beides? Oder eine EU-Marke oder gar keine
IT-Marke?

> Ist die Kanzlei Höhne als "Abmahnverein" bekannt - also eine
> österreichische Gravenreuth-Variante?

Mal ein X-Post an news:at.gesellschaft.recht mit F'up
de.soc.recht.datennetze

> Kann eine österreichische Firma Markenrecht für einen so
> gebräuchlichen Begriff wie "Fundgrube" beanspruchen, auch gegenüber
> einer deutschsprachigen Amateurseite, in der "Fundgrube" nur
> Bestandteil des Domainnamens (www.fundgrube-lokal.de) ist.
>
> Zahlen oder nicht zahlen?

J.S.A. V 1.0

MfG
Rob Liebwein

--
Der Fisch im T-Bone's Aquarium Vol. 3
Zum Abbauen von Onlinestress, z.B. für Online- und Multimediaanwaelte,
Richter oder Spitzenjuristen, wenn globales Internet anscheinend so
kompliziert sein sollte: http://www.interrob.de/recht/film/

Message has been deleted

Rudolf Polzer

unread,
Aug 2, 2001, 5:04:06 PM8/2/01
to
Guenter Elschner <usenet...@elschner.net> wrote:
> kais...@gmx.de (Jo Kaiser) schrieb:
> > Zahlen oder nicht zahlen?
>
> Weitere Postings abwarten (läuft eine Frist?), alle verwertbaren
> Informationen ausdrucken und damit zum Anwalt gehen. Erstberatung nach
> BRAGO liegt bei max. 350 DM.
>
> Und/Oder: Versuch einer gütlichen Einigung mit der Gegenseite, z.B.
> Aufgabe der Domain ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Zahlung
> der gegnerischen Anwaltskosten.

Was kostet die Aufgabe einer Domain eigentlich?

--
#!/usr/bin/perl -w -- sequences
$0=++$|;for(;;){print-length$0;$0=~s/(.)\1*/$1.length$&/ge;}print"\n";

Rob Liebwein

unread,
Aug 2, 2001, 5:38:28 PM8/2/01
to
Guenter Elschner wrote:
> Unter "Online-Rechtlern" kein Unbekannter (nicht als Abmahner, sondern
> als Verfasser wissenschaftlicher Werke...).

Darauf kommt es auch nicht an. Oder verschafft das eigene Vorteile in
der Durchsetzung von sittenwidrigen Rechtsanspruchsgrundlagen? Dann mal
einen schoenen Gruss an den EuG/EuGH, Oesterreich ist auch in der EU.

> Offensichtlich richtet sich Dein Angebot auch an österreichische Nutzer,
> so daß ein Bezug zum österreichischen Markt besteht.

Sehe ich auch so. Nur: Gerade die Globalitaet des Internets provoziert
es regelrecht auch, dass Rechteinhaber aufeinanderprallen. M.E. hat in
der Tat selbstverstaendlich auch der deutsche Registrant der
"fundgrube-lokal.de" ein eigenes Namensrecht, genauso wie die es die
oesterreichische Anzeigenzeitung es hat. Wuerde die WIPO dann auf "First
come, first served" entscheiden?


> Daraus könnte(!)
> sich nach internationalem Privatrecht (IPR) die Anwendbarkeit des
> österreichischen Rechts ergeben.

Nein, da m.E. das IPR die Globalitaet nicht beruecksichtigt, sondern
nur "regional" und "lokal" anspricht. Auch darf das TDG nicht vergessen
werden, und die Integrierung des TDG in das IPR ist erst gar nicht
vorhanden. Also, auf welcher Rechtsgrundlage wird dann eigentlich
versucht abzumahnen oder gar zu klagen? Auf einer EU-Marke?


> Wo sind die IPR-Experten? ;-)

Die sitzen doch noch gar nicht im globalen Dorf Internet.

> Dein Anwalt wird IMHO zunächst prüfen müssen, welches Recht überhaupt
> zur Anwendung kommt (Handlungs- oder Erfolgsort?

Bei dieser Argumentation wuerde es sich formaljuristisch um eine
nichtige Abmahnung handeln, also so eine Art von Fall
"Einschuechterungsabmahnung" oder "Bluff-Abmahnung". Eine Abmahnung will
sehr wohl auch begruendet sein, nicht?


> Herkunftslandprinzip nach der neuen EU-E-Commerce-Richtlinie).

Beruecksichtigt die denn schon das Internet mit dessen globalen
Funktion und dem typischen Wesen?


> Sodann
> stellt sich die Frage, ob nach dem anwendbaren Recht überhaupt eine
> Verletzungshandlung vorliegt (ggf. fehlende Verwechslungsgefahr durch
> länderspezifische TLD / geringe Kennzeichnungskraft der Marke
> "Fundgrube")

Oesterreichischer Titelschutz?

> oder ob nicht vielleicht eine rein beschreibende Verwendung
> vorliegt (entsprechend §23 des deutschen MarkenG).

Also http://www.markeng.de/par23 ;-)
Gegen die guten Sitten jedenfalls verstoesst das Angebot der
"fundgrube-lokal.de" m.E. jedenfalls nicht.


> Vielleicht hast Du
> auch prioritätsbessere Rechte (z.B. Titelschutz nach deutschem Recht).

Stimmt! Die aeltere Domaine schlaegt die juengere Marke. Da ist
deutsches und oesterreichisches Recht sich ziemlich aehnlich. Abgesehen,
beruecksichtigt man auch den Umstand, dass viele oesterreichische
Gesetze schlicht "fast einfach" von den deutschen Gesetzen abgeschrieben
sind. Braucht man dann hier noch "hochrangig anerkannte" Verfasser
wissenschaftlicher Werke? :-))


> Und/Oder: Versuch einer gütlichen Einigung mit der Gegenseite, z.B.
> Aufgabe der Domain ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Zahlung
> der gegnerischen Anwaltskosten.

Davon halte ich zunaechst einmal nichts. Wie waere es denn, den
abmahnenden Kollegen einfach mal in die news:de.soc.recht.datennetze
einzuladen? ;-)

http://www.univie.ac.at/lg-informationsrecht/pdf/lehrende/hoehne.pdf

Leider geht aus der dortigen URL keine Emailadresse des
"Spitzenverfasser wissenschaftlicher Werke" hervor, vielleicht lernt er
ja erst einmal wie man ein Modem ansteckt um irgendwann einmal Email
abzuholen, moeglicherweise mal zur news:de.soc.recht.datennetze
hinzusurfen? ;-))

Rob Liebwein

unread,
Aug 2, 2001, 5:41:03 PM8/2/01
to
Rudolf Polzer wrote:
> Was kostet die Aufgabe einer Domain eigentlich?

Die Aufgabe einer DE-Domaine ist kostenlos. Ich wuerde es nicht
aufgeben, sondern lieber mal Rechtssprechungsgeschichte schreiben. .DE
vs. .AT innerhalb EU-Recht im globalem Dorf Internet. Ist sicherlich
sehr interessant.

Man ueberlege: Welches Gericht waere denn hier im Falle einer
einstweiligen Verfuegung ueberhaupt zustaendig? ;-))

Besim Karadeniz

unread,
Aug 2, 2001, 6:08:40 PM8/2/01
to
Hallöchen,

[xpost de.soc.recht.datennetze + de.comm.internet.misc]

Rob Liebwein wrote:

> Problem: Eine DE-Domaine muss mit dem .DE nicht unbedingt auch heissen,
> dass es sich um DEutschland handelt, sondern kann auch stehen fuer
> DEutschsprachige Inhalte. Dazu gehoert auch Oesterreich.

Das ist unrichtig. DE steht für Deutschland, genauso wie AT für Ösiland
steht. Die ccTLD basieren auf eine ISO-Norm, die nicht sprachliche
Zugehörigkeiten regelt, sondern nationale.

Grüße,
Besim
--
Besim Karadeniz besim at netplanet dot org
Pforzheim/Germany PGP (RSA 2048) 0x0E7E38B9
-- netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! --
----- netplanet - http://www.netplanet.org/ -----

Michael Renzmann

unread,
Aug 2, 2001, 6:08:03 PM8/2/01
to
Moin.

Rudolf Polzer wrote:

> > Und/Oder: Versuch einer gütlichen Einigung mit der Gegenseite,
> > z.B. Aufgabe der Domain ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und
> > ohne Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten.
> Was kostet die Aufgabe einer Domain eigentlich?

Je nach Domain beispielsweise Ueberwindung oder Nerven.

Ciao, Mike

Rob Liebwein

unread,
Aug 2, 2001, 6:42:10 PM8/2/01
to
Besim Karadeniz wrote:
> > Problem: Eine DE-Domaine muss mit dem .DE nicht unbedingt auch heissen,
> > dass es sich um DEutschland handelt, sondern kann auch stehen fuer
> > DEutschsprachige Inhalte. Dazu gehoert auch Oesterreich.
>
> Das ist unrichtig. DE steht für Deutschland, genauso wie AT für Ösiland
> steht. Die ccTLD basieren auf eine ISO-Norm, die nicht sprachliche
> Zugehörigkeiten regelt, sondern nationale.

Nein, genauer:

ISO 3166 Code
Source der ISO 3166 Code, Updated by the RIPE Network Coordination
Centre, St. v. 07.08.1997, Zif. 040 mit Land/Sprache als Österreich
oder/und österreichisch (=deutsch),
vgl. ftp://ftp.ripe.net/iso3166-countrycodes.txt

F'up dsrd+agr

Rob

Lars Gebauer

unread,
Aug 3, 2001, 12:46:12 AM8/3/01
to
# Besim Karadeniz:

> DE steht für

...registriert durch DeNIC. "Mehr" sagt das erstmal gar nicht aus.
--
X-Post, FollowUp-To de.comm.internet.misc

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 3, 2001, 2:46:20 AM8/3/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Der ganzen DE-Domaine einschliessich _aller_ darauf moeglich
>aufschaltbaren Protokolle? Das geht nicht einmal im deutschen Recht.

Nicht mehr?

> Problem: Eine DE-Domaine muss mit dem .DE nicht unbedingt auch heissen,
>dass es sich um DEutschland handelt, sondern kann auch stehen fuer
>DEutschsprachige Inhalte.

Seit wann das denn? Das gilt fuer die Usenet-Hierarchie de.all, aber
die DNS-TLD de steht fuer Deutschland.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 3, 2001, 2:46:21 AM8/3/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

>> Was kostet die Aufgabe einer Domain eigentlich?
>
> Die Aufgabe einer DE-Domaine ist kostenlos.

Kostet aber natuerlich den Wert der Domain.

Besim Karadeniz

unread,
Aug 3, 2001, 4:22:22 AM8/3/01
to
Hallöchen,

[xpost de.comm.internet.misc wieder hinzugefügt]

Rob Liebwein wrote:

> Nein, genauer:
>
> ISO 3166 Code
> Source der ISO 3166 Code, Updated by the RIPE Network Coordination
> Centre, St. v. 07.08.1997, Zif. 040 mit Land/Sprache als Österreich
> oder/und österreichisch (=deutsch),
> vgl. ftp://ftp.ripe.net/iso3166-countrycodes.txt

Wie, "nein"?

Für "Austria" steht nirgendwo in diesem ISO-Standard drin, daß dort
deutsch gesprochen wird. Auf sprachliche Inhalte wird in diesem
ISO-Standard gar nicht eingegangen, weil es ohne Belang ist. Und auf
andere Quellen bezieht sich die IANA ausdrücklich nicht.

Grundsätzlich ist eine DE-Domain auch nur registrierbar, wenn der
Firmensitz in DE ist oder zumindest ein "Zustellungsbevollmächtigter" in
DE als admin-c angegeben wird. Nachzulesen in den
DENIC-Registrierungsbedingungen. Allein ein Anspruch deshalb abzuleiten,
daß DE auch für "deutsch" stehen könnte und deshalb auch Österreicher
DE-Domains automatisch registrieren könnten, ist abwegig und das dürfte
auch schwer im Ernstfalle zu überzeugen sein.

Außer das Gericht ist in Bayern, da geht die Sonne auch gern mal im
Westen auf. ;-)

Weitere Zitate:

"Die DENIC eG registriert Internet-Domains unterhalb der deutschen Top
Level Domain (TLD) .de."
http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html

"Generic domains were created for use by the Internet public, while
country code domains were created to be used by each individual country
as they deemed necessary."
http://www.iana.org/domain-names.htm

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 7:29:42 AM8/3/01
to
On Thu, 02 Aug 2001 22:41:33 +0200, Rob Liebwein
<usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:


>
>"...Kostenlos - Das Lesen und Aufgeben privater Anzeigen ist und bleibt
>kostenlos. Wer gewerbliche Anzeigen aufgeben möchte, muss sich hier
>anmelden und kann dann hier inserieren. Derjenige, der gewerbliche
>Anzeigen als private veröffentlicht, soll sich nicht nur schämen - er
>outet sich als unseriös und landet deshalb verdientermaßen im Filter.
>Zumal diese Tarife für gewerbliche Anzeigen ja nun wirklich niemanden
>arm machen..."
>vgl. http://www.fundgrube-lokal.de/philo.html
>
> = "im geschaeftlichen Sinne"

Was Du nicht zitiert hast:
"Wir möchten mit dieser Seite weder Reichtümer verdienen, noch
unendlich Geld zuschießen. Daher sind wir dankbar für Privatleute und
Firmen, die uns dadurch sponsern, daß sie gewerbliche Kleinanzeigen
aufgeben."

Die Gelder, die reinkommen, decken die anfallenden Kosten nicht.
Rechtlich dürfte dieses mein Argument wohl allerdings keine Bedeutung
haben. Im Falle des Falles wird der Richter nur sagen: die
Erwerbs-Absicht ist vorhanden (vgl. Dein Zitat), dass es nicht reicht:
Dein Pech.

>
>> Nun schreibt mir ein Anwalt Dr. Thomas Höhne aus Wien, er vertrete die
>> Gratis Anzeigenzeitung "Fundgrube" "rechtsfreundlich", fordert mich
>> auf die Nutzung der Domain zu unterlassen.
>
> Der ganzen DE-Domaine einschliessich _aller_ darauf moeglich
>aufschaltbaren Protokolle? Das geht nicht einmal im deutschen Recht.
>

Es geht um die auf Österreich bezogenen Inhalte. Hätte ich klarer
sagen müssen.


>> Daraus leitet der Anwalt wohl
>> ab, es seien die Interessen seiner österreichischen Mandantschaft
>> verletzt.
>
> Welche denn? Haben die eine Marke? Eine Marke in Deutschland, oder eine
>in Oesterreich oder gar beides? Oder eine EU-Marke oder gar keine
>IT-Marke?
>

Im Schreiben steht nur: "wir vertreten die Gratis-Anzeigenzeitung
"Fundgrube" Verlags Gmbh & Co KG rechtsfreundlich. Unsere
Mandantschaft ist Inhaberin der registrierten Marke "Fundgrube".


>> Zahlen oder nicht zahlen?
>
>J.S.A. V 1.0
>

J.S.A. = ?

