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Spielen illegal beschaffte Filme eine Rolle bei einer Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung?

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Benedikt Schwarz

unread,
Dec 27, 2010, 10:56:34 AM12/27/10
to
Hallo

Ich habe ein privates NAS-System gut gefüllt mit Daten.
Die meisten GB entfallen auf Filme und Musik aus einschlägig bekannten
Quellen.

In meiner Nachbarschaft gab es nun schon mehrere Hausdurchsuchungen
wegen Steuerhinterziehung und dabei wurden u.a. auch die Computer der
Beschuldigten beschlagnahmt.

Was wäre nun, wenn ich mal das Vergnügen einer Hausdurchsuchung wegen
Steuerhinterziehung bekommen würde. Ich betreibe zwar keine
Steuerhinterziehung, aber es gibt genug Denunzianten und bei
Steuerhinterziehung versteht der Staat keinen Spaß.

In so einem Fall wird also wahrscheinlich auch meine Hardware
beschlagnahmt werden. Mehrere 100 Filmtitel - fein säuberlich nach Genre
einsortiert - kann man eigentlich nicht übersehen, zumal sie einen
Großteil des Speicherplatzes beanspruchen. Meine gekauften Film-DVDs
dagegen kann ich an zwei Händen abzählen und Mitglied bei einem
Film-Downloadportal oder dergleichen bin ich auch nicht.

Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen
Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
gegen mich eröffnet werden?


Gruß
Benedikt

Dietz Proepper

unread,
Dec 27, 2010, 11:32:06 AM12/27/10
to
Benedikt Schwarz wrote:

> Hallo
>
> Ich habe ein privates NAS-System gut gefüllt mit Daten.
> Die meisten GB entfallen auf Filme und Musik aus einschlägig bekannten
> Quellen.

Damit meinst Du vermutlich Tauschbörsen.

> In so einem Fall wird also wahrscheinlich auch meine Hardware
> beschlagnahmt werden. Mehrere 100 Filmtitel - fein säuberlich nach Genre
> einsortiert - kann man eigentlich nicht übersehen, zumal sie einen
> Großteil des Speicherplatzes beanspruchen. Meine gekauften Film-DVDs
> dagegen kann ich an zwei Händen abzählen und Mitglied bei einem
> Film-Downloadportal oder dergleichen bin ich auch nicht.
>
> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen
> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
> gegen mich eröffnet werden?

Wo solltest Du Urheberrecht verletzt haben?
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Bernd Schulz

unread,
Dec 27, 2010, 12:57:41 PM12/27/10
to
Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:
> Hallo
>
> Ich habe ein privates NAS-System gut gefüllt mit Daten.
> Die meisten GB entfallen auf Filme und Musik aus einschlägig bekannten
> Quellen.

Und das erkennt man woran?

Volker Tabeus

unread,
Dec 28, 2010, 3:48:08 AM12/28/10
to
Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:
> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen
> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen
> Urheberrechtsverletzung gegen mich eröffnet werden?

Wenn sich an der Rechtsprechung nichts geändert hat, dann ist der Besitz
in DE nicht strafbar - nur die Bereitstellung im Netz bzw. der Verkauf.

Volker

Thomas Hochstein

unread,
Dec 28, 2010, 8:42:24 AM12/28/10
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> In so einem Fall wird also wahrscheinlich auch meine Hardware

> beschlagnahmt werden. Mehrere 100 Filmtitel - fein s�uberlich nach Genre
> einsortiert - kann man eigentlich nicht �bersehen, zumal sie einen
> Gro�teil des Speicherplatzes beanspruchen. Meine gekauften Film-DVDs
> dagegen kann ich an zwei H�nden abz�hlen und Mitglied bei einem


> Film-Downloadportal oder dergleichen bin ich auch nicht.
>

> W�rde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen


> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung

> gegen mich er�ffnet werden?

Verwertbar sind die Beweismittel daf�r (als sog. "Zufallsfunde", � 108
Abs. 1 StPO), vorausgesetzt nat�rlich, da� die Durchsuchung �berhaupt
rechtm��ig war. Demnach kommt es dann nur noch darauf an, ob eine
Straftat vorliegt und erweislich ist, was von den gespeicherten Filmen
abh�ngt; strafbar w�re es bspw., wenn f�r die Herstellung dieser
gespeicherten Kopien "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder �ffentlich zug�nglich gemachte Vorlage verwendet wird", �� 16, 53
Abs. 1 S. 1, 106 Abs. 1 UrhG.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Benedikt Schwarz

unread,
Dec 28, 2010, 7:13:53 PM12/28/10
to
Am 28.12.2010 14:42, schrieb Thomas Hochstein:
> Benedikt Schwarz schrieb:
>
>> In so einem Fall wird also wahrscheinlich auch meine Hardware
>> beschlagnahmt werden. Mehrere 100 Filmtitel - fein säuberlich nach Genre
>> einsortiert - kann man eigentlich nicht übersehen, zumal sie einen
>> Großteil des Speicherplatzes beanspruchen. Meine gekauften Film-DVDs
>> dagegen kann ich an zwei Händen abzählen und Mitglied bei einem

>> Film-Downloadportal oder dergleichen bin ich auch nicht.
>>
>> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen

>> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
>> gegen mich eröffnet werden?
>
> Verwertbar sind die Beweismittel dafür (als sog. "Zufallsfunde", § 108
> Abs. 1 StPO), vorausgesetzt natürlich, daß die Durchsuchung überhaupt
> rechtmäßig war.

Was meinst du mit "rechtmäßig"?


> Demnach kommt es dann nur noch darauf an, ob eine
> Straftat vorliegt und erweislich ist, was von den gespeicherten Filmen

> abhängt;

Kann man zurückliegende Downloads aus Tauschbörsen nachweisen?
Der Hashwert meiner Filmdateien dürfte mit denen aus Tauschbörsen
größtenteils übereinstimmen.


> strafbar wäre es bspw., wenn für die Herstellung dieser


> gespeicherten Kopien "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte

> oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird", §§ 16, 53


> Abs. 1 S. 1, 106 Abs. 1 UrhG.

Für die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich entweder
a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften) DVDs/Blu-rays
umgangen haben,
b) Kunde bei einem DRM-freien (!) Downloadportal gewesen sein,
c) eine Tauschbörse bemüht haben oder
d) anderweitig (z.B. Usenet) heruntergeladen haben.


Gruß
Benedikt

Wolfgang Krietsch

unread,
Dec 28, 2010, 11:11:14 PM12/28/10
to
Benedikt Schwarz wrote:

>Am 28.12.2010 14:42, schrieb Thomas Hochstein:

>> Verwertbar sind die Beweismittel daf�r (als sog. "Zufallsfunde", � 108
>> Abs. 1 StPO), vorausgesetzt nat�rlich, da� die Durchsuchung �berhaupt

>> rechtm��ig war.
>
>Was meinst du mit "rechtm��ig"?

Der Durchsuchende hatte das Recht dazu.

Das war einfach.


Bye

woffi

--
Congratulations - you're the first human to fail the Turing-Test.
(Dilbert)

Helmut Hullen

unread,
Dec 29, 2010, 2:54:00 AM12/29/10
to
Hallo, Benedikt,

Du meintest am 29.12.10:

> Für die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich
> entweder a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften)
> DVDs/Blu-rays umgangen haben,
> b) Kunde bei einem DRM-freien (!) Downloadportal gewesen sein,
> c) eine Tauschbörse bemüht haben oder
> d) anderweitig (z.B. Usenet) heruntergeladen haben.

Selber schuld - bei meinen Videos taucht stets irgendwo ein Senderlogo
auf; das lässt erahnen, dass sie alle miteinander übers Fernsehen
ausgestrahlt und dann mitgeschnitten wurden. Und das wäre legale
Beschaffung.

