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Recht an einer Domain - Domainparking

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Mike Grantz

unread,
Sep 1, 2023, 12:10:55 AM9/1/23
to
Vor mehreren Wochen, ich glaube es war auf heise.de, las ich, dass
Domainparker kein Recht an der Domain haben und Leute mit berechtigtem
Interesse Vorrang haben.

Kann sich zufällig wer an diesen Artikel erinnern oder sogar das
passende Urteil nennen, welches in diesem Artikel genannt wurde?

Heiko Schlichting

unread,
Sep 1, 2023, 2:45:13 AM9/1/23
to
Den Artikel oder dazu passende Urteile kenne ich nicht.

Es kommen mir aber erhebliche Zweifel, dass die Rechtsprechung so ist, wie
Du es beschreibst.

Grundsätzlich kann es natürlich vorkommen, dass jemandem eine Domain
entzogen wird, wenn jemand anderes daran die Namensrechte hat oder es sich
um eine öffentliche bzw. hoheitliche Einrichtung handelt. So musste ja
jemand die Domain bundesinnenministerium.de abgeben, obwohl das Ministerium
des Innern eigentlich die Domain bmi.bund.de verwendet und die übernommene
Domain jetzt nur parkt. Und dass man derartige Domainnamen abgeben muss ist
unabhängig davon, ob die Domain bislang genutzt oder nur geparkt wird.

Ein be*recht*igtes Interesse liegt aber NICHT vor, wenn man eine Domain
besonders wohlklingend findet, der Name leicht zu schreiben ist, man sich
damit eine goldene Nase verdienen kann oder weil man eine Firma gegründet
bzw. ein Warenzeichen registriert hat, wo die passende Domain bereits im
Besitz von jemand anderem war.

Grundsätzlich ist das Eigentumsrecht in Deutschland aus gutem Grunde nicht
so aufgebaut, dass man einem Besitzer etwas wegnehmen kann, wenn jemand
anderes meint, die Sache besser brauchen zu können. Ich würde auch gern
ein Haus auf einem ungenutzten Grundstück am See bauen; manche möchten gern
auf fremden Privatgrundstücken parken, und das auf vielen Sparkonten
ungenutzt geparkte Geld könnte ich mit "berechtigtem Interesse" gut
ausgeben.

Wenn jemand im Besitz der Domain ist, wird man ihm diese (ohne öffentliches
Interesse oder hoheitliche Namenskonflikte) kaum wegnehmen können. Ist die
Domain nur geparkt, kann man die ja sogar recht einfach erwerben und hat
es damit leichter als bei einer genutzten Domain.

Heiko

PS: Jemand meinte mal, dass wir eine Domain nur "geparkt" und gar nicht
genutzt hätten, nur weil es für die Domain keine Webseite gibt. Dass man
eine Domain vielleicht für ganz andere Dienste (E-Mail, News etc.), aber
nicht für Web, nutzen könnte, scheinen manche heutzutage gar nicht mehr zu
verstehen.

Marco Moock

unread,
Sep 1, 2023, 2:51:20 AM9/1/23
to
Am 01.09.2023 schrieb Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de>:

> PS: Jemand meinte mal, dass wir eine Domain nur "geparkt" und gar
> nicht genutzt hätten, nur weil es für die Domain keine Webseite gibt.
> Dass man eine Domain vielleicht für ganz andere Dienste (E-Mail, News
> etc.), aber nicht für Web, nutzen könnte, scheinen manche heutzutage
> gar nicht mehr zu verstehen.

War das ein rechtliche Auseinandersetzung mit Urteil?

Heiko Schlichting

unread,
Sep 1, 2023, 3:10:21 AM9/1/23
to
In dem Fall nicht, aber in einem ähnlichen Fall auch das: Dort gab es
immerhin eine unbedeutende Webseite (1990er Jahre Look, relativ wenig und
sich selten ändernder Inhalt). Die Domain wird aber auch für andere Dienste
als Web genutzt. Die klagende Firma des domaingleichen Namens wurde erst
Jahre nach Registrierung und Nutzung der Domain durch uns gegründet. Ging
sehr eindeutig vor Gericht zu unseren Gunsten aus.

Heiko

Heiko Schlichting

unread,
Sep 1, 2023, 3:27:50 AM9/1/23
to
In dem Fall nicht, aber in einem ähnlichen Fall auch das: Dort gab es
immerhin eine unbedeutende Webseite (1990er Jahre Look, relativ wenig und
sich selten ändernder Inhalt). Die Domain wird aber auch für andere Dienste
als Web genutzt. Die klagende Firma des domaingleichen Namens wurde erst
Jahre nach Registrierung und Nutzung der Domain gegründet. Ging sehr

Stefan Schmitz

unread,
Sep 1, 2023, 3:31:26 AM9/1/23
to
Nun erwirbt man allerdings kein Eigentum an einer Domain, wenn man sie
registriert. Dafür müsste sie eine Sache sein. Und der Preis würde im
Einzelfall ausgehandelt.

Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim Grundbuchamt
einen symbolischen Betrag zahlt, um sie dann später für horrende Preise
an Bauwillige zu verkaufen, würde dem Grundstücksgrabbing auch Einhalt
geboten.

Stephan Seitz

unread,
Sep 1, 2023, 3:33:00 AM9/1/23
to
Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> wrote:
> Ein be*recht*igtes Interesse liegt aber NICHT vor, wenn man eine Domain
> besonders wohlklingend findet, der Name leicht zu schreiben ist, man sich
> damit eine goldene Nase verdienen kann oder weil man eine Firma gegründet
> bzw. ein Warenzeichen registriert hat, wo die passende Domain bereits im
> Besitz von jemand anderem war.