MfG Jo

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 7:34:06 AM8/3/01
to
On Thu, 02 Aug 2001 19:35:42 GMT, kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote:

>Hallo allerseits!
>
>Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
>habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
>veröffentlicht.
>
>Nun schreibt mir ein Anwalt Dr. Thomas Höhne aus Wien, er vertrete die
>Gratis Anzeigenzeitung "Fundgrube" "rechtsfreundlich", fordert mich
>auf die Nutzung der Domain zu unterlassen. Für das "notwendige
>Einschreiten" berechnet er mir Kosten von 14.241,60 ATS (mehr als 1000
>DM).
>

Kleine Korrektur:

1. der abmahnende Anwalt ist nicht der ganannte Dr. Höhne, sondern ein
Georg Streit aus der Kanzlei Dr. Höhne, In der Maur & Partner.
2. Dieser verlangt von miir "ab sofort jegliche Nutzung dieses
Domain-Namens in Zusammenhang mit (auch) nach Österreich gerichteten
zu unterlassen, insbesondere alle derzeit unter der Domain
"fundgrube-lokal.de" abrufbaren Angebote mit Österreich-Bezug zu
beseitigen ..."

MfG Jo Kaiser

Message has been deleted

Peter Kuhm

unread,
Aug 3, 2001, 8:17:34 AM8/3/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote:

>Im Schreiben steht nur: "wir vertreten die Gratis-Anzeigenzeitung
>"Fundgrube" Verlags Gmbh & Co KG rechtsfreundlich. Unsere

www.fundgrube.at -> http://www.fundgrube.cc/data/impressum.htm
| FUNDGRUBE Verlagsges.m.b.H.
damit haben sie natuerlich gewisse Namensrechte.

>Mandantschaft ist Inhaberin der registrierten Marke "Fundgrube".

ich wuerde vermuten, dass es sich dabei allenfalls um eine Wort-
Bild-Marke handelt. Auch im .at Markenschutzgesetz sind Woerter aus
dem allg. Sprachgebrauch ausgeschlossen und Unterscheidungskraft
ist notwendig.
vgl. http://www.jusline.at/juslineat/hlp/MaSchG/MaSchG004.html

Peter

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Tilman Hausherr

unread,
Aug 3, 2001, 12:21:05 PM8/3/01
to
On Thu, 02 Aug 2001 19:35:42 GMT, kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote in
<3b6bab51...@news.cis.dfn.de>:

> Hallo allerseits!
>
> Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
> habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
> veröffentlicht.

Ja klar... und "rein hobbymäßig" hast Du auch versucht damit Geld zu
verdienen. Und bist auch nicht auf die Idee gekommen für Dein "Perl
üben" statt dessen z.B. "perlkaiser.de" zu registrieren. Ich hab ja auch
was gegen Serienabmahnungen, aber Deine Versuch Dich als harmloses Opfer
darzustellen ist jämmerlich.

Tilman

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 12:46:48 PM8/3/01
to
On Thu, 02 Aug 2001 23:38:28 +0200, Rob Liebwein
<usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Sehe ich auch so. Nur: Gerade die Globalitaet des Internets provoziert
>es regelrecht auch, dass Rechteinhaber aufeinanderprallen. M.E. hat in
>der Tat selbstverstaendlich auch der deutsche Registrant der
>"fundgrube-lokal.de" ein eigenes Namensrecht, genauso wie die es die
>oesterreichische Anzeigenzeitung es hat.

Ich könnte mir gut vorstellen, das Angebot meiner Fundgrube für alle
im Ausland lebenden Deutschsprachigen auszudehnen. Müsste ich dann das
Markenrecht jedes angesprochenen (Aus-)Landes berücksichtigen? Das
scheint mir ziemlich absurd.

Wuerde die WIPO dann auf "First
>come, first served" entscheiden?
>
>
>> Daraus könnte(!)
>> sich nach internationalem Privatrecht (IPR) die Anwendbarkeit des
>> österreichischen Rechts ergeben.
>
> Nein, da m.E. das IPR die Globalitaet nicht beruecksichtigt, sondern
>nur "regional" und "lokal" anspricht. Auch darf das TDG nicht vergessen
>werden, und die Integrierung des TDG in das IPR ist erst gar nicht
>vorhanden. Also, auf welcher Rechtsgrundlage wird dann eigentlich
>versucht abzumahnen oder gar zu klagen? Auf einer EU-Marke?
>
>
>> Wo sind die IPR-Experten? ;-)
>

Sorry, bitte einmal für mich als Laien:
EuG =
EuGH =
WIPO =
TDG =
TLD =

>
>> Vielleicht hast Du
>> auch prioritätsbessere Rechte (z.B. Titelschutz nach deutschem Recht).

Leider nicht. Wie gesagt: reines Hobby.
>


Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 12:46:52 PM8/3/01
to
On Thu, 02 Aug 2001 23:41:03 +0200, Rob Liebwein
<usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Die Aufgabe einer DE-Domaine ist kostenlos. Ich wuerde es nicht
>aufgeben, sondern lieber mal Rechtssprechungsgeschichte schreiben. .DE
>vs. .AT innerhalb EU-Recht im globalem Dorf Internet. Ist sicherlich
>sehr interessant.

Finde ich auch. Nur würde ich ungern die Kosten für die Klärung
übernehmen. Es wurmt mich, dass mir das Risiko aufgedrückt wird.

Von der Sache her halte ich die Ansprüche für ziemlich absurd.

Dass die Leute aber eine mit solchen Kosten verbundene Abmahnung
verschicken (können), ohne zunächst einmal ganz zivil auf evtl.
Rechtsansprüche hinzuweisen, finde ich unmoralisch. Muss man das
wirklich als geschäftsüblich akzeptieren - hackt da die eine
(Juristen-) Krähe der anderen kein Auge aus?

MfG Jo Kaiser

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 1:03:04 PM8/3/01
to
On Fri, 03 Aug 2001 17:56:53 +0200, Guenter Elschner
<usenet...@elschner.net> wrote:

>peter...@plus.at (Peter Kuhm) schrieb:


>
>> | FUNDGRUBE Verlagsges.m.b.H.
>> damit haben sie natuerlich gewisse Namensrechte.
>

>Wie bekannt sind die (bzw. die gleichnamige Anzeigenzeitung)
>eigentlich in Österreich?

>
>>> Mandantschaft ist Inhaberin der registrierten Marke "Fundgrube".
>>
>> ich wuerde vermuten, dass es sich dabei allenfalls um eine Wort-
>> Bild-Marke handelt. Auch im .at Markenschutzgesetz sind Woerter aus
>> dem allg. Sprachgebrauch ausgeschlossen und Unterscheidungskraft
>> ist notwendig.
>

>Ist "Fundgrube" für ein Kleinanzeigenblatt etwa nicht
>unterscheidungskräftig? Wird der Begriff "Fundgrube" in Österreich
>als Synonym (oder Gattungsbegriff) für Kleinanzeigenzeitungen
>verwendet: "Schatz, bring doch bitte beim Einkaufen eine von diesen
>Fundgruben mit, ich möchte mich mal nach einem Gebrauchwagen umsehen"...

Füttere mal eine Suchmaschine mit dem Begriff "Fundgrube"! Sie wird
Dir - einmal ganz abgesehen von den Newsgroups wie z-netz.fundgrube
(wo Fundgrube ja auch Synonym für Kleinanzeigenangebot gebraucht wird)
zig Treffer ausspucken wie
heikes-fundgrube.de
cd-fundgrube.de
an-und-verkauf-fundgrube.de
buecher-fundgrube.de
kuechen-fundgrube.de

"Fundgrube" ist Synomym oder Gattungsbegriff für
Schnäppchen-Sammelsurium, Flohmarkt-Angebot etc.

Frank Schniering

unread,
Aug 3, 2001, 2:08:48 PM8/3/01
to

> Deine Versuch Dich als harmloses Opfer
> darzustellen ist jämmerlich.


Noch besser wird´s, finde ich, wenn man sich
mal ein wenig durch die Kleinanzeigen klickt
und dabei en Auge auf die URLs wirft.

Da las ich eine Kleinanzeige ueber "Model-Kontakte",
die dann nach

http://www.fundgrube-lokal.de/model/index.html

verlinkt. Evtl. will man in ösiland nicht mit
solchen Seiten in Verbindung gebracht werden?


Und überhaupt: Was macht es für einen Sinn,
seine eigenen Angebote in sein eigenes Forum
einzuschreiben? Sieht schon irgendwie nach
Werbung aus, oder?


...Frank


maze

unread,
Aug 3, 2001, 2:08:08 PM8/3/01
to
On Fri, 3 Aug 2001 14:10:31 +0200, Thomas Nagel <werbe...@gmx.de>
wrote:

> ... Hol Dir z.B. von Puretec irgendeine
> preisreduzierte Pr=E4senz (die mit dem Werbebanner), lege dort ein Foto
> Deiner Glatze ab und Du nimmst f=FCr die meisten Gerichte am
> gesch=E4ftlichen Verkehr teil. Auch wenn Du noch brav 6,90 pro Monat
> zuzahlst. Die Werbeanner verschaffen Dir ja einen geldwerten Vorteil,
> wird der gegnerische Anwalt den Richter belehren und dabei auf eine
> lange Reihe entsprechender Urteile verweisen.

hm...Freecity.de bietet eine Web-Präsenz (mit 'eigener' Domain (nicht
Admin-C)) an, die durch Werbebanner kostenlos ist. Könnte ein Puretec
Kunde hier nicht Argumentieren, das er gegenüber einem Freecity-Kunden
wesentlich mehr zahlt und deswegen kein geldwerter Vorteil vorliegt?
Und: Wenn ich irgendwo 5 DM spare, ist das auch ein geldwerter
Vorteil? Ich meine, das sind doch Peanuts... Oder reicht schon ein
Pfennig?

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 3, 2001, 1:47:18 PM8/3/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) writes:

> Füttere mal eine Suchmaschine mit dem Begriff "Fundgrube"! Sie wird
> Dir - einmal ganz abgesehen von den Newsgroups wie z-netz.fundgrube
> (wo Fundgrube ja auch Synonym für Kleinanzeigenangebot gebraucht wird)
> zig Treffer ausspucken wie
> heikes-fundgrube.de
> cd-fundgrube.de
> an-und-verkauf-fundgrube.de
> buecher-fundgrube.de
> kuechen-fundgrube.de

> "Fundgrube" ist Synomym oder Gattungsbegriff für
> Schnäppchen-Sammelsurium, Flohmarkt-Angebot etc.

Ich denke auch, dass die Sache nicht aussichtslos ist.
Wie sieht denn die Kriegskasse aus?

Dietmar

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Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 3, 2001, 1:54:02 PM8/3/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) writes:


> Dass die Leute aber eine mit solchen Kosten verbundene Abmahnung
> verschicken (können), ohne zunächst einmal ganz zivil auf evtl.
> Rechtsansprüche hinzuweisen, finde ich unmoralisch.

He, Du bist hier in d.s.r.d, nicht in de.soc.weltanschaung.misc. :-)

SCNR, Dietmar

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 3, 2001, 2:53:38 PM8/3/01
to
Guenter Elschner <usenet...@elschner.net> wrote:

>> | FUNDGRUBE Verlagsges.m.b.H.
>> damit haben sie natuerlich gewisse Namensrechte.
>

>Wie bekannt sind die (bzw. die gleichnamige Anzeigenzeitung)
>eigentlich in Österreich?

Ich kenne nur den Bazar. Aber das muss nichts heissen.

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 3, 2001, 2:21:29 PM8/3/01
to
m1...@gmx.de (maze) writes:

> hm...Freecity.de bietet eine Web-Präsenz (mit 'eigener' Domain (nicht
> Admin-C)) an, die durch Werbebanner kostenlos ist. Könnte ein Puretec
> Kunde hier nicht Argumentieren, das er gegenüber einem
> Freecity-Kunden wesentlich mehr zahlt und deswegen kein geldwerter
> Vorteil vorliegt? Und: Wenn ich irgendwo 5 DM spare, ist das auch
> ein geldwerter Vorteil? Ich meine, das sind doch Peanuts... Oder
> reicht schon ein Pfennig?

Beiss Dich mal nicht zu sehr an den Werbebannern fest. Dem
gegnerischen Anwalt geht es darum, Dir die Teilname am geschäftlichen
Verkehr unterzujubeln. Das geht auch ohne Werbung. So argumentiert es
sich halt einfacher. Der OP hat ja auch keine Banner. Ist aber
zweifelsohne geschäftlich tätig.

Dietmar

Peter Kuhm

unread,
Aug 3, 2001, 3:19:46 PM8/3/01
to
Boris 'pi' Piwinger <3....@piology.org> wrote:

>>> | FUNDGRUBE Verlagsges.m.b.H.
>>> damit haben sie natuerlich gewisse Namensrechte.
>>
>>Wie bekannt sind die (bzw. die gleichnamige Anzeigenzeitung)
>>eigentlich in Österreich?
>
>Ich kenne nur den Bazar. Aber das muss nichts heissen.

ich kannte lange Zeit auch nur den "Bazar" (der sicher schon deutlich
laenger am Markt ist). Aber auch das muss nichts heissen.

BTW: Es gibt nicht nur den http://www.bazar.at/php/impressum.php?
| BAZAR Zeitungs- und Verlagsges.m.b.H. & CO. KG
sondern auch den http://www.basar.at/adocs/impressum.html eines
Schweizer Verlags, der wohl mehr unter sammler.at|ch auftritt.

Peter

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 4:04:06 PM8/3/01
to
On Fri, 03 Aug 2001 18:21:05 +0200, Tilman Hausherr
<til...@berlin.snafu.de> wrote:

>On Thu, 02 Aug 2001 19:35:42 GMT, kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote in
><3b6bab51...@news.cis.dfn.de>:
>
>> Hallo allerseits!
>>
>> Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
>> habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
>> veröffentlicht.
>
>Ja klar... und "rein hobbymäßig" hast Du auch versucht damit Geld zu
>verdienen.

Haben wir doch schon alles durchgekaut: so eine Domain ist nun mal mit
Kosten verbunden, auf denen ich nicht unbedingt sitzenbleiben will.
Steht - wie bereits erwähnt - auch in
http://www.fundgrube-lokal.de/philo.html

Und bist auch nicht auf die Idee gekommen für Dein "Perl
>üben" statt dessen z.B. "perlkaiser.de" zu registrieren.

Vielleicht würden sich potentielle User dann doch etwas falsches unter
dem Angebot vorstellen ;-)

Ich hab ja auch
>was gegen Serienabmahnungen, aber Deine Versuch Dich als harmloses Opfer
>darzustellen ist jämmerlich.
>

Du bist mir auch nicht gerade schon deshalb sympathisch, nur weil Du
etwas gegen Serienabmahnungen hast. Vielleicht solltest Du umgekehrt
die Sache auch etwas sachlicher sehen.

Wärest Du auf den Gedanken gekommen, österreichische Markennamen zu
überprüfen, bevor Du eine Domain beantragst?

