Lutz Worch <lwo...@gmx.net> writes:
> Lutz Worch wrote:
>
> > es ist schon das 2. mal das ich eine Mailbombe mit jetzt ca. 200 Mails,
> > früher 304 Mails erhalten habe. Einem Kollegen von mir (auch Lehrer) ist
> > das gleiche wiederfahren....
>
> Weiß zufällig einer, ob einer und wenn ja welcher Straftatbestand damit
> erfüllt ist?
| StGB §303a Datenveränderung:
| 1. Wer sich rechtswidrig Daten (§202 Abs.2) löscht, unterdrückt,
| unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
| Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
| 2. Der Versuch ist strafbar.
| StGB §303b Computersabotage:
| 1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
| fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist,
| dadurch stört, dass er... a) eine Tat nach §303a Abs.1 begeht oder
| b) eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
| beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit
| einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
| 2. Der Versuch ist strafbar.
Computersabotage § 303b Abs. 1 a) StGB würde naheliegten; der Dienst
"email" wird auf Zeit unbrauchbar (Unterdrückung bzw. vorübergehende
Unbrauchbarmachung von Daten).
Mit welcher Wahrscheinlichkeit allerdings reale Gerichte so entscheiden,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Felix
--
Ideally we would create an appropriately named .CON TLD for internet
companies seeking an IPO and the rest of us would carry on as before
-- Steven in TELECOM Digest on ICANN and new TLDs
> Computersabotage § 303b Abs. 1 a) StGB würde naheliegten; der Dienst
> "email" wird auf Zeit unbrauchbar (Unterdrückung bzw. vorübergehende
> Unbrauchbarmachung von Daten).
> Mit welcher Wahrscheinlichkeit allerdings reale Gerichte so entscheiden,
> entzieht sich meiner Kenntnis.
Ob da jedoch schon 200 mails ausreichen, möchte ich bezweifeln. So viel habe
ich nach jedem Urlaub in meinem Briefkasten und in ca. 1 h Stunde ist wieder
Ordnung, soll heißen, der Müll ist aussortiert.
Ein tatsächliches Lahmlegen würde ich erst annehmen, wenn die mails so
zahlreich sind, das häufig stundenlanger download nötig ist, der dann
natürlich zu Störungen führt.
mfg
--
Christian Prochaska
06749 Bitterfeld
http://www.bitterfeld-online.de
> Computersabotage § 303b Abs. 1 a) StGB würde naheliegten; der
> Dienst "email" wird auf Zeit unbrauchbar (Unterdrückung bzw.
> vorübergehende Unbrauchbarmachung von Daten).
Das Versenden vom Mail ist eine zulaessige Nutzung, ebenso wie das
Versenden von vielen Mails.
Ab einer gewissen Groessenordnung fuehrt es aber zum DoS. Wie robust
muss nun das Mailsystem des Empfaengers sein? Kann man bei 300 Mails
schon von DoS-Attack sprechen?
--
may'meyDajvo' Haw'be' tlhlngan.
Ein Klingone laeuft nicht vor seinen Schlachten davon.
> "Felix Deutsch" <Felix....@eede.ericsson.se> schrieb
>
> > Computersabotage § 303b Abs. 1 a) StGB würde naheliegten; der Dienst
> > "email" wird auf Zeit unbrauchbar (Unterdrückung bzw. vorübergehende
> > Unbrauchbarmachung von Daten).
>
> > Mit welcher Wahrscheinlichkeit allerdings reale Gerichte so entscheiden,
> > entzieht sich meiner Kenntnis.
>
> Ob da jedoch schon 200 mails ausreichen, möchte ich bezweifeln. So viel habe
> ich nach jedem Urlaub in meinem Briefkasten und in ca. 1 h Stunde ist wieder
> Ordnung, soll heißen, der Müll ist aussortiert.
Eben. Ohmeinegöttin, du erinnerst mich da an etwas...
> Ein tatsächliches Lahmlegen würde ich erst annehmen, wenn die mails so
> zahlreich sind, das häufig stundenlanger download nötig ist, der dann
> natürlich zu Störungen führt.