Viele Gruesse!
Helmut

Wolfgang Krietsch

unread,
Dec 29, 2010, 5:31:41 AM12/29/10
to
Benedikt Schwarz wrote:

>
>F�r die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich entweder


>a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften) DVDs/Blu-rays
>umgangen haben,

Das w�re in D nicht legal,

>b) Kunde bei einem DRM-freien (!) Downloadportal gewesen sein,

>c) eine Tauschb�rse bem�ht haben oder


>d) anderweitig (z.B. Usenet) heruntergeladen haben.

an den anderen Dingen ist (IANAL) nichts illegal.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 29, 2010, 4:32:39 AM12/29/10
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> Am 28.12.2010 14:42, schrieb Thomas Hochstein:

>> Verwertbar sind die Beweismittel daf�r (als sog. "Zufallsfunde", � 108
>> Abs. 1 StPO), vorausgesetzt nat�rlich, da� die Durchsuchung �berhaupt

>> rechtm��ig war.
>
> Was meinst du mit "rechtm��ig"?

Es lag ein Anfangsverdacht vor, die zu suchenden Beweismittel waren
f�r die Beweisf�hrung erforderlich oder zumindest hilfreich, die
Anordnung war verh�ltnism��ig und erfolgte formal korrekt, d.h. im
Regelfall richterlich, unter ausreichender Abgrenzung der zu
durchsuchungen R�umlichkeiten und der zu suchenden Gegenst�nde etc.
pp.

>> Demnach kommt es dann nur noch darauf an, ob eine
>> Straftat vorliegt und erweislich ist, was von den gespeicherten Filmen

>> abh�ngt;
>
> Kann man zur�ckliegende Downloads aus Tauschb�rsen nachweisen?
> Der Hashwert meiner Filmdateien d�rfte mit denen aus Tauschb�rsen
> gr��tenteils �bereinstimmen.

Kann sein, kann auch nicht sein. Anhaltspunkte daf�r kann bspw.
entsprechende Software oder ggf. deren Logfiles sein.

>> strafbar w�re es bspw., wenn f�r die Herstellung dieser


>> gespeicherten Kopien "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte

>> oder �ffentlich zug�nglich gemachte Vorlage verwendet wird", �� 16, 53


>> Abs. 1 S. 1, 106 Abs. 1 UrhG.
>

> F�r die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich entweder


> a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften) DVDs/Blu-rays
> umgangen haben,
> b) Kunde bei einem DRM-freien (!) Downloadportal gewesen sein,

> c) eine Tauschb�rse bem�ht haben oder


> d) anderweitig (z.B. Usenet) heruntergeladen haben.

Tscha.

Gr��e,

Dietz Proepper

unread,
Dec 29, 2010, 5:39:25 AM12/29/10
to
Wolfgang Krietsch wrote:

> Benedikt Schwarz wrote:
>
>>
>>Für die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich entweder


>>a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften) DVDs/Blu-rays
>>umgangen haben,
>

> Das wäre in D nicht legal,

Deswegen outsource'd man das Rippen ja auch ;-).

>>b) Kunde bei einem DRM-freien (!) Downloadportal gewesen sein,

>>c) eine Tauschbörse bemüht haben oder


>>d) anderweitig (z.B. Usenet) heruntergeladen haben.
>
> an den anderen Dingen ist (IANAL) nichts illegal.

Solange die Vorlagen nicht "offensichtlich" unzulässig waren - metoo.
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Peter Kehl

unread,
Dec 29, 2010, 6:18:24 AM12/29/10
to

Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:

> Wᅵrde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen


> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung

> gegen mich erᅵffnet werden?

Straftaten im Urheberrecht (ᅵᅵ 106-108, 108b UrhG) werden gem. ᅵ 109
UrhG nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes ᅵffentliches
Interesse vorliegt.

Fᅵr eine Straftat nach ᅵ 108a (Gewerbsmᅵᅵige unerlaubte Verwertung) wird
auch bei einem NAS ohne Weiteres kein Anfangsverdacht bestehen.

Insofern hᅵttest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.

--
Viele Grᅵᅵe
Peter

Benedikt Schwarz

unread,
Dec 29, 2010, 7:40:22 AM12/29/10
to
Am 29.12.2010 12:18, schrieb Peter Kehl:
>
>
> Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:
>
>> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen

>> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
>> gegen mich eröffnet werden?
>
> Straftaten im Urheberrecht (§§ 106-108, 108b UrhG) werden gem. § 109
> UrhG nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes öffentliches
> Interesse vorliegt.
>
> Für eine Straftat nach § 108a (Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung) wird

> auch bei einem NAS ohne Weiteres kein Anfangsverdacht bestehen.

Meine Filmsammlung nutze ich nur privat.
Ein (gewerbsmäßiger) Verkauf an Filmkopien oder Ähnliches findet nicht
statt.


> Insofern hättest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.

Genau das wollte ich hören.


Gruß
Benedikt

Thomas Hochstein

unread,
Dec 29, 2010, 9:14:06 AM12/29/10
to
Peter Kehl schrieb:

> Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:

>> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen


>> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung

>> gegen mich eröffnet werden?
>
> Straftaten im Urheberrecht (§§ 106-108, 108b UrhG) werden gem. § 109
> UrhG nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes öffentliches
> Interesse vorliegt.
[...]
> Insofern hättest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.

Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
stellen, oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.

Grüße,
-thh

Wolfgang Krietsch

unread,
Dec 29, 2010, 9:46:02 AM12/29/10
to
Thomas Hochstein wrote:

>Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
>stellen, oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
>immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
>öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.

Würden denn die Leute, die da wg. Steuerhinterziehung durchsuchen, bei den
Berechtigen anfragen, ob die Strafantrag stellen würden?

Claus Färber

unread,
Dec 29, 2010, 11:36:48 AM12/29/10
to
On 2010-12-29 11:39:25 +0100, Dietz Proepper said:

> Wolfgang Krietsch wrote:
>> an den anderen Dingen ist (IANAL) nichts illegal.
>
> Solange die Vorlagen nicht "offensichtlich" unzulässig waren - metoo.

Die Vorlage zu finden, wäre dann erst einmal die erste unlösbare
Aufgabe für die Staatsanwaltschaft.

Claus

Claus Färber

unread,
Dec 29, 2010, 11:43:56 AM12/29/10
to
On 2010-12-29 15:46:02 +0100, Wolfgang Krietsch said:
> Würden denn die Leute, die da wg. Steuerhinterziehung durchsuchen, bei den
> Berechtigen anfragen, ob die Strafantrag stellen würden?

Ja. Genauer gesagt, wird der Fall wohl an die zuständige Abteilung der
StA abgegeben und die macht das dann.

Claus

Dietz Proepper

unread,
Dec 29, 2010, 12:39:27 PM12/29/10
to
Thomas Hochstein wrote:

> Peter Kehl schrieb:
>
>> Am 27.12.2010 16:56, schrieb Benedikt Schwarz:
>>> Würde nach einer Einstellung eines evtl. Verfahrens wegen
>>> Steuerhinterziehung ein neues Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
>>> gegen mich eröffnet werden?
>>
>> Straftaten im Urheberrecht (§§ 106-108, 108b UrhG) werden gem. § 109
>> UrhG nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes öffentliches
>> Interesse vorliegt.
> [...]
>> Insofern hättest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.
>
> Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
> stellen,

Wäre es denn zulässig, den Rechteinhabern zu stecken dass Fritzchen Müller
entsprechende Kopien vorhält?

> oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
> immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
> öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.

Anders herum gefragt - woraus würdest Du bei den Rahmenbedingungen (keine
Weitergabe der Kopien) das besondere öffentliche Interesse ableiten?
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Dietz Proepper

unread,
Dec 29, 2010, 12:35:26 PM12/29/10
to
Claus Färber wrote:

Die Vorlage zu finden ist u.U. garnicht unbedingt nötig. Es gab da vor Jahren
mal ein Interview mit der Justizministerin, unter der das Ganze eingeführt
wurde. Die meinte iirc, dass für Juristen "Offensichtlichkeit" eine ganz
erhebliche Schwelle darstelle und hat als Beispiel für eine offensichtliche
unzulässige Vorlage einen Film, der erst in vier Wochen in .de ins Kino kommt
genannt.
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Thomas Hochstein

unread,
Dec 30, 2010, 4:57:28 AM12/30/10
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Peter Kehl schrieb:

>>> Insofern hättest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.
>> Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
>> stellen,
>
> Wäre es denn zulässig, den Rechteinhabern zu stecken dass Fritzchen Müller
> entsprechende Kopien vorhält?

Klar, Nr. 6 Abs. 2 RiStBV.

>> oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
>> immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
>> öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.
>
> Anders herum gefragt - woraus würdest Du bei den Rahmenbedingungen (keine
> Weitergabe der Kopien) das besondere öffentliche Interesse ableiten?

Aus der hohen Anzahl.

Grüße,

Thomas Hochstein

unread,
Dec 30, 2010, 6:33:42 AM12/30/10
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
>> stellen, oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
>> immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
>> öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.
>
> Würden denn die Leute, die da wg. Steuerhinterziehung durchsuchen, bei den
> Berechtigen anfragen, ob die Strafantrag stellen würden?

*Wenn* bei der Auswertung des Rechners, die idR durch spezialisierte
Stellen erfolgt, die Dateien auffallen und den Anfangsverdacht eines
Vergehens nach dem UrhG begründen, dann würde ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren durch das nunmehr zuständige Dezernat
eingeleitet. Das würde dann ggf.

Benedikt Schwarz

unread,
Dec 30, 2010, 11:32:21 AM12/30/10
to
Am 30.12.2010 12:33, schrieb Thomas Hochstein:
> Wolfgang Krietsch schrieb:
>
>> Thomas Hochstein wrote:
>>> Du meinst, die Berechtigten würden auf Anfrage keinen Strafantrag
>>> stellen, oder ein Umfang von "mehreren 100" rechtswidrigen Kopien -
>>> immer unterstellt, das seien solche - würde kein besonderes
>>> öffentliches Interesse begründen? Ich zweifele an beidem.
>>
>> Würden denn die Leute, die da wg. Steuerhinterziehung durchsuchen, bei den
>> Berechtigen anfragen, ob die Strafantrag stellen würden?
>
> *Wenn* bei der Auswertung des Rechners, die idR durch spezialisierte
> Stellen erfolgt, die Dateien auffallen und den Anfangsverdacht eines
> Vergehens nach dem UrhG begründen, dann würde ein entsprechendes
> Ermittlungsverfahren durch das nunmehr zuständige Dezernat
> eingeleitet. Das würde dann ggf.

Auffallen: Ja, definitiv
Anfangsverdacht: Wahrscheinlich
Ermittlungsverfahren: ?

Die Dateien verbrauchen einen Großteil des Speicherplatzes am 2 TB
NAS-System. Nur eine (aktive) Tauschbörsensoftware mit Logdateien wird
man auf dem NAS nicht finden.


Gruß
Benedikt

Benedikt Schwarz

unread,
Dec 30, 2010, 11:35:47 AM12/30/10
to

Die Filme auf meinem NAS-System sind nicht mehr ganz taufrisch. In der
Regel haben sie schon mehrere Jahre auf dem Buckel.


Gruß
Benedikt

Peter Kehl

unread,
Dec 31, 2010, 8:44:56 AM12/31/10
to
Am 30.12.2010 10:57, schrieb Thomas Hochstein:
> Dietz Proepper schrieb:
>
>> Thomas Hochstein wrote:
>>> Peter Kehl schrieb:
>>>> Insofern h�ttest Du mit keinem Strafverfahren zu rechnen.
>>> Du meinst, die Berechtigten w�rden auf Anfrage keinen Strafantrag
>>> stellen,
>>
>> W�re es denn zul�ssig, den Rechteinhabern zu stecken dass Fritzchen M�ller
>> entsprechende Kopien vorh�lt?

>
> Klar, Nr. 6 Abs. 2 RiStBV.

Auch das setzt voraus, dass der StA "eine Strafverfolgung im
�ffentlichen Interesse f�r geboten" h�lt, was ich in in Anbetracht der
Materie, des Schuldvorwurfes und der Folgen f�r �u�erst fernliegend halte.

Zudem gilt zun�chst mal Nr. 6 Abs. 1 S. 1 RiStBV, nach der "der
Staatsanwalt in der Regel erst (dann) t�tig" wird, wenn "wenn ein
ordnungsgem��er Strafantrag vorliegt.".

Alles andere zu konstruieren w�re -jedenfalls nach meiner Erfahrung-
absolut praxisfremd.

--
Viele Gr��e
Peter

Thomas Hochstein

unread,
Jan 1, 2011, 12:39:11 PM1/1/11
to
Peter Kehl schrieb:

> Am 30.12.2010 10:57, schrieb Thomas Hochstein:
>> Dietz Proepper schrieb:

>>> Wäre es denn zulässig, den Rechteinhabern zu stecken dass Fritzchen Müller
>>> entsprechende Kopien vorhält?


>> Klar, Nr. 6 Abs. 2 RiStBV.
>
> Auch das setzt voraus, dass der StA "eine Strafverfolgung im

> öffentlichen Interesse für geboten" hält, was ich in in Anbetracht der
> Materie, des Schuldvorwurfes und der Folgen für äußerst fernliegend halte.

Wann soll das denn bei diesem Strafvorwurf sonst der Fall sein, wenn
nicht bei einer großen Anzahl von Dateien?

> Alles andere zu konstruieren wäre -jedenfalls nach meiner Erfahrung-
> absolut praxisfremd.

Mag sein.

-thh
--
Einen guten Start ins neue Jahr 2011!

Dietz Proepper

unread,
Jan 2, 2011, 4:55:53 AM1/2/11
to
Thomas Hochstein wrote:

> Peter Kehl schrieb:
>
>> Am 30.12.2010 10:57, schrieb Thomas Hochstein:
>>> Dietz Proepper schrieb:
>>>> Wäre es denn zulässig, den Rechteinhabern zu stecken dass Fritzchen
>>>> Müller entsprechende Kopien vorhält?
>>> Klar, Nr. 6 Abs. 2 RiStBV.
>>
>> Auch das setzt voraus, dass der StA "eine Strafverfolgung im
>> öffentlichen Interesse für geboten" hält, was ich in in Anbetracht der
>> Materie, des Schuldvorwurfes und der Folgen für äußerst fernliegend halte.
>
> Wann soll das denn bei diesem Strafvorwurf sonst der Fall sein, wenn
> nicht bei einer großen Anzahl von Dateien?

Z.B. deren Veröffentlichung?

In wiefern das öffentliche Interesse tangiert ist wenn man sie einfach nur so
lagert erschließt sich mir gerade nicht.
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Carsten Schaudel

unread,
Jan 3, 2011, 8:05:48 AM1/3/11
to
Hallo !

Am 29.12.2010 11:31, schrieb Wolfgang Krietsch:
> Benedikt Schwarz wrote:
>
>>
>> Für die gespeicherte Filmsammlung auf meinem NAS-System muss ich entweder


>> a) den Kopierschutz auf (geliehenen/wiederverkauften) DVDs/Blu-rays
>> umgangen haben,
>

> Das wäre in D nicht legal,

Das stimmt so pauschal NICHT.
Das Gesetz sagt das es verboten ist einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Was denn jetzt 'wirksam' ist, darüber kann man treffend streiten.
Mir wäre jetzt kein Urteil bekannt in dem es darum ging festzustellen ob
eine DVD welche mit einem problemlos erhältlichen Tool kopiert werden
kann wirklich über einen 'wirksamen' Kopierschutz im Sinne des Gesetzes
verfügte.
Ich würde auch vermuten die Filmindustrie wird sich da auch hüten, denn
die Chancen das das ein Eigentor wird liegt vermutlich bei mindestens
50/50 - und das würde ja die ganzen schönen Filmchen zu 'kopieren ist
illegal und ganz ganz böse' ad absurdum führen.

Gruß

CS

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 5, 2011, 7:20:00 PM1/5/11
to
On 29.12.10 08:54, Helmut Hullen wrote:
...

> Selber schuld - bei meinen Videos taucht stets irgendwo ein Senderlogo
> auf; das l�sst erahnen, dass sie alle miteinander �bers Fernsehen
> ausgestrahlt und dann mitgeschnitten wurden.

Entsprechende "Mitschnitte" erfreuen sich in den "einschl�gig bekannten
Quellen" recht gro�er Beliebheit, wie bereits eine Suche in den handels-
�blichen Suchmaschinen zeigt. Und nun?

ciao
Olaf

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 5, 2011, 7:24:49 PM1/5/11
to
On 29.12.10 18:35, Dietz Proepper wrote:
...