MfG Jo Kaiser

Jo Kaiser

unread,
Aug 3, 2001, 4:55:38 PM8/3/01
to
On Fri, 3 Aug 2001 19:08:48 +0100, "Frank Schniering"
<newsg...@schniering.de> wrote:

>Da las ich eine Kleinanzeige ueber "Model-Kontakte",
>die dann nach
>
> http://www.fundgrube-lokal.de/model/index.html
>
>verlinkt. Evtl. will man in ösiland nicht mit
>solchen Seiten in Verbindung gebracht werden?

Da kann ich beruhigen: die Seite www.fundgrube.at ist weit weniger
prüde als Du es offensichtlich bist - und macht auch die eindeutigeren
erotischen Angebote als http://www.fundgrube-lokal.de/model/index.html


Rob Liebwein

unread,
Aug 3, 2001, 10:06:58 PM8/3/01
to
Jo Kaiser wrote:
> On Thu, 02 Aug 2001 23:41:03 +0200, Rob Liebwein
> > Die Aufgabe einer DE-Domaine ist kostenlos. Ich wuerde es nicht
> >aufgeben, sondern lieber mal Rechtssprechungsgeschichte schreiben. .DE
> >vs. .AT innerhalb EU-Recht im globalem Dorf Internet. Ist sicherlich
> >sehr interessant.
>
> Finde ich auch. Nur würde ich ungern die Kosten für die Klärung
> übernehmen. Es wurmt mich, dass mir das Risiko aufgedrückt wird.

Wie hoch ist denn der Streitwert gesetzt?

> Von der Sache her halte ich die Ansprüche für ziemlich absurd.
>
> Dass die Leute aber eine mit solchen Kosten verbundene Abmahnung
> verschicken (können), ohne zunächst einmal ganz zivil auf evtl.
> Rechtsansprüche hinzuweisen, finde ich unmoralisch. Muss man das
> wirklich als geschäftsüblich akzeptieren - hackt da die eine
> (Juristen-) Krähe der anderen kein Auge aus?

Man kann auch sog. "horaklerische" Wege gehen, dass der abmahnende
Rechtsanwalt seine Abmahnung von selbst wieder zuruecknimmt.

Rob Liebwein

unread,
Aug 3, 2001, 10:12:39 PM8/3/01
to
Guenter Elschner wrote:
> Thomas Nagel <werbe...@gmx.de> schrieb:
> > Die Juristerei geht bei www-Seiten beim kleinsten Anlass
> > meist von Teilnahme im geschäftlichen Verkehr aus.
>
> Die Präsentation eines eigenen Angebots in einem weltweit abrufbaren
> (mehr oder weniger kommerzialisierten) Medium geht halt über den
> privaten Wirkungskreis hinaus.

Langsam, die "Privaten" waren zuerst da.

> Im Real Life würde wohl auch jeder, der
> ein kostenloses Anzeigenblatt für den österreichischen Markt auflegt,
> _vorher_ die Rechtslage klären - und zwar unabhängig davon, ob das
> "Projekt" Gewinne einfährt oder nicht.

Noe, genau umgekehrt und um es zu uebernehmen:
Im Real Life wuerde wohl auch jeder, der ein kommerzielles
Anzeigenblatt fuer den oesterreichischen Markt auflegt, _vorher_ die
Rechtlage i.V.m. dem Umgang und Verhaltensweisen gegenueber bereits
laengstens existierenden Privaten klaeren - und zwar unabhaengig davon,
ob das "Projekt" Verluste einfaehrt oder nicht.

MfG
Rob Liebwein

Rob Liebwein

unread,
Aug 3, 2001, 10:27:08 PM8/3/01
to
Guenter Elschner wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> schrieb:
> >> Unter "Online-Rechtlern" kein Unbekannter (nicht als Abmahner,
> >> sondern als Verfasser wissenschaftlicher Werke...).
> >
> > Darauf kommt es auch nicht an.
>
> Der OP hatte explizit danach gefragt.

Ok, ok, aber wenn ich das schon mit "Verfasser wissenschaftlicher
Werke" hoere und dann noch diese Bluff-Abmahnung?

> Der OP spricht von "Markenrecht" (!= Namensrecht; der Registrant der
> deutschen Domain heißt auch nicht "Fundgrube Lokal").

Warum heisst es dann "DomainNAME", insbesondere dann, wenn DomainNAMEN
auch markenaehnlichen Schutz geniessen koennen? Vgl. Leitsatz "Der
aeltere DomainNAME schlaegt die juengere MARKE".


> > Wuerde die WIPO dann auf "First come, first served" entscheiden?

> Haben sich die betroffenen Parteien überhaupt auf die Zuständigkeit
> der WIPO als Schiedsgericht geeinigt?

Das weiss ich nicht. Vielleicht ist dem "Verfasser wissenschaftlicher
Werke" erst gar nicht einmal bekannt, dass es ueberhaupt eine WIPO im
Internet gibt. Sowas soll gang und gaebe sein...


> Warum wohl heißt das IPR _internationales_ Privatrecht?

Ist das schon das perfekte Privatrecht fuers globale Internet?


> > Stimmt! Die aeltere Domaine schlaegt die juengere Marke.
> Der übliche VRI wird auch durch permanente Wiederholungen nicht
> richtiger. Nicht die ältere Domain, sondern das prioritätsältere
> Kennzeichenrecht "schlägt" die jüngere Marke.

Das aendert auch nicht den - fuer den Laien wesentlich besser
verstaendlicheren - Sinngehalt.


> Deshalb der Rat, einen Anwalt damit zu betrauen, anstatt auf
> Halbweisheiten aus NG-Postings zu vertrauen.

Ah, gaebe es die NGs per NNTP nicht, braeuchte man keine Anwaelte?
Treffen wir uns dann beim FTP? ;-))

Rob

Rob Liebwein

unread,
Aug 3, 2001, 10:31:44 PM8/3/01
to
Thomas Nagel wrote:
> > Die Gelder, die reinkommen, decken die anfallenden Kosten nicht.
> Spielt keine Rolle. Dass überhaupt Gelder reinkommen, spielt eine
> Rolle.

Stimmt!

> Die Juristerei geht bei www-Seiten beim kleinsten Anlass meist
> von Teilnahme im geschäftlichen Verkehr aus.

Stimmt! Notfalls - wenn abzockgeile Rechtsanwaelte nichts "im
geschaeftlichen Sinne" finden, surfen diese zu irgendwelchen
Suchmaschinen (z.B. Altavista, bei denen Werbebanners eingespeist sind)
und suchen den Abzumahnenden dann dort in der Suchmaschine, damit dann
anschliessend ein "im geschaeftlichen Sinne" unterstellt werden kann,
z.B. "Gaebe es den Abmahnenden nicht in der Suchmaschine, koenne man
diesen dann auch nicht finden und folgedessen werden dann auch keine
Werbebanners eingespeist".

> Auch wenn es widersinnig
> und hirnrissig erscheint. Hol Dir z.B. von Puretec irgendeine
> preisreduzierte Präsenz (die mit dem Werbebanner), lege dort ein Foto
> Deiner Glatze ab und Du nimmst für die meisten Gerichte am
> geschäftlichen Verkehr teil. Auch wenn Du noch brav 6,90 pro Monat


> zuzahlst. Die Werbeanner verschaffen Dir ja einen geldwerten Vorteil,
> wird der gegnerische Anwalt den Richter belehren und dabei auf eine
> lange Reihe entsprechender Urteile verweisen.

Wer mahnt Puretec ab?

Rob Liebwein

unread,
Aug 3, 2001, 10:44:04 PM8/3/01
to
Jo Kaiser wrote:
> > = "im geschaeftlichen Sinne"
>
> Was Du nicht zitiert hast:
> "Wir möchten mit dieser Seite weder Reichtümer verdienen, noch
> unendlich Geld zuschießen. Daher sind wir dankbar für Privatleute und
> Firmen, die uns dadurch sponsern, daß sie gewerbliche Kleinanzeigen
> aufgeben."...

Darauf kommt es nicht an.


> Es geht um die auf Österreich bezogenen Inhalte.

So? Sehe ich nicht so. Ich als Richter wuerde mich zum Beispiel fragen,
was mit dem "Region" ueberhaupt genau gemeint ist. Ich schaue da z.B. im
Woerterbuch nach, denke mir, einmal Duden genuegt. Das geht naemlich aus
der http://www.fundgrube-lokal.de/aufgeben.html ueberhaupt gar nicht
hervor. Man kann kostenlos in einer Region inserieren. Wie ich meine
Region benenne, bleibt mir ueberlassen. Wenn ich meine Region Steiermark
oder Bali oder Hongkong benenne, dann heisst das noch lange nicht, dass
die Region auf meiner Homepage auch _automatisch_ gerade _die_ oertliche
physikalische Region erst ueberhaupt anspreche.

Im uebrigen:
Warum sollen in Deutschland lebende Oesterreicher nicht auch etwas mit
der Region Steuermark zu tun haben duerfen? Aus der o.g. URL geht nicht
hervor, dass sich das Angebot gerade nicht an Oesterreicher richtet,
welche in Deutschland leben.

> > Welche denn? Haben die eine Marke? Eine Marke in Deutschland, oder eine
> >in Oesterreich oder gar beides? Oder eine EU-Marke oder gar keine
> >IT-Marke?
> >
> Im Schreiben steht nur: "wir vertreten die Gratis-Anzeigenzeitung
> "Fundgrube" Verlags Gmbh & Co KG rechtsfreundlich. Unsere
> Mandantschaft ist Inhaberin der registrierten Marke "Fundgrube".

DE-Marke? EU-Marke? IT-Marke?

Tilman Hausherr

unread,
Aug 4, 2001, 1:38:19 AM8/4/01
to
On Fri, 03 Aug 2001 20:04:06 GMT, kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote in
<3b6c013...@news.cis.dfn.de>:

>Wärest Du auf den Gedanken gekommen, österreichische Markennamen zu
>überprüfen, bevor Du eine Domain beantragst?

Ich hätte den Namen recherchiert, wenigstens durch eine Suche in
fireball.de oder google.de . Die Sache ist aber so daß Du ja wirlich
auch Österreicher geschäftlich ansprichst.

Jo Kaiser

unread,
Aug 4, 2001, 6:22:12 AM8/4/01
to
On Sat, 04 Aug 2001 07:38:19 +0200, Tilman Hausherr
<til...@berlin.snafu.de> wrote:

>Ich hätte den Namen recherchiert, wenigstens durch eine Suche in
>fireball.de oder google.de . Die Sache ist aber so daß Du ja wirlich
>auch Österreicher geschäftlich ansprichst.

Ja - aber es besteht doch keine Verwechslunggefahr einer deutschen
Domain www.fundgrube-lokal.de mit einer österreichischen Marke
"Fundgrube". Dazu ist - wie bereits erwähnt - das Wort doch als
Bestandteil von Domain- oder auch Newsgroup-Namen viel zu häufig.

Können mir die juristischen Experten in dieser Hinsicht zustimmen?

MfG Jo Kaiser

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Andreas H. Zappel

unread,
Aug 4, 2001, 3:21:50 AM8/4/01
to
On Fri, 03 Aug 2001 20:04:06 GMT, kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote:

>>> Um (rein hobbymäßig) das Programmieren mit Html und Perl zu erlernen,
>>> habe ich die Seite www.fundgrube-lokal.de entwickelt und
>>> veröffentlicht.
>>Ja klar... und "rein hobbymäßig" hast Du auch versucht damit Geld zu
>>verdienen.
>
>Haben wir doch schon alles durchgekaut: so eine Domain ist nun mal mit
>Kosten verbunden, auf denen ich nicht unbedingt sitzenbleiben will.

Hmmm, bisher dachte ich immer das ein Hobby Geld kostet - wenn ich mit
diesem "Hobby" diese Kosten gleichzeitig senke oder gar Geld verdiene
ist es kein Hobby mehr, sondern eine Teilnahme am "geschaeftlichem
Verkehr" - mit allen Vor- und Nachteilen.

>Wärest Du auf den Gedanken gekommen, österreichische Markennamen zu
>überprüfen, bevor Du eine Domain beantragst?

Wenn Du Dich mit Deinem Angebot an die Einwohner eines anderen Landes
wendest musst Du Dich auch mit dem dortigen Recht auseinandersetzen.

Atschuess

Andreas
--
Hans-Hasso Stamer in de.comp.sys.mac.soc:

F'ups sind die kränkeste Erfindung seit Einführung des
Telegraphen-Winkalphabets duch die französische Post...

Jo Kaiser

unread,
Aug 4, 2001, 12:10:29 PM8/4/01
to
On Sat, 04 Aug 2001 17:17:46 +0200, Guenter Elschner
<usenet...@elschner.net> wrote:

>kais...@gmx.de (Jo Kaiser) schrieb:


>
> es besteht doch keine Verwechslunggefahr einer deutschen
>> Domain www.fundgrube-lokal.de mit einer österreichischen Marke
>> "Fundgrube".
>

>Der prägende Begriff "Fundgrube" ist sogar identisch (auch die
>Dienstleistungen sind gleich).

Ich habe jetzt einmal auf dem news.cis.dfn.de-Server nachgeschaut und
auf Anhieb 16 News-Gruppen gefunden, in deren Namen das Wort fundgrube
enthalten ist. Warum mahnt der Anwalt nicht das Usenet ab?

>
>Und wie häufig wird der Begriff "Fundgrube" für österreichische
>Kleinanzeigenangebote in den von Dir adressierten Regionen genannt? ;-)

Mein Angebot ist ja eben kein österreichisches Kleinanzeigenangebot.

Markus Hirsch

unread,
Aug 4, 2001, 1:13:34 PM8/4/01
to
Andreas H. Zappel <webm...@hotel-berg.com> wrote

>>Haben wir doch schon alles durchgekaut: so eine Domain ist nun
>>mal mit Kosten verbunden, auf denen ich nicht unbedingt
>>sitzenbleiben will.
>
> Hmmm, bisher dachte ich immer das ein Hobby Geld kostet - wenn

Es soll auch Hobbys geben, die mit keinen Kosten verbunden sind - es
sei denn, Du argumentierst, dass der Zeitaufwand (in dem man ja haette
arbeiten koennen) "Kosten" darstellt ;-)

> ich mit diesem "Hobby" diese Kosten gleichzeitig senke oder gar
> Geld verdiene ist es kein Hobby mehr, sondern eine Teilnahme am
> "geschaeftlichem Verkehr" - mit allen Vor- und Nachteilen.

Okay, dass laesst mich die Definition von "Teilnahme am
geschaeftlichen Verkehr" in Abhaengigkeit von Werbebannern etc. ja
beinahe nachvollziehen.

Wie sieht das denn in anderen bereichen aus? ich glaube, hier gab es
vor kurzem ja mal einen Thread zu Chören (mag sein, dass in diesem
Bereich noch andere Aspekte eine Rolle spielen, aber lassen wir die
doch mal außen vor). Wenn jetzt ein Chor kostenlos Uebungsraeume,
sagen wir von der lokalen Kirchengemeinde, zur Verfuegung gestellt
bekommt (so einen Fall gibt's bei mir in der Naehe), nimmt er dann
auch am geschaeftlichen Verkehr teil (die Mitglieder haetten ansonsten
fuer den Uebungsraum ja bezahlen muessen)?