Ist es eigentlich strafverschärfend, wenn das Opfer wg. fehlendem
Sachverstand die mails nicht auf dem Server löschen kann?
Felix
Bei meinem Kollegen waren es > 600 mails (mit meiner email-Adresse als
Absender). Nachdem er die ersten 61 mails abgerufen hatte (mehr geht bei
t-online wahrscheinlich nicht auf einen Rutsch) , rief er mich an -
obwohl angeblich ich ihm in der mail unterstellt hatte, er sei schwul
;-) - und er wahr ratlos, da er nicht wusste, wieviel mails noch auf den
Abruf harrten.
> > Ein tatsächliches Lahmlegen würde ich erst annehmen, wenn die mails so
> > zahlreich sind, das häufig stundenlanger download nötig ist, der dann
> > natürlich zu Störungen führt.
Hätte ich ihm nicht geraten alle mails abzurufen, würde er seinen
mailaccount nicht mehr benutzt haben. Er hatte vor, t-online anzurufen
und um Hilfe zu bitten, dass die ihm die mailbox "sauber" machen. Jeder
mag sich bei der Kompetenz der t-online-Hotlines vorstellen, wie lange
dieses Verfahren wohl genraucht hätte.
> Ist es eigentlich strafverschärfend, wenn das Opfer wg. fehlendem
> Sachverstand die mails nicht auf dem Server löschen kann?
Von einer mir telefonisch geleiteten telnet-session auf pop.btx.dtag.de
110 zum Löschen der mails auf dem Server sah ich ab, da dies ihn
möglicherweise überfordert hätte.
Tschüß Lutz
Ist das versenden von e-mails unter falschem Absender eigentlich
strafbar?
Wie sieht es aus, wenn ich einen Brief per Post mit falschem Absender
abschicke?
Gruß,
Franz Georg
--
http://www.hanau.net/fgk/ 0x5E7A588D
Alle unsere Unixkisten wurden hingestellt und laufen. Bei Windows läuft
vor allem der Mensch, der versuchen darf, das Zeug in Gang zu halten.
Jens Dittmar in de.comp.advocacy
> Ist es eigentlich strafverschärfend, wenn das Opfer wg. fehlendem
> Sachverstand die mails nicht auf dem Server löschen kann?
Spielt der IQ des Opfers bei der Beurteilung eines Mordes eine Rolle?
--
blSuv 'e' ylwlv; blSutlh 'e' ylwlvQo'.
Waehle den Kampf, nicht die Verhandlung.
> Ist das versenden von e-mails unter falschem Absender eigentlich
> strafbar?
Strafbar nicht.
Der "echte" Absender haette IMHO aber einen zivilrechtlichen
Unterlassungsanspruch.
--
Suvwl'pu' qan tu'lu'be'.
Es gibt keine alten Krieger.
Der Unterlassungsanspruch würde ja wohl gegenüber der Person bestehen,
die den Brief unter falschem Namen abgesandt hat. Der wahre Name des
Absenders taucht im Brief aber nicht auf.
Folgendes Scenario: Der wahre Absender ist auf einer der Poststelle
einer Firma bekannt, da der Brief den Firmenstempel trägt und dort über
jeden eingelieferten Breif Buch geführt wird. Die Poststelle der Firma
weigert sich aber unter Hinweis auf Datenschutz, den wahren Absender
preiszugeben.
Mit welchen rechtlichen Mitteln kann ich die Preisgabe erreichen?
Ich bin ein absoluter juristischer Laie!
Daher folgende Fragen:
Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige?
Brauche ich eine Rechtsanwalt (der sich mit solchen Dingen auskennt)?
Kann ich gleich zum Staatsanwalt gehen?
Tschüß Lutz
> Von einer mir telefonisch geleiteten telnet-session auf pop.btx.dtag.de
> 110 zum Löschen der mails auf dem Server sah ich ab, da dies ihn
> möglicherweise überfordert hätte.
Läßt denn der mail-account von t-online überhaupt telnet zu? Das kann ich
mir kaum vorstellen.
> Ist es eigentlich strafverschärfend, wenn das Opfer wg. fehlendem
> Sachverstand die mails nicht auf dem Server löschen kann?
