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fremde Markennamen in eigenem Domänennamen verwendet

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Marcus Wörsching

unread,
Mar 18, 2003, 5:30:55 AM3/18/03
to
Hallo,

ich betreibe einen kleinen Onlineshop im Bereich Textilien. (Einen Teil
meiner Ware beziehe ich aus dem Ausland.) Ich habe mir nicht nur meine
Domain registriert, sondern auch weitere Domains im Stile von:
www.markenname-shop.de oder die .de-Domains von Ausländischen Markennamen.
(alle Domains sind natürlich fleissig bei Suchmaschinen angemeldet) Auf den
Internetseiten steht inhaltlich nur ein Link zu meinem Shop: "Markenname"
gibt es auch bei Marcus-Onlineshop.

Noch hat sich niemand bei mir gemeldet, aber durch mitlesen in dieser Gruppe
erahne ich hier ein grösseres "Konfliktpotential".

Wenn nun ein Markeninhaber auf mich zukommt, muss ich ihm den Domainnamen
wohl abgeben. Aber wie gehe ich die Sache im Vorfeld nun an, um möglichst
schadensfrei aus der Zwickmühle herauszukommen? Wäre ich gut beraten, wenn
ich die Markeninhaber anschreibe und ihnen die Domain anbiete, oder kann ich
warten bis die von alleine darauf kommen?

Danke.
Marcus (verunsichert)

Henning Schlottmann

unread,
Mar 18, 2003, 6:01:05 AM3/18/03
to
"Marcus Wörsching" wrote:
>
> Wenn nun ein Markeninhaber auf mich zukommt, muss ich ihm den Domainnamen
> wohl abgeben. Aber wie gehe ich die Sache im Vorfeld nun an, um möglichst
> schadensfrei aus der Zwickmühle herauszukommen? Wäre ich gut beraten, wenn
> ich die Markeninhaber anschreibe und ihnen die Domain anbiete, oder kann ich
> warten bis die von alleine darauf kommen?

Die Rechtsverletzung liegt bereits in der Registrierung der Domains.
Wenn du diese Rechtsverletzung vermeiden willst, sollte dir also klar
sein, was zu tun ist.

Ciao Henning

Mathias Wührmann

unread,
Mar 18, 2003, 7:20:54 AM3/18/03
to
"Marcus Wörsching" <marcus.w...@steinbeis-temming.de> schrieb

> Wäre ich gut beraten, wenn
> ich die Markeninhaber anschreibe und ihnen die Domain anbiete, oder
kann ich
> warten bis die von alleine darauf kommen?

Hallo Marcus,

wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter - allerdings lebt man mit
diesem Motto sehr gefährlich, zumindest kostspielig. Meiner in diesem
Fall rechtsunkundlichen Meinung nach hätte ich zumindest von den
Markeninhabern *vorher* eine schriftliche Genehmigung eingeholt, um hier
nicht im Nachhinein Dresche zu riskieren.

Eine gewisse Risikofreudigkeit gehört ja immer dazu, wenn man einer
unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, dennoch scheint das kaufmännische
Vorsichtsprinzip so manchem "Unternehmer" nicht geläufig zu sein. Es
gilt dabei nämlich auch, diejenigen Risiken so weit wie möglich
auszuschließen bzw. zu versichern falls möglich, welche die Unternehmung
gefährden könnten - ein mögliches Verfahren wegen einer Markenverletzung
gehört sicherlich dazu.

Bei dem was ich manchmal in Newsgroups so lese, tendiere fast dazu, eine
kaufmännische Ausbildung oder zumindest einen x-wöchigen Kurs im
kaufmännischen als Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes
festzusetzen. Man darf sich schließlich ohne entsprechende Ausbildung
auch nicht Arzt, Bäcker oder Pilot nennen!

Gruß,

Mathias Wührmann

Marcus Wörsching

unread,
Mar 19, 2003, 1:24:24 AM3/19/03
to
Danke erstmal an Henning und Matthias.

Die Registrierung der Domains war im Eifer des Gefechts bei grosser
Arbeitsmotivation erfolgt. Mittlerweile ist mir schon deutlich klar
geworden, dass das nicht sonderlich klug war und ich keine deratigen
weiteren Domains registrieren werde.