Hm, war das nicht in Frankreich, wo eine Frau Milka, deren Schneiderei
auch so hieß, ihre Domain an einen Schokoladenfabrikanten abgeben
mußte?

Stephan

--
| Stephan Seitz E-Mail: stse+...@rootsland.net |
| If your life was a horse, you'd have to shoot it. |

Marco Moock

unread,
Sep 1, 2023, 3:38:13 AM9/1/23
to
Am 01.09.2023 schrieb Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>:

> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim Grundbuchamt
> einen symbolischen Betrag zahlt, um sie dann später für horrende
> Preise an Bauwillige zu verkaufen, würde dem Grundstücksgrabbing auch
> Einhalt geboten.

Warum soll das bei Grundstücken nicht gehen, wenn der aktuelle
Eigentümer mitmacht?
Die werden zwar aufgrund der Knappheit nicht so billig angeboten wie
Domains, aber mir ist keine Rechtslage bekannt, die verbietet, ein
Grundstück billig zu kaufen und später teuer weiterzuverkaufen, sowas
passiert regelmäßig, wenn sich der Grundstückswert erhöht, ohne dass am
Grundstück was geändert ist.

Heiko Schlichting

unread,
Sep 1, 2023, 3:55:18 AM9/1/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim Grundbuchamt
> einen symbolischen Betrag zahlt, um sie dann später für horrende Preise
> an Bauwillige zu verkaufen, würde dem Grundstücksgrabbing auch Einhalt
> geboten.

Den Eindruck habe ich nicht. In manchen Gegenden Brandenburgs (z.B. der
Uckermark) war der Quadratmeter lange Zeit nicht viel teurer als eine
Domain und hat Grundstücksgrabber angezogen, die jetzt ordentlich Kasse
machen.

Heiko

Heiko Schlichting

unread,
Sep 1, 2023, 4:04:57 AM9/1/23
to
Stephan Seitz <stse+...@rootsland.net> wrote:
> Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> wrote:
>> Ein be*recht*igtes Interesse liegt aber NICHT vor, wenn man eine Domain
>> besonders wohlklingend findet, der Name leicht zu schreiben ist, man sich
>> damit eine goldene Nase verdienen kann oder weil man eine Firma gegründet
>> bzw. ein Warenzeichen registriert hat, wo die passende Domain bereits im
>> Besitz von jemand anderem war.
>
> Hm, war das nicht in Frankreich, wo eine Frau Milka, deren Schneiderei
> auch so hieß, ihre Domain an einen Schokoladenfabrikanten abgeben
> mußte?

Die Domainregistrierung erfolgte aber offenbar erst nachdem die lila Kuh
bereits eine Marke oder ein Warenzeichen dafür hat eintragen lassen:

https://heise.de/-144293

Heiko

Stefan Froehlich

unread,
Sep 1, 2023, 4:31:29 AM9/1/23
to
On Fri, 01 Sep 2023 09:31:22 Stefan Schmitz wrote:
> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim
> Grundbuchamt einen symbolischen Betrag zahlt,

Aber genau so funktioniert das doch: Zumindestens hierzulande kann
sich jeder Staatsbürger Grundstücke nach eigenem Gutdünken aneignen;
Der "symbolische Betrag" ist die Eintragungsgebühr beim
Grundbuchamt.

Ob das:

> [...] um sie dann später für horrende Preise an Bauwillige zu
> verkaufen,

...funktioniert hängt natürlich von der Anzahl und der
Zahlungsbereitschaft bauwilliger Interessenten ab, die nicht schon
vor dem Zeitpunkt der Aneignung auf die gleiche Idee gekommen sein
dürfen.

> [...] würde dem Grundstücksgrabbing auch Einhalt geboten.

Im wesentlichen kann man abschließend sagen: Es hat nicht wirklich
funktioniert. So gut wie alle Grundstücke in Österreich sind längst
in Besitz genommen, die Chance zur Aneignung liegt damit nahe bei
Null.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Vergnügen mit Stefan, verbissen und flau!
(Sloganizer)

Stefan Schmitz

unread,
Sep 1, 2023, 4:39:02 AM9/1/23
to
Am 01.09.2023 um 09:38 schrieb Marco Moock:
> Am 01.09.2023 schrieb Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>:
>
>> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim Grundbuchamt
>> einen symbolischen Betrag zahlt, um sie dann später für horrende
>> Preise an Bauwillige zu verkaufen, würde dem Grundstücksgrabbing auch
>> Einhalt geboten.
>
> Warum soll das bei Grundstücken nicht gehen, wenn der aktuelle
> Eigentümer mitmacht?

Die vergleichbare Situation wäre, dass es vorher keinen Eigentümer gibt,
sondern Grundstücke vom Amt zugeteilt werden.

Peter J. Holzer

unread,
Sep 1, 2023, 4:44:50 AM9/1/23
to
Das geht wohl in den meisten Ländern deshalb nicht (mehr), weil alle
Grundstücke bereits einen Eigentümer haben. In Situationen, in denen
Land in "unendlicher" Menge frei zur Verfügung stand (meist, weil den
Menschen, die schon dort lebten, das Recht auf Grundeigentum
abgesprochen wurde), konnte man Grund dadurch erwerben, dass man es
einfach für sich beanspruchte und registrierte.

Domainnamen sind de facto unbeschränkt verfügbar (auch wenn niemand
ik8hcelzrssccaxgenecgrwfmulh99w9ekecopnjkrnucb5w0w5287o-g2slx2t.de haben
will), man kann also leicht Domainnamen finden, die noch niemandem
gehören, und diese als Eigentum beanspruchen. Wenn man einen Domainnamen
haben möchte, der schon einen Eigentümer hat, dann muss man (wie bei
Grund) mit dem verhandeln.

hp

Marco Moock

unread,
Sep 1, 2023, 4:51:55 AM9/1/23
to
Dann wäre doch IPv4 so ein Fall. Da gab es in den 90ern auch
Zuteilungen von großen Adressräumen an wenige, die die heute teuer
verkaufen.