Als Problem sehe ich, das ich erst die mails lesen muß, bevor ich zum
löschen komme, denn sonst geht evtl. auch meine Geschäftspost in dev/null,
und da wäre ich gar nicht erfreut.
Und zum lesen muß in jedem Fall die Nachricht übertragen werden.
> Läßt denn der mail-account von t-online überhaupt telnet zu? Das kann ich
> mir kaum vorstellen.
Natürlich, es ist ein ganz normaler POP-Zugang. Die ganze T-Online-Software
ist nur eine "Spielerei" um den DFÜ-Zugang zu maskieren.
Christoph
Hallo Christian,
die T-Online Software läßt von ganz alleine zu, daß man erst in
seinem Postfach nach dem "Betreff" der Mail sieht und dann entscheidet
welche Post direkt auf dem Server gelöscht und welche auf den
heimischen Rechner geladen wird...
MfG Florian
>> Strafbar nicht.
>> Der "echte" Absender haette IMHO aber einen zivilrechtlichen
>> Unterlassungsanspruch.
>
> Der Unterlassungsanspruch würde ja wohl gegenüber der Person
> bestehen, die den Brief unter falschem Namen abgesandt hat.
Ja.
> Folgendes Scenario: Der wahre Absender ist auf einer der
> Poststelle einer Firma bekannt, da der Brief den Firmenstempel
> trägt und dort über jeden eingelieferten Breif Buch geführt wird.
> Die Poststelle der Firma weigert sich aber unter Hinweis auf
> Datenschutz, den wahren Absender preiszugeben.
> Mit welchen rechtlichen Mitteln kann ich die Preisgabe erreichen?
Eventuell koennte man den Betrieb im Rahmen der Mitstoererhafterei
drankriegen.
> Ich bin ein absoluter juristischer Laie!
Ich auch.
> Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige?
> Brauche ich eine Rechtsanwalt (der sich mit solchen Dingen
> auskennt)? Kann ich gleich zum Staatsanwalt gehen?
Da es sich erstmal nur um ein zivilrechtliches Problem handelt fallen
StA und Polizei aus. Ein RA kann bei solchen Dingen nie schaden, wenn
er sich auch noch damit auskennt: umso besser.
--
reH 'eb tu'lu'.
Es gibt immer eine Chance.
>"Felix Deutsch" <Felix....@eede.ericsson.se> schrieb
>
>> Computersabotage § 303b Abs. 1 a) StGB würde naheliegten; der Dienst
>> "email" wird auf Zeit unbrauchbar (Unterdrückung bzw. vorübergehende
>> Unbrauchbarmachung von Daten).
>
>> Mit welcher Wahrscheinlichkeit allerdings reale Gerichte so
>> entscheiden, entzieht sich meiner Kenntnis.
>
>Ob da jedoch schon 200 mails ausreichen, möchte ich bezweifeln.
Bei einer Mail-quota von 1MB ist das schon bei nur 5KB
pro mail erfüllt: Dein Account ist unnutzbar!
Wichtige eMails an Dich gehen mit "Quata exceeded" zurück.
Toll wenn das just die Nachfrage des potentiellen neuen Arbeitgebers
war. Dann weiss er ja was für ein "Früchtchen" er da anstellen wollte.
(Obwohl Du natürlich rein gar nix dafür kannst und leider
auch in keinster weise bemerken wirst, das er von Dir was wollte,
so er sich nicht doch nochmal meldet.)
Es ist nun mal so, das, entgegen der Meinung gewisser 10%-halbwissender
Richter, Festplatten, insbesondere bei Providern, nicht unendlich gross
und unendlich billig sind.
>So viel habe ich nach jedem Urlaub in meinem Briefkasten und in ca. 1 h
>Stunde ist wieder Ordnung, soll heißen, der Müll ist aussortiert.
Und den Gesundheitsschaden, der durch den -nicht abgebauten-
Adrenalinausstoss bekanntlich entsteht, zählst Du nicht? ;-)
Isch aabe aber gar keine t-online-software.
Und telnet ist doch ein etwas mehr, als nur e-mail´s abzurufen, oder nicht?
