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Download von Bootlegs

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Marek Niestroj

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Jun 8, 1999, 3:00:00 AM6/8/99
to
Liebe Listenleser,

mache ich mich Strafbar wenn ich mir aus dem Internet Raubkopien von Filmen
runterlade, z.B. den Starwars Phantom Menace als mpeg File.

Vielen Dank und Gruß

Marek

Stefano Picco

unread,
Jun 9, 1999, 3:00:00 AM6/9/99
to
Hi Marek

Marek Niestroj wrote:
> mache ich mich Strafbar wenn ich mir aus dem Internet Raubkopien von
> Filmen runterlade, z.B. den Starwars Phantom Menace als mpeg File.

im Prinzip schon, doch wenn du nicht gerade anfaengst die MPEG Datei auf
CD zu brennen und zu verkaufen, koennte man das als 0815 Delikt
abstempeln und im Aktenberg verloren gehen lassen.

Denn wer fuer sich persoenlich 1,5 GB downlaedt um einen schlechten (im
Sinne der Qualitaet) Film zu bekommen, kann einen nur Leid tun. Dann
doch lieber die Karten vorreservieren und im Kino die Magie auf sich
wirken lassen.

bye
Stefano

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Florian Weimer

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Jun 9, 1999, 3:00:00 AM6/9/99
to
"Marek Niestroj" <m...@ier.uni-stuttgart.de> writes:

> mache ich mich Strafbar wenn ich mir aus dem Internet Raubkopien von Filmen
> runterlade, z.B. den Starwars Phantom Menace als mpeg File.

Du verletzt auf jeden Fall die Nutzungsbestimmungen Deines Accounts.

Falls Du das mit einem anderen vorhast, wirst Du recht schnell wegen
der Zeit- bzw. Volumengebühren davon Abstand nehmen.

Tobias Erle

unread,
Jun 9, 1999, 3:00:00 AM6/9/99
to

Oliver Gassner schrieb:

> Nachfrage: Auch fuer Privatbedarf?

Raubkopien sind auch für Privatbedarf eine Urheberrechtsverletzung.


Andreas Boerner

unread,
Jun 9, 1999, 3:00:00 AM6/9/99
to
Florian Batschi schrieb unter anderem folgendes zum Thema
"Re: Download von Bootlegs":

> Marek Niestroj <m...@ier.uni-stuttgart.de>
> wrote at Tue, 8 Jun 1999 14:24:24 +0200:


> > mache ich mich Strafbar wenn ich mir aus dem Internet Raubkopien von Filmen
> > runterlade, z.B. den Starwars Phantom Menace als mpeg File.
>

> Ja.

Sollte hier wirklich ein Unterschied zwischen dem Download von
Audio-mpegs und Video-mpegs gemacht werden? Kann ich mir eigentlich
nicht vorstellen.

Ersteres ist zumindest auch nach Ansicht eines GEMA-Anwaltes
straffrei, lediglich das anbieten raubkopierter Musikstuecke ist
illegal. Ich koennte mir denken, dass das gleiche fuer mpeg-Videos
gilt.

Andreas

Florian Weimer

unread,
Jun 10, 1999, 3:00:00 AM6/10/99
to
Florian Batschi <bat...@ukbf.fu-berlin.de> writes:

> >> mache ich mich Strafbar wenn ich mir aus dem Internet Raubkopien von Filmen
> >> runterlade, z.B. den Starwars Phantom Menace als mpeg File.
>

> > Du verletzt auf jeden Fall die Nutzungsbestimmungen Deines Accounts.
> > Falls Du das mit einem anderen vorhast, wirst Du recht schnell wegen
> > der Zeit- bzw. Volumengebühren davon Abstand nehmen.
>

> In welchem Uni-Pool gibt es Zeit- bzw. Volumengebuehren ?

Ich meinte: `mit einem anderen' Account -- war das so schwer
verständlich? ;)

> Ich denke mal nicht, dass er jetzt noch vorhatte,
> zu allen Urheberrechtsverletzungen, das Ding ueber ein Modem zu schaufeln.

Naja, drei Tage am Stück online -- warum nicht?

(Es soll ja auch Leute geben, die sich teTeX 1.0 über eine
ISDN-Wählleitung besorgen. ;)

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