Mit Domains ist das halt schwerer, denn wenn der Name mehr oder weniger
egal ist, gibt es haufenweise Optionen. Es gibt zwar im DNS Limits,
aber da ist man noch lange nicht dran.

ottitale

unread,
Sep 1, 2023, 4:54:38 AM9/1/23
to
Mike Grantz <inv...@invalid.invalid> wollte am 1.9.2023, 06:10:52 zum
Thema "Recht an einer Domain - Domainparking" wissen:
War das vielleicht das Urteil des BGH vom 22.08.2016 Az. I R 185/14 (Zum
Recht an einer Domain, die aus dem eigenen Namen besteht), das im Rahmen
der neuere Rechtsprechung zu Sperren von Domains herangezogen wurde?


Denn etwas Neues scheint erst einmal nicht vorzuliegen.




Peter J. Holzer

unread,
Sep 1, 2023, 5:02:38 AM9/1/23
to
Das ist wenig verwunderlich. 1901 konnte man noch keine Domains
registrieren.

Problematisch finde ich dabei, dass das Markenrecht zwar eine Trennung
nach Branchen vorsieht (es kann also durchaus eine Schokolade "Milka"
und eine Schneiderei "Milka" nebeneinander geben) aber bei Domainnamen
diese Trennung nicht existiert und somit u.U. abgewogen werden muss,
welche Marke Priorität hat. (Anderseits hätte Suchard^WMondelez
wahrscheinlich bei milka-couture.fr eher geringe Chancen, es gibt also
(in den meisten Fällen akzeptable) Ausweichmöglichkeiten).

Und es ist auch nicht immer so, dass die Gerichte zugunsten von
Markeninhabern entscheiden. Markus Wilhelm hat damals beim Streit um die
Domain dietiwag.at gegen die TIWAG gewonnen.

hp

Thomas Hochstein

unread,
Sep 1, 2023, 5:15:03 PM9/1/23
to
Heiko Schlichting schrieb:

> Es kommen mir aber erhebliche Zweifel, dass die Rechtsprechung so ist, wie
> Du es beschreibst.

Davon darf man bei Deinem Vorredner grundsätzlich ausgehen.

Thomas Klix

unread,
Sep 1, 2023, 5:52:06 PM9/1/23
to
Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> at 1 Sep 2023 06:45:10 GMT:
> Mike Grantz <inv...@invalid.invalid> wrote:
>> Vor mehreren Wochen, ich glaube es war auf heise.de, las ich, dass
>> Domainparker kein Recht an der Domain haben und Leute mit berechtigtem
>> Interesse Vorrang haben.
>>
>> Kann sich zufällig wer an diesen Artikel erinnern oder sogar das
>> passende Urteil nennen, welches in diesem Artikel genannt wurde?
>
> Den Artikel oder dazu passende Urteile kenne ich nicht.
>
> Es kommen mir aber erhebliche Zweifel, dass die Rechtsprechung so ist, wie
> Du es beschreibst.

Berechtigterweise.
Ich bin auch kein Rechtsgelehrter, aber auch ein "Domainparker" hat das
Recht auf die Domain. Da sollte es keinen Unterschied geben.

"Berechtigtes" Interesse liest sich auch etwas schwammig, "Begründetes"
Interesse wäre interessanter - und da gab es in diesem Thread ein paar
Beispiele (Bundesbehörden, Markennamen) - und das hat nichts damit zu
tun, ob die Domains "geparkt" oder verwendet werden.

Thomas

Henning Sponbiel

unread,
Sep 5, 2023, 2:02:39 PM9/5/23
to
Wenn man denn Juristen, deren Knowhow und entsprechende Finanzmittel
hat.

Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur Verfügung
hatten.


Henning

Stefan Froehlich

unread,
Sep 5, 2023, 4:17:06 PM9/5/23
to
On Tue, 05 Sep 2023 19:38:15 Henning Sponbiel wrote:
> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur
> Verfügung hatten.

Hat sich für die klagende Firma nicht gerade nachhaltig gelohnt.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - was für ein schneller Gedanke.
(Sloganizer)

Stefan Schmitz

unread,
Sep 5, 2023, 4:59:01 PM9/5/23
to
Am 05.09.2023 um 22:17 schrieb Stefan Froehlich:
> On Tue, 05 Sep 2023 19:38:15 Henning Sponbiel wrote:
>> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur
>> Verfügung hatten.
>
> Hat sich für die klagende Firma nicht gerade nachhaltig gelohnt.

Wer war denn das?
Beim jetzigen Inhaber hätte mich interessiert, mit welchem Argument er
die Domain eingefordert hat.

Thomas Klix

unread,
Sep 5, 2023, 5:22:08 PM9/5/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> at Tue, 5 Sep 2023 22:58:58 +0200:
> Am 05.09.2023 um 22:17 schrieb Stefan Froehlich:
>> On Tue, 05 Sep 2023 19:38:15 Henning Sponbiel wrote:
>>> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur
>>> Verfügung hatten.
>>
>> Hat sich für die klagende Firma nicht gerade nachhaltig gelohnt.
>
> Wer war denn das?

Deutsche Technologie Beteiligungen AG - DeTeBe. Musste auch erstmal
nachsehen, was die treiben.

> Beim jetzigen Inhaber hätte mich interessiert, mit welchem Argument er
> die Domain eingefordert hat.

DeTeBe eben...

Da steht: Letzte Bekanntmachung: 13.01.2018

Ganz toll.

