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Handy-Prepaid-Guthaben pfaendbar?

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Thomas Homilius

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Sep 28, 2022, 11:32:01 AM9/28/22
to
Ich habe einen Prepaid-Mobilfunkvertrag mit Sipgate (vorher:
Simquadrat). Mein Guthaben dort betraegt derzeit 120 Euro.

Koennte der Inkassoscherge und Rechtsanwalt Sebastian Kipke dieses
Prepaid-Guthaben pfaenden lassen, wenn er mit seiner Forderung
durchkommt, ich haette einen kostenpflichtigen Vertrag mit
fremdgehen69.com abgeschlossen?

--
Thomas Homilius
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http://paypal.me/ThomasHomilius

Frank Kozuschnik

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Sep 29, 2022, 8:36:09 AM9/29/22
to
Thomas Homilius:

> Ich habe einen Prepaid-Mobilfunkvertrag mit Sipgate (vorher:
> Simquadrat). Mein Guthaben dort betraegt derzeit 120 Euro.
>
> Koennte der Inkassoscherge [...] dieses Prepaid-Guthaben
> pfaenden lassen, wenn er mit seiner Forderung durchkommt [...]?

Mit einem vollstreckbaren Titel kann er grundsätzlich jede Forderung
pfänden, die dir zusteht.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 29, 2022, 4:54:51 PM9/29/22
to
Auch wenn es sich wie hier um keine Geldforderung handelt? Ein Gläubiger
wird kein Interesse haben, statt des Schuldners das Guthaben bei Sipgate
abtelefonieren zu dürfen.

Frank Kozuschnik

unread,
Sep 30, 2022, 4:26:48 AM9/30/22
to
Stefan Schmitz:
Pfändungen sind nicht auf Geldforderungen beschränkt. In diesem Fall
vermute ich, der Gläubiger könnte den Vertrag mit Sipgate kündigen, um
sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Ob er daran ein großes Interesse
hat, ist wieder eine andere Frage.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 30, 2022, 6:07:50 AM9/30/22
to
Prepaid-Mobilfunk ist insofern ein Ausnahmefall, weil ein Anspruch auf
Auszahlung im Kündigungsfall besteht.

Was ist aber mit Ansprüchen, die sich nicht so einfach zu Geld machen
lassen? Kann man so etwas pfänden, wenn der Titel sich auf eine
Geldsumme bezieht? Was würde man etwa mit einem vom Schuldner geleasten
PKW anfangen?

Thomas Homilius

unread,
Sep 30, 2022, 7:10:54 AM9/30/22
to
Am 2022-09-30 um 12:07 schrieb Stefan Schmitz:
> Prepaid-Mobilfunk ist insofern ein Ausnahmefall, weil ein Anspruch auf
> Auszahlung im Kündigungsfall besteht.

Mir ist ganz unwohl bei der Sache, dass der Kipke meinen
Mobilfunkvertrag einfach so kuendigen kann.

Wenn ich mich nun beim AMT telefonisch melden muss, wegen eines neuen
Jobangebots? Ein Handy mit Internet ist eigentlich heute unverzichtbar,
ich schreibe auch E-Mails, z.B. Antraege, ans AMT.

Wolfgang Kynast

unread,
Sep 30, 2022, 7:38:38 AM9/30/22
to
On Fri, 30 Sep 2022 13:10:52 +0200, "Thomas Homilius" posted:

>Am 2022-09-30 um 12:07 schrieb Stefan Schmitz:
>> Prepaid-Mobilfunk ist insofern ein Ausnahmefall, weil ein Anspruch auf
>> Auszahlung im Kündigungsfall besteht.
>
>Mir ist ganz unwohl bei der Sache, dass der Kipke meinen
>Mobilfunkvertrag einfach so kuendigen kann.
>
>Wenn ich mich nun beim AMT telefonisch melden muss, wegen eines neuen
>Jobangebots? Ein Handy mit Internet ist eigentlich heute unverzichtbar,
>ich schreibe auch E-Mails, z.B. Antraege, ans AMT.

Einfache Abhilfe: bezahl deine Schulden.

Frank Kozuschnik

unread,
Sep 30, 2022, 8:22:57 AM9/30/22
to
Stefan Schmitz:

> Frank Kozuschnik:
>>>> Thomas Homilius:
>>>>
>>>>> Koennte der Inkassoscherge [...] dieses Prepaid-Guthaben
>>>>> pfaenden lassen [...]?
>>
>> Pfändungen sind nicht auf Geldforderungen beschränkt. In diesem Fall
>> vermute ich, der Gläubiger könnte den Vertrag mit Sipgate kündigen, um
>> sich das Guthaben auszahlen zu lassen.
>
> Prepaid-Mobilfunk ist insofern ein Ausnahmefall, weil ein Anspruch auf
> Auszahlung im Kündigungsfall besteht.
>
> Was ist aber mit Ansprüchen, die sich nicht so einfach zu Geld machen
> lassen? Kann man so etwas pfänden, wenn der Titel sich auf eine
> Geldsumme bezieht?

Die Forderung muss einen Vermögenswert darstellen, und ihre Verwertung
muss mindestens die Kosten der Zwangsvollstreckung decken (§ 803 Abs. 2
ZPO). Letztlich dürften also jegliche Ansprüche pfändbar sein, die sich
*irgendwie* zu Geld machen lassen. Dass es "nicht so einfach" geht, kann
den Gläubiger natürlich davon abbringen, aber das ist dann dessen
Opportunitätsentscheidung.

> Was würde man etwa mit einem vom Schuldner geleasten PKW anfangen?

Vielleicht sollte man das den "Inkassoschergen" fragen?

Thomas Homilius

unread,
Sep 30, 2022, 3:14:19 PM9/30/22
to
Am 2022-09-30 um 14:23 schrieb Frank Kozuschnik:
> Vielleicht sollte man das den "Inkassoschergen" fragen?

Der Inkassoscherge Kipke hat immer noch keine Vollmacht vorgelegt,
obwohl ich ihn dazu mehrfach aufgefordert hatte. fremdgehen69.com haette
einen Vertrag mit mir, die haben die schweizer Webbill AG beauftragt und
die wiederum den Kipke. Der hoert nicht auf, (kostenpflichtige)
Mahnschreiben zu verschicken, aber klagen tut der bisher nicht.

Weitere Informationen:
<https://groups.google.com/g/misc.misc/c/dDUufDHYrFk/m/3BD7GiIaBAAJ>
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