folgender Sachverhalt:
Firma F hat über Provider P1 mehrere de und com - Domains angemeldet
und betreibt diese auch erfolgreich. Alle mit den Domains
zusammenhängenden Rechnungen (Registrierung und Betrieb, P1 ist auch
hoster) werden bezahlt.
Es kommt zu einem Streit über Dienstleistungsrechnungen (Installation
von Windows - Rechnern, haben alle nichts mit Domains zu tun), welche
nach Ansicht von F unrechtmässig erstellt worden sind und die nicht
bezahlt werden.
Firma F sucht sich einen neuen Provider P2, und will die Domains per
KK - Antrag ummelden. Klappt auch für die wichtigste Domain
(Markenname), alle anderen Domains werden nicht zurückgegeben,
Begründung: Offene Rechnungen aus Dienstleistungen.
Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
nichtbezahlte Rechnungen, welche aus einem ganz anderen Vertrag
stammen? Gibt es da unterschiedliche Verfahrensweisen für DE und COM -
Domains, für Domains mit Markennamen von F?
Vielen Dank für Erhellungen...
Bastien
der Provider ansich besitzt zwar keine Rechte an der Domain. Die
Zustimmung zu einem KK-Antrag jedoch ist eine Dienstleistung. Und der
Provider ist nicht verpflichtet diese Dienstleistung zu erbringen,
wenn er nicht mag oder einen triftigen Grund hat, z. B. wenn andere
Dienstleistungen noch nicht bezahlt worden sind. In dem Fall bliebe z.
B. der Weg über die Denic, indem man denen sagt dass man Domaininhaber
ist und umziehen will und der Provider rumzickt und dass man als
Domaininhaber drauf besteht, dass der KK durchgeführt wird. Klappt
oft.
MfG, Stephan Bahr
On 6 Nov 2003 07:45:20 -0800, bpi...@hotmail.com (Bastien Piroue)
wrote:
> Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
> nichtbezahlte Rechnungen, welche aus einem ganz anderen Vertrag
> stammen?
M.E. klar nein - nach den DENIC-AGB ist der Domaininhaber, d.h. der
gegenüber der DENIC materiell Berechtigte an der Domain, ausschließlich
P2. Das Hosting der Domains kann P1 wohl einstellen, aber es gibt keine
Handhabe aus dem Pfandrecht, um P2 und der DENIC einen Transfer zu
verbieten.
Gruß Sevo
Offensichtlich kann er das...
Interessant ist aber doch die Frage, ob der Kunde erfolgreich auf die
Herausgabe der Domains klagen kann.
Nicht ganz unerheblich ist dabei, ob die bestrittene Leistung
(Windows-Rechner) aus dem selben Vertragsverh?ltnis wie die Domains
stammt.
Dann w?re noch zu kl?ren, inwieweit die DENIC-Bestimmungen Zustimmung im
Gericht finden.
Also:
Wenn geklagt wird, bitte hier weiter berichten, Ausgang ist sicher
interessant.
--
Warning: You are not root
-- nmap V. 2.54BETA31
> Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
> nichtbezahlte Rechnungen, welche aus einem ganz anderen Vertrag
> stammen? Gibt es da unterschiedliche Verfahrensweisen für DE und COM -
> Domains, für Domains mit Markennamen von F?
Bei .de-Domains darf der Provider einen KK selbst dann nicht ablehnen, wenn
der Kunde die Domain beim Provider nicht bezahlt hat. Also: klares nein.
Diese Auskunft stammt von der Denic-Rechtsabteilung. Ich hatte dort wegen
eines ähnlich gelagerten Falls (Kunde hatte Domainrechnungen nicht bezahlt)
angefragt.
warum sprechen Sie noch mit P1?
P1 wird Ihre Domain Adressen über ein DENIC-Mitglied registriert haben.
Rufen Sie einfach das DENIC Mitglied an und wickeln Sie über selbiges den
Transfer ab. Die werden für Ihr Anliegen Verständnis zeigen!
Herzliche Grüße
Guido Baumhoff
webservice sauerland
> Rufen Sie einfach das DENIC Mitglied an und wickeln Sie über selbiges den
> Transfer ab. Die werden für Ihr Anliegen Verständnis zeigen!
Die meisten ja. Es gibt aber einige, denen ist sowas sch....egal.
> folgender Sachverhalt:
> Firma F hat über Provider P1 mehrere de und com - Domains angemeldet
> und betreibt diese auch erfolgreich. Alle mit den Domains
> zusammenhängenden Rechnungen (Registrierung und Betrieb, P1 ist auch
> hoster) werden bezahlt.
das ist doch lobenswert. Sind die Domains Teil der "Dienstelsitungen" oder
getrennt berechnet und eventuell sogar Vertraglich beschrieben?*
> Es kommt zu einem Streit über Dienstleistungsrechnungen (Installation
> von Windows - Rechnern, haben alle nichts mit Domains zu tun), welche
> nach Ansicht von F unrechtmässig erstellt worden sind und die nicht
> bezahlt werden.