Thomas

Heiko Schlichting

unread,
Sep 6, 2023, 3:27:28 AM9/6/23
to
Henning Sponbiel <spon...@gmx.net> wrote:
>
> Wenn man denn Juristen, deren Knowhow und entsprechende Finanzmittel
> hat.

Ja, das ist der Vorteil, wenn die Domain der Universität gehört.

> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur Verfügung
> hatten.

"Die Kostenentscheidung folgt aus §91 Abs. 1 der ZPO [...]"

Aber für Privatleute ist das ein (zu) großes Risiko und gute Fachanwälte
teurer als die vorgesehenen Sätze.

Heiko

Stefan Froehlich

unread,
Sep 6, 2023, 3:56:02 AM9/6/23
to
Ich nehme einmal an, es war das Unternehmen, das von
firmenkontor24.de angezeigt wird, wenn man die Domain aufruft.
Und da dort "Status: gelöscht" steht, hatte sich die Benutzung der
Domain wohl relativ bald wieder erledigt.

Wobei - nein, noch einmal genauer recherchiert: Man hat sich bloß
2018 geschäftlich neu ausgerichtet und in "ERWE Immobilien AG"
umbenannt. Wie auch immer, detebe.de ist seither tot und ungenutzt.

Servus,
Stefan


--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - Da war doch noch was...
(Sloganizer)

Henning Sponbiel

unread,
Sep 6, 2023, 5:44:30 AM9/6/23
to
On 5 Sep 2023 20:17:03 GMT, Stefan Froehlich wrote:

>On Tue, 05 Sep 2023 19:38:15 Henning Sponbiel wrote:
>> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur
>> Verfügung hatten.
>
>Hat sich für die klagende Firma nicht gerade nachhaltig gelohnt.

Sie hat nicht geklagt, sondern uns eine Angebot gemacht, das wir nicht
ablehnen konnten.


Henning

Stefan Schmitz

unread,
Sep 6, 2023, 5:53:42 AM9/6/23
to
Angebot klingt erst mal so, als hätte sie etwas geboten.
"... das man nicht ablehnen kann" eher nach massiver Drohung. Was wäre
das jenseits einer Klage gewesen?

Joerg Walther

unread,
Sep 6, 2023, 10:58:54 AM9/6/23
to
Henning Sponbiel wrote:

>Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur Verfügung
>hatten.

Offenbar wird die Domain von der klagenden Firma auch nicht mehr so
richtig benutzt, sie leitet nur noch auf firmenkontor24.com um.

-jw-

--

And now for something completely different...

Stefan Schmitz

unread,
Sep 6, 2023, 12:32:43 PM9/6/23
to
Am 06.09.2023 um 16:58 schrieb Joerg Walther:
> Henning Sponbiel wrote:
>
>> Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur Verfügung
>> hatten.
>
> Offenbar wird die Domain von der klagenden Firma auch nicht mehr so
> richtig benutzt, sie leitet nur noch auf firmenkontor24.com um.

Ich würde ja eher vermuten, dass die jetzt deren Inhaber gehört.
Verstehe aber nicht, warum die auf eine Unterseite umleiten.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 7, 2023, 5:10:28 AM9/7/23
to
Am 07.09.2023 um 08:29 schrieb Karl-Josef Ziegler:
> Am 01.09.2023 um 11:02 schrieb Peter J. Holzer:
>
>> Und es ist auch nicht immer so, dass die Gerichte zugunsten von
>> Markeninhabern entscheiden. Markus Wilhelm hat damals beim Streit um die
>> Domain dietiwag.at gegen die TIWAG gewonnen.
>
> Aber https://vallendar.de/ verweist auf die Brennerei, nicht auf die
> Stadt gleichen Namens. Hier hat der Staat gegen Privat verloren.

Wenn zwei Institutionen den gleichen Namen haben, warum sollte dann
unbedingt der Gemeinde die Domain zugesprochen werden?

Heiko Schlichting

unread,
Sep 7, 2023, 7:24:02 AM9/7/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> Wenn zwei Institutionen den gleichen Namen haben, warum sollte dann
> unbedingt der Gemeinde die Domain zugesprochen werden?

Weil es einfacher ist, eine Firma umzubenennen als eine Gemeinde? Letzteres
hat eine Menge Auswirkungen auf nicht beteiligte Dritte. Meist wird die
Gemeinde auch älteren Namensrechte haben und genau so heißen, während die
Firma oft "... GmbH" o.ä. heißt.

Aber in einem Gerichtsverfahren wird das von den Anwälten sicherlich
vorgebracht und von einem Richter berücksichtigt werden. Einen Automatismus
gibt es vermutlich nicht und es gilt, was nach Gerichtsurteilen
rechtskräftig wird.

Heiko

Marco Moock

unread,
Sep 7, 2023, 7:27:03 AM9/7/23
to
Am 07.09.2023 schrieb Karl-Josef Ziegler <plprxo...@spammotel.com>:

> Am 07.09.2023 um 11:10 schrieb Stefan Schmitz:
>
> > Wenn zwei Institutionen den gleichen Namen haben, warum sollte dann
> > unbedingt der Gemeinde die Domain zugesprochen werden?
>
> Weil vielleicht eine staatliche Institution mit einigen tausend
> Bürgern Vorrang vor privaten gewerblichen Interessen einer
> Einzelperson hat?

Dafür würde sich eine SLD gov.de anbieten, die ebenso ermöglicht, dass
NUR staatliche Einrichtungen dort eine Domain bekommen können. Dann
wäre der ganze Zirkus vorbei.