Rob Liebwein

unread,
Aug 4, 2001, 8:25:09 PM8/4/01
to
Guenter Elschner wrote:
> kais...@gmx.de (Jo Kaiser) schrieb:
> > Ja - aber es besteht doch keine Verwechslunggefahr einer deutschen
> > Domain www.fundgrube-lokal.de mit einer österreichischen Marke
> > "Fundgrube".
>
> Der prägende Begriff "Fundgrube" ist sogar identisch (auch die
> Dienstleistungen sind gleich). Ggfs. ist die Marke "Fundgrube" so
> unterscheidungsschwach, daß durch den Zusatz "lokal.de" die
> Verwechslungsgefahr ausgeräumt wird (allerdings ist der Zusatz
> "lokal.de" in der Domain auch nicht sonderlich unterscheidungskräftig;
> zudem wird das Angebot im Text an einigen Stellen nur mit "Fundgrube"
> bezeichnet).

Koennte man auch umgekehrt sehen: Erst dadurch, dass die "fundgrube"
sich mit "lokal.de" - also betonenden LOKALEN Bezug zu gerade .DE -
identifiziert, kann gerade keine Markenverletzung existieren. Das lokale
Angebot der .DE richtet sich lokal nur an das Internet, das Angebot der
oesterreichischen Anzeigenzeitung richtet sich nur an das Printmedium.
Im deutschen Markenrecht ist es ueblich, dass bei Markenanmeldungen zu
Printmedium dann auch ausdruecklich die Wk/Dlkl. 38 dazugenommen wird,
vgl. http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse38/

> Und wie häufig wird der Begriff "Fundgrube" für österreichische
> Kleinanzeigenangebote in den von Dir adressierten Regionen genannt? ;-)

Soll ich jetzt sagen "Kleinanzeigen ist nicht Kleinanzeigen" (Abl. aus
"Link ist nicht gleich Link")?

Rob Liebwein

unread,
Aug 4, 2001, 8:27:31 PM8/4/01
to
Guenter Elschner wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> schrieb:
> > Das weiss ich nicht. Vielleicht ist dem "Verfasser
> > wissenschaftlicher Werke" erst gar nicht einmal bekannt, dass es
> > ueberhaupt eine WIPO im Internet gibt.
>
> Selbstverständlich weiß er das. Der Mann ist Profi in seinem Bereich.

Warum geht er dann nicht zur WIPO, sondern mahnt mit viel Saft
kostenpflichtig ab?

> Was sollen also diese überflüssigen persönlichen Attacken? Hast Du in
> der Sache nichts mehr beizutragen?

s.o.

Rob Liebwein

unread,
Aug 4, 2001, 8:28:32 PM8/4/01
to
Jo Kaiser wrote:
> >Der prägende Begriff "Fundgrube" ist sogar identisch (auch die
> >Dienstleistungen sind gleich).
>
> Ich habe jetzt einmal auf dem news.cis.dfn.de-Server nachgeschaut und
> auf Anhieb 16 News-Gruppen gefunden, in deren Namen das Wort fundgrube
> enthalten ist. Warum mahnt der Anwalt nicht das Usenet ab?

Weil er hierzu vorher einen RfC starten muss und nicht weiss, wie das
geht?

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 4, 2001, 9:30:46 PM8/4/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:

>> Ich habe jetzt einmal auf dem news.cis.dfn.de-Server nachgeschaut und
>> auf Anhieb 16 News-Gruppen gefunden, in deren Namen das Wort fundgrube
>> enthalten ist. Warum mahnt der Anwalt nicht das Usenet ab?

> Weil er hierzu vorher einen RfC starten muss und nicht weiss, wie das
> geht?

Ägypten?

Was sollte in dem RFC drinstehen, bzw. für was sollte das gut sein?

Dietmar

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 5, 2001, 6:59:34 AM8/5/01
to
Guenter Elschner <usenet...@elschner.net> wrote:

>Was soll ein "Domainname" Deiner Meinung nach sein? Im übrigen
>schreibst Du ja selbst, daß Domains markenähnlichen Schutz geniessen
>_können_ - deshalb ist Dein selbstverfaßter "Leitsatz" flasch (er
>wird auch nicht dadurch richtiger, daß Du ihn als "Leitsatz"
>bezeichnest).

Ich denke, dass sein Leitsatz ("Aeltere Domain schlaegt juengere
Marke") so zu verstehen ist, dass man durch Anmeldung einer Marke eine
bereits bestehende Domain nicht enteignen kann. Und das ist auch gut
so.

Message has been deleted

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 10:58:10 AM8/5/01
to
Oliver Much <uzs...@uni-bonn.de> writes:

> * Dietmar Hoelscher writes:

>> Was sollte in dem RFC drinstehen, bzw. für was sollte das gut sein?

> Vielleicht eine der "salomonischen Lösungen" (www.rob.liebwein.de)?
> Ein Pioneer gehen manchmal ungewöhnliche Wege, da sie nicht
> ausgetretene Pfade gehen.

Drum frag ich ja. Ich seh keinen Zusammenhang zwischen RFCs und
Abmahnungen. Vielleicht einen techn. Standard für Abmahungen im
Internet festlegen?

Dietmar

Jo Kaiser

unread,
Aug 5, 2001, 11:39:14 AM8/5/01
to
On 03 Aug 2001 19:47:18 +0200, Dietmar Hoelscher
<nutz...@dhoelscher.de> wrote:

>Ich denke auch, dass die Sache nicht aussichtslos ist.
>Wie sieht denn die Kriegskasse aus?

Ich hoffe, der private Rechtsschutz regelt das.

Jo

Andreas H. Zappel

unread,
Aug 5, 2001, 12:06:38 AM8/5/01
to
On 4 Aug 2001 17:13:34 GMT, Markus Hirsch <hirsch...@gmx.li> wrote:

>Wie sieht das denn in anderen bereichen aus? ich glaube, hier gab es
>vor kurzem ja mal einen Thread zu Chören (mag sein, dass in diesem
>Bereich noch andere Aspekte eine Rolle spielen, aber lassen wir die
>doch mal außen vor). Wenn jetzt ein Chor kostenlos Uebungsraeume,
>sagen wir von der lokalen Kirchengemeinde, zur Verfuegung gestellt
>bekommt (so einen Fall gibt's bei mir in der Naehe), nimmt er dann
>auch am geschaeftlichen Verkehr teil (die Mitglieder haetten ansonsten
>fuer den Uebungsraum ja bezahlen muessen)?

IMHO nimmt ein Chor (als ganzes, also nicht ein einzelnes Mitglied)
immer am geschaeftlichen Verkehr teil, da er im Normalfall ja
Auftritte hat (welche u.U. ja gegen Entgeld erfolgen), eventuell eine
CD verkauft, und als (eventueller) e.V. sowieso eine juristische
Person ist.

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 11:48:17 AM8/5/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) writes:

Das wird Dir wohl nur die Hoffnung bleiben. Besonders privat sieht die
Seite nicht aus.

Dietmar

Markus Hirsch

unread,
Aug 5, 2001, 12:24:11 PM8/5/01
to
"Andreas H. Zappel" <webm...@hotel-berg.com> wrote

> IMHO nimmt ein Chor (als ganzes, also nicht ein einzelnes Mitglied)


> immer am geschaeftlichen Verkehr teil, da er im Normalfall ja
> Auftritte hat (welche u.U. ja gegen Entgeld erfolgen),

Auftritt ohne Entgeld = geschaeftlicher Verkehr

und/oder

Auftritt gegen Entgeld = geschaeftlicher Verkehr?

> eventuell eine
> CD verkauft, und als (eventueller) e.V. sowieso eine juristische
> Person ist.

Gibt es einen bestimmten grund, warum Du die ganzen "Eventuells"
unterbringst? Eventuell ist der Chor kein e.V., und eventuell verkauft er
keine CDs (so sieht es bei ein paar Chören in meiner Gegend aus, die mir
spontan
bei dem Posting in den Sinn gekommen sind), und meine Frage war: nimmt er
einzig allein durch die Tatsache, dass ihm kostenlos ein Uebungsraum zur
Verfuegung gestellt wird, am geschaeftlichen Verkehr teil?

> Atschuess
>
> Andreas

Tschuess
Markus


Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 12:39:15 PM8/5/01
to

Ist doch ganz einfach: Gefragt wurde, warum der Anwalt nicht das Usenet
wegen diverser *.fundgrube.*-NGs abmahnt, es gaebe "auf Anhieb" 16 NGs
bei der der Name "fundgrube" vorkommt. Man ueberlege: Der
oesterreichische Rechtsanwalt schickt der DANA eine Abmahnung, zu den
jeweilig relevanten "fundgrube"-NGs entsprechende Steuerzeichen
herauszuschicken, dass damit dann die Nutzung einer *.fundgrube.* nicht
mehr moeglich ist. Prozesstaktisch startet dieser Rechtsanwalt hierzu
vorher einen RFC wegen Loeschung der *.fundgrube.*. Geht der RFC nicht
durch und die NGs *.fundgrube.* werden nicht geloescht, kriegt die DANA
eine einstw. Verfuegung.

Nichts ist unmoeglich im deutschen, oesterreichischen und EU-Recht.

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 1:05:36 PM8/5/01
to
Guenter Elschner wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> schrieb:
> > M.E. hat in der Tat selbstverstaendlich auch der deutsche
> > Registrant der "fundgrube-lokal.de" ein eigenes Namensrecht,
> > genauso wie die es die oesterreichische Anzeigenzeitung es hat.

>
> Der OP spricht von "Markenrecht" (!= Namensrecht; der Registrant der
> deutschen Domain heißt auch nicht "Fundgrube Lokal").

"...Eine Domain hat grundsätzlich Namensfunktion, weil in der Wahl
einer bestimmten Domain die Kennzeichnung der eigenen Person oder eines
bestimmten Unternehmens liegt...", vgl. OLG Düsseldorf "UFA.DE" (NJW-RR
99, 662 ff.).

> > Wuerde die WIPO dann auf "First come, first served" entscheiden?
>
> Haben sich die betroffenen Parteien überhaupt auf die Zuständigkeit
> der WIPO als Schiedsgericht geeinigt?

Nochmals nachgefragt: Wuerde die WIPO dann auf "First come, first
served" entscheiden? So wie ich die WIPO kenne, ich meine ja. These:
Deswegen geht auch Dein "Spitzenverfasser wissenschaftlicher Werke" erst
auch gar nicht den Weg, sondern mahnt gleich direkt ab.

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 1:05:48 PM8/5/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:

>> Was sollte in dem RFC drinstehen, bzw. für was sollte das gut sein?

> Ist doch ganz einfach: Gefragt wurde, warum der Anwalt nicht das Usenet
> wegen diverser *.fundgrube.*-NGs abmahnt, es gaebe "auf Anhieb" 16 NGs
> bei der der Name "fundgrube" vorkommt. Man ueberlege: Der
> oesterreichische Rechtsanwalt schickt der DANA eine Abmahnung, zu den
> jeweilig relevanten "fundgrube"-NGs entsprechende Steuerzeichen
> herauszuschicken, dass damit dann die Nutzung einer *.fundgrube.* nicht
> mehr moeglich ist. Prozesstaktisch startet dieser Rechtsanwalt hierzu
> vorher einen RFC wegen Loeschung der *.fundgrube.*. Geht der RFC nicht
> durch und die NGs *.fundgrube.* werden nicht geloescht, kriegt die DANA
> eine einstw. Verfuegung.

Ahhh... Du meinst einen RFD, bzw CFV.

Das ist aber witzlos. Anspruchspartner ist der Serverbetreiber, auf
dessen Server die NG herumsegelt.

Gewinner der Aktion: Der Typ, der dem Anwalt einen neuen Kopierer verkauft.

Dietmar

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 4:06:44 PM8/5/01
to
Dietmar Hoelscher wrote:
> Ahhh... Du meinst einen RFD, bzw CFV.

So ist es. Mit dem Loeschen einer relevanten *.fundgrube.*-NGs anhand
mit DANA-Steuerzeichen um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. Angeblich
soll sich nach nach internationalem Privatrecht (IPR) die Anwendbarkeit
des österreichischen Rechts ergeben.

> Das ist aber witzlos. Anspruchspartner ist der Serverbetreiber, auf
> dessen Server die NG herumsegelt.

Steuerzeichen aussenden geht ueber DANA. Besagter "Spitzenanwalt" als
"Verfasser wissenenschaftlicher Werke" (O-Ton Guenther Elschner) muesste
mit dem Konter einer rechtsanwaltschaftlichen Vertretung der DANA
rechnen, die DANA sei nicht befugt ueberhaupt Steuerzeichen zum
Einrichten, Aendern, Loeschen von NGs herauszusenden. Lt. der Behauptung
von DANA ist das aber nicht der Fall, man befugt sich einfach selbst als
Steuerzeichenversender.

> Gewinner der Aktion: Der Typ, der dem Anwalt einen neuen Kopierer verkauft.

Wo ist das Problem?

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 4:13:52 PM8/5/01
to
Oliver Much wrote:
> Nach Liebweins Ansicht kann man ja auch Richter wegen techn.
> Unkenntnis abmahnen, wenn diese seine Einlassungen zum
> Thema Hyperlinks nicht anhören wollen (www.interrob.de).
> Eigentlich tragisch.

Die Tragik ist in der Realitaet zu finden, beispielsweise was es der
Ausbildung von DAU-Richtern betrifft oder beispielsweise, dass besagt
drei abgemahnte Richter sind heute nicht mehr in einer Kammer sind.

Auszug aus meinem Schriftsatz v. 23.03.2001, u.a.

"...Der Gesetzgeber hat im DRiG festgelegt, dass die Studienzeit
dreieinhalb Jahre beträgt; diese Zeit kann unterschritten werden, sofern
die für die Zulassung zur ersten Prüfung erforderlichen Leistungen
nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer
Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes entfallen. Gegenstand des
Studiums sind Pflicht- und Wahlfächer. Pflichtfächer sind die
Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen
Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen
Bezüge, der rechtwissenschaftlichen Methoden und der philosophischen,
geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Die Wahlfächer dienen
der Ergänzung des Studiums und der Vertiefung der mit ihnen
zusammenhängenden Pflichtfächer. Die Inhalte des Studiums
berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende
Praxis. Während der vorlesungsfreien Zeit finden praktische
Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt, vgl.
DRiG 2. Abschn. "Befähigung zum Richteramt" i.V.m. § 5 DRiG. Mit den
Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. dürfte es sich vom Alter wegen
schon um Richter handeln, welche das damalige Studium ohne der
heutzutage bedeutungsvollen Materie "Internet" abgeschlossen haben, so
dass es sich um einen fehlenden Sachverstand in einer nicht unredlichen
Form handeln dürfte.