Da das Kind aber schon im Brunnen liegt, habe ich das Problem, wie komme ich
da wieder raus. Wenn ich die Domains einfach kündige zeigt die Erfahrung,
dass diese Domains i.d.R. sofort von Betreibern von Pornoseiten registriert
werden. Da die Seiten ja in Suchmaschinen gefunden werden, fände das ich und
bestimmt auch nicht die Markeninhaber gut.

Wäre es klug die Markeninhaber anzuschreiben, um sie darauf hinzuweisen,
dass die Domains von mir registriert sind und ich bereit bin diese bei
Wunsch abzugeben?

Oder was würdet Ihr tun?

Marcus


Hubert Partl

unread,
Mar 19, 2003, 3:58:23 AM3/19/03
to
Marcus Wörsching <marcus.w...@steinbeis-temming.de> wrote:
> Da das Kind aber schon im Brunnen liegt, habe ich das Problem, wie komme ich
> da wieder raus. Wenn ich die Domains einfach kündige

dann bist Du das Problem los und kannst glücklich sein.

> dass diese Domains i.d.R. sofort von Betreibern von Pornoseiten registriert

Das kann Dir aber egal sein, was fremde Leute mit "Dingen" machen,
die Dir nicht gehören und Dich nicht betreffen.

> werden. Da die Seiten ja in Suchmaschinen gefunden werden, fände das ich und
> bestimmt auch nicht die Markeninhaber gut.

Dann mach den Markeninhaber darauf aufmerksam, dass er(!) dagegen vorgehen
soll, wenn er(!) will.

> Wäre es klug die Markeninhaber anzuschreiben, um sie darauf hinzuweisen,
> dass die Domains von mir registriert sind und ich bereit bin diese bei
> Wunsch abzugeben?

Das könnte als "böses" Domaingrabber-Verkaufsangebot missverstanden :-)
werden und Dir Probleme bereiten.


--
Hubert Partl pa...@mail.boku.ac.at
ZID BOKU Wien http://homepage.boku.ac.at/partl/
*****************************************************
******* MAKE LOVE, NOT WAR! ***********************

Christian Kiefer

unread,
Mar 21, 2003, 6:34:49 AM3/21/03
to

> > Wenn nun ein Markeninhaber auf mich zukommt, muss ich ihm den Domainnamen
> > wohl abgeben.
>
> Die Rechtsverletzung liegt bereits in der Registrierung der Domains.
> Wenn du diese Rechtsverletzung vermeiden willst, sollte dir also klar
> sein, was zu tun ist.

Wie verhält sich die Sache, wenn man statt einem Markennamen den namen
einer anderen Firma verwendet?

Z.B. www.firmenname-info.de und dort Informationen über Angebot dieser
Firma ins Netz stellt?


--
Mit besten Grüßen

Christian Kiefer
kie...@bsp.de

Henning Schlottmann

unread,
Mar 21, 2003, 10:01:34 AM3/21/03
to
[X-Post+F'up2 dsr.marken+urheber]

Christian Kiefer wrote:
>
> > Die Rechtsverletzung liegt bereits in der Registrierung der Domains.
> > Wenn du diese Rechtsverletzung vermeiden willst, sollte dir also klar
> > sein, was zu tun ist.
>
> Wie verhält sich die Sache, wenn man statt einem Markennamen den namen
> einer anderen Firma verwendet?

Identisch. Markennamen /sind/ Firmennamen, Produktbezeichnungen oder
Slogans.

> Z.B. www.firmenname-info.de und dort Informationen über Angebot dieser
> Firma ins Netz stellt?

Dann könnte man darüber streiten, ob ein Fall von §23 MarkenG vorliegt.
Und ich würde dazu tendieren, eine Verletzung des Namensrechts
anzunehmen, weil auch §23 MarkenG kein Recht verleiht, die fremde Marke
als Überschrift über das von einem selbst betriebene Informationsangebot
zu stellen. Das kann man aber diskutieren.

Und dazu sollten wir in die zuständige Fachgruppe umziehen.

Ciao Henning

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