Heiko Schlichting

unread,
Sep 7, 2023, 7:48:01 AM9/7/23
to
Marco Moock <mm+u...@dorfdsl.de> wrote:
>> Weil vielleicht eine staatliche Institution mit einigen tausend
>> Bürgern Vorrang vor privaten gewerblichen Interessen einer
>> Einzelperson hat?
>
> Dafür würde sich eine SLD gov.de anbieten, die ebenso ermöglicht, dass
> NUR staatliche Einrichtungen dort eine Domain bekommen können. Dann
> wäre der ganze Zirkus vorbei.

Nein. Erstens gibt es nicht nur eine Regierung in der Bundesrepublik
Deutschand und zweitens sind Städte/Gemeinden nicht Teil der Regierung.

Es gibt Länder-TLDs, die das mit Subdomains für Firmen, Regierung etc.
machen: zum Beispiel .com.au und .gov.au

Ob das besser funktioniert, ist mindestens umstritten und der
Zufriedenheitsgrad ist meist geringer als bei uns.

Heiko

Marco Moock

unread,
Sep 7, 2023, 8:33:22 AM9/7/23
to
Am 07.09.2023 schrieb Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de>:

> Marco Moock <mm+u...@dorfdsl.de> wrote:
> >> Weil vielleicht eine staatliche Institution mit einigen tausend
> >> Bürgern Vorrang vor privaten gewerblichen Interessen einer
> >> Einzelperson hat?
> >
> > Dafür würde sich eine SLD gov.de anbieten, die ebenso ermöglicht,
> > dass NUR staatliche Einrichtungen dort eine Domain bekommen können.
> > Dann wäre der ganze Zirkus vorbei.
>
> Nein. Erstens gibt es nicht nur eine Regierung in der Bundesrepublik
> Deutschand und zweitens sind Städte/Gemeinden nicht Teil der
> Regierung.

Die haben aber unterschiedliche Namen, z.B. Bundesregierung,
Landesregierung etc.
.gov wird aber in den USA auch von anderen staatlichen Einrichtungen
verwendet.

> Es gibt Länder-TLDs, die das mit Subdomains für Firmen, Regierung etc.
> machen: zum Beispiel .com.au und .gov.au

Was ist daran schlecht?
Die Namenskonflikte sind reduziert. Es gibt da keinen Streit mehr wegen
company.gov.uk, weil eine Firma sowas nicht unabsichtlich registrieren
wird.

Welchen Nachteil hat dieses Modell gegenüber alles unter .de?

Joerg Walther

unread,
Sep 7, 2023, 8:34:07 AM9/7/23
to
Heiko Schlichting wrote:

>> Wenn zwei Institutionen den gleichen Namen haben, warum sollte dann
>> unbedingt der Gemeinde die Domain zugesprochen werden?
>
>Weil es einfacher ist, eine Firma umzubenennen als eine Gemeinde?

LOL. Eine Gemeinde benennt sich doch nicht wegen einer nicht zur
Verfügung stehenden Domain um. Dann wird es halt stadt-vallendar.de oder
so ähnlich.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 7, 2023, 9:06:11 AM9/7/23
to
Der geringste Teil der Konflikte dürfte zwischen Unternehmen und
staatlichen Institutionen bestehen. Der größere dagegen zwischen
verschiedenen Unternehmen.
Man würde ein paar wenige Konflikte verhindern um den Preis, dass alle
(auch die ohne jedes Konfliktpotenzial) ein zusätzliches Level bräuchten.

Heiko Schlichting

unread,
Sep 7, 2023, 11:10:42 AM9/7/23
to
Marco Moock <mm+u...@dorfdsl.de> wrote:
> Welchen Nachteil hat dieses Modell gegenüber alles unter .de?

Man verhindert nur einen sehr kleinen Teil der Konflikte, aber erzeugt für
alle einen großen Unmut durch die zusätzliche Subdomain. Die Beschwerden
über die zusätzliche Subdomain sind dramatisch mehr als die wenigen dadurch
gelösten Konflikte, die es ja innerhalb der Subdomains weiterhin noch gibt.

Heiko

Henning Sponbiel

unread,
Sep 7, 2023, 1:34:42 PM9/7/23
to
On Wed, 06 Sep 2023 16:58:50 +0200, Joerg Walther wrote:

>>Wir haben detebe.de hergegeben, weil wir Obiges nicht zur Verfügung
>>hatten.
>
>Offenbar wird die Domain von der klagenden Firma auch nicht mehr so
>richtig benutzt, sie leitet nur noch auf firmenkontor24.com um.

Ja, das habe ich auch erst im Zuge dieser Diskussion festgestellt ...


Henning

Peter J. Holzer

unread,
Sep 7, 2023, 7:09:44 PM9/7/23
to
On 2023-09-07 15:10, Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> wrote:
> Marco Moock <mm+u...@dorfdsl.de> wrote:
>> Welchen Nachteil hat dieses Modell gegenüber alles unter .de?
>
> Man verhindert nur einen sehr kleinen Teil der Konflikte, aber erzeugt für
> alle einen großen Unmut durch die zusätzliche Subdomain. Die Beschwerden
> über die zusätzliche Subdomain sind dramatisch mehr

Kannst Du dieses "dramatisch" in Zahlen gießen? In at gibt es eine
Subdomain gv.at, die (obwohl man Domains direkt unter at seit den späten
90er-Jahren registrieren kann und das teilweise auch hoheitliche Stellen
machen) durchaus noch aktiv genützt wird. Ich kann mich nicht erinnern,
dass jemals jemand Unmut darüber geäußert hätte, geschweige denn großen
Unmut. Auch über ac.at nicht (obwohl man letzteres immerhin manchmal
buchstabieren muss, weil "A Ce" und "A Te" doch recht ähnlich klingen).

hp

Peter J. Holzer

unread,
Sep 7, 2023, 7:11:37 PM9/7/23
to
On 2023-09-07 06:29, Karl-Josef Ziegler <plprxo...@spammotel.com> wrote:
> Am 01.09.2023 um 11:02 schrieb Peter J. Holzer:
>> Und es ist auch nicht immer so, dass die Gerichte zugunsten von
>> Markeninhabern entscheiden. Markus Wilhelm hat damals beim Streit um die
>> Domain dietiwag.at gegen die TIWAG gewonnen.
>
> Aber https://vallendar.de/ verweist auf die Brennerei, nicht auf die
> Stadt gleichen Namens. Hier hat der Staat gegen Privat verloren.

