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SCHUFA: Wer nicht bestreitet verliert

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Thomas Homilius

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Oct 22, 2022, 8:51:27 AM10/22/22
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Wer nichts tut und die die unberechtigte Forderung eines
Inkassounternehmens (hier: BID) nicht bestreitet und stattdessen die
Klage abwartet, der riskiert einen negativen SCHUFA-Eintrag.

<https://www.xup.in/dl,16603428/2022-10-18_Schufa.pdf/>
<http://xup.in/dl,16603428>

"Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Forderungsdaten an die
SCHUFA möglich ist, wenn die Forderung über geschuldete Leistung trotz
Fälligkeit nicht erbracht worden ist,
4. der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens
zweimal schriftlich gemahnt worden ist, die erste Mahnung mindestens
vier Wochen zurückliegt, der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der
ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine
Auskunftei unterrichtet worden ist und der Schuldner die Forderung nicht
bestritten hat"

Ich musste mich sogar an die Schufa wenden, weil mein Schreiben an BID
Inkasso mit meinem Bestreiten deren Forderung anscheinend nicht dort
angekommen ist. Die haben bei der Folgemahnung behauptet, ich haette
nicht reagiert und dann gleich mit SCHUFA gedroht.

--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
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https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius
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