Ich kann auch per ftp oder http auf einen server zugreifen, habe aber noch
lange nicht das Recht, dies per telnet zu tun.
> (Christian Prochaska) 12.11.00 in /de/soc/recht/datennetze:
> >Ob da jedoch schon 200 mails ausreichen, möchte ich bezweifeln.
> Bei einer Mail-quota von 1MB ist das schon bei nur 5KB
> pro mail erfüllt: Dein Account ist unnutzbar!
> Wichtige eMails an Dich gehen mit "Quata exceeded" zurück.
> Toll wenn das just die Nachfrage des potentiellen neuen Arbeitgebers
> war. Dann weiss er ja was für ein "Früchtchen" er da anstellen wollte.
> (Obwohl Du natürlich rein gar nix dafür kannst und leider
> auch in keinster weise bemerken wirst, das er von Dir was wollte,
> so er sich nicht doch nochmal meldet.)
Welche mail hat schon 1 MB, bei einer mailbombe versteh ich das ja, o.k.
Dann ist Sabotage gegeben.
Kommt aber selten vor. t-online macht aber wesentlich mehr als 1 MB. Ich
empfange von manch unverbesserlichen attachements von bis zu 10 MB.
> Es ist nun mal so, das, entgegen der Meinung gewisser 10%-halbwissender
> Richter, Festplatten, insbesondere bei Providern, nicht unendlich gross
> und unendlich billig sind.
Das ist richtig, und wer geschäftlich e-mails empfängt, sollte dafür einen
separaten mail-kasten haben.
> >So viel habe ich nach jedem Urlaub in meinem Briefkasten und in ca. 1 h
> >Stunde ist wieder Ordnung, soll heißen, der Müll ist aussortiert.
>
> Und den Gesundheitsschaden, der durch den -nicht abgebauten-
> Adrenalinausstoss bekanntlich entsteht, zählst Du nicht? ;-)
ruhig bleiben - länger leben.
> Und telnet ist doch ein etwas mehr, als nur e-mail愀 abzurufen,
> oder nicht?
Allerdings.
> Ich kann auch per ftp oder http auf einen server zugreifen, habe
> aber noch lange nicht das Recht, dies per telnet zu tun.
Ach ja, wie, bitt'schoen, kommst Du denn darauf?
--
tujpa' qul pub Suvwl' 'lw.
Das Blut des Kriegers kocht bevor das Feuer heiss ist.
>"Lutz Worch" <lwo...@gmx.net> schrieb
>> Von einer mir telefonisch geleiteten telnet-session auf pop.btx.dtag.de
>> 110 zum Löschen der mails auf dem Server sah ich ab, da dies ihn
>> möglicherweise überfordert hätte.
>Läßt denn der mail-account von t-online überhaupt telnet zu?
Probiere es doch selbst aus:
Online gehen
DOS-Box aufmachen
dort eintippen " telnet pop.btx.dtag.de 110"
dann "user xyz"
ev. "pass abcde"
und "quit"
Wobei 'user' und 'pass' bei T-Online nicht genutzt werden.
Gruss, Holger
PS: Obiges unterscheidet sich -prinzipiell- nicht von den Eingaben, die
EMail-Programm selbst macht.
> > > Läßt denn der mail-account von t-online überhaupt telnet zu? Das kann
> Isch aabe aber gar keine t-online-software.
> Und telnet ist doch ein etwas mehr, als nur e-mail´s abzurufen, oder nicht?
>
> Ich kann auch per ftp oder http auf einen server zugreifen, habe aber noch
> lange nicht das Recht, dies per telnet zu tun.
Du kannst mit telnet auf jeden freigegebenen Port eines hosts zugreifen,
egal ob ftp, http, pop, mail, irc etc.
Du musst dann eben nur den Port mit angeben, wie z.B:
telnet pop.btx.dtag.de 110 |für pop3
telnet mail.btx.dtag.de 25 | um spammails loszuwerden
usw.
Du musst die entsprechenden Befehle kennen, um den entspr. Server an
diesem Port auch bedienen zu können. Ebenso sind manchmal Passwörter
gefragt.
Um herauszubekommen welche Ports zur Antwort bereit sind gibt es
Portscanner, die allerdings nicht unbedingt gern gesehen sind.