Warum "aber"? Ich sehe da keinen Widerspruch zu dem, was ich geschrieben
habe.

hp

Marco Moock

unread,
Sep 8, 2023, 2:43:14 AM9/8/23
to
Am 07.09.2023 schrieb Michael 'Mithi' Cordes
<mithr...@news-2023-09.dvd-welt.de>:

> Marco Moock füllte insgesamt 32 Zeilen u.a. mit:
>
> >> Es gibt Länder-TLDs, die das mit Subdomains für Firmen, Regierung
> >> etc. machen: zum Beispiel .com.au und .gov.au
> >
> >Was ist daran schlecht?
>
> Nix, wenn die Rechtssprechung das auch umsetzt.
>
> >Die Namenskonflikte sind reduziert.
>
> Oder auch nicht, siehe z.B.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Wolf-Dieter_Roth
> TLDR: Der WDR klaut mit juristischer Hilfe einer Privatperson die
> Domain wdr.org. Das der deutsche Sender im Grunde garkeine .org
> Domain nutzen darf hat keinen interessiert.

Der ÖR ist hier halt so heilig wie früher die Kirche, die durfte sich
auch bestimmte Sachen erlauben.

> Und wie ich gerade sehe hat der WDR die Domain auch nicht mehr,
> witzigerweise ist es jetzt ein Portal für Domain-Raub-Geschädigte.

Natürlich nicht, da ging es dem ÖR nur drum, jemanden zu ärgern.

Jetzt hat der unter seinem Rufzeichen eine Website.
http://www.dl2mcd.de/indexe.html

Heiko Schlichting

unread,
Sep 8, 2023, 4:06:24 AM9/8/23
to
Peter J. Holzer <hjp-u...@hjp.at> wrote:
> On 2023-09-07 15:10, Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> wrote:
>> Marco Moock <mm+u...@dorfdsl.de> wrote:
>>> Welchen Nachteil hat dieses Modell gegenüber alles unter .de?
>>
>> Man verhindert nur einen sehr kleinen Teil der Konflikte, aber erzeugt für
>> alle einen großen Unmut durch die zusätzliche Subdomain. Die Beschwerden
>> über die zusätzliche Subdomain sind dramatisch mehr
>
> Kannst Du dieses "dramatisch" in Zahlen gießen?

Ich wüsste nicht, dass jemand dazu eine Statistik führt. Ob man die extrem
"lebhaften" und umfangreichen Diskussionen in einem öffentlich zugänglichen
Archiv findet, weiß ich leider auch nicht. Aber zu den umstrittenen und
auch sonst besonders strikten Regeln für .AU Domains (z.B. die damalige
Anforderung eines Wohnsitzes bzw. einer Adresse in Australien) findet man
eine Menge Artikel.

> In at gibt es eine Subdomain gv.at [...]

Die Situation von Austria und Australia sind nicht vergleichbar, denn bei
.AU ging der Streit darum, dass man <name>.au nicht bekommen konnte,
sondern eben immer nur <name> in einer der wenigen Zwischendomains (com.au,
net.au, gov.au etc.).

Das ist in Österreich nicht oder schon lange nicht mehr der Fall. In
Australien konnte sich die lautstarke Fraktion zur Abschaffung des Zwangs
nach jahrzehntelangem Streit letztlich durchsetzen und seit dem 24. März 2022
werden <name>.au Domains unter der Bezeichnung ".au direct" von der
zuständigen Registrierungsstelle (auDA) vermarktet:
https://www.auda.org.au/au-domain-names/au-domain-names/au-direct

Heiko

Stefan Schmitz

unread,
Sep 8, 2023, 4:55:28 AM9/8/23
to
Wer sollte sich denn auch darüber beschweren, dass sich staatliche
Institutionen unter einer einheitlichen Subdomain präsentieren?

Beschweren tun sich Private, denen von oben eine nicht gewollte
Subdomain aufgezwungen wird.

Marc Haber

unread,
Sep 8, 2023, 5:15:32 AM9/8/23
to
Das hat man halt in deutschland vor 25 Jahren nicht gemacht und die
hierarchische Natur des DNS ist Makulatur weil man mit "alles eine
eigene Domain" mehr Geld verdienen kann.

Es gibt ja durchaus Firmen, die für Web und Mail unterschiedliche
Domains benutzen.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Stephan Seitz

unread,
Sep 8, 2023, 6:29:38 AM9/8/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> Beschweren tun sich Private, denen von oben eine nicht gewollte
> Subdomain aufgezwungen wird.

Wobei ich es schön fände, wenn schon direkt an einer Adresse erkennbar
wäre, zu welcher Art sie gehört.

Es gibt keinen Grund, warum kommerzielle Gruppen nicht deutlich hinter
einer com-Domain stecken sollten.

Stephan

--
| Stephan Seitz E-Mail: stse+...@rootsland.net |
| If your life was a horse, you'd have to shoot it. |

Heiko Schlichting

unread,
Sep 8, 2023, 7:17:29 AM9/8/23
to
Stephan Seitz <stse+...@rootsland.net> wrote:
> Wobei ich es schön fände, wenn schon direkt an einer Adresse erkennbar
> wäre, zu welcher Art sie gehört.

