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Klagefähigkeit von Anonymen

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Hauke Reddmann

unread,
Jan 26, 2022, 10:30:22 AM1/26/22
to
Ehrlich gesagt, habe ich nicht die geringste Ahnung,
ob die asozialen Hetzwerke eine "Öffentlichkeit"
darstellen, die das Strafmass erhöhen würde.
Es geht mir auch gar nicht um die Beleidigung
*ausgehend* von Anonymen (die zu doxen, macht
Arbeit...), sondern darum, ob so ein Anonymer
*selbst* für sich den Schutz des §185 reklamieren könnte.
Der Feigling müsste sich natürlich dafür outen,
doch was tut man nicht für Opfastatus und $$$ :-)
--
Hauke

Thomas Hochstein

unread,
Jan 26, 2022, 1:00:03 PM1/26/22
to
Hauke Reddmann schrieb:

> Ehrlich gesagt, habe ich nicht die geringste Ahnung,
> ob die asozialen Hetzwerke eine "Öffentlichkeit"
> darstellen, die das Strafmass erhöhen würde.

Ja.

> Es geht mir auch gar nicht um die Beleidigung
> *ausgehend* von Anonymen (die zu doxen, macht
> Arbeit...), sondern darum, ob so ein Anonymer
> *selbst* für sich den Schutz des §185 reklamieren könnte.

Ja.

Thomas Homilius

unread,
Jan 26, 2022, 5:10:25 PM1/26/22
to
Wenn der Anonymling sich outet und einen Strafantrag gegen dich stellt,
kannst du bestreiten, dass die Person mit Pseudo, die du beleidigt hast,
mit der Person mit dem jetzt bekannten Klarnamen identisch ist.

Soll der doch erstmal beweisen, dass das sein Pseudo ist!

Ich kenne allerdings kein Pseudo, dass sich selber freiwillig geoutet hat.

Ich warte auch noch darauf, dass sich Mr. Invalid mal outet, seine
Stimme ist allerdings schon bekannt:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2021/03/wanted-mr-invalid.html>


--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
https://www.xup.in/dl,15928715/2016-06-18_PA-ThomasHomilius.jpg/
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius

Helmut Waitzmann

unread,
Jan 28, 2022, 5:30:50 PM1/28/22
to
Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com>:
>Am 2022-01-26 um 16:30 schrieb Hauke Reddmann:
>> Ehrlich gesagt, habe ich nicht die geringste Ahnung,
>> ob die asozialen Hetzwerke eine "Öffentlichkeit"
>> darstellen, die das Strafmass erhöhen würde.
>> Es geht mir auch gar nicht um die Beleidigung
>> *ausgehend* von Anonymen (die zu doxen, macht
>> Arbeit...), sondern darum, ob so ein Anonymer
>> *selbst* für sich den Schutz des §185 reklamieren könnte.
>> Der Feigling müsste sich natürlich dafür outen,
>> doch was tut man nicht für Opfastatus und $$$ :-)
>
>Wenn der Anonymling sich outet und einen Strafantrag gegen dich
>stellt, kannst du bestreiten, dass die Person mit Pseudo, die du
>beleidigt hast, mit der Person mit dem jetzt bekannten Klarnamen
>identisch ist.

Interessante Idee.


>Soll der doch erstmal beweisen, dass das sein Pseudo ist!
>

Wenn der Anonymling seine pseudonymen Hetzschriften kryptografisch
signiert hat, kann er beweisen, dass er im Besitz des dafür
notwendigen geheimen Schlüssels ist, weil er im Besitz des dafür
notwendigen geheimen Schlüssels ist.  Für den Beweis muss er nicht
einmal seine Anonymität aufgeben.

>Ich kenne allerdings kein Pseudo, dass sich selber freiwillig
>geoutet hat.

Da wäre es ja auch schön blöd, das zu tun – würde es doch sein
Pseudonym damit aufdecken.

Aber man könnte ja seinerseits einen Anonymling anonym angehen…
Allerdings:  Weil Beleidigung eine Straftat ist, ist es für die
staatliche Ahndung sicher nicht notwendig, dass das Opfer der
Beleidigung namentlich bekannt ist.  Oder irre ich mich da?  Falls
ich mich darin nicht irre, dann kann der anonyme Beleidiger eines
anonymen Hetzers nicht davon ausgehen, unbestraft zu bleiben, sofern
es gelingt, die Anonymität des Beleidigers des Hetzers zu brechen.

Ralf Damaschke

unread,
Jan 28, 2022, 6:50:43 PM1/28/22
to
Helmut Waitzmann schrieb:

> Weil Beleidigung eine Straftat ist, ist es für die
> staatliche Ahndung sicher nicht notwendig, dass das Opfer der
> Beleidigung namentlich bekannt ist.  Oder irre ich mich da?

Im Normalfall ja. Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt (§194 StGB).
(Es gibt Ausnahmen für Beleidigungen in Zusammenhang mit Gewaltherrschaft,
Beleidigungen von Politikern und verhetzende Beleidigungen.)
Den Antrag stellen können nur Antragsberechtigte. Schwer vorstellbar,
dabei anonym zu bleiben.

Kurt Hubendugel

unread,
Jan 31, 2022, 2:12:20 PM1/31/22
to
Und wie ist das bei Anonymen, die trotzdem mit Realnamen auftreten?

Ich bin zwar anonym, könnte aber doch trotzdem Kurt Hubendugel heißen.


Kurt Hubendugel

Heiko Schlichting

unread,
Jan 31, 2022, 3:57:44 PM1/31/22
to
Kurt Hubendugel <ku...@sogetthis.com> wrote:
>
> Ich bin zwar anonym, könnte aber doch trotzdem Kurt Hubendugel heißen.

Wenn jemand "Kurt Hubendugel" beleidigt und Du denjenigen deshalb vor
Gericht zerren willst, wären Deine Erfolgschancen sicherlich besser, wenn
Du auch so heißen würdest. Ansonsten kannst Du auch mit der Wand reden.

Heiko

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