Wieder ist das zu ungenau. Hat P1 einfach einen Rechner für Sie bestellt
und Ihnen den in Rechnung gestellt? Oder Dienstleistungen die nirgends
beschrieben sind auf einmal aufgeführt und gesondert abgerechnet?**
> Firma F sucht sich einen neuen Provider P2, und will die Domains per
> KK - Antrag ummelden. Klappt auch für die wichtigste Domain
> (Markenname), alle anderen Domains werden nicht zurückgegeben,
> Begründung: Offene Rechnungen aus Dienstleistungen.
Das ist so ersteinmal nicht rechtswidrig solange obiges nicht geklärt ist.
Was auf jeden Fall klar ist ist, wenn es DE-Domains können Sie die
Domains ohne P1 von der DENIC delegieren lassen. Das ist gängig
und die Denic erhebt, da muss man nun vorsichtig sein mehr oder weniger
hohe Gebühren dafür.
> Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
> nichtbezahlte Rechnungen, welche aus einem ganz anderen Vertrag
> stammen? Gibt es da unterschiedliche Verfahrensweisen für DE und COM -
> Domains, für Domains mit Markennamen von F?
COM-Domains unterliegen anderen Rechtsgrundlagen und Appendix-
Vereinbarungen die P1 Ihnen eigentlich hätte zugänglich machen müssen
(wenn Sie Domains eigenständig Registrieren können/konnten).
> Vielen Dank für Erhellungen...
Hoffe nun ist es etwas heller.
Mit freundlichem Gruß
Udo Dluzinski
>
> > folgender Sachverhalt:
> > Firma F hat über Provider P1 mehrere de und com - Domains angemeldet
> > und betreibt diese auch erfolgreich. Alle mit den Domains
> > zusammenhängenden Rechnungen (Registrierung und Betrieb, P1 ist auch
> > hoster) werden bezahlt.
>
> das ist doch lobenswert. Sind die Domains Teil der "Dienstelsitungen" oder
> getrennt berechnet und eventuell sogar Vertraglich beschrieben?*
Nein, die Domains sind nicht teil der Dienstleistungen, sie sind
getrennt berechnet worden, vertraglich beschrieben nicht.
>
> > Es kommt zu einem Streit über Dienstleistungsrechnungen (Installation
> > von Windows - Rechnern, haben alle nichts mit Domains zu tun), welche
> > nach Ansicht von F unrechtmässig erstellt worden sind und die nicht
> > bezahlt werden.
>
> Wieder ist das zu ungenau. Hat P1 einfach einen Rechner für Sie bestellt
> und Ihnen den in Rechnung gestellt? Oder Dienstleistungen die nirgends
> beschrieben sind auf einmal aufgeführt und gesondert abgerechnet?**
Es sind Dienstleistungen, die nicht beschrieben worden sind, und die
nicht in Auftrag gegeben worden sind, berechnet worden.
>
> Hoffe nun ist es etwas heller.
Ja, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Bastien Piroué
vielen Dank an alle für die Antworten auf unten stehendes Posting.
Was mich nun interessiert sind die Aspekte für die COM - Domains. Hier
haben wir keine weiteren Vereinbarungen getroffen, es gibt keinen
Vertrag, wohl ist aber Firma F als admin eingetragen.
Vielen Dank
Bastien
bpi...@hotmail.com (Bastien Piroue) wrote in message news:<115d09bf.03110...@posting.google.com>...
> > > folgender Sachverhalt:
> > > Firma F hat über Provider P1 mehrere de und com - Domains angemeldet
> > > und betreibt diese auch erfolgreich. Alle mit den Domains
> > > zusammenhängenden Rechnungen (Registrierung und Betrieb, P1 ist auch
> > > hoster) werden bezahlt.
> >
> > das ist doch lobenswert. Sind die Domains Teil der "Dienstelsitungen" oder
> > getrennt berechnet und eventuell sogar Vertraglich beschrieben?*
>
> Nein, die Domains sind nicht teil der Dienstleistungen, sie sind
> getrennt berechnet worden, vertraglich beschrieben nicht.
dann ist hier der Fall klar. Die Domains müssen egal ob DE/CNO sofort
freigegeben werden. Ansonsten -> DENIC und zwangsdelegieren. Geht
immer.
> >
> > > Es kommt zu einem Streit über Dienstleistungsrechnungen (Installation
> > > von Windows - Rechnern, haben alle nichts mit Domains zu tun), welche
> > > nach Ansicht von F unrechtmässig erstellt worden sind und die nicht
> > > bezahlt werden.