Die Realität ist ja oft nicht so einfach. Bei einigen Einrichtungen ist es
nicht leicht zu unterscheiden und über die Zeit ändern sich viele Dinge.

Die Welt ist nicht mehr die gleiche wie 1990 als wir die Domain
fu-berlin.de beantragt haben, auch wenn Freie Universität Berlin immer noch
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und sich bei uns nichts
geändert hat.

Heiko

Arno Welzel

unread,
Oct 17, 2023, 4:28:52 AM10/17/23
to
Stefan Schmitz, 2023-09-01 09:31:

> Am 01.09.2023 um 08:45 schrieb Heiko Schlichting:
[...]
>> Grundsätzlich ist das Eigentumsrecht in Deutschland aus gutem Grunde nicht
>> so aufgebaut, dass man einem Besitzer etwas wegnehmen kann, wenn jemand
>> anderes meint, die Sache besser brauchen zu können. Ich würde auch gern
>> ein Haus auf einem ungenutzten Grundstück am See bauen; manche möchten gern
>> auf fremden Privatgrundstücken parken, und das auf vielen Sparkonten
>> ungenutzt geparkte Geld könnte ich mit "berechtigtem Interesse" gut
>> ausgeben.
>
> Nun erwirbt man allerdings kein Eigentum an einer Domain, wenn man sie
> registriert. Dafür müsste sie eine Sache sein. Und der Preis würde im
> Einzelfall ausgehandelt.

Was bei Domaingrabbern genau so passiert. Sie registrieren eine Domain
auf ihren Namen und wer die dann haben will, muss den Preis aushandeln
und bekommt das Nutzungsrecht nicht zu dem Preis, der ursprünglich beim
Registrar zu bezahlen war. Einzige Ausnahme sind Namensrechte, die hier
greifen könnten und dem Domaingrabber dazu verpflichten könnten, die
Domain an den Namensinhaber kostenfrei herauszugeben.

--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
Oct 17, 2023, 4:31:22 AM10/17/23
to
Stefan Froehlich, 2023-09-01 10:31:

> On Fri, 01 Sep 2023 09:31:22 Stefan Schmitz wrote:
>> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim
>> Grundbuchamt einen symbolischen Betrag zahlt,
>
> Aber genau so funktioniert das doch: Zumindestens hierzulande kann
> sich jeder Staatsbürger Grundstücke nach eigenem Gutdünken aneignen;
> Der "symbolische Betrag" ist die Eintragungsgebühr beim
> Grundbuchamt.

Aber eben nur, wenn man ein freies Grundstück findet, was kaum gelingen
dürfte.

[...]
> Im wesentlichen kann man abschließend sagen: Es hat nicht wirklich
> funktioniert. So gut wie alle Grundstücke in Österreich sind längst
> in Besitz genommen, die Chance zur Aneignung liegt damit nahe bei
> Null.

Ebenso in Deutschland.

Arno Welzel

unread,
Oct 17, 2023, 4:40:20 AM10/17/23
to
Stephan Seitz, 2023-09-01 09:32:

> Heiko Schlichting <he...@cis.fu-berlin.de> wrote:
>> Ein be*recht*igtes Interesse liegt aber NICHT vor, wenn man eine Domain
>> besonders wohlklingend findet, der Name leicht zu schreiben ist, man sich
>> damit eine goldene Nase verdienen kann oder weil man eine Firma gegründet
>> bzw. ein Warenzeichen registriert hat, wo die passende Domain bereits im
>> Besitz von jemand anderem war.
>
> Hm, war das nicht in Frankreich, wo eine Frau Milka, deren Schneiderei
> auch so hieß, ihre Domain an einen Schokoladenfabrikanten abgeben
> mußte?

Ja.

<https://www.derstandard.at/story/1982169/frau-milka-muss-website-milkafr-an-schoko-konzern-abtreten>

Das Problem war, dass die Frau nur "milka.fr" benutzt hat und "Milka"
als Wortmarke von Kraft Foods geschützt ist. Aber nur weil man "Milka
Budimir" heißt, hat man keinen Anspruch darauf, den Domainnamen
"milka.fr" zu benutzen. Hätte Sie dagegen ihren vollen Namen
"milka-budimir.fr" benutzt, hätte Kraft Foods vermutlich wenig Chancen
gehabt. Leider hat sie die Chance nicht genutzt, wenigstens danach
milka-budimir.fr oder milkabudimir.fr zu registrieren und vor der
Herausgabe der Domain eine Umleitung anzulegen.

Arno Welzel

unread,
Oct 17, 2023, 4:42:28 AM10/17/23
to
Peter J. Holzer, 2023-09-01 11:02:

[...]
> Problematisch finde ich dabei, dass das Markenrecht zwar eine Trennung
> nach Branchen vorsieht (es kann also durchaus eine Schokolade "Milka"
> und eine Schneiderei "Milka" nebeneinander geben) aber bei Domainnamen
> diese Trennung nicht existiert und somit u.U. abgewogen werden muss,
> welche Marke Priorität hat. (Anderseits hätte Suchard^WMondelez
> wahrscheinlich bei milka-couture.fr eher geringe Chancen, es gibt also
> (in den meisten Fällen akzeptable) Ausweichmöglichkeiten).

Davon hat Sie bzw. ihr Sohn ber auch keinen Gebrauch gemacht. Nach der
Aktion gab es weder milka-couture.fr noch milka-budimir.fr o.Ä..

So wichtig scheint die Existenz der Website dann am Ende nicht gewesen
zu sein.

