Den Artikel oder dazu passende Urteile kenne ich nicht.
Es kommen mir aber erhebliche Zweifel, dass die Rechtsprechung so ist, wie
Du es beschreibst.
Grundsätzlich kann es natürlich vorkommen, dass jemandem eine Domain
entzogen wird, wenn jemand anderes daran die Namensrechte hat oder es sich
um eine öffentliche bzw. hoheitliche Einrichtung handelt. So musste ja
jemand die Domain
bundesinnenministerium.de abgeben, obwohl das Ministerium
des Innern eigentlich die Domain
bmi.bund.de verwendet und die übernommene
Domain jetzt nur parkt. Und dass man derartige Domainnamen abgeben muss ist
unabhängig davon, ob die Domain bislang genutzt oder nur geparkt wird.
Ein be*recht*igtes Interesse liegt aber NICHT vor, wenn man eine Domain
besonders wohlklingend findet, der Name leicht zu schreiben ist, man sich
damit eine goldene Nase verdienen kann oder weil man eine Firma gegründet
bzw. ein Warenzeichen registriert hat, wo die passende Domain bereits im
Besitz von jemand anderem war.
Grundsätzlich ist das Eigentumsrecht in Deutschland aus gutem Grunde nicht
so aufgebaut, dass man einem Besitzer etwas wegnehmen kann, wenn jemand
anderes meint, die Sache besser brauchen zu können. Ich würde auch gern
ein Haus auf einem ungenutzten Grundstück am See bauen; manche möchten gern
auf fremden Privatgrundstücken parken, und das auf vielen Sparkonten
ungenutzt geparkte Geld könnte ich mit "berechtigtem Interesse" gut
ausgeben.
Wenn jemand im Besitz der Domain ist, wird man ihm diese (ohne öffentliches
Interesse oder hoheitliche Namenskonflikte) kaum wegnehmen können. Ist die
Domain nur geparkt, kann man die ja sogar recht einfach erwerben und hat
es damit leichter als bei einer genutzten Domain.
Heiko
PS: Jemand meinte mal, dass wir eine Domain nur "geparkt" und gar nicht
genutzt hätten, nur weil es für die Domain keine Webseite gibt. Dass man
eine Domain vielleicht für ganz andere Dienste (E-Mail, News etc.), aber
nicht für Web, nutzen könnte, scheinen manche heutzutage gar nicht mehr zu
verstehen.