In den Prüfungen sind schriftliche und mündliche Leistungen zu
erbringen. Die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der
Leistungsbewertung ist zu gewährleisten. Der Stoff der ersten Prüfung
ist so zu bemessen, daß das Studium nach dem vierten Studienjahr
abgeschlossen werden kann. Das Landesrecht kann bestimmen, daß
schriftliche Prüfungsleistungen während des Studiums erbracht werden,
jedoch nicht vor Ablauf von zweieinhalb Studienjahren. Die mündliche
Prüfung bezieht sich auf das gesamte Studium. Die schriftlichen
Leistungen in der zweiten Prüfung beziehen sich auf die Ausbildung bei
den Pflichtstationen; die mündlichen Leistungen beziehen sich auf die
gesamte Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung des
Schwerpunktbereichs. Der Schwerpunktbereich der Richter VRiIN a. LG P.
und HRi a. LG N. kann sich aus den o.g. Tatsachen i.V.m. den
Fehlentscheidungen bezüglicher Internetgegebenheiten nicht um den
Schwerpunkt "Internet" handeln.

Die schriftlichen Leistungen sind gegen oder nach Ende der Ausbildung
bei der letzten Pflichtstation zu erbringen. Sieht das Landesrecht neben
Aufsichtsarbeiten auch eine häusliche Arbeit vor, kann bestimmt werden,
daß diese Leistung nach Beendigung der Wahlstation erbracht werden muß.
In der ersten und zweiten Prüfung kann das Prüfungsorgan bei seiner
Entscheidung von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abweichen, wenn
dies auf Grund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Kandidaten
besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung
keinen Einfluß hat; hierbei sind bei der zweiten Prüfung auch die
Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen. Die Abweichung
darf ein Drittel des durchschnittlichen Umfangs einer Notenstufe nicht
übersteigen. Der Anteil der mündlichen Prüfungsleistungen an der
Gesamtnote darf 40 vom Hundert nicht übersteigen. Eine rechnerisch
ermittelte Anrechnung von im Vorbereitungsdienst erteilten Noten auf die
Gesamtnote der zweiten Prüfung ist ausgeschlossen. Der Bundesminister
der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates eine Noten- und Punkteskala für die Einzel- und Gesamtnoten
festzulegen, vgl. DRiG 2. Abschn. "Befähigung zum Richteramt" i.V.m. § 5
DRiG.

Voraussetzungen für die Berufungen zum Richteramt sind, dass in das
Richterverhältnis nur berufen u.a. werden darf, wer die Gewähr dafür
bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und auch erst die
Befähigung zum Richteramt nach §§ 5 bis 7 DRiG besitzt, vgl § 9 DRiG. Es
bestehen erhebliche Zweifel, dass die Richter VRiIN a. LG P. und HRi a.
LG N. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter gerade in
Internetstreitsachen haben, so dass eine Nichtigkeit der Ernennung nach
§ 18 DRiG nicht unbedingt gerade bei Internetstreitsachen zu verneinen
wäre.

Bezüglich der Grundsätzlichkeiten hat nach § 25 DRiG der Richter
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen zu sein. Das kann - nach den
hier vorliegenden und b.b. Tatsachen - bezüglich der diversen
Internetstreitsachen ebenfalls angezweifelt werden. Der Gesetzgeber hat
zu den besonderen Pflichten des Richters festgelegt, dass ein Richter
nach § 38 DRiG den Richtereid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts
sinngemäss wie folgt zu leisten hat:

'Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem
Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen
ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir
Gott helfe.'

Dies dürfte bei Internetstreitsachen bezüglicher gerechter
Entscheidungsfindung "nach bestem Wissen und Gewissen" gerade mit den
abgemahnten Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. nicht der Fall
sein, vergleiche man die Tatsachen und Gegebenheiten zu

LG München - 9 HKO 850/99 v. 25.05.1999 "Explorer" (w.b.z.b.w)
LG Bochum - 14 O 120/99 v. 14.10.1999 "Webspace" (w.b.z.b.w)
LG Muenchen - 9 HK O 14840/99 v. 08.12.1999 "Webspace" (w.b.z.b.w)
LG Düsseldorf - 2 A O 106/00 v. 25.10.2000 "Explorer" (w.b.z.b.w)
LG Bielefeld - 3 O 452/00 v. 29.12.2000 "Explorer" (w.b.z.b.w)
OLG Duesseldorf - 20 U 194/00 v. 20.02.2001 "Explorer" (w.b.z.b.w)

i.V.m. dem grassen Widerspruch der Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a.
LG N.

LG München - 1 HKO 8400/00 "Explorer" v. 19.07.2000 in Sachen Symicron
./. Schoknecht

Die Wahrung der Unabhängigkeit nach § 39 DRiG, ein Richter habe sich
innerhalb und außerhalb seines Amtes so zu verhalten, daß das Vertrauen
in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird, kann in Anbetracht der
o.g. Umstände und i.V.m. dem Erkennen von rechtsmissbräuchlichen
Abmahnwellen und in Zusammenhang mit dem Internet gerade bei den
Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. erst recht dadurch stark
angezweifelt werden, da das technische Verständnis zu
Internetgegebenheiten sowie Kenntnisse zum typischen Wesen des Internets
auch erst gar nicht bei diesen Richtern existiert, ebenso auch dieser
sog. nicht unredliche, aber redlich existierender Mißstand von VRiIN a.
LG P. und HRi a. LG N. nicht bestritten ist - natürlich da solchiges
erst recht nicht auch bei Internetstreitsachen vorhanden ist.

Im übrigen muss auch auf die teils fehlende Sorgfaltspflicht innerhalb
der Ausübung des Richteramtes hingewiesen und diesige Richterfunktion
ebenfalls gerügt werden, hierzu gehörend ist mit einem "im Namen des
Volkes" auch für Richter zur Richteramtsbefähigung die Sorge dafür zu
tragen und mit Massnahmen einzuwirken und als solche vorzunehmen, dass
erst auch die Voraussetzungen für die Befähigung zu gerechten
Entscheidungen gerade bei Internetstreitsachen existieren können, d.h.
mit den im Befangenheitsantrag betreffenden Richtern VRiIN a. LG P. und
HRi a. LG N. handelt es sich im hiesigen Verfahren 1 HKO 1417/01
"[BEGRIFF].DE" zur Internetstreitsache fälschlicherweise um eine Kammer
für Handelssachen - und nicht um eine Kammer mit Richtern für
Internetsachen. Das bedeutet, dass mit dem Stand vom 23.02.2001 und
4.225.789 Domainnamen unterhalb der deutschen DE-Topleveldomain und bei
etwa 80.000 vor Gericht geführten Internetstreitsachen pro Jahr, es sich
mit den Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. erst recht auch nicht
um Richter einer richtigerweise zuständigen Kammer für Internetsachen
handelt. Mit den Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. als Kammer für
Handelssachen, welche "im Namen des Volkes" trotz fehlender
Voraussetzungen dennoch gerechte Entscheidungen fällen möchte, ergeben
sich somit auch verfassungsrechtliche Bedenken, da besondere Bedeutung
und Wichtigkeiten für gerechte Entscheidungen mit einem gesunden
Rechtsempfinden bei Internetstreitsachen vorhanden sind und existieren,
jedoch von den Richtern VRiIN a. LG P. und HRi a. LG N. gleichzeitig
aber auch "redlich rechtswidrig" ignoriert werden..."

Volltext: http://www.interrob.net/recht/09/

MfG
Rob Liebwein

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 4:32:15 PM8/5/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:

> Dietmar Hoelscher wrote:

>> Ahhh... Du meinst einen RFD, bzw CFV.

> So ist es. Mit dem Loeschen einer relevanten *.fundgrube.*-NGs anhand
> mit DANA-Steuerzeichen um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. Angeblich
> soll sich nach nach internationalem Privatrecht (IPR) die Anwendbarkeit
> des österreichischen Rechts ergeben.

Rob, ganz kurz zum Usenet und DANA:

Serverbetreiber sind ein faules Volk. Vor allem sind sie zu faul, sich
mit dem User um neue Gruppen zu streiten. Aus diesem Grunde wurde DANA
ins Leben gerufen, so streiten die User mit sich selber und teilen dem
Serverbetreiber dann ihre Empfehlung mit. Diese ist in keiner Weise
verbindlich. Welche Gruppen er führt und welche nicht, liegt
ausschliesslich im Ermessen des Serverbetreibers.

Des weiteren ist DANA die komplett falsche Adresse. DANA ist lediglich
für de. ohne de.alt. zuständig. Es gibt keine einzige *.fundgrube in de.

>> Das ist aber witzlos. Anspruchspartner ist der Serverbetreiber, auf
>> dessen Server die NG herumsegelt.

> Steuerzeichen aussenden geht ueber DANA. Besagter "Spitzenanwalt" als
> "Verfasser wissenenschaftlicher Werke" (O-Ton Guenther Elschner) muesste
> mit dem Konter einer rechtsanwaltschaftlichen Vertretung der DANA
> rechnen, die DANA sei nicht befugt ueberhaupt Steuerzeichen zum
> Einrichten, Aendern, Loeschen von NGs herauszusenden. Lt. der Behauptung
> von DANA ist das aber nicht der Fall, man befugt sich einfach selbst als
> Steuerzeichenversender.

Bitte mach Dich nochmal über die Grundlagen schlau. Tip: Jeder Arsch
kann Steuernachrichten versenden.

>> Gewinner der Aktion: Der Typ, der dem Anwalt einen neuen Kopierer verkauft.

> Wo ist das Problem?

Nirgends. Ich gönn ihm seinen Gewinn.

Dietmar

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 4:52:33 PM8/5/01
to
Dietmar Hoelscher wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:
> > So ist es. Mit dem Loeschen einer relevanten *.fundgrube.*-NGs anhand
> > mit DANA-Steuerzeichen um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. Angeblich
> > soll sich nach nach internationalem Privatrecht (IPR) die Anwendbarkeit
> > des österreichischen Rechts ergeben.
>
> Serverbetreiber sind ein faules Volk. Vor allem sind sie zu faul, sich
> mit dem User um neue Gruppen zu streiten. Aus diesem Grunde wurde DANA
> ins Leben gerufen, so streiten die User mit sich selber und teilen dem
> Serverbetreiber dann ihre Empfehlung mit. Diese ist in keiner Weise
> verbindlich. Welche Gruppen er führt und welche nicht, liegt
> ausschliesslich im Ermessen des Serverbetreibers.

Auch wenn die DANA bis heute zum Einspruch (wegen besagter
"Wahlmanipulation") nicht darlegen konnte, dass diese zur Loeschung von
bestimmten NGs ueberhaupt befugt ist, die DANA hat Steuerzeichen zur
Loeschung der de.soc.recht.announce herausgejagt. Wenn die DANA das
kann, dann kann man auch "von Amts wegen auf richterlicher Anordnung"
*.fundgrube.*-NGs mit Loesch-Steuerzeichen versehen. Natuerlich steht es
bei einer einstw. Verf. nach oesterreichischem Recht der DANA auch zu,
hierzu Widerspruch einzureichen und das auch vollumfaenglich zu
begruenden. Das ist ja bekanntlich eine andere Sache.

> Des weiteren ist DANA die komplett falsche Adresse. DANA ist lediglich
> für de. ohne de.alt. zuständig. Es gibt keine einzige *.fundgrube in de.

Es wurde im Ursprungsposting nur ganz allgemein von angeblich 16
*.fundgrube.* gesprochen. Natuerlich koennte man das auch konkretisieren
und genauer darauf eingehen. Vielleicht will ja besagter Poster mit
seiner 16 erwaehnten NGs genauer mitteilen, um welche NGs es sich
handelte und wer hier konkret die Steuerzeichen heraussendet?


> Bitte mach Dich nochmal über die Grundlagen schlau. Tip: Jeder Arsch
> kann Steuernachrichten versenden.

Wie geht das? Wie sendet man Steuerzeichen heraus? Waere auch mal
interessant zu erfahren.

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 5:26:23 PM8/5/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:

>> Serverbetreiber sind ein faules Volk. Vor allem sind sie zu faul,
>> sich mit dem User um neue Gruppen zu streiten. Aus diesem Grunde
>> wurde DANA ins Leben gerufen, so streiten die User mit sich selber
>> und teilen dem Serverbetreiber dann ihre Empfehlung mit. Diese ist
>> in keiner Weise verbindlich. Welche Gruppen er führt und welche
>> nicht, liegt ausschliesslich im Ermessen des Serverbetreibers.

> Auch wenn die DANA bis heute zum Einspruch (wegen besagter
> "Wahlmanipulation") nicht darlegen konnte, dass diese zur Loeschung
> von bestimmten NGs ueberhaupt befugt ist, die DANA hat Steuerzeichen
> zur Loeschung der de.soc.recht.announce herausgejagt.

Mir schwant Schlimmes. :-)

> Wenn die DANA das kann, dann kann man auch "von Amts wegen auf
> richterlicher Anordnung" *.fundgrube.*-NGs mit Loesch-Steuerzeichen
> versehen. Natuerlich steht es bei einer einstw. Verf. nach
> oesterreichischem Recht der DANA auch zu, hierzu Widerspruch
> einzureichen und das auch vollumfaenglich zu begruenden. Das ist ja
> bekanntlich eine andere Sache.

Was der DANA-Mod überhaupt nicht zusteht: Gruppen ohne Abstimmung, und
schon gar nicht Gruppen ausserhalb von de. anzufassen.

DANA ist schlicht und ergreifen die falsche Adresse. Sie setzen
Wahlergebnisse in "Empfehlungsschreiben" um. Das wars. Was er mit den
Steuernachrichten macht, ist ganz alleine die Sache des
Serverbetreibers.

>> Des weiteren ist DANA die komplett falsche Adresse. DANA ist
>> lediglich für de. ohne de.alt. zuständig. Es gibt keine einzige
>> *.fundgrube in de.

> Es wurde im Ursprungsposting nur ganz allgemein von angeblich
> 16
> *.fundgrube.* gesprochen. Natuerlich koennte man das auch
> konkretisieren und genauer darauf eingehen. Vielleicht will ja
> besagter Poster mit seiner 16 erwaehnten NGs genauer mitteilen, um
> welche NGs es sich handelte und wer hier konkret die Steuerzeichen
> heraussendet?

Die stehen im newsrc. Durchwühl einfach mal Deine Platte. Zuständig
für Gruppeneinrichtung, Löschung usw. ist die locale Annouce-Gruppe.
Oder jemand anders. Oder gar niemand.

Aber wie schon gesagt: Schlußendlich entscheidet der Betreiber des
jeweiligen Servers.

>> Bitte mach Dich nochmal über die Grundlagen schlau. Tip: Jeder
>> Arsch kann Steuernachrichten versenden.

> Wie geht das? Wie sendet man Steuerzeichen heraus? Waere auch
> mal
> interessant zu erfahren.

Steht alles in den RFCs. Die Hausnummern darfst Du Dir selber suchen.

Dietmar

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 5:47:21 PM8/5/01
to
Dietmar Hoelscher wrote:
> > Wenn die DANA das kann, dann kann man auch "von Amts wegen auf
> > richterlicher Anordnung" *.fundgrube.*-NGs mit Loesch-Steuerzeichen
> > versehen. Natuerlich steht es bei einer einstw. Verf. nach
> > oesterreichischem Recht der DANA auch zu, hierzu Widerspruch
> > einzureichen und das auch vollumfaenglich zu begruenden. Das ist ja
> > bekanntlich eine andere Sache.
>
> Was der DANA-Mod überhaupt nicht zusteht: Gruppen ohne Abstimmung, und
> schon gar nicht Gruppen ausserhalb von de. anzufassen.