> Die Vorlage zu finden ist u.U. garnicht unbedingt nötig. Es gab da vor Jahren
> mal ein Interview mit der Justizministerin, unter der das Ganze eingeführt
> wurde.

Ihr habt aber schon mitbekommen, dass der entsprechende Passus bei der
letzten Novellierung des UrhG "redaktionell überarbeitet" wurde, oder?

--snip--
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Urheberrecht-tritt-Anfang-2008-in-Kraft-191491.html

[...] Bisher war allein die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig
hergestellten Vorlage untersagt. Dieses Verbot wird nun ausdrücklich auf
unrechtmäßig zum Download angebotene Werke ausgedehnt. Auf diese Weise
wird laut Justizministerium die "Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer"
gefasst. Künftig gelte also: Wenn für den Nutzer einer
Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem
angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im
Internet handelt, dürfe er keine Privatkopie davon ziehen, also auch
keinen Download anstoßen. Verbraucherschützer monieren dagegen weiterhin
bestehende Ungewissheiten. [...]

--snip--

Und ja, der argumentative Spielraum dürfte bei Nutzung entsprechender
Angebote recht überschaubar sein.

ciao
Olaf


Helmut Hullen

unread,
Jan 6, 2011, 12:44:00 AM1/6/11
to
Hallo, Joerg-Olaf,

Du meintest am 06.01.11:

>> Selber schuld - bei meinen Videos taucht stets irgendwo ein

>> Senderlogo auf; das lässt erahnen, dass sie alle miteinander übers


>> Fernsehen ausgestrahlt und dann mitgeschnitten wurden.

> Entsprechende "Mitschnitte" erfreuen sich in den "einschlägig
> bekannten Quellen" recht großer Beliebheit, wie bereits eine Suche in
> den handels- üblichen Suchmaschinen zeigt. Und nun?

Mitschneiden für eine Privatkopie kann jeder, der den Sender empfangen
kann. Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
der auch die CD besitzt.

Der Nachweis der Berechtigung ist also verschieden.

Viele Gruesse!
Helmut

Thomas Hochstein

unread,
Jan 6, 2011, 5:45:30 AM1/6/11
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Peter Kehl schrieb:

>>> Auch das setzt voraus, dass der StA "eine Strafverfolgung im
>>> öffentlichen Interesse für geboten" hält, was ich in in Anbetracht der
>>> Materie, des Schuldvorwurfes und der Folgen für äußerst fernliegend halte.
>> Wann soll das denn bei diesem Strafvorwurf sonst der Fall sein, wenn
>> nicht bei einer großen Anzahl von Dateien?
>
> Z.B. deren Veröffentlichung?

Auch schon im Einzelfall? ;)

> In wiefern das öffentliche Interesse tangiert ist wenn man sie einfach nur so
> lagert erschließt sich mir gerade nicht.

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht dann, wenn
die strafrechtlich pönalisierte Rechtsverletzung nicht nur marginal
ist und/oder sich nicht nur im Verhältnis zwischen den betroffenen
Personen abspielt. Schließlich ist die Pönalisierung bestimmter
Handlungsweisen bereits Ausdruck ihrer erheblichen
Sozialschädlichkeit; es ist daher nicht die Regel, sondern der
Ausnahmefall, daß die Entscheidung über die Strafverfolgung in die
Hände des Geschädigten gelegt wird, und das betrifft regelmäßig Fälle,
bei denen es zumindest nahe liegt, daß eine Strafverfolgung entweder
nur bei entsprechendem Interesse des Geschädigten - der sich
tatsächlich verletzt fühlt - und ansonsten nur dann im Interesse der
Öffentlichkeit erforderlich ist, wenn diese auch in irgendeiner Weise
tangiert ist.

Letztlich wäre jede einzelne Kopie eines Werkes, jedes nicht durch das
Zitatrecht gerechtfertigte "Zitat" ein Vergehen - ein solches aber mit
dem Mitteln des Strafrechts zu verfolgen, selbst dann, wenn der
Betroffene daran selbst kein Interesse hat, ist aber zur Wahrung der
Rechtsordnung nicht geboten. Bei erheblichen und vielfältigen
Verstößen kann das aber anders aussehen, insbesondere, wenn auch eine
Vielzahl von Rechteinhabern betroffen ist.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 6, 2011, 5:37:42 AM1/6/11
to
Helmut Hullen schrieb:

> Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
> der auch die CD besitzt.

Ist das so?

Message has been deleted

Dietz Proepper

unread,
Jan 6, 2011, 8:45:10 AM1/6/11
to
Thomas Hochstein wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
>> Thomas Hochstein wrote:
>>> Peter Kehl schrieb:
>>>> Auch das setzt voraus, dass der StA "eine Strafverfolgung im
>>>> öffentlichen Interesse für geboten" hält, was ich in in Anbetracht der
>>>> Materie, des Schuldvorwurfes und der Folgen für äußerst fernliegend
>>>> halte.
>>> Wann soll das denn bei diesem Strafvorwurf sonst der Fall sein, wenn
>>> nicht bei einer großen Anzahl von Dateien?
>>
>> Z.B. deren Veröffentlichung?
>
> Auch schon im Einzelfall? ;)

Dann sind es ja schon per definitionem keine große Anzahl von Dateien.

>> In wiefern das öffentliche Interesse tangiert ist wenn man sie einfach nur
>> so lagert erschließt sich mir gerade nicht.
>
> Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht dann, wenn
> die strafrechtlich pönalisierte Rechtsverletzung nicht nur marginal
> ist

Wie schon geschrieben - wenn es sich *nur* um das Vorhalten entsprechender
Kopien handelt dann wäre ich eher von einer marginalen Verletzung ausgegangen.

> und/oder sich nicht nur im Verhältnis zwischen den betroffenen
> Personen abspielt.

Wie schon geschrieben - wenn er sie nicht weiter gibt...

> Letztlich wäre jede einzelne Kopie eines Werkes, jedes nicht durch das
> Zitatrecht gerechtfertigte "Zitat" ein Vergehen - ein solches aber mit
> dem Mitteln des Strafrechts zu verfolgen, selbst dann, wenn der
> Betroffene daran selbst kein Interesse hat, ist aber zur Wahrung der
> Rechtsordnung nicht geboten. Bei erheblichen und vielfältigen
> Verstößen kann das aber anders aussehen, insbesondere, wenn auch eine
> Vielzahl von Rechteinhabern betroffen ist.

Ich wiederhole mich zwar gerade, aber der Punkt auf welchen ich hinaus möchte
ist ja gerade der dass durch das reine Vorhalten als solches kein Schaden
entsteht (wenn man jetzt den Schaden, welcher durch die Nichtanschaffung
vernachlässigt, darauf wird in der Regel ja auch nicht gezielt.)
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Stefan Reuther

unread,
Jan 6, 2011, 1:31:02 PM1/6/11
to
Thomas Hochstein wrote:
> Helmut Hullen schrieb:
>>Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
>>der auch die CD besitzt.
>
> Ist das so?

Nat�rlich, wie will er die CD kopieren, wenn er sie nicht besitzt? :-)

Was selbstverst�ndlich nicht hei�t, dass er auch Eigentum an der CD
haben muss. Und schon gar nicht, dass er die Privatkopie vernichten
muss, wenn er die CD nicht mehr besitzt.


Stefan

Wolfgang Krietsch

unread,
Jan 6, 2011, 5:02:49 PM1/6/11
to
Stefan Reuther wrote:

>Thomas Hochstein wrote:
>> Helmut Hullen schrieb:
>>>Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
>>>der auch die CD besitzt.
>>
>> Ist das so?
>

>Natürlich, wie will er die CD kopieren, wenn er sie nicht besitzt? :-)
>
>Was selbstverständlich nicht heißt, dass er auch Eigentum an der CD


>haben muss. Und schon gar nicht, dass er die Privatkopie vernichten
>muss, wenn er die CD nicht mehr besitzt.

Und ebenfalls nicht, dass er nicht auch MP3-Files, die er von der CD
gezogen hat, nicht im Freundeslkreis weitergeben dürfte.

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 7, 2011, 5:19:18 AM1/7/11
to
Am 06.01.2011 23:02, schrieb Wolfgang Krietsch:
>
>>Was selbstverständlich nicht heißt, dass er auch Eigentum an der CD
>>haben muss. Und schon gar nicht, dass er die Privatkopie vernichten
>>muss, wenn er die CD nicht mehr besitzt.
>
> Und ebenfalls nicht, dass er nicht auch MP3-Files, die er von der CD
> gezogen hat, nicht im Freundeslkreis weitergeben dürfte.