Tschüß Lutz
IMHO nein. Das dürfte für kein modernes System ein Problem sein
cu
Jonny
--
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null -
und das nennen sie ihren Standpunkt." A. Einstein
PGP/GPG-Key available at www.Johannes-Segitz.de | ICQ #46585533
>"Rainer Zocholl" <usenet...@zocki.toppoint.de>
>
>> (Christian Prochaska) 12.11.00 in /de/soc/recht/datennetze:
>
>> >Ob da jedoch schon 200 mails ausreichen, möchte ich bezweifeln.
>
>> Bei einer Mail-quota von 1MB ist das schon bei nur 5KB
>> pro mail erfüllt: Dein Account ist unnutzbar!
>> Wichtige eMails an Dich gehen mit "Quata exceeded" zurück.
>> Toll wenn das just die Nachfrage des potentiellen neuen Arbeitgebers
>> war. Dann weiss er ja was für ein "Früchtchen" er da anstellen
>> wollte. (Obwohl Du natürlich rein gar nix dafür kannst und leider
>> auch in keinster weise bemerken wirst, das er von Dir was wollte,
>> so er sich nicht doch nochmal meldet.)
>
>Welche mail hat schon 1 MB,
"Mail quota" D.h. die Gesamtmenge an Mails die der Provider
"puffert" inkl. derer Header.
Selbst wenn es 5MB sind:
Wenn ein kranker Spammer meint, Dich ärgern zu muessen und
Deine Addresse im From von seinen Junk mails einträgt, knallt
Dir die Quota in 2 tagen weg:
Jede Menge Bounzes und Complaints von ahnunglosen Belästigten.
Und wenn ich so sehe, das in meinem Filter teilweise pro Woche
über 1000 Junkmail Zustellversuche abgebockt werden, wäre
nach einem 3 Wochen Urlaub, ohne das Filter, die Quota erschöpft.
>bei einer mailbombe versteh ich das ja,
>o.k. Dann ist Sabotage gegeben.
>Kommt aber selten vor.
>t-online macht aber wesentlich mehr als 1 MB.
Mein letzter Stand ist 5MB quota bei T-online.
>Ich empfange von manch unverbesserlichen attachements
>von bis zu 10 MB.
Wieviel Stück davon auf einmal?
> # Felix Deutsch wrote:
>
> > Ist es eigentlich strafverschärfend, wenn das Opfer wg. fehlendem
> > Sachverstand die mails nicht auf dem Server löschen kann?
>
> Spielt der IQ des Opfers bei der Beurteilung eines Mordes eine Rolle?
Nein.
Bei der Entscheidung *ob* es ein Mord ist, schon in gewisser Weise.
"Herr Richter, er hat mich durch seine aufreizende Dummheit so in Rage
gebracht, da konnte ich nicht anders".
"Ach so, na dann: Sie dürfen gehen." SCNR
Um zur mailbombe zurückzukommen:
Gegeben sei ein _nicht_ überfülltes (mails werden nicht wg.
'quota exceeded' abgewiesen) aber doch ausreichend volles Postfach
(Laden aller mails würde mehrere Stunden dauern, V.90).
Ist das dann noch Computersabotage? Das Opfer _muss nicht_ Opfer
sein, es muss lediglich mit seinem Briefkasten umgehen können.
> Welche mail hat schon 1 MB, bei einer mailbombe versteh ich das ja, o.k.
> Dann ist Sabotage gegeben.
> Kommt aber selten vor. t-online macht aber wesentlich mehr als 1 MB. Ich
> empfange von manch unverbesserlichen attachements von bis zu 10 MB.
... und wie unterscheidest Du nun beides? Seit wann ist t-online
das Maß aller Dinge (Quota exceeded f. alle Mailboxen ist bei
toffline am Anfang mehrfach vorgekommen)? Ich finde das, was
M$-Office-Produkte erzeugen, auch als Mailbombing und lass es
die Sender auch wissen.
> > Es ist nun mal so, das, entgegen der Meinung gewisser 10%-halbwissender
> > Richter, Festplatten, insbesondere bei Providern, nicht unendlich gross
> > und unendlich billig sind.
