Stefan Schmitz:
> Frank Kozuschnik:
>>>> Thomas Homilius:
>>>>
>>>>> Koennte der Inkassoscherge [...] dieses Prepaid-Guthaben
>>>>> pfaenden lassen [...]?
>>
>> Pfändungen sind nicht auf Geldforderungen beschränkt. In diesem Fall
>> vermute ich, der Gläubiger könnte den Vertrag mit Sipgate kündigen, um
>> sich das Guthaben auszahlen zu lassen.
>
> Prepaid-Mobilfunk ist insofern ein Ausnahmefall, weil ein Anspruch auf
> Auszahlung im Kündigungsfall besteht.
>
> Was ist aber mit Ansprüchen, die sich nicht so einfach zu Geld machen
> lassen? Kann man so etwas pfänden, wenn der Titel sich auf eine
> Geldsumme bezieht?
Die Forderung muss einen Vermögenswert darstellen, und ihre Verwertung
muss mindestens die Kosten der Zwangsvollstreckung decken (§ 803 Abs. 2
ZPO). Letztlich dürften also jegliche Ansprüche pfändbar sein, die sich
*irgendwie* zu Geld machen lassen. Dass es "nicht so einfach" geht, kann
den Gläubiger natürlich davon abbringen, aber das ist dann dessen
Opportunitätsentscheidung.
> Was würde man etwa mit einem vom Schuldner geleasten PKW anfangen?
Vielleicht sollte man das den "Inkassoschergen" fragen?