Wo ist das gesetzlich geregelt? Nirgends. Aber Richter koennten wissen,
dass die DANA erst auch ueberhaupt in der Lage ist, Steuerzeichen zum
Loeschen herauszusenden. In diesem Falle wuerde dann lediglich eine
Abstimmung umgangen werden, es sind "von Gerichts wegen" besagt
treffende Steuerzeichen herauszusenden. An wen eine einstw. Verf. gehen
koennte, ist ebenfalls klar, z.B.

domain: dana.de
descr: Moderation von de.admin.news.announce
admin-c: HS96
tech-c: HS96
zone-c: HS96
nserver: ns1.fu-berlin.de
nserver: ns2.fu-berlin.de
nserver: ns3.fu-berlin.de
nserver: arbi.informatik.uni-oldenburg.de
nserver: ki1.chemie.fu-berlin.de
status: connect
changed: lastc...@denic.de 19991006
source: DENIC
person: Heiko Schlichting
vgl. http://www.ripe.net/perl/whois?dana.de


> DANA ist schlicht und ergreifen die falsche Adresse. Sie setzen
> Wahlergebnisse in "Empfehlungsschreiben" um. Das wars. Was er mit den
> Steuernachrichten macht, ist ganz alleine die Sache des
> Serverbetreibers.

Natuerlich. WEB.DE hat aufgrund der DANA-Steuerzeichen folgedessen
ebenfalls die de.soc.recht.announce geloescht (s. "Ursache + Wirkung"),
u.a. auch saemtlich eingereichten Posting aus dem Hause des LG Muenchen.
Ich nenne das u.a. auch Datenunterdrueckung. Jetzt gibt man schon
Gerichten eine Chance, dass diese ueber Entscheidungen inkl. Az.
berichten koennen, und 5 Tage spaeter rasiert die DANA razziputzi die
de.soc.recht.announce ab. Man kann sich ja ganz gut vorstellen, wie die
Gesichter der Richter auf dem LG Muenchen ausgesehen haben muessten,
z.B. "Was sind denn das fuer Idioten bei der DANA?" Ich sehe das so:
Gerade erst dadurch, dass sich die DANA schlicht einfach fuer sich von
selbst befugt macht, kann man der DANA einstw. Verf. zukommen lassen,
zustellen tut es der Gerichtsvollzieher. Damit haben Richter ziemlich
schnell fertig mit der DANA.

Wie meine persoenliche Meinung aussieht, ist ein anderes Thema.

> Die stehen im newsrc. Durchwühl einfach mal Deine Platte.

Nein. Entweder wir diskutieren hier, und jeder traegt seinen Teil dazu
bei, oder wir lassen das einfach. Ich bin doch nicht der dsrd-Suchdepp
von irgendwelchen Fundgruben.


> > Wie geht das? Wie sendet man Steuerzeichen heraus? Waere auch
> > mal
> > interessant zu erfahren.
>
> Steht alles in den RFCs. Die Hausnummern darfst Du Dir selber suchen.

Fein. Dann ist ja die Diskussion beeendet und Du darfst Quotteln ueben.
:-))

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 6:02:46 PM8/5/01
to
Oliver Much wrote:

> * Rob Liebwein writes:
> > Die Tragik ist in der Realitaet zu finden, beispielsweise was
> > es der Ausbildung von DAU-Richtern betrifft oder beispielsweise,
> > dass besagt drei abgemahnte Richter sind heute nicht mehr in einer
> > Kammer sind.
>
> §§ 402-414 ZPO sind aber bekannt, oder?

Stichwort heisst GVG, BVerfGG, GG, DRiG. Die jeweilig treffenden
Paragraphen duerfen Sie sich selbst heraussuchen, Sie machen das mit
Ihrer Steuerzeichen-Erlaeuterung und der RFC-Pauschalisierungen genauso.

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 6:05:04 PM8/5/01
to
Oliver Much wrote:
> > Steuerzeichen aussenden geht ueber DANA.
>
> Senden kann jeder Depp, nur wird das dann nicht bei jedem
> Serverbetreiber auch überall ausgeführt.

Wie sendet man Steuerzeichen raus, dass diese z.B. auch von WEB.DE
mitgezogen werden? Bitte um genaue Anleitung und nicht wieder schon so
irgendwelche RFC-Pauschalisierungen - oder hat man Angst vor dem
oesterreichischen Rechtsanwalt und "Spitzenverfasser wissenschaftlicher
Werke"?

MfG
Rob Liebwein

Rob Liebwein

unread,
Aug 5, 2001, 6:18:38 PM8/5/01
to
Guenter Elschner wrote:
> > Nö. Viel schlimmer: Anwälte ;-)))
> Anwälte handeln in fremdem Namen. Es sind also doch die "fremden
> Mächte" schuld ;-))

Gerade die saftigen Streitwerte bei Domainnamensstreitsachen zwischen
75.000,00 und 750.000,00 (teils auch bis zu 2.500.000,00 DEM, vgl.
EUROSPORT.DE) machen es moeglich, dass der Rechtsanwalt nicht nein sagen
kann. Ich nenne das oft auch "indirekt passive Anwaltsbestechung".

Guenter Elschner wrote:
> Thomas Nagel <werbe...@gmx.de> schrieb:
> > Ist doch ständig zu lesen. Ist die Diskussion beispielsweise um
> > "wdr" völlig an Dir vorbeigegangen?
>
> Im Gegenteil, ich habe die Diskussion sehr interessiert verfolgt. Welche
> "riesigen Claims" hat sich der WDR abgesteckt, wenn er dagegen vorgeht,
> daß _ein_ Journalist unter dem Kürzel WDR als Organisation mit einem
> journalistischen Angebot auftritt?

Heute Journalist auf einer ORG-Domaine, morgen:

01: adwdruck.de
02: bmwdresden.de
03: crowdrock.de
04: dwdrums.de
05: flowdrill.de
06: flowdrill-gmbh.de
07: hwdreyer.de
08: kirche-im-wdr.de
09: muchowdruck.de
10: newdrift.de
11: newdrug.de
12: newdrugs.de
13: pkwdruck.de
14: powdrack.de
15: rainbowdragon.de
16: rwdr.de
17: screwdriver.de
18: screwdriver-agent.de
19: screwdrivers.de
20: shadowdragon.de
21: shadowdreams.de
22: shadowdriver.de
23: skrewdriver.de
24: snowdrop.de
25: snowdrops.de
26: swdr.de
27: twdrei.de
28: vwdreams.de
29: wdr.de
30: wdr-aktiv.de
31: wdr-aktuell.de
32: wdr-arkaden.de
33: wdr-digital.de
34: wdr-erlebnisreisen.de
35: wdr-filmproduktion.de
36: wdr-info.de
37: wdr-markt.de
38: wdr-online.de
39: wdr-optionsscheine.de
40: wdr-orchester.de
41: wdr-orchestra.de
42: wdr-radio5.de
43: wdr-traumziele.de
44: wdr-verkehrsstudio.de
45: wdr-werbung.de
46: wdr-wwr.de
47: wdr-wyk.de
48: wdr2.de
49: wdr3.de
50: wdr4.de
51: wdr5.de
52: wdratwa.de
53: wdrb.de
54: wdrcc.de
55: wdrd.de
56: wdrdesign.de
57: wdre.de
58: wdrei.de
59: wdressler.de
60: wdrfa.de
61: wdrfilmproduktion.de
62: wdrfoto.de
63: wdrive.de
64: wdrkinderweltspiegel.de
65: wdrkrimi.de
66: wdrkulturszene.de
67: wdrladen.de
68: wdrmarkt.de
69: wdrmaus.de
70: wdrorchester.de
71: wdrorchestra.de
72: wdroth.de
73: wdrradio5.de
74: wdrs.de
75: wdrtv.de
76: wdrudorf.de
77: wdrwerbung.de
78: windowdresser.de
79: windowdressing.de
80: wuwdruck.de
81: wwdrin.de
82: wwr-wdr.de
83: wwwdream.de
84: wwwdresden.de
85: wwwdrin.de
86: wwwdruck.de
87: wwwdrucker.de
88: wwwwdr.de
89: yellowdriver.de

Streitwert 500.000,00 DEM pro Fall zugunsten des
"Ich-mache-alles"-Anwalt versteht sich von selbst.

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 6:38:25 PM8/5/01
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> writes:

>> Was der DANA-Mod überhaupt nicht zusteht: Gruppen ohne Abstimmung, und
>> schon gar nicht Gruppen ausserhalb von de. anzufassen.

> Wo ist das gesetzlich geregelt? Nirgends. Aber Richter koennten wissen,
> dass die DANA erst auch ueberhaupt in der Lage ist, Steuerzeichen zum
> Loeschen herauszusenden. In diesem Falle wuerde dann lediglich eine
> Abstimmung umgangen werden, es sind "von Gerichts wegen" besagt
> treffende Steuerzeichen herauszusenden. An wen eine einstw. Verf. gehen
> koennte, ist ebenfalls klar, z.B.

ROTFL. Rob, mach das, was ein Richter wenigstens ansatzweise versucht:
Mach Dich kundig.

Die DANA-Mod ist kein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft oder des
Gerichts. Die Befähigung Steuernachrichten zu versenden, verpflichtet
zu gar nichts. Ich würd zu Not wohl auch noch eine hinkriegen,
berechtigt das das Gericht mich zu irgendwas zu verpflichten?

Abgesehen davon ist die Methode ungeeignet: Weder die
Steuernachrichten der DANA-Mod, noch meine würde für die fraglichen
Gruppen akzeptiert werden.

Eine eV kann nur an den Anspruchsgegner gehen. Und das ist nicht die
DANA-Mod, das sind die Serverbetreiber.

>> DANA ist schlicht und ergreifen die falsche Adresse. Sie setzen
>> Wahlergebnisse in "Empfehlungsschreiben" um. Das wars. Was er mit den
>> Steuernachrichten macht, ist ganz alleine die Sache des
>> Serverbetreibers.
>
> Natuerlich. WEB.DE hat aufgrund der DANA-Steuerzeichen folgedessen
> ebenfalls die de.soc.recht.announce geloescht (s. "Ursache + Wirkung"),
> u.a. auch saemtlich eingereichten Posting aus dem Hause des LG Muenchen.
> Ich nenne das u.a. auch Datenunterdrueckung. Jetzt gibt man schon
> Gerichten eine Chance, dass diese ueber Entscheidungen inkl. Az.
> berichten koennen, und 5 Tage spaeter rasiert die DANA razziputzi die
> de.soc.recht.announce ab.

de.soc.recht.announce wurde im Zuge der Reorganisation von
de.soc.recht.*, nach Abstimmung gelöscht. Vielleicht hättest Du Dich
an Diskussion und Abstimmung beteiligen sollen?

Wollte das LG München de.soc.recht.announce nutzen? Kein Problem, wenn
dem wirklich so is, kannst Du jederzeit einen RFD einreichen, meine
Ja-Stimme ist Dir gewiss.

Ansonsten willst Du Dir §303a StGB und die Funktion des Usenets
nochmal zu Gemüte führen, Datenunterdrückung ist was anderes. Stell
Dir vor, die Server, von denen ich meine News beziehe, löschen die
nach einer gewissen Zeit.

>> Die stehen im newsrc. Durchwühl einfach mal Deine Platte.

> Nein. Entweder wir diskutieren hier, und jeder traegt seinen Teil dazu
> bei, oder wir lassen das einfach. Ich bin doch nicht der dsrd-Suchdepp
> von irgendwelchen Fundgruben.

Ach, aber ich soll sie jetzt raussuchen?

Aber bitte, was tut man nicht alles für Pioniere:

z-netz.fundgrube.biete.allgemein
z-netz.fundgrube.biete.elektronik
z-netz.fundgrube.gratis
z-netz.fundgrube.job-boerse
z-netz.fundgrube.suche.allgemein
z-netz.fundgrube.suche.elektronik
z-netz.fundgrube.wohnraum
z-netz.fundgrube.diskussion
hamburg.fundgrube
nord.fundgrube
ffm.fundgrube
hannover.fundgrube
hildesheim.fundgrube
owl.markt.fundgrube

Das sind die Fundgruben, die auf new.t-online.de verfügbar sind. Es
gibt sicher noch ein paar mehr.

Und was sagt und das jetzt, ausser dass die Kennzeichnungskraft der
österreichischen Fundgrube noch unterhalb der des Explorers liegt?

>>> Wie geht das? Wie sendet man Steuerzeichen heraus? Waere auch
>>> mal
>>> interessant zu erfahren.

>> Steht alles in den RFCs. Die Hausnummern darfst Du Dir selber suchen.

> Fein. Dann ist ja die Diskussion beeendet und Du darfst Quotteln ueben.
> :-))

Hmm, fals Du es nicht weisst: RFCs sind die techn. Standards des
Internet. Da steht drin, wie Steuernachrichten aufgebaut sind und noch
viel mehr. Aber das sollte jemand, der eine eV an die DANA-Mod
schicken will, eigentlich wissen.

Dietmar

Lars Gebauer

unread,
Aug 5, 2001, 6:45:04 PM8/5/01
to
# Dietmar Hoelscher:

> DANA ist schlicht und ergreifen die falsche Adresse. Sie setzen
> Wahlergebnisse in "Empfehlungsschreiben" um. Das wars. Was er mit
> den Steuernachrichten macht, ist ganz alleine die Sache des
> Serverbetreibers.

Grrr. Leider.

Eben gerade war ich auf einem Server, der von den diversen Veraen-
derungen im Bereich de.soc.recht.* noch nichts mitbekommen hat. Und
nein, die Veraenderungen im Bereich de.comp.security.* kannte er auch
noch nicht. :(

Was aber Deine These eindrucksvoll untermauert. Des Einen Freud', des
Anderen Leid. :)
--
The usage of the word fuck (from /.)
It can be political - "Fuck Dan Quayle!"

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 7:12:22 PM8/5/01
to
geb...@telda.net (Lars Gebauer) writes:

> # Dietmar Hoelscher:

>> DANA ist schlicht und ergreifen die falsche Adresse. Sie setzen
>> Wahlergebnisse in "Empfehlungsschreiben" um. Das wars. Was er mit
>> den Steuernachrichten macht, ist ganz alleine die Sache des
>> Serverbetreibers.

> Grrr. Leider.

Ne, gar nicht leider. Auch wenn es zu unschönen Begleiterscheinungen
kommt. Aber die Vorstellung, dass es tatsächlich eine übergordnete
Instanz fürs Usenet geben könnte ist schlicht grausig.

So wie es ist, gefällt es mir ganz gut: Jeder Betreiber ist für seinen
Server und jeder Poster für seine Beträge verantwortlich.

> Eben gerade war ich auf einem Server, der von den diversen Veraen-
> derungen im Bereich de.soc.recht.* noch nichts mitbekommen hat. Und
> nein, die Veraenderungen im Bereich de.comp.security.* kannte er auch
> noch nicht. :(

Was die These nahelegt, das der Server überhaupt keine
Steuernachrichten verarbeitet.

> Was aber Deine These eindrucksvoll untermauert. Des Einen Freud', des
> Anderen Leid. :)

Thats life, äh Usenet.