Das umfasst der Begriff 'Privatkopie' (siehe
http://www.kopienbrauchenoriginale.de/enid/942e02f4b5f6c082c04f05ac2603152f,0/3z.html#Privater_Gebrauch
); allerdings sah der BGH vor rund 35 Jahren mal da eine Obergrenze bei
6-7 Kopien gegeben (I ZR 111/76).

Wolfgang
--

Thomas Hochstein

unread,
Jan 7, 2011, 2:00:59 PM1/7/11
to
Stefan Reuther schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Helmut Hullen schrieb:
>>> Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
>>> der auch die CD besitzt.
>> Ist das so?
>

> Natürlich, wie will er die CD kopieren, wenn er sie nicht besitzt? :-)

Er läßt sie durch den kopieren, der sie besitzt, und sich dann die
Kopie zuschicken - bspw.

-thh

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 7, 2011, 3:06:32 PM1/7/11
to
Am 07.01.2011 20:00, schrieb Thomas Hochstein:
>
>>>> Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
>>>> der auch die CD besitzt.
>>> Ist das so?
>>
>> Natürlich, wie will er die CD kopieren, wenn er sie nicht besitzt? :-)
>
> Er läßt sie durch den kopieren, der sie besitzt, und sich dann die
> Kopie zuschicken - bspw.

Dann kopiert sie aber doch trotzdem der, der sie besitzt (und schickt
nur dem, der sie haben will, die Kopie zu), oder? Allerdings ist /das/
weniger eine Frage des Dürfens als des Könnens; insofern geht schon
Stefans Gegenfrage am Thema vorbei ...

Wolfgang
--

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 7, 2011, 5:01:05 PM1/7/11
to
On 07.01.11 21:06, Wolfgang Jᅵth wrote:
...

> Dann kopiert sie aber doch trotzdem der, der sie besitzt (und schickt
> nur dem, der sie haben will, die Kopie zu), oder?

Das wᅵre Hilfe bei der Erstellung einer Privatkopie. Die ist - sofern
sie unentgeltlich erfolgt, kein Kopierschutz ᅵberwundern, usw. - er-
laubt und wird nicht auf das Konto fᅵr _eigene_ Privatkopien gebucht,
fᅵr das du vorhin die allgemein bekannte Entscheidung gepostet hast.

Wobei diese Entscheidung, die einen Richtwert fᅵr _Papierkopien von
Zeitungsartikeln_ nennt, ohnehin kaum in die digitale Realitᅵt unse-
rer Zeit zu ᅵbertragen sein dᅵrfte, wenn mir die Anmerkung erlaubt ist.

Wir kᅵnnten das Kriterium "einzelne" in ᅵ 53 UrhG ebenso gut auswᅵr-
feln. Ach, und die "Hilfe fᅵr Befugte" ist nicht auf Personen aus dem
persᅵnlichen Umfeld des "Helfers" beschrᅵnkt, wie es bei der Weiter-
gabe von Privatkopien der Fall wᅵre. Nur der Vollstᅵndigkeit halber.

ciao
Olaf

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 8, 2011, 4:48:54 AM1/8/11
to
Am 07.01.2011 23:01, schrieb Joerg-Olaf Schaefers:
>> Dann kopiert sie aber doch trotzdem der, der sie besitzt (und schickt
>> nur dem, der sie haben will, die Kopie zu), oder?
>
> Das wᅵre Hilfe bei der Erstellung einer Privatkopie.

Also 'hilft' derjenige, der den Vorgang des Kopierens /tatsᅵchlich/
durchfᅵhrt, nur beim kopieren, wᅵhrend derjenige, der /nix/ tut, der
/eigentliche/ Kopierer ist?

Wᅵre dann im Umkehrschluss nicht auch jemand, der seinem Freud die CD
leiht, damit dieser sich die Kopie selber brennen kann, der wahre
Kopierer, und der Freund nur sein Helfer? SCNR

> Wobei diese Entscheidung, die einen Richtwert fᅵr _Papierkopien von
> Zeitungsartikeln_ nennt, ohnehin kaum in die digitale Realitᅵt unse-
> rer Zeit zu ᅵbertragen sein dᅵrfte, wenn mir die Anmerkung erlaubt ist.

Rein gefᅵhlsmᅵᅵig neige ich dazu, Dir zu zu stimmen; aber objektiv
betrachtet muss ich fragen: Warum? Nur weil digitale Kopien leichter
herzustellen sind?

Oder willst Du, krass ausgedrᅵckt, daᅵ sich das Gesetz den -
mittlerweile fast ᅵblichen - Gesetzesᅵbertretungen anpasst? Dann
mᅵsstest Du aber auch das Rauch- und Alkoholverbot fᅵr Minderjᅵhrige
kippen, Geschwindigkeitsᅵberschreitungen abschaffen, wilde Mᅵllkippen
und andere Umweltverschmutzungen erlauben, und vieles mehr; und wo
willst du dann aufhᅵren? Bei Mobbing? Diebstahl? Vergewaltigung? Mord?

> Wir kᅵnnten das Kriterium "einzelne" in ᅵ 53 UrhG ebenso gut auswᅵr-
> feln.

Nein; /das/ wird in dem genannten Urteil an mehreren Stellen recht
ausfᅵhrlich erᅵrtert.

Wolfgang
--

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 8, 2011, 4:33:51 PM1/8/11
to
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:

> Wir kᅵnnten das Kriterium "einzelne" in ᅵ 53 UrhG ebenso gut auswᅵr-
> feln.

Der Nachweis, daᅵ mehr als 1 Kopie fᅵr den *Eigenbedarf* notwendig sei,
dᅵrfte i.d.R. schwerfallen. Da mᅵssen schon triftige Grᅵnde (wie
Verwendung in mehreren MP3 Playern im Haushalt, Auto usw.) vorliegen.

> Ach, und die "Hilfe fᅵr Befugte" ist nicht auf Personen aus dem
> persᅵnlichen Umfeld des "Helfers" beschrᅵnkt, wie es bei der Weiter-
> gabe von Privatkopien der Fall wᅵre. Nur der Vollstᅵndigkeit halber.

Das ist ja der Punkt, an dem die gᅵngigen Filesharing-Programme
scheitern. Der Versand von beliebig vielen Kopien (push) wᅵre vᅵllig
legal, dazu mᅵᅵte nur jeder Anfrager ᅵber die Berechtigung (z.B. aus ᅵ53
UrhG) verfᅵgen, und der Kopierer mᅵᅵte diese Berechtigung nicht einmal
prᅵfen. Bei der Bereitstellung einer Vorlage (pull) ist auch nicht
derjenige dran, der die Kopie zieht, sondern erst einmal derjenige, der
die Vorlage ᅵffentlich zugᅵnglich macht. Da kᅵnnte erst im nᅵchsten
Schritt der Verdach auftauchen, daᅵ die ᅵffentliche Zugᅵnglichmachung
*offensichtlich* nicht rechtens gewesen sein kᅵnnte...

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 8, 2011, 4:13:48 PM1/8/11
to
Stefan Reuther schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Helmut Hullen schrieb:
>>> Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
>>> der auch die CD besitzt.
>> Ist das so?
>
> Nat�rlich, wie will er die CD kopieren, wenn er sie nicht besitzt? :-)

Dann l��t er seine Privatkopie erlaubterweise von einem Dritten
herstellen, der �ber eine (rechtm��ig hergestellte) Vorlage verf�gt.

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 8, 2011, 4:11:11 PM1/8/11
to
Helmut Hullen schrieb:

>>> Selber schuld - bei meinen Videos taucht stets irgendwo ein

>>> Senderlogo auf; das l�sst erahnen, dass sie alle miteinander �bers


>>> Fernsehen ausgestrahlt und dann mitgeschnitten wurden.
>

>> Entsprechende "Mitschnitte" erfreuen sich in den "einschl�gig

>> bekannten Quellen" recht gro�er Beliebheit, wie bereits eine Suche in
>> den handels- �blichen Suchmaschinen zeigt. Und nun?
>
> Mitschneiden f�r eine Privatkopie kann jeder, der den Sender empfangen
> kann.

