In der AGB von ALDI TALK Stand: 28.01.2021 steht:
"Der Kunde kann die SIM-Karte einem Dritten im Rahmen des
Besitzer-wechsels dauerhaft für die Nutzung der
Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen überlassen . Der Kunde stellt sicher,
dass der Dritte sich ordnungsgemäß mittels Besitzerwechselformular bei
EPS registriert und an einem durch EPS gemäß § 111 TKG durchzuführenden
Legitimationsprozess mitwirkt"
["EPS": E-Plus Service GmbH, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf]
Herr Schwan kann durch einen Schlaganfall eine Hand schlecht bewegen,
ausserdem ist er schlecht zu Fuss. Er hat es irgendwie geschafft, seine
SIM-Karte von ALDI TALK kaputt zu machen. Frau S. ist hilfsbereit, sie
bietet sich an, fuer den Herrn Schwan eine neue SIM-Karte von ALDI TALK
zu kaufen mit neuer Nummer. Soweit ich weiss, kann Frau S: die neue
SIM-Karte nur unter ihren Namen kaufen, die neue SIM-Karte ist dann also
auf Frau S. registriert, Herr Schwan benutzt diese SIM aber.
Herr Schwan unterlaesst es, sich bei "EPS" als neuer Besitzer der
SIM-Karte zu registrieren.
Koennte das irgendwelche Rechtsfolgen haben, Vertragskuendigung,
Sperrung der SIM, Ordnungswidrigkeit?
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Thomas Homilius
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