Dietmar

Lars Gebauer

unread,
Aug 5, 2001, 7:42:35 PM8/5/01
to
# Dietmar Hoelscher:

> Ne, gar nicht leider. Auch wenn es zu unschönen
> Begleiterscheinungen kommt. Aber die Vorstellung, dass es
> tatsächlich eine übergordnete Instanz fürs Usenet geben könnte
> ist schlicht grausig.

Usenet Central Administration
1060 W. Addison
Chicago, IL 60636
United States

>> Eben gerade war ich auf einem Server, der von den diversen

>> Veraenderungen im Bereich de.soc.recht.* noch nichts


>> mitbekommen hat. Und nein, die Veraenderungen im Bereich
>> de.comp.security.* kannte er auch noch nicht. :(
>
> Was die These nahelegt, das der Server überhaupt keine
> Steuernachrichten verarbeitet.

Der Server steht (wahrscheinlich) in Texas. Dort fliegt auch die
Sonne um die Erde & Hitler halten die vermutlich fuer den Kaiser von
Germanien.


--
The usage of the word fuck (from /.)

Rebellion - Fuck the world!

Dietmar Hoelscher

unread,
Aug 5, 2001, 7:47:47 PM8/5/01
to
geb...@telda.net (Lars Gebauer) writes:

> Usenet Central Administration
> 1060 W. Addison
> Chicago, IL 60636
> United States

Das wär doch was für Rob. :-)

>> Was die These nahelegt, das der Server überhaupt keine
>> Steuernachrichten verarbeitet.

> Der Server steht (wahrscheinlich) in Texas. Dort fliegt auch die
> Sonne um die Erde & Hitler halten die vermutlich fuer den Kaiser von
> Germanien.

Die verwechseln da was. Die Erdscheibe dreht sich um die
Sonne und König von Deutschland ist natürlich Franz-Josef Strauß.

Dietmar

Egon Vellusig

unread,
Aug 6, 2001, 5:16:32 AM8/6/01
to
Jo Kaiser <kais...@gmx.de> wrote:

>Von der Sache her halte ich die Ansprüche für ziemlich absurd.

Gab es nicht einmal ein ähnlich gelagertes Trara mit einer `ch'
Domain?

Schöne Grüße, Egon

--
Egon Vellusig - D-93309 Kelheim, Donaustr. 11
Tel: +49 171 2081535
mailto:e...@vellusig.de - http://www.vellusig.de

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Andreas H. Zappel

unread,
Aug 6, 2001, 12:22:43 AM8/6/01
to
On Sun, 5 Aug 2001 18:24:11 +0200, "Markus Hirsch"
<hirsch...@gmx.li> wrote:

>> IMHO nimmt ein Chor (als ganzes, also nicht ein einzelnes Mitglied)
>> immer am geschaeftlichen Verkehr teil, da er im Normalfall ja
>> Auftritte hat (welche u.U. ja gegen Entgeld erfolgen),
>
>Auftritt ohne Entgeld = geschaeftlicher Verkehr
>
>und/oder
>
>Auftritt gegen Entgeld = geschaeftlicher Verkehr?

Und wird das richtige Wort sein.

>> eventuell eine
>> CD verkauft, und als (eventueller) e.V. sowieso eine juristische
>> Person ist.
>
>Gibt es einen bestimmten grund, warum Du die ganzen "Eventuells"

Weil es ja verschiedene Choere gibt.

>unterbringst? Eventuell ist der Chor kein e.V., und eventuell verkauft er
>keine CDs (so sieht es bei ein paar Chören in meiner Gegend aus, die mir
>spontan

Selbst dann kann es sein, dass sie am geschaeftlichen Verkehr
teilnehmen - einfach durch die Auftritte.

>bei dem Posting in den Sinn gekommen sind), und meine Frage war: nimmt er
>einzig allein durch die Tatsache, dass ihm kostenlos ein Uebungsraum zur
>Verfuegung gestellt wird, am geschaeftlichen Verkehr teil?

Nur durch einen kostenfrei genutzten Uebungsraum sicher nicht, denn
der kann ja auch von einem Chormitglied zur Verfuegung gestellt
werden, oder vom oertlichen Gastwirt, der so seinen Getraenkeumsatz
ankurbelt.

Message has been deleted

Lars Gebauer

unread,
Aug 7, 2001, 11:35:03 AM8/7/01
to
# Guenter Elschner:

> Thomas Nagel <werbe...@gmx.de> schrieb:
[wdr.org]
>> Es steht Dir frei, Dir die gesamte Diskussion über google
>> nochmals reinzuziehen.
>
> Die "gesamte Diskussion" bestand überwiegend aus
> undifferenziertem, voreingenommenen Gemaule über die
> (weitestgehend unverstandene) Rechtslage. That´s Usenet ;-))

Kann man mal sehen, wie "toll" die Rechtslage ist, wenn sie von einem
Grossteil der potentiell Betroffenen nicht verstanden wird.

>> Diese "Einzelfälle" sind Produkte der Rechtspflege,
>> rechtsgültige Urteile, reale Vorgänge, die erschreckend oft den
>> Weg für künftige weitere (Fehl-)Entscheidungen geebnet haben.
>
> "Erschreckend oft"?

Klar. GvG hat's doch mit seinem Explorer gut vorexerziert. Und er hat
sich auch mehrfach dazu geaeussert, wie seine Strategie aussieht.

>> Beispiel: Die Explorer-Entscheidungen. Jedes derartige Urteil
>> ist eine Entscheidungshilfe für das nächste ähnliche Verfahren.
>
> Und woher kommt die Diskrepanz zwischen den verschiedenen
> LG/OLG-Entscheidungen? Außerdem steht auch das Explorer-Beispiel
> nur für eine einzige Fallkonstellation, die im wesentlichen von
> einer Einzelperson geprägt ist. Hieraus kann man wohl kaum eine
> allgemeine Tendenz bezgl. irgendwelcher "Riesenclaims" ableiten.

Das, was hier oder andeswo zur Diskussion kommt, das ist doch nur die
Spitze des Eisbergs.

>>> Ob das wirklich immer alles zu "zufällig" ist, wage ich zu
>>> bezweifeln...
>>
>> Belege das Gegenteil. Woraus schließst Du, dass W. D. Roth mit
>> Hilfe von wdroth.de dem WDR das Wasser abgraben will?
>
> Ich bezog mich auf "wdr.org". Im übrigen vermag ich anhand des
> MarkenG nicht ganz nachzuvollziehen, was Du mit "Wasser abgraben"
> meinst.

Nun, der WDR meinte hier irgendwie einen "Konkurrenten" aus dem Weg
raeumen zu muessen. Warum?

>> Womit genau gräbt fundgrube-lokal.de den Leuten von fundgrube.at
>> das Wasser ab?
>
> Das ist aus Sicht des Rechtsanwenders irrelevant. Entscheidend
> ist, ob nach österreichischem Recht (sofern anwendbar) eine
> Marken- oder Wettbewerbsverletzung vorliegt.

Du redest selber von "Marken- oder Wettbewerbsverletzung". Sowas ist
nur unter Konkurrenten denkbar. Also:
|>> Womit genau gräbt fundgrube-lokal.de den Leuten von fundgrube.at
|>> das Wasser ab?

>> Ein bisschen rechnen klärt die Dinge. Der WDR beansprucht alles,
>> was mit wdr beginnt.
>
> Ach Gottchen, der WDR "beansprucht alles, was mit wdr beginnt"...
> Na und? Im übrigen ist das nur die Ansicht des Herrn Roth (s.u.).

Der WDR geht nur gegen Hr. R. vor? Muss ja eine eminent wichtige Per-
son sein, wenn man "nur" wegen dem so'n Aufriss veranstaltet...

>> Bei n=5 haben wir schon fast zehn Millionen Domainnamen,
>> [...]
>> Ist das nun ein Anspruch auf einen Riesenclaim oder
>> nicht, den der WDR da schriftlich einfordert (im Originaltext
>> nachzulesen unter der url aus dem letzten Posting)?
>
> LOL. Du hast dem "Originaltext" unter der angegebenen URL
> ernsthaft entnommen, daß der WDR die Inhaber von zehn Millionen
> Domains abmahnen will?

Noe. -- Wie kommst Du darauf?
Es ist nur ganz einfach Fakt, das Alles was auch nur entfernt mit dem
WDR in Verbindung zu bringen ist, praktisch totliegt.


--
The usage of the word fuck (from /.)

"It does so fucking look like her!" - Picasso

Michael Kunze

unread,
Aug 7, 2001, 1:02:27 PM8/7/01
to
Zumindest nach deutschen Recht setzt gewerbliches Handeln (d.h. Teilnahme am
Geschäftsverkehr) voraus, dass

- es nachhaltig und wiederholt geschieht
- dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt

Wenn man private Aktivitäten von jemanden sponsorn lässt, dann ist das noch
lange keine geschäftlich Tätigkeit. Ausserdem kann man der ganzen Sache auch
(zumindest in Deutschland) dadurch ausweichen, indem man einen Verein
gründet, dann gibt es überhaupt keine Diskussion mehr.

Michael

Jo Kaiser

unread,
Aug 7, 2001, 1:35:25 PM8/7/01
to
On 6 Aug 2001 09:16:32 GMT, e...@vellusig.de (Egon Vellusig) wrote:

>Jo Kaiser <kais...@gmx.de> wrote:
>
>>Von der Sache her halte ich die Ansprüche für ziemlich absurd.
>
>Gab es nicht einmal ein ähnlich gelagertes Trara mit einer `ch'
>Domain?

Würde mich mal natürlich interessieren. Hast Du eine Adresse, wo ich
mich kundig machen könnte?

Jo

Markus Hirsch

unread,
Aug 7, 2001, 1:50:41 PM8/7/01
to
Andreas H. Zappel <webm...@hotel-berg.com> wrote

>>Auftritt ohne Entgeld = geschaeftlicher Verkehr
>>
>>und/oder
>>
>>Auftritt gegen Entgeld = geschaeftlicher Verkehr?
>
> Und wird das richtige Wort sein.

Hm...



>>Gibt es einen bestimmten grund, warum Du die ganzen "Eventuells"
>
> Weil es ja verschiedene Choere gibt.

Klar. Aber aus pragmatischer Sicht wirkte es ein bisschen, wie die
Ueberlegung: nehmen wir an, ein Schueler schreibt in seiner Freizeit
ein Programm. Nein, nehmen wir an der Schueler heisst Bill Gates und
hat ein Milliardenimperium ;-) Ich wollte den "Verdienst" des Chors
bewusst runterschrauben, denn je hoeher der ist, umso hoeher ist in
meinen Augen die Wahrscheinlichkeit, dass er a) Rechtsfragen
rechtzeitig geklaert hat b) fuer den Zweifelsfall eine ausreichend
grosse Kriegskasse hat.



>>unterbringst? Eventuell ist der Chor kein e.V., und eventuell
>>verkauft er keine CDs (so sieht es bei ein paar Chören in meiner
>>Gegend aus, die mir spontan
>
> Selbst dann kann es sein, dass sie am geschaeftlichen Verkehr
> teilnehmen - einfach durch die Auftritte.

Das ist mir immer noch nicht so ganz klar. Im urspruenglichen Fall
ging es ja um eine Website. Da tatest Du kund:

> Hmmm, bisher dachte ich immer das ein Hobby Geld kostet - wenn
> ich mit diesem "Hobby" diese Kosten gleichzeitig senke oder gar
> Geld verdiene ist es kein Hobby mehr, sondern eine Teilnahme am
> "geschaeftlichem Verkehr" - mit allen Vor- und Nachteilen.

Also, um zu der Website zurueckzukommen:

a) Website ist immer Teilnahme an geschaeftlichem Verkehr. Dann waere
aber der Hinweis auf die Kostensenkung ueberfluessig, oder nicht?

b) Website, die durch Sponsoring, Banner, was auch immer Geld einnimmt
(und sei es nur geldwerter Vorteil), nimmt am geschaeftlichen Verkehr
teil.

Im Fall a - Chor durch Auftritt, Website dadurch, dass sie oeffentlich
abrufbar ist - spielt es ueberhaupt keine Rolle, ob der Seiteninhaber
mit der Seite Geld verdient oder nicht, was den Hinweis auf das
Geldverdienen reichlich irrelevant machen wuerde.

In Fall b ist ein geschaeftlicher Verkehr nur gegeben, wenn ich Geld
verdiene oder die Kosten senke. Und da setzt meine Frage eben wieder
an: ab welchem Bereich setzt "kostensenkend" an?

Bei der Aussage "Wer die Kosten seines Hobbys durch dieses Hobby zu
senken versucht, nimmt am geschaeftlichen Verkehr teil" scheint mir
doch irgendwo ein Nebensatz zu fehlen. Wenn ich die Kosten durch
Werbung (Werbebanner etc.pp.) senken will, leuchtet mir die Teilnahme
am geschaeftlichen Verkehr ja durchaus ein. Wie sieht's bei Sponsoring
aus? Faellt das auch unter Werbung?

>>bei dem Posting in den Sinn gekommen sind), und meine Frage war:
>>nimmt er einzig allein durch die Tatsache, dass ihm kostenlos ein
>>Uebungsraum zur Verfuegung gestellt wird, am geschaeftlichen
>>Verkehr teil?
>
> Nur durch einen kostenfrei genutzten Uebungsraum sicher nicht,
> denn der kann ja auch von einem Chormitglied zur Verfuegung
> gestellt werden, oder vom oertlichen Gastwirt, der so seinen
> Getraenkeumsatz ankurbelt.

Der Gastwirt kann sich aber wohl kaum darauf verlassen, dass sein
Getraenkeumsatz steigt (ansonsten waere das ja wohl
Vertragsbestandteil). Er stellt aber auf jeden Fall eine Verbindung
von Chor und Gastwirtschaft her, die er moeglicherweise unter Werbung
verbucht. Ich glaube, Geocities hat diese kleinen Geocity-Ads im Bild
- ist das dann Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr (Kostensenkung
durch kostenlosen Webspace?

> Atschuess
>
> Andreas

Dito

Markus

Lars Gebauer

unread,
Aug 7, 2001, 2:41:59 PM8/7/01
to
# Michael Kunze:

> Zumindest nach deutschen Recht setzt gewerbliches Handeln (d.h.
> Teilnahme am Geschäftsverkehr)

Nein.
Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr ist "weniger" als gewerbliches
Handeln.

> - es nachhaltig und wiederholt geschieht

Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr.

> - dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt

Gewerbe.

> Wenn man private Aktivitäten von jemanden sponsorn lässt, dann ist
> das noch lange keine geschäftlich Tätigkeit.

Es _kann_ Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr sein.

> Ausserdem kann man der
> ganzen Sache auch (zumindest in Deutschland) dadurch ausweichen,
> indem man einen Verein gründet, dann gibt es überhaupt keine
> Diskussion mehr.