Kann und *darf* jeder. Aufzeichnungen werden nur in Ausnahmef�llen
�berhaupt vom UrhG erfa�t - sie fallen nicht unter das
Vervielf�ltigungsrecht.

> Eine CD als Privatkopie kopieren darf (etwas vereinfacht) nur der,
> der auch die CD besitzt.

Diese Einschr�nkung (�53 II Nr. 2 UrhG) greift eher selten. AFAIK wird
an den "wissenschaftlichen" Gebrauch in Nr. 1 kein besonders hoher
Anspruch gestellt, ein entsprechender Nachweis d�rfte i.d.R. nicht
schwer zu konstruieren und kaum zu wiederlegen sein.

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 8, 2011, 4:40:58 PM1/8/11
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

> Am 07.01.2011 23:01, schrieb Joerg-Olaf Schaefers:
>>> Dann kopiert sie aber doch trotzdem der, der sie besitzt (und schickt
>>> nur dem, der sie haben will, die Kopie zu), oder?
>> Das wᅵre Hilfe bei der Erstellung einer Privatkopie.
>
> Also 'hilft' derjenige, der den Vorgang des Kopierens /tatsᅵchlich/
> durchfᅵhrt, nur beim kopieren, wᅵhrend derjenige, der /nix/ tut, der
> /eigentliche/ Kopierer ist?
>
> Wᅵre dann im Umkehrschluss nicht auch jemand, der seinem Freud die CD
> leiht, damit dieser sich die Kopie selber brennen kann, der wahre
> Kopierer, und der Freund nur sein Helfer? SCNR

;-)

Wesentlich dabei ist nur, ob derjenige, der die Kopie *fᅵr sich*
herstellt oder herstellen lᅵᅵt, dazu berechtigt ist.

DoDi

Bernhard Muenzer

unread,
Jan 9, 2011, 8:27:58 AM1/9/11
to
Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> writes:
> Aufzeichnungen werden nur in Ausnahmefällen
> überhaupt vom UrhG erfaßt - sie fallen nicht unter das
> Vervielfältigungsrecht.

Selbstverständlich fallen sie unter § 16 UrhG.
Eine Aufzeichnung eines Werks ist ein Vervielfältigungsstück des Werks.

Ein Vervielfältigungsstück muss selbst kein Vervielfältigungsstück als
Vorlage haben; es kann auch von einer Vorführung, einer Aufführung,
einer Rundfunksendung oder auch als Aufzeichnung aus dem Gedächtnis
angefertigt werden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 9, 2011, 10:48:35 AM1/9/11
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> writes:
>> Aufzeichnungen werden nur in Ausnahmefällen
>> überhaupt vom UrhG erfaßt - sie fallen nicht unter das
>> Vervielfältigungsrecht.
>
> Selbstverständlich fallen sie unter § 16 UrhG.

Stimmt, da habe ich was verwechselt (§95a UrhG) :-(

> Eine Aufzeichnung eines Werks ist ein Vervielfältigungsstück des Werks.

Nicht unbedingt ein Vervielfältigungs*stück*. Geschützt ist die
*Handlung* der Vervielfältigung...

DoDi

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 9, 2011, 8:39:02 PM1/9/11
to
On 08.01.11 22:33, Hans-Peter Diettrich wrote:
> Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
>
>> Wir könnten das Kriterium "einzelne" in § 53 UrhG ebenso gut auswür-
>> feln.
>
> Der Nachweis, daß mehr als 1 Kopie für den *Eigenbedarf* notwendig sei,

Aus dem Bauch sind "Eigenbedarf" und "privater Gebrauch" nicht dasselbe.
Aber egal.

> dürfte i.d.R. schwerfallen. Da müssen schon triftige Gründe (wie


> Verwendung in mehreren MP3 Playern im Haushalt, Auto usw.) vorliegen.

Kann ich mühelos erbringen:

2 regelmäßig genutzte iPods
2 regelmäßig genutzte mp3-fähige Mobiltelefone
mp3-fähiges Autoradio mit SD-Kartenslot
Mediaplayer im Wohnzimmer und Bad
div. Desktop- und Notebook-Rechner
...

Eine Musik-CD/DVD spiele ich in der Regel genau 1x ab: Wenn ich sie
rippe. Danach landet sie im dekorativ beleuchteten Wandregal.

...
> Das ist ja der Punkt, an dem die gängigen Filesharing-Programme
> scheitern.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet, oder?

> Da könnte erst im nächsten
> Schritt der Verdach auftauchen, daß die öffentliche Zugänglichmachung
> *offensichtlich* nicht rechtens gewesen sein könnte...

Deutlich interessanter fände ich die Frage, wie es wäre, wenn ich in
einem Musikforum nach einer Vorlage zur Erstellung einer Privatkopie
frage und mir daraufhin ein freundlicher Mensch eine Kopie/Vorlage
zum Download bereitsstellt. Daran wäre nichts zu beanstanden, richtig?

ciao
Olaf

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 9, 2011, 11:20:58 PM1/9/11
to
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:

> On 08.01.11 22:33, Hans-Peter Diettrich wrote:
>> Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
>>
>>> Wir könnten das Kriterium "einzelne" in § 53 UrhG ebenso gut auswür-
>>> feln.
>> Der Nachweis, daß mehr als 1 Kopie für den *Eigenbedarf* notwendig sei,
>
> Aus dem Bauch sind "Eigenbedarf" und "privater Gebrauch" nicht dasselbe.

Richtig, die Herstellung von Kopien für Dritte erfolgt nicht für den
Eigenbedarf, und unterliegt damit keiner zahlenmäßigen Beschränkung.


> Deutlich interessanter fände ich die Frage, wie es wäre, wenn ich in
> einem Musikforum nach einer Vorlage zur Erstellung einer Privatkopie
> frage und mir daraufhin ein freundlicher Mensch eine Kopie/Vorlage
> zum Download bereitsstellt. Daran wäre nichts zu beanstanden, richtig?

Das wäre IMO Anstiftung zu einer Straftat. Das Hochladen ist eine
unerlaubte Vervielfältigung, und deren öffentliche Zugänglichmachung
ggf. nochmal ein Verstoß gegen das UrhG.

Es gab (gibt?) allerdings ein Konstrukt, das TV-Mitschnitte (angeblich)
in Dateien auf einem Server *erstellt*, die mit Paßwort und nicht
öffentlich sichtbarem Dateinamen nur dem jeweiligen Anfrager während
einer vorgegebenen Zeitspanne zugänglich sind. Damit wird (ungeachtet
der tatsächlichen Implementierung) die *öffentliche* Zugänglichmachung
umgangen. In Deinem Fall bliebe dann aber immer noch das Hochladen auf
den Server - wie soll das legitimiert werden?

DoDi

Falk Willberg

unread,
Jan 10, 2011, 4:29:43 AM1/10/11
to
Am 10.01.2011 05:20, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Joerg-Olaf Schaefers schrieb:

...

>> Deutlich interessanter fᅵnde ich die Frage, wie es wᅵre, wenn ich in


>> einem Musikforum nach einer Vorlage zur Erstellung einer Privatkopie
>> frage und mir daraufhin ein freundlicher Mensch eine Kopie/Vorlage

^^^
>> zum Download bereitsstellt. Daran wᅵre nichts zu beanstanden, richtig?
>
> Das wᅵre IMO Anstiftung zu einer Straftat. Das Hochladen ist eine
> unerlaubte Vervielfᅵltigung,

Warum das? Ich habe auch eine paar Filme und Musiktitel auf meinen
Server geladen. Warum ist das verboten?

> und deren ᅵffentliche Zugᅵnglichmachung
> ggf. nochmal ein Verstoᅵ gegen das UrhG.

Von ᅵffentlicher Zugᅵnglichmachung war doch nicht die Rede. Mit einem
Passwortschutz wird die Kopie nur einer einzigen Person zugᅵnglich gemacht.

...

Falk

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 10, 2011, 10:11:37 AM1/10/11
to
Falk Willberg schrieb:

>> Das wäre IMO Anstiftung zu einer Straftat. Das Hochladen ist eine
>> unerlaubte Vervielfältigung,


>
> Warum das? Ich habe auch eine paar Filme und Musiktitel auf meinen
> Server geladen. Warum ist das verboten?