>
> Das ist richtig, und wer geschäftlich e-mails empfängt, sollte dafür einen
> separaten mail-kasten haben.
Du weisst, dass beide Bereiche sich durchaus überlappen können.
Gruß
Wolfgang
Ich sehe in einer Mailbombe mit beleidigendem Inhalt eine Analogie zum
Telefonterror. Im Falle des Telefonterrors gibt die Telefongesellschaft
durchaus Hilfestellung zur Identifikation des Anrufenden. Ebenso müßte
die Addcom auch Auskunft über den "mailbombenterroristen" geben.
Tschüß Lutz
> Um zur mailbombe zurückzukommen:
> Gegeben sei ein _nicht_ überfülltes (mails werden nicht wg.
> 'quota exceeded' abgewiesen) aber doch ausreichend volles Postfach
> (Laden aller mails würde mehrere Stunden dauern, V.90).
>
> Ist das dann noch Computersabotage? Das Opfer _muss nicht_ Opfer
> sein, es muss lediglich mit seinem Briefkasten umgehen können.
Soeben habe ich von einem Mailbombenangriff auf einen deutschen
Provider gelesen. 17.000 Mails in 4 Std. auf eine Adresse.
Das LKA hat ermittelt, der Taeter ist bekannt, die Ermittlungen wur-
den eingestellt.
Zur Frage der Strafbarkeit: Die ueblichen schwammigen Begriffe wie
"man koenne" usw. usf. Keine klare Aussage.
--
nlteb SuvnlS Devwl'.
Ein Fuehrer muss alleine stehen.
> Spielt der IQ des Opfers bei der Beurteilung eines Mordes eine Rolle?
Die rechtswidrige Tötung wird erst durch weitere Umstände zum Mord,
beispielsweise durch Heimtücke. Letztere ist gegenüber einem Opfer, daß
sich nicht oder nur eingeschränkt wehren kann, IMHO eher gegeben.
Ludwig
--
--------------------------------------------------------------------------
email: lud...@bonbit.org voice: +49-431-775225 Kiel Germany
>> Kann man bei 300 Mails schon von DoS-Attack sprechen?
> IMHO nein. Das dürfte für kein modernes System ein Problem sein
Dagegen bitte ich zwei Aspekte zu bedenken:
a) Die DoS-Attacke kann sich auch gegen eine Mailbox (technisch) oder
einen einzelen Empfänger (sozial) richten.
b) Es nimmt auch eine große Anzahl älterer Systeme am Internet teil.
Je stärker man die Maßstäbe für akzeptables Verhalten an 'modernen
Systemen' ausrichtet, desto schwerer wird es für weniger Finanzstarke
(seien es Personen, Einrichtungen, Firmen oder ganze Länder - ich denke da
zum Beispiel an Arbeitslose, Schulen oder Entwicklungsländer), gleich-
berechtigt teilzuhaben an der durch das Internet eröffnenten
Kommunikations-Freiheit (naja, zumindest -vielfalt).
> Soeben habe ich von einem Mailbombenangriff auf einen deutschen
> Provider gelesen. 17.000 Mails in 4 Std. auf eine Adresse.
> Das LKA hat ermittelt, der Taeter ist bekannt, die Ermittlungen wur-
> den eingestellt.
Wenn die Behörden so vorgehen, bleibt uns doch nur der Kleinbus.
(Quellenangabe? Begründung der Einstellung?)
>> Soeben habe ich von einem Mailbombenangriff auf einen deutschen
>> Provider gelesen. 17.000 Mails in 4 Std. auf eine Adresse.
>> Das LKA hat ermittelt, der Taeter ist bekannt, die Ermittlungen
>> wur- den eingestellt.
>
> Wenn die Behörden so vorgehen, bleibt uns doch nur der Kleinbus.
>
> (Quellenangabe?
Mailingliste Infowar.
> Begründung der Einstellung?)
Ist mir nicht bekannt. Wie ich schon schrieb: "man koenne" usw. Kei-
ne genaue Aussage.
--
wej Heghchugh vay', SuvtaH Suvvwl'.
Solange noch niemand tot ist, kaempft ein Krieger weiter.