Richtig. Dann _ist_ es Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr.
--
X-Post, FollowUp-To de.soc.recht.datennetze

Peter Kuhm

unread,
Aug 7, 2001, 3:00:43 PM8/7/01
to
kais...@gmx.de (Jo Kaiser) wrote:

>>Gab es nicht einmal ein ähnlich gelagertes Trara mit einer `ch'
>>Domain?
>
>Würde mich mal natürlich interessieren. Hast Du eine Adresse, wo ich
>mich kundig machen könnte?

moeglicherweise hat sich Egon an
-> http://www.syscontrol.ch/d/news/Pressemitteilung-Domain.html
| Pressemeldung vom 23. Juni 2000
| Die Schweizer Firma SysControl AG wird von einer deutschen
| Unternehmung gezwungen, ihre .COM-Domain zu deaktivieren!
erinnert - der Fall war aber anders gelagert.

Peter

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Andreas Impekoven

unread,
Aug 8, 2001, 1:40:40 PM8/8/01
to
Thomas Nagel schrieb:

> On Wed, 8 Aug 2001 20:27:25 +0200, Oliver Much wrote:
>
>> "Die Gedanken sind frei..."
>
> Sind für Anwälte schriftliche geäusserte Drohungen von anderen
> Anwälten "Gedanken"? Das erklärt einiges...

Ja, was sollen sie den sonst sein? Ob ich eine Drohung ernstzunehmen
habe, entscheide ich doch bitteschön immer noch selber. ;)


Grüße Andreas, im übrigen der Meinung, daß Ultimata mit Präventivschlägen
zu beantworten sind.
--
Wenn alle, die am Finanzamt vorbei ein paar Tausender gut gemacht
haben, so viel Angst hätten, wie du, könnte man wegen der
schlotternden Gebeine sein eigenes Wort nicht mehr verstehen.
bjkaup in de.soc.recht.strafrecht

Rudolf Polzer

unread,
Aug 8, 2001, 1:42:02 PM8/8/01
to
Thomas Nagel <werbe...@gmx.de> wrote:

> On Tue, 7 Aug 2001 16:18:48 +0200, Guenter Elschner wrote:
>
> > Die "gesamte Diskussion" bestand überwiegend aus undifferenziertem,
> > voreingenommenen Gemaule über die (weitestgehend unverstandene)
> > Rechtslage. ThatŽs Usenet ;-))
>
> Tja, mit dem Argument kann man natürlich alles ausblenden, was einem
> nicht paßt oder was man nicht lesen will ;-)
>
> > "gesamte Vorgang", um hieraus allgemein auf eine "Menge anderer
> > Beispiele für Claimansprüche" zu schließen?
>
> Du willst noch mehr Beispiele vorgekaut bekommen? Lies einfach dieses
> undifferenzierte Gemaule. Dann erfährst Du vielleicht vom Deutschen
> Lotto- und Totoblock (850 Abmahnungen, Streitwert zwischen 500000 und
> 750000DM, 165 Domains gelöscht), -zig abgemahnten Privatpersonen mit
> "post" im Domainnamen, scout24/gastro-scout (Kostennote von 9709,34 DM
> nur dafür, diverse weitere Abgemahnte), Karstadt/Kaufhaus-des-Ostens,
> Ferrero/gnutella, ZDF/traumschiff.com...minimale Recherche wird Dir
> noch viel mehr Fälle freispülen.

Wie war das nochmal mit dem Waschmittel "Linux"? Kann der
Hersteller jetzt SuSE und Konsorten markenrechtlich niedermachen?

--
Quatsch wird immer quätscher, bis er quietscht.

Ulrich Hoffmann

unread,
Aug 8, 2001, 11:30:56 AM8/8/01
to
"Guenter Elschner" schrieb:

> Aus diesen "Fakten"/Übertreibungen kann man wohl kaum auf ein irgendwie
> geartetes Claimdenken des WDR schließen.

Und selbst wenn... Wenn man das MarkenG angreift,
kommt es darauf an, was vor Gericht Bestand hat und
nicht auf die Vorstellungen irgendwelcher Sachbear-
beiter beim WDR.

Nur weil einzelne betrügen wird man ja auch nicht
das StBG in Frage stellen.

UH

Lars Gebauer

unread,
Aug 8, 2001, 2:47:45 PM8/8/01
to
# Rudolf Polzer:

> Wie war das nochmal mit dem Waschmittel "Linux"? Kann der
> Hersteller jetzt SuSE und Konsorten markenrechtlich niedermachen?

Klar. Er muss nur Richter finden, die Verwechslungsfaehigkeit von
Waschmitteln & Betriebssystemen bejahen. Das sollte kein Problem
sein.


--
The usage of the word fuck (from /.)

Resignation - Oh, fuck it!

Rudolf Polzer

unread,
Aug 8, 2001, 3:03:14 PM8/8/01
to
Lars Gebauer <geb...@telda.net> wrote:
> # Rudolf Polzer:
>
> > Wie war das nochmal mit dem Waschmittel "Linux"? Kann der
> > Hersteller jetzt SuSE und Konsorten markenrechtlich niedermachen?
>
> Klar. Er muss nur Richter finden, die Verwechslungsfaehigkeit von
> Waschmitteln & Betriebssystemen bejahen. Das sollte kein Problem
> sein.

Ist also _tatsächlich_ notwendig. Wie kann dann WDR gegen
W.D.Roth vorgehen? Schließlich gehe ich davon aus, dass
man die Seiten selbst kaum verwechseln kann.

Hier gibt es den selben Begriff, nicht aus dem alltäglichen
Sprachgebrauch stammend, zwei mal. Ich habe eigentlich nur
gefragt, was GvG machen würde, wenn der Waschmittelhersteller
Geld liefert... <g>

--
#!/usr/bin/perl -- PAY, PAY, PAY!!!
printf "You owe me EUR %.2f\n", !\ 1 | 1 | 1
| \ 1 | 1 | 1
| \1 &+-/ \== \\/

Message has been deleted

Lars Gebauer

unread,
Aug 8, 2001, 4:41:33 PM8/8/01
to
# Rudolf Polzer:

[Linux vs. Linux]


>> Klar. Er muss nur Richter finden, die Verwechslungsfaehigkeit
>> von Waschmitteln & Betriebssystemen bejahen. Das sollte kein
>> Problem sein.
>
> Ist also _tatsächlich_ notwendig. Wie kann dann WDR gegen
> W.D.Roth vorgehen? Schließlich gehe ich davon aus, dass
> man die Seiten selbst kaum verwechseln kann.

Nun, das Gericht hat in seiner grenzenlosen Weisheit entschieden das
der gewoehnliche sterbliche Internetbenutzer (AKA DAU) unter wdr.org
den WDR vermutet & deswegen einer "Zuordnungsverwirrung" anheimfallen
koennte...


--
The usage of the word fuck (from /.)

Greetings - How the fuck are ya?

Andreas Impekoven

unread,
Aug 8, 2001, 4:49:17 PM8/8/01
to
Guenter Elschner schrieb:

> Andreas....@gmx.li (Andreas Impekoven) schrieb:
>
>> Thomas Nagel schrieb:


>>
>>> Sind für Anwälte schriftliche geäusserte Drohungen von anderen
>>> Anwälten "Gedanken"? Das erklärt einiges...
>>
>> Ja, was sollen sie den sonst sein?
>

> Für manche sind das unumstößliche Gebote, denen ohne weiteres
> Hinterfragen unverzüglich Folge zu leisten ist, weil sonst weiteres
> Ungemach droht. Das schlimme: Bei manchen anwaltlichen Drohungen
> stimmt das sogar...

Na ja, er schrieb ausdrücklich _für (erg.:andere) Anwälte_. Daß sich der
Laie
von großvolumig vorgetragenem Fachvokabular und ein wenig rhetorischem
Beiwerk oftmals verunsichern läßt, ist nicht nur auf das Rechtswesen
beschränkt, sondern gehört zur Grundausstattung jedes (anderen) mit
Gewinn arbeitenden Handwerkers...




>> Grüße Andreas, im übrigen der Meinung, daß Ultimata mit
>> Präventivschlägen zu beantworten sind.
>

> Damit hast Du "Ich gehe als Anwalt sowieso kein Risiko ein" sehr
> schön umschrieben ;-)

Danke :), "Ich gehe sowieso kein Risiko ein, sondern meine Mandanten"
ist nur die halbe Wahrheit.

Die Mandanten muß ich durchaus allerdings über vorhandene Risiken
aufklären und entsprechend beraten. Je nach Mandantschaft kann da die
Risikofreude durchaus variieren. Liege ich mit meiner Prognose
allerdings daneben, habe ich ein deutliches Haftungsproblem >;-(

Grüße Andreas

Rudolf Polzer

unread,
Aug 8, 2001, 5:01:12 PM8/8/01
to
Lars Gebauer <geb...@telda.net> wrote:
> # Rudolf Polzer:
>
> [Linux vs. Linux]
> >> Klar. Er muss nur Richter finden, die Verwechslungsfaehigkeit
> >> von Waschmitteln & Betriebssystemen bejahen. Das sollte kein
> >> Problem sein.
> >
> > Ist also _tatsächlich_ notwendig. Wie kann dann WDR gegen
> > W.D.Roth vorgehen? Schließlich gehe ich davon aus, dass
> > man die Seiten selbst kaum verwechseln kann.
>
> Nun, das Gericht hat in seiner grenzenlosen Weisheit entschieden das
> der gewoehnliche sterbliche Internetbenutzer (AKA DAU) unter wdr.org
> den WDR vermutet & deswegen einer "Zuordnungsverwirrung" anheimfallen
> koennte...

Wer probiert schon .org _vor_ .de aus, wenn er eine Seite von
einem deutschen Unternehmen oder was auch immer sucht?

--
2.4.5 in Documentation/MAINTAINERS:
THE REST
P: Linus Torvalds
S: Buried alive in reporters

Lars Gebauer

unread,
Aug 8, 2001, 5:34:48 PM8/8/01
to
# Rudolf Polzer:

>> Nun, das Gericht hat in seiner grenzenlosen Weisheit
>> entschieden das der gewoehnliche sterbliche Internetbenutzer
>> (AKA DAU) unter wdr.org den WDR vermutet & deswegen einer
>> "Zuordnungsverwirrung" anheimfallen koennte...
>
> Wer probiert schon .org _vor_ .de aus, wenn er eine Seite von
> einem deutschen Unternehmen oder was auch immer sucht?

Was fragst Du *mich* denn das? Vermutlich hat der Richter aus eigener
Anschauung entschieden (und neigt zu irrationalem Verhalten).

IIRC ist der WDR auch gegen eine Steamship-Gesellschaft
vorgegangen...


--
The usage of the word fuck (from /.)

Annoyance - Don't fuck with me.

Andreas H. Zappel

unread,
Aug 8, 2001, 2:55:51 AM8/8/01
to
On 7 Aug 2001 17:50:41 GMT, Markus Hirsch <hirsch...@gmx.li> wrote:

>>>Gibt es einen bestimmten grund, warum Du die ganzen "Eventuells"
>> Weil es ja verschiedene Choere gibt.
>
>Klar. Aber aus pragmatischer Sicht wirkte es ein bisschen, wie die
>Ueberlegung: nehmen wir an, ein Schueler schreibt in seiner Freizeit
>ein Programm. Nein, nehmen wir an der Schueler heisst Bill Gates und
>hat ein Milliardenimperium ;-) Ich wollte den "Verdienst" des Chors

Der kann sicher nicht nebenbei mal ein Programm schreiben, das ist
sicher eine Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr.
BTW, sobald Du fuer das Proggi etwas nimmst ist es auch schon eine
solche Teilnahme, selbst wenn Du es umsonst weggibst kannst Du auch
schon am geschaeftlichen Verkehr teilnehmen.

>a) Website ist immer Teilnahme an geschaeftlichem Verkehr. Dann waere
>aber der Hinweis auf die Kostensenkung ueberfluessig, oder nicht?

Bei der Webseite sicherlich, sofern dort nicht nur Familienfotos zu
sehen sind, nur wehe es ist eine Werbung vorhanden - und sei es nur um
die Kosten zusenken - dann ist das schon die Teilnahme am
geschaeftlichen Verkehr.

>b) Website, die durch Sponsoring, Banner, was auch immer Geld einnimmt
>(und sei es nur geldwerter Vorteil), nimmt am geschaeftlichen Verkehr
>teil.

Immer.

>In Fall b ist ein geschaeftlicher Verkehr nur gegeben, wenn ich Geld
>verdiene oder die Kosten senke. Und da setzt meine Frage eben wieder
>an: ab welchem Bereich setzt "kostensenkend" an?

Das wird im Zweifelsfall ein Richter entscheiden.

>doch irgendwo ein Nebensatz zu fehlen. Wenn ich die Kosten durch
>Werbung (Werbebanner etc.pp.) senken will, leuchtet mir die Teilnahme
>am geschaeftlichen Verkehr ja durchaus ein. Wie sieht's bei Sponsoring
>aus? Faellt das auch unter Werbung?

Kann es durchaus. Im Zwefel wird es zu einem Rechtsstreit kommen.

>> Nur durch einen kostenfrei genutzten Uebungsraum sicher nicht,
>> denn der kann ja auch von einem Chormitglied zur Verfuegung
>> gestellt werden, oder vom oertlichen Gastwirt, der so seinen
>> Getraenkeumsatz ankurbelt.
>
>Der Gastwirt kann sich aber wohl kaum darauf verlassen, dass sein
>Getraenkeumsatz steigt (ansonsten waere das ja wohl
>Vertragsbestandteil). Er stellt aber auf jeden Fall eine Verbindung
>von Chor und Gastwirtschaft her, die er moeglicherweise unter Werbung

Jaein, da er keine Einnahmen aus dem Raum hat sind da auch keine
Werbungskosten die er geltend macht - die Einnahmen aus dem normalen
Verzehr beeinflussen das auch nicht, da es gleich ist ob er eine
bestimmte Gruppe Leute (sei es der grosse Chor) in einem Nebenraum
plaziert um das Geschaeft in der Gaststube normal zu fuehren oder wenn
die Gaststube voll ist die "normalen" Gaeste ebenfalls in den
Nebenraum schickt.

>- ist das dann Teilnahme am geschaeftlichen Verkehr (Kostensenkung
>durch kostenlosen Webspace?

Ja.

Lars Gebauer

unread,
Aug 9, 2001, 8:50:44 AM8/9/01
to
# Oliver Much:

> Oder hättest Du da Bedenken, daß ein normaler
> Mensch leichte Zurordnungsverwirrungen anheimfallen könnte?

Nein. Wieso auch?

Prinzipiell setze ich auf Medienkompetenz. Das bedeutet fuer mich,
das Mensch nicht nur in der Lage ist Informationen zu finden, sondern
auch in der Lage ist, Informationen zu bewerten.

Die Vewrmittlung einer gewissen Medienkompetenz scheint mir eine
essentielle Notwendigkeit der sog. "Informationsgesellschaft" zu
sein.

Konzepte, die dieses Prinzip unterlaufen und statt dessen versuchen
unter dem Deckmantel sog. "Verbraucherschutzes" eigene Interessen zu
verfolgen, halte ich fuer menschenverachtend, gefaehrlich & dumm.


--
The usage of the word fuck (from /.)

Fuck, as the most words in the English languages, is derived from German,
the word fricken which means to strike. In English fuck fall into many
grammatical categories.

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