AFAIR spricht dagegen, daß Dateien auf einem Server auch Dritten
zugänglich sein *können* (s.u.).


>> und deren öffentliche Zugänglichmachung
>> ggf. nochmal ein Verstoß gegen das UrhG.
>

> Von öffentlicher Zugänglichmachung war doch nicht die Rede. Mit einem
> Passwortschutz wird die Kopie nur einer einzigen Person zugänglich gemacht.

Genau das ist der Knackpunkt. Diese Hürde kann durch Weitergabe des
Paßwortes überwunden werden, und da diese Weitergabe nicht verboten
werden kann, wird schon im Vorfeld ein Riegel vorgeschoben. So
jedenfalls habe ich das in Erinnerung, mit Belegen kann ich leider nicht
dienen.

Der Erlaubnistatbestand in §53 UrhG (Vervielfältigung zum eigenen
Gebrauch) ist schon kritisch genug, so daß ein Verbot der Verbreitung
solcher Kopien nachgeschoben werden mußte (Abs. 6 - seit wann gibt es
den?). Soweit ich das überblicken kann, wird dort die öffentliche
Zugänglichmachung immer noch nicht untersagt, was Raum für Mutmaßungen
über den diesbezüglichen Willen des Gesetzgebers läßt.

DoDi

Dietz Proepper

unread,
Jan 10, 2011, 1:13:21 PM1/10/11
to
Falk Willberg wrote:

> Am 10.01.2011 05:20, schrieb Hans-Peter Diettrich:

>> Das wäre IMO Anstiftung zu einer Straftat. Das Hochladen ist eine
>> unerlaubte Vervielfältigung,


>
> Warum das? Ich habe auch eine paar Filme und Musiktitel auf meinen
> Server geladen. Warum ist das verboten?

Es ist weder eine Straftat, noch verboten.

>> und deren öffentliche Zugänglichmachung
>> ggf. nochmal ein Verstoß gegen das UrhG.
>

> Von öffentlicher Zugänglichmachung war doch nicht die Rede. Mit einem
> Passwortschutz wird die Kopie nur einer einzigen Person zugänglich gemacht.

Nichtmal das Passwort ist nötig.
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Message has been deleted

Benedikt Schwarz

unread,
Jan 11, 2011, 3:12:42 PM1/11/11
to
Am 08.01.2011 22:33, schrieb Hans-Peter Diettrich:
> Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
>
>> Wir könnten das Kriterium "einzelne" in § 53 UrhG ebenso gut auswür-
>> feln.
>
> Der Nachweis, daß mehr als 1 Kopie für den *Eigenbedarf* notwendig sei,
> dürfte i.d.R. schwerfallen. Da müssen schon triftige Gründe (wie

> Verwendung in mehreren MP3 Playern im Haushalt, Auto usw.) vorliegen.

Zählt das Backup eines NAS-Systems mit besagten Dateien auch als
"weitere Kopie"?


Gruß
Benedikt

Dietz Proepper

unread,
Jan 11, 2011, 5:15:08 PM1/11/11
to
Benedikt Schwarz wrote:

Also, ich finde ja die Frage, was bei Ablage auf einem RAID-1 passiert viel
spannender...
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 11, 2011, 8:24:39 PM1/11/11
to
Benedikt Schwarz schrieb:

IMO ja, ist jedenfalls ebenfalls abgedeckt durch "einzelne"
Vervielfältigungen.

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 11, 2011, 8:31:42 PM1/11/11
to
Dietz Proepper schrieb:

>> Zählt das Backup eines NAS-Systems mit besagten Dateien auch als
>> "weitere Kopie"?
>
> Also, ich finde ja die Frage, was bei Ablage auf einem RAID-1 passiert viel
> spannender...

Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren, sehe
ich in diesem technischen Detail kein juristisches Problem. Ebensowenig
wie in der Herstellung von Kopien beim Komprimieren eines Datenträgers.

IMO dürfte dafür §44a Nr. 2 UrhG einschlägig sein.

DoDi

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 11, 2011, 11:56:51 PM1/11/11
to
Am 12.01.2011 02:31, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>
>>> Zählt das Backup eines NAS-Systems mit besagten Dateien auch als
>>> "weitere Kopie"?
>>
>> Also, ich finde ja die Frage, was bei Ablage auf einem RAID-1 passiert viel
>> spannender...
>
> Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren,

Hint: RAID-1 = gespiegelte Platte

Wolfgang
--

Falk Willberg

unread,
Jan 12, 2011, 2:02:40 AM1/12/11
to

Dazu kommt, daß jede Platte einen Cache haben dürfte. Darin liegt dann
eine weitere Kopie.

Das ist auch nicht ohne Bedeutung, da WIMRE schon Gerichte entschieden
haben, daß es erlaubt ist, von einem Programm eine Kopie im
Arbeitsspeicher anzulegen.

Falk

Dietz Proepper

unread,
Jan 12, 2011, 2:25:58 AM1/12/11
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
>>> Zählt das Backup eines NAS-Systems mit besagten Dateien auch als
>>> "weitere Kopie"?
>>
>> Also, ich finde ja die Frage, was bei Ablage auf einem RAID-1 passiert viel
>> spannender...
>
> Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren,

Hans-Peter, es passiert inzwischen 1-2x p.a. dass ich auf Dich antworte. Und
ich kann nur sagen - es lohnt sich jedes Mal.
--
CASE NIGHTMARE GREEN

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 12, 2011, 9:32:07 AM1/12/11
to
Dietz Proepper schrieb:

Danke für die Blumen :-]

Hoffentlich lesen noch viele so genau mit, daß sie ihre
völlig unpassenden Ansichten über scheinbar einfache Begriffe revidieren
können. Leider habe ich das Gefühl, daß sich die meisten Antworten auf
meine Beiträge völlig überflüssigerweise darin erschöpfen, zum 100000.
Mal (copyright Gerrit) Grundbegriffe wie "Öffentlichkeit" zu erklären,
oder Splitter statt Balken zu suchen :-[

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 12, 2011, 9:16:40 AM1/12/11
to
Wolfgang Jäth schrieb:

>> Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren,
>
> Hint: RAID-1 = gespiegelte Platte

Hint2: Datei <> Daten.

DoDi

Wolfgang Krietsch

unread,
Jan 12, 2011, 2:48:12 PM1/12/11
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

-v, bitte. Da bin ich echt neugierig.

Bye

woffi

--
Congratulations - you're the first human to fail the Turing-Test.
(Dilbert)

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 12, 2011, 8:44:37 PM1/12/11
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Hans-Peter Diettrich wrote:
>
>> Wolfgang Jäth schrieb:
>>
>>>> Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren,
>>> Hint: RAID-1 = gespiegelte Platte
>> Hint2: Datei <> Daten.
>
> -v, bitte. Da bin ich echt neugierig.

Das Dateisystem kennt nur 1 solche Datei, egal wie oft sie vom RAID
Controller gespiegelt wird. Bei Zugriffen auf die Datei ist nicht
erkennbar, aus welcher Kopie bei jedem einzelnen Aufruf gelesen wird.

DoDi

Wolfgang Krietsch

unread,
Jan 13, 2011, 1:57:23 AM1/13/11
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

Aha. Und das ändert genau was daran, dass die Datei physikalisch zwei mal
vorhanden ist?

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 13, 2011, 12:48:26 PM1/13/11
to
Am 13.01.2011 02:44, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>
>>>>> Da auch auf RAID Datenträgern die Dateien nur einmal existieren,
>>>> Hint: RAID-1 = gespiegelte Platte
>>> Hint2: Datei <> Daten.
>>
>> -v, bitte. Da bin ich echt neugierig.
>
> Das Dateisystem kennt nur 1 solche Datei, egal wie oft sie vom RAID
> Controller gespiegelt wird.

Die Frage war nicht, was das Dateisystem *kennt*, sondern was
*existiert*. Das Dateisystem kennt auch keinen Festplattencache - obwohl
z. B. Gerichte explizit festgestellt haben, daß Kopien darin nicht gegen
das UrhG verstoßen; fantasieren die betreffenden Richter also?