Stefan Froehlich

unread,
Oct 17, 2023, 5:33:41 PM10/17/23
to
On Tue, 17 Oct 2023 10:31:19 Arno Welzel wrote:
> Stefan Froehlich, 2023-09-01 10:31:
>> On Fri, 01 Sep 2023 09:31:22 Stefan Schmitz wrote:
>>> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim
>>> Grundbuchamt einen symbolischen Betrag zahlt,

>> Aber genau so funktioniert das doch: Zumindestens hierzulande kann
>> sich jeder Staatsbürger Grundstücke nach eigenem Gutdünken aneignen;
>> Der "symbolische Betrag" ist die Eintragungsgebühr beim
>> Grundbuchamt.

> Aber eben nur, wenn man ein freies Grundstück findet, was kaum
> gelingen dürfte.

Im Grund genommen also ganz ähnlich zu Domainnamen, mit zwei
Unterschieden:

a) wird man bei Domainnamen immer auf irgendwelche unaussprechlichen
Kombinationen ausweichen können, der Zeichenvorrat ist einfach groß

b) ist inzwischen auch der Kreativität bezüglich TLDs kaum noch
Grenzen gesetzt, so dass ein- und derselbe Domainname (Markenrechte
einmal ausser Acht gelassen) schon noch irgendwo verfügbar sein
kann.

Aber halbwegs eingängige Begriffe bei den bekannteren TLDs zu
ergattern dürfte ähnlich aussichtsreich sein, wie über ein
herrenloses Grundstück in Wiener Innenstadtlage zu stolpern.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Für die Kennerin von Welt - spüren mit Stefan!
(Sloganizer)

Arno Welzel

unread,
Oct 20, 2023, 4:31:25 AM10/20/23
to
Stefan Froehlich, 2023-10-17 23:33:

> On Tue, 17 Oct 2023 10:31:19 Arno Welzel wrote:
>> Stefan Froehlich, 2023-09-01 10:31:
>>> On Fri, 01 Sep 2023 09:31:22 Stefan Schmitz wrote:
>>>> Könnte man Grundstücke dadurch erwerben, dass man beim
>>>> Grundbuchamt einen symbolischen Betrag zahlt,
>
>>> Aber genau so funktioniert das doch: Zumindestens hierzulande kann
>>> sich jeder Staatsbürger Grundstücke nach eigenem Gutdünken aneignen;
>>> Der "symbolische Betrag" ist die Eintragungsgebühr beim
>>> Grundbuchamt.
>
>> Aber eben nur, wenn man ein freies Grundstück findet, was kaum
>> gelingen dürfte.
>
> Im Grund genommen also ganz ähnlich zu Domainnamen, mit zwei
> Unterschieden:

Grundstücke sind ein Stück der Oberfläche des Planeten Erde. Und diese
Oberfläche ist endlich groß und kein quasi endloser Namensraum, wo es
nur auf die Kreativität bei der Kombination der Buchstaben ankommt.

> Aber halbwegs eingängige Begriffe bei den bekannteren TLDs zu
> ergattern dürfte ähnlich aussichtsreich sein, wie über ein
> herrenloses Grundstück in Wiener Innenstadtlage zu stolpern.

ACK. Und Domaingrabber nutzen das und schnappen sich gängige Namen, wenn
sie aufgegeben werden, um das Nutzungsrecht dann meistbietend zu verkaufen.

Heiko Schlichting

unread,
Oct 20, 2023, 5:30:07 AM10/20/23
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Grundstücke sind ein Stück der Oberfläche des Planeten Erde. Und diese
> Oberfläche ist endlich groß und kein quasi endloser Namensraum, wo es
> nur auf die Kreativität bei der Kombination der Buchstaben ankommt.

Der Planet ist sehr groß - und auch der Domainnamensraum ist endlich. Aber
eine beliebig komplizierte Buchstabenkombination bei den Domains ist
ähnlich attraktiv wie ein 1 cm² großes Grundstück auf dem Boden des Pazifk.

Heiko

Heiko Schlichting

unread,
Oct 20, 2023, 5:30:50 AM10/20/23
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Grundstücke sind ein Stück der Oberfläche des Planeten Erde. Und diese
> Oberfläche ist endlich groß und kein quasi endloser Namensraum, wo es
> nur auf die Kreativität bei der Kombination der Buchstaben ankommt.

Der Planet ist sehr groß - und auch der Domainnamensraum ist endlich. Aber
eine beliebig komplizierte Buchstabenkombination bei den Domains ist
ähnlich attraktiv wie ein 1 cm² großes Grundstück auf dem Boden des Pazifik.

Heiko

Arno Welzel

unread,
Oct 21, 2023, 4:54:44 AM10/21/23
to
Heiko Schlichting, 2023-10-20 11:30:

> Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
>> Grundstücke sind ein Stück der Oberfläche des Planeten Erde. Und diese
>> Oberfläche ist endlich groß und kein quasi endloser Namensraum, wo es
>> nur auf die Kreativität bei der Kombination der Buchstaben ankommt.
>
> Der Planet ist sehr groß - und auch der Domainnamensraum ist endlich. Aber

Die Endlichkeit ist aber sehr weit gesteckt.

Ein Label im Domainnamen darf 63 Zeichen lang sein und muss mindestens .
Also der Teil direkt links neben der Top-Level-Domain. Selbst wenn man
nur von den Zeichen a-z und 0-9 ausgeht, ergibt sich daraus ein
Namensraum von 36^63 + 36^62 + 36^61 + ... + 36 Zeichen.

> eine beliebig komplizierte Buchstabenkombination bei den Domains ist
> ähnlich attraktiv wie ein 1 cm² großes Grundstück auf dem Boden des Pazifik.

Richtig. Ebenso wie ein beliebiges Grundstück irgendwo am Süd- oder
Nordpol oder direkt an der Küste eines Meeres in einer kühlen Gegend
oder mitten in der Wüste fernab der Zivilisation.

--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
36^63
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