> >
> > Wieder ist das zu ungenau. Hat P1 einfach einen Rechner für Sie bestellt
> > und Ihnen den in Rechnung gestellt? Oder Dienstleistungen die nirgends
> > beschrieben sind auf einmal aufgeführt und gesondert abgerechnet?**
>
> Es sind Dienstleistungen, die nicht beschrieben worden sind, und die
> nicht in Auftrag gegeben worden sind, berechnet worden.
Dann ist auch hier der Fall klar, wenn ein Auftrag mit Bestätigung existiert. Die
gesondert ausgeführen Leistungen dürfen ohne Ihre Zustimmung nicht berechnet
werden. Die ordentliche Leistung muss natürlich bezahlt werden. Sonst entsteht
der Eindruck der Zahlungsunwilligkeit.
Gruß
Udo Dluzinski
ACK. Soweit ich weiß, ist eine Zurückbehaltung außerdem ausdrücklich in
den Vergabebedingungen des DENIC ausgeschlossen. An sich müßte man dann
von P1 sogar Schadensersatz fordern können.
--
Erhard Schwenk
Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
> ACK. Soweit ich weiß, ist eine Zurückbehaltung außerdem ausdrücklich in
> den Vergabebedingungen des DENIC ausgeschlossen. An sich müßte man dann
> von P1 sogar Schadensersatz fordern können.
>
>
Ein Zurückbehaltungsrecht des Providers wird aber von den Gerichten
generell bejaht, auch wenn die DENIC das gerne nicht so hätte.
LG Berlin 15 O 148/97, LG Hamburg 404 O 135/96, LG Hamburg 404 0 135/96
> Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
a) es gibt keine "Herausgabe", es sind keine physischen Dinge, die man
"besitzen" kann.
b) Registrarverlegung ist immer zulässig
c) Zulässig heisst nicht "faktisch möglich", das muss ggf. ein Gericht durch
Anordnung nach einem Prozess erzwingen.
d) hängt davon ab, was für TLDs das sind, DE ist anders als z.B. CNO (da ist
es nich einfacher)
> LG Berlin 15 O 148/97, LG Hamburg 404 O 135/96, LG Hamburg 404 0 135/96
alles Uralter kram. Neue Urteile fallen positiv für den Domaininhaber aus. Er braucht
aber garkein Gericht mehr.
Nochmal. Die DENIC Trägt eine Domain auf einen neuen Registrar um wenn dies
(kostenpflichtig) beantragt wird. Es brauch also keiner Acken.
Udo
> Kann P1 die Herausgabe der Domains verweigern mit Hinweis auf
> nichtbezahlte Rechnungen
kann: ja
darf: nein
Wurde hier schon oft diskutiert. Eine Domainverlegung zu einem anderen
Registrar darf nicht verhindert werden (wird aber öfters), die die
Domainsgebührenbezahlt sind.
Gruss jan
http://1steuro.de
Hallo,
da wäre ich mir aber nicht abschließend sicher.
Bei nicht bezahlter Miete eines Wohnbegäudes ist es zum Beispiel durchaus
üblich, bis zur Bezahlung ein sogenanntes Mietpfandrecht geltend zu machen.
D.h. es wird dann noch in der Wohnung befindliches Eigentum (sofern nicht zu
den Grundbedürfnissen zählend) nach einer Zwangsräumung als Pfand
einbehalten und erst nach Bezahlung der Restschuld herausgegeben.
Ich könnte mir vorstellen, daß es auf dieser Basis auch mit der Domain
funktionieren könnte, wäre aber selbstverstädnlich durch einen Juristen zu
prüfen
freundliche Gruesse
sendet
Markus
Clemenz
--
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>Bei nicht bezahlter Miete eines Wohnbegäudes ist es zum Beispiel
>durchaus üblich, bis zur Bezahlung ein sogenanntes Mietpfandrecht
>geltend zu machen.
Das bedeutet aber wohl nicht, dass Du ein Auto "anketten" darfst, wenn
der Besitzer die Miete für die Garage nicht bezahlt hat. Oder gibt es
dazu andere Meinungen?
Volker
> Das bedeutet aber wohl nicht, dass Du ein Auto "anketten" darfst, wenn
> der Besitzer die Miete für die Garage nicht bezahlt hat. Oder gibt es
> dazu andere Meinungen?
§559 BGB würde mich genau das vermuten lassen.
So ist es auch, wirkt Wunder auf die Zahlungsmoral. Wird leider viel zu
selten eingesetzt.
mfg
--
Christian Prochaska
chris [at] bitterfeld-online.de
"Mieterhöhung bei Modernisierung"?
> "Mieterhöhung bei Modernisierung"?
Da bin ich wohl in eine alte Ausgabe geraten. Steht jetzt im §562.