>Bei Zugriffen auf die Datei ist nicht
> erkennbar, aus welcher Kopie bei jedem einzelnen Aufruf gelesen wird.

Natürlich ist es das; es werden nämlich immer beide gelesen, um die
Inhalte miteinander zu vergleichen.

Wolfgang
--

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 13, 2011, 2:11:08 PM1/13/11
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

>> Das Dateisystem kennt nur 1 solche Datei, egal wie oft sie vom RAID
>> Controller gespiegelt wird. Bei Zugriffen auf die Datei ist nicht
>> erkennbar, aus welcher Kopie bei jedem einzelnen Aufruf gelesen wird.
>
> Aha. Und das ändert genau was daran, dass die Datei physikalisch zwei mal
> vorhanden ist?

Nichts. Dieser Aspekt ist bei einer juristischen Wertung unerheblich.

DoDi

Wolfgang Krietsch

unread,
Jan 13, 2011, 6:48:49 PM1/13/11
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

Ebenso wie der Aspekt eines Backups auf einem NAS etc.

Message has been deleted

Christian Stubbs

unread,
Jan 13, 2011, 7:41:31 PM1/13/11
to
Hans-Peter Diettrich <DrDiet...@aol.com> writes:

> Das Dateisystem kennt nur 1 solche Datei, egal wie oft sie vom RAID
> Controller gespiegelt wird. Bei Zugriffen auf die Datei ist nicht
> erkennbar, aus welcher Kopie bei jedem einzelnen Aufruf gelesen wird.

Die Festplatten funktionieren im RAID 1 auch einzeln. Ich kann eine
Platte rausnehmen und woanders einbauen. Und dann habe ich die Dateien
plötzlich doppelt, obwohl kein weiterer Kopiervorgang erfolgt ist.

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 14, 2011, 5:34:41 AM1/14/11
to
Ralf Döblitz schrieb:

> Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.

Das Mißverständnis liegt bei Dir.

> Auf beiden Plat-
> ten des RAID-Verbundes sind identische Daten gespeichert. Man kann den
> RAID-Verbund einfach auftrennen und beide Platten einzeln verweneden,
> auf beiden sind dann unabhängig voneinander die gleichen Daten (und
> damit natürlich auch die gleichen Dateien) vorhanden und nutzbar.

Dann ist das Auftrennen eine Vervielfältigung.

Wenn man das "Spiegeln" wörtlich nimmt, dann ist ein Spiegelbild auch
keine Vervielfältigung des gespiegelten Gegenstands oder Werks.

DoDi

Helmut Hullen

unread,
Jan 14, 2011, 8:12:00 AM1/14/11
to
Hallo, Hans-Peter,

Du meintest am 14.01.11:

>> Auf beiden Plat-
>> ten des RAID-Verbundes sind identische Daten gespeichert. Man kann
>> den RAID-Verbund einfach auftrennen und beide Platten einzeln

>> verwenden, auf beiden sind dann unabh�ngig voneinander die gleichen
>> Daten (und damit nat�rlich auch die gleichen Dateien) vorhanden und
>> nutzbar.

> Dann ist das Auftrennen eine Vervielf�ltigung.

Wenn ich die eine Platte in einen anderen Rechner einbaue und die andere
in einen weiteren anderen Rechner: kann ich dann auf jeder dieser beiden
Platten die Datei sehen?

Wenn ja: dann spricht das daf�r, dass auch vorm Auftrennen 2 Dateien
existiert haben.

Viele Gruesse!
Helmut

Wolfgang Krietsch

unread,
Jan 14, 2011, 8:16:54 AM1/14/11
to
Hans-Peter Diettrich wrote:

>Ralf D�blitz schrieb:


>
>> Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.
>

>Das Mi�verst�ndnis liegt bei Dir.

Eher nicht.
>
>Wenn man das "Spiegeln" w�rtlich nimmt, dann ist ein Spiegelbild auch
>keine Vervielf�ltigung des gespiegelten Gegenstands oder Werks.

Sag mal, schn�ffelst Du eigentlich Klebstoff beim Posten?

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 14, 2011, 2:26:43 PM1/14/11
to
Helmut Hullen schrieb:

>>> Auf beiden Plat-
>>> ten des RAID-Verbundes sind identische Daten gespeichert. Man kann
>>> den RAID-Verbund einfach auftrennen und beide Platten einzeln
>>> verwenden, auf beiden sind dann unabh�ngig voneinander die gleichen
>>> Daten (und damit nat�rlich auch die gleichen Dateien) vorhanden und
>>> nutzbar.
>
>> Dann ist das Auftrennen eine Vervielf�ltigung.
>
> Wenn ich die eine Platte in einen anderen Rechner einbaue und die andere
> in einen weiteren anderen Rechner: kann ich dann auf jeder dieser beiden
> Platten die Datei sehen?

Kommt auf die Controller an. Wenn die Platten kompatibel partitioniert,
formatiert und verwendet werden, dann k�nnte das klappen.

> Wenn ja: dann spricht das daf�r, dass auch vorm Auftrennen 2 Dateien
> existiert haben.

Wenn sich das so verh�lt, dann ja. Falls nicht, dann nicht.


Man kann aber auch andersrum argumentieren: wenn die Datei vorher nur
auf 1 Rechner sichtbar war, anschlie�end auf einem weiteren, dann war
die Handlung, welche zu diesem Resultat gef�hrt hat, eine Vervielf�ltigung.

Damit sparen sich die Juristen eine technische Untersuchung, und die
ganzen Einw�nde, die von den nur-Technikern vorgebracht wurden, sind
ohne Belang :-]

DoDi

Wolfgang Jäth

unread,
Jan 15, 2011, 3:57:48 AM1/15/11
to
Am 14.01.2011 11:34, schrieb Hans-Peter Diettrich:
>
>> Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.
>
> Das Mißverständnis liegt bei Dir.
>
>> Auf beiden Plat-
>> ten des RAID-Verbundes sind identische Daten gespeichert. Man kann den
>> RAID-Verbund einfach auftrennen und beide Platten einzeln verweneden,
>> auf beiden sind dann unabhängig voneinander die gleichen Daten (und
>> damit natürlich auch die gleichen Dateien) vorhanden und nutzbar.
>
> Dann ist das Auftrennen eine Vervielfältigung.

In Analogie dazu stellt es Deiner Meinung nach dann vermutlich auch noch
keinen Akt der Vervielfältigung dar, eine Vorlage auf den Kopierer zu
legen, und die COPY-Taste zu drücken, sondern der Kopiervorgang besteht
in dem Herausnehmen der Kopie aus dem Ausgabefach?

Wolfgang
--

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 16, 2011, 12:39:12 AM1/16/11
to
Wolfgang Jäth schrieb:

>>> Auf beiden Plat-
>>> ten des RAID-Verbundes sind identische Daten gespeichert. Man kann den
>>> RAID-Verbund einfach auftrennen und beide Platten einzeln verweneden,
>>> auf beiden sind dann unabhängig voneinander die gleichen Daten (und
>>> damit natürlich auch die gleichen Dateien) vorhanden und nutzbar.
>> Dann ist das Auftrennen eine Vervielfältigung.
>
> In Analogie dazu stellt es Deiner Meinung nach dann vermutlich auch noch
> keinen Akt der Vervielfältigung dar, eine Vorlage auf den Kopierer zu
> legen, und die COPY-Taste zu drücken, sondern der Kopiervorgang besteht
> in dem Herausnehmen der Kopie aus dem Ausgabefach?

Auch das ist eine philosophische Frage, die kaum jemals vor Gericht
verhandelt wird, dazu fehlt nämlich ein Verbot einer *versuchten*
Vervielfältiung. Juristisch interessant wird der Fall daher erst, wenn
ein Vervielfältigungsstück existiert, und jemand beschuldigt wird, es
hergestellt zu haben.

Juristisch viel interessanter wäre der Fall einer im Kopierer
vergessenen Kopie - dann käme nämlich zur Vervielfältigung auch noch
Verbreitung hinzu.

Und da bei Verbreitung bereits das *Angebot* untersagt ist, wäre das
Hinterlassen einer Vorlage im Kopierer möglicherweise sofort ein Verstoß
gegen das Verbreitungsrecht, auch ohne Drücken einer COPY-Taste.
Festlegen möchte ich mich da aber nicht...

DoDi

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